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· · · · Pfändungs- und Einziehungsverfügung

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Ausgabe für Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 2.6.1982<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Drittschuldners<br />

Best.-Nr. 1824 (06.01) – © Wende Verlag, Frechen<br />

➂ Die Vollstreckungsbehörde erteilt auf Anfrage Auskunft über die Höhe der pfändbaren Bezüge.<br />

<strong>·</strong><br />

Die Vollstreckungsbehörde der<br />

<strong>·</strong><br />

1. <strong>Pfändungs</strong>verfügung<br />

für die Zeit vom/bis<br />

Gesamtsozialversicherungsbeiträge/<br />

Umlagebeträge n. d. Lohnfortzahlungsgesetz<br />

Kosten dieser Pfändung<br />

Gesamtbetrag ➀<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Ort<br />

Die Vollstreckungsbehörde<br />

<strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Datum<br />

Forderungsbuch-Nr./<br />

Aktenzeichen.<br />

Herr/Frau/Firma (Vollstreckungsschuldner[in]) schuldet der (Vollstreckungsgläubiger[in])<br />

Beiträge zur Krankenversicherung<br />

Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV)<br />

Kosten <strong>und</strong> Gebühren<br />

➀ zuzüglich:<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV) Zinsen<br />

aus DM EUR ab<br />

in Höhe<br />

von v.H. je Monat.<br />

je angefangenen<br />

Monat.<br />

über dem jeweils<br />

gültigen Basiszinssatz.<br />

Weitere Säumniszuschlagstermine/Zinstermine ergeben sich aus<br />

der beigefügten gesonderten Aufstellung.<br />

Nach Ausgleich der Hauptforderung geben wir über die angefallenen<br />

Säumniszuschläge/Zinsen gesonderte Mitteilung.<br />

➁ Es wird auf den Kontoauszug/die Kontoauszüge hingewiesen<br />

vom<br />

Zur Deckung dieser Schuld wird hiermit die Forderung sowie der Anspruch auf Leistung oder Herausgabe, welche(r) dem/der Vollstrekkungsschuldner(in)<br />

aus<br />

gegen Sie als Drittschuldner(in) zusteht <strong>und</strong> zustehen wird, wegen <strong>und</strong> bis zur Höhe dieser Schuldbeträge gepfändet.<br />

Wird durch diese Pfändung Arbeitseinkommen betroffen, so gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung zum <strong>Pfändungs</strong>schutz entsprechend.<br />

Hiernach ist ein Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar. ➂<br />

Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fälligen bzw. eingehenden Beträge(§ 49 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

[NVwVG]).<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 45 ff. NVwVG ergeht hiermit an Sie das Verbot, den oben angegebenen Betrag dem/der Vollstreckungsschuldner(in) zu zahlen<br />

bzw. den gepfändeten Anspruch – außer an die Vollstreckungsgläubigerin – herauszugeben. An den/die Vollstreckungsschuldner(in) ergeht das<br />

Gebot, sich jeder Verfügung über die gepfändete Forderung – insbesondere der Einziehung derselben bzw. des Anspruchs auf Herausgabe<br />

oder Leistung – zu enthalten.<br />

Nach der untenstehenden <strong>Einziehungsverfügung</strong> ist die gepfändete Forderung der obenbezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse zur<br />

Einziehung überwiesen worden. Gültige Zahlungen können Sie mit befreiender Wirkung nur noch an die Krankenkasse/Krankenkasse, bei<br />

der die Pflegekasse errichtet ist, leisten.<br />

Gemäß § 52 NVwVG werden Sie gebeten, binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung dieser Verfügung an gerechnet, gegenüber der<br />

bezeichneten Krankenkasse die auf der Rückseite dieser Verfügung näher genannte Erklärung abzugeben.<br />

Für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen entstehenden Schaden haften Sie der Vollstreckungsgläubigerin.<br />

2. <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 50 NVwVG wird die gepfändete Forderung hiermit der Vollstreckungsgläubigerin zur Einziehung überwiesen.<br />

