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Bedienungs- und Wartungshandbuch - Soerensen.de

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UnfallverhütungsvorschriftenHubla<strong>de</strong>bühnen unterliegen <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGR 500. In ihr sind diePrüfung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Betrieb geregelt. Wir empfehlen <strong>de</strong>m Betreiber, bei <strong>de</strong>r jeweils für ihnzuständigen Berufsgenossenschaft die UVV zu beziehen.Jährlich ist eine UVV-Prüfung vom Sachk<strong>und</strong>igen o<strong>de</strong>r Sachverständigen durchzuführen<strong>und</strong> im Prüfbuch zu bescheinigen. Das Gerät mit einer Prüfplakette als geprüft zukennzeichnen.Hier ein Auszug aus <strong>de</strong>n Vorschriften:Anfor<strong>de</strong>rungen an die <strong>Bedienungs</strong>personenMit <strong>de</strong>r selbständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigtwer<strong>de</strong>n die das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, in <strong>de</strong>r Bedienung <strong>de</strong>r Hebebühneunterwiesen sind <strong>und</strong> ihre Befähigung hierzu gegenüber <strong>de</strong>m Unternehmen nachgewiesenhaben. Sie müssen ausdrücklich mit <strong>de</strong>m Bedienen beauftragt sein. Der Auftrag zumBedienen von Hebebühnen muss schriftlich erteilt wer<strong>de</strong>n.Aufsichtsführen<strong>de</strong>rArbeiten mehrere Personen an Hebebühnen zusammen hat <strong>de</strong>r Unternehmer einenAufsichtsführen<strong>de</strong>n zu bestimmen.BetriebsanleitungBeim Betrieb von Hebebühnen ist die Betriebsanleitung zu beachten.Inbetriebnahme(1) Ortsverän<strong>de</strong>rliche Hebebühnen sind entsprechend <strong>de</strong>r Betriebsanleitung standsicher<strong>und</strong> so aufzustellen, dass keine Quetsch- <strong>und</strong> Scherstellen zwischen <strong>de</strong>r Hebebühne <strong>und</strong>Teilen <strong>de</strong>r Umgebung auftreten. Tätigkeiten an <strong>de</strong>m Lastaufnahmemittel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Lastenmüssen bei bestimmungsgemäßem Betrieb behin<strong>de</strong>rungsfrei durchgeführt wer<strong>de</strong>nkönnen.(2) Die ordnungsgemäße Auflage von Abstützungen auf geeignetem Untergr<strong>und</strong> ist vorInbetriebnahme <strong>de</strong>r Hebebühne zu prüfen. Kraftbetriebene Abstützungen sind beim Aus<strong>und</strong>Einfahren zu beobachten.(3) Hebebühnen, die im Verkehrsraum von Fahrzeugen aufgestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in diesenhineinragen, sind in geeigneter Weise gegen Verkehrsgefahren zu sichern.(4) Vor Aufnahme <strong>de</strong>r Arbeiten auf <strong>de</strong>m Lastaufnahmemittel sind die Einrichtungen zurSicherung gegen Abstürzen von Personen <strong>und</strong> Herabfallen von Gegenstän<strong>de</strong>n inSchutzstellung zu bringen.Handhabung <strong>und</strong> Verhalten während <strong>de</strong>s Betriebes(1) Hebebühnen dürfen nicht über die zulässige Belastung belastet wer<strong>de</strong>n (Lastabstand<strong>und</strong> Last einhalten).(2) Lasten sind so auf das Lastaufnahmemittel aufzubringen, dass unbeabsichtigteLageverän<strong>de</strong>rungen verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.(3) Hebebühnen dürfen nur über die dafür bestimmten Zugänge bestiegen o<strong>de</strong>r verlassenwer<strong>de</strong>n.(4) Hebebühnen dürfen nur von <strong>de</strong>n bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerstellen ausgesteuert wer<strong>de</strong>n.(5) Die <strong>Bedienungs</strong>personen haben bei allen Bewegungen <strong>de</strong>r Hebebühne darauf zuachten, dass sie sich <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re Personen nicht gefähr<strong>de</strong>n.(6) Der unnötige Aufenthalt auf o<strong>de</strong>r im Bewegungsbereich von Hebebühnen ist verboten.Betriebsanleitung <strong>und</strong> <strong>Wartungshandbuch</strong>20 910 0447Baureihe X1 <strong>und</strong> X4 StandardAusgabe: 01.2013

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