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Neustrelitz-Kratzeburg-PFA 3.1 - Eisenbahn-Bundesamt

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<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>Planfeststellungsbeschlussgemäß § 18 AEGfür das BauvorhabenABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a)– <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde mit Auflassung Bahnhof Klockowund Kabelführungssystem zwischen <strong>Kratzeburg</strong> - KargowVorhabensträger:DB Netz AGDB Station & Service AGDB Energie GmbHLand:Landkreise:ÄmterMecklenburg-VorpommernMecklenburg-Strelitz und MüritzStadt <strong>Neustrelitz</strong>; Amt <strong>Neustrelitz</strong>-Land; Amt PenzlinerLand; Amt Seenlandschaft Waren<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>Außenstelle Hamburg/ SchwerinSachbereich 1AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325 Schwerin, den 13.08.2009Diese Planfeststellung umfasst die Seiten 1 bis 124 (ohne Anlagen)


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325I n h a l t s v e r z e i c h n i s- 2 -SeiteDeckblatt 1Inhaltsverzeichnis 2Abkürzungs- und Gesetzesverzeichnis 4A Verfügender Teil 11A 1 Feststellung des Plans 11A 2 Planunterlagen 11A 3 Besondere Entscheidungen 17A <strong>3.1</strong> Wasserrechtliche Entscheidungen 17A 3.2 Konzentrationswirkung 17A 4 Vorbehalte, Nebenbestimmungen und Hinweise 18A 4.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Ausführungsplan und Baudurchführungfür Bahnbetriebsanlagen 18A 4.2 Baulärm 18A 4.3 Wasserwirtschaft und Gewässerschutz 18A 4.4 Altlasten und Abfallwirtschaft, Bodenschutz 19A 4.5 Naturschutz und Landschaftspflege 20A 4.6 Denkmalschutz 23A 4.7 Arbeitsschutz 23A 4.8 Straßen und Wege 23A 4.9 Baustraße zwischen Bahn-km 10,235 und Bahn-km 11,160 (bahnlinks) 24A 4.10 Baustraßen und BE-Flächen innerhalb des Müritz-Nationalparks 24A 4.11 Straßenverkehr 25A 4.12 Kampfmittelbeseitigung 25A 4.13 Kabel und Leitungen Dritter 25A 4.14 Grundstücksangelegenheiten und Entschädigungsansprüche 26A 4.15 Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige 26A 5 Entscheidungen über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und Anträge 27A 6 Kosten 27B Begründung 27B 1 Sachverhalt 27B 1.1 Vorhaben 27B 1.2 Verfahren 30B 1.3 Anhörungsverfahren 31B 1.<strong>3.1</strong> Beteiligung von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange undVerbänden 31B 1.3.2 Öffentliche Planauslegung 32B 1.3.3 Erörterung 32B 1.3.4 Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde 33B 1.3.5 Änderungen nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens 34B 2 Verfahrensrechtliche Bewertung 34B 2.1 Rechtsgrundlage 34B 2.2 Zuständigkeit 34


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 3 Umwelt 34B <strong>3.1</strong> Zusammenfassende Darstellung nach § 11 UVPG 34B <strong>3.1</strong>.1 Ermittlungsgrundlagen 34B <strong>3.1</strong>.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile 35B <strong>3.1</strong>.3 Bedarf an Grund und Boden und sonstige Projektwirkungen 59B <strong>3.1</strong>.4 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt 60B <strong>3.1</strong>.5 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zurKompensation der Eingriffe 71B 3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG 75B 3.2.1 Schutzgut Mensch 75B 3.2.2 Pflanzen und Tiere 77B 3.2.3 Schutzgut Wasser 78B 3.2.4 Schutzgut Boden 79B 3.2.5 Schutzgut Klima/ Luft 79B 3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild 79B 3.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 80B 3.2.8 Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung 80B 3.3 Eingriffsregelung nach § 18 f. BNatSchG 80B 3.4 Europäische Schutzgebiete 81B 3.4.1 FFH-Gebiet „Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“ (DE 2543-301) 82B 3.4.2 Europäisches Vogelschutzgebiet „SPA „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>erKleinseenplatte“ (DE 2642-401) 87B 4 Abwägung 90B 4.1 Stellungnahmen und Einwendungen 90B 4.1.1 Planrechtfertigung 90B 4.1.2 Kapazität 91B 4.1.3 Raumordnung 91B 4.1.4 EG-Prüfverfahren 92B 4.1.5 Auflassung des Bf. Klockow bei Waren/ Müritz 92B 4.1.6 Allgemein anerkannte Regeln der Technik; Anwendung derVerwaltungsvorschriften über die Bauaufsicht 94B 4.1.7 Immissionsschutz 95B 4.1.8 Wasserwirtschaft und Gewässerschutz 99B 4.1.9 Altlasten und Abfallwirtschaft, Bodenschutz 100B 4.1.10 Naturschutz und Landschaftspflege 100B 4.1.11 Forsthoheit 109B 4.1.12 Denkmalschutz 110B 4.1.13 Belange behinderter Menschen 111B 4.1.14 Straßen und Wege, 112B 4.1.15 Rückbau der EÜ Adamsdorf, Bahn-km 2,613 112B 4.1.16 Nationalparkradweg 113B 4.1.17 Straßenverkehr 115B 4.1.18 Kampfmittelbeseitigung 115B 4.1.19 Vermessungs- und Katasterwesen 116B 4.1.20 Arbeitsschutz 116B 4.1.21 Kabel und Leitungen Dritter 116B 4.1.22 Grundstücksangelegenheiten und Entschädigungsansprüche 118B 4.2 Einzelne Einwendungen 119B 4.2.1 P 01 119B 4.2.2 P 02 120B 5 Gesamtabwägung 121- 3 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 6 Kostenentscheidung 121C Rechtsbehelfsbelehrung 122D Ausfertigungen 123Abkürzungs- und Gesetzesverzeichnis(a)(e)16.BImSchV24.BImSchV32.BImSchVAABSAbs.ausschließlicheinschließlich16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrslärmschutzverordnung – 16.BImSchV)24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24.BImSchV)32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BImSchV)AusgleichsmaßnahmeAusbaustreckeAbsatzAEG Allgemeines <strong>Eisenbahn</strong>gesetz (AEG) vom 27.12. 1993 (BGBl I S. 2378,2396, 1994 I S. 2439) in der aktuellen FassungAGArt.AVVAVV BaulärmAz.BBahn-kmBASABaustellVBBodSchGAktiengesellschaftArtikelAllgemeine VerwaltungsvorschriftAllgemeine Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (Geräuschimmissionen)AktenzeichenBundesstraßeBahn-kmBahnselbstanschlussanlageVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellenverordnungGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierungvon Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz)- 4 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325BE-FlächeBEGebVBEVVGBfBGVBImSchGBaustelleneinrichtungsflächeVerordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsverwaltungdes Bundes vom 27.03.2008 (BGBl. I S. 546)Gesetz über die <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz- BEVVG) vom 27.12.1993, (BGBl I S.2378, 2394) in der aktuellen FassungBahnhofBerufsgenossenschaftliche VorschriftGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG) vom 25.03.2002BRDBSchWAGBVWPBWaldGbzw.ca.CDd.h.DBdB(A)DDRDEDINDSchG M-VEBundesrepublik DeutschlandGesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes – Bundesschienenwegeausbaugesetz– vom 25.11.1993BundesverkehrswegeplanGesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft(Bundeswaldgesetz)beziehungsweisecirkaCompact Discdas heißtDeutsche BahnDezibel, A-bewertetDeutsche Demokratische RepublikDeutschlandDeutsches Institut NormenGesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Denkmalschutzgesetz – DSchG M-V)Ersatzmaßnahme- 5 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325EBA<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>EBO <strong>Eisenbahn</strong>- Bau- und Betriebsordnung (EBO, vom 08.05.1967 BGBl. II S.1563) in der aktuellen FassungEGEntGESTWESTW-AEUEÜEWGFFHFFH-RLGGggf.GmbHGVOBl MVGwfhaHbfHinweise zur EingriffsregelungHpHYKAHzi.S.IBAIGWKKGEuropäische GemeinschaftEnteignungsgesetz für das Land Mecklenburg-VorpommernElektronisches StellwerkElektronisches Stellwerk – ausgelagerter StellrechnerEuropa<strong>Eisenbahn</strong>überführungEuropäische WirtschaftsgemeinschaftFlora Fauna HabitatRichtlinie 92/62/EG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichenLebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – FFH-RichtlinieGrundgesetzgegebenenfallsGesellschaft mit beschränkter HaftungGesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg VorpommernGrundwasserflurabstandHektarHauptbahnhof„Hinweise zur Eingriffsregelung“ herausgegeben vom LUNG, Schriftenreihedes LUNG, Heft 3/ 1999HaltepunktHydrologische KarteHerzim SinneInternationale Bird AreaImmissionsgrenzwerteKreisstraßeKorngemisch- 6 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325kmKrW-/ AbfGLAGALBPlfd.Nr.LNatG M-VLRTLSGlt.LUNGKilometerGesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichenBeseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)Länderarbeitsgemeinschaft AbfallLandschaftspflegerischer Begleitplanlaufende NummerGesetz zum Schutz der Natur und der Landschaft im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesnaturschutzgesetz)LebensraumtypLandschaftsschutzgebietlautLandesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-VorpommernLWaG M-V Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.11.1992LWaldG M-VLWLmM-VNatPMüritzVNr.o.g.ODÖPNVÖPNVG M-VÖSPVOT<strong>PFA</strong>Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz)vom 08.02.1993LichtwellenleiterMeterMecklenburg-VorpommernVerordnung über die Festsetzung des Nationalparks „Müritz-Nationalpark“vom 12.09.1990 (GB. DDR 1990 SDr 1468)Nummeroben genanntOrtsdurchfahrtÖffentlicher PersonennahverkehrGesetz über den öffentlicher Personennahverkehr in Mecklenburg-VorpommernÖffentlicher StraßenpersonennahverkehrOrtsteilPlanfeststellungsabschnitt- 7 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325PFBPF-RLPZBRegGRLPlanfeststellungsbeschlussRichtlinien für den Erlass planungsrechtlicher Zulassungsentscheidungen fürBetriebsanlagen der <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes nach § 18 AEG sowie für Betriebsanlagenvon Magnetschwebebahnen nach § 1 MBPlG (Planfeststellungsrichtlinien)punktförmige ZugbeeinflussungGesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz)vom 27.12.1993 (BGBl. I S.2378, 2395) in der aktuellenFassungRichtlinieS. SeiteSDr.SPASPNVSTAUNStrWG-MVStVOSÜtTA LärmTEIVTEN-NetzTÖBTRGSTSITWSGTWSZu.a.SonderdruckSpecial Protected Area (Vogelschutzgebiet)SchienenpersonennahverkehrStaatliches Amt für Umwelt und NaturStraßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-VorpommernStraßenverkehrsordnungStraßenüberführungTonneTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 6.Allgemeine Verwaltungsvorschriftzum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26. 08. 1998„Verordnung über die Interoperabilität des europäischen <strong>Eisenbahn</strong>systems(Transeuropäische-<strong>Eisenbahn</strong>-Interoperabilitätsverordnung)“ vom05.07.2007 (BGBl. 2007, 1305) in der aktuellen FassungTranseuropean NetworkTräger öffentlicher BelangeTechnische Regeln für GefahrstoffeTechnische Spezifikation InteroperabilitätTrinkwasserschutzgebietTrinkwasserschutzzoneunter anderem- 8 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325UNBUVPUVPGUVSUVUVVermKatGvgl.VOVSchRLVV BAUVV Bau-STEVwGOVwVfGVwVfG M-VWHGz.B.z.T.Zi.Untere NaturschutzbehördeUmweltverträglichkeitsprüfungGesetz über die UmweltverträglichkeitUmweltverträglichkeitsstudieUmweltverträglichkeitsuntersuchungVermeidungsmaßnahmeGesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster desLandes Mecklenburg-Vorpommerns – Vermessungs- und KatastergesetzvergleicheVerordnungRichtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebendenVogelarten (79/409/EWG) – Vogelschutz-RichtlinieVerwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau undHochbau sowie maschinentechnische Anlagen vom <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations-und Elektrotechnische Anlagen vom <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>VerwaltungsgerichtsordnungVerwaltungsverfahrensgesetzVerwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des LandesMecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz)Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)zum Beispielzum TeilZiffer- 9 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Erläuterungen zu Ortsangaben:Die im Planfeststellungsbeschluss verwendeten Ortsangaben „bahnlinks“ und „bahnrechts“ beziehensich auf die Kilometrierung der <strong>Eisenbahn</strong>strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde.Im Einzelnen bedeutet:„bahnlinks“„bahnrechts“in Richtung der steigenden Kilometrierung (sprich: Waren [Müritz]) gesehen linksvom Bahnkörper undin Richtung der steigenden Kilometrierung (sprich: Waren [Müritz]) gesehenrechts vom Bahnkörper.- 10 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabensträgerin) vertreten durch die DB ProjektBau GmbH erlässtdas EBA nach § 18 AEG folgendenPlanfeststellungsbeschluss:AA 1Verfügender TeilFeststellung des PlansDer Plan für das Vorhaben „ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong>(a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> –Warnemünde“ wird mit den in dieser Entscheidung aufgeführten Nebenbestimmungen festgestellt.A 2PlanunterlagenDer Plan besteht aus folgenden Unterlagen:Anlage Unterlagen- bzw. Planbezeichnung Bemerkung1 Erläuterungsbericht vom 11.03.2008,Seite 1 - 53Geänderte Seiten:1A, 2A, 3A, 6, 15A, 19A,28A, 36, 37, 39A, 46A, 47A,Eingefügte Seiten:15E, 28E, 39E, 47EAnlagen- Nachweis auf Verzicht zur Durchführung desVerfahrens auf Kapazitätseinschränkung nach §11 AEGAnlagenDie Anlagen dienen nurzur Information- Aussagen zur Einhaltung der TSI und der Genehmigungsfähigkeitnach TEIV- 11 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.63252 Bauwerksverzeichnisse vom 24.08.20072.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen lt. LBPSeite 1 – 22.2 StreckenoberbauSeite 1 – 142.3 StreckentiefbauSeite 1 – 17Geänderte Seiten:16A2.4 KabeltiefbauSeite 1 – 192.5 Kreuzungen DritterSeite 1 – 3Geänderte Seiten:2AEingefügte Seiten:3E, 4E, 5E2.6 BrückenSeite 1 – 32.7 HochbautenSeite 1 – 22.8 Anlagen der Leit- und SicherungstechnikSeiten 1 – 232.9 Elektrotechnische AnlagenSeite 1 – 212.10 OberleitungSeite 1 – 32.11 Anlagen der TelekommunikationSeite 1 – 53 Übersichtslageplangeänderte Seiten:6ANur zur InformationBlatt 14 Lageplan vom 10.03.2008M 1 : 1.000- 12 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Blatt 1 – 39Geänderte Blätter:Planzeichen 4-6325-<strong>3.1</strong> L01A; … 03A, … 04A, …09A, … 16A, … 17A, …18A, … 19A, … 20A5 Höhenplan vom 11.03.2008M 1 : 1.000/ 100Blatt 1 - 386 Querprofile vom 11.03.2008M 1 : 100Blatt 1 - 16Geänderte Blätter:Planzeichen 4-6325-<strong>3.1</strong> Q16A7 Bauwerkspläne7.1 Verkehrsanlagen, Bahnsteig am Gleis 3 Bf. <strong>Kratzeburg</strong>Detailvom 24.08.2007M 1 : 20Blatt 1 – 17.2 EÜ Adamsdorf Bahn-km 6,573 vom 24.08.2007ÜbersichtsplanM 1 : 200; M 1 : 100Blatt 1 – 1Geänderte Blätter:Planzeichen 4-6325-<strong>3.1</strong> D01EDraufsicht und Schnitte7.3 Hochbau ESTW-A <strong>Kratzeburg</strong> vom 24.08.2007Grundriss, Schnitte und AnsichtenM 1 : 50; M 1 : 100Blatt 1 – 18 Grunderwerbsverzeichnis vom 11.03.20088.1 Gemarkung BlumenholzSeite 1 – 68.2 Gemarkung BrustorfSeite 1 – 3- 13 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.63258.3 Gemarkung AdamsdorfSeite 1 – 28.4 Gemarkung LiepenSeite 1 – 18.5 Gemarkung <strong>Kratzeburg</strong>Seiten 1 – 58.6 Gemarkung KlockowSeite 1 – 18.7 PächterverzeichnisSeite 1 - 1Nur zur InformationEingefügte Seiten:1E9 Grunderwerbsplan vom 11.03.2008M 1 : 1.000Blatt 1 – 1810 Entwässerungskonzept vom 20.07.200710.1 ErläuterungsberichtSeite 1 – 710.2 Übersichtsliste DurchlassbauwerkeSeite 1 – 210.3 Angaben zum EntwässerungskonzeptSeite 1 – 410.4 Wassertechnische BerechnungenSeite 1 – 310.5 Tiefbau, Detailplan verrohrter BahngrabenM 1 : 50, M 1 : 10Blatt 1 – 1Nur zur InformationNur zur InformationNur zur InformationNur zur InformationNur zur Information11 Baustellenerschließung und Transportwege vom 24.08.200711.1 ErläuterungsberichtSeite 1 – 411.2 Übersichtsplan BaustellenlogistikBlatt 1 – 1Geänderte Seiten:3A, 4Nur zur InformationGeänderte Blätter:Planzeichen 4-6325-<strong>3.1</strong> B- 14 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.632512 Umweltverträglichkeitsstudie vom 20.07.200701A12.1 Erläuterungsbericht UVS Teil I BestandSeite 1 – 189zuzüglichNur zur Informationgeänderte Seiten:165, 166, 167, 168TabellenverzeichnisSeite 1 - 108UVS- Plan Bestand/ Bewertung für die SchutzgüterMenschen und Landschaft sowie Kultur- und sonstigeSachgüter; Schutzgut Pflanzen; Schutzgut Tiere;Schutzgut Boden und Wasser;M 1 : 5.000Blatt 1 – 3212.2 Erläuterungsbericht UVS Teil II Ermitteln und Beschreibender AuswirkungenSeite 1 – 131zuzüglichNur zur InformationUVS- Plan Auswirkungen und KonfliktpunkteM 1 : 5.000Blatt 1 – 813 Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 20.08.20071<strong>3.1</strong> ErläuterungsberichtSeite 1 – 137Nur zur InformationGeänderte Seiten:123A, 125A, 127A, 128A,Eingefügte Seiten:123E13.2 LBP- MaßnahmenblätterSeite 1 – 25Geänderte Seiten:20A, 24A, 25AEingefügte Seiten:1E, 2E13.3 LBP- MaßnahmenplanM 1 : 1.000- 15 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Blatt 1 - 4013.4 LBP- Plan BeeinträchtigungenM 1 : 1.000Blatt 1 – 40Geänderte Blätter:Planzeichen 4-6325-<strong>3.1</strong> LBMP 6A, … 19A, …Nur zur Information14 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung„Seen Moore und Wälder des Müritz-Gebietes (DE 2543-301)“ vom 15.01.200814.1 ErläuterungsberichtSeite 1 – 6514.2 Standard-DatenbogenSeite 1 – 1614.3 ÜbersichtskarteM 1 : 50.000Blatt 1 – 114.4 Plan Lebensraumtypen und Arten/ Beeinträchtigung derErhaltungszieleM 1 : 5.000Blatt 1 – 3Nur zur InformationGeänderte Seiten:14Nur zur InformationNur zur InformationNur zur Information15 SPA-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet „Müritz-Nationalpark (DE2543-401)“ (jetzt: „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte [DE 2642-401])vom 20.01.200815.1 ErläuterungsberichtSeite 1 - 6415.2 Standard-Datenbogen Seen, Moore und Wälder desMüritz-GebietesSeite 1 - 1915.3 Standard-Datenbogen Müritz-Nationalpark, Teil MüritzSeite 1 - 2215.4 ÜbersichtskarteM 1 : 50.000Blatt 1 – 1Nur zur InformationGeänderte Seiten:1A, 3A, 14, 17Nur zur InformationNur zur InformationNur zur Information- 16 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.632515.5 Plan Vogelarten/ Beeinträchtigung der ErhaltungszieleM 1 : 5.000Blatt 1 – 716 Fachbeitrag zum besonderen und strengen Artenschutzvom 31.01.2008Seite 1 – 7517 WaldbilanzSeite 1 – 9Nur zur InformationNur zur InformationNur zur InformationEingefügte Seiten:1E bis 9EA 3A <strong>3.1</strong>Besondere EntscheidungenWasserrechtliche EntscheidungenDurch diesen PFB wird die wasserrechtliche Erlaubnis für das Versickern von schwach verschmutztemNiederschlagswassers in Versickerungsmulden gem. §§ 2; 3 Abs. 1 Ziffer 5; 4; 7 und7a WHG in Verbindung mit §§ 4; 6; 8 und 13 LWaG M-V erteilt.AuflagenBei Unfällen, bei denen die Besorgnis besteht, dass wassergefährdende Stoffe über die Entwässerungsanlagein das Grundwasser gelangen könnten, ist unverzüglich die zuständige untere Wasserbehördezu informieren.Die Entwässerungsanlagen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäßzu unterhalten.A 3.2KonzentrationswirkungDurch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigenFolgemaßnahmen an anderen Anlagen in Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belangefestgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördlichen Entscheidungen, insbesondereöffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungenund Planfeststellungen nicht erforderlich (§ 18 AEG i.V.m. § 75 Abs. 1 VwVfG)Die Genehmigungswirkung geht soweit, wie sie sich aus den Festsetzungen des Plans ergibt.Die Planfeststellung ersetzt nicht die Inbetriebnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 TEIV i.V.m. § 6Abs. 1 TEIV.- 17 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325A 4A 4.1Vorbehalte, Nebenbestimmungen und HinweiseAllgemein anerkannte Regeln der Technik, Ausführungsplan und Baudurchführungfür BahnbetriebsanlagenDieser Planfeststellung liegt entscheidungserheblich die – konkludente – Erklärung der Vorhabensträgerinzugrunde, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik vollumfänglich eingehaltenwerden, vgl. § 13 Abs. 6 PF-RL.Im Zuge der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Planvorhabens sind die einschlägigenBestimmungen der VV BAU sowie der VV Bau-STE des EBA einzuhalten.Mit der Realisierung von Baumaßnahmen, die nach einer der vorbezeichneten Verwaltungsvorschriftenvorlagepflichtig sind, darf erst nach abgeschlossener bauaufsichtlicher Prüfung/ Freigabedes EBA begonnen werden.A 4.2BaulärmDie während der Bauzeit verursachten Emissionen sind durch geeignete Baugeräte und Verfahrenauf ein erträgliches Maß zu beschränken.Es sind die Bestimmungen der AVV Baulärm einzuhalten.Arbeiten zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr (Nachtarbeiten) sind auf das unbedingt erforderlicheMaß zu begrenzen.Über bevorstehende Nachtarbeiten sind die Anwohner in geeigneter Form zu informieren.Insbesondere bei Nachtarbeiten hat die Vorhabensträgerin Lärmbelästigungen für Anwohnerdurch Ausschöpfung aller geeigneten organisatorischen und technischen Maßnahmen zu mindern.A 4.3Wasserwirtschaft und GewässerschutzBoden und GewässerschutzVerunreinigungen des Bodens und der Gewässer sind auszuschließen. Sofern ausgehobener oderabgeschobener Boden oder Schotter bzw. andere auszubauenden Materialien verschmutzt bzw.mit Schutt oder Abfällen verunreinigt sind, sind diese bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung so zulagern, dass von ihnen keine Gefährdungen des Bodens und der Gewässer ausgehen.- 18 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Unfälle und HavarienIm Havariefall sind unverzüglich eigenständige Maßnahmen zur Bekämpfung, Beseitigung derHavarie einzuleiten. Deshalb sind ausreichend Ölbindemittel für eine Erstbekämpfung vorzuhalten.Unfälle und Havarien mit wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich der zuständigen unterenWasserbehörde zu melden.Die bauausführenden Betriebe sind diesbezüglich durch die Vorhabensträgerin zu belehren.A 4.4Altlasten und Abfallwirtschaft, BodenschutzSollten - insbesondere im Boden/ Bodenaushub - Auffälligkeiten hinsichtlich Farbe, Geruch oderMüllablagerungen bemerkt werden, sind die Arbeiten umgehend einzustellen und die örtlich zuständigeUmweltbehörde des Landkreises Mecklenburg-Strelitz bzw. des Landkreises Müritz sowiedas StAUN Neubrandenburg zu benachrichtigen, damit die weitere Verfahrensweise festgelegtwerden kann.Bei der Verwertung von Boden und Abbruchmaterial sind u.a. die „Anforderungen an die stofflicheVerwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen – Technische Regeln – (LAGA)“ in der aktuellenFassung zu beachten.Innerhalb des 7 m Gewässerschutzstreifens der Oberflächengewässer dürfen nur unbelastete Materialieneingebaut werden.Hinsichtlich des Altschotters wird auf die Richtlinie „Bautechnik; Verwaltung von Altschotter“ derDB Netz AG hingewiesen.Die Baumaßnahmen sind auf der Grundlage eines Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzeptesdurch einen bahninternen Mitarbeiter zu begleiten.Auf die- „Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen [Abfallsatzung] imLandkreis Mecklenburg-Strelitz“ vom 20.10.2005 und- „Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Müritz (Abfallsatzung)“ vom 25.06.2003wird hingewiesen.- 19 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325A 4.5Naturschutz und LandschaftspflegeVermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets„Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“Auch wenn auf dieses europäische Schutzgebiet kein ausdrücklicher Bezug genommen wird, bezweckeneine Reihe von Schutzmaßnahmen des LBP zugleich die Vermeidung und Minimierungvon Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebiets. Diese Maßnahmen werden inGestalt des LBP-Maßnahmenplans und der Maßnahmenblätter rechtsverbindlich festgestellt.Zu diesen Maßnahmen gehören nach der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung u.a. auch- zum Schutz des LRT Hainsimsen-Buchenwälder (LRT 9110) das Aufstellen eines Schutzzaunsgegen das Betreten bzw. Befahren der angrenzenden LRT-Flächen entlang der Baustraße vonBahn-km 25,62 bis Bahn-km 25,90 (rechtsseitig) sowie die Bewässerung dieser Baustraße antrockenen Tagen- zum Schutz des LRT Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stiel-Eichen (LRT9190) das Aufstellen von Schutzzäunen gegen das Betreten bzw. Befahren der angrenzendenLRT-Flächen im Bereich des Brandschutzstreifens bei Bahn-km 25,6 und entlang der Baustraßevon Bahn-km 25,805 bis Bahn-km 25,675 (linksseitig) sowie der Baustraße von Bahn-km25,62 bis 25,90 (rechtsseitig) und das Bewässern dieser Baustraßen an trockenen Tagen.Die Umsetzung aller einschlägigen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Schutzvorkehrungen)bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Verträglichkeit des Bauvorhabens mit denErhaltungszielen des in Rede stehenden FFH-Gebiets.Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des SPA „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“ (DE 2642-401)Der LBP enthält eine Reihe von Schutzmaßnahmen, wie- Bauzeitenbeschränkungen- Abdeckung der Havel und Abfangen von Stoffen während der Instandsetzung der EÜ Haveldurchlass- Sichtschutz- Befeuchten von Baustraßen und Baufeld,deren Umsetzung sich als wesentliche Voraussetzung für die Verträglichkeit des Bauvorhabensmit den Erhaltungszielen des SPA darstellt.VogelschlagIn allen Abschnitten, in denen die Oberleitung gemäß Bauwerksverzeichnis verändert wird, ist beider Neueinrichtung die DS 997 9114 „Vogelschutz an Oberleitungen“ anzuwenden.- 20 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325In Abhängigkeit insbesondere von den bislang noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnissender Auswirkungen des Vogelschlags auf die Avifauna für den <strong>PFA</strong> 1 Lalendorf Ost (a) – RostockHbf (a) sind die diesbezüglichen Wirkungen gleichermaßen in ausgewählten Abschnitten des<strong>PFA</strong> <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e) in Gestalt eines Monitorings zu untersuchen. Die betreffendenAbschnitte sowie die Methodik werden zur gegebenen Zeit in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltungund unter Einbeziehung der Vorhabensträgerin bestimmt werden.Sollte sich als Ergebnis des Monitorings herausstellen, dass einer vorhabensbedingten Steigerungdes Vogelschlags durch entsprechende Schutzmaßnahmen wirksam begegnet werden kann, sinddiese Maßnahmen unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen umgehend vorzunehmen.Müritz-NationalparkZur Feinabstimmung der Arbeiten ist vor dem Beginn der Baumaßnahme im Gebiet des Müritz-Nationalparks eine Bauanlaufberatung unter Hinzuziehung des Nationalparkamtes als der unterenForst- und unteren Naturschutzbehörde durchzuführen. Im weiteren Baufortschritt ist das Nationalparkamtan den Bauberatungen zu beteiligen, soweit diese forst- oder naturschutzrelevanteThemen zum Inhalt haben.Ökologische Baubegleitung und ökologische BauüberwachungBei der Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Bauvorbereitung und –durchführung habenalle Projektbeteiligten der sehr hohen Bedeutung des betroffenen Naturraums nach Maßgabe derFestlegungen des LBP angemessen Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass der Projektleiterim Verdachtsfall jederzeit in der Lage ist, unabhängig von der Person des mutmaßlichen Verursachersumwelt- und naturschutzrelevante Verstöße bahnseitig kurzfristig zu untersuchen undggf. umgehend abstellen zu lassen.Die Umsetzung der im LBP und den Nebenbestimmungen zum Beschluss festgesetzten Maßnahmeneinschließlich der bauzeitlichen Schutzmaßnahmen ist ab Baubeginn fachkundig zu ü-berwachen. Der Planfeststellungsbehörde und den zuständigen Naturschutzbehörden ist vor Baubeginnder hierfür Beauftragte (qualifiziertes landschaftspflegerisches Fachpersonal) schriftlich zubenennen.Dem ökologischen Bauüberwacher sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben auch gegenüber denvor Ort tätigen Bauunternehmen notwendigen Befugnisse einzuräumen. Zudem muss er seineAufgabe mit der gebotenen Unabhängigkeit lösen können.Der Umfang der im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung zu erfüllenden Aufgaben richtetsich nach Punkt <strong>3.1</strong> des „Umwelt-Leitfadens zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigungsowie für Magnetschwebebahnen“ des <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>es.Besonderes Augenmerk in diesem Zusammenhang ist der Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs-und Schutzmaßnahmen zu schenken.Ab dem Baubeginn sind die Planfeststellungsbehörde und die unteren Naturschutzbehörden monatlichüber die Ergebnisse der ökologischen Bauüberwachung zu informieren. Den dazu zu ferti-- 21 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325genden Berichten sind aussagefähige Unterlagen beizufügen. Die eben bezifferte Frist kann inAbhängigkeit vom Baugeschehen verkürzt oder verlängert werden.Landschaftspflegerische AusführungsplanungDie detaillierte Umsetzung der Ersatzmaßnahme E3 ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.Umsetzung der LBP-MaßnahmenMit Blick auf die Vielzahl von Schonzeiten ist zusammen mit der Ausführungsplanung eine Gesamtdarstellungvorzulegen, die den Bauablauf trotz der zahlreichen Baupausen plausibel belegt.In dieser Darstellung ist die zeitliche Einordnung der Baufeldfreimachungen zu berücksichtigen.Unter Beachtung der einschlägigen Festlegungen des LBP sind die jeweiligen Schutzmaßnahmenzeitlich so an die sie auslösenden Baumaßnahmen zu koppeln, dass sie den ihr zugedachtenZweck möglichst optimal erfüllen können.Unmittelbar vor den Beginn von Arbeiten an den EÜ und den SÜ (einschließlich der Abrissarbeiten)sowie den Durchlässen sind die jeweiligen Bauwerke unter Hinzuziehung des ökologischenBauüberwachers auf das Vorhandensein besonders geschützter Tierarten (hier u.U. Brutstättenvon Vogelarten, Fledermausarten) hin zu überprüfen.Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen V1 (Nistkasten für Waldkauz) und V2 (Anlagevon Fledermauskästen) sind als artenschutzfachliche Maßnahmen zur Sicherung der ökologischenFunktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzung- oder Ruhestätten vor dem Baubeginn fertigzu stellen.Die Verwirklichung der Schutzmaßnahmen S2 (Amphibienschutz), S3 (Gewässerschutz), S6(Sichtschutzzäune), S7 (Umsetzen der Großmuscheln), S 9 (Amphibienschutz), S11 (Zauneidechse),S13 (Nachtkerzenschwärmer) sowie S14 (Queckenspinner) ist der Planfeststellungsbehördeund der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde so rechtzeitig vor Baubeginn anzuzeigen, dasseine vorherige behördliche Beurteilung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen möglich ist.Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat möglichst frühzeitig, spätestens jedochunmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten zu beginnen. Eine zeitliche Verschiebung istnur zulässig, um einen naturschutzfachlich günstigeren Termin (z.B. Pflanzperiode) zu erreichen.Die Fertigstellung der einzelnen Kompensationsmaßnahmen ist der jeweiligen unteren Naturschutzbehördesowie der Planfeststellungsbehörde anzuzeigen.Die Wirksamkeit der Ersatzmaßnahme E4 – Aushagerung einer Böschungsfläche – ist unter Beteiligungder unteren Naturschutzbehörde drei Jahren nach dem Beginn der LBP-Maßnahme zubeurteilen. Im Fall des Misserfolgs ist eine längere Pflegezeit vorzusehen oder stattdessen eineandere Kompensationsmaßnahme zu planen.- 22 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325A 4.6DenkmalschutzEs ist sicherzustellen, dass das Bodendenkmal bei Bahn-km 2,6 (bahnrechts/ Landwehr) im Zugeder Bauarbeiten nicht verändert bzw. beeinträchtigt werden kann.Mit der Einrichtung und Nutzung der bahnrechten Baustraße im Abschnitt von Bahn-km 12,3 bisBahn-km 12,7 darf erst begonnen werden, nachdem mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege(Archäologie und Denkmalpflege) abschließend über das Erfordernis von Schutzmaßnahmenbefunden worden ist.Im Übrigen ist der Beginn der Erdarbeiten im gesamten Planfeststellungsabschnitt der jeweils zuständigenunteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (Archäologieund Denkmalpflege) spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.A 4.7ArbeitsschutzBei den Bauarbeiten ist neben den Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts einschließlichdes diese Bestimmungen ausfüllenden Regelwerks (u.a. TRGS 519) und den einschlägigenUnfallverhütungsvorschriften das weiterführende berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerkswie die BGV C 22 zu beachten.Auf die Baustellenverordnung wird hingewiesen.A 4.8Straßen und WegeVor der Benutzung der Kreisstraße MST 8 hat sich die Vorhabensträgerin mit dem FachdienstHoch- und Tiefbau des Landkreises Mecklenburg-Strelitz ins Benehmen zu setzen, um insbesonderedie Fragen aus ein möglichen Zusammentreffen der Straßenbauarbeiten in der OD <strong>Kratzeburg</strong>der Kreisstraße MST 8 (Vorhabensträger: Straßenbaulastträger) mit dem <strong>Eisenbahn</strong>vorhabenzu klären.Die Vorhabensträgerin hat in Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträgern vor Baubeginneine Bestandsaufnahme für derjenigen Straßen und Wegen vorzunehmen, bei denen sichunter Berücksichtigung des konkreten baulichen Zustands Straßenschäden beispielsweise durchMaterialtransporte nicht ausschließen lassen.Nach Bauende sind die Straßen und Wege wieder in den bestandsaufgenommenen Zustand zurückzuführen.