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STRADA, die Motorfahrzeugversicherung der Winterthur Allgemeine ...

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A 13DatenschutzDie Gesellschaften <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> Gruppe gewähreneinan<strong>der</strong> zwecks administrativer Vereinfachungund um ihren Kunden ein optimales Produkte-und Dienstleistungsangebot zu vermittelngegenseitig Zugriff auf <strong>die</strong> Vertrags-Grunddaten(ohne Gesundheits- und Schadendaten).Die <strong>Winterthur</strong> ist befugt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> VertragsundSchadenabwicklung notwendigen Daten zubeschaffen und zu bearbeiten. Im Zusammenhangmit einem versicherten Ereignis sind behandelndeMedizinalpersonen gegenüber <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> von<strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht zu entbinden. Die <strong>Winterthur</strong>gilt als ermächtigt, bei Drittpersonen sach<strong>die</strong>nlicheAuskünfte einzuholen und in amtlicheAkten Einsicht zu nehmen. Die <strong>Winterthur</strong> verpflichtetsich, <strong>die</strong> erhaltenen Informationen vertraulichzu behandeln. Falls erfor<strong>der</strong>lich, werden<strong>die</strong> Daten an involvierte Dritte, namentlich Mit-,Rück- und an<strong>der</strong>e beteiligte Versicherer weitergeleitet.Zudem können zur Durchsetzung von RegressansprüchenInformationen an haftpflichtigeDritte und <strong>der</strong>en Haftpflichtversicherung weitergegebenwerden.A 14Ergänzendes RechtIn Ergänzung zu <strong>die</strong>sen Bedingungen gelten insbeson<strong>der</strong>edas schweizerische Bundesgesetz überden Versicherungsvertrag (VVG), <strong>die</strong> Bestimmungendes Strassenverkehrsrechts sowie das Bundesgesetzüber den Gerichtsstand in Zivilsachen(GestG). Für Versicherungsverträge, welche liechtensteinischemRecht unterstehen, gehen bei Abweichungenzu <strong>die</strong>sen Bedingungen <strong>die</strong> zwingendenBestimmungen des liechtensteinischen Rechtsvor.BHaftpflichtversicherungB 1Versicherungsschutz 1 Versichert sind Schadenersatzansprüche, <strong>die</strong>aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungengegen <strong>die</strong> Versicherten erhoben werden infolgevon:Verletzung o<strong>der</strong> Tötung von Personen (Personenschäden);Beschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von Sachen (Sachschäden).Den Sachschäden gleichgestellt sindVerletzung o<strong>der</strong> Tötung von Tieren.Versicherungsschutz wird bei Personen- und Sachschädenin folgenden Situationen gewährt:– beim Betrieb des Fahrzeugs;– bei Verkehrsunfällen, <strong>die</strong> vom Fahrzeug verursachtwerden, wenn es nicht in Betrieb ist;– bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Fahrzeugs;– beim Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen,beim Öffnen und Schliessen beweglicherFahrzeugteile sowie beim An- und Abhängeneines Anhängers o<strong>der</strong> Fahrzeugs.2 Steht infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses<strong>der</strong> Eintritt eines versicherten Schadensunmittelbar bevor, sind <strong>die</strong> zu Lasten eines Versichertengehenden Kosten für angemessene Massnahmenzur Abwendung <strong>die</strong>ser Gefahr versichert(Schadenverhütungskosten).B 2Versicherte FahrzeugeZusätzlich zu den in <strong>der</strong> Police aufgeführten Fahrzeugensind auch von <strong>die</strong>sen gezogene