11.07.2015 Aufrufe

Ihr Zeichen: 224 – 44715 ; Psychotherapeutengesetz - BDP ...

Ihr Zeichen: 224 – 44715 ; Psychotherapeutengesetz - BDP ...

Ihr Zeichen: 224 – 44715 ; Psychotherapeutengesetz - BDP ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gesellschaft für Neuropsychologie GNP: Gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf beim PsychThG 4praktischen Ausbildung im angrenzenden medizinischen Bereich z.B. der Neurologie sowiein spezieller Diagnostik und Therapie, die das Ausmaß einer vertieften Ausbildung zumindesterreicht, z.T. was die praktische Tätigkeit betrifft auch überschreitet, und die für die bisheranerkannten Verfahren nicht erforderlich sind.Die Argumentation des wissenschaftlichen Beirats ist insofern auch äußerst fragwürdig, alsdie Neuropsychologie immer nur das Spektrum der hirnorganischen psychischen Störungentherapeutisch abdecken wird, andererseits die Anforderungen an den Umfang derAusbildung und die Nachfrage nach neuropsychologischer Therapie enorm sind.Der Bedarf an neuropsychologisch qualifizierten Psychotherapeuten wird insbesondereseitens der Neurologen betont. Hierzu fügen wir das Schreiben der Deutschen Gesellschaftfür Neurologie vom 20.04.1998, Schreiben der Mitglieder der KommissionVerhaltensneurologie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, Prof. von Cramon vom07.07.1998 und Prof. Wallesch vom 28.01.1998, Schreiben des Ersten Vorsitzenden derArbeitsgemeinschaft ambulante neurologische Rehabilitation, Prof. Fries vom 14.05.1998sowie Schreiben des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte vom 03.08.1999 bei.Die Neuropsychologie ist für eine sehr große Patientengruppe mit massiven Störungenerforderlich. Wir erlauben uns, Ihnen hierzu exemplarisch das Schreiben des KuratoriumsZNS vom 26.10.2000 mitsamt einer kurzen Zusammenfassung der Studie „ZurEpidemiologie der Hirnverletzungen und Hirngefäßerkrankungen“ beizufügen. DasKuratorium ZNS kooperiert alleine mit 268 Einrichtungen zur Neuro-Reha mit 23.863 Betten!Wie auch aus dem Schreiben hervorgeht, sind damit nicht alle Einrichtungen erfaßt, da dasKuratorium ZNS nicht die anderen wichtigen Krankheitsbilder wie Parkinson, MultipleSklerose und Alzheimer abdeckt.Obwohl die Äußerung des Beirates lediglich Empfehlungscharakter aufweist und der Beiratzur Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer vertieften Ausbildung keineEmpfehlungskompetenz besitzt, besteht die Gefahr, daß die Länder der Empfehlung desBeirates folgen. Die damit vorgezeichnete Verlagerung der neuropsychologischenAusbildung in eine dreijährige Weiterbildung im Rahmen der Heilberufegesetze der Ländersind in ihrer Folge brisant und führten, würden sie durchgesetzt, zu erheblichenQualitätsverlusten und verschärften Versorgungsproblemen in der Behandlung undRehabilitation Hirngeschädigter.Sollten die Kenntnisse in Klinischer Neuropsychologie als wissenschaftlich anerkanntemVerfahren nicht in der vertieften Ausbildung, sondern erst im Rahmen der Weiterbildungerworben werden können, wird das für die betroffenen Diplom-Psychologen, die in derRegel in einer Klinik der neurologischen Versorgung oder Rehabilitation arbeiten,Konsequenzen haben:1. Sie erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten für die Behandlung von Hirngeschädigten vorder Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, da sie für ihre konkrete Arbeit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!