Heimat-Kurier Rengsdorf 4 Nr. 33/2013Rengsdorfer LandDie Iserbachschleife ist “in Arbeit”Diese schöne Tischgruppe stehtoberhalb von Rüscheid, einezweite soll ihren Platz am VeltensWeiher fin<strong>den</strong>Nach der erfolgreichen Abstimmungder Wegeführung mit allenBeteiligten sind seit Mai vieletatkräftige ehrenamtlicheHelfer im Kirchspiel Anhausenund in Isenburg unterwegs, um<strong>den</strong> neuen Premiumwanderweg“Iserbachschleife - wandern imBE - Die Iserbachschleife wird zur Zeit von VG-WegemanagerWilfried Dietz (re.) und Wegewart Reiner Eisenhard markiertNaturpark Rhein-Westerwald”herzurichten. Wege müssen freigeschnitten,Bänke und Tischgruppenhergestellt (Foto in Rüscheid)und vor allem muss dieMarkierung angebracht wer<strong>den</strong>.Es wird wegen Holzfällungenunterhalb des Ebenfeldes voraussichtlichbis Anfang Septemberdauern, bis der gesamteWeg fertig markiert und damitbegehbar ist. Anschließend wer<strong>den</strong>die Wegweiser gesetzt unddie “Möblierung” mit Bänkenund Tischgruppen an markantenStellen vervollständigt. Der nächste Schritt ist die Installation von Informationstafeln am Startpunkt inAnhausen, in Rüscheid, an der Thalhauser Mühle und in Isenburg. Für Ende Oktober ist die Fertigstellung undZertifizierung der Wäller Tour “Iserbachschleife” durch das Deutsche Wanderinstitut mit dem begehrten Wandersiegelvorgesehen. Dank der finanziellen Unterstützung durch <strong>den</strong> Naturpark Rhein-Westerwald und desgroßartigen ehrenamtlichen Engagements freut sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf als Projektträgerin nachdem Klosterweg auf die Iserbachschleife als zweiten Premiumwanderweg im Rengsdorfer Land.Aus dem Rathaus /Verwaltung■■FundbüroAuf dem hiesigen Fundbüro wurde1 Armband <strong>ab</strong>gegeben.Fundort: RengsdorfNähere Auskünfte unter derTel.-Nr. 02634/6121.Rengsdorf, 12.08.2013Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorfals örtliche OrdnungsbehördeHans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in dasWählerverzeichnis und die Erteilung vonWahlscheinen für die Wahl zum 18. DeutschenBundestag am 22. September 20131. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahlfür die Ortsgemein<strong>den</strong> Anhausen,Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich,Kurtscheid, Meinborn, Melsbach,Oberhonnefeld-Gierend, Oberra<strong>den</strong>, Rengsdorf,Rüscheid, Straßenhaus undThalhausen wer<strong>den</strong> in der Zeitvon Montag, 2. September 2013,bis Freitag, 6. September 2013,während der allgemeinenÖffnungszeitenvormittagsMontag - Donnerstagvon 07.30 <strong>Uhr</strong> bis 12.30 <strong>Uhr</strong>Freitag von 07.30 <strong>Uhr</strong> bis 12.00 <strong>Uhr</strong>nachmittagsMontag - Mittwochvon 13.00 <strong>Uhr</strong> bis <strong>16.00</strong> <strong>Uhr</strong>Donnerstagvon 13.00 <strong>Uhr</strong> bis 18.00 <strong>Uhr</strong>bei der VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorf, Zimmer 22 - 24 (nicht barriere-frei), sowie Zimmer 15 (barrierefrei), Westerwaldstraße32-34, 56579 Rengsdorf,für Wahlberechtigte zur Einsichtnahmebereitgehalten. Jeder Wahlberechtigtekann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichniseingetragenen Daten überprüfen.Sofern ein Wahlberechtigter dieRichtigkeit oder Vollständigkeit der Datenvon anderen im Wählerverzeichniseingetragenen Personen überprüfenwill, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,aus <strong>den</strong>en sich eine Unrichtigkeitoder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnissesergeben kann. DasRecht auf Überprüfung besteht nichthinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,für die im Melderegisterein Sperrvermerk gemäß <strong>den</strong> § 21 Abs.5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechen<strong>den</strong>Vorschriften der Landesmeldegesetzeeingetragen ist.Das Wählerverzeichnis wird im automatisiertenVerfahren geführt. Die Einsichtnahmeist durch ein Datensichtgerätmöglich.