o<strong>der</strong> gestosseneFahrzeuge und Anhänger versichert.B 3Versicherte PersonenVersichert sind <strong>der</strong> Halter und alle Personen, für<strong>die</strong> er gemäss Strassenverkehrsrecht verantwortlichist.B 4LeistungenIm Rahmen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Police aufgeführten Garantiesummenbezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> berechtigte Ansprücheund wehrt unberechtigte ab.B 5Ausschlüsse 1 Nicht versichert sind Ansprüche:11 aus Sachschäden des Halters, seines Ehegatten,seiner Verwandten in auf- und absteigen<strong>der</strong>Linie und seiner mit ihm im gemeinsamen Haushaltlebenden Geschwister;12 aus Unfällen bei motor- und radsportlichenVeranstaltungen im In- und Ausland entsprechendden Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts;6


13 aus Schäden am versicherten Fahrzeug, amAnhänger sowie aus Schäden an den an <strong>die</strong>senFahrzeugen angebrachten o<strong>der</strong> damit beför<strong>der</strong>tenSachen. Versichert sind jedoch Ansprüche fürGegenstände, namentlich Reisegepäck und <strong>der</strong>gleichen,<strong>die</strong> an<strong>der</strong>e, ausser <strong>die</strong> in B 5.11 genanntenGeschädigten mit sich führen;14 aus Schäden, für welche nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetzgehaftet wird.2 Nicht versichert ist <strong>die</strong> Haftpflicht:21 <strong>der</strong> Fahrzeugführer, <strong>die</strong> den gesetzlich erfor<strong>der</strong>lichenAusweis nicht besitzen o<strong>der</strong> <strong>die</strong> entsprechendenAuflagen nicht erfüllen sowie <strong>der</strong> Personen,für <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Mängel bei pflichtgemässerAufmerksamkeit erkennbar waren;22 <strong>der</strong> Personen, <strong>die</strong> das ihnen anvertrauteFahrzeug für Fahrten verwendet haben, zu denensie nicht ermächtigt waren;23 aus Fahrten ohne behördliche Bewilligung.B 6Rückgriff 1 Die <strong>Winterthur</strong> kann <strong>die</strong> erbrachten Leistungenvom Versicherungsnehmer o<strong>der</strong> Versichertenganz o<strong>der</strong> teilweise zurückfor<strong>der</strong>n, wenn:11 gesetzliche o<strong>der</strong> vertragliche Gründe vorliegen;12 sie Leistungen erbringen muss, nachdem <strong>die</strong>Versicherung erloschen ist.CKaskoversicherung8000854 – 11.04C 1Versicherungsschutz 1 Die versicherten Ereignisse sind in <strong>der</strong> Policeeinzeln aufgeführt. Gedeckt sind Schäden am versichertenFahrzeug durch direkte Einwirkung <strong>der</strong>nachstehenden Ereignisse:11 KollisionSchäden durch ein plötzlich und gewaltsam vonaussen einwirkendes Ereignis (dazu gehören insbeson<strong>der</strong>eSchäden durch Anprall, Zusammenstoss,Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken).Verwindungen beim Kippen, Be- und Entladensind auch ohne äussere Einwirkung <strong>der</strong> Kollisiongleichgestellt. Die Ereignisse C 1.12 bis 1.24 geltennicht als Kollision.12 DiebstahlSchäden durch vollendeten o<strong>der</strong> versuchten Diebstahl,Entwendung zum Gebrauch o<strong>der</strong> Beraubung,nicht aber Veruntreuung.Ist in <strong>der</strong> Police Diebstahl Schweiz aufgeführt, giltin Abän<strong>der</strong>ung von A 3.1 <strong>die</strong> Versicherung nur in<strong>der</strong> Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein sowie inden Enklaven Büsingen und Campione.13 ElementarSchäden, <strong>die</strong> unmittelbar verursacht werdendurch <strong>die</strong> Naturereignisse Erdrutsch, Felssturzo<strong>der</strong> Steinschlag (Beschädigung durch auf dasFahrzeug herabfallende Steine), Hochwasser,Überschwemmung, Sturmwind (= Windgeschwindigkeit75 km/h und mehr), Hagel, Lawine,Schneedruck. Die Aufzählung ist abschliessend.14 GlasbruchSchäden an Fahrzeugteilen aus Glas o<strong>der</strong> ausWerkstoffen, <strong>die</strong> als Glasersatz <strong>die</strong>nen.Ist in <strong>der</strong> Police Glasbruch Scheiben aufgeführt, istnur Bruch <strong>der</strong> Windschutz-, Seiten-, Heck- undDachscheiben versichert.Eine Entschädigung entfällt, wenn <strong>der</strong> Ersatz o<strong>der</strong><strong>die</strong> Reparatur nicht vorgenommen wird o<strong>der</strong>wenn <strong>die</strong> gesamten Instandstellungskosten (Scheibenund an<strong>der</strong>e Reparaturkosten) den Zeitwertdes Fahrzeugs erreichen o<strong>der</strong> übersteigen.15 FeuerSchäden durch offenen Brand, Explosion und Blitzschlag.Bei Gewährleistungsansprüchen gegenüberDritten besteht kein Versicherungsschutz.16 SchneerutschSchäden durch Herabfallen von Schnee o<strong>der</strong> Eis.17 TierschädenSchäden durch Zusammenstoss mit Tieren. Erfüllt<strong>der</strong> Versicherungsnehmer seine Verpflichtung ausA 9.33 nicht, behandelt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> den Schadenals Kollisionsereignis.18 Mar<strong>der</strong>schädenSchäden durch Mar<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e Biss- undFolgeschäden.19 Böswillige BeschädigungSchäden durch mutwilliges Abbrechen von Antennen,Scheibenwischern, Rückspiegeln o<strong>der</strong> Original-Ziervorrichtungen,Bemalen <strong>der</strong> Lackierung(nicht aber das Zerkratzen), Zerstechen <strong>der</strong> Reifeno<strong>der</strong> Hineinschütten von schädigenden Stoffen inden Treibstofftank. Bei Motorrä<strong>der</strong>n ist zusätzlichdas Zerstechen o<strong>der</strong> Bemalen von Satteltaschenund Sitzflächen versichert. Die Aufzählung ist abschliessend.20 Mitgeführte SachenBeschädigung o<strong>der</strong> Zerstörung von im Fahrzeugmitgeführten sowie vom Fahrzeugführer o<strong>der</strong> denMitfahrern getragenen Sachen, wenn am Fahrzeugein Schaden entstanden ist. Diebstahl ist nurversichert, wenn <strong>die</strong>se Sachen im Fahrzeug eingeschlosseno<strong>der</strong> mit <strong>die</strong>sem fest verbunden waren.Nicht versichert sind:201 Zahlungsmittel, Geldwerte und Wertgegenstände,Tickets und Abonnemente, Ton- und Bildträger,Kommunikationsmittel;202 EDV-Hard- und Software, Geräte <strong>der</strong> Unterhaltungselektronik,Fax-Geräte, Handelswarenund Sachen, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Berufsausübung <strong>die</strong>nen.203 Ist in <strong>der</strong> Police Mitgeführte Sachen Plusaufgeführt, entfallen <strong>die</strong> Einschränkungen gemäss202.21 ReinigungskostenSchäden an <strong>der</strong> Fahrzeuginnenausstattung alsFolge von Unwohlsein und Verletzung von Personenund Haustieren sowie durch auslaufende Flüssigkeiten.Die Aufzählung ist abschliessend.22 ParkschädenSchäden am parkierten Fahrzeug durch unbekannteDritte.23 NutzungsausfallBei einem versicherten Kaskoereignis vergütet <strong>die</strong><strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> Reise- und Transportkosten o<strong>der</strong>7