(Dienstsiegel)<br />

DM ➁ EUR ➁<br />

1. Ausfertigung für die Akten<br />

Beitragskto.-Nr./Betriebs-Nr.<br />

Bitte bei allen Eingaben <strong>und</strong> Zahlungen angeben<br />

Muster<br />

bitte wenden


Name <strong>und</strong> Anschrift der Vollstreckungsschuldnerin/des<br />

Vollstreckungsschuldners<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

zugestellt am durch<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Beglaubigte Abschrift der umseitigen <strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

erhalten Sie mit der Aufforderung, sich<br />

jeder Verfügung über die gepfändete Forderung, insbesondere<br />

der Einziehung derselben bzw. des sonstigen Anspruchs<br />

auf Leistung oder Herausgabe zu enthalten. Die<br />

<strong>Pfändungs</strong>verfügung wurde dem Drittschuldner zugestellt<br />

am<br />

Datum Die Vollstreckungsbehörde<br />

Erklärungspflicht des Drittschuldners<br />

Gegenüber der bezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse ist zu erklären,<br />

1. ob <strong>und</strong> inwieweit Sie die gepfändete Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe als begründet<br />

anerkennen <strong>und</strong> Zahlung bzw. Herausgabe zu leisten bereit sind,<br />

2. ob <strong>und</strong> welche Ansprüche andere Personen an die Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe<br />

stellen,<br />

3. ob <strong>und</strong> wegen welcher Ansprüche die Forderung bzw. der sonstige Anspruch auf Leistung oder Herausgabe bereits für<br />

andere Gläubiger gepfändet ist.<br />

Diese Erklärung können Sie auch sofort gegenüber dem mit der Zustellung dieser Verfügung Beauftragten abgeben.<br />

Sie sind für diesen Fall verpflichtet, den von diesem hierfür in der Zustellungsurk<strong>und</strong>e aufzunehmenden Vermerk zu unterschreiben.<br />

Hinweis auf die Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht nach § 78 Sozialgesetzbuch X:<br />

Beachten Sie, daß Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten oder Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse offenbart<br />

worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden dürfen, zu dem sie ihnen befugt offenbart worden sind. Die Daten haben sie in<br />

demselben Umfang geheim zu halten wie die Sozialleistungsträger.<br />

Zustellungsurk<strong>und</strong>e (mit Empfangsbekenntnis)<br />

über die Zustellung eines mit Dienststempel verschlossenen, mit folgender Anschrift versehenen Briefes:<br />

Absender An<br />

Den obenbezeichneten Brief habe ich heute (Vereinfachte Zustellung)<br />

der/dem Genannten persönlich<br />

in der Wohnung übergeben. in dem Geschäftslokal übergeben.<br />

in der Abwesenheit der/des Genannten übergeben<br />

(Anschrift des Drittschuldners wie umstehend)<br />

seinem erwachsenen Familienmitglied, <strong>und</strong> zwar<br />

der Ehefrau der Tochter dem Sohn<br />

dem in der Familie angestellten dem in demselben Haus wohnenden<br />

Hauswirt/Vermieter<br />

dem in dem Geschäftslokal<br />

anwesenden Angestellten<br />

Name<br />

Den Tag der Zustellung habe ich auf dem zugestellten Brief vermerkt.<br />

Zugleich habe ich die obenbezeichnete Person auf die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung gem. § 52 NVwVG hingewiesen.<br />

Es wurde folgende Erklärung abgegeben<br />

Den obenbezeichneten Brief habe ich heute erhalten.<br />

Muster<br />

Unterschrift des Empfängers/Erklärenden Ort, Datum Zustellender Bediensteter


Ausgabe für Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 2.6.1982<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Drittschuldners<br />

Best.-Nr. 1824 (06.01) – © Wende Verlag, Frechen<br />

➂ Die Vollstreckungsbehörde erteilt auf Anfrage Auskunft über die Höhe der pfändbaren Bezüge.<br />