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichniseingetragen ist oder einenWahlschein hat.2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtigoder unvollständig hält, kann in derZeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vorder Wahl,spätestens am Freitag,6. September 2013, bis 12.00 <strong>Uhr</strong>,bei der VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorf, Zimmer 22 - 24, Westerwaldstraße32 - 34, 56579 Rengsdorf,Einspruch einlegen.Der Einspruch kann schriftlich oderdurch Erklärung zur Niederschrift eingelegtwer<strong>den</strong>.3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichniseingetragen sind, erhalten bisspätestens zumSonntag, 1. September 2013eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhaltenhat, <strong>ab</strong>er glaubt, wahlberechtigtzu sein, muss Einspruch gegen dasWählerverzeichnis einlegen, wenn ernicht Gefahr laufen will, dass er seinWahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antragin das Wählerverzeichnis eingetragenwer<strong>den</strong> und die bereits einen Wahlscheinund Briefwahlunterlagen beantragth<strong>ab</strong>en, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.4. Wer einen Wahlschein hat, kann an derWahl im Wahlkreis 198 Neuwied durchStimm<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e in einem beliebigenWahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreisesoderdurch Briefwahlteilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragenerWahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichniseingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne seinVerschul<strong>den</strong> die Antragsfrist auf Aufnahmein das Wählerverzeichnis nach§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung(bis zum 1. September 2013) oder dieEinspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnisnach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung(bis zum 6. September2013) versäumt hat,b) wenn sein Recht auf Teilnahme ander Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristnach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnungoder der Einspruchsfrist nach§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnungentstan<strong>den</strong> ist,c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahrenfestgestellt wor<strong>den</strong> und dieFeststellung erst nach Abschluss desWählerverzeichnisses zur Kenntnis derGemeindebehörde gelangt ist.Wahlscheine können von in das Wählerverzeichniseingetragenen Wahlberechtigtenbis zum 20. September 2013, 18.00 <strong>Uhr</strong>,bei der Gemeindebehörde mündlich,schriftlich oder elektronisch bean-
Heimat-Kurier Rengsdorf 5 Nr. 33/2013tragt wer<strong>den</strong>. Die Schriftform gilt auchdurch Telegramm, Telefax, E-Mail oderdurch sonstige dokumentierbare elektronischeÜbermittlung als gewahrt.Bei Beantragung per E-Mail sind derName, die Vornamen, das Geburtsdatumund die Wohnanschrift (Straße,Hausnummer, Postleitzahl und Ort) desAntragstellers anzugeben. Darüber hinaussoll die Ang<strong>ab</strong>e der Wählerverzeichnis-sowie der Wahlbezirksnummer, dieder Wahlbenachrichtigung entnommenwer<strong>den</strong> können, erfolgen. Fallsdie Zustellung der Briefwahlunterlagenan eine von der Hauptwohnung <strong>ab</strong>weichendeAdresse gewünscht wird, mussauch diese Adresse angegeben wer<strong>den</strong>.Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformularsteht im Internet unterwww.rengsdorf.deund dem dort entsprechend geschaltetenLink zur Verfügung.Der Antrag per E-Mail ist zu richten anfolgende E-Mail-Adresse:wahlamt@rengsdorf.deIm Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,die ein Aufsuchen des Wahlraumesnicht oder nur unter nicht zumutbarenSchwierigkeiten möglichmacht, kann der Antrag noch bis zumWahltage, 15.00 <strong>Uhr</strong>, gestellt wer<strong>den</strong>.