Mietwagenkosten, <strong>die</strong> dem Versicherungsnehmerdurch den Ausfall des Fahrzeugs erwachsen. BeiMiete eines Ersatzfahrzeugs vergütet <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong>den üblichen Mietpreis eines gleichwertigenFahrzeugs.24 Transport nach Panne(nur für Nutzfahrzeuge)Fällt das Fahrzeug infolge Panne aus, bezahlt <strong>die</strong><strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> effektiven Kosten für den Transportin <strong>die</strong> nächste geeignete Reparaturwerkstatt.Schäden aufgrund von Ereignissen gemäss C 1.11bis 1.20 zählen nicht als Panne.C 2Versicherter Fahrzeugwert 1 Zusätzlich zum in <strong>der</strong> Police aufgeführtenFahrzeugwert sind auch Zusatzausrüstungen undZubehörteile versichert, <strong>die</strong> nach Vertragsabschlusshinzukommen, gesamthaft jedoch höchstensbis zu einem Betrag von 10% des Fahrzeugwerts.2 Nicht als Zusatzausrüstungen und Zubehörteilegelten:– Ton- und Bildträger;– nicht fest eingebaute Kommunikationsmittel;– Helme, Brillen, Handschuhe und an<strong>der</strong>e Kleidungsstücke.C 3Leistungen 1 AllgemeinBei einem versicherten Ereignis erbringt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong>Leistungen für <strong>die</strong> Reparatur o<strong>der</strong> den Totalschadenund bezahlt zudem <strong>die</strong> Kosten für:– <strong>die</strong> Bergung und den Transport in <strong>die</strong> nächstegeeignete Reparaturwerkstatt;– den notwendigen Rücktransport aus dem Auslandbis CHF 1000.–;– <strong>die</strong> Verzollung.Die Reinigung des Wageninnern nach Hilfeleistungenan Verunfallte ist bis CHF 500.– versichert.Bei mitgeführten Sachen werden <strong>die</strong> Reparaturkosten,jedoch höchstens <strong>die</strong> Neuanschaffungeiner gleichwertigen Sache bis zur vereinbartenVersicherungssumme vergütet.2 Reparaturen21 Die <strong>Winterthur</strong> bezahlt <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong>zeitwertgerechte Instandsetzung des Fahrzeugssowie Zusatzausrüstungen und Zubehörteile,wenn kein Totalschaden gemäss C 3.3 vorliegt.Die Entschädigung kann von <strong>der</strong> tatsächlichdurchgeführten Reparatur abhängig gemachtwerden.22 Haben mangelhafter Unterhalt, Abnützungo<strong>der</strong> vorbestandene Schäden <strong>die</strong> Reparaturkostenerhöht o<strong>der</strong> wurde durch <strong>die</strong> Reparatur <strong>der</strong> Zustanddes Fahrzeugs verbessert, trägt <strong>der</strong> Versicherungsnehmereinen entsprechenden Teil <strong>die</strong>serKosten selber. Für zerstochene Reifen wird <strong>der</strong>Zeitwert bezahlt.3 Totalschaden31 UmschreibungEin Totalschaden liegt vor, wenn:– <strong>die</strong> Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen;– bei <strong>der</strong> Entschädigungsart «Zeitwertzusatz» inden ersten 2 Betriebsjahren <strong>die</strong> Reparaturkosten60% des Fahrzeugwerts übersteigen;– ein entwendetes Fahrzeug, entwendete Zusatzausrüstungenund Zubehörteile innert 30 Tagen,nachdem <strong>die</strong> Diebstahlmeldung bei einerschweizerischen Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong>eingegangen ist, nicht gefunden werden.32 Berechnung <strong>der</strong> Leistungen321 ZeitwertzusatzBetriebs-Versicherterdauer Fahrzeugwert in %im 1. Jahr 95–90im 2. Jahr 90–80im 3. Jahr 80–70im 4. Jahr 70–60im 5. Jahr 60–50im 6. Jahr 50–45im 7. Jahr 45–40ab 8. JahrZeitwertDie Leistungen werden nach Beurteilung durchSachverständige angemessen reduziert, wennmangelhafter Unterhalt, Abnützung o<strong>der</strong> vorbestandeneSchäden den Totalschaden eher herbeigeführthaben.War <strong>der</strong> effektive