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STRADA, die Motorfahrzeugversicherung der Winterthur Allgemeine ...

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A 13DatenschutzDie Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> Gruppe gewähreneinan<strong>der</strong> zwecks administrativer Vereinfachungund um ihren Kunden ein optimales Produkte-und Dienstleistungsangebot zu vermittelngegenseitig Zugriff auf <strong>die</strong> Vertrags-Grunddaten(ohne Gesundheits- und Schadendaten).Die <strong>Winterthur</strong> ist befugt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> VertragsundSchadenabwicklung notwendigen Daten zubeschaffen und zu bearbeiten. Im Zusammenhangmit einem versicherten Ereignis sind behandelndeMedizinalpersonen gegenüber <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> von<strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht zu entbinden. Die <strong>Winterthur</strong>gilt als ermächtigt, bei Drittpersonen sach<strong>die</strong>nlicheAuskünfte einzuholen und in amtlicheAkten Einsicht zu nehmen. Die <strong>Winterthur</strong> verpflichtetsich, <strong>die</strong> erhaltenen Informationen vertraulichzu behandeln. Falls erfor<strong>der</strong>lich, werden<strong>die</strong> Daten an involvierte Dritte, namentlich Mit-,Rück- und an<strong>der</strong>e beteiligte Versicherer weitergeleitet.Zudem können zur Durchsetzung von RegressansprüchenInformationen an haftpflichtigeDritte und <strong>der</strong>en Haftpflichtversicherung weitergegebenwerden.A 14Ergänzendes RechtIn Ergänzung zu <strong>die</strong>sen Bedingungen gelten insbeson<strong>der</strong>edas schweizerische Bundesgesetz überden Versicherungsvertrag (VVG), <strong>die</strong> Bestimmungendes Strassenverkehrsrechts sowie das Bundesgesetzüber den Gerichtsstand in Zivilsachen(GestG). Für Versicherungsverträge, welche liechtensteinischemRecht unterstehen, gehen bei Abweichungenzu <strong>die</strong>sen Bedingungen <strong>die</strong> zwingendenBestimmungen des liechtensteinischen Rechtsvor.BHaftpflichtversicherungB 1Versicherungsschutz 1 Versichert sind Schadenersatzansprüche, <strong>die</strong>aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungengegen <strong>die</strong> Versicherten erhoben werden infolgevon:Verletzung o<strong>der</strong> Tötung von Personen (Personenschäden);Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von Sachen (Sachschäden).Den Sachschäden gleichgestellt sindVerletzung o<strong>der</strong> Tötung von Tieren.Versicherungsschutz wird bei Personen- und Sachschädenin folgenden Situationen gewährt:– beim Betrieb des Fahrzeugs;– bei Verkehrsunfällen, <strong>die</strong> vom Fahrzeug verursachtwerden, wenn es nicht in Betrieb ist;– bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Fahrzeugs;– beim Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen,beim Öffnen und Schliessen beweglicherFahrzeugteile sowie beim An- und Abhängeneines Anhängers o<strong>der</strong> Fahrzeugs.2 Steht infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses<strong>der</strong> Eintritt eines versicherten Schadensunmittelbar bevor, sind <strong>die</strong> zu Lasten eines Versichertengehenden Kosten für angemessene Massnahmenzur Abwendung <strong>die</strong>ser Gefahr versichert(Schadenverhütungskosten).B 2Versicherte FahrzeugeZusätzlich zu den in <strong>der</strong> Police aufgeführten Fahrzeugensind auch von <strong>die</strong>sen gezogene o<strong>der</strong> gestosseneFahrzeuge und Anhänger versichert.B 3Versicherte PersonenVersichert sind <strong>der</strong> Halter und alle Personen, für<strong>die</strong> er gemäss Strassenverkehrsrecht verantwortlichist.B 4LeistungenIm Rahmen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Police aufgeführten Garantiesummenbezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> berechtigte Ansprücheund wehrt unberechtigte ab.B 5Ausschlüsse 1 Nicht versichert sind Ansprüche:11 aus Sachschäden des Halters, seines Ehegatten,seiner Verwandten in auf- und absteigen<strong>der</strong>Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushaltlebenden Geschwister;12 aus Unfällen bei motor- und radsportlichenVeranstaltungen im In- und Ausland entsprechendden Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts;6

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