- 23 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Die Vorhabensträgerin hat unter Hinzuziehung des Nationalparkamtes vor Baubeginn den Wegezustanddes zwischen der SÜ bei Bahn-km 7,6 und der SÜ bei Bahn-km 10,2 (bahnrechts) befindlichenausgebauten Radwanderwegs im Sinne einer Beweissicherung zu dokumentieren.Soweit in dem durch die Planunterlagen beschriebenen Umfang die Nutzung von Straßen undWegen, welche verkehrsrechtlichen Beschränkungen (i.S.v. § 21 Abs.4 StrWG – MV) unterliegen,erforderlich ist, hat die Trägerin des Vorhabens mit den zuständigen Straßenbaulastträgern Abstimmungenzu Art und Umfang der über die bestehenden Beschränkungen hinausgehende Sondernutzungzu treffen.Die Vorhabensträgerin hat insbesondere in den Bereichen von Baustellenzufahrten die im Zusammenhangmit dem Baugeschehen verursachten Straßenverunreinigungen unverzüglich zubeseitigen.A 4.9Baustraße zwischen Bahn-km 10,235 und Bahn-km 11,160 (bahnlinks)Um eine spätere Nutzung der Baustraße als Radweg zu ermöglichen, sollte bei deren Errichtunganstelle von Recycling-Material Schotter eingebaut werden, sofern das Nationalparkamt rechtzeitigzuvor mit den betroffenem Grundstückseigentümer eine Einigung zur Nachnutzung der betreffendenFlächen als Radweg erzielt hat.Die Frage insbesondere zur Erstattung der anfallenden Mehrkosten durch die Nationalparkverwaltungist zwischen der Vorhabensträgerin und dem Nationalparkamt vorab ohne Zutun der Planfeststellungsbehördezu regeln.A 4.10 Baustraßen und BE-Flächen innerhalb des Müritz-NationalparksSofern für die Errichtung der innerhalb des Müritz-Nationalparks gelegenen technologischen FlächenRecycling-Material zum Einsatz gelangt, muss es den Anforderungen der Einbauklasse Z 0genügen.Dem Nationalparkamt Müritz ist vor der Herstellung der jeweiligen Baustraßenabschnitte ein Nachweisüber die Einhaltung der für die Einbauklasse Z 0 geltenden Richtwerte vorzulegen.Zur Gewährleistung eines späteren rückstandslosen Rückbaus sind beim Bau der technologischenFlächen Geotextilien zu verwenden.Die einzelnen Baustraßen sind vollständig zurückzubauen, sobald diese für die Realisierung desBauvorhabens nicht mehr benötigt werden. Auf den betreffenden Flächen ist so weit wie möglichder ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die Nebenbestimmung zu Punkt A 4.9 bleibt hier-- 24 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325von unbeschadet.Der erfolgte Rückbau der einzelnen Baustraßen ist dem Nationalparkamt Müritz unverzüglich mitzuteilen.A 4.11 StraßenverkehrStraßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO sind im PFB grundsätzlich nicht zu treffen.Die Vorhabensträgerin hat jede Einschränkung bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächenmindestens 14 Tage vor Baubeginn bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.Vor Baubeginn sind insbesondere Beschilderungspläne für die jeweiligen Baustellenein- und Ausfahrtender zuständigen Verkehrsbehörde einzuholen.A 4.12 KampfmittelbeseitigungZum Schutz vor Gefahren aus zu erwartenden Kampfmittelfunden hat sich die Vorhabensträgerinentsprechend ihrer diesbezüglichen Erklärung aus dem Anhörungsverfahren rechtzeitig vor Beginnder Erdbaumaßnahmen mit dem Landesamt zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, BrandundKatastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung zu setzen, um die erforderlichenMaßnahmen abzustimmen.A 4.13 Kabel und Leitungen DritterDie Ausführungsplanung ist mit den betreffenden Eigentümern bzw. Betreibern von Kabeln undLeitungen abzustimmen.Rechtzeitig vor Baubeginn hat die Vorhabensträgerin mit den Eigentümern bzw. Betreibern vonKabeln und Leitungen konkrete Abstimmungen vorzunehmen und örtliche Einweisungen zu organisieren.Die von den Eigentümern und Betreibern der Kabel und Leitungen im Anhörungsverfahrengenannten Ansprechpartner sind in die weitere Planung einzubeziehen und die vorgegebenenTermine für Bauanzeigen bzw. Vorabstimmungen sind soweit wie möglich einzuhalten.Die konkrete Lage der Kabel und Leitungen ist durch Suchschachtungen zu ermitteln.Die Baumaßnahmen sind so durchzuführen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen und Beschädigungender Anlagen (Kabel und Leitungen) Dritter kommt und damit deren Versorgungsaufgaben- 25 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325A 5Entscheidungen über Einwendungen, Forderungen, Hinweise und AnträgeDie Einwendungen der Betroffenen und sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellengeäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochenwurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.A 6KostenDie Kosten dieser Entscheidung trägt die Vorhabensträgerin. Die Höhe der Kosten wird in einemgesonderten Bescheid festgesetzt.BB 1B 1.1BegründungSachverhaltVorhabenDie <strong>Eisenbahn</strong>strecke Berlin – Rostock, bestehend aus der Strecke 6088 (Abschnitt Birkenwerder– <strong>Neustrelitz</strong>) und der Strecke 6325 (<strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde), ist gegenwärtig für eine Streckengeschwindigkeitbis 120 km/h ausgebaut. Die ABS Berlin – Rostock beinhaltet als Planungszielzum einen die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h sowie zum anderendie Erhöhung der Radsatzlast.Gegenstand dieses Planvorhabens sind im Wesentlichen Baumaßnahmen im <strong>PFA</strong> <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong>(a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e), Bahn-km 1,080 bis Bahn-km 15,430.Es sind schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen geplant:Gleisanlagen:Mit Ausnahme kleinerer Abschnitte jeweils am Anfang und Ende des <strong>PFA</strong> <strong>3.1</strong> werden die beidendurchgehenden Hauptgleise in deren Sollgleislage in der Oberbauform W3-UIC60-B70-1667-60-Sch komplett erneuert. Im Bereich der SÜ B193 in Bahn-km 7,690 wird die Gleisgradiente um 13cm abgesenkt.In den Bahnhöfen Adamsdorf und <strong>Kratzeburg</strong> sowie im Bahnhof Klockow (<strong>PFA</strong> 3.2) werden diverseWeichen ersatzlos ausgebaut.- 27 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Erdbau:In Teilabschnitten werden Tragschichten (KG2, Dicke 20 cm) eingebaut. In einigen Abschnittenhiervon kommt als Zusatzmaßnahme zur Erhöhung bzw. Stabilisierung der Tragfähigkeit desErdplanums ein Geogitter zum Einsatz.Bahnentwässerungssystem:Als eine Voraussetzung für die Standsicherheit des Bahnkörpers enthält der Plan Maßnahmen ander Bahnentwässerung wie vornehmlich die Herstellung bzw. die Profilierung von mitunter verrohrtenBahnseitengräben.Durchlässe:An den 8 Durchlässen werden keine planfeststellungspflichtigen baulichen Änderungen vorgenommen.Stattdessen erfolgen die zur Sicherung der Funktionsfähigkeit nötigen Instandhaltungsmaßnahmen.Hierin eingeschlossen sind Bauwerksberäumungen durch Reinigung der Durchlasssohlenund der Ein- und Ausläufe.Bahnsteiganlagen:Im Bf. <strong>Kratzeburg</strong> wird der Bahnsteig am Gleis 3 umgebaut. Anstelle der alten, vollständig abzureißendenBahnsteigkante wird am Gleis 3 eine neue Bahnsteigkante mit einer Länge von 140 mund einer Höhe von 55 cm über SO errichtet.Der Bahnsteig an Gleis 4 im Bahnhof Klockow (<strong>PFA</strong> 3.2) wird infolge der Abbindung des ebenbezeichneten Gleises nicht mehr nutzbar sein.Kabeltiefbau:In den Abschnitten von Bahn-km 6,300 bis Bahn-km 15,430 sowie von Bahn-km 15,430 bis Bahnkm29,445 (zweiter Abschnitt liegt im <strong>PFA</strong> 3.2) wird eine Hauptkabeltrasse errichtet. Diese wird alsTrogkanaltrasse aus Betontrögen sowie aus aufgeständerten PE-Betontrögen ausgeführt.Konstruktive Ingenieurbauwerke:- An der SÜ B 96 in Bahn-km 1,583 werden die äußeren Erdungsanlagen sowie Berührungsschutzeinrichtungenund Anschlagschienen hergerichtet.- Die EÜ Adamsdorf in Bahn-km 2,613 in der Gemeinde Blumenholz wird ersatzlos abgerissen.Im betreffenden Bereich wird der Dammkörper entsprechend des vorhandenen Streckenprofilsneu aufgebaut.- An der SÜ B 96 in Bahn-km 3.367 werden die äußeren Erdungsanlagen sowie Berührungsschutzeinrichtungenund Anschlagschienen hergerichtet.- 28 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Die EÜ Adamsdorf in Bahn-km 6,573 in der Gemeinde Klein Vielen wird ersatzlos abgerissen.Im betreffenden Bereich wird der Dammkörper entsprechend des vorhandenen Streckenprofilsneu aufgebaut.- An der SÜ B 193 in Bahn-km 7,690 werden die äußeren Erdungsanlagen sowie Berührungsschutzeinrichtungenund Anschlagschienen hergerichtet.- Die SÜ Wegeüberführung in Bahn-km 10,235 in der Gemeinde Klein Vielen wird als LBP-Maßnahme ersatzlos abgerissen. Im betreffenden Bahnbereich wird das Profil der freien Streckehergestellt.- Die SÜ Wegeunterführung in km 12,150 in der Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong> wird als LBP-Maßnahmeersatzlos abgerissen. Im betreffenden Bahnbereich wird das Profil der freien Strecke hergestellt.- An der EÜ <strong>Kratzeburg</strong> in Bahn-km 13,974 werden die Randwege durch Anordnung von Randkappenund die Geländer erneuert sowie eine Betoninstandsetzung vorgenommen. Fernerwerden Erdungsanlagen hergerichtet.- An der EÜ Haveldurchlass <strong>Kratzeburg</strong> in Bahn-km 14,607 wird eine Betoninstandsetzung undAusbesserungsarbeiten an der Sohlpflasterung der Ein- und Auslaufbereiche ausgeführt- An der EÜ <strong>Kratzeburg</strong> in Bahn-km 14,975 sind keine Maßnahmen vorgesehen.- Die SÜ Wegeunterführung in km 21,000 in der Gemeinde Groß Dratow (OT Klockow) wird alsLBP-Maßnahme ersatzlos abgerissen. Im betreffenden Bahnbereich wird das Profil der freienStrecke hergestellt.Hochbauten:Für die Inbetriebnahme der ESTW-Technik im Streckenabschnitt <strong>Neustrelitz</strong> – Waren wird im Bf.<strong>Kratzeburg</strong> ein neues ESTW-A Gebäude in Modulbauweise errichtet.Leit- und Sicherungstechnik:Im <strong>PFA</strong> wird ESTW-Technik errichtet. Dazu wird der <strong>PFA</strong> mit neuen signaltechnischen Außenanlagen,bestehend aus Signalen, Weichenantrieben, Achszählern und PZB einschließlich der zugehörigenKabelanlagen ausgestattet. Die signaltechnische Inneneinrichtung wird im eben angeführtenESTW-A Gebäude installiert.Elektrotechnik:Im Zuge des Bauvorhabens werden für die Beheizung der Weichen im Nord- und Südkopf des Bf.<strong>Kratzeburg</strong> neue Weichenheizanlagen (50Hz) errichtet. Zudem erhält der Bahnsteig an Gleis 3eine neue Beleuchtungsanlage.Auf den Bahnhöfen Adamsdorf und Klockow werden die Anlagen für die Weichenheizungen sowiedie Beleuchtungsanlagen ersatzlos zurückgebaut.- 29 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Oberleitungsanlagen:Die vorhandene Oberleitungsanlage wird unter Berücksichtigung der Änderung von Trassierungselementenfür eine Streckengeschwindigkeit von 160 km/h hergerichtet.Telekommunikation:Für die Inbetriebnahme des ESTW-A werden diverse Kabelverbindungen neu errichtet bzw. angepasst.Die Heißläuferortungsanlage und Festbremsanlage in Adamsdorf wird erweitert.Zwischen der BASA <strong>Neustrelitz</strong> und dem ESTW Kargow wird ein LWL-Kabel verlegt.LBP-Maßnahmen:Für das Bauvorhaben ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden.Weitere Einzelheiten sind dem Erläuterungsbericht und den weiteren Planunterlagen zu entnehmen.B 1.2VerfahrenFür das Vorhaben „Ertüchtigung der <strong>Eisenbahn</strong>verbindung Rostock – Berlin; Abschnitte LandesgrenzeBrandenburg – <strong>Neustrelitz</strong> Hbf (e) sowie <strong>Neustrelitz</strong> Hbf (a) – Lalendorf Ost (a)“ wurde aufAntrag der Vorhabensträgerin auf der Grundlage von § 5 UVPG ein Scoping-Verfahren durchgeführt.Hierzu wurden Umwelt- und Naturschutzbehörden, die anerkannten Naturschutzvereine sowiedie Ämter hinzugezogen. Das Verfahren wurde vom EBA mit der Unterrichtung über den voraussichtlichenUntersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (Schriftsatz vom 21.08.2003) abgeschlossen.Zum bereits abgeschlossenen Scoping wurde ein ergänzendes Verfahren für den Artenschutzdurchgeführt. Dazu wurde der hierfür von der Vorhabensträgerin erarbeiteter „Fachbeitrag Artenschutz“den Naturschutzbehörden und anerkannten Naturschutzvereinen zur Kenntnis gegeben. InAuswertung der in diesem Zusammenhang abgegebenen Stellungnahmen hat das EBA das ergänzendeScoping-Verfahren mit dem Schriftsatz vom 03.03.2008 abgeschlossen und den Fachbeitragbestätigt.Die DB ProjektBau GmbH hat mit ihrem Schriftsatz vom 24.08.2007 für die DB Netz AG den Antragauf Durchführung einer Planrechtsverfahrens für das im Titel genannte Vorhaben gestellt. Beider Planfeststellungsbehörde liegen für die ABS Berlin – Rostock Vollmachten der DB Station &Service AG und der DB Energie GmbH vor.- 30 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Der Antrag ist am selben Tag beim EBA, Außenstelle Hamburg/ Schwerin eingegangen. Hier wurdenzunächst die Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.Nach Hinweisen der Planfeststellungsbehörde sind die Planfeststellungsunterlagen dann mehrfachüberarbeitet worden. Schließlich ist der Plan von der Planfeststellungsbehörde mit Schriftsatz vom24.04.2008 an das „Landesamt für Straßenbau und Verkehr“ (Anhörungsbehörde) zur Durchführungdes Anhörungsverfahrens weitergeleitet worden.B 1.3B 1.<strong>3.1</strong>AnhörungsverfahrenBeteiligung von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und VerbändenDie Anhörungsbehörde hat folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Verbändedurch Übersendung des Plans mittels CD beteiligt um Stellungnahme gebeten:- Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte- Landrätin des Landkreises Mecklenburg-Strelitz- Landrätin des Landkreises Müritz- Amt <strong>Neustrelitz</strong> Land- Amt Seenlandschaft Waren- Bürgermeister der Stadt <strong>Neustrelitz</strong>- Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V, Referat 520- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei; Brand- und Katastrophenschutz M-V- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V- Landesamt für innere Verwaltung M-V; Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Dezernat Neubrandenburg- Landesforst M-V- Staatliches Amt für Umwelt und Naturschutz Neubrandenburg- Straßenbauamt <strong>Neustrelitz</strong>- Nationalparkamt Müritz- Wehrbereichsverwaltung Nord; Außenstelle Kiel- Bundeseisenbahnvermögen- Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/ Obere Tollense“- Landgesellschaft M-V mbH; Außenstelle Neubrandenburg- BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH- Deutsche Telekom AG- 31 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG; Kabel Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern- GDMCom mbH für Verbundnetz Gas AG; Hauptreferat Genehmigungswesen- Vattenfall Europe Transmission GmbH; Regionalmanagement- E.ON edis AG- DB Systel GmbH- Arcor & Co. KG- Vodafon D2 GmbH- Stadtwerke <strong>Neustrelitz</strong> GmbH- Allgemeiner Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V..B 1.3.2Öffentliche PlanauslegungDie Anhörungsbehörde hat veranlasst, dass der Plan in den amtsfreien Gemeinden, Ämtern undkreisfreien Städten, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ausgelegt wurde. DerPlan hat nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 14.07.2008 bis zum13.08.2008- bei der Stadt <strong>Neustrelitz</strong>- im Amt <strong>Neustrelitz</strong>-Land sowie- im Amt Seenlandschaft Warenzur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.In allen ortsüblichen Bekanntmachungen wurde darauf hingewiesen, dass Einwendungen gegenden Plan, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, ausgeschlossen sind.Nicht ortsansässige Betroffene, deren Person und Aufenthalt bekannt ist, sind von der Auslegungdes Planes mit Schriftsatz der Anhörungsbehörde benachrichtigt worden.Die anerkannten Naturschutzvereinen sowie die sonstigen Vereinigungen sind von der Auslegungdes Plans durch ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 73 Abs. 5 VwVfG M-V benachrichtigtworden, § 18a Zi. 2 AEG. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.Im Anhörungsverfahren wurden Einwendungen gegen den Plan erhoben.B 1.3.3ErörterungDer Erörterungstermin zu den Stellungnahmen der TöB und den Einwendungen Privater fand am15.10.2008 in <strong>Neustrelitz</strong> statt.- 32 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Die Ergebnisse dieses Erörterungstermins sind in einer Verhandlungsniederschrift zusammengestellt.In Auswertung der Erörterungen sind in den Planunterlagen im Wesentlichen folgende Änderungenvorgenommen worden:- Präzisierung der LBP-Maßnahmen E1 (Entsiegelung und Rückbau einer Brücke über die Bahnbei Klockow), E5 (Rückbau einer Brücke bei Bahn-km 10,2) sowie E6 (Rückbau einer Brückebei Bahn-km 12,1)- Ergänzung der Vermeidungsmaßnahmen V1 (Anlage eines geeigneten Nistkastens für denWaldkauz) und V2 (Anlage von Fledermauskästen im Bereich des Haveldurchlasses)- Aufstellung einer Waldbilanz- Ergänzung des Pächterverzeichnisses bezüglich der Gemarkung <strong>Kratzeburg</strong>- Berichtigung der Lage der BE-Fläche an der EÜ <strong>Kratzeburg</strong> im Übersichtsplan Baustellenlogistikund Transportwege- Ergänzung von Kabel und Leitungen der Stadtwerke <strong>Neustrelitz</strong> im Bauwerksverzeichnis undim Lageplan- Aufnahme einer Vorbemerkung zur geänderten räumlichen Abgrenzung des SPA „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“ aufgrund des Kabinettbeschlusses der Landesregierungdes Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 29.01.2008 in der FFH-VerträglichkeitsstudieDie Anhörungsbehörde hat den Behörden und Dritten, deren Aufgabenbereiche bzw. Belangedurch die jeweiligen Planänderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt sind, die Änderungenmitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme und Einwendungen gegeben.B 1.3.4Abschließende Stellungnahme der AnhörungsbehördeDie Anhörungsbehörde hat mit ihrem Schriftsatz vom 08.01.2009 die Stellungnahme zu den Ergebnissendes Anhörungsverfahrens abgegeben. Die Behörde hat gegen die Ausführung desPlans bei Beachtung der Hinweise der Behörden und sonstigen Stellen und bei Bestätigung derZusagen der Vorhabensträgerin aus den schriftlichen Erwiderungen bzw. aus den Erklärungen derVorhabensträgerin im Erörterungstermin keine Bedenken, dass die Vorhabensträgerin den Plannicht umsetzen kann.- 33 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 1.3.5Änderungen nach dem Abschluss des AnhörungsverfahrensZu verschiedenen Themen sind einzelne Planunterlagen nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrensnochmals überarbeitet worden. Dies betrifft:insbesondere:- die Aufnahme des Abrisses des Stahlgittermasts (Funkmast) im Bf. <strong>Kratzeburg</strong>- Aufgabe der Schotteraufbereitung im Bereich des Bf. Adamsdorf- behindertengerechte Gestaltung des Bahnsteigs im Bf. <strong>Kratzeburg</strong>- Vervollständigung und Berichtigung von Angaben zu den Anlagen der öffentlichen VersorgungsunternehmenB 2B 2.1Verfahrensrechtliche BewertungRechtsgrundlageRechtsgrundlage für die vorliegende planungsrechtliche Entscheidung ist § 18 AEG. Betriebsanlageneiner <strong>Eisenbahn</strong> einschließlich Bahnstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden,wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhabenberührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmender Abwägung zu berücksichtigen.B 2.2ZuständigkeitDas EBA ist für den Erlass einer planungsrechtlichen Entscheidung nach § 18 AEG betreffendBetriebsanlagen von <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes zuständig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Zi. 1 und Abs. 2BEVVG).Das Vorhaben bezieht sich auf Bahnbetriebsanlagen der DB Netz AG, der DB Station & ServiceGmbH sowie der DB Energie GmbH. Diese Gesellschaften sind <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes.B 3B <strong>3.1</strong>B <strong>3.1</strong>.1UmweltZusammenfassende Darstellung nach § 11 UVPGErmittlungsgrundlagenGrundlagen der Ermittlung der Umweltauswirkungen des Planvorhabens sind hauptsächlich:- 34 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Unterlagen der Vorhabensträgerin (insbesondere Erläuterungsbericht, Umweltverträglichkeitsstudie,Landschaftspflegerischer Begleitplan und schalltechnische Untersuchung),- Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzbehörden sowie weiterer Behörden,- Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit einschließlich der anerkannten Naturschutzvereine,- Ergebnisse eigener Ermittlungen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht.B <strong>3.1</strong>.2B <strong>3.1</strong>.2.1Beschreibung der Umwelt und ihrer BestandteileSchutzgut MenschDer Ist-Zustand des Schutzgutes „Mensch“ ist für einen Untersuchungsraum bis zu 250 m beiderseitsder <strong>Eisenbahn</strong>trasse über die Teilfunktionen „Wohnen“ und „Erholung“ untersucht und beschriebenworden.Im Untersuchungsraum liegen verhältnismäßig wenige Flächen, denen eine unmittelbare Wohnfunktionzukommt.Innerhalb der Ortslage der Stadt <strong>Neustrelitz</strong>, d.h. bis zur Straßenüberführung der B 96 in Bahn-km1,583 hin befinden sich im Untersuchungsraum ausschließlich Gewerbe- und Industriegebiete.Gleichsam ist im dem sich anschließenden Gebiet der Gemeinde Blumenholz keine Wohnbebauungim relevanten Bereich anzutreffen. Die in Höhe von Bahn-km 3,55 stehenden Gebäude (lt.Lageplan „Ruine“) werden nicht mehr genutzt.Die nächste Bebauung findet sich im Umfeld des Bahnhofs Adamsdorf (Bahn-km 7,3/ GemeindeKlein Vielen). Die beiden betreffenden Flächen sind Gewerbegebiete. Die Ortschaft Adamsdorfselbst nähert sich ca. bei Bahn-km 10,1 der Bahntrasse. Die Entfernung zum Siedlungsbereichbeträgt hier noch ca. 700 m.Die Bahntrasse tangiert zwischen den Bahn-km 14,4 und Bahn-km 14,9 unmittelbar das Dorfgebietder Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>.In der benachbarten Gemeinde Ankershagen sind im zu betrachtenden Bereich keine bebautenFlächen vorhanden.Die als „Wohnen im Außenbereich“ zu qualifizierende Bebauung des OT Klockow (GemeindeGroß Dratow) reicht im Abschnitt von Bahn-km 21,5 bis Bahn-km 21,6 bis fast an die Bahntrasseheran. Überdies befinden sich insbesondere im Umfeld des Bahnhof Klockow Gewerbeflächen.Die <strong>Eisenbahn</strong>strecke erreicht schließlich das Gemeindegebiet von Kargow. Hier wird in der Umweltplanungbei Bahn-km 28,2 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahntrasse eine als „Wohnenim Außenbereich“ gekennzeichnete Fläche dargestellt. Zwischen Bahn-km 28,7 und Bahn-km 28,9grenzt der OT Kargow-Unterdorf mit einer Wohnbaufläche direkt an die Bahn an. Letztlich schlie-- 35 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325ßen sich im Abschnitt von Bahn-km 29,3 bis zum Ende des Untersuchungsraums in Kargow selbstgemischte Bauflächen und Wohnbauflächen an die Bahntrasse an.Die Wohnfunktion ist über den gesamten <strong>PFA</strong> durch Schienenverkehrslärm belastet. Teilweisetreten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr hinzu. Dies betrifft namentlich die OrtslageKargow Unterdorf. Störend auf die Wohnraumfunktion dürfte sich zudem auch der Betrieb desBetonwerks in Kargow auswirken.Insgesamt wird sowohl die Bedeutung als auch die Empfindlichkeit der vorgefundenen Siedlungsflächenals „hoch“ bzw. „sehr hoch“ bewertet.Unter dem Aspekt der Erholungsfunktion wird die Eignung des Untersuchungsraums differenziertbeurteilt.Selbst unter Beachtung seines normierten Schutzzwecks kommt namentlich den Flächen des Müritz-Nationalparkseine herausragende Erholungseignung zu. Eine solche Wertigkeit erfährt gleichsamdas gut erschlossene Kleinseengebiet zwischen Kargow und Waren, welches in Anschluss anden Müritz-Nationalpark in Bahn-km 28,0 den letzten Abschnitt des Untersuchungsraums überlagert.Hervorzuheben sind zudem der regionale Nationalparkradweg sowie der Radfernweg Berlin –Kopenhagen.Hinsichtlich der Erholungsfunktion wird ferner den Kleingärten innerhalb der Ortschaft <strong>Kratzeburg</strong>den Kleingärten am Käbelicksee und dem Käbelicksee mit Bootsverleih und angrenzenden Freiflächeneine sehr hohe bzw. hohe Wertstufe beigemessen.Zu den Flächen mit einer mittleren Erholungsneigung zählen insbesondere die Badestelle amLangen See nördlich von <strong>Neustrelitz</strong>, das Freibad am Käbelicksee, die Sportanlagen am Ortsrandvon <strong>Kratzeburg</strong> sowie die Campingplätze am Käbelicksee.Die übrigen Flächen verfügen über eine eher geringe oder mäßige Erholungseignung.B <strong>3.1</strong>.2.2Schutzgut Pflanzen und TiereDer Ist-Zustand des Schutzgutes „Pflanzen und Tiere“ wird für einen Untersuchungsraum von 100m beiderseits der <strong>Eisenbahn</strong>trasse sowie der Baustraßen beschrieben. Für bestimmte faunistischeLebensräume wird er auf bis zu 1.000 m erweitert.Der Untersuchungsraum berührt die folgenden europäischen Schutzgebiete:- FFH-Gebiet „Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“(DE 2543-301)Vornehmlich zwischen der SÜ der B 193 in Bahn-km 7,690 und der Ortslage <strong>Kratzeburg</strong> sowieim Abschnitt von Bahn-km 25,5 bis hin zur Ortslage Kargow-Unterdorf wird dieses Schutzgebietvom Untersuchungsraum mit mehreren Teilflächen überlagert.- 36 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- SPA-Gebiet „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“(DE 2642-401)Die <strong>Eisenbahn</strong>trasse verläuft im Wesentlichen parallel zum Vogelschutzgebiet. Das europäischeSchutzgebiet reicht vom Bereich der SÜ in Bahn-km 12,1 bis nach Waren mit mehrerenFlächen in den 1.000 m breiten Untersuchungsraum hinein.Der Untersuchungsraum liegt zwischen der SÜ der B 193 und dem <strong>PFA</strong>-Ende im Geltungsbereichdes Nationalparks „Müritz-Nationalpark“. Entlang der Bahntrasse wurden lediglich die bebautenFlächen vom Nationalpark ausgenommen.Der Nationalpark repräsentiert einen wesentlichen Ausschnitt der Mecklenburgischen Seenplatteim Bereich der Städte <strong>Neustrelitz</strong> und Waren. Er umfasst großflächig waldbestandene Endmoränen-,Sander- und Niederungslandschaften, in denen eine mannigfaltige und häufig noch ursprünglicheNaturausstattung erhalten ist. Lebensgrundlage für die vielen hier noch vorkommendengefährdeten Pflanzen- und Tierarten und gleichzeitig einen besonderen landschaftlichenReichtum stellen die vielen Seen und Moore dar. Hohe Bedeutung hat das Gebiet für die Erhaltungeiner Reihe von in Mitteleuropa überaus gefährdeten Großvogelarten wie Seeadler, Fischadler,Kranich und Schwarzstorch, vgl. § 2 Abs. 1 der „VO über die Festsetzung des Nationalparks'Müritz-Nationalpark'“.Der Untersuchungsraum überschneidet des Weiteren die Geltungsbereiche der LSG „Tollensebecken“und „Havelquellseen“.- LSG „Tollensebecken“Der Bahnkörper begrenzt unweit von <strong>Neustrelitz</strong> unmittelbar das LSG im Abschnitt von Bahnkm2,9 bis Bahn-km 4,1.LSG „Havelquellseen“Die Bahntrasse durchschneidet in <strong>Kratzeburg</strong> etwa im Abschnitt von Bahn-km 13,2 bis Bahnkm14,9 den am Käbelicksee gelegenen Teil des LSG.Zur Erfassung der Biotope wurde der <strong>PFA</strong> in einem Untersuchungsraum von 100 m beiderseitsder <strong>Eisenbahn</strong>trasse anhand der „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern“ (Schriftenreihe des LAUN [jetzt: LUNG], 1998) durchgehend kartiert. Diese Kartierungwurde durch vorhandene Daten des LUNG aus der Wertbiotopkartierung hinsichtlich Biotoptypund Artenausstattung ergänzt.Außerhalb des eben eingegrenzten Untersuchungsraums wurden als Grundlage für die avifaunistischeKartierung die Biotope aus der BNTK (Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung) des LUNG herangezogen.Der Untersuchungsraum ist mit einer Vielzahl von verschiedenartigen Biotopen ausgestattet, diebei Erfüllung bestimmter Ausstattungsmerkmale (u.a. Mindestgröße oder Zusammensetzung)gem. § 20 LNatG M-V gesetzlich geschützt sind bzw. dem Schutz nach § 27 LNatG M-V unterfal-- 37 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325len. Hervorzuheben ist zudem eine Reihe besonders wertvoller Biotope. In diesem Zusammenhangzu nennen sind u.a.:- aufgelöste Baumreihe bei Bahn-km 1,1 (bahnrechts)- aufgelöste Baumhecken bei Bahn-km 1,4 (bahnrechts) und bei Bahn-km 1,5 (bahnlinks)- kleiner Bestand von rasigem Großseggenried bei Bahn-km 1,7 (bahnlinks)- Feuchtgebüsch eutropher Moor- und Sumpfstandorte bei Bahn-km 1,7 (bahnlinks)- kleiner Bestand von Rohrkolbenröhricht bei Bahn-km 1,8 (bahnlinks)- kleine feuchte Birkenbruchbestände bei Bahn-km 1,9 (bahnlinks)- Buchenwald feuchter Standorte bei ca. Bahn-km 2,5 (bahnlinks)- ein kleiner Bestand trockener Zwergstrauchheide bei Bahn-km 2,5 (bahnlinks)- ein angelegter Winterlinden-Hainbuchenwald im Bereich der SÜ der B 96 bei Bahn-km 3,4(bahnrechts)- offene Wasserfläche naturnaher, nährstoffreicher Seen (Krebssee) bei Bahn-km 3,6 bis Bahnkm3,8 (bahnrechts, in Teilen einen Schilfgürtel und auch einen kleinen Erlenbruch-Verlandungsbereich)- Stieleichen-Mischwald frischer bis mäßig trockener Standorte in Höhe des Krebssees beiBahn-km 3,8 (bahnrechts, mit sehr alten, tiefastenden Eichenbäume)- größere Waldtümpel und -Weiher zwischen Bahn-km 3,9 und Bahn-km 5,6 (beidseitig, zumTeil als Weidengebüsch und zum Teil als offene Wasserfläche ausgebildet)- Feuchtgebiet bei Bahn-km 4,4 (bahnrechts), das als Weidengebüsch und Erlenbruchwald(nasser Standorte) ausgebildet ist- Weidengebüsch feuchter Standorte bei Bahn-km 4,4 (bahnrechts) und Bahn-km 4,9 (bahnlinks)- offene Wasserfläche naturnaher, nährstoffreicher Seen bei Bahn-km 6,2 (bahnlinks, ragt miteinem breiten Streifen Feuchtgebüsch sowie Schilfröhricht an die Bahntrasse)- relativ großflächige Schilfzonen im Randbereich eines stehenden Gewässers bei Bahn-km 6,2(bahnlinks)- Stieleichen-Mischwald feuchter Standorte am Rand von Kleingewässern im Bereich von Bahnkm6,2 bis Bahn-km 6,5 (beidseitig der Bahn, spärliche Beimischung von Faulbaum und Eberesche)- Schwingrasenmoor mit Wollgrasbeständen innerhalb eines großen zusammenhängenden Kiefernwaldesbei Bahn-km 6,2 (bahnrechts)- bultiges Großseggenried bei Bahn-km 6,5 (bahnrechts, Teil eines im Wald gelegenen, aberdoch recht offenen Tümpels, der zum anderen Teil bereits verbuscht ist)- Sandmagerrasen von Bahn-km 6,8 bis Bahn-km 7,2 (beidseitig, bahnlinks unmittelbar amBahndamm, teilweise ruderalisiert)- 38 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- eine zusammenhängende Fläche von Buchenwald mesophiler, frischer Standorte im Bereichvon Bahn-km 7,3 bis hin zur SÜ der B 193 (bahnrechts, Baumschicht wird von Rot-Buchestark dominiert, die ein relativ geschlossenes Kronendach bildet)- Stieleichen-Mischwald frischer bis mäßig trockener Standorte nördlich des Bf. Adamsdorf beiBahn-km 7,4 (bahnrechts)- ausgedehnter Stieleichen-Mischwald frischer bis mäßig trockener Standorte von ca. Bahn-km7,7 bis Bahn-km 9,0 (beidseitig, vor allem im Randbereich zur Bahnlinie Trockenheits- undMagerkeitszeiger)- ruderalisierter Sandmagerrasen bei Bahn-km 7,7 (bahnlinks, ehemalige militärische Nutzung)- offene Wasserfläche naturnaher, nährstoffreicher Seen bei Bahn-km 9,6 (bahnlinks, schmalenVerlandungsbereich, in dem die Schwarzerle dominiert)- Strauchhecke mit Überschirmung entlang des Weges nach Adamsdorf bei Bahn-km 10,2(bahnrechts, von Birken, Stiel-Eichen, Weißdorn und Schlehe)- eine durch den Kiefernwald führende geschlossene Allee bei Bahn-km 10,3 (bahnrechts, innerhalbdes <strong>PFA</strong> stehen 4 weitere Alleen in geschlossenen Ortschaften)- zwei kleine Waldtümpel bei Bahn-km 10,7 und Bahn-km 11,1 (bahnlinks, Schädigung durchTiervertritt)- in Kiefernbestand eingelagerter Buchenwald bodensaurer Standorte zwischen Bahn-km 11,5und Bahn-km 11,8 (bahnlinks, Buchenwald hat typische Hallenausbildung, gut ausgebildeteKrautschicht fehlt)- Birkenallee im geschlossenen Waldbestand bei Bahn-km 12,6 (bahnrechts)- offene Wasserfläche naturnaher, nährstoffreicher Seen (Schulzensee) bei Bahn-km 12,8 bisBahn-km 13,2 (bahnlinks, ausgeprägte Schilfzone und standorttypischen Gehölzsaum)- ausgedehnte Sandmagerrasenformationen von Bahn-km 13,3 bis Bahn-km 13,9 (beidseitig, intieferen Lagen des leicht welligen Geländes Ruderalisierungstendenzen)- offene Wasserfläche naturnaher, nährstoffreicher Seen (Käbelicksee) bei Bahn-km 14,1 bisBahn-km 14,3 (bahnlinks, mesotrophes Gewässer mit gut ausgebildeter Schilfzone und einembreiten Waldgürtel aus Schwarzerle)- Frischweide von Bahn-km 14,2 bis Bahn-km 14,5 (bahnrechts)- mesophiler Staudensaum frischer bis trockener Mineralstandorte von Bahn-km 14,3 bis Bahnkm14,5 (bahnlinks, schmale Linie am Fuße des Bahndamms)- zwei Bereiche von durch Hochstauden in der Krautschicht dominierte Erlenbruchwälder in derUmgebung von <strong>Kratzeburg</strong> bei