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Verein der Freunde und Förderer der Ricarda-Huch- Schule e. V ...

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<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Fre<strong>und</strong>e</strong><strong>und</strong> För<strong>der</strong>er <strong>der</strong><strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong> e.V.<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Fre<strong>und</strong>e</strong> <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> <strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong> e. V.§ 1 Name <strong>und</strong> SitzDer <strong>Verein</strong> trägt den Namen „<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Fre<strong>und</strong>e</strong> <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> <strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong> e. V.“. Er ist im <strong>Verein</strong>sregister eingetragen.Der <strong>Verein</strong> hat seinen Sitz in Gießen.§ 2 Zweck <strong>und</strong> GemeinnützigkeitDer <strong>Verein</strong> verfolgt ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnedes Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung.SatzungZweck des <strong>Verein</strong>s ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bildung <strong>und</strong> Erziehung <strong>der</strong> Schüler <strong>und</strong>Schülerinnen <strong>der</strong> <strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong> Gießen. Der Satzungszweck wirdinsbeson<strong>der</strong>e verwirklicht durcha) die Einrichtung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung von Arbeitsgemeinschaften <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>enUnterrichtsprojektenb) die Durchführung o<strong>der</strong> Unterstützung von schulischen Veranstaltungen,Vorträgen, Besichtigungen <strong>und</strong> Exkursionenc) die Beschaffung von zusätzlichen Lehr- <strong>und</strong> Lernmitteln, Büchern, Sportgeräten,Spiel- <strong>und</strong> Bastelmaterialiend) die Unterstützung sozial schwacher Schüler bei schulischen Veranstaltungen.Der <strong>Verein</strong> ist weltanschaulich, konfessionell <strong>und</strong> parteipolitisch nicht geb<strong>und</strong>en.Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Die Mittel des <strong>Verein</strong>s dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendetwerden. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des <strong>Verein</strong>s. Esdarf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des <strong>Verein</strong>s fremd sind, o<strong>der</strong>durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.§ 3 Mitglie<strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong> können natürliche <strong>und</strong> juristische Personen werden. Die Mitgliedschaftwird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Der Vorstand entscheidet überdie Aufnahme. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, durchStreichung von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>liste o<strong>der</strong> durch Ausschluss aus dem <strong>Verein</strong>. DerAustritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum 30.6.o<strong>der</strong> zum 31.12. eines Jahres möglich.


Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>listegestrichen werden, wenn es mit <strong>der</strong> Zahlung des Beitrages für mehr als ein Halbjahrin Verzug ist. Die Streichung wird sofort wirksam. Das gestrichene Mitglied hat dasRecht, in <strong>der</strong> nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung die Rückgängigmachung <strong>der</strong>Streichung zu beantragen. Über diesen Antrag entscheidet dieMitglie<strong>der</strong>versammlung mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.Ein Mitglied kann aus dem <strong>Verein</strong> ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft ingrober Weise die Interessen des <strong>Verein</strong>s verletzt. Über den Ausschluss beschließtdie Mitglie<strong>der</strong>versammlung, wobei eine Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong> abgegebenen gültigenStimmen erfor<strong>der</strong>lich ist. Vor <strong>der</strong> Entscheidung über den Ausschluss ist dembetroffenen Mitglied rechtliches Gehör zu gewähren.§ 4 BeiträgeDer <strong>Verein</strong> erhebt für jedes Halbjahr einen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag für dieerste Hälfte des Jahres ist spätestens am 1. März, <strong>der</strong> Beitrag für die zweite Hälftedes Jahres ist spätestens am 1. September fällig. Wer dem <strong>Verein</strong> nach Ablauf vondrei Monaten eines Halbjahres beitritt, hat für das angefangene Halbjahr die Hälftedes Beitrages zu zahlen.Über die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge entscheidet die ordentlicheJahreshauptversammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.§ 5 Organe des <strong>Verein</strong>sOrgane des <strong>Verein</strong>s sind <strong>der</strong> Vorstand <strong>und</strong> die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.§ 6 VorstandDer Vorstand besteht aus dem/<strong>der</strong> 1. Vorsitzenden, dem/<strong>der</strong> 2. Vorsitzenden,dem/<strong>der</strong> Schatzmeister(in), dem 2ten Schatzmeister <strong>und</strong> dem/<strong>der</strong> Schriftführer(in).Der <strong>Verein</strong> wird gemäß § 26 BGB gerichtlich <strong>und</strong> außergerichtlich durch jeweilszwei <strong>der</strong> Genannten, darunter mindestens einem <strong>der</strong> Vorsitzenden vertreten.Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er ist beschlussfähig, wennmindestens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter mindestens eine/einer <strong>der</strong> beidenVorsitzenden anwesend ist. Er entscheidet über die laufenden Geschäfte mitStimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/<strong>der</strong> 1.Vorsitzenden.Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Er bleibt jedoch auch nach Ablaufseiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Er kann auf Antrag von mindestens 1/3<strong>der</strong><strong>Verein</strong>smitglie<strong>der</strong> durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung bei einer Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong>abgegebenen gültigen Stimmen abberufen werden.§ 7 Beteiligung <strong>der</strong> Schulleitung <strong>und</strong> des ElternbeiratesDer Schulleiter bzw. die Schulleiterin o<strong>der</strong> dessen/<strong>der</strong>en Vertreter(in) sowie zweivom <strong>Schule</strong>lternbeirat zu wählende Personen sind berechtigt, mit beraten<strong>der</strong> Stimmean Vorstandssitzungen teilzunehmen.§ 8 KassenprüferEs werden zwei Kassenprüfer gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.Ihre Amtszeit beträgt ebenfalls ein Jahr.§ 9 Mitglie<strong>der</strong>versammlungDie ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet mindestens einmal jährlich statt.Eine außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist vom Vorstand einzuberufen,wenn das Interesse des <strong>Verein</strong>s es erfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn die Einberufung von einemDrittel aller Mitglie<strong>der</strong> schriftlich unter Angabe des Zwecks <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gründeverlangt wird.Die Einberufung zu Mitglie<strong>der</strong>versammlungen erfolgt durch den Vorstand unterEinhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe <strong>der</strong>Tagesordnung.In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird über folgende Angelegenheiten entschieden:- Wahl <strong>und</strong> Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands- Wahl <strong>der</strong> Kassenprüfer- Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Beiträge- Satzungsän<strong>der</strong>ungen- Entgegennahme <strong>der</strong> Jahresberichte des Vorstandes- Entlastung des Vorstandes- Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n- Auflösung des <strong>Verein</strong>s.Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird von dem/<strong>der</strong> 1. Vorsitzenden, bei dessen/<strong>der</strong>enVerhin<strong>der</strong>ung von dem/<strong>der</strong> 2. Vorsitzenden o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Vorstandsmitgliedgeleitet. Die Art <strong>der</strong> Abstimmung bestimmt <strong>der</strong>/die Versammlungsleiter/in. Auf


