A 13DatenschutzDie Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> Gruppe gewähreneinan<strong>der</strong> zwecks administrativer Vereinfachungund um ihren Kunden ein optimales Produkte-und Dienstleistungsangebot zu vermittelngegenseitig Zugriff auf <strong>die</strong> Vertrags-Grunddaten(ohne Gesundheits- und Schadendaten).Die <strong>Winterthur</strong> ist befugt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> VertragsundSchadenabwicklung notwendigen Daten zubeschaffen und zu bearbeiten. Im Zusammenhangmit einem versicherten Ereignis sind behandelndeMedizinalpersonen gegenüber <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> von<strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht zu entbinden. Die <strong>Winterthur</strong>gilt als ermächtigt, bei Drittpersonen sach<strong>die</strong>nlicheAuskünfte einzuholen und in amtlicheAkten Einsicht zu nehmen. Die <strong>Winterthur</strong> verpflichtetsich, <strong>die</strong> erhaltenen Informationen vertraulichzu behandeln. Falls erfor<strong>der</strong>lich, werden<strong>die</strong> Daten an involvierte Dritte, namentlich Mit-,Rück- und an<strong>der</strong>e beteiligte Versicherer weitergeleitet.Zudem können zur Durchsetzung von RegressansprüchenInformationen an haftpflichtigeDritte und <strong>der</strong>en Haftpflichtversicherung weitergegebenwerden.A 14Ergänzendes RechtIn Ergänzung zu <strong>die</strong>sen Bedingungen gelten insbeson<strong>der</strong>edas schweizerische Bundesgesetz überden Versicherungsvertrag (VVG), <strong>die</strong> Bestimmungendes Strassenverkehrsrechts sowie das Bundesgesetzüber den Gerichtsstand in Zivilsachen(GestG). Für Versicherungsverträge, welche liechtensteinischemRecht unterstehen, gehen bei Abweichungenzu <strong>die</strong>sen Bedingungen <strong>die</strong> zwingendenBestimmungen des liechtensteinischen Rechtsvor.BHaftpflichtversicherungB 1Versicherungsschutz 1 Versichert sind Schadenersatzansprüche, <strong>die</strong>aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungengegen <strong>die</strong> Versicherten erhoben werden infolgevon:Verletzung o<strong>der</strong> Tötung von Personen (Personenschäden);Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von Sachen (Sachschäden).Den Sachschäden gleichgestellt sindVerletzung o<strong>der</strong> Tötung von Tieren.Versicherungsschutz wird bei Personen- und Sachschädenin folgenden Situationen gewährt:– beim Betrieb des Fahrzeugs;– bei Verkehrsunfällen, <strong>die</strong> vom Fahrzeug verursachtwerden, wenn es nicht in Betrieb ist;– bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Fahrzeugs;– beim Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen,beim Öffnen und Schliessen beweglicherFahrzeugteile sowie beim An- und Abhängeneines Anhängers o<strong>der</strong> Fahrzeugs.2 Steht infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses<strong>der</strong> Eintritt eines versicherten Schadensunmittelbar bevor, sind <strong>die</strong> zu Lasten eines Versichertengehenden Kosten für angemessene Massnahmenzur Abwendung <strong>die</strong>ser Gefahr versichert(Schadenverhütungskosten).B 2Versicherte FahrzeugeZusätzlich zu den in <strong>der</strong> Police aufgeführten Fahrzeugensind auch von <strong>die</strong>sen gezogene o<strong>der</strong> gestosseneFahrzeuge und Anhänger versichert.B 3Versicherte PersonenVersichert sind <strong>der</strong> Halter und alle Personen, für<strong>die</strong> er gemäss Strassenverkehrsrecht verantwortlichist.B 4LeistungenIm Rahmen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Police aufgeführten Garantiesummenbezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> berechtigte Ansprücheund wehrt unberechtigte ab.B 5Ausschlüsse 1 Nicht versichert sind Ansprüche:11 aus Sachschäden des Halters, seines Ehegatten,seiner Verwandten in auf- und absteigen<strong>der</strong>Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushaltlebenden Geschwister;12 aus Unfällen bei motor- und radsportlichenVeranstaltungen im In- und Ausland entsprechendden Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts;6
13 aus Schäden am versicherten Fahrzeug, amAnhänger sowie aus Schäden an den an <strong>die</strong>senFahrzeugen angebrachten o<strong>der</strong> damit beför<strong>der</strong>tenSachen. Versichert sind jedoch Ansprüche fürGegenstände, namentlich Reisegepäck und <strong>der</strong>gleichen,<strong>die</strong> an<strong>der</strong>e, ausser <strong>die</strong> in B 5.11 genanntenGeschädigten mit sich führen;14 aus Schäden, für welche nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetzgehaftet wird.2 Nicht versichert ist <strong>die</strong> Haftpflicht:21 <strong>der</strong> Fahrzeugführer, <strong>die</strong> den gesetzlich erfor<strong>der</strong>lichenAusweis nicht besitzen o<strong>der</strong> <strong>die</strong> entsprechendenAuflagen nicht erfüllen sowie <strong>der</strong> Personen,für <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Mängel bei pflichtgemässerAufmerksamkeit erkennbar waren;22 <strong>der</strong> Personen, <strong>die</strong> das