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Vorlage - Brief Orginal - UTS Biogas

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Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 15. November 2011§ 1 Geltungsbereich, Verkäufer, Definitionen(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlichgegenüber Unternehmern, juristischen Personendes öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichenSondervermögen bei Kauf-, Liefer- und Werklieferverträgenmit und ohne Montage- und Transportverpflichtung,bei denen eine der folgenden <strong>UTS</strong> - Gesellschaften Verkäuferinbzw. Lieferantin ist. <strong>UTS</strong> – Gesellschaften in diesemSinne sind <strong>UTS</strong> <strong>Biogas</strong>technik GmbH, Zeppelinstraße8, 85399 Hallbergmoos, zum Zeitpunkt 1.11.2011 eingetragenim Handelsregister des Amtsgericht München unterHRB 172222 sowie <strong>UTS</strong> Products GmbH, OestinghausenerStrasse 12, 59510 Lippetal, zum Zeitpunkt 1.11.2011eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts Arnsbergunter HRB 8524 und <strong>UTS</strong> Service GmbH, Zeppelinstraße8, 85356 Hallbergmoos, zum Zeitpunkt 1.11.2011eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts Münchenunter HRB 180863. Die jeweilige am Vertrag beteiligte<strong>UTS</strong>-Gesellschaft wird im folgenden <strong>UTS</strong> genannt.(2) Kunde im Sinn dieser <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungenist, wer gegenüber <strong>UTS</strong> eine Bestellung abgibtoder mit <strong>UTS</strong> einen Vertrag abschließt.(3) Diese <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltendie zwischen <strong>UTS</strong> und dem Kunden ausschließlich geltendenallgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diesenicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteienganz oder teilweise geändert werden. Von diesen<strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende, entgegenstehendeoder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungendes Kunden werden - selbst bei Kenntnis undvorbehaltloser Lieferung oder Leistung von <strong>UTS</strong> - nicht anerkanntund es wird ihnen hiermit von Seiten <strong>UTS</strong> ausdrücklichwidersprochen.(4) <strong>UTS</strong> behält sich vor, auch ohne Zustimmung des Kundenfür ihre Leistungserbringung auch Subunternehmereinzuschalten, insbesondere für Montage- und Transportleistungen.§ 2 Vertragsabschluss(1) Die Angebote von <strong>UTS</strong> haben 30 Tage Gültigkeit, soweitvertraglich keine kürzere Frist vereinbart wird. Verträgekommen erst zustande, wenn sie von <strong>UTS</strong> durch schriftlicheAuftragsbestätigung bestätigt wurden oder wenn <strong>UTS</strong>die Leistung erbringt.(2) Die von <strong>UTS</strong> veröffentlichten und herausgegebenenProspekte oder sonstige Werbeunterlagen und die Informationenauf der Homepage von <strong>UTS</strong> stellen selbst nochkein Angebot für einen Vertragsabschluss dar, sondernverstehen sich lediglich als eine Aufforderung an den Kunden,seinerseits ein rechtsverbindliches Angebot an <strong>UTS</strong>abzugeben. Änderungen der technischen Daten und vonForm, Farbe oder Gewicht im Vergleich zu den Werbeunterlagenund der Homepage bleiben daher vorbehalten, soweitdies für den Kunden zumutbar ist.(3) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungenund Angaben in Prospekten, Angeboten undschriftlichen Unterlagen von <strong>UTS</strong> sowie Leistungs-, Konstruktions-und Materialänderungen im Zuge technischenFortschritts der Lieferungen und Leistungen von <strong>UTS</strong> bleibenvorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleitenkann. Angaben über die Produkte von <strong>UTS</strong> (technischeDaten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annäherndzu verstehen; auch die ungefähre und annähernde Einhaltunggilt nur als garantiert oder zugesichert, wenn dies ausdrücklichund schriftlich individualvertraglich vereinbartworden ist.(4) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a.,auch in Angeboten und auch in elektronischer Form – behältsich <strong>UTS</strong> Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigegewerbliche Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne GenehmigungDritten nicht zugänglich gemacht werden und sindauf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Das gilt auchfür solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnetsind.§ 3 Preise, Verzug des Kunden(1) Alle Preisangaben von <strong>UTS</strong> gleich in welcher Form verstehensich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglichVersand-/Lieferkosten, es sei denn, es ist bei derArtikelbeschreibung ausdrücklich etwas anderes angegeben.Mangels besonderer Vereinbarung gelten unserePreise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlichVerpackung. Die Kosten der Verpackung werden zusätzlichberechnet.(2) Falls zwischen Zustandekommen des Vertrags und Lieferungdie geltenden Preise der Lieferanten von <strong>UTS</strong> odersonstige auf den Produkten liegenden Kosten steigen, ist<strong>UTS</strong> berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessenangemessen zu erhöhen, es sei denn, dass imVertrag etwas anderes ausdrücklich geregelt ist.(3) Mangels besonderer Vereinbarung werden folgendePreiszahlungen – ohne Abzug – wie folgt fällig:- 30 % des Bruttogesamtpreises bei Vertragsschluss- 60 % der Bruttogesamtpreises bei Lieferung oder Erklärungvon <strong>UTS</strong> der Versandbereitschaft, je nachdem was früher eintritt- 10 % der Bruttogesamtpreises nach Lieferung.(4) Zahlungsziel ist 14 Kalendertage nach Rechnungsstellungohne jeden Abzug.(5) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gerät derKunde automatisch in Zahlungsverzug und es werden Verzugszinsenin gesetzlicher Höhe fällig.(6) Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Leistungen/Lieferungenvon <strong>UTS</strong> im Verzug, so kann <strong>UTS</strong> die Warenauf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern. <strong>UTS</strong>kann dem Kunden für die Einlagerung pauschal 1 % desNettopreises der eingelagerten Ware pro Monat als Schadensersatzin Rechnung stellen, dies jedoch längstens fürdie Dauer von 4 Monaten. <strong>UTS</strong> ist dabei auch berechtigt,vom Kunden die Erstattung von etwaigen darüber hinausgehendenLagerkosten gegen Nachweis zu verlangen. DerKunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder nurgeringere Lagerkosten entstanden sind. WeitergehenderSchadensersatz wegen Annahmeverzug bleibt vorbehalten.(7) Tritt <strong>UTS</strong> aufgrund des Annahmeverzuges des Kundenvom Vertrag zurück, so kann <strong>UTS</strong> vom Kunden einen pauschalenSchadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbartenNettogesamtpreises fordern, wenn die weiteren gesetzlichenVoraussetzungen für einen solchen Schadensersatzanspruchvorliegen. <strong>UTS</strong> behält sich hierbei die Geltendmachungeines tatsächlich größeren Schadens vor.Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass kein odernur ein geringerer Schaden entstanden ist.§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechtdes KundenDer Kunde kann ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechtnur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Darüber hinaus stehtdem Kunden das Recht zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltnur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftigfestgestellt oder von <strong>UTS</strong> anerkannt wurde oder unbestrittenist.§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden(1) Soweit <strong>UTS</strong> vertragsgemäß Montagearbeiten zu verrichtenhat, so hat der Kunde die Mitwirkungspflicht, <strong>UTS</strong>Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und LieferbedingungenStand: 15. November 2011 Seite 1 von 3www.uts-biogas.com


Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 15. November 2011und deren Mitarbeitern und den Subunternehmern von<strong>UTS</strong> und deren Mitarbeitern freien Zugang zu allen für dieordnungsgemäße Erbringung der Montagearbeiten notwendigenPlätzen und Räumen zu gewähren. Verzögerungenoder Schäden, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichtdes Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von<strong>UTS</strong>.(2) Die Beschaffung eventuell erforderlicher öffentlich-rechtlicherGenehmigungen sowie Einspeisezusagenbeim zuständigen Energieversorgungsunternehmen obliegtdem Kunden.§ 6 Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt,Leistungsumfang(1) Vereinbarungen über eine Liefer- oder Montagezeitoder entsprechende Termine oder Fristen sind für die Vertragsparteiennur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklichund in Textform vereinbart oder bestätigt worden sind undhierbei ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet wordensind. Ohne diesen Zusatz sind sie nicht bindend. „Verbindlich“bedeutet nicht, dass es sich um ein Fixgeschäft handelt.