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STRADA, die Motorfahrzeugversicherung der Winterthur Allgemeine ...

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Mietwagenkosten, <strong>die</strong> dem Versicherungsnehmerdurch den Ausfall des Fahrzeugs erwachsen. BeiMiete eines Ersatzfahrzeugs vergütet <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong>den üblichen Mietpreis eines gleichwertigenFahrzeugs.24 Transport nach Panne(nur für Nutzfahrzeuge)Fällt das Fahrzeug infolge Panne aus, bezahlt <strong>die</strong><strong>Winterthur</strong> <strong>die</strong> effektiven Kosten für den Transportin <strong>die</strong> nächste geeignete Reparaturwerkstatt.Schäden aufgrund von Ereignissen gemäss C 1.11bis 1.20 zählen nicht als Panne.C 2Versicherter Fahrzeugwert 1 Zusätzlich zum in <strong>der</strong> Police aufgeführtenFahrzeugwert sind auch Zusatzausrüstungen undZubehörteile versichert, <strong>die</strong> nach Vertragsabschlusshinzukommen, gesamthaft jedoch höchstensbis zu einem Betrag von 10% des Fahrzeugwerts.2 Nicht als Zusatzausrüstungen und Zubehörteilegelten:– Ton- und Bildträger;– nicht fest eingebaute Kommunikationsmittel;– Helme, Brillen, Handschuhe und an<strong>der</strong>e Kleidungsstücke.C 3Leistungen 1 AllgemeinBei einem versicherten Ereignis erbringt <strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong>Leistungen für <strong>die</strong> Reparatur o<strong>der</strong> den Totalschadenund bezahlt zudem <strong>die</strong> Kosten für:– <strong>die</strong> Bergung und den Transport in <strong>die</strong> nächstegeeignete Reparaturwerkstatt;– den notwendigen Rücktransport aus dem Auslandbis CHF 1000.–;– <strong>die</strong> Verzollung.Die Reinigung des Wageninnern nach Hilfeleistungenan Verunfallte ist bis CHF 500.– versichert.Bei mitgeführten Sachen werden <strong>die</strong> Reparaturkosten,jedoch höchstens <strong>die</strong> Neuanschaffungeiner gleichwertigen Sache bis zur vereinbartenVersicherungssumme vergütet.2 Reparaturen21 Die <strong>Winterthur</strong> bezahlt <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong>zeitwertgerechte Instandsetzung des Fahrzeugssowie Zusatzausrüstungen und Zubehörteile,wenn kein Totalschaden gemäss C 3.3 vorliegt.Die Entschädigung kann von <strong>der</strong> tatsächlichdurchgeführten Reparatur abhängig gemachtwerden.22 Haben mangelhafter Unterhalt, Abnützungo<strong>der</strong> vorbestandene Schäden <strong>die</strong> Reparaturkostenerhöht o<strong>der</strong> wurde durch <strong>die</strong> Reparatur <strong>der</strong> Zustanddes Fahrzeugs verbessert, trägt <strong>der</strong> Versicherungsnehmereinen entsprechenden Teil <strong>die</strong>serKosten selber. Für zerstochene Reifen wird <strong>der</strong>Zeitwert bezahlt.3 Totalschaden31 UmschreibungEin Totalschaden liegt vor, wenn:– <strong>die</strong> Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen;– bei <strong>der</strong> Entschädigungsart «Zeitwertzusatz» inden ersten 2 Betriebsjahren <strong>die</strong> Reparaturkosten60% des Fahrzeugwerts übersteigen;– ein entwendetes Fahrzeug, entwendete Zusatzausrüstungenund Zubehörteile innert 30 Tagen,nachdem <strong>die</strong> Diebstahlmeldung bei einerschweizerischen Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong>eingegangen ist, nicht gefunden werden.32 Berechnung <strong>der</strong> Leistungen321 ZeitwertzusatzBetriebs-Versicherterdauer Fahrzeugwert in %im 1. Jahr 95–90im 2. Jahr 90–80im 3. Jahr 80–70im 4. Jahr 70–60im 5. Jahr 60–50im 6. Jahr 50–45im 7. Jahr 45–40ab 8. JahrZeitwertDie Leistungen werden nach Beurteilung durchSachverständige angemessen reduziert, wennmangelhafter Unterhalt, Abnützung o<strong>der</strong> vorbestandeneSchäden den Totalschaden eher herbeigeführthaben.War <strong>der</strong> effektive Kaufpreis niedriger als <strong>die</strong> soermittelten Leistungen, wird <strong>der</strong> Kaufpreis entschädigt,mindestens aber <strong>der</strong> Zeitwert. Ein vereinbarterSelbstbehalt und <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Überrestewerden erst anschliessend abgezogen.322 ZeitwertDie Leistungen sind auf den Zeitwert beschränkt.323 FahrzeugüberresteBei einem Totalschaden vermin<strong>der</strong>n sich <strong>die</strong> Leistungenum den Wert <strong>der</strong> Fahrzeugüberreste. Wird<strong>die</strong>ser nicht abgezogen, gehen <strong>die</strong> Überreste indas Eigentum <strong>der</strong> <strong>Winterthur</strong> über, sobald <strong>die</strong>Leistungen erbracht werden.Wird ein entwendetes Fahrzeug o<strong>der</strong> einzelne Zusatzausrüstungenund Zubehörteile als Totalschadenentschädigt, gehen <strong>die</strong> Eigentumsrechte auf<strong>die</strong> <strong>Winterthur</strong> über.33 BegriffserklärungBetriebsdauer: Die Zeit von <strong>der</strong> 1. Inverkehrsetzungbis zum Schadentag.Fahrzeugwert: Die in <strong>der</strong> Police aufgeführte Summevon Katalogpreis, Zusatzausrüstungen und Zubehörteilen.Katalogpreis: Der offizielle, zur Zeit <strong>der</strong> Herstellunggültige Listenpreis; ist er nicht feststellbar, gilt<strong>der</strong> Bruttopreis für das fabrikneue Fahrzeug.Zeitwert: Der Wert des Fahrzeugs, <strong>der</strong> Zusatzausrüstungenund Zubehörteile im Zeitpunkt des versichertenEreignisses, unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Betriebsdauer, <strong>der</strong> Fahrleistung, <strong>der</strong> Marktgängigkeitund des Zustands. Ist keine Einigung möglich,sind <strong>die</strong> Unterlagen des Verbands <strong>der</strong> freiberuflichenFahrzeug-Sachverständigen massgebend.8

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