Kaufpreis niedriger als <strong>die</strong> soermittelten Leistungen, wird <strong>der</strong> Kaufpreis entschädigt,mindestens aber <strong>der</strong> Zeitwert. Ein vereinbarterSelbstbehalt und <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Überrestewerden erst anschliessend abgezogen.322 ZeitwertDie Leistungen sind auf den Zeitwert beschränkt.323 FahrzeugüberresteBei einem Totalschaden vermin<strong>der</strong>n sich <strong>die</strong> Leistungenum den Wert <strong>der</strong> Fahrzeugüberreste. Wird<strong>die</strong>ser nicht abgezogen, gehen <strong>die</strong> Überreste indas Eigentum <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> über, sobald <strong>die</strong>Leistungen erbracht werden.Wird ein entwendetes Fahrzeug o<strong>der</strong> einzelne Zusatzausrüstungenund Zubehörteile als Totalschadenentschädigt, gehen <strong>die</strong> Eigentumsrechte auf<strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> über.33 BegriffserklärungBetriebsdauer: Die Zeit von <strong>der</strong> 1. Inverkehrsetzungbis zum Schadentag.Fahrzeugwert: Die in <strong>der</strong> Police aufgeführte Summevon Katalogpreis, Zusatzausrüstungen und Zubehörteilen.Katalogpreis: Der offizielle, zur Zeit <strong>der</strong> Herstellunggültige Listenpreis; ist er nicht feststellbar, gilt<strong>der</strong> Bruttopreis für das fabrikneue Fahrzeug.Zeitwert: Der Wert des Fahrzeugs, <strong>der</strong> Zusatzausrüstungenund Zubehörteile im Zeitpunkt des versichertenEreignisses, unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Betriebsdauer, <strong>der</strong> Fahrleistung, <strong>der</strong> Marktgängigkeitund des Zustands. Ist keine Einigung möglich,sind <strong>die</strong> Unterlagen des Verbands <strong>der</strong> freiberuflichenFahrzeug-Sachverständigen massgebend.8


C 4AusschlüsseNicht versichert sind Schäden1 durch den Betrieb (Betriebsschäden), insbeson<strong>der</strong>eSchäden ohne gewaltsame äussere Einwirkungo<strong>der</strong> aufgrund eines inneren Defekts(z.B. Fehlen o<strong>der</strong> Einfrieren von Flüssigkeiten, Be<strong>die</strong>nungsfehler,Materialfehler und -ermüdung,Abnützung, Überbeanspruchung, Ausfall vonelektrischen und elektronischen Bauteilen);2 durch das Ladegut, sofern <strong>die</strong>se nicht im Zusammenhangmit einem versicherten Kollisionsereignisstehen;3 bei <strong>der</strong> Teilnahme an Rennen, Rallyes undähnlichen Wettfahrten sowie alle Fahrten aufRenn- und Trainingsstrecken (z.B. Schleu<strong>der</strong>kurse,Sportfahrlehrgänge, ausgenommen von <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong>anerkannte Weiterbildungskurse in <strong>der</strong>Schweiz);4 im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen,militärischer Verwendung, Requisition, Erdbeben,Kernenergie, ionisierenden Strahlen;5 im Zusammenhang mit inneren Unruhen,Gewalttätigkeit gegen Personen o<strong>der</strong> Sachen anlässlichvon Krawall und ähnlichen Ereignissen, essei denn, <strong>der</strong> Versicherungsnehmer lege glaubhaftdar, dass er o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fahrzeugführer <strong>die</strong> zumutbarenVorkehrungen zur Vermeidung des Schadensgetroffen hat;6 anlässlich <strong>der</strong> vorsätzlichen Ausführung vonVerbrechen, Vergehen o<strong>der</strong> beim Versuch dazusowie beim Führen des Fahrzeugs durch eine Person,<strong>die</strong> den gesetzlich erfor<strong>der</strong>lichen Ausweisnicht besitzt