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Reklamegesuchsformular - Ausdruck(PDF, 56.01 KB) - Departement ...

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<strong>Departement</strong> BauBaupolizeiamtNeumarkt 48402 Winterthur 052 267 54 03 052 267 62 78E-Mail: christine.felix@win.chReklamegesuchBitte nicht ausfüllen!Eingang ________________________ Archivnummer _________________________Telefon ________________________ Projektnummer _________________________Rücksendung ________________________ GP-Nr. _________________________Akten vollständig ________________________ Plandoppel vorhanden ja neinGesuchsteller/in ______________________________________________ G ___________________(inkl. Sachbearbeiter/in)Adresse, PLZ, Ort ______________________________________________ E-Mail ___________________Grundeigentümer/in ______________________________________________ P/G___________________Adresse, PLZ, Ort ______________________________________________ E-Mail ___________________Projektverfasser/in ______________________________________________ G ___________________(inkl. Sachbearbeiter/in)Adresse, PLZ, Ort ______________________________________________ E-Mail ___________________Rechnungsadresse____________________________________________________________________________(Falls nicht Gesuchsteller/in)Doppel Gesuchsunterlagen zurück an Projektverfasser/in ja neinReklamebeschriebStrasse/Hausnummer ____________________________________________ Stadtgebiet ______________Grundstück/Gebäude Kat.-Nr. _____________ Assek.-Nr. ____________ Zone ______________Reklamekonzept vorhanden nein ja: BAB/BPV-Nr. __________ vom ______________Position auf Katasterplan (rot einzeichnen)Genauer Reklamebeschrieb 1 2 3 4Reklametyp (*siehe unten)AnzahlPrivater/Öffentlicher Grund (P/Ö)TextMasse in cm (Breite x Höhe x Tiefe) x x x x x x x xFarbenG=Grund S=Schrift Z=ZargenBeleuchtung (einzeichnen)(keine; angestrahlt; hinter- oder ausgeleuchtet)Beleuchtungszeit von/bisMontageart(Freistehend; Fassade flach montiert;Stechschild= 90°-Winkel zu Fassade)Ausladung ab Fassade bzw.evt. über Eigentumsgrenze(bei Stechschildern und Storen)Mindesthöhe ab Trottoir (lichte Höhe)Mindestdistanz zum Fahrbahnrand(hinterkant Trottoir)Montage befristet bisDemontage bestehender Reklamen nein ja: Beschrieb GSZFE*Reklametyp: T=Tafel S=Schrift (Einzelbuchstaben) LK=Leuchtkasten <strong>KB</strong>=Konturbeleuchtung F=Fahne St=StorenB=Bemalung BT= Baureklametafel FD=Festdekoration PW=Plakatwerbestelle Py=Pylon W=WeitereGSZFEGSZFEGSZFE


