· · · · Pfändungs- und Einziehungsverfügung
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Name <strong>und</strong> Anschrift der Vollstreckungsschuldnerin/<br />
des Vollstreckungsschuldners<br />
<strong>·</strong><br />
<strong>·</strong><br />
zugestellt am durch<br />
Erklärungspflicht des Drittschuldners<br />
<strong>·</strong><br />
<strong>·</strong><br />
Beglaubigte Abschrift der umseitigen <strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Einziehungsverfügung</strong> erhalten Sie mit der Aufforderung,<br />
sich jeder Verfügung über die gepfändete Forderung, insbesondere<br />
der Einziehung derselben bzw. des sonstigen<br />
Anspruchs auf Leistung oder Herausgabe zu enthalten.<br />
Die <strong>Pfändungs</strong>verfügung wurde dem Drittschuldner zugestellt<br />
am<br />
Datum Die Vollstreckungsbehörde<br />
Gegenüber der bezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse ist zu erklären,<br />
1. ob <strong>und</strong> inwieweit Sie die gepfändete Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe als begründet<br />
anzuerkennen <strong>und</strong> Zahlung bzw. Herausgabe zu leisten bereit sind,<br />
2. ob <strong>und</strong> welche Ansprüche andere Personen an die Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe<br />
stellen,<br />
3. ob <strong>und</strong> wegen welcher Ansprüche die Forderung bzw. der sonstige Anspruch auf Leistung oder Herausgabe bereits für<br />
andere Gläubiger gepfändet ist.<br />
Diese Erklärung können Sie auch sofort gegenüber dem mit der Zustellung dieser Verfügung Beauftragten abgeben.<br />
Sie sind für diesen Fall verpflichtet, den von diesem hierfür in der Zustellungsurk<strong>und</strong>e aufzunehmenden Vermerk zu unterschreiben.<br />
Hinweis auf die Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht nach § 78 Sozialgesetzbuch X:<br />
Beachten Sie, daß Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten oder Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse offenbart<br />
worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden dürfen, zu dem sie ihnen befugt offenbart worden sind. Die Daten haben sie in<br />
demselben Umfang geheim zu halten wie die Sozialleistungsträger.<br />
Muster