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Am Samstag, den 24. August ab 16.00 Uhr

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Heimat-Kurier Rengsdorf 4 Nr. 33/2013Rengsdorfer LandDie Iserbachschleife ist “in Arbeit”Diese schöne Tischgruppe stehtoberhalb von Rüscheid, einezweite soll ihren Platz am VeltensWeiher fin<strong>den</strong>Nach der erfolgreichen Abstimmungder Wegeführung mit allenBeteiligten sind seit Mai vieletatkräftige ehrenamtlicheHelfer im Kirchspiel Anhausenund in Isenburg unterwegs, um<strong>den</strong> neuen Premiumwanderweg“Iserbachschleife - wandern imBE - Die Iserbachschleife wird zur Zeit von VG-WegemanagerWilfried Dietz (re.) und Wegewart Reiner Eisenhard markiertNaturpark Rhein-Westerwald”herzurichten. Wege müssen freigeschnitten,Bänke und Tischgruppenhergestellt (Foto in Rüscheid)und vor allem muss dieMarkierung angebracht wer<strong>den</strong>.Es wird wegen Holzfällungenunterhalb des Ebenfeldes voraussichtlichbis Anfang Septemberdauern, bis der gesamteWeg fertig markiert und damitbegehbar ist. Anschließend wer<strong>den</strong>die Wegweiser gesetzt unddie “Möblierung” mit Bänkenund Tischgruppen an markantenStellen vervollständigt. Der nächste Schritt ist die Installation von Informationstafeln am Startpunkt inAnhausen, in Rüscheid, an der Thalhauser Mühle und in Isenburg. Für Ende Oktober ist die Fertigstellung undZertifizierung der Wäller Tour “Iserbachschleife” durch das Deutsche Wanderinstitut mit dem begehrten Wandersiegelvorgesehen. Dank der finanziellen Unterstützung durch <strong>den</strong> Naturpark Rhein-Westerwald und desgroßartigen ehrenamtlichen Engagements freut sich die Verbandsgemeinde Rengsdorf als Projektträgerin nachdem Klosterweg auf die Iserbachschleife als zweiten Premiumwanderweg im Rengsdorfer Land.Aus dem Rathaus /Verwaltung■■FundbüroAuf dem hiesigen Fundbüro wurde1 Armband <strong>ab</strong>gegeben.Fundort: RengsdorfNähere Auskünfte unter derTel.-Nr. 02634/6121.Rengsdorf, 12.08.2013Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorfals örtliche OrdnungsbehördeHans-Werner Breithausen,Bürgermeister■■Bekanntmachungüber das Recht auf Einsicht in dasWählerverzeichnis und die Erteilung vonWahlscheinen für die Wahl zum 18. DeutschenBundestag am 22. September 20131. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahlfür die Ortsgemein<strong>den</strong> Anhausen,Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich,Kurtscheid, Meinborn, Melsbach,Oberhonnefeld-Gierend, Oberra<strong>den</strong>, Rengsdorf,Rüscheid, Straßenhaus undThalhausen wer<strong>den</strong> in der Zeitvon Montag, 2. September 2013,bis Freitag, 6. September 2013,während der allgemeinenÖffnungszeitenvormittagsMontag - Donnerstagvon 07.30 <strong>Uhr</strong> bis 12.30 <strong>Uhr</strong>Freitag von 07.30 <strong>Uhr</strong> bis 12.00 <strong>Uhr</strong>nachmittagsMontag - Mittwochvon 13.00 <strong>Uhr</strong> bis <strong>16.00</strong> <strong>Uhr</strong>Donnerstagvon 13.00 <strong>Uhr</strong> bis 18.00 <strong>Uhr</strong>bei der VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorf, Zimmer 22 - 24 (nicht barriere-frei), sowie Zimmer 15 (barrierefrei), Westerwaldstraße32-34, 56579 Rengsdorf,für Wahlberechtigte zur Einsichtnahmebereitgehalten. Jeder Wahlberechtigtekann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichniseingetragenen Daten überprüfen.Sofern ein Wahlberechtigter dieRichtigkeit oder Vollständigkeit der Datenvon anderen im Wählerverzeichniseingetragenen Personen überprüfenwill, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,aus <strong>den</strong>en sich eine Unrichtigkeitoder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnissesergeben kann. DasRecht auf Überprüfung besteht nichthinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,für die im Melderegisterein Sperrvermerk gemäß <strong>den</strong> § 21 Abs.5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechen<strong>den</strong>Vorschriften der Landesmeldegesetzeeingetragen ist.Das Wählerverzeichnis wird im automatisiertenVerfahren geführt. Die Einsichtnahmeist durch ein Datensichtgerätmöglich.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichniseingetragen ist oder einenWahlschein hat.2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtigoder unvollständig hält, kann in derZeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vorder Wahl,spätestens am Freitag,6. September 2013, bis 12.00 <strong>Uhr</strong>,bei der VerbandsgemeindeverwaltungRengsdorf, Zimmer 22 - 24, Westerwaldstraße32 - 34, 56579 Rengsdorf,Einspruch einlegen.Der Einspruch kann schriftlich oderdurch Erklärung zur Niederschrift eingelegtwer<strong>den</strong>.3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichniseingetragen sind, erhalten bisspätestens zumSonntag, 1. September 2013eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhaltenhat, <strong>ab</strong>er glaubt, wahlberechtigtzu sein, muss Einspruch gegen dasWählerverzeichnis einlegen, wenn ernicht Gefahr laufen will, dass er seinWahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antragin das Wählerverzeichnis eingetragenwer<strong>den</strong> und die bereits einen Wahlscheinund Briefwahlunterlagen beantragth<strong>ab</strong>en, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.4. Wer einen Wahlschein hat, kann an derWahl im Wahlkreis 198 Neuwied durchStimm<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e in einem beliebigenWahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreisesoderdurch Briefwahlteilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragenerWahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichniseingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne seinVerschul<strong>den</strong> die Antragsfrist auf Aufnahmein das Wählerverzeichnis nach§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung(bis zum 1. September 2013) oder dieEinspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnisnach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung(bis zum 6. September2013) versäumt hat,b) wenn sein Recht auf Teilnahme ander Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristnach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnungoder der Einspruchsfrist nach§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnungentstan<strong>den</strong> ist,c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahrenfestgestellt wor<strong>den</strong> und dieFeststellung erst nach Abschluss desWählerverzeichnisses zur Kenntnis derGemeindebehörde gelangt ist.Wahlscheine können von in das Wählerverzeichniseingetragenen Wahlberechtigtenbis zum 20. September 2013, 18.00 <strong>Uhr</strong>,bei der Gemeindebehörde mündlich,schriftlich oder elektronisch bean-

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