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Bewertungsbogen #2

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Abb. 6: Muster eines ausgefüllten <strong>Bewertungsbogen</strong>s


Bewertung des Prüfungsteils „Betriebliche IT-Prozesse"IT-ProjektleiterDer Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein pra-xisrelevantes Projektoder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT- Geschäftsprozesse planen, durchführen und doku-mentieren kann:1. Beraten von Kunden und Erstellen von Angeboten,2. Einrichten, Durchführen und Auflösen von Projekten,3. Einführen, Betreuen und Optimieren von Produktionsprozessen,4. Leiten von Projekten, einschließlich Planen des Personaleinsatzes und der Mitarbeiterentwicklung.Durch die Dokumentation soll der Teilnehmernachweisen, dass er in der Lage ist (siehe Abs.2 der §§ 9, 12, 15, 18 der IT-Fortbildungsverordnung):Teilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, die in Spalte Agenannten Prozesse- zu analysieren,ZielvereinbarungDokumentation- Lösungen zu konzipieren,Dokumnetation(Zulassung zum mündl.- Projekte zu planen,(Bewertung) - getroffene Entscheidungen transparent zu machen,Teil)- übergreifende Zusammenhänge darzustellen,Punkte (1 - 10)- Konzeptionen und Lösungsvorschläge zu vertretenGewichtungGewichtete PunktePräsentationFachgesprächA B C D E F G H Ja) sich auf neue Technologien und sich wandelnde lokale undglobale Marktverhältnisse einzustellen,b) Kundenanforderungen sowie technische und organisatorischeSchnittstellen zu analysieren;c) technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungenvorzuschlagen,d) Projektalternativen zu untersuchen,e) Projekte zu strukturieren, Kosten und Ressourcen zu planen,Risiken zu analysieren;f) Anforderungen an das Personal zu beschreiben, den Einsatzvon Projektmitarbeitern zu koordinieren,g) Entscheidungsträger zu beraten,h) die Umsetzung der Projekte zu leiten; effiziente Arbeits- undSystemabläufe zu organisieren,i) Controlling-Instrumente einzusetzen, insbesondere zurÜberwachung von Budgets, Terminenk) geeignete Aktivitäten zur Abwendung von Risiken zu planen,l) IT-Lösungen in bestehende Kundenumfelder zu integrieren,m) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern und zulenken sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern.Wird im Projekt behandelt werdenIst in der Dokumentationbehandelt nicht ausreichend-- Berechnung Erreichte Punkte Anzahl der Gewichte Durchschnitt Punkte von 100a b d = b : c d * 10Schwerpunkt im Projekt-ausreichend+gut++hervorragend


Erläuterung des <strong>Bewertungsbogen</strong>sSpalte A: Hier sind die Bewertungskriterien der IT-Fortbildungsverordnung (§§ 9, 12, 15, 18, Absätze2) aufgelistetSpalte B: Während des Zielvereinbarungsgespräch werden die Kriterien mit dem Teilnehmerdurchgesprochen und er erläutert, wie er diese in seinem Projekt bearbeiten und dokumentierenwird. Es müssen alle Kriterien dokumentiert werden. Die vereinbartenSchwerpunkte der Dokumentation werden durch Doppelhäkchen markiert.Spalte C: Hier zeichnet der Prüfungsausschuss ab, welche Kriterien in der eingereichten Dokumentationbehandelt wurden. Wurden nicht alle behandelt, so kann keine Zulassungzum mündlichen Teil erfolgen.Spalte D: Durch einfache Rechenzeichen macht sich der Prüfungsausschuss Notizen über dieQualität des Nachweises bei den einzelnen Kriterien in der Dokumentation.Spalte E: Die vom Teilnehmer in der Präsentation angesprochenen Kriterien werden hier durcheinfache Rechenzeichen bewertet.Spalte F: Im Fachgespräch werden insbesondere solche Kriterien vom Prüfungsausschuss angesprochen,die noch nicht ausreichend nachgewiesen wurden. Es können aber auchKriterien besprochen werden, bei denen besondere Stärken des Teilnehmers vermutetwerden, um seine Note zu verbessern. Auch hier wird zunächst mit einfachen Rechenzeichendokumentiert.Spalte G Der Prüfungsausschuss bewerte jetzt die einzelnen Kriterien nach der Skala 0 – 10.Sinngemäß kann die untenstehender Tabelle verwendet werden, wobei die „Anforderungen“von Kennen, über Anwenden bis selbständig routiniert Beherrschen bewertetwerden), die bisherigen Rechenzeichen dienen ihm als Stütze.Spalte H: Hier kann der Prüfungsausschuss einzelne Kriterien stärker gewichten als andere, z. B.an Hand der vereinbarten Schwerpunkte. Falls der Prüfungsausschuss eine Gewichtungvornehmen will, sollte er dies möglichst bereits in der Zielvereinbarung festlegenund in dieser Spalte eintragen.Spalte J: Die gewichtete Punktzahl ergibt sich aus der Multiplikation der Spalten G und H.Die Summe der gewichteten Punkte wird durch die Summe der Gewichtungen dividiert, mit 10multipliziert und gerundet, so ergibt sich die Gesamtpunktzahl für diesen Prüfungsteil.Punktetabelle gem. Allgemeiner Prüfungsordnung der IHKEine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung= 100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut; eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung= unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut; eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung= unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend; eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht= unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend; eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnissenoch vorhanden sind= unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft; eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen= unter 30-0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

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