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Ihr Zeichen: 224 – 44715 ; Psychotherapeutengesetz - BDP ...

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Gesellschaft für Neuropsychologie GNP: Gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf beim PsychThG 6Ärzten oder Psychologen mit dem Zertifikat „Klinischer Neuropsychologe GNP“ durchgeführtwird. Die Beihilfe wird also eine Therapie bezahlen, deren Ausbildung erschwert werden soll,wenn man dem Votum des wissenschaftlichen Beirates folgt.Haftungsfolgen für den Staat wegen unterlassener Regelung dieser Qualifikation im Rahmender vorgegebenen Rechtsordnung wären absehbar, zumal, wenn fachlicherseits ein Handelndes Staates nachweislich stets mit Nachdruck gefordert wurde. Die GNP wird jedenfalls nichtruhen, auf diese Handlungsverpflichtung des Staates auch anderweit aufmerksam zumachen.Die vorbezeichneten negativen Folgen der derzeitigen Interpretationspraxis des<strong>Psychotherapeutengesetz</strong>es im Sinne einer Verhinderung einer vertieften Ausbildung inKlinischer Neuropsychologie wären durch die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung imSinne hirngeschädigter Patienten zu vermeiden.Über Einzelheiten bei der Umsetzung würden wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen.Bad Wildungen, den 29.12.00Dr. Karin Schoof-Tams1. Vorsitzende

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