Bahn-km 14,2 und 14,5 (bahnlinks, Erlenbruchwald ist hier inVerlandungszone mit Eschen in der Strauchschicht ausgeprägt)- sonstiges Feuchtgrünland zwischen Bahn-km 14,5 bis Bahn-km 14,6 (bahnlinks, relativ artenarmeFeuchtwiese)- ein teilweise durch Bewässerungsgräben trockengelegter Erlen-Birkenbestand bei Bahn-km14,9 (bahnlinks) innerhalb eines Feuchtwaldkomplexes am Käbelicksee- 39 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- geschlossene Reihe alter Balsampappeln entlang von <strong>Kratzeburg</strong> zum Ortsteil Dalmsdorf beiBahn-km 15,0 (bahnlinks)- ruderalisierter Sandmagerrasen von Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,7 (bahnlinks, trockeneWiesenbereiche)- Weidengebüsch in kleiner Geländesenke bei Bahn-km 15,2 (bahnrechts)- kleinere Bestände von Sandmagerrasen westlich von <strong>Kratzeburg</strong>, darunter auch lange Beständeim Bereich von Brandschutzstreifen von Bahn-km 15,5 bis Bahn-km 15,9 (bahnlinks)- naturnaher Waldrand bei Bahn-km 17,9 (bahnrechts, im Bereich einer Schneise)- mehrere Teilbestände von naturnahen Waldrändern bei Bahn-km 21,6 (beidseitig)- Stieleichen-Mischwald frischer bis mäßig trockener Standorte nördlich von Klockow zwischenBahn-km 24,9 und Bahn-km 25,8 (bahnrechts)- Waldtümpel mit flächendeckendem Polygonum-Bewuchs bei Bahn-km 26,4 (bahnrechts)- Buchenwald trockenwarmer Standorte bei Kargow in Bereich von Bahn-km 25,6 bis Bahn-km27,7 (bahnrechts, in Buchenwald in Hallenformation sind zum Teil im stärkeren Maße Eichenund zum Bahndamm hin junge Birken eingestreut)- Nasswiese eutropher Moor- und Sumpfstandorte zwischen Bahn-km 27,8 und Bahn-km 28,2(bahnlinks, artenarmen Bewuchs im Muldenbereich eines Intensivgrünlandes auf Moorstandort)- größere Bestände der Frischwiese von Bahn-km 28,2 bis Bahn-km 29,3 (bahnlinks)Über den <strong>PFA</strong> verteilt sind weiter Biotope vorzufinden, die denselben gesetzlich geschützten bzw.als „besonders wertvoll“ eingestuften Biotoptypen zuzuordnen sind, wie die eben aufgelistetenBiotope. Der Untersuchungsraum ist indes auch mit anderen gesetzlich geschützten oder besonderswertvollen Biotoptypen ausgestattet.In Waldarealen stehen in Böschungsbereichen der Bahn sowie an den anschließenden FlächenVorwälder aus heimischen Baumarten zumeist trockener Standorte, teilweise jedoch auch frischerStandorte.Gleichsam in Bereichen von Bahnböschungen wachsen relativ häufig mesophile Laubgebüsche.Häufige Arten sind dabei die Schlehe und der Weißdorn, seltener auch mit Holunder. Als Laubgebüschbodensaurer Standorte sind hier ebenfalls artenarme Gebüsche des Gemeinen Ginstersverbreitet. Sie befinden sich auf basenarmen, relativ trockenen Standorten. Direkt an der Brückenüberquerungder B 96 liegt eine Baumneupflanzung innerhalb dieses Biotoptyps. Auf stickstoffreichenStandorten entlang der Bahntrasse befinden sich einige kleinflächige vom Schwarzen Holunderbeherrschte nitrophytische Ruderalgebüsche.Aufgrund der starken Bewaldung des Untersuchungsraumes sind flächige Feldgehölze relativ selten.Die vorgefundenen Bestände der Feldgehölze sind daher eher kleinflächig. Teilweise schließendie Feldgehölze Sölle, Senken oder Steinhaufen ein.Strauchhecken treten im Untersuchungsraum zum allergrößten Teil bahntrassenbegleitend auf.Meist handelt es sich um Schlehe, Weißdorn und Holunder, die die Bestände bilden. Typisch ist- 40 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325dabei der kleinräumige Wechsel zwischen dicht verbuschten Bereichen und lückigeren Abschnitten.Entlang der Bahnlinie stehen in einigen Bereichen spontan angesiedelte oder angepflanzte Baumhecken.Für die zuerst genannte Gruppe sind Zitterpappel, Hängebirke, Robinie, Feld- und Spitzahornals typische Pionierbaumarten kennzeichnend. Sie weisen ein oftmals nur geringes Alter auf(unter 20 Jahre).Lückige Baumreihen sind im Untersuchungsraum selten vertreten.Im Untersuchungsgebiet finden sich mehrere periodisch wasserführende Kleingewässer. Es handeltsich um Sölle oder feuchte Senken im Wald. Sind sie klein, so fehlt, bedingt durch Beschattungund Laubfall, eine Vegetation oft gänzlich. Sie werden vor allem durch Wühltätigkeit größererTiere (Wildschweine, Damm- und Rehwild) geschädigt.Aus aufgelassenen Nasswiesen sind in einigen Bereichen Schilfbestände hervorgegangen. In derRegel sind die Bestände relativ artenarm und vor allem mit dem Gemeinen Schilf bestanden.Daneben kommen auch noch Arten der Nasswiesen vor.Die stehenden Gewässer des Untersuchungsgebietes besitzen teilweise einen charakteristischenGehölzsaum im Uferbereich. Überwiegend handelt es sich um Schwarz-Erlen, die sich hier spontanangesiedelt haben. Daneben finden sich Baum-Weiden (z.T. auch als Kopf-Weiden), Eichenund Eschen.Auf Grund der relativ hohen Niederschläge und der relativ gut mit Nährstoffen versorgten Bödenim Untersuchungsraum sind Trocken- und Magerrasen wenig verbreitet. Sie haben innerhalb desUntersuchungsraumes ihren Verbreitungsschwerpunkt im östlichen Teilabschnitt. TrockenheitsliebendeVegetation ist üblicherweise entlang von Bahnlinien nicht selten. Daher kommt den vorgefundenenBeständen eine hohe Bedeutung aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes zu. Ein kleinerBereich der Bahnböschung sowie mehrfach im Bereich von Brandschutzstreifen ist von Beständender Silbergrasflur bedeckt.Trassen- und siedlungsnah liegen einige kleinere Kleingartenanlagen, die ausnahmslos dem Typder älteren und strukturreichen Kleingartenanlagen zuzuordnen sind. In den Parzellen stehen vieleältere Obstbäume, darunter auffallend viele Kirschbäume, die durch ihren frühen Blühzeitpunkteine bedeutende Rolle im Nahrungsspektrum zahlreicher Insekten spielen.Im Untersuchungsraum hervorzuheben sind zudem unter naturschutzfachlicher Sicht zudem dieentlang der Bahnstrecke wachsenden älteren Einzelbäume, die einen Durchmesser in Brusthöhevon mehr als 50 cm aufweisen. Auch wenn sie nicht zum Kreis der gesetzlich geschützten oderzumindest besonders wertvollen Biotope gehören, kommt ihnen doch eine hohe naturschutzfachlicheWertigkeit zu.Im Verlaufe der Biotopkartierung wurde eine Vielzahl weiterer Biotope aufgenommen, denen bezüglichdes UVP-Schutzgutes „Pflanzen“ eine lediglich untergeordnete Wertigkeit beigemessenwird. Neben den Acker- und Erwerbsgartenbaubiotopen und den Biotopkomplexen der Siedlungs-,Verkehrs- und Industriebauten gehören hierzu beispielweise einzelne im Untersuchungsraum vor-- 41 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325kommende Wald- und Gehölzbiotope, verschiedene Biotope der Ruderalflure, der Biotopkomplexeder Grünanlagen oder der Sport- und Freizeitanlagen.Im Rahmen der UVU sind die Brut- und Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Libellen,Schmetterlinge, Fledermäuse und Fischotter kartiert worden. Zuvor wurde die Breite des Untersuchungskorridorsfür jede Organismengruppe spezifisch festgelegt.Vor Aufnahme der Kartierungstätigkeiten zu den Brut- und Rastvögeln, Amphibien, Reptilien, Heuschreckenund Libellen wurde eine Vorkartierung durchgeführt. Basis dieser Vorkartierung warenLuftbilder (D-Sat 2.0), die Topographischen Karten 1:50.000 auf CD des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Topographische Karten im Maßstab 1:25.000 sowie im Maßstab 1:10.000. Währendder Vorkartierung wurden für Libellen und Amphibien die geeignet erscheinenden Fundorte ausgewiesen.Für die Brutvögel wurden die Gebiete gemäß der Landschaftstypen nach FLADE (1994)aufgegliedert.Die Erfassung der Brutvögel erfolgte durch Verhören der artspezifischen Gesänge, über Sichtbeobachtungenund Rupfungsfunde.Für die Brutvogelerfassung wurden die einzelnen Untersuchungsflächen in Teilflächen eingeteilt,die sich weitestgehend an den Landschaftstypen nach FLADE (1994) orientieren. Insgesamt wurdenvier Begehungen durchgeführt. Die erste Begehung fand zusammen mit der Amphibienerfassungstatt, insbesondere um Greifvogelhorste sowie die früh im Jahr brütenden Eulen und Spechtezu erfassen, soweit das zu diesem Zeitpunkt noch möglich war (vgl. Vorkartierungen). Die darauffolgenden Begehungen fanden von Mai bis Ende Juni statt. Einzelne Flächen wurden unter Berücksichtigungder Arten zudem noch im Juli begangen, so dass sich auf diesen 5 Begehungenergaben.Der Untersuchungskorridor wies für die Untersuchungen eine Breite von 500 m beiderseits derBahnlinie auf. In Bereichen reinen Kiefernforstes wurde entsprechend den Ergebnissen des Scopingseine Breite von 200 m beiderseits der Bahnlinie untersucht.Die Informationen zu Fisch- und Seeadler sind von den Fachbehörden übernommen worden. Fürbeide Arten bestehen Horstschutzbereiche von 300 m um den Horststandort.Es konnten 109 Brutvogelarten nachgewiesen werden. Von den betreffenden Vogelarten sind 34Arten auf den Roten Listen der BRD bzw. des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder auf eineder Vorwarnlisten geführt. Dies sind:Baumpieper, Braunkehlchen, Drosselrohrsänger, Feldlerche, Feldsperling, Flussseeschwalbe,Gartenrotschwanz, Grauammer, Große Rohrdommel, Grünspecht, Haubentaucher, Haussperling,Heidelerche, Krickente, Kuckuck, Lachmöwe, Mauersegler, Mehlschwalbe, Mittelspecht,Pirol, Rauchschwalbe, Reiherente, Rohrschwirl, Rothalstaucher, Schafstelze, Sprosser,Steinschmätzer, Teichralle (-huhn), Türkentaube, Uferschwalbe, Wendehals, Wiesenpieper,Wespenbussard und Zwergtaucher.- 42 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Hinsichtlich der nach der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns als vom Aussterben bedrohtoder als stark gefährdet geführt Vogelarten wurde folgende Situation vorgefunden: Während vonder Großen Rohrdommel und dem Steinschmätzer 2 und vom Wendehals 4 Brutpaare nachgewiesenwurden, konnten die Flussseeschwalbe und die Krickente mit nur jeweils einem Brutpaarnachgewiesen werden.Die Ausprägung der einzelnen Brutvogelgemeinschaften wird insgesamt als durchschnittlich bishoch eingestuft. Über den gesamten Untersuchungsraum liegen Flächen, die für Brutvögel einehohe bzw. sehr hohe Wertigkeit haben.- Bahn-km 1,4 bis Bahn-km 1,6 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (14,92 ha)- Bahn-km 1,6 bis Bahn-km 2,2 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (15,93 ha)- Bahn-km 1,6 bis Bahn-km 2,9 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (19,47 ha)- Bahn-km 2,9 bis Bahn-km 3,4 (bahnrechts) Tiefland-Buchenwald (35,01 ha)- Bahn-km 2,9 bis Bahn-km 3,0 (bahnrechts) Klarseen (6,26 ha)- Bahn-km 3,4 bis Bahn-km 4,7 (bahnrechts) Eichen-Hainbuchenwald (49,55 ha)- Bahn-km 3,5 bis Bahn-km 3,9 (bahnrechts) Klarseen (10,31 ha)- Bahn-km 3,8 bis Bahn-km 4,0 (bahnrechts) Eichen-Hainbuchenwald (11,19 ha)- Bahn-km 7,7 bis Bahn-km 9,5 (bahnlinks) Trocken- und Halbtrockenrasen (61,77 ha)- Bahn-km 7,7 bis Bahn-km 9,2 (bahnlinks) Eichen-Hainbuchenwald (32,11 ha)- Bahn-km 7,7 bis Bahn-km 9,1(bahnrechts) Tiefland-Buchenwald (75,60 ha)- Bahn-km 9,5 bis Bahn-km 9,7 (bahnlinks) Fischteichgebiete (3,69 ha)- Bahn-km 12,1 bis Bahn-km 12,8 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (12,39 ha)- Bahn-km 12,1 bis Bahn-km 13,1(bahnrechts) Laubholzkiefernforste (20,45 ha)- Bahn-km 12,9 bis Bahn-km 13,1 (bahnrechts) Klarseen (2,57 ha)- Bahn-km 13,7 bis Bahn-km 14,2 (bahnlinks) Dörfer (6,71 ha)- Bahn-km 14,5 bis Bahn-km 14,9 (bahnrechts) Gartenstädte (20,44 ha)- Bahn-km 14,9 bis Bahn-km 15,5 (bahnrechts) Trocken- und Halbtrockenrasen (5,41 ha)- Bahn-km 14,9 bis Bahn-km 15,9 (bahnlinks) Ruderalflächen, Trockene Brachen (38,31 ha)- Bahn-km 13,8 bis Bahn-km 15,1 (bahnlinks) Klarseen (51,44 ha)- Bahn-km 17,3 bis Bahn-km 18,1 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (17,79 ha)- Bahn-km 20,0 bis Bahn-km 20,6 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (5,00 ha)- Bahn-km 20,4 bis Bahn-km 21,0 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (11,21 ha)- Bahn-km 21,0 bis Bahn-km 21,4 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (11,81 ha)- Bahn-km 21,3 bis Bahn-km 22,0 (bahnrechts) Gartenstädte (4,75 ha)- Bahn-km 21,6 bis Bahn-km 22,2 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (10,08 ha)- Bahn-km 22,1 bis Bahn-km 22,5 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (7,84 ha)- Bahn-km 22,2 bis Bahn-km 22,6 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (7,15 ha)- Bahn-km 23,5 bis Bahn-km 24,0 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (7,45 ha)- Bahn-km 23,9 bis Bahn-km 24,8 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (15,74 ha)- 43 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 24,9 bis Bahn-km 26,2 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (21,88 ha)- Bahn-km 25,8 bis Bahn-km 25,6 (bahnrechts) Laubholzkiefernforste (7,85 ha)- Bahn-km 25,6 bis Bahn-km 26,6 (bahnrechts) Tiefland-Buchenwald (55,59 ha)- Bahn-km 26,0 bis Bahn-km 26,6 (bahnlinks) Eichen-Hainbuchenwald (6,36 ha)- Bahn-km 26,0 bis Bahn-km27,9 (bahnlinks) Laubholzkiefernforste (20,21 ha)- Bahn-km 26,6 bis Bahn-km 27,0 (bahnlinks) Eichen-Hainbuchenwald (4,50 ha)- Bahn-km 26,2 bis Bahn-km 27,7 (bahnrechts) Tiefland-Buchenwald (48,52 ha)- Bahn-km 28,4 bis Bahn-km 28,9 (bahnrechts) Kiesgruben (5,64 ha)- Bahn-km 28,5 bis Bahn-km 29,1 (bahnrechts) Ruderalflächen, Trockene Brachen (5,10 ha)- Bahn-km 28,7 bis Bahn-km 29,1 (bahnrechts) Dörfer (7,01 ha)- Bahn-km 28,9 bis Bahn-km 29,3 (bahnrechts) Klarseen (13,37 ha)- Bahn-km 29,2 bis Bahn-km 29,5 (bahnlinks) Röhrichte (5,08 ha)- Bahn-km 29,3 bis Bahn-km 30,5 (bahnlinks) Kleingärten (5,87 ha)- Bahn-km 29,7 bis Bahn-km 30,6 (bahnlinks) Eichen-Hainbuchenwald (9,14 ha)Von diesen Flächen weisen unter dem Aspekt der Empfindlichkeit namentlich die Klarseen einegeringe oder darüber hinaus sehr geringe Störungstoleranz auf.In Abstimmung mit den Fachbehörden konzentrierten sich die Untersuchungen bezüglich der ZugundRastvögeln auf die Umgebung von <strong>Kratzeburg</strong> (einschließlich Käbelicksee) und Kargow, wobeider Untersuchungsraum für Rastvögel ca. 1.000 m beidseits der Bahnlinie betrug. Die Erfassungerfolgte über insgesamt 8 Begehungen mittels Punkt-Stopp-Zählung. Die 13 Zählpunkte inden Bereichen von <strong>Kratzeburg</strong> und Kargow wurden entsprechend den Gegebenheiten im Geländederart verteilt, dass sie höchstens 500 m voneinander entfernt lagen.Hinsichtlich der Zugvögel wurden zunächst alle Zugbewegungen insgesamt dokumentiert und dargestellt.Mit Blick auf mögliche Störungswirkungen von Bauarbeiten bzw. Zugfahrten (Wirbelschleppenschneller fahrender Züge) sind für die Auswertung allerdings nur diejenigen ziehendenVögel als relevant eingestuft worden, die in einer Höhe bis zu 20 m beobachtet worden sind.Für die Bewertung der Rastvogelaufkommen sind in erster Linie Vogelarten mit hoher Fluchtdistanz,wie z. B. Kraniche oder Gänse, entscheidend. Da Kleinvögel, wie z. B. Meisen und Finken,in der Regel im Schutz von Hecken, Waldrändern o. ä. ziehen, werden sie durch Störungendurch Menschen oder Maschinen weniger beeinflusst als Vogelarten, die auf Freiflächen rasten.An den 13 Beobachtungspunkten konnten von September 2003 bis April 2004 insgesamt 9.800Individuen an Zug- Rastvögeln nachgewiesen werden, die 92 Vogelarten angehörten. Dabei entfielder Nachweis von 4262 Individuen auf das Untersuchungsgebiet <strong>Kratzeburg</strong>, während in Kargowinsgesamt 5538 Individuen nachgewiesen wurden. Im Verlauf der Untersuchungen konnten biseinschließlich April 2004 insgesamt 2.612 ziehende Vogelindividuen in einer Höhe von 0 - 20 mnachgewiesen werden, die sich auf 57 Vogelarten verteilten. Das entspricht etwa 26,6 % der insgesamtfestgestellten Zug- und Rastvögel von 9.800 Individuen. Die bedeutendste Vogelgruppeunter den Zugvögeln waren in beiden Gebieten die Finkenvögel. Trassenquerende Zugbewegun-- 44 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325gen von Gänsen, Limikolen oder Greifvögeln in der relevanten Flughöhe konnten nur sehr seltenfestgestellt werden.Im Verlauf der Untersuchungen konnten insgesamt 3.339 rastende Vogelindividuen nachgewiesenwerden, die sich auf 79 Vogelarten verteilten. Mit 2226 Individuen und 66 Arten rasteten die meistenIndividuen im Raum <strong>Kratzeburg</strong>.Bei den Rastvögeln im Raum <strong>Kratzeburg</strong> bildeten die Blässrallen sowie die Schwäne und Entendie dominierenden Vogelgruppen. Im Bereich Kargow bestimmen Stockenten mit 201 und Staremit 147 Individuen das Rastgeschehen.Insgesamt wurden lediglich 23 rastende Graugänse nachgewiesen, wovon 20 im Bereich <strong>Kratzeburg</strong>und 3 im Bereich Kargow angetroffen wurden. Rastende Kraniche wurden nicht festgestellt.Stationäre oder unterhalb einer Höhe von 20 m ziehende Bläss- oder Saatgänse wurden innerhalbder untersuchten Teilflächen ebenfalls nicht beobachtetDie Blässrallen, Höckerschwäne, Reiherenten und Tafelenten rasteten überwiegend auf dem Käbelickseeim Bereich <strong>Kratzeburg</strong>, während die Stockenten darüber hinaus auf dem Hofsee im BereichKargow am stärksten vertreten waren.Die Ein- bzw. Ausflugrichtungen von Enten, Blässrallen und Schwäne waren bahnparallel undnicht bahnquerend ausgerichtet. Ein mögliches Queren der Bahntrasse durch die Vögel kann abernicht ausgeschlossen werden. Da die Wasservögel in der Regel in einem steilen Winkel aus derHöhe auf die Rastplätze einfallen, wird ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit den Zügen nach dem erfolgtenStreckenausbau als unwahrscheinlich erachtet.Die Stare wurden überwiegend auf den Grünländern im Raum Kargow nachgewiesen.Von den 13 untersuchten Flächen erhält die am Käbelicksee gelegene Fläche mit „5“ den höchstenRastvogelindex, die Wertigkeit der anderen Flächen bewegt sich zwischen „1“ und „3“.Auch ohne eine diesbezügliche systematische Erfassung wurden im Rahmen der Brutvogelerfassung15 Gastvogelarten nachgewiesen, zu denen folgende Vogelarten gehören, die auf der RotenListe der BRD bzw. des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder eine der Vorwarnliste stehen:Baumfalke, Fischadler, Kolbenente, Kormoran, Lachmöwe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler,Tafelente und Wiesenweihe.Für 8 Gastvogelarten kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teile des Untersuchungsgebieteszum Nahrungsrevier außerhalb des Untersuchungsgebietes brütender Paare gehören. Hierbeihandelt es sich um Baumfalke, Fischadler, Kormoran, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Sperberund Wiesenweihe.Auf der Basis einer Vorkartierung der nachgewiesenen aquatischen Lebensräume wurde das Amphibienvorkommenan den Laichgewässern durch Sichtbeobachtungen, Kescherfänge sowieLaichnachweis in einem Untersuchungskorridor 250 m beiderseits der Bahnlinie ermittelt. Diesgeschah durch eine Tagesbegehung im April sowie drei Tages- und einer Nachtbegehung im Maiund eine Tagesbegehung im Juli.Zur Erfassung der später im Jahr laichenden Arten wurden die betreffenden Amphibien am Ge-- 45 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325wässer im Zuge einer im Mai in den Abend- und Nachtstunden durchgeführten Begehung verhört.Anschließend wurden die Gewässer mittels Taucherlampen nach Molchen abgesucht.Es konnten 8 Amphibienarten festgestellt werden. Im Einzelnen sind dies: Erdkröte, Grasfrosch,Kammmolch, Laubfrosch, Moorfrosch, Rotbauchunke, Teichfrosch, Teichmolch. Alle Tierartenwerden auf der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns und darüber hinaus zum Teil auf der RotenListe der BRD geführt. Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet im landesweiten Vergleich vondurchschnittlicher bis hoher Bedeutung für Amphibien.Von den 16 untersuchten Gewässern mit Habitateignung für Amphibien offenbarten sich aufgrunddes Besatzes mit Amphibien 9 Gewässer als wertvolle bzw. sehr wertvolle aquatische Amphibienlebensräume:- bei Bahn-km 4,4 (bahnlinks/ Teichfrosch, Laubfrosch, Erdkröte)- bei Bahn-km 4,7 (bahnlinks/ Teichfrosch, Grasfrosch, Erdkröte)- bei Bahn-km 4,8 (bahnlinks/ Teichfrosch, Grasfrosch, Moorfrosch, Teichmolch, Kammmolch,Erdkröte)- bei Bahn-km 6,2 (bahnlinks/ Teichfrosch, Moorfrosch, Grasfrosch)- bei Bahn-km 9,6 (bahnlinks/ Moorfrosch, Teichfrosch, Teichmolch, Grasfrosch, Kammmolch)- bei Bahn-km 9,6 (bahnrechts/ Moorfrosch, Rotbauchunke, Teichfrosch, Erdkröte, Grasfrosch,Laubfrosch)- bei Bahn-km 13,0 – Schulzensee – (bahnlinks/ Moorfrosch, Teichfrosch, Erdkröte, Grasfrosch)- bei Bahn-km 14,5 – Käbelicksee – (bahnlinks/ Moorfrosch, Teichfrosch, Erdkröte, Grasfrosch)- bei Bahn-km 29,1 – Hofsee – (bahnrechts/ Rotbauchunke, Teichfrosch, Erdkröte, Grasfrosch)Mit Ausnahme des zuerst angeführten Gewässers stellt sich Umgebeng der eben aufgelistetenGewässer als gleichsam bedeutender oder sehr bedeutender der terrestrischen Lebensraumwährend der Frühjahrswanderung dar.Als terrestrische wertvolle bzw. sehr terrestrische Lebensräume nach der Laichzeit sind die Gewässerbei Bahn-km 9,6 (beidseitig) zu nennen.Die Reptilienfauna wurde durch mehrmalige gezielte Nachsuche in geeigneten Biotopen erfasst,wobei ein Abgleich zwischen den tatsächlichen Nachweisen und den bekannten Vorkommen vorgenommenworden ist. Durchschnittlich wurde jedes Biotop dreimal begangen.Es konnten die 4 Arten nachgewiesen werden: Blindschleiche, Ringelnatter, Waldeidechse, Zauneidechse.Davon gelten gemäß der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns alle Arten als gefährdetoder stark gefährdet, zwei Arten werden auf der Roten Liste der BRD geführt.Die individuenstärksten Vorkommen wurden für die Zauneidechse- bei Bahn-km 28,5 (Kargow-Unterdorf) im nördlich der Bahnlinie gelegenen Komplex aus Grasstaudenflur,einem unbefestigtem Fahrweg sowie einer vergrasten Sandböschung mit vegetationsfreienStellen und Weißdornsträuchern (30 Exemplare)- bei Bahn-km 15,4 (<strong>Kratzeburg</strong>) auf Trockenrasen mit dichten Silbergrasbeständen sowie Feld-Beifuß und einer Vegetationsbedeckung von etwa 90 % von (10 Exemplare)- 46 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325gesichtet.Entlang des gesamten Untersuchungskorridors ist die hohe Stetigkeit der Zauneidechsen zu beobachten.Während der Kartierung wurden Lebensräumen nachgewiesen, die in Durchschnittsjahrenals Habitat ungeeignet sind. Dies belegt, dass Zauneidechsen unter extremen Witterungsbedingungenneu entstandene oder verwaiste Habitatinseln besiedelt können.Nachweise von der anderen Reptilienarten waren durch geringe Individuenzahlen gekennzeichnet.Waldeidechse, Blindschleiche und Ringelnatter besiedeln vornehmlich Saumstrukturen wie z. B.Waldaußen- und Innenränder.Die Erfassung der Heuschrecken erfolgte innerhalb eines Untersuchungsraums vom 50 m beiderseitsdes Bahndamms und der Baustraßen durch Sichtbeobachtung und Verhören der singendenMännchen mit Hilfe von Ultraschalldetektoren. Arten, die keine oder nur sehr leise Gesängeäußern, wurden durch Abklopfen von Büschen und Bäumen bzw. gezieltes Suchen überprüft. Eswurden drei Begehungen durchgeführt. Gegenstand war das gesamte Artenspektrum, entlang derBahnstrecke wurden auf Probeflächen Abundanzen analysiert.Insgesamt konnten an den 111 Fundorten 22 Arten nachgewiesen werden, wovon 9 Arten auf derRoten Liste der BRD bzw. Mecklenburg-Vorpommerns oder einer Vorwarnliste stehen:Feld-Grashüpfer, Wiesen-Grashüpfer, Verkannter Grashüpfer, Warzenbeißer, Feldgrille, ZweifarbigeBeißschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Westliche Beißschrecke, HeidegrashüpferBezüglich der 111 Fundorte erreichen folgende Fundorte eine hohe bzw. sehr hohe Wertigkeit.- Bahn-km 2,8 (bahnrechts, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 3,3 (bahnlinks, Baustraße)- Bahn-km 4,5 (bahnrechts, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 5,5 (bahnrechts, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 6,6 (bahnlinks, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 9,2 (bahnlinks, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 9,6 (bahnrechts, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 14,0 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 14,5 (bahnlinks, Baustraße)- Bahn-km 14,9 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 15,2 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 15,4 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 15,5 (bahnlinks, Baustraße)- Bahn-km 15,8 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 17,2 (bahnrechts, Baustraße)- Bahn-km 17,9 (bahnrechts, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 20,4 (bahnlinks, Nähe Bahndamm)- Bahn-km 25,9 (bahnrechts, Baustraße)- 47 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 28,0 (bahnlinks, Nähe Bahndamm)Besonders hervorzuheben in diesem Zusammenhang sind zum Einen der großen Trockenrasen indessen unterschiedlichen Ausprägungen westlich <strong>Kratzeburg</strong> und nördlich der Bahntrasse undzum Anderen eine Hochstaudenflur nördlich des Käbelicksees. Der Trockenrasen zeichnet sich imWestteil als der am besten Ausgeprägte des gesamten Untersuchungsraums aus und ist überdiesnoch sehr großflächig. Die Hochstaudenflur einschließlich ihrer Umgebung dagegen ist Lebensraumfür viele im Untersuchungsraum seltene Arten. Aus der Bewertung ergibt sich, dass derRaum um <strong>Kratzeburg</strong> hinsichtlich der Faunenelemente der epigäischen bzw. bodennah lebendenInsekten der offenen Landschaften, die durch die Heuschreckenfauna repräsentiert werden, extremwertvoll ist, weil nicht nur sehr vollständig und individuenstark ausgeprägte Artengemeinschaftentrockener Standorte zu finden sind, sondern ebenso für die sehr seltenen Arten derfeuchteren bis mesophilen Lebensräume ebenfalls günstige Bedingungen vorhanden sind. Beeinträchtigungender Lebensräume der Wertstufen 4 und 5 in diesem Raum sind daher einerseits alsrelativ schwerwiegend einzustufen, andererseits aber auch relativ gut kompensierbar, weil ein hohesWiederbesiedlungspotenzial vorhanden ist.Die Erfassung der Libellen im Untersuchungsgebiet orientierte sich in erster Linie an den aquatischenLebensräumen, wie z.B. temporären und permanenten stehenden Gewässern, Fließgewässernoder Entwässerungsgräben. Insgesamt wurden 16 Gewässer untersucht. Die Nachweise derTiere im Gelände erfolgten über Sichtbeobachtungen, Kescherfänge, Exuvien, Totfunde und Eiablagen.Bei der Erfassung der Libellen wurden habitatspezifische Methoden angewandt. Pro Biotopwurden bis zu 6 Begehungen vorgenommen. Die Begehungen erfolgten von Ende Mai bis EndeAugust. Die Abschätzung der Bestände erfolgt in Abundanzklassen. Größere Gewässer wurdenper Boot kartiert.In dem Untersuchungsraum konnten 34 Arten in 13 Gewässern nachgewiesen werden. Eine Reihedieser Arten steht auf der Roten Liste der BRD bzw. der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern,auf eine der Vorwarnlisten oder gelten als gefährdet:Keilflecklibelle, Große Königslibelle, Kleine Königslibelle, Kleine Moasikjungfer, GebändertePrachtlibelle, Mond-Azurjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Großes Granatauge, Gemeine Keiljungfer,Große Moosjungfer, Plattbauch, Spitzenfleck, Gefleckte Smaragdlibelle, Gemeine Winterlibelle,Sumpf-Heidelibelle, Gefleckte HeidelibelleDas Ergebnis spiegelt jedoch im Wesentlichen die Ausprägung der Landschaft wider, die reich anWald gesäumten Seen und Weihern ist.Von den 13 Gewässern haben die folgenden Gewässer eine hohe bzw. sehr hohe Wertigkeit alsLibellenlebensraum:- Bahn-km 3,0 (bahnrechts) – Langer See – hohe Artenzahl- Bahn-km 3,8 (bahnrechts) – Krebssee – hohen Artenzahl und Rote-Liste-Arten- Bahn-km 4,6 (bahnlinks) – Weiher im Wald – großen Anzahl an Rote-Liste-Arten- 48 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 4,8 (bahnlinks) – Waldweiher – hohe Artenzahl- Bahn-km 6,2 (bahnrechts) – Moortümpel – höherwertiges Pioniergewässer, Eignung als Latenzhabitat- Bahn-km 6,2 (bahnlinks) hohe Artenzahl- Bahn-km 9,6 (bahnrechts) – Waldweiher – Rote-Liste-Arten und Stenökie- Bahn-km 9,6 (bahnlinks) – ehemaligen Klärteich – hohen Artenzahl und Rote-Liste-Arten- Bahn-km 13,0 (bahnlinks) – Schulzensee – hohe Artenzahl- Bahn-km 14,5 (bahnlinks) – Käbelicksee – hohe Artenzahl- Bahn-km 29,1 (bahnrechts) – Hofsee – hohe Artenzahl.Die Erhebungen zu den Fledermäusen erfolgten vorwiegend mittels Sichtbeobachtungen undDetektornachweisen. An ausgewählten Orten, die auf der Basis von Detektorbeobachtungen bestimmtworden sind, wurden Netzfänge vorgenommen. Im Untersuchungsraum wurden entsprechendder vorhandenen Querungsbauwerke Untersuchungsorte festgelegt. Im Bereich dieser Untersuchungsorteerfolgten die räumlich ausgerichteten Erfassungen der Fledermausvorkommen.Die Nachweise erfolgten als flächenhafte Aktionsräume. Punktuell wurden nur die Baumhöhlenerfasst, die als nachweisliches Fledermausquartier bzw. Wochenstube dienen. Von den festgelegtenUntersuchungsorten wurden die Fledermäuse mittels Sicht- und Detektorerfassung in charakteristischenHabitaten erfasst. Jeder dieser Punkte wurden an 5 Abenden zu unterschiedlichenZeiten aufgesucht und alle Beobachtungen visueller Art und mit Detektor registriert. Aufbauend aufdiese Beobachtungen wurden Nutzungsräume von Fledermausarten ermittelt. Diese konnten imErgebnis durch Netzfänge präzisiert werden. Diese Netzfänge wurden zur Präzisierung der Nachweiseder Arten an 4 Standorten durchgeführt. Höhlenfänge wurden nicht vorgenommen. EineBestandsbewertung im Sinn von Populationsgrößen konnte nicht vorgenommen werden. Zur Erfassungder Fledermauszönosen entlang der Bahnstrecke wurden umfangreiche Untersuchungendurchgeführt. Die Erfassung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die Lebensweisender einzelnen Fledermausarten zu vielfältig sind, und der Zeitraum der Untersuchungen fürein vollständiges Bild zu kurz angesetzt war. So konnten nur die wesentlichen Räume sowie technischeBauten erfasst und beurteilt werden. Die Untersuchungen fanden im Zeitraum vom Juni bisOktober statt. Dabei wurden als Erfassungsmethoden die Punkt-Stopp-Zählung, die Detektorbeobachtung(hier Punkt-Stopp-Zählung), Netzfang sowie Gewöllanalysen angewandt.Im Streckenabschnitt <strong>Neustrelitz</strong> – Kargow wurden an 17 festgelegten Untersuchungsorten Nachweisevon insgesamt 8 Fledermausarten erbracht, die wie alle in der BRD erfassten Arten in eineGefährdungskategorie eingestuft worden sind:Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Rauhhautfledermaus,Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus- 49 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Aufgrund von Nachweisen der Zweifarbfledermaus sowie der Mopsfledermaus außerhalb des Untersuchungsgebieteskann davon ausgegangen werden, dass das untersuchte Gebiet durch weitereFledermausarten genutzt wird.- Untersuchungsorte im Abschnitt von Bahn-km 2,4 bis Bahn-km 13,3 (Waldgebiet nördlich von<strong>Neustrelitz</strong>)In diesem Bereich erfolgten zahlreiche Fledermausnachweise. Besonders wurden hier die typischenso genannten Waldfledermäuse wie Großer Abendsegler, Fransenfledermaus und mitEinschränkungen die Wasserfledermaus angetroffen. Alle anderen Arten wurden als Einzelnachweiseerfasst. Eine Besonderheit stellt der Fund der Zweifarbfledermaus dar, die beiBahn-km 13,2 mittels Bat-Detektor nachgewiesen wurde.Die vorhandenen Rohrdurchlässe werden für Fledermäuse nicht als „bedeutend“ eingeschätzt.- Untersuchungsorte im Abschnitt von Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 15,0 (Raum um <strong>Kratzeburg</strong>)Dieser Raum bildet aufgrund einer Vielzahl unterschiedlichster Biotoptypen (urbane Strukturen,abwechslungsreichen Waldbiotopen, zahlreichen Gewässern) einen sehr günstigen Lebensraumfür Fledermausarten. Zudem ist die Havel eine Leitlinie für Fledermausarten zwischenden nördlichen und südlichen angrenzenden Räumen. Der gesamte Einzugsbereichdes Flusses stellt wegen seiner Biotoptypenausstattung geeignete Fledermaushabitate dar.Entsprechend hoch ist die Artendiversität.- Untersuchungsorte in den Bereichen um den Hp Klockow (Bahn-km 21,0) und im „KargowerHolz“(Bahn-km 26,0)Im Bereich des Hp Klockow wurden der Große Abendsegler und die Rauhhautfledermausnachgewiesen. Auf Grund der Biotoptypenausstattung sind hier kaum mehrere Arten zu erwarten.Im „Kargower Holz“ konnte die Fransenfledermaus beobachtet werden. Auch hier sind,außer dem Braunen Langohr, kaum weitere Feldermausarten zu erwarten.Hinweise auf Sommer- und Winterquartiere sind an den Brückenbauwerken bei Klockow unddem „Kargower Holz“ nicht gefunden worden.