Antrag eines Mitglieds muss die Abstimmung schriftlich <strong>und</strong> geheim durchgeführtwerden.Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist - sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde -unabhängig von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> je<strong>der</strong>zeit beschlussfähig. Soweitdie Satzung nichts an<strong>der</strong>es bestimmt, entscheidet bei <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung die einfache Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.Der <strong>Verein</strong> ist beim <strong>Verein</strong>sregister des Amtsgerichts Gießen unter VR 799eingetragen.Postanschrift:<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Fre<strong>und</strong>e</strong> <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> <strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong> e. V., Dammstr. 26,35390 GießenBankverbindung:Konto Nr. 200 591 770 bei <strong>der</strong> Sparkasse Gießen (BLZ 513 500 25)Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmenerhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmenerhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmenerhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die meistenStimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.Zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung wie auch zur Auflösung des <strong>Verein</strong>s ist eine Mehrheitvon 2/3 aller abgegebenen gültigen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich.§ 10 Nie<strong>der</strong>schriftÜber die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird ein Protokoll geführt, das die dort gefasstenBeschlüsse enthalten muss. Es soll auch den Ort <strong>und</strong> die Zeit <strong>der</strong> Versammlungsowie die jeweiligen Abstimmungsergebnisse enthalten. Der/DieVersammlungsleiter(in) <strong>und</strong> <strong>der</strong>/die von ihm/ihr zu bestimmendeProtokollführer(in) haben das Protokoll zu unterzeichnen.§ 11 AuflösungDie Auflösung des <strong>Verein</strong>s kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenenMitglie<strong>der</strong>versammlung mit <strong>der</strong> in § 8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossenwerden.Falls die Mitglie<strong>der</strong>versammlung nichts an<strong>der</strong>es beschließt, sind <strong>der</strong>/die 1.Vorsitzende <strong>und</strong> <strong>der</strong>/die 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigteLiquidatoren. Die Mitglie<strong>der</strong> haben kein Recht auf das <strong>Verein</strong>svermögen. Siekönnen auch im Falle <strong>der</strong> Auflösung o<strong>der</strong> des Ausscheidens keine Rechte geltendmachen.Bei <strong>der</strong> Auflösung des <strong>Verein</strong>s o<strong>der</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt dasVermögen des <strong>Verein</strong>s an den Träger <strong>der</strong> <strong>Ricarda</strong>-<strong>Huch</strong>-<strong>Schule</strong>, <strong>der</strong> es unmittelbar<strong>und</strong> ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat._____

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