<strong>·</strong><br />

Die Vollstreckungsbehörde der<br />

<strong>·</strong><br />

1. <strong>Pfändungs</strong>verfügung<br />

für die Zeit vom/bis<br />

Gesamtsozialversicherungsbeiträge/<br />

Umlagebeträge n. d. Lohnfortzahlungsgesetz<br />

Kosten dieser Pfändung<br />

Gesamtbetrag ➀<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Ort<br />

Die Vollstreckungsbehörde<br />

<strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Datum<br />

Forderungsbuch-Nr./<br />

Aktenzeichen.<br />

Herr/Frau/Firma (Vollstreckungsschuldner[in]) schuldet der (Vollstreckungsgläubiger[in])<br />

Beiträge zur Krankenversicherung<br />

Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV)<br />

Kosten <strong>und</strong> Gebühren<br />

➀ zuzüglich:<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV) Zinsen<br />

aus DM EUR ab<br />

in Höhe<br />

von v.H. je Monat.<br />

je angefangenen<br />

Monat.<br />

über dem jeweils<br />

gültigen Basiszinssatz.<br />

Weitere Säumniszuschlagstermine/Zinstermine ergeben sich aus<br />

der beigefügten gesonderten Aufstellung.<br />

Nach Ausgleich der Hauptforderung geben wir über die angefallenen<br />

Säumniszuschläge/Zinsen gesonderte Mitteilung.<br />

➁ Es wird auf den Kontoauszug/die Kontoauszüge hingewiesen<br />

vom<br />

Zur Deckung dieser Schuld wird hiermit die Forderung sowie der Anspruch auf Leistung oder Herausgabe, welche(r) dem/der Vollstrekkungsschuldner(in)<br />

aus<br />

gegen Sie als Drittschuldner(in) zusteht <strong>und</strong> zustehen wird, wegen <strong>und</strong> bis zur Höhe dieser Schuldbeträge gepfändet.<br />

Wird durch diese Pfändung Arbeitseinkommen betroffen, so gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung zum <strong>Pfändungs</strong>schutz entsprechend.<br />

Hiernach ist ein Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar. ➂<br />

Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fälligen bzw. eingehenden Beträge(§ 49 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

[NVwVG]).<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 45 ff. NVwVG ergeht hiermit an Sie das Verbot, den oben angegebenen Betrag dem/der Vollstreckungsschuldner(in) zu zahlen<br />

bzw. den gepfändeten Anspruch – außer an die Vollstreckungsgläubigerin – herauszugeben. An den/die Vollstreckungsschuldner(in) ergeht das<br />

Gebot, sich jeder Verfügung über die gepfändete Forderung – insbesondere der Einziehung derselben bzw. des Anspruchs auf Herausgabe<br />

oder Leistung – zu enthalten.<br />

Nach der untenstehenden <strong>Einziehungsverfügung</strong> ist die gepfändete Forderung der obenbezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse zur<br />

Einziehung überwiesen worden. Gültige Zahlungen können Sie mit befreiender Wirkung nur noch an die Krankenkasse/Krankenkasse, bei<br />

der die Pflegekasse errichtet ist, leisten.<br />

Gemäß § 52 NVwVG werden Sie gebeten, binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung dieser Verfügung an gerechnet, gegenüber der<br />

bezeichneten Krankenkasse die auf der Rückseite dieser Verfügung näher genannte Erklärung abzugeben.<br />

Für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen entstehenden Schaden haften Sie der Vollstreckungsgläubigerin.<br />

2. <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 50 NVwVG wird die gepfändete Forderung hiermit der Vollstreckungsgläubigerin zur Einziehung überwiesen.<br />