- Untersuchungsorte in den Bereichen um Kargower Unterdorf (Bahn-km 28,6) und KargowBahnhof (Bahn-km 29,3)Im Bereich der betreffenden Untersuchungsorte wurden 4 Fledermausarten ermittelt. Die Querungder Bahntrasse zwischen dem Hofsee und Krummer See stellt ein pozentielles Winterquartierdar. Überwinterungen konnten auf Grund des Untersuchungszeitraumes nicht nachgewiesenwerden. Die Landschaftsstruktur ist für Fledermäuse sehr günstig.Ausgangspunkt der Erhebungen zu dem Fischotter ist eine Analyse der Landschaftsstruktur (vornehmlichder tangierten Gewässersysteme) im Untersuchungsraum. Dem schloss sich die Kartierungim Nahbereich der Bahntrasse an. Daraus konnten Aussagen zu potentiellen Migrationskorridoreneinschließlich der vorhandenen Querungen abgeleitet werden. Gleichzeitig erfolgte einehistorische Analyse der vorhandenen Kartierungsergebnisse sowie der Daten zu Totfunden. Es- 50 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325wurden alle Gewässerufer bis zu einer Entfernung von etwa 800 - 1000 m auf Otternachweiseabgesucht. In diesem Zusammenhang wurden Brücken, Wasserbauwerken, Flussmündungen undSteganlagen eingehend auf Ottertrittsiegel bzw. Otterkot hin untersucht. Als Nachweis wurdenKotmarkierungen oder Trittsiegel anerkannt. Wechsel, Ein- und Ausstiege, Fraßspuren usw. wurdenlediglich als Hinweis angesehen. An den Seeufern wurden die markanten Plätze untersucht.Gleichzeitig fand eine Einschätzung der gegenwärtigen Passierbarkeit der erfassten Durchlässestatt. Im Sommer wurde das unmittelbare Umfeld der Havel im Raum <strong>Kratzeburg</strong> kartiert.Im Bereich der Bahnstrecke konnten in der Vergangenheit häufig Otternachweise registriert werden.Auffallend sind die historisch gehäuften Nachweise an der Havel bei <strong>Kratzeburg</strong> beidseitigder Bahntrasse.Nach den Ergebnissen der neuerlichen Kartierung stellt sich die Kreuzung mit der Obere Havel inder Ortslage <strong>Kratzeburg</strong> innerhalb des <strong>PFA</strong> als einzige, für den Otter wesentliche Gewässerquerungmit der Bahntrasse dar. Es zeigte sich bei allen Erhebungen, dass der Otter das Gebiet derOberen Havel regelmäßig nutzt und eine Reproduktion durch Schneespuren nachgewiesen wurde.Das Gebiet der Oberen Havel stellt einen sehr wesentlichen verbindenden Landschaftsraum fürden Otter zwischen dem nordöstlichen (Peenesystem) und südwestlichen (Havelsystem) Landesteilvon Mecklenburg-Vorpommern dar. Besonders die beruhigten naturnahen Räume mit zahlreichenKleingewässern im Norden von <strong>Kratzeburg</strong> sind ein Reproduktionsraum für den Otter.Dieser Raum ist besonders in den Sommermonaten für den Otter von hoher Wertigkeit, wenn derKäbelicksee und die Havel durch den Wasserwandersport stark frequentiert werden. Über dieQuerung unter den Bahndamm am Bahnhof <strong>Kratzeburg</strong> kann der Otter gegenwärtig dieses Gebietgefahrlos erreichen. Die Dimensionierung dieser tunnelähnlichen Querung ist gegenwärtig ausreichend,was die Nachweishäufigkeit an und in der Querung bestätigt.Als weitere Lebensräume für Biber und Fischotter werden in der UVS die Bereiche des- Krebssees – Bahn-km 3,5 bis Bahn-km 4,0 – sowie- Schulzensees – Bahn-km 12,8 bis Bahn-km 13,2 –ausgewiesen.B <strong>3.1</strong>.2.3Schutzgut WasserDer Ist-Zustand des Schutzgutes „Wasser“ wird für einen Untersuchungsraum von 100 m beiderseitsder <strong>Eisenbahn</strong>trasse beschrieben. Ermittlungsgrundlagen sind:- der Hydrogeologischen Karte der DDR - HYKA (VEB Geologische Forschung und ErkundungHalle, 1983/ 1984), Maßstab 1 : 50.000; Blatt <strong>Neustrelitz</strong>/Burg Stargard 0508-3/4, Blatt Röbel/<strong>Kratzeburg</strong> 0507-3/4- der Karten der amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete des Landkreises Mecklenburg-Strelitz und Müritz- 51 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans Mecklenburgische Seenplatte (LAUN, 1997)- der Erfassung der aktuellen Nutzungen und Bewertung der Strukturgüte von Fließgewässernim Rahmen der Biotoptypenkartierung 2003.TrinkwasserschutzgebieteIn der UVS werden für den Untersuchungsraum zwei Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen:- Von Bahn-km 14,7 bis Bahn-km 15,5 (bahnrechts) überlappt sich der Untersuchungsraum mitdem Trinkwasserschutzgebiet <strong>Kratzeburg</strong>/ Dambeck. Dabei verläuft die Grenze des Schutzgebietesüber eine Länge von fast 800 m in einem Abstand von etwa 30 m parallel zur <strong>Eisenbahn</strong>trasse.- Das Trinkwasserschutzgebiet Kargow wurde mit Datum vom 26.07.2008 aufgehoben, vgl.amtliches Mitteilungsblatt „Müritzkreis aktuell“ vom 26.07.2008.Teilfunktion GrundwasserIm Rahmen der UVS ist die Teilfunktion „Grundwasser“ unter den Aspekten Grundwasserneubildung,Funktion im Landschaftshaushalt sowie Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag ermitteltund dargestellt worden.Neben der Niederschlagsmenge wird die Grundwasserneubildung maßgeblich durch die Grundwasserflurabstände,die Zusammensetzung der Deckschichten sowie der Nutzung der Flächenbeeinflusst. Die Grundwasserneubildung ist im Untersuchungsraum auf Grund der unterschiedlichenGrundwasserflurabstände und der wechselnden Schichtzusammensetzungen und Substratedifferenziert zu bewerten. Weiten Teilen des Untersuchungsraums wird indes eine insgesamt hoheBedeutung für die Grundwasserneubildung zugesprochen. Hinsichtlich der Nutzungsstruktur dürftensich die um die Ortschaften <strong>Kratzeburg</strong>, Kargow und Waren gelegenen Grünland- und Ackerflächenhervorheben.Der Untersuchungsraum weist im Bereich des Käbelicksees (von Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 15,2)ein Areal mit oberflächennah anstehendem Grundwasser mit einem Grundwasserflurabstand vonweniger als 2 m auf. Im Randbereich dieses Areals befindet sich ein flachgründiges Niedermoor.Diese Bereiche sind von hoher bis sehr hoher Bedeutung hinsichtlich des Kriteriums „Funktion imLandschaftshaushalt“. Allen anderen Arealen wird eine nachrangige Bedeutung zugewiesen.Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber einem flächenhaften Eintrag von Schadstoffenwird bestimmt durch den Grundwasserflurabstand, die Mächtigkeit und Zusammensetzung der denGrundwasserleiter überlagernden Deckschichten sowie die hydraulische Verbindung zwischen deneinzelnen Grundwasserleitern. Mit Blick auf den Grundwasserflurabstand gelten insbesonderefolgende Flächen als solchermaßen empfindlich:- von Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 13,2 (A 1.3, Grundwasserflurabstand > 5 - 10 m)- von Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 13,2 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m)- von Bahn-km 13,8 bis Bahn-km 13,9 (A 1.3, Grundwasserflurabstand > 5 - 10 m)- von Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 14,0 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m)- von Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 15,0 (A 1.1, Grundwasserflurabstand < 2 m)- 52 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- bei Bahn-km 14,6 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m)- von Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,1 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m)- von Bahn-km 15,1 bis Bahn-km 15,2 (A 1.1, Grundwasserflurabstand < 2 m)- von Bahn-km 15,2 bis Bahn-km 15,8 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m)- von Bahn-km 15,8 bis Bahn-km 16,8 (A 1.3, Grundwasserflurabstand > 5 - 10 m)- von Bahn-km 19,9 bis Bahn-km 20,1 (A 1.3, Grundwasserflurabstand > 5 - 10 m)- von Bahn-km 26,0 bis Bahn-km 28,6 (A 1.3, Grundwasserflurabstand > 5 - 10 m)- von Bahn-km 28,6 bis Bahn-km 29,9 (A 1.2, Grundwasserflurabstand > 2 - 5 m).Teilfunktion OberflächengewässerDer Untersuchungsraum zählt zur <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenlandschaft. Diese ist durch eine großeAnzahl kleinerer Seen geprägt. In den Untersuchungsraum reichen Wasserflächen von 4 größeren,durchweg naturnahen und nährstoffreichen Seen:- Krebssee (Bahn-km 3,6 bis Bahn-km 3,8 bahnrechts/ mesotroph)- Schulzensee (Bahn-km 12,7 bis 13,1; bahnlinks/ mesotroph)- Käbelicksee (Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 14,9/ eutroph)- Hofsee (Bahn-km 29,0 bis Bahn-km 29,2/ polytroph)Offene Wasserflächen naturnaher, aber nährstoffreicher Seen finden sich ferner zwischen Bahnkm6,1 und Bahn-km 6,3 sowie zwischen Bahn-km 9,5 und Bahn-km 9,7 (beide bahnlinks). Diezwischen Bahn-km 9,5 und Bahn-km 9,7 bahnrechts gelegene Wasserfläche ist hypertroph.Im Untersuchungsraum liegen naturnahe Kleingewässer wie Tümpel und Weiher, deren Strukturgütemit hoch bis sehr hoch bewertet- Bahn-km 2,8 bis Bahn-km 2,9 (naturnaher Tümpel, bahnrechts)- bei Bahn-km 3,8 (naturnaher Tümpel, bahnrechts)- bei Bahn-km 3,9 (naturnaher Weiher/ naturnahes Abgrabungsgewässer; bahnrechts)- bei Bahn-km 4,8 (naturnaher Tümpel, bahnlinks)- bei Bahn-km 4,8 bis Bahn-km 5,1 (naturnaher Weiher/ naturnahes Abgrabungsgewässer;bahnlinks)- bei Bahn-km 5,2 (naturnaher Tümpel, bahnrechts)- bei Bahn-km 5,4 (naturnaher Tümpel, bahnrechts)- Bahn-km 5,5 bis Bahn-km 5,6 (naturnaher Weiher/ naturnahes Abgrabungsgewässer, bahnrechts)- bei Bahn-km 5,7 (naturnaher Tümpel, bahnlinks)- bei Bahn-km 10,7 (naturnaher Tümpel, bahnlinks)- bei Bahn-km 11,1 (naturnaher Tümpel, bahnlinks)- Bahn-km 26,3 bis Bahn-km 26,5 (naturnaher Tümpel, bahnrechts)- Bahn-km 28,3 bis Bahn-km 28,4 (naturnaher Tümpel, bahnrechts).Der Untersuchungsraum verfügt über nur wenige Fließgewässer. Von überregionaler Bedeutungfür den Fließgewässer- und Biotopverbund ist die Havel, die in Bahn-km 14,6 bei <strong>Kratzeburg</strong> den- 53 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Bahnkörper als verrorter Graben quert.Neben dem eben angeführten Fluss befinden sich bei Bahn-km 14,2 und Bahn-km 29,8 zwei weitereGräben mit extensiver oder fehlender Instandhaltung vor, die allerdings nur eine mittlere Bedeutungbesitzen.B <strong>3.1</strong>.2.4Schutzgut BodenDer Ist-Zustand des Schutzgutes „Boden“ ist für einen Untersuchungsraum von 100 m beiderseitsder <strong>Eisenbahn</strong>trasse und den Baustraßen untersucht und beschrieben worden. Ermittlungsgrundlagensind:- die „Mittelmaßstäbige landwirtschaftlichen Standortkartierung“ MMK (Akademie Landwirtschaftswissenschaftender DDR, 1979), Maßstab 1 : 100.000; Blatt 15 Wittstock, Blatt 16 <strong>Neustrelitz</strong>- der Gutachtliche Landschaftsrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte (LAUN, 1997)- Geodaten der Abteilung Naturschutz des LUNG: Landschaftsplanung, Landesweite Analyseder Landschaftspotenziale, Boden 2 (1995)- die Boden-Übersichtskarte M 1: 500 000 (BÜK 500) M-V- die Erfassung der aktuellen Nutzungen im Rahmen der Biotoptypenkartierung- das Altlastenkataster der Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz.Aufgrund der vorherrschenden Waldgebiete enthält die MMK zum überwiegenden Teil des Untersuchungsraumskeine Daten. Dementsprechend wird für die betreffenden Flächen die BÜK 500 M-V herangezogen. Wegen der verschiedenen Maßstäbe ist die Darstellung in Randbereichen mitToleranzfehlern behaftet.Der über den gesamten <strong>PFA</strong> hin dominierende Bodentyp ist Podsol-Braunerde. In verhältnismäßigkleinen Abschnitten sind auch andere Bodentypen zu finden:- Im Bereich zwischen Bahn-km 3,9 und Bahn-km 4,7 wird der vorherrschende Bodentyp durchBraunerde-Tieflehmfahlerde unterbrochen.- In Höhe von Bahn-km 9,6 ragt ein Einschub einer aus Braunerde bestehenden Fläche in denhier die Baustraße nach Adamsdorf umschließenden Untersuchungsraum hinein.- Im Bereich des Käbelicksees nähert von der Seeseite her zwischen Bahn-km 14,2 und Bahnkm15,8 Podsol-Braunerde mit Grundgley der Bahntrasse, die dann zwischen Bahn-km 14,6bis Bahn-km 15,1 den Untersuchungsraum in ganzer Breite einnimmt.- Zwischen Bahn-km 14,5 und Bahn-km 15,0 liegen an der nördlichen Untersuchungsraumgrenzeein schmaler Streifen flachgründige Niedermoortorfe.- Die Acker- und Wiesenflächen um Kargow-Unterdorf werden von Braunerde (von Bahn-km27,7 bis Bahn-km 29,7 bahnrechten und ab Bahn-km 28,7 beiderseits) eingenommen.- 54 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- In zwei kleinen Bereichen (zwischen Bahn-km 28,6 und Bahn-km 28,8 sowie von Bahn-km29,3 bis Bahn-km 29,7) wird der Untersuchungsraum bahnlinks randlich von mächtige Torfmoorentangiert.Die Böden der im Untersuchungsraum weit verbreiteten Waldgebiete haben aufgrund ihrer geringenNutzungsintensität/-art einen hohen bis sehr hohen Natürlichkeitsgrad inne. Einen hohen Natürlichkeitsgradweisen zudem die Niedermoorböden des Untersuchungsraumes bei <strong>Kratzeburg</strong>und Kargow auf, die im Anschluss an die Ortslagen überwiegend einer extensiven Nutzung unterliegen.Die Bodenverhältnisse in den Siedlungsbereichen sind infolge der Bebauung in den Wohn-,Gewerbe- und Industriegebieten, des Straßen-, Bahnanlagen- und Kanalbaus und infolge andererAufschüttungen bzw. Abgrabungen gestört oder großflächig stark verändert sind. UmfangreicheBodenumlagerungsprozesse haben vor allem im Zusammenhang mit dem Bahnbau stattgefunden.Unter dem Aspekt der besonderen Standorteigenschaft verfügen die drei Niedermoorflächen überein hohes bis sehr hohes Potenzial für Lebensgemeinschaften mit besonderen Standortansprüchen.Von hoher Bedeutung in diesem Zusammenhang sind ferner die Gleye, die in Vergesellschaftungmit Podsol-Braunerde nordwestlich des Käbelicksees anzutreffen sind.Im Untersuchungsraum wird lediglich dem zwischen den Bahn-km 3,9 und Bahn-km 4,7 liegendenBraunerdebereich eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit beigemessen.Eine sehr hohe Verdichtungsempfindlichkeit ist bei den organogenen Böden, den Niedermoorböden,zu verzeichnen. Die grundwasserbeeinflussten Sande in Vergesellschaftung mit Gleye imBereich um den Käbelicksee weisen ebenfalls eine „hohe“ Verdichtungsempfindlichkeit auf.Im Untersuchungsraum liegen folgende Altlasten bzw. –verdachtsflächen:- Bahnwerk <strong>Neustrelitz</strong> mit den Teilbereichen – Deponie Nordkopf, Tanklager und Umfüllgleis,eine ehemalige Tankstelle und Lokschuppen (Bahn-km 1,1 bis Bahn-km 1,3/ bahnlinks)- ehemalige Deponie <strong>Kratzeburg</strong> (Kennziffer MST/55037/AAT/003/00 in Höhe von Bahn-km13,2/ bahnrechts).B <strong>3.1</strong>.2.5Schutzgut Klima/ LuftDer Untersuchungsraum wird vorwiegend von zusammenhängenden Waldgebieten eingenommen,die als Frischluftproduktionsbereiche angesprochen werden können. Offene Freiflächen(Landwirtschaftsflächen) kommen nur mit einem geringen Anteil im Untersuchungskorridor vor.Diese stellen grundsätzlich Kaltluftproduktionsflächen dar.- 55 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.2.6Schutzgut LandschaftDie Erfassung des Landschafts- und Ortsbildes auf der Grundlage homogener, nach landschaftlichenKriterien abgegrenzter Teilräume, den Landschaftsbild- und Stadtbildeinheiten. Berücksichtigungfinden des Weiteren Einzelobjekte, -strukturen oder -ausprägungen, sofern sie hinausragendeQualität aufweisen.Die Vorhabensträgerin hat den Untersuchungsraum in 7 Landschaftsbildeinheiten eingeteilt. AufGrund der bandartigen Struktur des Untersuchungsraumes werden dabei die Landschaftsbildeinheitenvorwiegend nur angeschnitten:- Ortslage <strong>Neustrelitz</strong> (Bahn-km 1,0 bis Bahn-km 1,6/ SÜ B 96)Der nördliche Ortsrand von <strong>Neustrelitz</strong> ist von umfangreichen Bahnanlagen und Gewerbeflächensowie von der Querung der Bundesstraße B 96 geprägt. Neben technischen Anlagen befindensich hier überwiegend ruderale Brachflächen und Vorwälder. Durch die starke technischeÜberprägung der Landschaft besteht eine sehr hohe Vorbelastung des Landschaftsbildes.Alles in allem wird diesem Landschaftsbild eine nur geringe Bedeutung zugeordnet.- Forsten zwischen <strong>Neustrelitz</strong> und <strong>Kratzeburg</strong> (Bahn-km 1,6 bis Bahn-km 13,2)Die Bahntrasse verläuft hier in einem ausgedehnten Waldgebiet, in welchem neben monotonenKiefernforsten auch naturnahe Buchen- und Eichenwälder stehen. Der nordwestliche Teildieses Waldbereiches ist insgesamt strukturärmer und weist in stärkerem Maße Kiefernforstenauf. In einigen Bereich befinden sich mehrere Seen und Kleingewässer, die von hoher Attraktivitätfür das Landschaftsbild sind. In der Landschaftsbildeinheit finden sich mehrere ungenutzteMilitärobjekte, die das Landschaftsbild störend beeinflussen. Schutzgutbezogen wirddiesem Landschaftsbild eine ebenso geringe Bedeutung beigemessen.- Ehemaliger Truppenübungsplatz um den Papenberg (Bahn-km 3,4 bis Bahn-km 8,5/ bahnlinks)Auf diesem ehemaligen Truppenübungsplatz werden die großflächigen Ruderalbrachen vonspontaner Gehölzvegetation durchsetzt. Der nördliche Teil dieser offenen Landschaftsbildeinheitweist mit dem, die Umgebung um ca. 20 m überragenden, Papenberg eine auffällige Erhöhungauf. Daneben prägen anthropogen bedingte Erdbewegungen das Landschaftsbild.Durch den Kiesabbau und Überlandleitungen in diesem Bereich ist das Landschaftsbild zusätzlichnegativ beeinflusst. Dieses Landschaftsbild ist von mittlerer Bedeutung für dasSchutzgut „Landschaft“- Seen- und Niederungsbereich südlich Adamsdorf (Bahn-km 9,5 bis Bahn-km 9,7)Südlich der Ortschaft Adamsdorf quert die Bahntrasse einen schmalen Niederungsbereich, indem sich mehrere kleinflächige Seen befinden, die wohl anthropogenen Ursprung sind. DieUferbereiche weisen überwiegend Brachflächen auf. Dieser Bereich verfügt über eine deutlichhöhere Aufenthaltsqualität als dessen benachbarten monotonen Kiefernforste. Die Vorbelastungist mäßig, die Bedeutung des Landschaftsbildes wird als „mittel“ eingestuft.- 56 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Seenlandschaft bei <strong>Kratzeburg</strong> (Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 15,7)Das Landschaftsbild um die Ortschaft <strong>Kratzeburg</strong> zeichnet sich durch eine nahezu ideale Verteilungvon Feldflur, Wald und Wasser aus. Die Landschaft wird als sehr angenehm wahrgenommen,bietet reizvolle Sichtbeziehungen und ist auf Grund ihrer naturräumlichen Ausstattunghervorragend für die Erholungsnutzung geeignet. Durch die Lage im Bereich der Havelquellseenbesitzt der Bereich mit der ca. 1 m breiten Havel eine touristische Attraktion. Geprägtwird die Landschaft durch großflächige Seen, wie insbesondere den Käbelicksee. Dienaturnahen Seen werden in deren Uferbereichen nahezu durchgängig von Galeriewäldernumschlossen. Die Landschaftsbildeinheit wird durch mehr oder weniger stark ausgefransteKiefernforste begrenzt. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Untersuchungsraum liegt die alsAussichtspunkt dienende ca. 92 m hohe Erhebung „Hohe Röhn“. Überlandleitungen stellenmäßige Vorbelastungen dar. Dessen ungeachtet ist das Landschaftsbild von hoher Bedeutung.- Forsten zwischen <strong>Kratzeburg</strong> und Kargow (Bahn-km 14,9 bis Bahn-km 28,6)Dieses Landschaftsbild wird durch einen großflächigen, von monotonen Kiefernwäldern geprägterWaldkomplex gebildet. Die strukturarmen Forste weisen nahezu ausschließlich eineAltersklasse auf, in denen Altholzbestände weitgehend fehlen. In dem flachwelligen Geländetreten im weiteren Verlauf einige wenige feuchte Senken auf, die mit Feuchtwälder und Röhrichtebestanden sind. Sie stellen die wenigen reizvollen Standorte dieser Landschaftsbildeinheitdar. Daneben wirkt die Bahntrasse mit den bahnbegleitenden Grasfluren als Bereicherungeiner langweiligen Landschaftsstruktur. Das mäßig vorbelastete Landschaftsbild ist schutzgutbezogenvon nur geringer Bedeutung.- Feldflur bei KargowDie Feldflur um Kargow ist reich gegliedert durch Feldgehölze, Kleingewässer und größerenSeen (Hofsee; Krummer See). Strukturierte Ackerflächen werden relativ kleinflächig von Niederungsbereichenmit Grünlandnutzung durchzogen. Die Landschaft ist flachwellig und bietetteilweise reizvolle Sichtverbindungen. Neben den genannten Qualitäten besitzt diese Landschaftsbildeinheitjedoch in Gestalt von Verkehrswegen (mehrere Bahntrassen und KreisstraßeK 11), Stromtrassen, Gewerbeflächen, landwirtschaftlichen Betriebsstandorte, Kiesgrubesowie einer Schule diverse Vorbelastungen. Trotz dieser mäßigen Vorbelastungen wird dieBedeutung des Landschaftsbildes als „hoch“ bewertet.B <strong>3.1</strong>.2.7Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterBaudenkmälerInnerhalb des 100 m Untersuchungsraumes beidseitig der Bahnstrecke bzw. der Baustraßen tretenfolgende Baudenkmale auf:- 57 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- ehemaliges Bahnwärterhaus mit Stall (Bahn-km 14,7/ bahnrechts/ Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- durch <strong>Kratzeburg</strong> verlaufende Dorfstraße (Kopfsteinpflasterstraße), die sich als Baudenkmalbis zum Ortsteil Dalmsdorf fortsetzt. Die Dorfstraße bildet die Kreisstraße K 8- ehemalige Bahnstation in Klockow Dorfstraße Nr. 3 (Bahn-km 21,8/ bahnrechts/ GemeindeGroß Dratow),- Kirche in Kargow-Unterdorf (Bahn-km 28,8/ bahnrechts/ Gemeinde Kargow)- das Bahnhofsgebäude Am Bahnhof Nr. 17 (Bahn-km 29,5/ bahnrechts/ Gemeinde Kargow)BodendenkmälerIm Bereich des Untersuchungsraums sowie entlang der Baustellenkorridore befinden sich eineReihe von Bodendenkmälern bzw. –verdachtsflächen:- Bahn-km 2,3 bis Bahn-km 2,7; beidseitig (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- Bahn-km 2,4 bis Bahn-km 2,7; bahnrechts (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- bei Bahn-km 3,4; bahnrechts (Gemeinde <strong>Neustrelitz</strong>, OT Blumenholz)- bei Bahn-km 9,4; bahnrecht (Gemeinde Klein Vielen)- Bahn-km 12,3 bis Bahn-km 12,6 beidseitig; (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>7 Verdachtsfläche)- bei Bahn-km 12,5; bahnrechts; (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 13,9; bahnlinks (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 14,0; bahnlinks (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)- bei Bahn-km 14,9; beidseitig (Gemeinde <strong>Kratzeburg</strong>)Sämtliche Flächen haben für das Schutzgut „Kultur- und sonstige Sachgüter“ eine hohe bis sehrhohe Bedeutung. Insbesondere einer Überbauung oder Nutzungsänderung der Flächen von Bahnkm2,4 bis Bahn-km 2,7 sowie bei Bahn-km 12,5 stehen angesichts ihrer wissenschaftlichen undkulturgeschichtlichen Bedeutung erhebliche denkmalpflegerische Bedenken entgegen.B <strong>3.1</strong>.2.8WechselwirkungenAuf Grund der überwiegend bahnbegleitend vorhandenen großflächigen zusammenhängendenstrukturarmen Forstflächen und der in einigen Teilarealen starken anthropogenen Nutzung desUntersuchungsraumes (Bahnstrecke, Straßen, Wege, Siedlunsgflächen) sind die Räume mit einerbesonderen Ausprägung von Wechselwirkungen auf wenige Bereiche beschränkt:- Seen- und Niederungsbereich südlich von Adamsdorf- Seenlandschaft bei <strong>Kratzeburg</strong>- Seen und Grünlandflächen bei Kargow.Im Bereich der hier benannten Räume zeigt sich eine besonders enge Verknüpfung der SchutzgüterPflanzen, Wasser, Boden (Morphologie) und Klima.- 58 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.3B <strong>3.1</strong>.<strong>3.1</strong>Bedarf an Grund und Boden und sonstige ProjektwirkungenBaubedingte WirkfaktorenBaubedingte Wirkfaktoren sind die vom Baufeld und Baubetrieb ausgehenden Einflüsse, die allerdingsdurchaus dauerhafte Auswirkungen hervorrufen können, wie- temporäre Flächeninanspruchnahme für die Einrichtung von Baustellenzufahrten, Baustraßenund Baustelleneinrichtungsflächen- durch Baufahrzeuge und sonstige Geräte verursachte Immissionen wie Lärm, Stäube, Erschütterungenund Licht,- Unfälle während der Bauarbeiten,- Störung des Bodenprofils durch Abtragung, Auftrag, Umlagerung und Verdichtung,- Erosion auf freigelegten Bodenflächen,- Grundwasserabsenkung oder geschlossene Wasserhaltung,- Verlegung und Verrohrung von Gewässern,- Abtropfen geringer Mengen von Treib- und Schmierstoffen von den Baufahrzeugen,- Entstehung von Abfall,- Barrierewirkung und Tierkollisionen für am Boden lebende Kleinlebewesen im Bereich derBaustraßen.B <strong>3.1</strong>.3.2Anlagebedingte WirkfaktorenAnlagebedingte Wirkungen gehen über die Bauphase hinaus und sind dauerhaft. Hierzu zähleninsbesondere:- Flächen- und Funktionsverluste für verschiedene Schutzgüter,- Veränderung von Standortfaktoren,- Erhöhung des Niederschlagswasseranteils, der nicht örtlich versickert werden kann,- Gewässerverlegungen,- Dammprofilierung,- Bodenabtragung bei Geländeeinschnitten,- Bodenverdichtung und –versiegelung,- visuelle Wirkungen des Baukörpers (Neubau von Brücken),- Zerschneidung.- 59 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.3.3Betriebsbedingte WirkfaktorenAls betriebsbedingt sind jene Wirkungen anzuführen, die durch den Betrieb der Anlage entstehen.Zu diesen Wirkungen gehören:- Lärm und Erschütterungen,- Aufwuchsbeschränkungen in Sichtbereichen,- Unfälle im Bahnbetrieb,- Tierkollisionen.B <strong>3.1</strong>.4B <strong>3.1</strong>.4.1Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die UmweltSchutzgut MenschWährend der Bauzeit ist entlang der <strong>Eisenbahn</strong>trasse sowie im Umfeld der Baustraßen und derBE-Flächen mit erhöhten Immissionen in Gestalt von Baulärm, Stäuben und Abgasen zu rechnen.In Einzelfällen sind Bauarbeiten während der Nachtzeit in der Nachbarschaft zu den Wohnbereichennicht auszuschließen.Im Rahmen der Streckenertüchtigung werden die vorhandenen Gleise durch neue Gleise mit inLage und Höhe nahezu unveränderten Achsen ersetzt. Insoweit ist in der Nachbarschaft keineErhöhung des Schienenverkehrslärms zu befürchten. Die Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeitauf 160 km/h selbst führt zu keiner spürbaren Erhöhung der Lärmbelastungen. Essind keine signifikanten Veränderungen der Erschütterungen zu erwarten.Im Zuge des Baugeschehens kommt es zu Behinderungen bzw. darüber hinaus zu zeitweiligenUnterbrechungen von Wegebeziehungen. Durch die Mitnutzung von Rad- Reit- und Wanderwegenals Baustraßen treten erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion auf. Zu nennen in diesemZusammenhang ist:- Ausbau eines Wirtschaftsweges, welcher Bestandteil des Rad- und Wanderweges von <strong>Neustrelitz</strong>zur B 96 bzw. zum Krebssee ist (Bahn-km 2,9 bis Bahn-km 3,4/ Gemeinde Blumenholz),als Baustraße bzw. Nutzung als BaustelleneinrichtungsflächeZu temporären Minderungen der Erholungseignung wird es namentlich im Bereich der einschlägigenInfrastruktur am Käbelicksee (Bootsverleih, Freibad und Campingplatz) kommen. Dies ist derunmittelbaren Nachbarschaft zu den verschiedenartigen Arbeiten an der Bahntrasse selbst alsauch der Nutzung des Wirtschaftsweges im Bereich des Campingplatzes als Baustraße geschuldet.Als anlagebedingte Beeinträchtigungen für die Erholungsnutzung werden sich die Rückbauten- der EÜ Adamsdorf in Bahn-km 2,6 (Gemeinde Blumenholz) als Unterbrechung des Rad- undWanderweges von <strong>Neustrelitz</strong> in Richtung Weisdin (Langer See, Krebssee) sowie- 60 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- der SÜ in Bahn-km 10,2 als Unterbrechung der zum Nationalparkradweg gehörenden Wegeverbindungvon <strong>Neustrelitz</strong> nach Adamsdorferweisen.B <strong>3.1</strong>.4.2Schutzgut Pflanzen und TiereSchutzgut PflanzenBau- und anlagebedingt werden bei den bahnbegleitenden Biotopen Flächen- und Funktionsverlustehervorgerufen. Davon betroffen sind zumeist Ruderale Kriechrasen und Sandmagerrasen.Daneben gehen bei der Schaffung der Baustraßen vornehmlich in Kiefernbeständen Gehölzstrukturenverloren. Im Anschluss an die bahnbegleitende Vegetation werden überdies naturnahe Biotopebeansprucht. Geschützte bzw. besonders wertvolle Biotope sind entlang der Trasse in Laubwäldern,Feldgehölzen, Baumhecken und Sandmagerrasen sowie Grünland betroffen. Zudem gehtmit der Anlage einer Baustraße der Verlust einer Baumreihe einher.Nennenswerte betriebsbedingte Funktionsverluste treten nicht ein. Funktionsbeeinträchtigungendurch Veränderung der Standortfaktoren sind nicht zu besorgen.Bezogen auf die einzelnen nicht anthropogenen Biotoptypen werden die bau- und anlagenbedingtenFlächen- und Funktionsverluste wie folgt quantifiziert:- Buchenwald mesophiler, frischer Standorte – 261 m² (baubedingt)- Buchenwald bodensaurer, frischer Standorte – 3 m² (baubedingt)- Vorwald aus heimischen Baumarten frischer Standorte – 68 m² (baubedingt)- Vorwald aus heimischen Baumarten trockener Standorte – 841m² (anlagenbedingt) und 863m² (baubedingt)- Vorwald aus nichtheimischen Baumarten – 7 m² (baubedingt)- Stieleichenbestand – 4 m² (baubedingt)- Sonstiger Laubholzbestand heimischer Arten – 16 m² (anlagenbedingt) und 442 m² (baubedingt)- Kiefernbestand – 63 m² (anlagenbedingt) und 1.242 m² (baubedingt)- Fichtenbestand – 344 m² (baubedingt)- Kiefernbestand mit 2. Baumschicht aus heimischen Laubhölzern – 34 m² (baubedingt)- Nadelholzbestand mit Anteil heimischer Laubhölzer – 659 m² (anlagenbedingt) und 277 m²(baubedingt)- Schlagflur / Waldlichtungsflur trockener bis frischer Standorte – 524 m² (anlagenbedingt) und90 m² (baubedingt)- Jungwuchs von Nadelholzarten – 83 m² (baubedingt)- Mesophiles Laubgebüsch – 4 m² (anlagenbedingt) und 94 m² (baubedingt)- Laubgebüsch bodensaurer Standorte – 226 m² (anlagenbedingt) und 1.377 m² (baubedingt)- Feldgehölz aus überwiegend heimischen Baumarten – 257 m² (baubedingt)- 61 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Feldgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten – 3 m² (baubedingt)- Baumhecke – 122 m² (anlagenbedingt)- Geschlossene Baumreihe – 90 m² (baubedingt)- Graben, trockengefallen oder zeitweilig wasserführend, extensive oder keine Instandhaltung –10 m² (baubedingt)- Standortuntypische Gehölzpflanzung an stehenden Gewässern – 4 m² (baubedingt)- Ruderalisierter Sandmagerrasen – 156 m² (anlagenbedingt) und 1.526 m² (baubedingt)- Sandmagerrasen – 17 m² (anlagenbedingt) und 4888 m² (baubedingt)- Frischwiese – 481 m² (baubedingt)- Ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte – 1955 m² (anlagenbedingt) und847 m² (baubedingt)- Ruderaler Kriechrasen – <strong>3.1</strong>36 m² (anlagenbedingt) und 2.099 m² (baubedingt)- Aufgelassene Gärten innerhalb von ländlich geprägtem Dorfgebiet – 375 m² (baubedingt)Schutzgut TiereBaubedingt können für einzelne Vögel Brutplatzverluste eintreten. Bezogen auf die streng geschütztenArten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG bzw. den Arten der Roten Listen der BRDund Mecklenburg-Vorpommern (einschließlich der Arten der Vorwarnlisten) sind hiervon hauptsächlichfolgende Bereiche betroffen:- Bahn-km 6,2 (bahnrechts) – Wendehals – Eine Baustraße quert das Brutrevier. Die Fluchtdistanzwird unterschritten.- Bahn-km 11,8 (bahnlinks) – Wespenbussard – Der Horst der sehr störungsempfindlichen Artbefindet sich in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Bauarbeiten.- Bahn-km 16,0 (bahnlinks) – Heidelerche – Störungen des Brutreviers sind infolge der Trassennähedes Brutvorkommens nicht auszuschließen.- Bahn-km 16,7; 17,2 und 17,8 (bahnlinks) – Heidelerche – Störungen des Brutreviers sind infolgeder Trassennähe des Brutvorkommens nicht auszuschließen.- Bahn-km 18,2 (bahnrechts) – Heidelerche – Störungen des Brutreviers sind durch die angrenzendeLage der Fluchtdistanz der Art zum Baugeschehen nicht auszuschließen.- Bahn-km 18,5 und 20,0 (bahnlinks) – Heidelerche – Störungen des Brutreviers sind infolge derTrassennähe des Brutvorkommens nicht auszuschließen.- Bahn-km 19,5 (bahnlinks) – Schwarzspecht – Das Brutvorkommen befindet sich in einem Abstandvon ca. 100 m zum Trassenbereich in einem Kiefernwald. Trotz der abschirmenden Wirkungdes Waldes können Störungen nicht ausgeschlossen werden.- Bahn-km 21,0 (bahnrechts) – Heidelerche – Das Brutrevier am Rande der Bahntrasse wirdinnerhalb der Fluchtdistanz gequert.- Bahn-km 22,5 (bahnlinks) – Rauhfußkauz – Das Brutvorkommen befindet sich in einem Abstandvon ca. 90 m zum Trassenbereich in einem Kiefernwald. Bauzeitliche Störungen sinddurch die Trassennähe des Brutvorkommens nicht auszuschließen.- 62 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 22,7 (bahnlinks) – Rotmilan – Das Brutrevier am Rande der Bahntrasse (Abstand zurBahnstrecke ca. 220 m) wird innerhalb der Fluchtdistanz gequert.- Bahn-km 23,1 (bahnlinks) – Habicht – Das Brutrevier am Rande der Bahnstrecke (Abstand ca.40 m) wird innerhalb Fluchtdistanz gequert.- Bahn-km 24,0 (bahnlinks) – Rauhfußkauz – Das Brutvorkommen befindet sich unmittelbar ander Bahnstrecke.- Bahn-km 28,0 und 28,1 (bahnlinks) – Braunkehlchen – Brutrevier liegt im Randbereich derBahnstrecke. Visuelle Störungen während der Errichtung der Kabelkanaltrasse, die ggf. zumBrutausfall führen können, sind nicht auszuschließen.- Bahn-km 28,5 (bahnrechts) – Braunkehlchen – Brutrevier liegt im Randbereich der Bahnstrecke.Visuelle Störungen während der Errichtung der Kabelkanaltrasse, die ggf. zum Brutausfallführen können, sind nicht auszuschließen.- Bahn-km 28,5; 28,6 und 28,7 (bahnlinks) – Braunkehlchen – Brutrevier liegt im Randbereichder Bahnstrecke. Visuelle Störungen während der Errichtung der Kabelkanaltrasse, die ggf.zum Brutausfall führen können, sind nicht auszuschließen.- Bahn-km 29,2 (bahnrechts) – Rohrweihe – Brutvorkommen befindet sich in ca. 140 m Entfernungzur Bahnstrecke am Hofsee, Bauarbeiten (Errichtung eines Betontroges auf der demBrutplatz bahnabgwandten Seite) liegen daher im Bereich der Fluchtdistanz der Art.- Bahn-km 29,2 (bahnlinks) – Rohrweihe – Brutvorkommen befindet sich in ca. 270 m Entfernungzur Bahnstrecke am Krummen See, Bauarbeiten (Errichtung eines Betontroges) werdenim Bereich der Fluchtdistanz der Art durchgeführt.- Bahn-km 9,6 (bahnrechts) – Rothalstaucher Zwergtaucher; Drosselrohrsänger; Reiherenteund Krickente – Die Baustraße verläuft unmittelbar am nördlichen Seeufer. Der See weist einigegefährdete Wasservogelarten auf. Auf Grund der geringen Entfernung zum Gewässeruferund der hohen Störungsempfindlichkeit der Wasservögel sind Beeinträchtigungen zu erwarten.