ihnen anvertrauteFahrzeug für Fahrten verwendet haben, zu denensie nicht ermächtigt waren;23 aus Fahrten ohne behördliche Bewilligung.B 6Rückgriff 1 Die <strong>Winterthur</strong> kann <strong>die</strong> erbrachten Leistungenvom Versicherungsnehmer o<strong>der</strong> Versichertenganz o<strong>der</strong> teilweise zurückfor<strong>der</strong>n, wenn:11 gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Gründe vorliegen;12 sie Leistungen erbringen muss, nachdem <strong>die</strong>Versicherung erloschen ist.CKaskoversicherung8000854 – 11.04C 1Versicherungsschutz 1 Die versicherten Ereignisse sind in <strong>der</strong> Policeeinzeln aufgeführt. Gedeckt sind Schäden am versichertenFahrzeug durch direkte Einwirkung <strong>der</strong>nachstehenden Ereignisse:11 KollisionSchäden durch ein plötzlich und gewaltsam vonaussen einwirkendes Ereignis (dazu gehören insbeson<strong>der</strong>eSchäden durch Anprall, Zusammenstoss,Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken).Verwindungen beim Kippen, Be- und Entladensind auch ohne äussere Einwirkung <strong>der</strong> Kollisiongleichgestellt. Die Ereignisse C 1.12 bis 1.24 geltennicht als Kollision.12 DiebstahlSchäden durch vollendeten o<strong>der</strong> versuchten Diebstahl,Entwendung zum Gebrauch o<strong>der</strong> Beraubung,nicht aber Veruntreuung.Ist in <strong>der</strong> Police Diebstahl Schweiz aufgeführt, giltin Abän<strong>der</strong>ung von A 3.1 <strong>die</strong> Versicherung nur in<strong>der</strong> Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein sowie inden Enklaven Büsingen und Campione.13 ElementarSchäden, <strong>die</strong> unmittelbar verursacht werdendurch <strong>die</strong> Naturereignisse Erdrutsch, Felssturzo<strong>der</strong> Steinschlag (Beschädigung durch auf dasFahrzeug herabfallende Steine), Hochwasser,Überschwemmung, Sturmwind (= Windgeschwindigkeit75 km/h und mehr), Hagel, Lawine,Schneedruck. Die Aufzählung ist abschliessend.14 GlasbruchSchäden an Fahrzeugteilen aus Glas o<strong>der</strong> ausWerkstoffen, <strong>die</strong> als Glasersatz <strong>die</strong>nen.Ist in <strong>der</strong> Police Glasbruch Scheiben aufgeführt, istnur Bruch <strong>der</strong> Windschutz-, Seiten-, Heck- undDachscheiben versichert.Eine Entschädigung entfällt, wenn <strong>der</strong> Ersatz o<strong>der</strong><strong>die</strong> Reparatur nicht vorgenommen wird o<strong>der</strong>wenn <strong>die</strong> gesamten Instandstellungskosten (Scheibenund an<strong>der</strong>e Reparaturkosten) den Zeitwertdes Fahrzeugs erreichen o<strong>der</strong> übersteigen.15 FeuerSchäden durch offenen Brand, Explosion und Blitzschlag.Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüberDritten besteht kein Versicherungsschutz.16 SchneerutschSchäden durch Herabfallen von Schnee o<strong>der</strong> Eis.17 TierschädenSchäden durch Zusammenstoss mit Tieren. Erfüllt<strong>der</strong> Versicherungsnehmer seine Verpflichtung ausA 9.33 nicht, behandelt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> den Schadenals Kollisionsereignis.18 Mar<strong>der</strong>schädenSchäden durch Mar<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e Biss- undFolgeschäden.19 Böswillige BeschädigungSchäden durch mutwilliges Abbrechen von Antennen,Scheibenwischern, Rückspiegeln o<strong>der</strong> Original-Ziervorrichtungen,Bemalen <strong>der</strong> Lackierung(nicht aber das Zerkratzen), Zerstechen <strong>der</strong> Reifeno<strong>der</strong> Hineinschütten von schädigenden Stoffen inden Treibstofftank. Bei Motorrä<strong>der</strong>n ist zusätzlichdas Zerstechen o<strong>der</strong> Bemalen von Satteltaschenund Sitzflächen versichert. Die Aufzählung ist abschliessend.20 Mitgeführte SachenBeschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von im Fahrzeugmitgeführten sowie vom Fahrzeugführer o<strong>der</strong> denMitfahrern getragenen Sachen, wenn am Fahrzeugein Schaden entstanden ist. Diebstahl ist nurversichert, wenn <strong>die</strong>se Sachen im Fahrzeug eingeschlosseno<strong>der</strong> mit <strong>die</strong>sem fest verbunden waren.Nicht versichert sind:201 Zahlungsmittel, Geldwerte und Wertgegenstände,Tickets und Abonnemente, Ton- und Bildträger,Kommunikationsmittel;202 EDV-Hard- und Software, Geräte <strong>der</strong> Unterhaltungselektronik,Fax-Geräte, Handelswarenund Sachen, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Berufsausübung <strong>die</strong>nen.203 Ist in <strong>der</strong> Police Mitgeführte Sachen Plusaufgeführt, entfallen <strong>die</strong> Einschränkungen gemäss202.21 ReinigungskostenSchäden an <strong>der</strong> Fahrzeuginnenausstattung alsFolge von Unwohlsein und Verletzung von Personenund Haustieren sowie durch auslaufende Flüssigkeiten.Die Aufzählung ist abschliessend.22 ParkschädenSchäden am parkierten Fahrzeug durch unbekannteDritte.23 NutzungsausfallBei einem versicherten Kaskoereignis vergütet <strong>die</strong><strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> Reise- und Transportkosten o<strong>der</strong>7