· · · · Pfändungs- und Einziehungsverfügung
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Name <strong>und</strong> Anschrift der Vollstreckungsschuldnerin/des<br />
Vollstreckungsschuldners<br />
<strong>·</strong><br />
<strong>·</strong><br />
zugestellt am durch<br />
<strong>·</strong><br />
<strong>·</strong><br />
Beglaubigte Abschrift der umseitigen <strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />
erhalten Sie mit der Aufforderung, sich<br />
jeder Verfügung über die gepfändete Forderung, insbesondere<br />
der Einziehung derselben bzw. des sonstigen Anspruchs<br />
auf Leistung oder Herausgabe zu enthalten. Die<br />
<strong>Pfändungs</strong>verfügung wurde dem Drittschuldner zugestellt<br />
am<br />
Datum Die Vollstreckungsbehörde<br />
Erklärungspflicht des Drittschuldners<br />
Gegenüber der bezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse ist zu erklären,<br />
1. ob <strong>und</strong> inwieweit Sie die gepfändete Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe als begründet<br />
anerkennen <strong>und</strong> Zahlung bzw. Herausgabe zu leisten bereit sind,<br />
2. ob <strong>und</strong> welche Ansprüche andere Personen an die Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe<br />
stellen,<br />
3. ob <strong>und</strong> wegen welcher Ansprüche die Forderung bzw. der sonstige Anspruch auf Leistung oder Herausgabe bereits für<br />
andere Gläubiger gepfändet ist.<br />
Diese Erklärung können Sie auch sofort gegenüber dem mit der Zustellung dieser Verfügung Beauftragten abgeben.<br />
Sie sind für diesen Fall verpflichtet, den von diesem hierfür in der Zustellungsurk<strong>und</strong>e aufzunehmenden Vermerk zu unterschreiben.<br />
Hinweis auf die Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht nach § 78 Sozialgesetzbuch X:<br />
Beachten Sie, daß Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten oder Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse offenbart<br />
worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden dürfen, zu dem sie ihnen befugt offenbart worden sind. Die Daten haben sie in<br />
demselben Umfang geheim zu halten wie die Sozialleistungsträger.<br />
Zustellungsurk<strong>und</strong>e (mit Empfangsbekenntnis)<br />
über die Zustellung eines mit Dienststempel verschlossenen, mit folgender Anschrift versehenen Briefes:<br />
Absender An<br />
Den obenbezeichneten Brief habe ich heute (Vereinfachte Zustellung)<br />
der/dem Genannten persönlich<br />
in der Wohnung übergeben. in dem Geschäftslokal übergeben.<br />
in der Abwesenheit der/des Genannten übergeben<br />
(Anschrift des Drittschuldners wie umstehend)<br />
seinem erwachsenen Familienmitglied, <strong>und</strong> zwar<br />
der Ehefrau der Tochter dem Sohn<br />
dem in der Familie angestellten dem in demselben Haus wohnenden<br />
Hauswirt/Vermieter<br />
dem in dem Geschäftslokal<br />
anwesenden Angestellten<br />
Name<br />
Den Tag der Zustellung habe ich auf dem zugestellten Brief vermerkt.<br />
Zugleich habe ich die obenbezeichnete Person auf die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung gem. § 52 NVwVG hingewiesen.<br />
Es wurde folgende Erklärung abgegeben<br />
Den obenbezeichneten Brief habe ich heute erhalten.<br />
Muster<br />
Unterschrift des Empfängers/Erklärenden Ort, Datum Zustellender Bediensteter