(2) Eine vereinbarte Lieferzeit oder der Liefertermin beziehtsich jeweils auf den Zeitpunkt, in welchem das Produkt dasWerk von <strong>UTS</strong> oder Auslieferungslager verlassen hat oderder Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft durch<strong>UTS</strong>, je nach dem, was früher eintritt. Wenn die Ware vomKunden abgeholt werden muss, ist jedoch der Zeitpunktder Abholbereitschaft maßgeblich.(3) Über die voraussichtliche Nichteinhaltung der verbindlichenLieferzeit wird der Kunde möglichst unverzüglich aufNachfrage informiert.(4) Hat <strong>UTS</strong> die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zumBeispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewaltoder Verzögerungen der Lieferanten von <strong>UTS</strong>, verlängertsich die Leistungszeit angemessen. Der Kunde wird dannüber die Verlängerung der Leistungszeit unverzüglich unterrichtet.Der Kunde ist erst berechtigt vom Vertrag zurücktreten,wenn er <strong>UTS</strong> eine entsprechende angemesseneFrist zur Lieferung gesetzt hat und nach deren Ablaufauch eine angemessene vom Kunden gesetzte zweite Fristfruchtlos verstrichen ist. Dem Kunden werden bereits erbrachteGegenleistungen im Fall des Rücktritts zurückerstattet.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen desRücktritts oder der Verzögerung unterliegen der Haftungsbeschränkungnach § 10 dieser <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen.<strong>UTS</strong> ist zum Rücktritt berechtigt, wenn dievon ihr nicht zu vertretenden Verzögerungen länger als 2Monate andauern. Weitere Rücktrittsrechte von <strong>UTS</strong> wegenAnnahmeverzug bleiben vorbehalten.(5) Wenn die vom Kunden bestellte Ware beim Lieferantennicht mehr verfügbar ist, behält sich <strong>UTS</strong> unbeschadet dervorstehenden Absätze vor, dem Kunden ein zu seiner Bestellungtechnisch gleichwertiges anderes Produkt (insbesondereein genauso leistungsfähiges oder leistungsfähigeres,wie z.B. ein Nachfolgermodell) zum vereinbartenPreis zu liefern. Dies gilt nicht, wenn dies für den Kundenim Einzelfall unzumutbar sein sollte. Der Kunde wird hierüberzuvor informiert.§ 7 Gefahrübergang, VersicherungDie Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produktdas Werk von <strong>UTS</strong> oder Auslieferungslager verlassen hatoder dem Kunden die Versand- oder Abnahmebereitschaftangezeigt wurde, je nach dem was früher eintritt. Das giltauch dann, wenn <strong>UTS</strong> weitere Leistungen, wie insbesondereVersand, Transport, Lieferung oder Montage oderKostenerstattung hierfür übernehmen.§ 8 Rügeobliegenheit bei Handelsgeschäften(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchesund gehört das dem Vertrag zugrunde liegendeGeschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so hat erdie gelieferten Waren unverzüglich nach Eingang bei ihmgemäß den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannszu untersuchen einschließlich möglicher Transportschäden.Offensichtliche und bei der Wareneingangsuntersuchungerkennbare Mängel sind <strong>UTS</strong> gegenüber unverzüglichin geeigneter Weise zu rügen, spätestens jedochinnerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Waren.(2) Zeigen sich Mängel, die nicht offensichtlich oder bei derEingangsuntersuchung nicht erkennbar waren, im späterenVerlauf, so sind auch diese Mängel unverzüglich nach Entdeckungin geeigneter Weise anzuzeigen, spätestens jedochinnerhalb von 12 Werktagen ab Entdeckung.(3) Bei einer Rüge nach den vorstehenden Absätzen hatder Kunde die beanstandete Ware – und soweit mitgeliefert- mit vollständigem Zubehör und einer Kopie des Lieferscheinsunter Angabe der Modell-/Seriennummer undverbunden mit einer kurzen Fehler-/Symptombeschreibung,die <strong>UTS</strong> eine Erfassung des gerügten Mangels ohneweiteres ermöglicht, an <strong>UTS</strong> zurückzusenden. Die Wareist, soweit möglich, in der Originalverpackung oder aberzumindest in einer entsprechend geeigneten Verpackungzurückzusenden. Der Kunde hat <strong>UTS</strong> vor der Rücksendungzu informieren und auch die Möglichkeiten einer Abholungdurch <strong>UTS</strong> zu besprechen. Die Kosten der Rücksendungwerden dem Kunden erstattet, wenn sich derMangel bestätigt.(4) Erfolgt keine oder keine rechtzeitige ordnungsgemäßeRüge an <strong>UTS</strong>, so gelten die gelieferten Waren als vomKunden genehmigt und eine Gewährleistung oder sonstigeHaftung von <strong>UTS</strong> wegen des Mangels ist insoweit soweitgesetzlich zulässig ausgeschlossen.