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Kamenzer Fleischervereins

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Satzung <strong>Kamenzer</strong> Fleischerverein e.V. 8Der Verein erstrebt für sich selbst keinen wirtschaftlichen Gewinn. Mittel des Vereins dürfennur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhaltenkeine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, diedem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungenbegünstigt werden. Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen ist möglich.(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Die zur Erzielung seiner Zwecke notwendigen Mittel erwirbt der Verein durch:Mitgliedsbeiträge, Spenden (Geld- und Sachspenden), Zuschüsse, öffentliche Mittel, Erträgeder Vereinsarbeit.§ 3 - Mitgliedschaft(1) Der Verein besteht aus:- ordentlichen Mitgliedern- Ehrenmitgliedern(2) Ordentliche Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit durch die Übernahmevon Aufgaben und Funktionen im Sinne des Vereinszwecks. Sie stellen einen Teil ihrerArbeitskraft dem Verein zur Verfügung. Ordentliches Mitglied kann jeder Fleischermeisterwerden, der Mitglied der Ostsächsischen Fleischerinnung, Regionalgruppe Kamenz ist.Ordentliche Mitglieder sind wahlberechtigt und wählbar und haben auf derMitgliederversammlung Stimm- und Rederecht. Ausnahmen von § 3 Abs. 2 dieser Satzungsind durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit möglich.(3) Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden, die sich um die Belange des <strong>Kamenzer</strong>Fleischerverbandes verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder sind weder wahlberechtigt nochwählbar. Ehrenmitglieder haben vollen Anspruch auf die Leistungen des <strong>Kamenzer</strong>Fleischerverbandes und Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung außerhalb von Wahlen.Ist das Ehrenmitglied gleichzeitig ordentliches Mitglied, wird seine Wahlberechtigung undWählbarkeit durch die Ehrenmitgliedschaft nicht beeinflusst.§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft(1) Der Eintritt eines ordentlichen Mitglieds in den <strong>Kamenzer</strong> Fleischerverein erfolgt durcheine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand und bedarf einer Annahme durch diesenim Wege eines Vorstandsbeschlusses mit einer Mehrheit von 3/4.(2) Ehrenmitglieder können nach Antrag eines ordentlichen Mitglieds oder Fördermitgliedesoder eines bereits als Ehrenmitglied berufenen Mitglieds durch den Vorstand derMitgliederversammlung vorgeschlagen werden. Die Mitgliederversammlung beschließt dieAufnahme des Ehrenmitglieds mit einer Mehrheit von 2/3.(3) Der Vorstand erstellt eine Beitragsordnung für alle Mitglieder, die durch dieMitgliederversammlung beschlossen wird.

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