(Dienstsiegel)<br />

DM ➁ EUR ➁<br />

2. Ausfertigung für den Schuldner<br />

Beitragskto.-Nr./Betriebs-Nr.<br />

Bitte bei allen Eingaben <strong>und</strong> Zahlungen angeben<br />

Muster<br />

bitte wenden


Name <strong>und</strong> Anschrift der Vollstreckungsschuldnerin/<br />

des Vollstreckungsschuldners<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

zugestellt am durch<br />

Erklärungspflicht des Drittschuldners<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Beglaubigte Abschrift der umseitigen <strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Einziehungsverfügung</strong> erhalten Sie mit der Aufforderung,<br />

sich jeder Verfügung über die gepfändete Forderung, insbesondere<br />

der Einziehung derselben bzw. des sonstigen<br />

Anspruchs auf Leistung oder Herausgabe zu enthalten.<br />

Die <strong>Pfändungs</strong>verfügung wurde dem Drittschuldner zugestellt<br />

am<br />

Datum Die Vollstreckungsbehörde<br />

Gegenüber der bezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse ist zu erklären,<br />

1. ob <strong>und</strong> inwieweit Sie die gepfändete Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe als begründet<br />

anzuerkennen <strong>und</strong> Zahlung bzw. Herausgabe zu leisten bereit sind,<br />

2. ob <strong>und</strong> welche Ansprüche andere Personen an die Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe<br />

stellen,<br />

3. ob <strong>und</strong> wegen welcher Ansprüche die Forderung bzw. der sonstige Anspruch auf Leistung oder Herausgabe bereits für<br />

andere Gläubiger gepfändet ist.<br />

Diese Erklärung können Sie auch sofort gegenüber dem mit der Zustellung dieser Verfügung Beauftragten abgeben.<br />

Sie sind für diesen Fall verpflichtet, den von diesem hierfür in der Zustellungsurk<strong>und</strong>e aufzunehmenden Vermerk zu unterschreiben.<br />

Hinweis auf die Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht nach § 78 Sozialgesetzbuch X:<br />

Beachten Sie, daß Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten oder Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse offenbart<br />

worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden dürfen, zu dem sie ihnen befugt offenbart worden sind. Die Daten haben sie in<br />

demselben Umfang geheim zu halten wie die Sozialleistungsträger.<br />

Muster


Ausgabe für Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 2.6.1982<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Drittschuldners<br />

Best.-Nr. 1824 (06.01) – © Wende Verlag, Frechen<br />

➂ Die Vollstreckungsbehörde erteilt auf Anfrage Auskunft über die Höhe der pfändbaren Bezüge.<br />

<strong>·</strong><br />

Die Vollstreckungsbehörde der<br />

<strong>·</strong><br />

1. <strong>Pfändungs</strong>verfügung<br />

für die Zeit vom/bis<br />

Gesamtsozialversicherungsbeiträge/<br />

Umlagebeträge n. d. Lohnfortzahlungsgesetz<br />

Kosten dieser Pfändung<br />

Gesamtbetrag ➀<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Ort<br />

Die Vollstreckungsbehörde<br />

<strong>Pfändungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Datum<br />

Forderungsbuch-Nr./<br />

Aktenzeichen.<br />

Herr/Frau/Firma (Vollstreckungsschuldner[in]) schuldet der (Vollstreckungsgläubiger[in])<br />

Beiträge zur Krankenversicherung<br />

Beiträge zur Pflegeversicherung<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV)<br />

Kosten <strong>und</strong> Gebühren<br />

➀ zuzüglich:<br />

Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV) Zinsen<br />

aus DM EUR ab<br />

in Höhe<br />

von v.H. je Monat.<br />

je angefangenen<br />

Monat.<br />

über dem jeweils<br />

gültigen Basiszinssatz.<br />

Weitere Säumniszuschlagstermine/Zinstermine ergeben sich aus<br />

der beigefügten gesonderten Aufstellung.<br />

Nach Ausgleich der Hauptforderung geben wir über die angefallenen<br />

Säumniszuschläge/Zinsen gesonderte Mitteilung.<br />

➁ Es wird auf den Kontoauszug/die Kontoauszüge hingewiesen<br />

vom<br />

Zur Deckung dieser Schuld wird hiermit die Forderung sowie der Anspruch auf Leistung oder Herausgabe, welche(r) dem/der Vollstrekkungsschuldner(in)<br />

aus<br />

gegen Sie als Drittschuldner(in) zusteht <strong>und</strong> zustehen wird, wegen <strong>und</strong> bis zur Höhe dieser Schuldbeträge gepfändet.<br />