(5) Ein Ausschluss der Gewährleistung findet jedoch nichtstatt, wenn und soweit der Mangel von <strong>UTS</strong> arglistig verschwiegenoder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtworden ist.§ 9 Gewährleistung(1) Die Mängelhaftung von <strong>UTS</strong> ist zunächst auf die Nacherfüllungoder Nachbesserung beschränkt, d. h. <strong>UTS</strong> kannnach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferungvornehmen. Der Kunde hat <strong>UTS</strong> umgehend undausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung und Nachbesserungzu geben. Bei einem Verstoß hiergegen ist <strong>UTS</strong>von der Haftung für die insoweit daraus entstehenden Folgenbefreit. Der Kunde, der Unternehmer ist, darf den Mangelselbst oder durch Dritte nur dann auf Kosten von <strong>UTS</strong>beseitigen lassen, wenn dies dringend notwendig ist undeine Nacherfüllung oder Nachbesserung durch <strong>UTS</strong> für ihnunzumutbar wäre, insbesondere um unmittelbar drohendeunverhältnismäßig große Schäden abzuwehren. AusgetauschteWare hat der Kunde unverzüglich an <strong>UTS</strong> herauszugeben.(2) Für den Fall, dass die Nacherfüllung oder Nachbesserungtrotz angemessener schriftlicher Fristsetzung desKunden nicht rechtzeitig erfolgt oder dass die Nacherfüllungoder Nachbesserung als fehlgeschlagen anzusehenoder eine Fristsetzung zur Nacherfüllung aus anderenGründen von Gesetzes wegen entbehrlich ist, ist der Kundeberechtigt, seine Gegenleistung zu mindern oder vomVertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nichtbei Lieferungen und Leistungen, die zumindest auch Bauwerkeoder eingebaute Bauprodukte umfassen. Für Schadensersatzansprüchenach §§ 437, 280 BGB bei höchstensleicht fahrlässig verursachten Mängeln gelten die Haf-Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und LieferbedingungenStand: 15. November 2011 Seite 2 von 3www.uts-biogas.com


Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 15. November 2011tungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse nach § 10dieser <strong>UTS</strong> Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend.(3) Die Gewährleistungsfrist für Mängel der geliefertenWare einschließlich der nach dem Vertrag dazugehörigenPlanungs- und Überwachungsleistungen, Montageleistungenund Transportleistungen beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichenFristbeginn.Ausgenommen hiervon sind Bauwerke einschließlich derzugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen sowieBaumaterialien, sofern sie in ein Bauwerk eingebautwerden, sowie sonstige Sachen, die entsprechend ihrerüblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendetworden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.Für diese Lieferungen und Leistungen gilt die gesetzlicheVerjährungsfrist.Bei Verträgen, die sowohl Leistungen und Lieferungennach Satz 1 als auch nach Satz 2 umfassen, gelten die unterschiedlichenVerjährungsfristen jeweils bezogen auf dieentsprechenden Leistungsteile.(4) Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Mängelhaftungabweichend hiervon grundsätzlich ausgeschlossen.(5) Die Einhaltung von Einbau- und Aufstellungsvorschriftenaller Art (z.B. VDE, VDI, TÜV) ist ausschließlich Sachedes Kunden.(6) Die Mängelhaftung von <strong>UTS</strong> erstreckt sich nicht auf üblichenVerschleiß.§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkung(1) Soweit der Vertrag einschließlich dieser <strong>UTS</strong> VerkaufsundLieferbedingungen keine anderweitigen Bestimmungenenthält, haftet <strong>UTS</strong> wie folgt:<strong>UTS</strong> haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.Die Haftung von <strong>UTS</strong> für leichte Fahrlässigkeit istbei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten der Höhenach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschlussvorhersehbaren Schaden beschränkt und im übrigen ausgeschlossen.Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden,elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzungdie Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf derenEinhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauendarf. Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung unddem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung fürPersonenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzund die Haftung aufgrund ausdrücklich gegebenerGarantien.(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten im Verhältnis zumKunden auch unmittelbar zugunsten der Organe sowie Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen (z. B. Subunternehmer)von <strong>UTS</strong>.