Schülerinfomappe Gesundheitsdienst 2011 - Willy-Hellpach-Schule
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<strong>Willy</strong>-<strong>Hellpach</strong>-<strong>Schule</strong>Unterrichtsversäumnisse von BerufsschülernVerfahrensgrundsätze• Jedes Unterrichtsversäumnis (auch Verspätung) wird im Klassenbuch vermerkt.• Für die Entschuldigung ist das Entschuldigungsformular verpflichtend zuverwenden, das vom Ausbilder zu unterzeichnen und abzustempeln ist! DasFormular kann aus dieser Mappe kopiert werden oder ist im Schülersekretariatoder im Internet als Download erhältlich.• Das unterzeichnete Entschuldigungsformular ist spätestens am 3. Werktagnach Krankheitsbeginn der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vorzulegen.• Bei nicht krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen besteht vorherigeschriftliche Genehmigungspflicht laut Schulbesuchsverordnung. Die Genehmigungmuss von allen betroffenen Lehrerinnen und Lehrern eingeholt werden.(Siehe auch beiliegendes Informationsblatt)• Vorzeitige Entlassungen während des Unterrichts sind nur aus zwingendenGründen (z. B. Krankheit) mit Erlaubnis der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers(ersatzweise der Abteilungsleitung) und der Fachlehrerin/des Fachlehrersder folgenden Unterrichtsstunde möglich. Die schriftliche Entschuldigungist am folgenden Unterrichtstag nachzureichen.• Für eine versäumte Klassenarbeit gilt generell eine Entschuldigungspflicht,das dem/der betroffenen Fachlehrer/in spätestens am 3. Werktag nach demKlassenarbeitstermin zur Kenntnis gebracht werden muss. Die unentschuldigtversäumte Klassenarbeit führt dazu, dass die Leistungsbewertung unmöglichist und für die betreffende Arbeit die Note ungenügend (Note 6) erteiltwerden muss. In allen anderen Fällen kann ein Nachschreibetermin eingeräumtwerden.