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetrageneWahlberechtigte können aus<strong>den</strong> unter 5.2 Buchst<strong>ab</strong>en a bis c angegebenenGrün<strong>den</strong> <strong>den</strong> Antrag auf Erteilungeines Wahlscheines noch bis zumWahltage, 15.00 <strong>Uhr</strong>, stellen.Wer <strong>den</strong> Antrag für einen anderenstellt, muss durch Vorlage einer schriftlichenVollmacht nachweisen, dasser dazu berechtigt ist. Ein behinderterWahlberechtigter kann sich bei derAntragstellung der Hilfe einer anderenPerson bedienen.6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte- einen amtlichen Stimmzetteldes Wahlkreises,- einen amtlichenblauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen, mit der Anschrift,an die der Wahlbrief zurückzusen<strong>den</strong>ist, versehenen roten Wahlbriefumschlagund- ein Merkblatt für die Briefwahl.Die Abholung von Wahlschein undBriefwahlunterlagen für einen anderenist nur möglich, wenn die Berechtigungzur Empfangnahme der Unterlagendurch Vorlage einer schriftlichenVollmacht nachgewiesen wird und diebevollmächtigte Person nicht mehr alsvier Wahlberechtigte vertritt; dies hatsie der Gemeindebehörde vor Empfangnahmeder Unterlagen schriftlichzu versichern. Auf Verlangen hat sichdie bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler <strong>den</strong>Wahlbrief mit dem Stimmzettel unddem Wahlschein so rechtzeitig an dieangegebene Stelle <strong>ab</strong>sen<strong>den</strong>, dass derWahlbrief dort spätestens am Wahltagebis 18.00 <strong>Uhr</strong> eingeht.Der Wahlbrief wird innerhalb der BundesrepublikDeutschland ohne besondereVersendungsform ausschließlichvon der Deutschen Post AG unentgeltlichbefördert. Er kann auch bei der aufdem Wahlbrief angegebenen Stelle <strong>ab</strong>gegebenwer<strong>den</strong>.Rengsdorf, <strong>den</strong> 16. <strong>August</strong> 2013VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorfHans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■Sitzung des Werksausschusses<strong>Am</strong> Dienstag, dem 27.08.2013, findet um18.00 <strong>Uhr</strong> im Sitzungssaal der VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorf, Westerwaldstraße32 - 34, 56579 Rengsdorf, eine Sitzungdes Werksausschusses der VerbandsgemeindeRengsdorf statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil:1. Auftragsverg<strong>ab</strong>e Erneuerung“Auf dem Born/Melsbacher Hohl”,Rengsdorf1.1 Wasserleitung1.2 Abwassersammler2. Zwischenberichte zum 30.06.20132.1 Wasserversorgung2.2 Abwasserbeseitigung3. Verschie<strong>den</strong>es/InformationenNichtöffentlicher Teil:1. Jahres<strong>ab</strong>schlüsse 20121.1 Wasserversorgung1.2 Abwasserbeseitigung2. Nachtragswirtschaftspläne 20132.1 Wasserversorgung2.2 Abwasserbeseitigung3. Antrag auf Befreiungvom Anschluss- und Benutzungszwang4. Verschie<strong>den</strong>es/InformationenMitglieder des Verbandsgemeinderates, dienicht Mitglied des Werksausschusses sind,können gem. § 46 Abs. 4 Gemeindeordnungan der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.Verbandsgemeinde RengsdorfHans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■Brennholzselbstwerber aufgepasst!Bedingt durch die durchgeführte Verkehrssicherungsmaßnahmean der K 93 vom Freibadaus Richtung Ortseingang Ehlscheid istnoch angefallenes Buchenindustrieholz alsBrennholz am Weg käuflich zu erwerben.Insgesamt handelt es sich um eine ungefähreMenge von 45 rm, die in Losgrößen vonjeweils 10 rm bzw. 5 rm Lose zu je 35 EUR/rm <strong>ab</strong>gegeben wird.Bei Interesse mel<strong>den</strong> Sie sich bitte beim zuständigenRevierleiter Sebastian Grobbel unter02634 / 4417 oder sgrobbel@wald-rlp.de.