o<strong>der</strong> <strong>die</strong> entsprechenden Auflagennicht erfüllt.DUnfallversicherungD 1Versicherungsschutz 1 Versichert sind Unfälle im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Benützung des versicherten Fahrzeugs sowiebei unterwegs geleisteter Hilfe im Strassenverkehr.2 Als Unfälle gelten Körperschädigungen gemässden Bestimmungen des Bundesgesetzes über<strong>die</strong> Unfallversicherung (UVG).3 Als Unfälle gelten zusätzlich:31 Das unfreiwillige Einatmen von Gasen o<strong>der</strong>Dämpfen und <strong>die</strong> versehentliche Einnahme giftigero<strong>der</strong> ätzen<strong>der</strong> Stoffe;32 Erfrierungen, Hitzschlag, Sonnenstich undGesundheitsschädigungen durch ultravioletteStrahlen, ausgenommen Sonnenbrand;33 Ertrinken.4 Die Leistungen werden anteilmässig gekürzt,wenn <strong>die</strong> Gesundheitsschädigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Todnur teilweise <strong>die</strong> Folge des Unfallereignisses ist.D 28000854 – 11.04Leistungen 1 Heilungskosten11 Ab Unfalltag bezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> voneinem patentierten Arzt o<strong>der</strong> Zahnarzt durchgeführteno<strong>der</strong> angeordneten:– Heilungsmassnahmen und <strong>die</strong> dazu erfor<strong>der</strong>lichenPersonentransporte;– Spital- und Kuraufenthalte in <strong>der</strong> privaten Abteilung;Kuren nur in spezialisierten Betriebenund sofern <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> zustimmt;– Leistungen von diplomiertem o<strong>der</strong> von einer Institutionzur Verfügung gestelltem Pflegepersonalwährend <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Heilungsmassnahmen;– Krankenmobilien-Miete;– erstmaligen Anschaffungen von Prothesen, Brillen,Hörapparaten und orthopädischen Hilfsmittelnsowie <strong>der</strong>en Reparatur o<strong>der</strong> Ersatz(Neuwert), wenn sie durch den Unfall, <strong>der</strong> versicherteHeilungsmassnahmen zur Folge hatte,beschädigt o<strong>der</strong> zerstört worden sind.Zusätzlich bezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> den im Bundesgesetzüber <strong>die</strong> Unfallversicherung (UVG) vorgesehenenTaggeldabzug für Unterhaltskosten ineiner Heilanstalt.12 Heilungskosten, <strong>die</strong> von einem haftpflichtigenDritten o<strong>der</strong> dessen Haftpflichtversicherungbezahlt worden sind o<strong>der</strong> <strong>die</strong> zu Lasten einer Sozialversicherunggehen, werden von <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong>nicht übernommen.2 SpitaltaggeldWährend notwendiger Spital- o<strong>der</strong> Kuraufenthaltebezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> das vereinbarte Spitaltaggeld.Es ist begrenzt auf 730 Taggel<strong>der</strong>.3 TaggeldFührt <strong>der</strong> Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, bezahlt<strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> das vereinbarte Taggeld imUmfang <strong>der</strong> ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit.Es ist begrenzt auf 730 Taggel<strong>der</strong>.4 Invalidität41 Führt <strong>der</strong> Unfall zu einer voraussichtlich bleibendenInvalidität, bezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> dendem Invaliditätsgrad entsprechenden Prozentsatz.Der Invaliditätsgrad wird nach den Bestimmungenüber <strong>die</strong> Bemessung <strong>der</strong> Integritätsschäden desBundesgesetzes über <strong>die</strong> Unfallversicherung(UVG) festgelegt.42 