Platz- und Spielordnung - Tennisklub Langen eV
Platz- und Spielordnung - Tennisklub Langen eV
Platz- und Spielordnung - Tennisklub Langen eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Platz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spielordnung</strong><br />
Spielberechtigung:<br />
Spielberechtigt sind Mitglieder des TKL mit eigener, für die laufende Saison gültigen<br />
Spielmarke, Gäste nur mit Gastmarke oder mit Genehmigung des Vorstandes.<br />
Spielmarken <strong>und</strong> Joker:<br />
Spielmarken werden zu Beginn der Spielzeit an die aktiven Vereinsmitglieder nach<br />
Eingang der Beitragszahlung ausgegeben <strong>und</strong> gelten für eine Saison.<br />
Wer als aktives Mitglied sein Märkchen vergessen hat, muss sich beim <strong>Platz</strong>wart,<br />
dem Klubwirt oder einem Vorstandsmitglied einen Joker zur <strong>Platz</strong>belegung kaufen,<br />
dieser kostet:<br />
€ 3,00 pro Person<br />
Joker sind nach dem Spiel in den weißen TKL-Briefkasten zurück zu geben.<br />
Gastmarken:<br />
Gastmarken werden an Gäste <strong>und</strong> passive Mitglieder zur Spielberechtigung mit<br />
aktiven Vereinsmitgliedern gegen eine Gebühr für eine Spieleinheit ausgegeben.<br />
Maximal 3 Gastmarken können pro Person in einer Saison genutzt werden. Die<br />
Benutzung der Plätze ist vom Spielbetrieb abhängig <strong>und</strong> kann eingeschränkt werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist vor Ausgabe der Gastmarke die Genehmigung des <strong>Platz</strong>wartes<br />
einzuholen. Die Gebühren für die Gastmarken betragen in der Sommersaison 2009<br />
pro St<strong>und</strong>e:<br />
Erwachsene: € 6,00 pro <strong>Platz</strong> bei Einzelnutzung zwischen 8.00 <strong>und</strong> 16.00 Uhr<br />
€ 8,00 pro <strong>Platz</strong> bei Einzelnutzung ab 16.00 Uhr<br />
Jugendliche: € 3,00 pro <strong>Platz</strong> bei Einzelnutzung zwischen 8.00 <strong>und</strong> 16.00 Uhr<br />
€ 4,00 pro <strong>Platz</strong> bei Einzelnutzung ab 16.00 Uhr<br />
Gastmarken können beim Vorstand, beim <strong>Platz</strong>wart oder im Vereinslokal erworben<br />
werden. Ist dies nicht möglich, liegen im Foyer Zettel aus, die vollständig vor Beginn<br />
des Spiels auszufüllen <strong>und</strong> in den Briefkasten des TKL einzuwerfen sind. Der obere<br />
Teil ist an der Belegungstafel anzubringen. Für den Fall der <strong>Platz</strong>belegung ohne<br />
gültige Gastmarke behält sich der Vorstand vor, die doppelte Spielgebühr in<br />
Rechnung zu stellen <strong>und</strong>/oder ein <strong>Platz</strong>verbot auszusprechen.<br />
Belegung der Plätze:<br />
Die Belegung der Plätze erfolgt durch persönliches Anheften der eigenen Spielmarke<br />
an der Belegungstafel. Dazu ist die persönliche Anwesenheit auf der Anlage bis<br />
Spielbeginn erforderlich. Es müssen gleichzeitig zwei bzw. vier Spielmarken<br />
angeheftet werden. Der Austausch einer angehefteten Spielmarke ist nicht gestattet.<br />
In diesem Falle verfällt die gesamt Belegung. Erneute <strong>Platz</strong>belegung durch Spieler,<br />
die gespielt haben, ist wiederum nur persönlich nach Beendigung der Spielzeit<br />
möglich. Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen immer erst freie Plätze belegt werden.
Plätze für Training, Turniere <strong>und</strong> Forderungsspiele sind an der Belegungstafel<br />
entsprechend zu markieren. Für <strong>Platz</strong>überholungen <strong>und</strong> Bewässern kann der<br />
<strong>Platz</strong>wart einzelne Plätze zeitweise sperren. Sonderregelungen zu <strong>Platz</strong>belegung<br />
bleiben dem Vorstand vorbehalten.<br />
Spieldauer:<br />
Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 45 Minuten, für ein Doppel 60 Minuten.<br />
Bespielbarkeit der Plätze:<br />
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet allein der <strong>Platz</strong>wart.<br />
Bei Bedarf sind trockene Plätze von den Spielern zu bewässern. Das Bespielen<br />
der Tennisplätze ist nur in Sportkleidung <strong>und</strong> mit Tennisschuhen gestattet. Nach<br />
Beendigung des Spiels ist der <strong>Platz</strong> abzuziehen <strong>und</strong> die Linien sind zu kehren.<br />
Auf den Plätzen 1 – 5, sowie 8 – 11 sind bedingt durch die automatische<br />
Beregnungsanlage, die Hinweise des <strong>Platz</strong>wartes zu beachten. Für Wasserschäden<br />
kann keine Haftung übernommen werden.<br />
Allgemeine Regeln:<br />
Die Mitglieder <strong>und</strong> Gäste haben sich so zu verhalten, dass ein reibungsloser<br />
Spielbetrieb gewährleistet ist <strong>und</strong> durch gegenseitige Rücksichtnahme Ärger <strong>und</strong><br />
Missstimmung untereinander vermieden wird.<br />
Die Anlage <strong>und</strong> Einrichtungen des Klubs sind sauber zu halten <strong>und</strong> pfleglich zu<br />
behandeln. Das Betreten der Duschräume inkl. Treppenzugang mit<br />
Sandschuhen ist untersagt. Eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung von auf der<br />
Anlage befindlichen Kindern soll gewährleistet sein. Das gleiche gilt für Tiere. H<strong>und</strong>e<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich an der Leine zu führen. Auf der Anlage darf mit Kraftfahrzeugen<br />
<strong>und</strong> Motorrädern nur im Schritttempo gefahren werden, die markierten Parkplätze<br />
<strong>und</strong> Fahrradabstellplätze sind zu benutzen.<br />
Versicherungen:<br />
Alle Mitglieder sind über den Landessportb<strong>und</strong> versichert. Eine weitergehende<br />
Haftung wird ausgeschlossen.<br />
Ahndung von Verstößen:<br />
Verstöße gegen die <strong>Platz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Spielordnung</strong>, insbesondere Manipulationen an der<br />
Belegungstafel, sowie Verwendung fremder oder falscher Spielmarken, werden mit<br />
Verwarnung durch den Vorstand, im Wiederholungsfall durch Entzug der<br />
Spielerlaubnis gem. § 7 der Klubsatzung geahndet.<br />
Stand Juni 2009