§ 11 Garantien, Eigenschaftszusicherungen(1) Angestellte Mitarbeiter von <strong>UTS</strong> sind nicht bevollmächtigt,besondere Eigenschaften und Beschaffenheiten derWaren zuzusichern und/oder Garantien abzugeben. Eigenschaftszusicherungenund Garantien sind nur dann wirksam,wenn sie von der Geschäftsführung von <strong>UTS</strong> schriftlichabgegeben oder durch die Geschäftsführung schriftlichbestätigt worden sind oder im Vertrag ausdrücklich schriftlichals solche bezeichnet sind.(2) Wenn und soweit der Hersteller der Waren eine Garantiefür die von ihm hergestellten Waren abgibt, die unmittelbarden Kunden berechtigt, berechtigen diese den Kundennur gegenüber dem jeweiligen Hersteller. Der Kunde kannaus Herstellergarantien keine Ansprüche gegen <strong>UTS</strong> herleiten.Wenn <strong>UTS</strong> den Kunden über Herstellergarantien informiert,bedeutet dies nicht, dass <strong>UTS</strong> für diese Informationhaftet, selbst entsprechende Garantien gegenüber demKunden übernimmt oder für diese Garantien haftet.§ 12 Eigentumsvorbehalt(1) Die von <strong>UTS</strong> gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigenBezahlung das Eigentum von <strong>UTS</strong> (Vorbehaltsware).(2) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlichfür <strong>UTS</strong>. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungenbezüglich der Waren, die im (Mit-)Eigentum von <strong>UTS</strong> stehen,sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswarewird der Kunde auf das Eigentum von <strong>UTS</strong> hinweisenund <strong>UTS</strong> unverzüglich benachrichtigen.(3) Der Sicherungszweck des in den vorstehenden Absätzenbeschriebenen Eigentumsvorbehalts erstreckt sich aufsämtliche offene Forderungen (einschließlich Saldoforderungenaus Kontokorrent) aus der laufenden Geschäftsverbindungzwischen <strong>UTS</strong> und dem Kunden, wenn dieser Unternehmerist.(4) <strong>UTS</strong> ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheitenauf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn und soweitihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 30 %übersteigt (Schutz vor Übersicherung). Die Auswahl derfreizugebenden Sicherheiten obliegt <strong>UTS</strong>.§ 13 DatenschutzDie im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenenpersonenbezogenen Daten über den Kunden, gleichob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen,werden von <strong>UTS</strong> ausschließlich nach den allgemein geltendenzwingenden Vorgaben der geltenden Datenschutzgesetzegespeichert und verarbeitet und zwar nur soweitdies für die Durchführung und Abwicklung des Vertragesund der Geschäftsbeziehung einschließlich Rechtsstreitigkeitensowie zur Erfüllung öffentlichrechtlicher Pflichtenvon <strong>UTS</strong> (Steuerrecht etc.) erforderlich ist. In diesem Rahmenwerden gegebenenfalls personenbezogene Daten desKunden an Drittunternehmen weitergegeben, wie beispielsweiseLieferdienste und/oder die Hausbank von <strong>UTS</strong>,wenn und soweit dies für die Lieferung unserer Warenund/oder die Zahlungsabwicklung notwendig ist. Darüberhinaus werden personenbezogene Daten – vorbehaltlichzwingender gesetzlicher Mitteilungspflichten wie beispielsweisegegenüber Ermittlungsbehörden – nur mit Zustimmungdes Kunden an Dritte weitergegeben. EntsprechendePflichten treffen den Kunden hinsichtlich der entsprechendenDaten von <strong>UTS</strong> und ihren Mitarbeitern.§14 Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht,Gerichtsstand(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, insbesonderefür die Begründung und Abwicklung des Vertrages,ist ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.(2) Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam,so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungennicht berührt. Anstelle der unwirksamenBestimmung gelten die jeweiligen, einschlägigen gesetzlichenBestimmungen.(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeitenaus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis istMünchen, wenn der Kunde ebenfalls Kaufmann ist undauch sonst neben <strong>UTS</strong> nur Kaufleute Vertragspartner sind.<strong>UTS</strong> ist es dabei aber auch möglich, am Allgemeinen Gerichtsstanddes Kunden zu klagen.Allgemeine <strong>UTS</strong> Verkaufs- und LieferbedingungenStand: 15. November 2011 Seite 3 von 3www.uts-biogas.com

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