Wird durch diese Pfändung Arbeitseinkommen betroffen, so gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung zum <strong>Pfändungs</strong>schutz entsprechend.<br />

Hiernach ist ein Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar. ➂<br />

Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fälligen bzw. eingehenden Beträge(§ 49 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

[NVwVG]).<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 45 ff. NVwVG ergeht hiermit an Sie das Verbot, den oben angegebenen Betrag dem/der Vollstreckungsschuldner(in) zu zahlen<br />

bzw. den gepfändeten Anspruch – außer an die Vollstreckungsgläubigerin – herauszugeben. An den/die Vollstreckungsschuldner(in) ergeht das<br />

Gebot, sich jeder Verfügung über die gepfändete Forderung – insbesondere der Einziehung derselben bzw. des Anspruchs auf Herausgabe<br />

oder Leistung – zu enthalten.<br />

Nach der untenstehenden <strong>Einziehungsverfügung</strong> ist die gepfändete Forderung der obenbezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse zur<br />

Einziehung überwiesen worden. Gültige Zahlungen können Sie mit befreiender Wirkung nur noch an die Krankenkasse/Krankenkasse, bei<br />

der die Pflegekasse errichtet ist, leisten.<br />

Gemäß § 52 NVwVG werden Sie gebeten, binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung dieser Verfügung an gerechnet, gegenüber der<br />

bezeichneten Krankenkasse die auf der Rückseite dieser Verfügung näher genannte Erklärung abzugeben.<br />

Für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen entstehenden Schaden haften Sie der Vollstreckungsgläubigerin.<br />

2. <strong>Einziehungsverfügung</strong><br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 50 NVwVG wird die gepfändete Forderung hiermit der Vollstreckungsgläubigerin zur Einziehung überwiesen.<br />

(Dienstsiegel)<br />

DM ➁ EUR ➁<br />

3. Ausfertigung für den Drittschuldner<br />

Beitragskto.-Nr./Betriebs-Nr.<br />

Bitte bei allen Eingaben <strong>und</strong> Zahlungen angeben<br />

Muster<br />

Konto-Nr. Geldinstitut (Bank, Sparkasse) Bankleitzahl<br />

bitte wenden


Name <strong>und</strong> Anschrift der Vollstreckungsschuldnerin/<br />

des Vollstreckungsschuldners<br />

<strong>·</strong><br />

<strong>·</strong><br />

Erklärungspflicht des Drittschuldners<br />

Gegenüber der bezeichneten Krankenkasse/Pflegekasse ist zu erklären,<br />

1. ob <strong>und</strong> inwieweit Sie die gepfändete Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe als begründet<br />

anzuerkennen <strong>und</strong> Zahlung bzw. Herausgabe zu leisten bereit sind,<br />

2. ob <strong>und</strong> welche Ansprüche andere Personen an die Forderung bzw. den sonstigen Anspruch auf Leistung oder Herausgabe<br />

stellen,<br />

3. ob <strong>und</strong> wegen welcher Ansprüche die Forderung bzw. der sonstige Anspruch auf Leistung oder Herausgabe bereits für<br />

andere Gläubiger gepfändet ist.<br />

Diese Erklärung können Sie auch sofort gegenüber dem mit der Zustellung dieser Verfügung Beauftragten abgeben.<br />

Sie sind für diesen Fall verpflichtet, den von diesem hierfür in der Zustellungsurk<strong>und</strong>e aufzunehmenden Vermerk zu unterschreiben.<br />

Hinweis auf die Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht nach § 78 Sozialgesetzbuch X:<br />

Beachten Sie, daß Personen oder Stellen, denen personenbezogene Daten oder Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse offenbart<br />

worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden dürfen, zu dem sie ihnen befugt offenbart worden sind. Die Daten haben sie in<br />

demselben Umfang geheim zu halten wie die Sozialleistungsträger.<br />

<strong>·</strong><br />

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