Werden vom Unfall mehrere Körperteile betroffen,werden <strong>die</strong> Prozentsätze zusammengezählt.Das Ausmass <strong>der</strong> Invalidität beträgt aber niemehr als 100%.43 Ist <strong>die</strong> versicherte Person vor dem Unfall invalidgewesen, bezahlt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> Differenzzwischen dem Betrag, <strong>der</strong> sich aufgrund desvorherigen Invaliditätsausmasses ergäbe und demBetrag, <strong>der</strong> aufgrund des insgesamten Invaliditätsausmasseserrechnet wird.44 Die Leistung wird um 50% erhöht, wenn einVersicherter mindestens ein Kind unter 20 Jahrenhat.9


FStichwortverzeichnisA Abschleppen E 4.12Anhänger B 1.1B 2E 2.2E 5.11AssistanceEAusland A 3A 9.321C 1.12E 1.2Ausschlüsse– Haftpflicht B 5– Kasko C 4– Mobilität E 5– Unfall D 4B Beginn A 2.1Beratung undOrganisation E 4.11Bergung– Fahrzeug C 3.1E 4.13– Person D 3.2Beschädigung– böswillige C 1.19– Klei<strong>der</strong> D 3.2Betriebsdauer C 3.33Betriebsschäden C 4.1Bonusschutz A 8.31Brand C 1.15D Datenschutz A 13Dauer A 2.3Diebstahl A 9.32C 1.12C 1.20E Elementar C 1.13Ende A 2.3Ersatzfahrzeug A 6C 1.23Ersatzteile E 4.16Explosion C 1.15FFahrzeuge– Bergung C 3.1E 4.13– Miete C 1.23– Rückführung E 4.15– Überreste C 3.323– versicherte B 2E 2– Wert C 3.33Feuer C 1.15G Garantiesumme B 4Geheimhaltungspflicht A 13Geltungsbereich A 3C 1.12E 1.2Glasbruch C 1.14Grobfahrlässigkeit A 8.32H Händlerschild E 5.11Heilungskosten D 2.1Heimschaffung D 3.2Hinterlegung<strong>der</strong> Kontrollschil<strong>der</strong> A 3.2A 5– Verzicht auf A 5.3I Informationspflicht A 4Invalidität D 2.4D 6.1K Katalogpreis C 3.33Kernenergie B 5.14C 4.4Kollision C 1.11E 1.12Kontrollschil<strong>der</strong>– Hinterlegung A 3.2A 5– Verzicht auf– Hinterlegung A 5.3Körperschädigungen D 1.2Kündigung– auf Vertragsende A 2.3– bei Prämienerhöhung A 11.2– im Schadenfall A 12L Ladegut C 4.2E 5.12Leistungen– Haftpflicht B 4– Kasko C 3– Mobilität E 4– Unfall D 2M Mar<strong>der</strong>schäden C 1.18Mietwagenkosten C 1.23Mitgeführte Sachen C 1.20Motor- und radsportlicheVeranstaltungen B 5.12C 4.3N Nutzungsausfall C 1.23OOrganisation undBeratung E 4.11P Panne E 1.11– Hilfe E 4.12Parkschäden C 1.22Personen– Schäden B 1.1– versicherte B 3E 3Persönliche Effekten D 3.2Prämien A 2A 8A 11Private Abteilung D 2.11RReinigung– Kosten C 1.21– nach Hilfeleistungen C 3.1Reisegepäck B 5.13C 1.20Rennen, Rallyes B 5.12C 4.3Reparaturen A 9.31C 3.2Rettungsaktionen D 3.2Rückführung E 4.15Rückgriff B 6D 6.2– Verzicht auf A 8.32Rücktransport C 3.1S Sachschäden B 1.1Selbstbehalt A 10– Än<strong>der</strong>ung A 11Sicherheitsgurt D 3.1Sistierung A 3.2A 5Sistierungsverzicht A 5.3Sportfahrlehrgang C 4.3Spitaltaggeld D 2.2D 6.1Sch Schadenfall A 9Schadenfreiheitsrabatt A 8– Än<strong>der</strong>ung A 11SchadenverhütungskostenB 1.2Schleu<strong>der</strong>kurse C 4.3Schneerutsch C 1.16St Standgebühren E 4.14Stufen A 8T Taggeld D 2.3D 6.1Tierschäden A 9.33B 1C 1.17Todesfall D 2.5D 6.1Totalschaden C 3.3Transport C 3.1E 4.13– Mehrkosten E 4.17– nach Panne C 1.24U Unterkunftsmehrkosten E 4.18V Versicherungsjahr A 2.4Vertrag– Anpassung A 11– Beginn A 2.1– Dauer A 2.3– Umfang A 1– Verlängerung A 2.3Verpflegungsmehrkosten E 4.18Verzollung C 3.1W Wechselschil<strong>der</strong> A 7Weiterbildungskurse C 4.3Z Zeitwert C 3.322C 3.33Zeitwertzusatz C 3.321Zusatzausrüstungenund Zubehörteile C 2Zusatzrabatt A 8.13A 8.14Zustellkosten E 4.1612

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