Beilagen im Doppel (Doppel wird mit Entscheid dem Gesuchsteller/in oder Projektverfasser/in zurückgesandt) Foto Ist-Zustand Katasterplan (rot eingezeichnete Reklame/n mit genauen Positionen) Fotomontage und/oder Fassadenplan Gesuchsformular (=Doppel) zusätzlicher Beschrieb (nur evt.) Vollmacht (nur evt.)Unterschriften/Stempel (Bestätigung und Einwilligung zu korrekten Gesuchs- und Adressangaben)(Unterschrift nur von Projektverfasser/in bzw. Vertreter/in: Kopie Vollmacht von Grundeigentümer/in und Gesuchsteller/in)Gesuchsteller/in ______________ Projektverfasser/in ______________ Grundeigentümer/in ________________Datum ______________ _____________ _________________Wegleitung1 Allgemein11 Bewilligungspflicht (§ 309 lit. m PBG)Reklamebewilligung (neu oder ändern) ist erforderlich für- Fassadenbemalungen- Leuchtkästen, -schriften und -bänder- Konturbeleuchtungen- Plakatwerbestellen- Schaukästen- Sonnenstoren (ohne Reklamen nur in Kernzonen)- Tafeln, Schilder, Blindschriften- Transparente und Fahnen mit Werbeaufschriften undSignetendie temporär oder permanent auf öffentlichem oder privatemGrund angebracht werden sollen.12 Befreit von Bewilligungspflicht (§ 1 lit. BVV vom 3.2.97)- Nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund biszu einer Fläche von 0,25 m2 pro Betrieb(gem. § 1 lit. f BVV)- Nach Aussen nicht in Erscheinung tretende Ausrüstungenvon baurechtlich untergeordneter Bedeutung(wie Lichtanlagen usw. gem. § 1 lit. g BVV)Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nichtvon der Pflicht, die materiellen Bauvorschriften einzuhalten,namentlich hinsichtlich der Gestaltung.13 Verfahrensarten131 Das ordentliche Verfahrengilt für Reklameanlagen in den Kernzonen oder fürSchutzobjekte (Bewilligung durch Bauausschuss).132 Das Anzeigeverfahren (§ 14 BVV)gilt für Reklameanlagen in allen übrigen Zonen (Bewilligungdurch Bausekretär oder Stellvertreter/in).14 Berechtigung zur Einreichung von Reklamegesuchen(§ 310 Abs. 3 PBG)Wer nicht oder nicht alleinige/r Grundeigentümer/in ist, hatdie Berechtigung zur Einreichung des Reklamegesuchesnachzureichen. Erforderlich sind die Unterschriften sämtlicherGrundeigentümer/innen oder eine rechtsgültige Vollmachtfür die Vertretung.2 Gesuchsunterlagen (§ 310 PBG, §§ 3 ff. BVV)Reklamegesuche haben alle Unterlagen zu enthalten, welchefür die Beurteilung des Vorhabens nötig sind (inkl. vorhandeneReklameanlagen). Die Unterlagen sind im Doppel einzureichen.Das Doppel wird mit dem Entscheid zurückgesandt.21 Kopie KatasterpläneBeim Vermessungsamt, Technikumstrasse 81, Tel.052 267 54 82, können Kopien von Katasterplänen bezogenwerden. Auf den Katasterplänen ist anzugeben:- rot eingezeichnete Position der Reklameanlagen- Titel (Gesuchsteller/in, Objekt, Adresse, Vorhaben)- Datum und Unterschrift von Gesuchsteller/in und Grundeigentümer/inAnforderungen an ReklameanlagenAuskunft/BeratungDas Baupolizeiamt/Abteilung Reklamen erteilt gerne Auskunftüber geltende Vorschriften etc. (Tel. 052 267 54 03). Die Reklameanlagenwerden in Bezug auf folgende Anforderungenüberprüft:Verkehrsrechtlich: Die Reklameanlagen werden in Bezug aufdie strassenverkehrsrechtlichen Belange gemäss Art. 95 ff.der eidgenössischen Strassensignalisationsverordnungüberprüft (Auskunft: Tel. 052 267 65 07)Gestalterisch: Hier wird gemäss § 238 PBG die gestalterischeGesamtwirkung der Reklameanlagen für sich und in Bezugauf die bauliche Umgebung überprüft, und zwar gilt→ § 238 Abs. 2 PBG für Kernzonen, Schutzobjekte undUmgebungsschutz: Diese Objekte müssen eine gute Gesamtwirkungerreichen (Auskunft: Tel. 052 267 54 25).→ § 238 Abs. 1 PBG für die übrigen Zonen: Bei diesen Objektengenügt eine befriedigende Gesamtwirkung.Termine / Fristen / KostenDer baurechtliche Entscheid ist im Anzeigeverfahren innert30 Tagen ab Eingang des vollständigen Gesuches (§ 13 BVV)und im vereinfachten Verfahren innert zwei Monaten zu fällen(§ 319 PBG). In der Regel werden diese Fristen nicht ausgenutztund die Verfahren dauern ca. drei bzw. vier Wochen.Die Gültigkeit der Reklamebewilligung beträgt drei Jahrevom Eintritt der Rechtskraft an gerechnet. Eine Verlängerungist nicht möglich.Kosten je nach Aufwand zwischen Fr. 50.-- bis 1'000.--.<strong>Reklamegesuchsformular</strong>.doc/31.03.11

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