■■BekanntmachungIn <strong>den</strong> vergangenen Wochen häufen sich dieKlagen von Harderter Bürgerinnen und Bürgernüber die zunehmende Zahl von Verstößengegen die Durchfahrtsverbote auf landundforstwirtschaftlich genutzten Wegen.Insbesondere seit Beginn der Schönwetterperiodeversuchen zahlreiche Verkehrsteilnehmergerade in <strong>den</strong> Abendstun<strong>den</strong>, Abkürzungenzu fast allen Nachbargemein<strong>den</strong>über Feldwege zu nehmen. D<strong>ab</strong>ei wird auchnicht davor zurückgescheut, selbst besondersgeschützte Waldbereiche und Biotopezu durchfahren.In Einzelfällen h<strong>ab</strong>en Einwohner und Spaziergängersogar gefälschte “Durchfahrtserlaubnisse”von Naturschutzorganisationenund missbräuchlich veränderte Hinweisschilder“im Einsatz” festgestellt.Die Gemeinde Hardert fordert alle Nutzerdes Waldes, Wanderer, Radfahrer, Joggerund besonders auch die Hundehalter zur Beachtungder Durchfahrtsverbote auf. Im Interessedes Tierschutzes, der Natur und derErhaltung von Wald und Flur bitten dieJagdpächter Dr. Susanne und Dirk Grünewaldmit dem Vorsitzen<strong>den</strong> der Jagdgenossenschaft(AngliederungsgenossenschaftHardert), Dr. Rainer Philippi um strikte Einhaltung.Gleiches gilt für <strong>den</strong> Betrieb vonMotocross-Maschinen und Quads in allenland- und forstwirtschaftlichen Bereichen.Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Anzeige derOrdnungswidrigkeiten. Fahrzeuge von VollundNebenerwerbslandwirten sowie vonforstwirtschaftlichen Nutzern sind selbstverständlichausgenommen.Hardert, <strong>den</strong> 7. <strong>August</strong> 2013Günter SchreiberOrtsbürgermeister■■Reinigung öffentlicher Straßenin der Ortsgemeinde HardertAufgrund von mehreren Verstößen sowienachgehen<strong>den</strong> gemeindlichen Aufforderungenund Ermahnungen sehen wir uns veranlasst,auf die Straßenreinigungspflicht in derOrtsgemeinde Hardert noch einmal grundsätzlichhinzuweisen. Die Straßenreinigungspflichtobliegt allen Eigentümern, Besitzernvon bebauten und unbebauten Grundstückensowie <strong>den</strong> zur Nutzung oder zum Gebrauchdinglich berechtigten (z.B. auch Mietern).Mehrere Reinigungspflichtige sindgesamtschuldnerisch für die Ausübung derReinigung verantwortlich. Die Gemeinde istberechtigt, die Reinigungspflicht von <strong>den</strong>Reinigungspflichtigen zu verlangen.Gegenstand der ReinigungspflichtDie Reinigungspflicht umfasst die innerhalbder geschlossenen Ortslage gelegenen Fahrbahnen,Gehwege und des Straßenbegleitgrünsbis zur Straßenmitte. Zur Reinigungspflichtgehört insbesondere das Säubern derStraßen und Gehwege, das Freihalten derEinrichtungen der Entwässerung oder <strong>den</strong>Wasser<strong>ab</strong>fluss störender Gegenstände. Zudem Umfang der Säuberungsarbeiten zähleninsbesondere die Beseitigung von Kehricht,Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigemUnrat jeder Art. Dies umfasst auch dieEntfernung aller Gegenstände, die nicht zurStraße gehören inklusive der Säuberung derStraßenrinnen und Durchlässe.ReinigungszeitraumAls Reinigungszeitraum schreibt die Satzung<strong>Samstag</strong>e oder Werktage vor einem gesetzlichenoder kirchlichen Feiertag im Frühjahrund Sommer (01.04. - 30.09.) bis spätestens18.00 <strong>Uhr</strong>, im Herbst und Winter (01.10. -31.03.) bis spätestens <strong>16.00</strong> <strong>Uhr</strong> vor. AußergewöhnlicheVerschmutzungen sind darüberhinaus unaufgefordert sofort zu beseitigen.Dies gilt auch in besonderen Fällen, in <strong>den</strong>eneine häufigere Reinigung erforderlich ist.Rückschnitt von Bäumen und SträuchernDas Landesstraßengesetz schreibt <strong>den</strong> Rückschnittvon allen Bäumen und Sträuchernbis zur Grundstücksgrenze vor, die in <strong>den</strong>öffentlichen Straßenraum und die Gehwegebis zu einer Höhe von 4,50 m (sog. Lichtmaßprofil)hineinragen. Dies gilt auch fürprivates Grün, dass die Licht<strong>ab</strong>strahlungvon Straßenlaternen zur Ausleuchtung desöffentlichen Straßenraumes ganz oder teilweisebehindert.ZuwiderhandlungenVorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungenstellen eine Ordnungswidrigkeit dar,die mit einer Geldbuße bis zu 250,00 Eurogeahndet wer<strong>den</strong> kann. Außerdem können,soweit <strong>den</strong> Verpflichtungen nicht nachgekommenwird, auf Kosten der Betroffenendie notwendigen Maßnahmen durchgeführtwer<strong>den</strong>.HinweisWeitere Informationen können der Satzungüber die Reinigung öffentlicher Straßen derOrtsgemeinde Hardert (www.hardert.de)entnommen wer<strong>den</strong>. Außerdem steht dasOrdnungsamt der Verbandsgemeindever-