- Bahn-km 15,3 (bahnlinks) – Heidelerche – Das Brutrevier liegt im Randbereich einer Kläranlage.Somit befindet sich die Baustraße unterhalb der Fluchtdistanz der Heidelerche.Die hier aufgelisteten Beeinträchtigungen lassen sich durch eine Bauzeitenbeschränkung unter dieErheblichkeitsschwelle senken. In den beiden zuletzt genannten Fällen kommt als Vermeidungsmaßnahmedie Schaffung eines Sichtschutzes etwa in Gestalt eines Schutzzaunes in Betracht.Erhebliche anlagebedingte Lebensraumverluste kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.Die Anhebung der Streckengeschwindigkeit von derzeit 120 km/h auf dann 160 km/h wird zu keinerqualitativen Erhöhung des schon bestehenden Kollisionsrisikos („Vogelschlag“) führen. Diebetreffenden Brutvogelarten können schon bei der bislang gefahrenen Geschwindigkeit Zügenregelmäßig kaum mehr ausweichen. Der überwiegende Teil der Zug- und Rastvögel quert dieBahntrasse in ausreichender Höhe. Die Gefährdungssituation für die Predatoren (Aasfresser) wieSeeadler, Rotmilan und Habicht wird sich nicht wesentlich verschärfen. Es wird davon ausgegan-- 63 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325gen, dass sich das wildtierkollisionsbedingte Aasaufkommen von Reh, Rothirsch oder Fuchs nichtspürbar erhöhen wird.Die vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Amphibien sind im Wesentlichen auf die Bauzeitbeschränkt. Sie bestehen vorrangig in Gestalt der Isolierung von Laichgewässern von den umliegendenterrestrischen Lebensräumen und damit der Funktionsbeziehungen sowie der Unterbrechungvon Hauptwanderkorridoren. Überdies können während der Wanderbewegungen für denZeitraum der Errichtung von neuen Betontrögen bzw. der Öffnung vorhandener Betontröge Verlustedurch das Hineinfallen einzelner Tiere hervorgerufen werden. Derartige Gefährdungen könneninsbesondere in folgenden Bereichen auftreten:- Bahn-km 5,4 (bahnrechts) – Moorfrosch; Erdkröte; Grasfrosch – Durch die Anlage der Baustraßeim Uferbereich des Amphibiengewässers kommt es zu einem temporärer Lebensraumverlust.In den vorübergehend offenen Trogkanal können Tiere fallen.- Bahn-km 6,2 (bahnlinks) – Moorfrosch; Teichfrosch; Erdkröte – Die Baustraße verläuft im U-ferbereich des Amphibiengewässers. Einzelne Tiere können in den bauzeitlich offenen Kabeltrogfallen.- Bahn-km 6,3 (bahnrechts) – Moorfrosch – Die Baustraße verläuft ca. 100 m vom Amphibiengewässerentfernt. Einzelne Tiere können in den neu zu bauenden Kabeltrog fallen.- Bahn-km 9,6 (bahnlinks) – Moorfrosch; Teichmolch; Kammmolch; Laubfrosch; Teichfrosch;Grasfrosch – Die Baustraße trennt den aquatischen Lebensraum von den benachbarten Lebensräumen.- Bahn-km 9,6 (bahnrechts) – Moorfrosch; Erdkröte; Teichfrosch; Grasfrosch; Laubfrosch; Rotbauchunke– Die Baustraße schließt unmittelbar an das Ufer des Amphibiengewässers an undtrennt den aquatischen Lebensraum von den benachbarten Lebensräumen. Im Zuge derWanderbewegung zum auf der anderen Bahnseite gelegenen Gewässer besteht ein Kollisionsrisiko,bauzeitlich können Tiere in den neu zu errichtenden Kabeltrog fallen.- Bahn-km 12,8 bis Bahn-km 13,2 (bahnlinks) – Moorfrosch; Teichfrosch; Erdkröte; Grasfrosch– Die Baustraße verläuft im Uferbereich des Amphibiengewässers. In den neuen vorübergehendoffenen Kabeltrog können Tiere fallen.- Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 15,0 (bahnlinks) – Moorfrosch; Teichfrosch; Erdkröte; Grasfrosch– Auf dem Weg zwischen dem Käbelicksee und möglichen Landlebensräumen nördlich desGewässers können Kollisionsverluste während der Wanderbewegungen entstehen. Zudembesteht die Gefahr, dass Tiere während der Kabelverlegung in den neuen Betontrog fallen.Das bauzeitliche Kollisionsrisiko im Bereich von Baustraßen und BE-Flächen kann durch geeigneteVermeidungsmaßnahmen im Zeitraum von Wanderbewegungen weitgehend minimiert werden,so dass hieraus nicht immer erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind. Durch das Errichten vonbauzeitlichen Ausstiegshilfen in den Trögen können baubedingte Tierverluste vermindert werden.Dauerhafte Lebensraumverluste treten im Bereich der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächennicht auf.- 64 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Bezüglich der Reptilien werden baubedingte Lebensraumverluste herbeigeführt. In diesem Zusammenhangkonzentrieren sich die Auswirkungen auf die Zauneidechse. Ihr an den Bahnkörpergebundener Lebensraum wird durch den Einbau neuer Tragschichten unter den Gleiskörper zerstörtwerden. Weil die Zauneidechse nur als Metapopulation überlebensfähig ist, können sich Eingriffein Einzelvorkommen dieser Art auf den Gesamtbestand im Untersuchungsgebiet auswirken.Die Auswirkungen auf die Zauneidechse werden in den Abschnitte- Bahn-km 2,5 bis Bahn-km 3,0- Bahn-km 6,7 bis Bahn-km 7,6- Bahn-km 12,8 bis Bahn-km 13,1- Bahn-km 15,1 bis Bahn-km 15,43als „erheblich“ qualifiziert.Anlagebedingte Lebensraumverluste treten nur sehr kleinflächig auf und werden durchweg alsnicht erhebliche Auswirkungen eingestuft werden.Heuschreckenpopulationen sind auf trockenwarmen Standorten fast an der gesamten Strecke zufinden. Vielerorts treten gefährdete Heuschreckenarten auf. Die Schaffung von Baustraßen undBE-Flächen entlang der Strecke bringt Teillebensraumverluste mit sich. Die Beanspruchung folgenderFlächen liegt oberhalb der Erheblichkeitsschwelle:- Bahn-km 3,0 (bahnrechts) – Heidegrashüpfer – (Trockenrasenstreifen östlich der Bahnlinie mitSilbergras, Drahtschmiele und Feld-Beifuß sowie Landreitgras)- Bahn-km 6,9 (bahnrechts) – Heidegrashüpfer; Westliche Beißschrecke – (Lückiger Trockenrasenmit einer Vegetationsbedeckung von 65 %. Es finden sich Silbergras, Feld-Beifuß, Sand-Strohblume und Rispen-Flockenblume. Der Boden ist mit ausgeprägten Erdflechten bedecktHinzu kommt eine Fahrspur, die überwiegend vegetationsfrei und mit Sand-Strohblume bestandenist. Zum Probepunkt gehört eine südexponierte Bahnböschung mit Haselsträuchernund Goldrutenherden)- Bahn-km 7,1 (bahnrechts) – Heidegrashüpfer; Westliche Beißschrecke – (Ruderalisierter undvon Landreitgras überprägter Trockenrasen mit Feld-Beifuß, Sand-Strohblume und Rispen-Flockenblume. Die Vegetaionsbedeckung beträgt etwa 90 %. Hinzu kommt eine Fahrspur, dieüberwiegend vegetationsfrei und mit Sand-Strohblume bestanden ist. Zum Probepunkt gehörteine südexponierte Bahnböschung mit Besenginster und großflächigeren vegetationsfreienBereichen)- Bahn-km 7,6 (bahnrechts) – Heidegrashüpfer – (Komplex aus ruderalisierter Grasstaudenfluraus Landreitgras und Rainfarn. Auf einer etwa 2 m breiten Fahrspur befindet sich ein lückigerTrockenrasen aus Silbergras und Feld-Beifuß. Auf dem Boden der Fahrspur wachsen relativgroßflächig Erdflechten. An Gehölzen findet sich Besenginster.)- 65 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 13,9 (bahnrechts) – Zweifarbige Beißschrecke; Warzenbeißer; Verkannter Grashüpfer– (Trockene Grasstaudenflur aus Rispengras, Glatthafer und Knäuelgras. An Trockenzeigernfinden sich Sand-Strohblume und Feld-Beifuß. Daneben findet sich Fetthenne und Rainfarn.Gehölze gibt es keine.).Für die Libellen sind keine nennenswerten vorhabensbedingten Auswirkungen zu befürchten.Hinsichtlich möglicher Winter-, Sommer- oder Zwischenquartiere ist von den im <strong>PFA</strong> befindlichenDurchlässe und Querungen ausschließlich die EÜ Havel (Bahn-km 14,6) als Fledermausquartier(hier: Winterquartier) geeignet. Diese Eignung kann im Ergebnis der Instandsetzungsarbeiten,speziell der Betoninstandsetzung am Baukörper verloren gehen. Verluste von möglichen Fledermausquartierenin Baumhöhlen werden im relevanten Abschnitt von Bahn-km 6,7 bis Bahn-km 9,2durch Gehölzschutzmaßnahmen vermieden.Die Anhebung der Streckengeschwindigkeit wird keine Erhöhung des Kollisionsrisikos nach sichführen.Während der Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk wird es baubedingte Auswirkungen auf denFischotter im Bereich der EÜ Haveldurchlass in Bahn-km 14,6 geben. Das Ausmaß dieser Störungenwird unter Berücksichtigung der Bauzeiteneinschränkung auf die Tageszeit und die MonateSeptember und Oktober die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.Eine Erhöhung des Kollisionsrisiko namentlich im Bereich der Havel als einem wesentliches Verbindungsgewässerist für den Tierart dank der Möglichkeit eines gefahrlosen unterirdischen Querensnicht zu befürchten.B <strong>3.1</strong>.4.3Schutzgut WasserBezüglich des Schutzgutes „Wasser“ werden sich die erheblichen bau- und anlagenbedingtenAuswirkungen auf das Grundwasser beschränken. Einzelne Handlungen bergen das bauzeitlicherhöhte Risikopotenzial einer Grundwasserverunreinigung in sich:- Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 13,1 (bahnlinks/ Gwf > 2 – 5 m) – Nutzung eines Brandschutzstreifensals Baustraße und BE-Fläche auf einer Länge von 400 m- bei Bahn-km 14,6 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – BE-Fläche Haveldurchlass (350 m²)- bei Bahn-km 14,6 (bahnrechts/ Gwf < 2 m) – BE-Fläche Haveldurchlass (630 m²)- Bahn-km14,6 bis Bahn-km 14,9 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – Ausbau und Nutzung eines Wegesals Baustellenzufahrt auf einer Länge von 320 m- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km15,2 (bahnlinks/ Gwf < 2 m) – Ausbau eines Weges als Baustraßeauf einer Länge von 270 m- bei 15,0 (bahnrecht/ Gwf > 2 – 5 m) – Neubau der Erdkabeltrasse auf einer Länge von 30 m- 66 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 15,2 bis Bahn-km 15,4 (bahnlinks) – Ausbau eines Weges als Baustraße auf einerLänge von 160 m- Bahn-km 15,6 bis Bahn-km 15,7 (bahnlinks/ Gwf > 2 – 5 m) – Profilierung eines Bahngrabens- Bahn-km 28,9 bis Bahn-km 29,4 (bahnlinks) – Neubau des Betontrogs (220 m²).Zudem sind in den bereits angeführten beiden BE-Flächen am Haveldurchlass (Bahn-km 14,6)temporäre Einschränkungen der Funktion des Grundwassers für den Landschaftshaushalt zu besorgen.Im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens wird für die Errichtung einzelner Bahnanlagen eineReihe kleinerer Flächen versiegelt, die in deren Gesamtheit zu einer erheblichen Senkung derGrundwasserneubildungsrate führen:- Bahn-km 6,3 bis Bahn-km 6,5 (bahnrechts) – 106 m² – Neubau Betontrog- bei Bahn-km 6,5 (bahnrechts) – 8 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 6,5 bis Bahn-km 6,7 (bahnrechts) – 56 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 6,7 bis Bahn-km 8,1 (bahnrechts) – 560 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 7,9 bis Bahn-km 8,0 (bahnlinks) – 20 m² – Neubau Trog- Bahn-km 9,4 bis Bahn-km 9,7 (bahnrechts) – 90 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 10,1 bis Bahn-km 10,6 (bahnrechts) – 140 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 11,0 bis Bahn-km 12,7 (bahnrechts) – 482 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 12,7 bis Bahn-km 13,0 (bahnrechts) – 92 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 13,0 bis Bahn-km 13,1 (bahnrechts) – 34 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 13,1 bis Bahn-km 13,2 (bahnrechts) – 11 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 13,2 bis Bahn-km 13,9 (bahnrechts) – 199 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 13,7 bis Bahn-km 13,8 (bahnlinks) – 10 m² – Neubau Trogkanal- Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 13,9 (bahnrechts) – 20 m² – Neubau Trogkanal- Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 14,0 (bahnrechts) – 33 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 14,8 (bahnlinks) – 540 m² – Neubau Betontrog- bei Bahn-km 14,4 (bahnrechts) – 170 m² – Neubau ESTW-A mit Stellfläche- Bahn-km 14,5 bis Bahn-km 14,7 (bahnrechts) – ca. 140 m² – Ersatzneubau der Bahnsteigkanteam Gleis 3, Anpassung der Bahnsteigkante an den Bahnsteig und Bahnsteigneubau- Bahn-km 14,8 bis Bahn-km 14,9 (bahnlinks) – 50 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 14,8 bis Bahn-km 14,9 (bahnrechts) – 50 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,0 und Bahn-km 15,1 bis Bahn-km 15,2 (bahnrechts) – 90 m² –Neubau Betontrog- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,1 und Bahn-km 15,2 bis Bahn-km 15,4 (bahnrechts) – 80 m² –Neubau Betontrog- Bahn-km 15,4 bis 15,4 (bahnrechts) – 5 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 21,6 bis Bahn-km 22,5 (bahnlinks) – 350 m² – Neubau Betontrog- Bahn-km 28,9 bis Bahn-km 29,4 (bahnlinks) – 220 m² – Neubau Betontrog.- 67 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.4.4Schutzgut BodenDie von den Baumaßnahmen beanspruchten Flächen umfassen ganz überwiegend anthropogenbeeinflusste Böden vornehmlich im Bereich des Bahnkörpers. Die Inanspruchnahme von nicht indem Maße vorbelasteter Böden ist in Gestalt der technologischen Flächen (Baustraßen und BE-Flächen) zumeist bauzeitlicher Art. Erhebliche Auswirkungen werden hier durch Bodenumlagerungenund –verdichtungen verursacht bzw. durch die Entfernung der Vegetation herbeigeführt. Imdeutlich geringeren Umfang kommt es zu einem dauerhaften Entzug von Böden. Dies geschieht inerster Linie bei der Errichtung der Kabeltrasse. Die Flächenversieglung und der damit verbundeneFlächen- und Funktionsverlust von Böden schlüsselt sich wie folgt auf:- Versiegelung durch Betontröge: ca. 3.245 m²- Versiegelung durch ESTW-A einschließlich des Zuwegungsbereiches im Bahnhof <strong>Kratzeburg</strong>:ca. 170 m²- Versiegelung im Bereich des Bahnhofs <strong>Kratzeburg</strong> (Ersatzneubau der Bahnsteigkante): ca.140 m².Damit ergibt sich eine Gesamtversiegelung von ca. 3.555 m².Als Bereiche, in denen sich das Bauvorhaben auf das Schutzgut „Boden“ erheblich auswirkenwird, werden folgende Abschnitte genannt:- Bahn-km 6,3 bis Bahn-km 8,1 (bahnrechts) 730 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 7,9 bis Bahn-km 8,0 (bahnlinks) 20 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 9,4 bis Bahn-km 9,7 (bahnrechts) 90 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 10,1 bis Bahn-km 10,6 (bahnrechts) 140 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 11,0 – Bahn-km 13,9 (bahnrechts) 818 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 13,7 bis Bahn-km 13,8 (bahnlinks) 10 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- bei Bahn-km 13,9 (bahnrechts) 20 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 13,9 bis Bahn-km 14,0 (bahnrechts) 33 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 14,3 (bahnlinks) 180 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 14,3 bis Bahn-km 14,8 (bahnlinks) 360 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- 68 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- bei Bahn-km 14,4 (bahnrechts) 170 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingteNeuersiegelung für den Neubau ESTW-A mit Stellfläche)- Bahn-km 14,5 bis Bahn-km 14,7 (bahnrechts) ca. 140 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley(anlagebedingte Neuversiegelung für den Ersatzneubau der Bahnsteigkante am Gleis 3, Anpassungder Bahnsteigkante an den Bahnsteig und Bahnsteigneubau)- bei Bahn-km 14,6 (bahnlinks) 350 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (bauzeitlichen Flächenverlustund Veränderung der Bodenstruktur in den Bereichen außerhalb des Weges [2/3der BE-Fläche Haveldurchlass])- bei Bahn-km 14,6 (bahnrechts) 630 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (bauzeitlicher Flächenverlust,Veränderung der Bodenstruktur im Bereich der BE-Fläche Haveldurchlass)- Bahn-km 14,8 bis Bahn-km 14,9 (bahnrechts) 50 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 14,8 – Bahn-km 15,9 (bahnlinks) 50 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,4 (bahnrechts) 170 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingteNeuversiegelung für die Kabeltrasse)- Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,4 (bahnlinks) 1.290 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (bauzeitlicherFlächenverlust durch Baustraße, Veränderung der Bodenstruktur außerhalb des vorhandenenWeg)- bei Bahn-km 15,4 (bahnrechts) 5 m² Podsol-Braunerde mit Grundgley (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 21,6 – Bahn-km 22,5 (bahnlinks) 350 m² Podsol – Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)- Bahn-km 28,9 bis Bahn-km 29,4 (bahnlinks) 220 m² Braunerde (anlagebedingte Neuversiegelungfür die Kabeltrasse)B <strong>3.1</strong>.4.5Schutzgut Klima/ LuftFür das Schutzgut „Klima/ Luft“ sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.B <strong>3.1</strong>.4.6Schutzgut LandschaftFür das Schutzgut „Landschaft“ sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.- 69 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.4.7Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterWährend das Planvorhaben keine nennenswerten Auswirkungen auf Baudenkmäler zeitigen wird,lassen sich Veränderungen an den Bodendenkmälern nicht in Gänze auszuschließen. Dies kannbeispielsweise Folge solcher Arbeiten wie die Herstellung der verrohrten Bahngräben sein, beidenen unmittelbar in das Erdreich eingedrungen wird. Freilich können derartige Wirkungen auchvon der Schaffung der Baustraße ausgehen. Allerdings wird das Ausmaß möglicher Schutzgutbeeinträchtigungeneher geringer sein. Alle betroffenen Flächen sind durch den Bau und den Betriebder <strong>Eisenbahn</strong>strecke bereits vorbelastet. Zudem lässt sich das Maß schädlicher Veränderungendurch Vermeidungsmaßnahmen weiter begrenzen.B <strong>3.1</strong>.4.8WechselwirkungenIm Rahmen der UVU sind gleichsam diejenigen Auswirkungen zu ermitteln, die sich erst im Ergebnisdes Zusammentreffens verschiedenartiger Schutzgutbeeinträchtigungen einstellen oderdoch wenigstens signifikant verstärken. Die Untersuchung bzw. Erfassung der sehr komplexenBeziehungen im Ökosystem ist allerdings sehr aufwendig. Oft fehlt hierfür der wissenschaftlicheVorlauf. In diesem Sinne werden relevante Wechselwirkungen für folgende Abschnitte prognostiziert:- Bahn-km 6,7 bis Bahn-km 7,6 (bahnrechts/ Baustraße, BE-Fläche):baubedingter Flächenverlust geschützter Biotope und besonders wertvoller Biotope (Sandmagerrasen,ruderalisierter Magerrasen, Vorwald heimischer Arten trockener Standorte) sowiebaubedingter Verlust von Tierlebensräumen (Heuschrecken, Reptilien)- Bahn-km 14,0 bis Bahn-km 14,9 (bahnlinks/ Baustraße, BE-Fläche Haveldurchlass, Betontrog):Veränderung der Bodenstruktur von Böden (vorwiegend Podsol-Braunerde in Vergesellschaftungmit Grundgley), bauzeitliches Risikopotential für die Verunreinigung des hoch anstehendenGrundwassers- Bahn-km 14,4 bis Bahn-km15,4 (bahnrechts/ BE-Fläche Haveldurchlass, ESTW, Bahnsteigneubau,Betontrog, Erdkabeltrasse):Veränderung der Bodenstruktur von Böden (Podsol-Braunerde in Vergesellschaftung mitGrundgley), bauzeitliches Risikopotential für die Verunreinigung des hoch anstehendenGrundwasser (TWSZ III), baubedingter Flächenverlust geschützter Biotope (Feldgehölz, RuderalisierterSandmagerrasen) sowie baubedingter Verlust von Tierlebensräumen (Reptilien).- 70 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bahn-km 15,00 bis Bahn-km 15,43 (bahnlinks/ Baustraße):baubedingter Flächenverlust geschützter und besonders wertvoller Biotope (Sandmagerrasen,ruderalisierter Magerrasen, Frischwiese), Veränderung der Bodenstruktur von Böden (Podsol-Braunerde in Vergesellschaftung mit Grundgley), bauzeitliches Risikopotential für die Verunreinigungdes hoch anstehenden Grundwassers.B <strong>3.1</strong>.5B <strong>3.1</strong>.5.1Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Kompensationder EingriffeMaßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der EingriffeFolgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kommen in Betracht:- tageszeitliche Einschränkungen lärmintensiver Arbeiten (Schotteraufbereitung) auf im Umfeldvon Wohnbebauung eingerichteten BE-Flächen- Umsetzung von technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Reduzierung vonImmissionsbelastungen wie z.B.· Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushuboder Baumaterial zur Begrenzung der von den BE-Flächen ausgehendenLärmbelästigungen· sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen auf den BE-Flächen· Vermeidung von Arbeiten während der Nachtzeit· durch Einsatz schadstoff- und lärmarmer Baugeräte· sorgfältige Wartung der Maschinen· zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen- Vermeidung der Unterbrechung von Wanderwegen- Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Beschädigungen schützenswerter Gehölzbeständeinsbesondere durch· Anfahrschutz (z.B. Bohlen, Schutzzaun) sowie· ein Verdichtungsschutz (Bohlenüberfahrten, Schutzzaun) im Bereich der Wurzeln- örtliche Versickerung des bei bauzeitlichen geschlossenen Wasserhaltung ( EÜ Aalbach,Durchlässe) anfallenden Qualm- und Sümpfungswässer- Befeuchten von Baustraßen um Staubeinträgen im Bereich von Gehölzstrukturen undFeuchtlebensräumen mit Klein- und Fließgewässern, Röhrichten sowie gewässerbegleitendenGehölzen- Bahn-km 4,9 bis Bahn-km 5,4:keine Bautätigkeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August (Artenschutz)- 71 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- entlang des gesamten <strong>PFA</strong>:Schaffung von Ausstiegshilfen in allen vorhandenen bzw. neuen Kabelkanälen ab einenZeitraum der Offenhaltung der Kanäle von 3 Tagen im Intervall von 50 m/ Kontrolle der Kabelkanäleunmittelbar vor deren (erneuter) Abdeckung unter fachkundiger Begleitung(Vermeidung von Tierverluste z. B. von Amphibien, Reptilien, Käfern)- Bereich des Gewässers bei Bahn-km 5,4 (bahnrechts):kein nächtlicher Baubetrieb/ Errichtung von Amphibienleitzäunen im Zeitraum von Februarbis Mai zwischen Bahn-km 5,1 und Bahn-km 5,7 beidseits der Baustraße- Bereich des Gewässers bei Bahn-km 6,2 (bahnlinks):kein nächtlicher Baubetrieb/ Errichtung von Amphibienleitzäunen im Zeitraum von Februarbis Mai zwischen Bahn-km 6,1 und Bahn-km 6,3 beidseits der Baustraße- Bahn-km 6,1 bis Bahn-km 6,4 (bahnlinks):keine Nutzung der Baustraße im Zeitraum vom 01.05. bis 30.06 (BrutzeitenbeschränkungWendehals)- Bereich der Gewässer bei Bahn-km 9,6 beiderseits der Bahntrasse:kein nächtlicher Baubetrieb/ Errichtung von Amphibienleitzäunen im Zeitraum von Februarbis September entlang der Baustraße (bahnrechts) und an der <strong>Eisenbahn</strong>trasse (bahnlinks)sowie ganzjährig an der <strong>Eisenbahn</strong>trasse (bahnrechts) jeweils ziwschen Bahn-km 9,4und Bahn-km 9,7/ ganzjährige Betreuung und Kontrolle der Amphibienleitzäunen einschließlichder Fanggefäße- Bahn-km 9,5 bis Bahn-km 9,7 (bahnrechts)Herrichtung eines visuellen Sichtschutzes insbesondere während der Brutzeit (Vermeidungvon visuellen Störungen der Avifauna)- Bahn-km 11,5 bis Bahn-km 12,0keine Bautätigkeiten in der Zeit vom 01.März bis zum 31.August (Wespenbussard)- Bereich des Gewässers zwischen Bahn-km 12,8 und Bahn-km 13,2 (bahnlinks):kein nächtlicher Baubetrieb/ Errichtung von Amphibienleitzäunen im Zeitraum von Februarbis Mai zwischen Bahn-km 12,6 und Bahn-km 13,2 beidseits der Baustraße- Bereich des Käbelicksee (bahnlinks)kein nächtlicher Baubetrieb/ Errichtung von Amphibienleitzäunen im Zeitraum von Februarbis Mai zwischen Bahn-km 14,4 und Bahn-km 14,6 beidseits der Baustraße (bahnrechts)sowie entlang der Baustraße bzw. der BE-Fläche (bahnlinks) zwischen Bahn-km 14,6 bisBahn-km 14,9- Bereich der EÜ Haveldurchlass bei Bahn-km 14,6:keine Bautätigkeiten zwischen November und September (Fledermaus)- Bereich der EÜ Haveldurchlass bei Bahn-km 14,6:Beschränkung der Bauzeiten auf die Tageszeit (Fischotter)- 72 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Bereich der EÜ Haveldurchlass bei Bahn-km 14,6:vor Ausbesserungsarbeiten Großmuscheln absammeln, zwischenhältern und nach Abschlusswieder aussetzen (Bitterling)- Bereich der EÜ Haveldurchlass bei Bahn-km 14,6:Abdeckung des Gewässers zum Abfangen der unterschiedlichen Sedimente wie Sand, Erdeund Betonteile vor Beginn der Betoninstandsetzung am Baukörper sowie der Ausbesserungsmaßnahmenan der Sohlpflasterung der Ein- und Auslaufbereiche- Gewässer bei Adamsdorf und Käbelicksee:Befeuchtung des Baufeldes und der angrenzenden Baustraßen zur Vermeidung von baubedingtenStaubeinträgen- Bahn-km 15,2 bis Bahn-km 15,4 (bahnlinks):Herrichtung visueller Sichtschutze insbesondere während der Brutzeit (Heidelerche)- Abschnitte von Bahn-km 2,5 bis Bahn-km 3,0; von Bahn-km 6,8 bis Bahn-km 7,6; vonBahn-km 12,7 bis Bahn-km 14,0 sowie Bahn-km 15,0 bis Bahn-km 15,6:in der Zeit von Ende Juli bis Ende August vor Baubeginn sind die Zauneidechsen weitestgehendeinzufangen und für die Bauzeit in einem geeigneten Freiland-Terrarium artgerechtzwischenzuhältern, nach Abschluss der Baumaßnahmen Wiederansiedlung im ursprünglichenPopulationsstandort- Bahn-km 16,0 bis Bahn-km 24,2 :keine Bautätigkeiten in der Zeit vom 15.März bis zum 31.Juli (Heidelerche, Habicht undRauhfußkauz)- Bahn-km 28,0 bis 29,4keine Bautätigkeiten in der Zeit vom 01.April bis 31.Juli (Braunkehlchen und Rohrweihe)- möglichst engen Begrenzung des Baufeldes, soweit dies bautechnisch möglich ist- Ausführung sämtlicher Bauarbeiten gemäß den technischen Regeln, um Verunreinigungendes Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwasser auszuschließen- das aus zwingenden Gründen überschüssig anfallendes Bodenmaterial ist einer zweckentsprechendenVerwertung zuzuführen; Verwertung gemäß LAGA- Beachtung der Altlastverdachtsflächen- Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich der Trinkwasserschutzgebiete- Abdeckung der Havel während der Instandsetzung des EÜ Haveldurchlass- Maßnahmen zum Schutz der die Baustraßen begleitenden Gehölzen wie· Anfahrschutz (z.B. Bohlen, Schutzzaun) und· Verdichtungsschutz (Bohlenüberfahrten, Schutzzaun);- Durchführung einer Prospektion zur Erfassung und Dokumentation bzw. Bergung von Bodendenkmalenin den Bereichen der bekannten Bodendenkmale; Einbeziehung von Mitarbeiterndes Landesamtes für Denkmalschutz.- 73 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B <strong>3.1</strong>.5.2KompensationsmaßnahmenDie Vorhabensträgerin hat zur Festlegung der einzelnen Kompensationsmaßnahmen ein Leitbildfür den <strong>PFA</strong> entwickelt, das sich an den Gutachterlichen Landschaftsrahmenplänen für die Regionen„Mittleres Mecklenburg – Rostock“ und „Mecklenburgische Seenplatte“ sowie an das Leitbilddes Müritz Nationalparks orientiert.Der Kompensationsbedarf wurde unter Zugrundelegung der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ nachnaturschutzfachlichen Kriterien nachvollziehbar ermittelt und bilanziert. Vorrangig wird eine möglichsteingriffsnahe und funktionsregerechte Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaftangestrebt. Nach Möglichkeit wird auf Flächen mit einem hohen Entwicklungspotenzial für denArten- und Biotopschutz zurückgegriffen. Als ein wesentliches Kriterium wird bei der Auswahl möglicherAusgleichsmaßnahmen die Vermeidung sogenannter „Biotopfallen“ herangezogen.Die unter Einbeziehung der Naturschutzverwaltung vorgenommene Auswahl der Kompensationsmaßnahmenfolgt den einschlägigen Empfehlungen der „Hinweise zur Eingriffregelung“.Als Kompensationsmaßnahmen sind folgende Maßnahmen geplant:Ausgleichsmaßnahme:- Rückbau eines ca. 3 m breiten und ca. 400 m langen Pflasterweges bei Klockow zur Förderungunzerschnittener Freiräume (A 1)Ersatzmaßnahmen:- Entsiegeln und Rückbau der SÜ (einschließlich der Rampen) in Bahn-km 21,0 bei Klockowinsbesondere zur Förderung des Landschaftsbildes (E 1)- Entsiegeln und Anlage einer Sukzessionsfläche im Bereich einer ehemaligen Viehverladestationbei Klockow, Bahn-km 21,3 bis Bahn-km 21,6 als Kompensierung für die Beeinträchtigungder Fauna trockener Standorte und Verluste trockenheitsliebender Vegetation (E 2)- Umgestaltung der zweier Flurstücke zur Förderung von Fledermäusen bei Bahn-km 14,7(bahnrechts) und Umbau eines auf dieser Fläche befindlichen Pumpenschachtes als Winterquartierfür Fledermäuse (E 3)- Beseitigung der jüngeren Gehölzbestände entlang der Bahntrasse im Bereich einer Wild-Äsungsfläche zwischen Bahn-km 5,6 und Bahn-km 6,7 zur Senkung des Wildschlages unddamit verbunden zur Beseitigung deines besonderen Gefahrenpunktes für Seeadlerkollisionen(E 4)- Rückbau der SÜ bei Bahn-km 10,2 und Entsiegeln der gepflasterten Straßenfläche im Bereichder Rampen insbesondere zur Förderung des Landschaftsbildes (E 5)- Rückbau der SÜ bei Bahn-km 12,15 und Rückbau der Straße im Bereich der Rampen (E 6).- 74 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 3.2Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPGDie Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 12 UVPG wird auf der Grundlageder zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 11 UVPG erarbeitet undbezieht die Äußerungen der Öffentlichkeit sowie behördliche Stellungnahmen ein.B 3.2.1Schutzgut MenschAuf der Grundlage des BImSchG ist bei der Bewertung von Lärmimmissionen zwischen dem bauzeitlichenLärm einerseits und dem Schienenverkehrslärm andererseits zu differenzieren.Für die bauzeitlichen Lärmimmissionen gelten die Bestimmungen von § 22 Abs. 1 BImSchG.Demnach sind nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass1. schädliche Umweltauswirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbarsind,2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaßbeschränkt werden und3. die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.Soweit die BE-Flächen keine Baustellen im Sinne der TA Lärm sind, werden deren Immissionsrichtwertefür die Beurteilung des hiervon herrührenden Lärms herangezogen. Insbesondere fürArbeiten im Schienenweg gilt die AVV Baulärm.Bei dem Betrieb auf den BE-Flächen ist sicherzustellen, dass die Geräuschimmissionen der zubeurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte der Nummer 6 der TA Lärm nicht überschreiten(vgl. TA Lärm Nummer 4.2).Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (TA Lärm Nummer 6.1)Anlagen- bzw. GebietsnutzungenImmissionsrichtwertTag (06 – 22 Uhr)ImmissionsrichtwertNacht (22 – 06 Uhr)in Gewerbegebieten 65 dB(A) 50 dB(A)in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 dB(A)45 dB(A)in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten55 dB(A) 40 dB(A)in reinen Wohngebieten 50 dB(A) 35 dB(A)in Kurgebieten, für Krankenhäusern und Pflegeanstalten45 dB(A) 35 dB(A)- 75 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Nach den Berechnungen der Vorhabensträgerin würde im Falle einer nächtlichen Schotteraufbereitungauf einer Reihe von BE-Flächen der diesbezügliche Immissionsrichtwert überschritten werden.Die AVV Baulärm legt folgende Immissionsrichtwerte fest:Anlagen- bzw. GebietsnutzungenImmissionsrichtwertTag (07 – 20 Uhr)ImmissionsrichtwertNacht (20 – 07 Uhr)Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielleAnlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiterder Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonenuntergebracht sindGebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagenuntergebracht sindGebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagenund Wohnungen, in denen weder vorwiegendgewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungenuntergebracht sindGebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebrachtsindGebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebrachtsindin Kurgebieten, für Krankenhäusern und Pflegeanstalten-- 70 dB(A)65 dB(A) 50 dB(A)60 dB(A) 45 dB(A)55 dB(A) 40 dB(A)50 dB(A) 35 dB(A)45 dB(A) 35 dB(A)Es muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Immissionsrichtwerte in Einzelfällen überschrittenwerden.Nach § 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von <strong>Eisenbahn</strong>en sicherzustellen,dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräuschehervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Im Einzelnennormiert die 16.BImSchV die zum Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungendurch Verkehrsgeräusche einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte.Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16.BImSchVAnlagen- bzw. GebietsnutzungenIGW Tag(06 – 22 Uhr)IGW Nacht(22 – 06 Uhr)an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und 57 dB(A) 47 dB(A)- 76 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Altersheimenin reinen und allgemeinen Wohngebieten undKleinsiedlungsgebieten59 dB(A) 49 dB(A)in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A)54 dB(A)in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)Voraussetzung für die Anwendbarkeit der 16.BImSchV ist der Bau oder die wesentliche Änderungvon Straßen und Schienenwegen, § 1 Abs. 1 der 16.BImSchV. Dabei ist nach § 1 Abs. 2 Ziffer 2der 16.BImSchV eine Änderung wesentlich, wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff derBeurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms- um mindestens 3 dB(A) oder- außerhalb von Gewerbegebieten auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in derNachterhöht wird.Das Tatbestandsmerkmal „erheblichen baulichen Eingriff“ wird vorliegend nicht erfüllt, folglich istdie 16.BImSchV nicht anwendbar.Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 4 des BNatSchG ist es ein Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege,Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen der Menschenauch in Verantwortung für die künftige Generation im besiedelten und unbesiedelten Bereichso zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dassdie Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauergesichert sind. Der Erholungswert von Natur und Landschaft wird während des Baugeschehens inverschiedener Weise (u.a. Immissionen und Nutzung von Wegen als Baustraßen) und darüberhinaus durch die Unterbrechung der Radwanderwege geschmälert.B 3.2.2Pflanzen und TiereDas Planvorhaben führt zu erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“.Nach § 1 Ziffer 3 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und alsLebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedeltenund unbesiedelten Bereich u.a. so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,wiederherzustellen, dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten undLebensräume auf Dauer gesichert werden.Die einzelnen Baumaßnahmen wirken dem gesetzlichen Schutz der als Individuen, Lebensgemeinschaftenund Teile von Ökosystemen zu bewertenden Tier- und Pflanzenwelt entgegen. Sie- 77 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325bedingen den Verlust bzw. die Störung oder Vergrämung der eigentlich zu bewahrenden Tiere undPflanzen. Entlang der gesamten Bahntrasse wird eine Reihe von wertvollen Biotopen geschädigtbzw. gar vernichtet. Betroffen hiervon sind selbst geschützte Biotope.Im Geltungsbereich des Müritz-Nationalparks berührt das Planvorhaben eine Reihe von Verbotstatbeständender NatPMüritzV. Hierzu zählen:- die Veränderung der Bodengestalt in sonstiger Weise- die Störung oder Veränderung von Lebensstätten der Pflanzen und Tiere- die Entnahme oder Beschädigung von Pflanzen jeglicher Art oder deren Bestandteile- das Nachstellen freilebender Tiere- das Aufsuchen, die Fortnahme oder die Beschädigung von Brut- und Wohnstätten oder Gelegen- die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen- das Befahren außerhalb von öffentlichen Wegen mit Kraftfahrzeugen aller Art- das Betreten von Flächen des Nationalparks außerhalb der Straßen, Wege und gekennzeichnetenWanderwege- zu Lärmen- die Verunreinigung von Gelände einschließlich der Gewässer.In den Geltungsbereichen des LSG „Tollensebecken“ und „Havelquellseen <strong>Kratzeburg</strong>“ ist es nachden insoweit gleichlautenden Beschlüssen des Rates des Bezirks Neubrandenburg von Juni 1962unzulässig, den Charakter der Landschaft zu verändern.B 3.2.3Schutzgut WasserGemäß § 1a WHG sind Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum fürTiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind u.a. so zu bewirtschaften, dass vermeidbare Beeinträchtigungenihrer ökologischen Funktion und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme undFeuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt einenachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Abweichend von diesem Grundsatz werden Flächen,die über einen nur geringen Grundwasserflurabstand verfügen, so verändert, dass das Grundwasserhier seine Funktion innerhalb des Landschaftshaushaltes nicht mehr bzw. nicht mehr im bisherigenUmfang ausüben kann. Nach § 33a Abs. 1 Ziffer 1 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften,dass eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen und chemischen Zustandsvermieden wird. Gemessen an diesen gesetzlichen Vorgaben stellen die vorhabensbedingte Ver-- 78 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325ringerung der Grundwasserneubildungsrate und die Erhöhung des Risikos eines flächenhaftenSchadstoffeintrags eine erhebliche Beeinträchtigung dar.B 3.2.4Schutzgut Boden§ 1 Satz 3 BBodSchG fordert, dass bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seinernatürlichen Funktionen sowie seiner Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweitwie möglich vermieden werden. Dabei wird die natürliche Funktion als- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und Bodenorganismen,- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-,Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassersverstanden, vgl. § 2 Abs. 2 Ziffer 1 BBodSchG.Es liegt auf der Hand, dass der Boden seine natürliche Funktion auf den neu zu versiegelndenFlächen nicht mehr erfüllen kann.B 3.2.5Schutzgut Klima/ LuftEs werden keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Klima/ Luft“ festgestellt.B 3.2.6Schutzgut LandschaftsbildEntsprechend der Zielvorgabe des § 1 Nr. 4 BNatSchG sind Natur und Landschaft auf Grund ihreseigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,dass ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaftauf Dauer gesichert sind. Gemessen hieran sind vorhabensbedingt keine erheblichen Beeinträchtigungenzu befürchten.- 79 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 3.2.7Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterBei Sicherstellung einer archäologischen Betreuung der Arbeiten im Bereich der bekannten Bodendenkmaleist insoweit mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen in das Schutzgut „Kultur- undsonstige Sachgüter“ zu rechnen.B 3.2.8Ergebnis der UmweltverträglichkeitsprüfungEs werden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter „Mensch“, „Pflanzen und Tiere“, „Wasser“und „Boden“ festgestellt, denen jedoch durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmenbegegnet werden kann.B 3.3Eingriffsregelung nach § 18 f. BNatSchGMit dem hiermit festgestellten Plan wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 18 f.BNatSchG vollumfänglich umgesetzt.Gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbareBeeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Der Plan berücksichtigt hinreichendVermeidungs- und Minderungsgebot. Weil Gegenstand des Planvorhabens der Vorhabensträgerinder Ausbau einer bereits bestehenden <strong>Eisenbahn</strong>strecke ist, richtet sich das Hauptaugenmerk aufKonflikte im Zusammenhang mit dem Baugeschehen. Aus Sicht des Vermeidungs- und Minimierungsgebotsist zunächst zu konstatieren, dass die Vorhabensträgerin die erforderlichen technologischenFlächen (Baustraßen und BE-Flächen) weitgehend nach naturschutzfachlichen Aspektenausgewählt hat. Darüber hinaus hat sie als Bestandteil ihres Plans einen LBP vorgelegt, der inForm von Maßnahmenplan und Maßnahmenblätter weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmenvorsieht. Diese im Verlaufe des Anhörungsverfahrens auch nach naturschutzfachlichenHinweisen überarbeiteten Unterlagen werden durch den PFB rechtsverbindlich festgestellt. Mitdem PFB werden zudem eine Reihe weiterer Maßnahmen verfügt, die u.a. Vorschläge aus derUVS und einschlägige Stellungnahmen der Naturschutzbehörden berücksichtigen.Dennoch ist das Planvorhaben mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 18 Abs. 1BNatSchG verbunden. Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungendes mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die dieLeistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich verändernkönnen, sind namentlich:- 80 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- bau- und anlagebedingter Verlust von geschützten oder besonders wertvollen Biotopen wieBuchenwald saurer Standorte und Buchenwald mesophiler, frischer Standorte; Vorwald ausheimischen Arten trockener Standorte sowie Vorwald aus heimischen Arten frischer Standorte;Laubgebüsch bodensaurer Standorte; mesophiles Laubgebüsch; Feldgehölz aus überwiegendheimischen Baumarten; ruderalisierter Sandmagerrasen; Frischwiese- bau- und anlagebedingter Verlust von bahnbegleitenden Gehölzbeständen, beispielsweise inBereich von Baumhecken, geschlossenen Baumreihen- baubedingte Verluste von Wald- und Forstbiotopen- bau- und anlagebedingter großflächiger Verlust von bahnbegleitenden ruderalen Kriechrasen- baubedingte Beeinträchtigung von Amphibienlebensräumen, z.B. in Gestalt der baubedingtenBeeinträchtigungen von Amphibiengewässer (Moorfrosch, Erdkröte, Grabfrosch, Teichfrosch,Laubfrosch, Rotbauchunke, Kammmolch) durch Baustraßen- baubedingte Beeinträchtigung von Reptilienlebensräumen namentlich von Zauneidechsen- baubedingte Beeinträchtigung von Heuschreckenlebensräumen (Heidegrashüpfer, westlicheBeißschrecke, zweifarbige Beißschrecke, Warzenbeißer, verkannter Grashüpfer)- baubedingte Beeinträchtigung von Libellenlebensräumen- bau- und anlagebedingter Verlust eines potenziellen Fledermausquartiers im Bereich der EÜHaveldurchlass- anlagenbedingter Flächen- und Funktionsverlust von Böden (Podsol-Braunerde, Podsol-Braunerde mit Grundgley, Braunerde)Für diese nicht vermeidbaren bzw. nicht minimierbaren Eingriffe sieht die Vorhabensträgerin Kompensationsmaßnahmenvor, wobei der Vorrang der Ausgleichs- vor Ersatzmaßnahmen gewahrtwird.Im Ergebnis der Umsetzung dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die Eingriffe inNatur und Landschaft vollständig kompensiert sein.B 3.4Europäische SchutzgebieteNach § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte, soweit sie einzeln oder im Zusammenhang mit anderenProjekten oder Plänen geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassungoder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicherBedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen.- 81 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 3.4.1FFH-Gebiet „Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes“(DE 2543-301)Das FFH-Gebiet erstreckt sich großräumig südlich der B 192, östlich der Müritz, nördlich derBahnstrecke Mirow – Wesenberg – <strong>Neustrelitz</strong> und westlich der B 193 und besteht aus fünf Teilflächen,die zum Teil sehr stark zergliedert sind. Der Flächeninhalt des Schutzgebietes beträgt14.184 ha. Bis auf eine kleinere Fläche liegt es in der Landschaftszone „Höhenrücken und MecklenburgerSeenplatte“ und zwar im Wesentlichen in den Großlandschaften/ Landschaftseinheiten„Mecklenburgischen Großseenland“ und „<strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenlandes“. Im „MecklenburgischenGroßseenland“ sind die großen Seen das beherrschende Landschaftselement. CharakteristischesMerkmal des <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenlandes sind die vielen kleinen Rinnenseen, welche die hierausgebildeten Sanderflächen durchziehen. Große Teile des Kleinseenlandes sind bewaldet. GrößereFreiflächen gehen auf eine ehemalige militärische Nutzung der betreffenden Flächen zurück.Nur wenige Flächen dienen dem Ackerbau.Das FFH-Gebiet umfasst das Ostufer der Müritz, eine Vielzahl von Seen und Moore unterschiedlicherTrophie und Basen- bzw. Kalkversorgung, Schneidenröhrichte und Wacholderheiden sowieverschiedene Laubwaldtypen. Es umfasst ein repräsentatives Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen und –Arten, insbesondere auch von prioritären FFH-Lebensraumtypen und –Arten. Es zeichnet sich durch eine großflächige Komplexbildung aus.Für das FFH-Gebiet sind im Rahmen einer Schutzgebietsausweisung bislang noch keine detailliertenErhaltungsziele bestimmt worden. Ausgehend vom grundsätzlichen Schutzziel, nämlich demErhalt eines Schwerpunktraumes von Gewässer-, Heide-, Grünland-, Moor- und Waldlebensraumtypenmit den dort vorkommenden FFH-Arten ist bezogen auf den 100 m breiten Untersuchungsraumsind folgende Erhaltungsziele zu unterstellen:- LRT 3150 – natürliche eutrophe Seen –Erhalt der eutrophen Gewässer mit charakteristischen Gesamtarteninventar, insbesonderedurch Sicherung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Hydrologie und Nährstoffarmut (Ausschlussbzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen und Wasserstandsabsenkungen), Schutz derUferbereiche vor Vertritt, Verbau, Befestigung u. ä. Einflüssen- LRT 3260 – Unterwasservegetation in Fließgewässern –Erhalt der natürlichen Fließgewässer mit flutender Unterwasservegetation und ihrem charakteristischenGesamtarteninventar, insbesondere durch Sicherung bzw. Wiederherstellung unverbauter,unbegradigter und durchgängiger Fließgewässer natürlicher Hydrologie und Trophie(Ausschluss bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen, Wasserstandsabsenkungen, Lauf- undStrukturveränderungen) und damit verbunden Erhalt bzw. Wiederherstellung der Lebensräumeder Tier- und Pflanzenarten.- 82 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- LRT 9110 – Hainsimsen Buchenwald –Erhalt und Förderung des charakteristischen rotbuchendominierten Baumartenspektrums undder typischen Bodenvegetation insbesondere durch Begünstigung und Förderung natürlicherBestandsstrukturen mit hohen Altbaum- und Totholzanteilen und charakteristischem Arteninventarsowie von Naturverjüngung- LRT 9190 – alte bodensaure Eichenwälder –Erhalt und Förderung des charakteristischen von Stiel-Eichen dominierten Baumartenspektrumsund der typischen Bodenvegetation insbesondere durch Erhaltung des natürlichenGrundwasserstandes, Begünstigung und Förderung natürlicher Bestandsstrukturen mit hohenAltbaum- und Totholzanteilen und charakteristischem Arteninventar sowie von Naturverjüngungund damit verbunden Erhalt bzw. Wiederherstellung der Lebensräume der Tier- undPflanzenarten.- FFH-Art FischotterErhalt und Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Fischotter, insbesonderedurch die Sicherung nahrungsreicher, schadstoff- und störungsarmer, unverbauter naturnaherGewässer und Uferbereiche sowie störungs- und gefahrminimierter Wanderkorridore.- FFH-Art Kammmolch:Erhalt und Wiederherstellung der Anzahl und Ausprägung der Sommerlebensräume, Überwinterungsplätzeund Wanderwege des Kammmolchs.- FFH-Art Rotbauchunke:Schutz und Entwicklung der Bestände der Rotbauchunke und Schutz ihrer Lebensräume- FFH-Art Große MoosjungferSchutz und Entwicklung der Bestände der Großen Moosjungfer und Schutz ihrer Lebensräume- FFH-Art SteinbeißerErhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für den Steinbeißer, insbesonderedurch die Sicherung einer hohen Gewässergüte und Substratvielfalt sowie eines ursprünglichenFischartenspektrums; Schutz der Vorkommen durch Umsetzung der Schonzeit, Erhaltbzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer- FFH-Art BitterlingSicherung und Entwicklung der vorhandenen Populationen durch Erhalt bzw. Wiederherstellungnaturnaher Flüsse mit Seiten- und Nebenarmen einschließlich ruhiger Gewässerbereiche;Sicherung und Entwicklung geeigneter Muschelpopulationen (der Gattungen Unio und Anodonta)- FFH-Art BreitrandSchutz und Entwicklung der Bestände des Breitrand und Schutz seiner Lebensräume- 83 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- FFH-Art Schmalbindiger Breitflügel-TauchkäferSchutz und Entwicklung der Bestände des Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfers und Schutzseiner Lebensräume- FFH-Art Bauchige WindelschneckeErhalt bzw. Wiederherstellung optimaler Lebensbedingungen für die Bauchige Windelschnecke,insbesondere durch die Sicherung optimaler Wasserstände und vertikaler Strukturen(Riede, Röhrichte) in den FeuchtgebietenEntlang der <strong>Eisenbahn</strong>strecke sind innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebiets folgendeMaßnahmen vorgesehen:- durchgehende Gleiserneuerung sowie weitere mitunter umfangreichere Gleisarbeiten insbesonderein Bahnhofsbereichen- Einbau von Tragschichten in längeren Gleisabschnitten- Neubau von Entwässerungsanlagen (neue, teilweise verrohrte Bahnseitengräben) und Profilierungvorhandener Bahnseitengräben- Instandhaltungsarbeiten an der EÜ in Bahn-km 13,9 und Bahn-km 14,6- Abriss der SÜ in Bahn-km 10,2 und Bahn-km 12,1sowie der Fußgängerüberführung in Bahnkm25,9- Instandhaltungsmaßnahmen an Durchlässen- Neubau des ESTW-A in <strong>Kratzeburg</strong>- Herstellung eines Kabelführungssystems- Änderung der Oberleitungsanlagen- Schaffung von Baustraßen und Einrichtung von BE-Flächen.Bezüglich der jeweiligen Baumaßnahmen sind folgende Wirkfaktoren zu beachten:bauzeitlich- bauzeitliche Flächeninanspruchnahme durch Baustraßen und BE-Flächen- Störung des Bodenprofils durch Abtrag, Auftrag und Umlagerung sowie Verdichtung- Immissionsbelastungen aus dem Baustellenbetrieb, wie Schall, Abgas- und Staubbelastungenoder Licht- Eintrag von Schadstoffen (Wasser, Boden) durch Baumaschinen- Barrierewirkung und Tierkollisionen für am Boden lebende Kleinlebewesen im Bereich derBaustraßen.- 84 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325anlagenbedingt- dauerhafte Versiegelung von Flächen im Zuge der Errichtung neuer Bahnanlagen- Unterhaltung der Bahnanlagenbetriebsbedingt- Erhöhung der Schallemissionen und von Erschütterungen- Aufwuchsbeschränkungen an bahnbegleitenden Gehölzen- TierkollisionenHinsichtlich des LRT 3150 sind allenfalls baubedingte Beeinträchtigungen des Käbelicksees möglich.Sowohl die Instandsetzungsarbeiten an der EÜ Haveldurchlass als auch die verschiedenenArbeiten im Bereich der hier in Dammlage befindlichen <strong>Eisenbahn</strong>trasse können infolge vonStaub- und Stoffeinträgen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen. Das Ausmaß solcherSchadstoffeinträge lässt sich durch Vermeidungsmaßnahmen, wie der bauzeitlichen Abdeckungder Havel und dem Feuchthalten des Baufeldes weitgehend reduzieren. Die Störungen desFischotters, der Großen Rohrdommel sowie der Flussseeschwalbe als charakteristische Arten desLebensraumtyps durch Schall, Erschütterungen und optische Reize werden sich in Grenzen halten.Die zugunsten des Fischotters vorgesehenen umfangreichen Bauzeitenbeschränkungen werdensich positiv auswirken. Größere Beeinträchtigungen der beiden Vogelarten werden mit Blickauf die Abschirmung des Bahnkörpers durch einen Gehölzsaum bzw. Schilfgürtel verneint. AlsLRT 3260 ist gleichsam die Havel am ehesten durch baubedingte Auswirkungen gefährdet. Beeinträchtigungennamentlich der Wasserqualität in Gestalt von Sedimenten wie Sand, Erde oder Betonteilewerden dank der Abdeckung des Fließgewässers weitgehend vermieden. Zugunsten derfür den Lebensraumtyp charakteristischen Tierart Fischotter wird wiederum die Bauzeitenbeschränkungwirken. Eine Schädigung des im Abschnitt von Bahn-km 25,6 bis Bahn-km 27,5 inmehreren Bereichen anzutreffende LRT 9110 ist durch die baubedingte Staubentwicklung odergar durch Fahrzeugabgase möglich. Mit Blick auf die begrenzte Bauzeit sind keine erheblichenBeeinträchtigungen zu erwarten. Die als charakteristisch für den Lebensraum angesprochenenArten Schwarzspecht und Hohltaube sowie die Fledermäuse unterliegen sowohl bauzeitlich alsauch betriebsbedingt einem geringen Beeinträchtigungsgrad. Temporäre Störungen von Brutplätzennamentlich der Hohltaube können mit Blick auf die Fluchtdistanz nicht in Gänze ausgeschlossenwerden. Wegen der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit ist mit einem geringfügiggestiegenen Kollisionsrisiko für die hier zu betrachtenden Tierarten zu rechnen. Die für denzwischen den Bahn-km 25,6 und Bahn-km 27,1 auftretende LRT 9190 anzunehmenden Beeinträchtigungensind mit denen des Lebensraumtyps 9110 weitgehend identisch. Wegen der geringerenEntfernung der Brutplätze von Schwarzspecht und Hohltaube zur Bahntrasse wird der Beeinträchtigungsgradhier mit „mittel“ etwas höher eingestuft. Wie oben bereits angedeutet sind dieausschließlich baubedingten Beeinträchtigungen des Fischotters im Zuge der Havel als einem- 85 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325wesentlichen Verbindungsgewässer als gering einzuschätzen. Die von den Instandhaltungsarbeitenan der EÜ Haveldurchlass verursachte zeitweilige Barrierewirkung beschränkt sich auf eineBauzeit von ca. 3 Wochen, die zudem auf den für die Tierart günstigen Tageszeitraum in den MonatenSeptember/ Oktober gelegt wird. Auch von den vorübergehenden Flächeninanspruchnahmenführen nur zu geringen Lebensraumverlusten. Die im Untersuchungsraum nur außerhalb desFFH-Gebiets, nämlich im Bereich eines Waldweihers (Bahn-km 9,5 bis Bahn-km 9,7) vorkommendeRotbauchunke könnte während der Bauphase einem erhöhte ein Kollisionsrisiko durch dieBaufahrzeuge im Bereich der Bahnstrecke und der bahnrechts gelegenen Baustraße sowie eineGefährdung durch den Baubetrieb selbst (Abgrabung, Einbau von Boden, Bodenverdichtung usw.)im Bereich der Bahnstrecke ausgesetzt sein. Derartigen Beeinträchtigungen wird durch das Aufstelleneiner beiderseitigen ganzjährigen Amphibienleiteinrichtung entgegengewirkt. Für den imBereich von Bahn-km 9,5 und Bahn-km 9,7 vorkommenden Kammmolch besteht vornehmlichbeim Trockenfallen des bahnlinken Gewässers ein verstärktes Kollisionsrisiko sowohl im Bereichder Bahnbaustelle selbst als auch auf der Baustraße. Die Tierverluste können durch die Errichtungvon beiderseitigen ganzjährigen Amphibienlebensräumen gesenkt werden. Diese Anlagen rufenallerdings eine gewisse Zerschneidungswirkung hervor. Mit der Instandhaltung des EÜ Haveldurchlasssind Störungen des hier lebenden Steinbeißers verbunden. Betroffen hiervon sind Tiere,die sich am Tage in das Sohlsubstrat eingegraben haben. Die manuelle Baudurchführung gestattetjedoch ein Ausweichen der Fische. Schließlich sind ferner die Beeinträchtigungen der GroßenMoosjungfer (Bahn-km 9,4 bis Bahn-km 9,7) bauzeitlicher Natur. Von den Bahnbauarbeitenausgehende Staubeinträge können die Wasserqualität des hier als Larvalgewässer fungierendenWaldweihers vorübergehend beeinträchtigen. Für die FFH-Arten Bitterling, Breitrand, SchmalbindigerBreitflügel-Tauchkäfer und Bauchige Windelschnecke werden keine vorhabensbedingtenBeeinträchtigungen erwartet.Zusätzliche Beeinträchtigungen des in Rede stehenden Schutzgebiets durch kumulative Wirkungendes Streckenbauvorhabens mit anderen Planungen (insbesondere städtebauliche Planungen,andere Verkehrsprojekte) sind nicht zu erwarten.Die Planfeststellungsbehörde stellt fest, dass die ermittelten Eingriffe zu keinen Verlusten oderBeeinträchtigungen von Flächen, Strukturen oder Funktionen führt, die zur Aufrechterhaltung oderWiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines Lebensraums oder einer Art notwendigist.- 86 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 3.4.2Europäisches Vogelschutzgebiet „SPA „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“(DE 2642-401)Das SPA-Gebiet „Müritz-Seenland und <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“ liegt inmitten der MecklenburgischenSeenplatte. Es besteht aus zwei Teilflächen und umfasst eine Fläche von insgesamt45.890 ha. Die die Stadt Röbel/ Müritz umschließende kleinere Fläche befindet sich zwischen derB 192 im Norden, der B 198 im Süden sowie der A 19 im Westen und erfasst den westlichen Teilder Müritz selbst. Die langgezogene, deutlich größere Fläche erstreckt sich östlich der Müritz vonWaren (Müritz) bis zur Landesgrenze von Brandenburg. Im Westen reicht die Fläche an die OrteWustrow, Weselsdorf, Roggentin und Mirow heran und verläuft sodann am östlichen Ufer der Müritz.Östlich bzw. nord-östlich nähert sie sich der zwischen der eben genannten Landesgrenze und<strong>Neustrelitz</strong> der E 251 und zwischen <strong>Neustrelitz</strong> und Waren (Müritz) der <strong>Eisenbahn</strong>strecke <strong>Neustrelitz</strong>– Warnemünde. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung bemisst sich auf über 40 km. Nach demStandard-Datenbogen schlüsseln sich die Lebensraumklassen folgendermaßen auf:- Binnengewässer 24%- Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 2%- Heide, Gestrüpp, Macchia, Garrigue, Phrygana 1%- Trockenrasen, Steppen 1%- Feuchtes und mesophiles Grünland 10%- Anderes Ackerland 18%- Laubwald 12%- Nadelwald 27%Das SPA-Gebiet überlagert die Großlandschaften „Mecklenburger Großseenlandschaft“ mit derenLandschaftseinheit „Großseenland mit Müritz, Kölpin- und Fleesensee” und „<strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenland“mit deren gleichnamigen Landschaftseinheit.Der eben vorgenommenen Beschreibung des SPA-Gebiets liegt die Meldung der Vogelschutzgebietean die Europäische Kommission vom 01.04.2008 zugrunde. Mit der neuerlichen Meldungsind die bei der Europäischen Kommission bereits am 14.12.1992 notifizierten Gebiete, die imWesentlichen den IBA-Gebieten entsprachen, nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten präzisiertworden. Demgegenüber basiert die von der Vorhabensträgerin vorgenommene Verträglichkeitsuntersuchungzum SPA-Gebiet „Müritz-Nationalpark“ noch auf dem ursprünglichen Stand derGebietsmeldung. Obwohl das Vogelschutzgebiet insgesamt deutlich vergrößert worden ist, kannvon einer Überarbeitung der betreffenden Unterlage abgesehen werden. Im Bezug auf die <strong>Eisenbahn</strong>trassesind die Grenzen des SPA-Gebiets zurückgenommen worden. Mit der Heranziehungder Verträglichkeitsuntersuchung werden die nunmehr nicht mehr geschützten Teilflächen weiterhinals Vogelschutzgebiet behandelt.- 87 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Das SPA-Gebiet dient dem Schutz eines breiten Spektrums von im Anhang I der VSchRL aufgeführtenBrutvogelarten sowie weiteren Brutvogelarten, die in relativ großer Anzahl im Gebiet vorkommenund für die es eine besondere europäische Verantwortung gibt. Ferner erstreckt sich derSchutz auf die Rastvögel, welche im Gebiet in relativ großen Konzentrationen auftreten. Es ist einBesiedlungsschwerpunkt für zahlreiche Vogelarten, u.a. Kranich, See- und Fischadler.Hiervon abgeleitet werden unter Heranziehung der Lebensraumansprüche der im Untersuchungsraumbrütenden, rastenden, durchziehenden bzw. überwinternden Vogelarten (Anhang I-Arten) dieErhaltungsziele, soweit sie den Untersuchungsraum betreffen, wie folgt definiert:- Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes, der nachhaltig eine für fischfressendeVogelarten (Rohrdommel, Schwarzmilan, Seeadler, Fischadler, Eisvogel) optimaleFischreproduktion ermöglicht und die Verfügbarkeit der Nahrungstiere sichert- Erhaltung ausgedehnter Wasserröhrichte als Brut- und Nahrungsgebiete für Rohrdommelnund Rohrschwirle- Erhaltung großer unzerschnittener Grünland- und Ackerflächen in einer Entfernung von bis zu10 km von den Schlafgewässern der Gänse und Kraniche- Erhaltung möglichst langer störungsarmer Uferlinien und möglichst großer störungsfreierWasserflächen für Rohrdommel als Bruthabitat, zur Sicherung der Schlafplätze rastenderGänse und Kraniche und als Jagdgebiete von Schwarzmilan, See- und Fischadler- Erhaltung und Entwicklung größtmöglicher Altholzareale als Brutplätze für Fischadler,Schwarzmilan (beide in Gewässernähe) und Seeadler sowie als Bruthabitat des Schwarzspechtes- Schutz und Entwicklung der Bestände der jeweiligen Vogelart und Schutz ihrer Lebensräume.Im Umfeld des SPA-Gebiets sind im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen beabsichtigt:- Schaffung von Baustraßen und Einrichtung von BE-Flächen- umfassender Gleisumbau, Einbau von Tragschichten- Herstellung neuer und Profilierung vorhandener Bahngräben, Instandhaltungsarbeiten an vorhandenenDurchlässen- Rückbau der beiden EÜ in Adamdorf (Bahn-km 2,6 und Bahn-km 6,5) sowie der SÜ in Bahnkm10,2; Bahn-km 12,1 und Bahn-km 21,0- Sanierung der EÜ Haveldurchlass in <strong>Kratzeburg</strong>- Neubau ESTW-A <strong>Kratzeburg</strong>- Aufbau eines durchgehenden Kabelführungssystems- bauliche Änderungen an BahnsteiganlagenDiese Maßnahmen rufen eine Reihe von, für das SPA-Gebiet relevante Wirkfaktoren hervor:bauzeitlich- bauzeitliche Flächeninanspruchnahme durch Baustraßen und BE-Flächen- Störung des Bodenprofils durch Abtrag, Auftrag und Umlagerung sowie Verdichtung- 88 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325- Immissionsbelastungen aus dem Baustellenbetrieb, wie Schall, Abgas- und Staubbelastungenoder Licht- Eintrag von Schadstoffen (Wasser, Boden) durch Baumaschinen- Barrierewirkung und Tierkollisionen für am Boden lebende Kleinlebewesen im Bereich derBaustraßen.anlagenbedingt- dauerhafte Versiegelung von Flächen im Zuge der Errichtung neuer Bahnanlagen- Unterhaltung der Bahnanlagenbetriebsbedingt- Erhöhung der Schallemissionen und von Erschütterungen- Aufwuchsbeschränkungen an bahnbegleitenden Gehölzen- TierkollisionenGemessen an den oben formulierten, für den Untersuchungsraum zutreffenden Erhaltungszielensind unter Einschluss der hier angetroffenen Avifauna (hier: Arten, die im Anhang I der VSchRLgenannt sind) am ehesten Beeinträchtigungen von Großer Rohrdommel, Schwarzspecht, Seeadler,Neuntöter, Heidelerche und Rotmilan zu erwarten.Die Große Rohrdommel unterliegt in einem Brutrevier am Käbelicksee bauzeitlichen Beeinträchtigungendurch Schall, Erschütterungen und optischen Reizen, welche dem Erhaltungsziel möglichstlanger störungsfreier Uferlinien und Wasserflächen entgegenwirken. Die Intensität dieserStörungen wird auch bei Beachtung der bestehenden Vorbelastung als nur gering eingeschätzt.Das den Schwarzspecht betreffende Ziel der Erhaltung und Entwicklung größtmöglicher Altholzbeständewird vorhabensbedingt nicht infrage gestellt. Indes sind geringe bauzeitliche Störungendurch Schall, Erschütterungen und optische Reize nicht in Gänze auszuschließen. Zudem wirdsich das Kollisionsrisiko infolge der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit geringfügigerhöhen. Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen für den Seeadler erstrecken sich gleichsamauf eine geringfügige Änderung des Kollisionsrisikos wegen der schnelleren Zugfahrten. Der namentlichim Abschnitt von Bahn-km 7,7 bis Bahn-km 9,4 mit mehreren Paaren in unmittelbarerNachbarschaft zur <strong>Eisenbahn</strong>trasse brütende Neuntöter unterliegt bauzeitlichen Störungen durchSchall, Erschütterungen und optischen Reizen. Hinzu tritt ein betriebsbedingt leicht erhöhtes Kollisionsrisikowegen der Geschwindigkeitserhöhung. Die bauzeitlichen Störungen durch Schall, Erschütterungenund optische Reize treffen die innerhalb des <strong>PFA</strong> in mehreren Bereichen auftretendeHeidelerche am deutlichsten. Die damit verbundene Beeinträchtigung geht jedoch über einenmittleren Grad nicht hinaus. Auch für diese Vogelart ist eine leichte Steigerung des Kollisionsrisikoszu erwarten. Ferner sind für den Rotmilan am Neststandort bei Bahn-km 22,7 baubedingteStörungen durch akustische und optische Reize zu erwarten. Die an den beiden Gleisen zeitlichversetzten Arbeiten führen in Gestalt wiederkehrender Störungen zu einer mittleren Beeinträchtigung.Wenn auch geringfügig so wird schließlich auch für den Rotmilan das betriebsbedingte Kol-- 89 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325lisionsrisiko wachsen. Ferner werden vorhabensbedingte Beeinträchtigungen unter den heimischenVogelarten, die nicht im Anhang I der VSchRL aufgeführt sind, bewirkt. Betroffen durch Störungeninfolge von Schall, Erschütterungen und optischen Reizen sowie durch ein erhöhtes Kollisionsrisikosind Habicht, Zwergtaucher und Wacholderdrossel. Aber auch diese Beeinträchtigungenwerden eher gering bleiben.Kumulative Wirkungen auf das Schutzgebiet, die aus dem Zusammentreffen dieses Planvorhabensmit anderen Plänen und Projekten erwachsen könnten, sind nicht zu befürchten.Die Planfeststellungsbehörde stellt fest, dass der Plan einzeln oder im Zusammenwirken mit anderenProjekten oder Plänen nicht geeignet ist, das Europäische Vogelschutzgebiet „Müritz-Seelandund <strong>Neustrelitz</strong>er Kleinseenplatte“ erheblich zu beeinträchtigen.Wie eingangs unter Punkt B 3.4 angeführt beruht die Verträglichkeitsprüfung auf § 34 Abs. 1BNatSchG. Indes hätte das eben attestierte Prüfergebnis selbst in dem Fall Bestand, dass dieVerträglichkeitsprüfung etwa wegen einer möglicherweise noch nicht novellierten nationalenSchutzgebietsverordnung als „faktisches Vogelschutzgebiet“ einzustufen und unmittelbar anhandvon Art. 4 Abs. 4 S. 1 der Vogelschutzrichtlinie zu beurteilen wäre.B 4B 4.1B 4.1.1AbwägungStellungnahmen und EinwendungenPlanrechtfertigungEin Vorhaben ist gerechtfertigt, wenn es den Zielen des jeweiligen Fachplanungsrechts entsprichtund im Hinblick darauf, dass privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll, zum Wohleder Allgemeinheit objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist. Vernünftigerweise gebotenist ein Planvorhaben nicht erst, wenn es unausweichlich ist.Das Planvorhaben erfüllt Zweifels ohne die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtesentwickelten Anforderungen einer hinreichenden Planrechtfertigung. Der Ausbau der vorhandenen<strong>Eisenbahn</strong>verbindung zwischen Berlin und Rostock dient der Erhöhung der Leistungsfähigkeitder <strong>Eisenbahn</strong> und versetzt dieses Verkehrsmittel in die Lage, an dem zu erwartendenVerkehrswachstum stärker als bisher teilzuhaben. Die ganz beachtliche Verkürzung der Reisezeitzwischen Rostock und Berlin führt zu einer Attraktivitätssteigerung und ist letztlich eine wesentlicheVoraussetzung, um den motorisierten Individualverkehr zugunsten des umweltfreundlichenVerkehrsmittels <strong>Eisenbahn</strong> zurück drängen zu können. Mit der Ertüchtigung der <strong>Eisenbahn</strong>streckefür höhere Radsatzlasten wird auch im Bereich des Güterverkehrs die politische Vorgabe nachVerlagerung des Straßenverkehrs hin zur Schiene nachhaltig unterstützt. Die <strong>Eisenbahn</strong>streckezwischen Berlin und Rostock verbindet die Bundeshauptstadt mit dem Verkehrsknotenpunkt imNordosten der Bundesrepublik und hat folglich eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hinsichtlichder wirtschaftlichen Entwicklung an der Ostseeküste. Hervorzuheben in diesem Zusammen-- 90 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325hang ist der Beitrag des Streckenausbaus zur Verbesserung der Hinterlandanbindung des SeehafensRostock.Der Rang der in Rede stehenden <strong>Eisenbahn</strong>strecke wird mit deren Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan2002 sichtbar, vgl. Ziffer 3 der Anlage zu § 1 des BSchWAG. Damit hat der Gesetzgeberselbst die normative Feststellung getroffen, dass der Streckenausbau den Zielsetzungendes AEG entspricht. Die <strong>Eisenbahn</strong>strecke ist überdies als Bestandteil des so genanntenTEN-Netzes perspektivisch zum Ausbau als Hochgeschwindigkeitsstrecke vorgesehen, vgl. Art. 10i.V.m. Anhang I der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 23.07.1996. Das vorgenannte Netz soll u.a. in einem Raum ohne Binnengrenzen einen aufDauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientiertenBedingungen sicherstellen und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaftinsbesondere im Bereich des Umweltschutzes und des Wettbewerbs beitragen sowie einenBeitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhangs leisten.Im Ergebnis dieses Bauvorhabens wird die volle Verfügbarkeit der Bahnanlagen durch den Ersatzveralteter Technik gesichert bzw. wieder hergestellt.B 4.1.2KapazitätDas Planvorhaben geht mit keiner rechtlich relevanten Verringerung der Streckenkapazität einher.Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird die Zielkapazität, die dem Bundesverkehrswegeplan(BVWP Zielnetz 2015) für die ABS Berlin – Rostock im Abschnitt <strong>Neustrelitz</strong> – Waren – Lalendorfzugrunde liegt, gewahrt. Die prognostizierte Zielbelastung kann bewältigt werden.Die Absicht zum Rückbau von Gleisanlagen im Abschnitt <strong>Neustrelitz</strong> (a) – Waren (a) ist vom EBAauf dessen Homepage unter dem 22.01.2009 parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahrenim Internet veröffentlicht worden. Von den derart angesprochenen Personenkreis (<strong>Eisenbahn</strong>unternehmen,Anschlussbahnen, Gewerbetreibende, Gebietskörperschaft oder sonst Interessierter)hat daraufhin niemand ein Verkehrsbedürfnis geltend gemacht, das dem Rückbau der genau bezeichnetenGleise und Weichen entgegensteht.B 4.1.3RaumordnungDas Bauvorhaben ist mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar,welche im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern und im RegionalenRaumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte formuliert sind.- 91 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Es dient den raumordnerischen Zielstellungen zur Erhaltung und Modernisierung sowie qualitativenAufwertung des Schienennetzes in der Planungsregion.Die ABS quert bzw. begrenzt zumindest in verschiedenen Abschnitten mehrere „VorsorgeräumeNaturschutz und Landschaftspflege“. Alle raumbedeutsamen Planungen sind hier so abzuwägen,dass diese Räume in deren hervorgehobenen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflegeund die landschaftsbezogene Erholung möglichst nicht beeinträchtigt werden. Überdies verläuftdie Bahntrasse über einen langen Abschnitt durch ein „Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege“,in dem alle raumbedeutsamen Planungen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbarsein müssen. Der vorliegende Plan ist auf der Grundlage diesbezüglicher Abstimmungenmit den jeweils zuständigen Naturschutzbehörden mit den einschlägigen naturschutzfachlichenZielstellungen vereinbar.Die raumordnerische Vorgabe, den Verbrauch von Boden möglichst gering zu halten und insbesondereBodenerosionen und Schadstoffeinträge in den Boden zu verhindern, wird beachtet.Beeinträchtigungen des Vorranggebiets Trinkwassersicherung sind nicht zu besorgen. Die untereWasserbehörde hat keinerlei Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert.B 4.1.4EG-PrüfverfahrenDas Prüf- und Bewertungsverfahren wurde von der Vorhabensträgerin am 04.03.2008 bei <strong>Eisenbahn</strong>-Cert(EBC) als einer von den Mitgliedsstaaten der EU anerkannten „benannten Stelle“ beantragtund von dieser durchgeführt. Das EBC stellt im Bewertungsbericht Nr. 1441/001/2009 für dasTeilsystem Infrastruktur vom 11.08.2009 für die Bewertungsphase „detaillierter Entwurf“ fest, dassdie Anforderungen der TSI Infrastruktur gem. RL 96/48/EG i.V.m. der Entscheidung 2008/217/EG(TSI Ins) erfüllt sind.B 4.1.5Auflassung des Bf. Klockow bei Waren/ MüritzIm Ergebnis der Baumaßnahmen wird es im Bereich des bisherigen Bf. Klockow keine Verkehrsstationmehr geben. Gegen die Auflassung des Bahnhofs haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrensder Landrat des Landkreises Müritz und das Amt Seenlandschaft Waren für die GemeindeGroß Dratow sowie ein Gewerbetreibender Einwendungen und Bedenken vorgetragen, denen imVerlaufe des Erörterungstermins auch die Nationalparkverwaltung beigetreten ist. Mit Blick auf dasunregelmäßige Fahrgastaufkommen wird angeregt, den Bahnhof zumindest als Bedarfshalt aufrechtzuerhalten.Die Einwendungen werden zurückgewiesen.- 92 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Zweifels ohne wird sich das Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen infolge der Auflassungder in Rede stehenden Verkehrsstation zumindest vorübergehend verschlechtern. Betroffen sindvor allem die Einwohner der Gemeinde Groß Dratow (insbesondere des OT Klockow), die u.a. alsSchüler oder Auszubildende auf dem Weg zur Schule die Züge in Richtung Waren (Müritz) oder<strong>Neustrelitz</strong> benutzen. Älterem Bürger aus dem OT Klockow steht beispielsweise für Arztbesuchebislang keine alternative Busverbindung in die Städte zur Verfügung. Die Schließung wirkt sichüberdies auf die touristische bzw. Freizeitnutzung in der Umgebung aus. Die Bahnstation bietetbisher eine ideale Anfahrtsmöglichkeit zum kleinen Campingplatz „Zur hohlen Eiche“, der de factoin unmittelbarer Nachbarschaft liegt. Nach Information des Inhabers des 4 km entfernten SchulbauernhofsParadies finden zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen ihren Weg nach Freidorfüber die betreffende Verkehrsstation. Künftig büßt der in Rede stehende Bahnhof seine Eignungals Ausgangspunkt für (Rad-)Wanderungen etwa in Richtung Ankershagen ein. Wegen der Einschränkungenbezüglich der Anfahrmöglichkeiten werden wirtschaftliche Konsequenzen für einzelneTouristikunternehmen befürchtet.Die Planfeststellungsbehörde ist sich im Klaren darüber, dass die Gewährleistung einer Verkehrsbedienung,welche die gewöhnlichen Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung befriedigt, Bestandteilder von der öffentlichen Hand sicherzustellenden Grundversorgung ist. Diese Grundversorgung istder Daseinsvorsorge zuzuordnen, die ihrerseits auf dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG)fußt. Als freiheitssichernd ist die Mobilität im Sinne von Art. 2 Abs. 2 GG durchaus grundrechtsrelevant.Allerdings liegt die Entscheidung über den Weiterbetrieb der Verkehrsstation nicht in der Kompetenzder Planfeststellungsbehörde. Mit der 1994 vollzogenen <strong>Eisenbahn</strong>neuordnung ist die staatlicheAufgabenverantwortung für den SPNV auf die Bundesländer übergegangen. Nach der Klarstellungdes § 1 Abs. 2 RegG obliegt die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerungmit Verkehrsleistungen im ÖPNV den Bundesländern. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat das insoweit zuständige Ministerium für Verkehr, Bau und LandesentwicklungMecklenburg-Vorpommern für den Bereich des SPNV im Rahmen seiner planerischen Gestaltungsfreiheitfestzulegen, welches Angebot im öffentlichen Interesse erforderlich und daher vonihm zu gewährleisten ist, vgl. § 3 Abs. 1 ÖPNVG M-V. Dem Schriftsatz des eben bezeichnetenMinisterium vom 10.10.2008 (VIII 220-622-31-2) ist zu entnehmen, dass die fragliche Verkehrsstationnicht erforderlich ist.Anzumerken in diesem Zusammenhang ist Folgendes: Selbst wenn die Planfeststellungsbehördeim Ergebnis ihres planerischen Abwägungsvorgangs zu dem Ergebnis käme, dass ein Rückbauder Bahnsteige und Fußgängerbrücke unzulässig sei, bedeutete dies nicht automatisch denWeiterbetrieb der Verkehrsstation. Als rein anlagenbezogene Planfeststellung sind der eisenbahnrechtlichenPlanfeststellung jegliche betriebliche Regelungen fremd. Mit anderen Worten: DiePlanfeststellung bildet keine Rechtsgrundlage dafür, ein <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsunternehmen auch- 93 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325tatsächlich zur Bedienung der Anlage verpflichten zu können. Folglich wären die für die Unterhaltungaufzubringenden Kosten nutzlos.Im Übrigen erscheint die oben angeführte Entscheidung des Verkehrsministeriums plausibel. Fragloskann der Bahnhof Klockow nicht kostendeckend unterhalten und bedient werden. Für die Höheder aufzubringenden Unterhaltungskosten ist es dabei marginal, ob lediglich ein Bedarfshalt eingerichtetwird. Damit kommt eine Beibehaltung des Bahnhofs nur in Betracht, wenn dies im öffentlichenInteresse geboten ist. Mit Blick auf das sehr geringe Fahrgastaufkommen ist das spezifischeöffentliche Interesse an <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsleistungen jedenfalls zu hinterfragen.Die Abbestellung der <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsleistung bedeutet keinen Verstoß gegen die Gewährleistungsverantwortungnach § 1 Abs. 1 RegG. Nach der Auflassung des Bahnhofs Klockow hat derLandkreis Müritz als Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV die Notwendigkeit einer Anbindungdes OT Klockow an das bestehende Busliniennetzes eigenverantwortlich zu prüfen.Die mögliche Verlagerung von Verkehren vom SPNV auf den ÖSPV entspricht durchaus den Zielenund Grundsätzen des ÖPNV (vgl. § 2 ÖPNVG M-V). Eine optimale Arbeitsteilung zwischenden einzelnen Verkehrsträger nutzt nicht zuletzt den Fahrgästen. Unter diesem Gesichtspunktwerden die schienengebundenen Verkehrsmittel für verdichtete Verkehrsströme favorisiert, währendder Buslinienverkehr mit dessen hohen örtlichen Flexibilität die Hauptrolle bei der räumlichenErschließung spielen soll, vgl. ÖPNV-Landesplan Mecklenburg-Vorpommern 2002 – 2007.Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass bei einer Änderung des spezifischen Verkehrsbedarfsdie Einrichtung einer neuen <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsstation an der <strong>Eisenbahn</strong>strecke<strong>Neustrelitz</strong> - Warnemünde jederzeit möglich ist.B 4.1.6Allgemein anerkannte Regeln der Technik; Anwendung der Verwaltungsvorschriftenüber die BauaufsichtIm Formular des „Antrags auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung“ hatdie Vorhabensträgerin die Frage nach der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik verneintund in einer Anlage ausgeführt, dass bei den Straßen- und Wegeüberführungen auf den Anprallschutzverzichtet wird. In deren Email vom 15.04.2009 stellt die Vorhabensträgerin nunmehrklar, dass bei den beiden SÜ der B 96 ein ausreichender Abstand der Stützen und Widerlager besteht.Die verbleibende dritte SÜ, nämlich die der B 193 in Bahn-km 7,690, wird neu gebaut. NachAbschluss des Straßenbauvorhabens wird sich Abstand zwischen Gleisachse und Widerlager ander engsten Stelle auf 5,80 m bemessen und insofern regelkonform sein.Damit, dass die Vorhabensträgerin keine weiteren Abweichungen von anerkannten Regeln derTechnik dargestellt und begründet hat, erklärt sie zumindest konkludent, dass der Plan keine weiterenAbweichungen von allgemein anerkannten Regeln der Technik enthält, vgl. § 13 Abs. 6 PF-- 94 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325RL. Diese Erklärung ist für die Vorhabensträgerin erkennbar eine entscheidungserhebliche Grundlagefür den Erlass dieser Planrechtsentscheidung.Die Vorhabensträgerin hat im Zuge der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Planvorhabensdie einschlägigen Bestimmungen des VV Bau und des VV Bau-STE einzuhalten. Beide Verwaltungsvorschriften,die im Vorfeld mit der Deutschen Bahn abgestimmt worden sind, hat dasEBA in Wahrnehmung der ihm obliegenden Bauaufsicht eingeführt.Die vorgenannten Vorschriften enthalten u.a. Kataloge nicht vorlagepflichtiger Baumaßnahmen.Für die anderen Maßnahmen ist beim EBA (Sachbereiche 2 und 3) die Ausführungsplanung zurbauaufsichtlichen Prüfung/ Freigabe einzureichen. Die der Planrechtsentscheidung zugrunde liegendeEntwurfsplanung bietet hierfür noch keine ausreichende Grundlage. Die Vorlage der nochausstehenden Ausführungsplanung ist erforderlich, damit das EBA die ihm nach § 4 Abs. 2 AEGobliegenden Baufreigaben vornehmen kann. Gegenstand der hierzu notwendigen bauaufsichtlichenPrüfung ist u.a. die Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.B 4.1.7B 4.1.7.1ImmissionsschutzBaulärmWährend der sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Bauarbeiten sind Belästigungender Nachbarschaft durch baubedingte Lärmimmissionen unvermeidbar. Das berechtigte Interesseder Nachbarschaft, von vermeidbaren Belästigungen verschont zu bleiben, wird bei Einhaltung dereinschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie der Festsetzungen dieser Entscheidung gewahrt.Baustellen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 22 Abs. 1 BImSchG. Nachder vorgenannten Norm sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen u.a. so zu betreiben, dass1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbarsind und2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaßbeschränkt bleiben.Die dabei zu erfüllenden Anforderungen werden u.a. durch die 32. BImSchV näher bestimmt. Indiesem Zusammenhang wird insbesondere auf die einschlägigen Betriebsregelungen für Geräteund Maschinen (§§ 7 f. der 32. BImSchV) hingewiesen.Die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 der 32. BImSchV gelten allerdings nicht für Schienenwegevon <strong>Eisenbahn</strong>en des Bundes. Mit diesem PFB wird die Anwendbarkeit der AVV Baulärmklargestellt. Diese Vorschrift enthält in Abhängigkeit vom jeweiligen Gebietscharakter einzuhaltendeImmissionsrichtwerte.- 95 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass Bauarbeiten während der Nachtzeit (20 Uhrbis 07 Uhr) weitgehend vermeidbar sind. Indes wäre der generelle Ausschluss sog. Nachtarbeitenunverhältnismäßig. Im Zuge der Planfortschreibung und der Baudurchführung könnte sich eindiesbezügliches, im öffentlichen Interesse liegendes dringendes Erfordernis herausstellen. Erfahrungsgemäßwird der Immissionsrichtwert bei Bauarbeiten mit Baumaschinen während der Nachtzeitregelmäßig überschritten. Die Vorhabensträgerin hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daherNacharbeiten auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und die durch derartigeArbeiten hervorgerufenen Immissionen durch Ausschöpfung aller geeigneten organisatorischenund technischen Maßnahmen zu mindern.B 4.1.7.2SchienenlärmHinsichtlich des Schienenlärms trägt das Planvorhaben den einschlägigen Anforderungen desImmissionsschutzrechtes hinreichend Rechnung.Gemäß § 41 Abs. 1 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von <strong>Eisenbahn</strong>ensicherzustellen, dass durch diese keine schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräuschehervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Zur Durchführungdieser gesetzlichen Verpflichtung hat der Verordnungsgeber in § 2 der 16.BImSchV Immissionsgrenzwertebestimmt, die im Anwendungsbereich der Verkehrslärmverordnung, sprich: beimBau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienen sicherzustellen sind. Nach § 1Abs. 2 der 16.BImSchV ist eine Änderung von Schienenwegen der <strong>Eisenbahn</strong>en u.a. wesentlich,wenn- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des vom Schienenweg ausgehendenVerkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage bzw.mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird oder- ein bereits bestehender Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tage bzw. mindestens 60 dB(A)in der Nacht vorhabensbedingt weiter erhöht wird.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das Tatbestandsmerkmaldes „erheblichen baulichen Eingriffs“ erfüllt, wenn in die Substanz des Schienenweges, d.h. derGleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich der Oberleitung eingegriffen wird, soweites sich nicht lediglich um Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen oder um kleinere Baumaßnahmenhandelt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2001 Az.: 11 A 31/ 00).Weil der Plan keine solchermaßen erkennbaren Veränderungen des vorhandenen Schienenwegesbeinhaltet, ist die 16.BImSchV einschließlich deren Immissionsgrenzwerte nicht einschlägig.- 96 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Das Interesse der Nachbarschaft, von einer Zunahme des Schienenverkehrslärms verschont zubleiben, kann selbst dann abwägungserheblich sein, wenn das Planvorhaben nicht in den Anwendungsbereichder 16.BImSchV fällt. Ausweislich der dazu angestellten schalltechnischen Berechnungender Vorhabensträgerin wird sich der Verkehrslärm an den relevanten Wohngebäuden(einschließlich eines Bungalows) infolge der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeitum maximal 0,1 dB(A) nachts erhöhen. Dies ist für die Anwohner auch unter Würdigung der Vorbelastunghinnehmbar.Nach dem geltenden Immissionsschutzrecht ist die Deutsche Bahn grundsätzlich nicht verpflichtet,unabhängig von einer wesentlichen Änderung ihrer Schienenwege Lärmschutzmaßnahmen zuergreifen. Daher begründet eine Erhöhung der zulässigen Streckengeschwindigkeit für sich genommenkeine Lärmschutzansprüche.B 4.1.7.3KörperschallIn dessen Stellungnahme spricht das LUNG verschiedene Bereiche des Körperschalls an.Bedingt durch das veränderte Betriebsprogramm (insbesondere Verkehr von Güterzügen mit einerRadsatzlast von 25 t und einer Geschwindigkeit von 100 km/h) werden sich die betriebsbedingtenErschütterungen und damit einhergehend auch der sekundäre Luftschall verstärken.Diese Wirkungen sind in die Abwägung einzustellen.Bislang existieren für die Beurteilung der Zulässigkeit sowohl der (betriebsbedingten) Erschütterungenselbst als auch des, dem Gesamtbereich der Erschütterungen zuzuordnenden sekundärenLuftschalls keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte. Bezüglich der Erschütterungseinwirkungenscheidet ein Rückgriff auf die Anhaltswerte der DIN 4150-2 schon nach dem Wortlaut der ebengenannten DIN aus. Danach müssen den Anwohnern an bestehenden Schienenwegen oft Erschütterungsimmissionenzugemutet werden, die oberhalb des Niveaus liegen, ab dem mit zunehmenderWahrscheinlichkeit erhebliche Belästigungen eintreten können.Die für die Abschätzung des sekundären Luftschalls vom LUNG geforderte Heranziehung der TALärm ist unberechtigt. Dieses Regelwerk kommt als Beurteilungsgrundlage nicht infrage, weil dessenAnwendungsbereich auf „Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftigeAnlagen den Anforderungen des 2.Teils des BImSchG unterliegen“ beschränkt ist. Dementgegen unterliegen Verkehrsanlagen dem 4.Teil des BImSchG. Einen Anhaltspunkt für die Beurteilungsekundärer Luftschallimmissionen bildet allenfalls die 24.BImSchV, welche – wenn auchnur indirekt – Vorgaben für zulässige Innenraumpegel aus Verkehrslärmimmissionen in Abhängigkeitvon der Raumnutzung enthält. Strenggenommen unterliegt der sekundäre Luftschall allerdingsnicht den Regelungen des 24.BImSchV, da deren Anwendung die Überschreitung der Immissi-- 97 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325onsgrenzwerte nach § 2 der 16.BImSchV durch den Bau oder die wesentliche Änderung eineröffentlichen Straße oder eines Schienenweges voraussetzt.Die Berücksichtigung der in Rede stehenden Immissionsarten erfolgt auf der Grundlage von § 74Abs. 2 S.2 und 3 VwVfG. Dementsprechend sind der Vorhabensträgerin alle Schutzvorkehrungenaufzuerlegen, die zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer durch Erschütterungs-und Sekundärschallimmissionen erforderlich sind. Gegebenenfalls besteht ein Anspruchauf eine angemessene Entschädigung in Geld. Sofern sich die Vorbelastungen unterhalb der Zumutbarkeitsgrenzebewegen, besteht ein Schutzanspruch nur insoweit, als sich gerade durch dieAnlagenänderung selbst die Erschütterungsbelastung (einschließlich des sekundären Luftschalls)in einer beachtlichen Weise erhöht. Dabei muss eben in dieser Erhöhung eine zusätzliche, billigerweisenicht zuzumutende Belastung liegen. Die Grenze der Zumutbarkeit wird mit Rücksichtauf die durch Gebietsart und konkrete tatsächliche Verhältnisse geprägte Schutzwürdigkeit desbetroffenen Grundstücks maßgeblich bestimmt. Dabei lässt sich die Zumutbarkeitsgrenze nur injedem Einzelfall ermitteln.Die Planfeststellungsbehörde hat für den hier zu beurteilenden <strong>PFA</strong> keinerlei Anhaltspunkte dafür,dass sich infolge des Bauvorhabens die Belastungen durch Körperschall in einer beachtlichen, dieGrenzen der Zumutbarkeit überschreitenden Weise erhöhen könnte. Zudem sind zu diesem Themaim Verlaufe des Anhörungsverfahrens namentlich aus dem Kreise der Nachbarschaft keinerleiEinwendungen erhoben worden.In Erwiderung auf die Forderung des LUNG, bei baubedingten Erschütterungen die Regelungender DIN 4150-2 anzuwenden, hat die Vorhabensträgerin die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungenbeteuert. Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass diese Erklärung das ebenbezeichnete untergesetzliche Regelwerk gleichsam einschließt. Da keine erschütterungsintensivenBauarbeiten wie das Rammen zu erwarten sind, werden keine weitergehenderen Nebenbestimmungenzum Schutz der Nachbarschaft vor baubedingten Erschütterungseinwirkungen verfügt.B 4.1.7.4Genehmigungsbedürftigen AnlagenNach dem öffentlich ausgelegten Plan war auf einer BE-Fläche im Bereich des Bf. Adamsdorf eineSchotteraufbereitung vorgesehen. Diese Aufbereitungsanlage wäre gemäß Ziffer 8.11 Buchstabeb) bb) Spalte 2 des Anhangs zur 4.BImSchV eine „Anlage zur sonstigen Behandlung von nichtgefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des KrW-/ AbfG Anwendung finden mit einer Durchsatzleistungvon 10 t oder mehr am Tag“. Folglich hätte sie den materiellen Anforderungen übergenehmigungsbedürftige Anlagen des Zweiten Teils des BImSchG zu genügen. Indes hat die Vorhabensträgerinzwischenzeitlich ihre Absicht einer eigenen Schotterreinigung aufgegeben und mitderen Schriftsatz vom 19.05.2009 (Zeichen I.BV-O-P[21] Loh) erklärt, dass die besagte Aufberei-- 98 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325tung bei örtlichen Anbietern erfolgen könne. Damit bedarf es insoweit im Rahmen der Planfeststellungkeiner weiteren immissionsschutzrechtlichen Prüfung mehr.In den Planunterlagen werden keine weiteren genehmigungsbedürftigen Anlagen als solche beschriebenund dargestellt. Sollten dem entgegen im Zuge der Ausführung des Bauvorhabens derartigeAnlagen erforderlich werden, hätte die Vorhabensträgerin zuvor die vorgeschriebenen rechtlichenVoraussetzungen zu schaffen.B 4.1.8Wasserwirtschaft und GewässerschutzVom Planvorhaben werden wasserrechtliche Erlaubnis- und Genehmigungstatbestände erfüllt. DerErlass gesonderter Entscheidungen hierzu ist wegen der Konzentrationswirkung der Planfeststellungnicht erforderlich. Wegen der Besonderheiten des Wasserrechts werden die wasserrechtlichenErlaubnisse und Bewilligungen jedoch im verfügenden Teil ausdrücklich aufgeführt.Nach dem Entwässerungskonzept der Vorhabensträger versickert der überwiegende Teil des anfallendenNiederschlagswassers in den als Versickerungsgräben ausgebildeten Bahngräben. Ineinigen Abschnitten läuft das Wasser über die Dammböschungen ins umliegende Gelände ab. Eserfolgt keine direkte Einleitung in Oberflächengewässer (Vorfluter). Insbesondere die unterenWasserbehörden haben gegen das vorskizzierte Entwässerungskonzept keine Bedenken geäußert.Die Anforderungen des TWSG <strong>Kratzeburg</strong>/ Dambeck stehen dem Plan nicht entgegen. Zu einerunmittelbaren Flächeninanspruchnahme des Schongebiets kommt es vorhabensbedingt lediglichdurch die Nutzung der hier verlaufenden Ortsstraße als Baustellenzufahrt, wobei hieran keinerleiAusbaumaßnahmen beabsichtigt werden. Weil dies auch nur innerhalb der TWSZ III geschiehtkann auch ohne Kenntnis des genauen Wortlauts des (DDR-) Beschlusses des Kreistages <strong>Neustrelitz</strong>vom 06.09.1989 von einer Vereinbarkeit ausgegangen werden.Als einziges Gewässer I. Ordnung quert die Havel in Bahn-km 14,6 die <strong>Eisenbahn</strong>trasse. An derhier stehenden EÜ Haveldurchlass finden ausschließlich Instandhaltungsarbeiten statt. Erklärtermaßenhat das StAUN Neubrandenburg hiergegen keine Bedenken oder Einwendungen. Auchinsoweit sind über naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen hinaus keine weitergehendere Nebenbestimmungeneigens zum Schutz des Oberflächengewässers erforderlich.Die 8 Durchlässe betreffen keine Gewässer II. Ordnung.Arbeiten an Gewässern II. Ordnung sind nicht beabsichtigt. Dies betrifft speziell auch den Graben113 a/b. Ausweislich der Planunterlagen beschränken sich die Bauarbeiten im Abschnitt zwischender EÜ <strong>Kratzeburg</strong> und dem neuzubauenden ESTW-A in Bahn-km 14,4 auf den Bahnkörper, Baustraßensind hier nicht angeordnet.- 99 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Die bauzeitliche Herrichtung von Brandschutzstreifen als Baustraße ist im vorgesehenen Umfangauch im unmittelbaren Umfeld mehrerer Oberflächengewässer zulässig. Selbst wenn dieser Sachverhaltdas Tatbestandsmerkmal der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen anoberirdischen Gewässern im Sinne von § 82 Abs. 1 LWaG erfüllen sollte sind bei Beachtung derdiesbezüglichen naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sind keine Beeinträchtigungen desWohls der Allgemeinheit oder erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für andereGrundstücke, Bauten oder sonstige Anlagen sowie Beeinträchtigungen der Gewässerunterhaltungzu besorgen. Die unteren Wasserbehörden haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrens keineEinwände oder Bedenken erhoben. Einer Anzeige nach § 82 Abs. 1 LWaG bedarf es nicht.Die Nebenbestimmungen unter A 4.3 zielen auf den Gewässerschutz während der Bauphase.Bei Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen sind vorhabensbedingt keinenachteiligen Auswirkungen für den Wasserhaushalt zu befürchten.Auf § 1a Abs. 1 und 2 WHG wird hingewiesen.B 4.1.9Altlasten und Abfallwirtschaft, BodenschutzDie beiden in der UVS ermittelten Altlasten bzw. –verdachtsflächen (vgl. unter Punkt B <strong>3.1</strong>.2.4)liegen nicht im unmittelbaren Baubereich. Dessen ungeachtet lassen sich Bodenkontaminierungenauch im Baubereich nicht gänzlich ausschließen. Wegen der verschiedenen behördlichen Zuständigkeitenim Umweltrecht sind bei Auffälligkeiten sowohl das Umweltamt des betroffenen Landkreises(Wasser- und Abfallrecht) als auch das StAUN Neubrandenburg (Bodenschutz) zu informieren.Neben den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen der KrW-/ AbfG und der auf dieser Grundlageerlassenen Rechtsvorschriften und den landesrechtlichen Bestimmungen hat die Vorhabensträgerinauch die LAGA- Richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik zu beachten.Nach den bahninternen Vorschriften (Modul 809.0201) ist im Rahmen der Planung und Durchführungvon Infrastrukturmaßnahmen planstufenbegleitend ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzeptzu erstellen. Die Bestellung eines bahninternen Mitarbeiters soll ggf. erforderliche Ad-hoc-Anpassungen während der Bauarbeiten bzw. Vorgaben bei unvorhergesehenem Auffinden vonbelastetem Material sicherstellen.B 4.1.10 Naturschutz und LandschaftspflegeDer Plan berücksichtigt die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege.- 100 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Nationalpark „Müritz-Nationalpark“Wie bereits mehrfach angeführt (vgl. u.a. Punkt B <strong>3.1</strong>.2.2) betrifft das Bauvorhaben den Geltungsbereichder „Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks ‚Müritz-Nationalpark‘“ vom12.09.1990 (GBl. DDR 1990, SDr. 1468). Zur Sicherstellung des in § 3 der NatPMüritzV näherdefinierten Schutzzwecks enthält die VO in deren § 6 einen umfangreichen Verbotskatalog. Generellsind im Nationalpark alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oderVeränderung des Schutzgebietes und seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Beeinträchtigungoder Störung führen können. Mit den Bauarbeiten geht insbesondere eine Reihe von nachhaltigenBeeinträchtigungen bzw. Störungen der an die Bahntrasse angrenzenden Flächen desMüritz-Nationalparks einher. Diese Beeinträchtigungen bzw. Störungen lassen sich nicht in Gänzevermeiden. Gleichwohl erfordern überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Realisierung desvorliegenden Planvorhabens. (vgl. § 8 Abs. 1 Ziffer 2 NatPMüritzV).Das Nationalparkamt ist im Verlaufe des Anhörungsverfahrens als die für das Gebiet des Müritz-Nationalparks zuständigen unteren Forst- und Naturschutzbehörde zur Stellungnahme aufgefordertworden. Die Behörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Bauvorhaben vorgetragen.Sein besonderes Augenmerk richtet das Nationalparkamt auf die Herrichtung einiger Brandschutzstreifenals Baustraßen. Hinsichtlich der einzubauenden Materialien wird unter Berufung aufden Schutzzweck der NatPMüritzV nachdrücklich natürlichen Baustoffen der Vorzug gegeben.Allerdings räumt das Nationalparkamt mit dessen Schriftsatz vom 29.10.2009 (Az.: 5328.112-2.1)der Vorhabensträgerin auch die Möglichkeit einer Verwendung von Recycling-Baustoffen ein. Diehieran geknüpften Bedingungen haben unter Punkt A 4.10 Eingang in den PFB gefunden.LSG „Tollensebecken“Dieses LSG beruht auf den diesbezüglichen Beschluss Nr.X-5-/10/62 des Rates des BezirkesNeubrandenburg von Juni 1962. Nach dem eben angeführten Beschluss ist es im LSG unzulässig,den Charakter der Landschaft zu verändern. Die Baumaßnahmen werden keine nennenswertenAuswirkungen auf das LSG zeitigen. Die Arbeiten beschränken sich auf den bestehenden Bahnkörper,welcher das LSG auf einer Länge von ca. 1,2 km begrenzt. Deren Umfang ist vergleichsweisegering. Neben einer Gleiserneuerung sind im Wesentlichen der Neubau eines verrohrtenBahngrabens und eine Beräumung des Durchlasses in Bahn-km 3,7 vorgesehen. Neue Schutzschichtenwerden hier nicht eingebaut. Als Baustraßen können ganz überwiegend vorhandenebefestigte Wege genutzt werden. Die beiden BE-Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeitenwieder zurückgebaut.LSG „Havelquellseen“Der eben angeführte Beschluss des Rates des Bezirkes bildet ferner die Rechtsgrundlage für dasLSG „Havelquellseen“. Anders als das LSG „Tollensebecken“ wird dieses LSG von der Bahntrasseauf einer Länge von über 1,7 km durchschnitten. Zudem finden hier umfangreichere Bauarbeitenstatt. Erhöhte Immissionsbelastungen werden insbesondere vom Einbau von Schutzschichten- 101 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325sowie dem Umbau des Bf. <strong>Kratzeburg</strong> ausgehen. Insgesamt wird der Schutzzweck des Gebietesvon den im Wesentlichen auf den vorhandenen Bahnkörper beschränkten temporären Umbauarbeitenfreilich nicht beeinträchtigt. Die technologischen Flächen werden nach dem Abschluss derBaumaßnahme wieder zurückgebaut.Die untere Naturschutzbehörde hat im Verlaufe des Anhörungsverfahrens keine Forderungen zumSchutz der beiden LSG erhoben.BiotopschutzIm Zuge des Bauvorhabens werden entlang der <strong>Eisenbahn</strong>trasse mitunter auch größere Flächenbeansprucht, die mit aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Biotopen ausgestattet sind. EinTeil dieser Biotope unterliegt dem gesetzlichen Schutz des § 20 Abs. 1 LNatG M-V. Zu nennen indiesem Zusammenhang sind Sandmagerrasen und verschiedenartige Laubgebüsche sowieBaumhecken. Einesteils werden die in Rede stehenden Flächen für die Ertüchtigung der Bahnentwässerungund die Errichtung der Kabeltrasse benötigt und sind insofern unverzichtbar. Dergrößere Flächenanteil indes entfällt auf technologische Flächen, insbesondere auf Baustraßen.Die Bestimmung dieser Flächen erfolgt unter maßgeblicher Einbeziehung der betroffenen Umweltbelangeund berücksichtigt speziell das Vermeidungs- und Minimierungsgebot.Selbst bei Beachtung des grundsätzlichen Verbots von Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung,Veränderung des charakteristischen Zustands oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigenBeeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope führen können, überwiegt das öffentlicheInteresse an der vorhabensbezogenen Nutzung der hier betrachteten Flächen.AllenschutzEingriffe in nach § 27 LNatG M-V geschützte Alleen und einseitige Baumreihen sind nicht beabsichtigt.Gesetzlich geschützte BäumeDie Beseitigung von nach § 26a LNatG M-V gesetzlich geschützten Bäume bzw. Handlungen, diezu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind nichtBestandteil des hier festgestellten Plans.Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und PflanzenWährend der sog. Vegetationsperiode werden keine Bäume und Feldgehölze außerhalb des Waldes,Hecken, Feldhecken und sonstige Gehölze sowie Röhrichtbestände gefällt, gerodet, zurückgeschnittenoder auf sonstige Weise beseitigt, vgl. § 34 Abs. 3 Zi. 1 LNatG M-V.ArtenschutzNach Lage der Dinge kommt den artenschutzfachlichen Anforderungen innerhalb der Naturschutzbelangeein erhöhtes Gewicht zu. Dem Rechnung tragend hat die Vorhabensträgerin zusammenmit der Umweltplanung einen „Fachbeitrag zum besonderen und strengen Artenschutz“- 102 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325vorgelegt. Während sich die darin enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen auch im Ergebnisdes Anhörungsverfahrens als geeignete Grundlage für die Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungenbzw. Störungen der relevanten Arten erweisen, haben sich die einschlägigen artenschutzrechtlichenBestimmungen aufgrund der Novellierung des BNatSchG durch das „Erste Gesetzzur Änderung des BNatSchG“ vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) geändert. Gemäß § 42 Abs.1 des BNatSchG ist es verboten,1. wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzenoder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigenoder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten währendder Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zustören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustandder lokalen Population einer Art verschlechtert,3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Artenaus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen ausder Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.Für die nach § 19 BNatSchG zulässigen Eingriffe in Natur und Landschaft werden diese Zugriffsverbotein § 42 Abs. 5 BNatSchG präzisiert. Demnach kommen Verstöße gegen die in den Nr. 1, 3und 4 des § 42 Abs. 1 BNatSchG bestimmten Verbote nur in Betracht, sofern Tier- und Pflanzenartendes Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. europäische Vogelarten betroffen sind. UnvermeidbareBeeinträchtigungen unterfallen erst dann dem Verbotstatbestand, wenn die ökologischeFunktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhangnicht mehr erfüllt wird. Freilich können in diesem Zusammenhang vorgezogene AusgleichsmaßnahmenBerücksichtigung finden.Wird selbst unter Beachtung des eben skizzierten § 42 Abs. 5 BNatSchG gegen ein artenschutzrechtlichesVerbot des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßen, bleibt im Rahmen der Planfeststellung zuprüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nach § 43Abs. 8 BNatSchG vorliegen. Eine solche Ausnahme kann u.a. aus zwingenden Gründen des ü-berwiegenden öffentlichen Interesses wirtschaftlicher Art zugelassen werden, vgl. § 43 Abs. 8 Nr.5 BNatSchG. Dies setzt voraus, dass zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustandder Population einer Art nicht verschlechtert.Das vorliegende Bauvorhaben stellt einen zulässigen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinnedes § 19 BNatSchG dar, vgl. Punkt B 3.3. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur undLandschaft werden im Ergebnis der Umsetzung der LBP-Maßnahmen in angemessener Frist ausgeglichenoder in sonstiger Weise kompensiert. Aber selbst für den Fall, dass einzelne Beeinträch-- 103 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325tigungen nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden könnten, gingen die Belange des Naturschutzesund der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaftden für den Streckenausbau streitenden Belangen im Range nicht vor.Unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Planvorhabens einerseits und der naturräumlichenAusstattung andererseits konzentrieren sich die Ausführungen zum Artenschutz im Folgendenauf das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sowie auf das Tötungsverbot gem.§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 42 Abs. 5 BNatSchG.Unter der Maßgabe, dass die darauf gerichteten Vermeidungsmaßnahmen tatsächlich umgesetztwerden, gehen zu den maßgeblichen Zeiten von den Bauarbeiten keine erheblichen Störungen fürdie wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten aus, § 42 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG. Erhebliche Störungen des dämmerungs- und nachtaktiven Fischotters bei derInstandsetzung des EÜ Haveldurchlass sind dank der Bauzeitenbeschränkung auf die Tageszeitnicht zu befürchten. Des Weiteren treten am eben genannten und als potenzielles Fledermausquartiereingestuften Brückenbauwerk keine Störungen für Fledermausarten auf, denn die Bauarbeitenhier werden in den Monaten September und Oktober ausgeführt. Eine Störung an den, inden Bäumen im Abschnitt von Bahn-km 7,6 bis Bahn-km 9,0 befindlichen Fledermausquartierenwird wegen der Gehölzschutzmaßnahmen ausgeschlossen. Bezüglich der verschiedenen im Untersuchungsraumvorkommenden Vogelarten sind die Bauarbeiten in erster Linie am Verbot einerStörung während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeiten zu messen. In der Tat werden einzelneBrutplätze baubedingt gestört. Betroffen hiervon sind aber Vogelarten, die über eine größere Flächegleichmäßig verteilt sind und in einer höheren Anzahl von Individuen anzutreffen sind. Weilsich infolgedessen der Erhaltungszustand der lokalen Population der betreffenden Vogelart nichtverschlechtert, wird die das Verbot auslösende Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht. Für einzelneVogelarten wie Rotmilan, Wendehals, Wespenbussard, Rauhfußkauz und Rothalstaucher werdenStörungen durch LBP-Maßnahmen (Bauzeitenbeschränkung und Sichtschutz) vermieden.Das Tötungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in der für zulässige Eingriffe gem. § 42 Abs.5 BNatSchG geltenden Konstellation ist vorliegend in zwei Fallgruppen zu hinterfragen: Bei bestimmtenTierarten muss mit Verlusten durch die Bauarbeiten gerechnet werden, für andere Tierartenwird das Kollisionsrisiko mit der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit nachFertigstellung des Bauvorhabens steigen.Gefährdet durch Bauarbeiten sind vornehmlich Exemplare der im Baufeld selbst oder in Bereichender Baustraßen vorkommenden Reptilien (sprich: Zauneidechse) und Amphibien (Rotbauchunke,Laubfrosch, Kammmolch und Moorfrosch). Dem Verlust von Individuen der in Rede stehendenTierarten wird durch das Absammeln (Zauneidechse/ Schutzmaßnahme S11) bzw. durch Amphibienschutzmaßnahmenwie das Aufstellen entsprechender Leitzäune (Schutzmaßnahme S2), eineBauzeitenbeschränkung auf die Tageszeit (Schutzmaßnahme S9) oder den Einbau von Tierausstiegshilfen(Schutzmaßnahme S10) entgegengewirkt. Speziell die auf den Amphibienschutz aus-- 104 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325gerichteten Maßnahmen lassen hoffen, dass die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Insoweitbesteht für die Schaffung der vom LUNG geforderten zwei zusätzlichen Teiche als Amphibienlebensraumkein Erfordernis. Von den Bauarbeiten gleichsam betroffen ist der pionierfreudigeNachtkerzenschwärmer, der seine Futterpflanzen u.a. im Umfeld des Bahnkörpers sucht. Um diebei der Vegetationsbeseitigung hervorgerufenen Verluste bei Entwicklungsformen dieser Schmetterlingsartmöglichst gering zu halten, werden relevante Abschnitte auf Raupen hin überprüft undggf. abgesammelt (Schutzmaßnahme S13).Es ist naheliegend, dass Einzelverluste trotz der vorskizzierten umfangreicheren Vermeidungsmaßnahmennicht in Gänze ausschließen lassen. Ob jedoch deswegen bereits der Verbotstatbestanderfüllt wird, lässt sich anhand des Artenschutzbeitrags der Vorhabensträgerin nicht abschließendsubsumieren. Die Folgen für die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenenFortpflanzungs- oder Ruhestätte werden letztlich offen gelassen. Eine diesbezügliche starke Betroffenheitdürfte sich zumindest für die am Bahnkörper ausgerichteten Habitate der Zauneidechseeinstellen. Für die weitere artenschutzrechtliche Prüfung wird unterstellt, dass das Bauvorhabenbezüglich der hier betrachteten Tierarten gegen das Tötungsverbot verstößt. Gleichzeitig wird festgestellt,dass die Voraussetzungen einer Zulassung der Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 43Abs. 8 BNatSchG erfüllt sind. Für die Durchführung des Planvorhabens sprechen überwiegendeGründe des öffentlichen Interesses. Alternativen, die den Streckenausbau unter Umgehung desTötungsverbots ermöglichen würden, sind nicht erkennbar.Das steigende Kollisionsrisiko infolge der Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit trifftdiverse Fledermaus- und Vogelarten.Die tatsächlichen Folgen auf hier vorkommenden Fledermausarten (Braunes Langohr, GroßerAbendsegler, Breitflügel-, Rauhhaut-, Wasser-, Zwerg-, Zweifarb- und Fransenfledermaus) lassensich nur schwer prognostizieren. Nach den Recherchen der Vorhabensträgerin ist in der Fachliteraturdie Erhöhung des Verlustes von Einzelindividuen bei einer Geschwindigkeitserhöhung von120 km/h auf 160 km/h nicht belegt, kann dessen ungeachtet jedoch nicht ausgeschlossen werden.Damit bleibt zugleich unklar, ob sich das Planvorhaben diesbezüglich auf die ökologischeFunktion des vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhangauswirken wird, mithin ob der Verbotstatbestand erfüllt wird. Auf eine Aufrechterhaltungder ökologischen Funktion zielen die Anlage eines potenziellen Fledermausquartiers (ErsatzmaßnahmeE3) und insbesondere die vom LUNG angeregten Fledermauskästen im Bereich der EÜHaveldurchlass (Vermeidungsmaßnahme V2). Sollte nach der Tötungsverbotstatbestand dennocherfüllt sein, sind die Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme gegeben. Es steht nichtzu befürchten, dass sich der Erhaltungszustand einer der betroffenen Fledermauspopulationenverschlechtert. Alternativen sind nicht ersichtlich.Die Anhebung der Streckengeschwindigkeit wird sicherlich zu einer Erhöhung des so genanntenVogelschlags führen. In welchem Ausmaß dies geschieht bleibt offen. Das Fachgutachten geht- 105 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325von der Annahme aus, dass die Steigerungsraten bei den Tierkollisionen nicht erheblich seien.Schließlich könnten die betreffenden Vogelarten bereits bei den derzeit gefahrenen 120 km/h imÜberflug kaum aktiv ausweichen. Nach der Einschätzung der Planfeststellungsbehörde rechtfertigtdieser Umstand für sich noch nicht den Schluss, dass das zu erwartende Risiko zu vernachlässigensei. Immerhin steigt mit der Geschwindigkeit der Überraschungseffekt und es sinken die Reaktionszeiten.Fraglos sind jedoch die einzelnen Faktoren, welche das Kollisionsgeschehen steuernderzeit noch nicht ausreichend erforscht. Das LUNG erwartet jedenfalls eine messbare Erhöhungdes geschwindigkeitsbedingten Tötungsrisikos hauptsächlich bei Mäuse- und Wespenbussard,Schwarzspecht, Waldkauz sowie Seeadler. Einschlägig gefährdet werden in erster Linie Vogelartensein, die als Aasfresser den Bahnkörper in Bereichen häufiger Wildwechsel gezielt nachverendetem Wild absuchen. In diesem Zusammenhang soll dem bereits bestehenden als auchdem vorhabensbedingt steigenden Kollisionsrisiko speziell für Seeadler mit der ErsatzmaßnahmeE4 begegnet werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird der Böschungsbereich in einem besonderskollisionsgefährdeten Abschnitt der Bahntrasse ausgehagert, um dessen Bedeutung als Äsungsflächefür kollisionsgefährdetes Wild zu verringern. Das Töten von Einzelexemplaren ist im Rahmenzulässiger Eingriffe dann artenschutzrechtlich relevant, wenn zugleich die ökologische Funktionder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffen wird. Abschließende Aussagen hierzu fehlenim Fachbeitrag. Daher wird für alle Vogelarten als wahr unterstellt, dass die mit einem erhöhtenKollisionsrisiko einhergehende Anhebung der Streckengeschwindigkeit dem gesetzlichen Tötungsverbotunterfällt. Auch für die betroffenen europäischen Vogelarten wird festgestellt, dass dieVoraussetzung für die Zulassung einer Ausnahme vom Tötungsverbot aus zwingenden Gründendes überwiegenden öffentlichen Interesses wirtschaftlicher Art vorliegen, vgl. § 43 Abs. 8BNatSchG. Vorhabensbedingt wird sich der Erhaltungszustand der betroffenen Vogelpopulationennicht verschlechtern. Zudem sind keine zumutbaren Alternativen erkennbar.Außerhalb des Störungs- und des Tötungsverbots ist die Instandsetzung des EÜ „Haveldurchlass“schlussendlich am artenschutzrechtlichen Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebendenTiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oderzu zerstören (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG), zu messen. Vorliegend steht dieses Verbot wiederumunter dem Vorbehalt des § 42 Abs. 5 BNatSchG. Wenn auch bislang nicht nachgewiesen, könntedas eben angeführte Brückenbauwerk aufgrund der Rissbildung im Beton verschiedenen Fledermausartenals Wochenstube, Sommer- oder Winterquartier dienen. Indem die Risse im Interesseder Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der EÜ wieder beseitigt werden, wird zumindest eine potenzielleFortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigt oder gar zerstört. Dennoch wird der in Redestehende Verbotstatbestand nicht verletzt. Die Anlage eines potenziellen Fledermausquartiers(Ersatzmaßnahme E3) sowie das Anbringen zweier Fledermauskästen im Bereich des EÜ „Haveldurchlass“sorgen für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit im Sinne des § 42 Abs. 5BNatSchG.- 106 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Aufgrund der Konzentrationswirkung (Pkt. A 3.2) bedarf es neben der Planfeststellung keiner gesondertenartenschutzrechtlichen Entscheidungen. Dies gilt ebenfalls für die im Rahmen von LBP-Maßnahmen vorgesehenen Entnahmen der jeweils streng geschützten Arten AbgeplattetenTeichmuschel (Schutzmaßnahme S7 – Umsetzen von Großmuscheln zum Schutz des Bitterlings)und Zauneidechse ([Anhang IV der FFH-Richtlinie] Schutzmaßnahme S11 – Schutz der Zauneidechse).Beide Maßnahmen dienen eigens dem Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.Gegen die beiden Schutzmaßnahmen hat das das LUNG keine fachlichen Einwände geltend gemacht.Mit der diesbezüglichen Nebenbestimmung unter Pkt. A 4.5 wird die Einbeziehung der oberenLandesnaturschutzbehörde bei der weiteren Vorbereitung und d Durchführung sichergestellt.VogelschlagDen artenschutzrechtlichen Betrachtungen speziell zum Schutz der europäischen Vogelarten gehtvon der Annahme aus, dass eine vorhabensbedingte Steigerung des Kollisionsrisikos infolge derAnhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit unvermeidbar ist. Sollten wider Erwarten die inRede stehenden Wirkungen vermeidbar sein, hätte dieser PFB nicht ergehen dürfen, da in diesemFall selbst unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 42 Abs. 5 BNatSchG ein rechtswidrigerVerstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot vorläge. Nach Lage der Dinge ist dieBeachtung des Vermeidungsgebots in Form eines Monitorings zu überprüfen. Sollten sich in dessenErgebnis unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Vermeidungsmöglichkeiten offenbaren,sind die entsprechenden Maßnahmen umgehend vorzunehmen. Erforderlichenfalls ist bei derPlanfeststellungsbehörde ein Planergänzungsverfahren zu beantragen.Mit dem PFB vom 17.02.2006 für das Bauvorhaben „Großprojekt Rostock – Berlin; <strong>PFA</strong> 1 LalendorfOst (a) – Rostock Hbf (a); Bahn-km 70,000 bis Bahn-km 112,150 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> –Warnemünde“ vom 17.02.2006 (Az.: 57130 Pap 103/03.6325) wird die Vorhabensträgerin zurDurchführung eines dreijährigen Monitorings zur Erfassung von Vogelschlagsereignissen in ausgewähltenAbschnitten des <strong>PFA</strong> verpflichtet. Dies soll in Abstimmung mit dem LUNG geschehen.Das Ziel dieses Monitorings besteht in der Vermeidung einer vorhabensbedingten Steigerung desVogelschlags. Diesbezüglich liegen bislang noch keine konkreten Ergebnisse vor. Eine zwischenzeitlichbekannt gewordene Auswertung von Totfunden bei Seeadlern für den Zeitraum von 1996bis 2007 offenbart indes, das entlang der ABS das in Rede stehende Thema gerade bei den Streckenabschnittenzwischen Fürstenberg und Waren brisant ist. Insoweit ist die Durchführung einesMonitorings im <strong>PFA</strong> <strong>3.1</strong> artenschutzrechtlich geboten. Sowohl bei der Bestimmung der zu untersuchendenAbschnitte als auch der Festlegung der Untersuchungsmethoden soll maßgeblich dieFachkompetenz des LUNG berücksichtigt werden. In das neuerliche Monitoring können die bisdahin vorliegenden Ergebnisse aus dem <strong>PFA</strong> 1 einfließen.Ökologische Baubegleitung und ökologische BauüberwachungDie ökologische Bauüberwachung hat die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt-und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Nach dem Umwelt-- 107 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Leitfaden hat die Vorhabensträgerin im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung im Einzelnenfolgende Aufgaben wahrzunehmen:- Überprüfung der zeitlichen Koordination, z. B. Berücksichtigung der landschaftspflegerischenMaßnahmen im Bauzeitenplan,- Einarbeitung der für die Ausführung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen notwendigenLeistungsbeschreibungen in die Vergabeunterlagen zum <strong>Eisenbahn</strong>bau; z. B. Einarbeitung relevanterNaturschutzauflagen,- Kennzeichnung der Flächen, die für die Bauarbeiten nicht (auch nicht vorübergehend ) in Anspruchgenommen werden dürfen, im Gelände (Tabuzonen),- Kontrolle der Einhaltung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten,- regelmäßige Teilnahme an den Bauberatungen,- Ökologische Auftakteinweisung/ Aufklärung der Bauleitung sowie der am Bau Beschäftigtenüber die Sinnhaftigkeit der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen,- allgemeine Überwachung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und ökologischen Aspekten,- Einflussnahme auf die Vorbereitung der landschaftspflegerischen Gestaltungs-, AusgleichsundErsatzmaßnahmen (z. B. Böschungsneigung),- Dokumentation des Bauablaufs (Protokolle, Fotos etc.),- Anlaufstelle für Fragen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden während der Bauausführung,- regelmäßige Berichterstattung an das EBA sowie- die Beweissicherung in Schadensfällen.Die ökologische Bauüberwachung hat sowohl der Planfeststellungsbehörde als auch den unterenNaturschutzbehörden regelmäßig zu berichten. Die Berichtszeiträume werden in Abhängigkeit destatsächlichen Baugeschehens variieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt hierbei wird die Wirksamkeitder planfestgestellten Schutzmaßnahmen sein.Umsetzung der LBP-MaßnahmenNach Lage der Dinge stehen die vielfältigen Schutzmaßnahmen im Zentrum der LBP-Maßnahmen.Sie sind so zu planen und auszuführen, dass der damit verfolgte Zweck tatsächlich erreichtwird. Zeitlich sind sie so an die betreffenden Baumaßnahmen zu koppeln, dass sie rechtzeitig ausgeführtwerden können. Sie dürfen diesen Arbeiten allerdings nicht soweit vorausgehen, dassbeim Bauanfang bereits eine Neubesiedlung stattgefunden hat.- 108 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Die Auflage zur Abstimmung der detaillierten Umsetzung der Ersatzmaßnahme E3 beruht maßgeblichauf eine diesbezügliche Forderung aus dem Anhörungsverfahren.Die Überprüfung der Wirksamkeit der Ersatzmaßnahme E4 nach 3 Jahren erfolgt im Interesseeiner dauerhaften Kompensation der zugrundeliegenden Eingriffe in Natur und Landschaft.B 4.1.11 ForsthoheitDas Planvorhaben berührt der Belang der Walderhaltung. Für die Errichtung des durchgehendenKabelführungssystems, die Herstellung einer leistungsfähigen Bahnentwässerung sowie für Böschungsarbeitengeht Wald auf einer Fläche von insgesamt 2.103 m² dauerhaft verloren. Hinzu trittder baubedingter Waldverlust auf einer Fläche von insgesamt 4.037 m². Diese Flächen werdeninsbesondere als technologische Flächen (BE-Flächen und Baustraßen) beansprucht. Betroffensind neben Nadelholzbeständen auch wertvollere Waldflächen.Vorliegend sind die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für dieWaldumwandlung im Sinne von § 15 Abs. 1 LWaldG erfüllt. Die Waldinanspruchnahme ist im vorgesehenenAusmaß zur Durchführung des im öffentlichen Interesse liegenden Streckenausbauserforderlich. Die Versagensgründe nach § 15 Abs. 4 LWaldG liegen nicht vor.Infolge der Konzentrationswirkung der Planfeststellung nach § 75 Abs. 1 VwVfG sind keine gesondertenGenehmigungen (Genehmigung für die Waldumwandlung nach § 15 Abs. 1 LWaldG alsauch die Genehmigung für die Erstaufforstung nach § 25 Abs. 1 LWaldG) erforderlich.Nach § 15 Abs. 5 LWaldG wird die Vorhabensträgerin zum Ausgleich der nachteiligen Folgen derWaldumwandlung verpflichtet. Entsprechend der in der von der Vorhabensträgerin näher aufgeschlüsseltenWaldbilanz entsteht für die oben angeführten anlage- und baubedingten Inanspruchnahmenein Kompensationsbedarf von insgesamt 5.178 m². Dieser Kompensationsbedarf wirdzusammen mit der hier planfestgestellten landschaftspflegerischen Ersatzmaßnahme E 1 vollständigbefriedigt. Dies ist von der Landesforstanstalt für deren Zuständigkeitsbereich ausdrücklichbestätigt worden. Gegen den Teil der Waldbilanz, die Flächen im Müritz-Nationalpark liegen, hatdie Nationalparkverwaltung in deren Funktion als untere Forstbehörde keine Bedenken kundgetan.Gemäß § 15 Abs. 7 LWaldG M-V darf die mit dieser Planrechtsentscheidung genehmigte Waldumwandlungerst unmittelbar vor Verwirklichung der anderen Nutzung (Abholzung und Rodung)realisiert werden.Das Betreten des Waldes ist in § 14 BWaldG und 28 LWaldG M-V geregelt.Der Forderung der Landesforstanstalt nach Schutz der an den Bahnkörper angrenzende Waldbeständein vollumfänglich nachzukommen. Einer gesonderten Auflage hierzu bedarf es indes nicht.- 109 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Art und Umfang des Gehölzschutzes sind in der planfestgestellten Schutzmaßnahme S 1 - Gehölzschutz– hinreichend beschrieben (Maßnahmeblatt) und dargestellt (Maßnahmenplan).B 4.1.12 DenkmalschutzBaudenkmälerNach dem Konzept zur Baustellenlogistik wird u.a. die Kreisstraße MST 8 zwischen der B 193 unddem Bf. <strong>Kratzeburg</strong> als Zufahrtsstraße benutzt. Diese Straße ist innerhalb der Ortschaft <strong>Kratzeburg</strong>als Kopfsteinpflasterstraße beschaffen, die als Baudenkmal in der Denkmalliste des LandkreisesMecklenburg-Strelitz benannt ist. Nach Information des Landkreises erfolgt gegenwärtigein grundhafter Ausbau der in Rede stehenden Straße. Als Folge dieses Straßenbauvorhabensgeht die Denkmaleigenschaft verloren. Mit Blick auf den vorgesehenen Fertigstellungstermin(30.06.2009) geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass insoweit grundsätzlich keinedenkmalrechtlichen Belange mehr zu berücksichtigen sind. In die zwischen dem Straßenbaulastträgerund der Vorhabensträgerin vorzunehmenden Abstimmung zur Straßennutzung sind ggf.noch zu beachtende denkmalfachliche Belange einzubeziehen. Mit der Aufnahme des Baustellenverkehrssoll beispielsweise die Umsetzung der bis dato noch zu erfüllenden denkmalpflegerischenNebenbestimmungen der Entscheidung zum Straßenbauvorhaben durch den Straßenbaulastträgernicht erschwert werden.Die Baudenkmäler- ehemalige Bahnstation in Klockow (Dorfstraße 3) und- Bahnwärterhaus mit Stall in <strong>Kratzeburg</strong> (Dorfstraße 22)sind vom Planvorhaben nicht berührt. An den betreffenden Gebäuden, die nicht mehr im Eigentumder Deutschen Bahn AG stehen, werden keinerlei bauliche Maßnahmen wie etwa zum vandalismussicherenSchutz ausgeführt.BodendenkmälerIm Baubereich befinden sich mehrere bekannte Bodendenkmäler (vgl. B <strong>3.1</strong>.2.7).Von hoher wissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung ist insbesondere der einst alsLandwehr aufgeschüttete mehrere Meter hohe Wall östlich der <strong>Eisenbahn</strong>strecke bei Bahn-km 2,7.Nach dem Plan sind am Bodendenkmal selbst keinerlei Veränderungen beabsichtigt. Zudem werdenin dessen Umgebung keine Maßnahmen durchgeführt, die das Erscheinungsbild oder dieSubstanz der Landwehr erheblich beeinträchtigen. Wegen des vorskizzierten Stellenwerts desDenkmals wird die Vorhabensträgerin dennoch ausdrücklich zur Beachtung des Denkmals verpflichtet.So ist beispielsweise auszuschließen, dass die betreffende Fläche in irgendeiner Formals technologische Fläche benutzt wird.- 110 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Etwas abseits der <strong>Eisenbahn</strong>strecke gelegen finden sich im Waldgebiet etwa im Abschnitt vonBahn-km 12,3 bis Bahn-km 12,7 (bahnrechts) mehrere Grabhügel. Diese Bodendenkmäler selbstsind vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt. Indessen ist zu beachten, dass solche Grabhügel inder Vergangenheit als „heiligen Stätten“ galten, in denen auch außerhalb der Hügelgräber Urnenbestattungenstattfanden. Derartige Objekte könnten auf der Fläche der Baustraße verborgen sein.Gemäß der diesbezüglichen Nebenbestimmung unter Pkt. A 4.6 sind unter maßgeblicher Beteiligungder Denkmalfachbehörde die Aussichten zu beurteilen, trotz der Vorbelastung noch auf Einzelfundstückezu stoßen. Erforderlichenfalls wird die Denkmalfachbehörde eine denkmalfachlicheBegleitung vornehmen.Dieser Planfeststellung liegt die Erklärung der Vorhabensträgerin zugrunde, nach welcher in denBereichen der anderen Bodendenkmäler keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind.Archäologische Funde und Fundstellen können auch außerhalb der bekannten Bodendenkmälerentdeckt werden. Entdeckte Bodendenkmäler und die Entdeckungsstellen sind der unteren Denkmalbehördeunverzüglich anzuzeigen und bis zu 5 Tagen nach der Anzeige in unverändertem Zustandzu erhalten, § 11 DSchG M-V.Die frühzeitige Mitteilung über den Beginn der Erdarbeiten ist erforderlich, damit die Denkmalschutzbehördendie ihr nach dem DSchG M-V obliegenden Aufgaben erfüllen und insbesondereerforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz, Erhalt oder Bergung einleiten kann.B 4.1.13 Belange behinderter MenschenDer Plan berücksichtigt in dessen überarbeiteten Gestalt die Belange behinderter Menschen. Erentspricht namentlich den Vorgaben des Programms der Deutschen Bahn AG, welches behindertenund alten Menschen sowie Kindern und sonstigen Personen mit Nutzungsschwierigkeiten dieBenutzung von Bahnanlagen und Fahrzeugen ohne besondere Erschwernis ermöglichen soll, vgl.§ 2 Abs. 3 EBO. Nach dem eben angeführten Programm werden die Verkehrsstationen im Zugevon Neu- und umfassenden Umbaumaßnahmen nach und nach barrierefrei gestaltet.Die Personenverkehrsanlagen in <strong>Kratzeburg</strong> werden in der Gesamtschau (ersatzloser Rückbauder Bahnsteigkante bahnlinks, Einkürzung Bahnsteig bahnrechts und Veränderung der Bahnsteigkante)umfassend umgebaut. Somit greift das Programm der Deutschen Bahn AG. Nach dessenPunkt 3.2.3 berücksichtigt die DB Station & Service AG in ihren Baustandards die gültigen nationalenNormen zum barrierefreien Bauen aus dem öffentlichen Baurecht (z.B. DIN 18024). Es geltendie bemessungsrelevanten Module der DB-Richtlinie 813. Nach Lage der Dinge sind für den Bf.<strong>Kratzeburg</strong> speziell die Neigungsverhältnisse relevant. Das vorgeschriebene Quergefälle von maximal2 % nach RiL 813.0201 Nr. 3 (3) c) und DIN 18024 wird auf der nach RiL 813.0201 Nr. 2 (6)- 111 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325und TSI PRM vorgeschriebenen Mindestbreite von 2,50 m eingehalten. Zudem wird ein Blindenleitsysteminstalliert (vgl. Anlage 7.1 – Bauwerkspläne Verkehrsanlagen).B 4.1.14 Straßen und Wege,Bestandteil des Plans ist ein Konzept zur Baustellenlogistik. Hiernach kommt den öffentlichenStraßen und Wegen hauptsächlich die Funktion von Zufahrtsstraßen bzw. als Baustellenzufahrtenzu. Für die Baustraßen hingegen werden neben Brandschutzstreifen vor allem nichtöffentlicheWege benutzt und ggf. ausgebaut.Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass speziell die Benutzung der Zufahrtsstraßennicht deren Gemeingebrauch übersteigt. So haben sich im Anhörungsverfahren in baulicher undverkehrlicher Hinsicht keinerlei Hinweise auf eine Überschreitung der zulässigen Nutzung gezeigt.Dessen ungeachtet sind für die Benutzung der betroffenen öffentlichen Straßen und Wege aufgrundder Konzentrationswirkung der Planfeststellung (§ 75 Abs. 1 VwVfG) ohnehin keine gesonderten(straßen-)behördlichen Entscheidungen erforderlich. Dies betrifft namentlich gerade auchdie Sondernutzungserlaubnisse nach § 22 StrWG-MV (einschließlich der Einrichtung von Zufahrtenzu Landes- und Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, § 26 StrWG-MV). Insoweitist die Aufforderung Fachdienstes Hoch- und Tiefbau des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, dieVorhabensträgerin habe beim Straßenbaulastträger eine Sondernutzung nach § 22 StrWG-MVbeantragen, grundlos. Gleichwohl wird die Vorhabensträgerin verpflichtet, sich mit dem Straßenbaulastträgerder Kreisstraße MST 8 vorab ins Benehmen zu setzen, um insbesondere den imFalle des Zusammentreffens von Straßen- und <strong>Eisenbahn</strong>vorhaben entstehenden Abstimmungsbedarfzu befriedigen.Die betreffenden Straßenbaulastträger haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrens gegen dasKonzept der Baustellenlogistik keinerlei Bedenken geltend gemacht.Die Nebenbestimmungen unter Punkt A 4.8 sind darauf gerichtet, Störungen im öffentlichen Straßen-und Wegenetz zu vermeiden und Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit auf denbetroffenen Verkehrswegen weitgehend auszuschließen.B 4.1.15 Rückbau der EÜ Adamsdorf, Bahn-km 2,613Die amtsfreie Stadt <strong>Neustrelitz</strong> bekundete im Anhörungsverfahren ihren Unmut über den ersatzlosenRückbau der EÜ Adamsdorf in Bahn-km 2,613. Mit dieser Maßnahme wird der Rad- und Wanderwegvon der Stadt hin zum Langen See unterbrochen. Diesen Weg könne der vorhandeneRadweg entlang der B 96 nicht ersetzen. Indes verweist die Stadt zugleich auf die Verantwortlich-- 112 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325keit des Amtes <strong>Neustrelitz</strong>-Land. In der Tat verlässt der angesprochene Waldweg zwischendurchdas Stadtgebiet, und zwar auf dem kurzen Abschnitt, in welchem just die Brücke steht. Insoweitverläuft der die <strong>Eisenbahn</strong>trasse kreuzende Weg auf dem Gemeindegebiet von Blumenholz.Im Ergebnis der Abwägung der nach Lage der Dinge betroffenen Belange werden die Bedenkender Stadt <strong>Neustrelitz</strong> zurückgestellt.Fraglos bieten sich die Waldwege für den nichtmotorisierten Verkehr an. Mit deren Verlagerungauf die Bundesstraße wird der Erholungseffekt ganz erheblich geschmälert. Überdies verlängernsich die zu bewältigenden Wegstrecken.Dem städtischen Interesse an der Beibehaltung der Wegebeziehung stehen die Kosten der Vorhabensträgerinfür die Ertüchtigung des Bauwerks für eine Radsatzlast von 25 t sowie die andauerndenUnterhaltungskosten gegenüber, die unter den gegebenen Umständen als nicht gerechtfertigterscheinen. Die Gemeinde Blumenholz bzw. das sie vertretene Amt <strong>Neustrelitz</strong>-Land gab imAnhörungsverfahren keinerlei Stellungnahmen ab. Es existiert jedoch ein Schriftsatz des Amtesvom 02.08.2007, in dem es heißt, dass die Gemeinde in der Vergangenheit keine Widmung vorgenommenhat. Weil es in diesem Zusammenhang keinerlei Bezug auf eine möglicherweise schonbestehende Widmung genommen hat, kann unterstellt werden, dass es für einen öffentlichen Wegan dieser Stelle kein Verkehrsbedürfnis zu erkennen vermag. Die Landesforst als Eigentümerindes Waldweges erklärte im Anhörungsverfahren ausdrücklich, dass sie gegen den Rückbau derÜberführung keine Bedenken hegt. Neben der Stadt <strong>Neustrelitz</strong> haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrenskeine weiteren Personen Einwände gegen den Rückbau geltend gemacht.Nach dem Rückbau der EÜ bleibt für den Rad- und Fußgängerverkehr die oben angesprocheneQuerungsmöglichkeit im Zuge der SÜ bei Bahn-km 3,367 erhalten. Selbst unter Berücksichtigungder geringeren Erholungseignung ist dieser Weg zumutbar. Er gewährleistet das sichere Überquerender <strong>Eisenbahn</strong>strecke. Die entstehenden Umwege von ca. 1 km sind auch für Wanderer hinnehmbar.Ohne den Abriss der EÜ selbst infrage zu stellen, macht der Fachdienst Wirtschaftsförderung desLandkreises unter Hinweis auf mehrere überregionale und regionale Rad- und Wanderwege aufdie Notwendigkeit einer geänderten Streckenführung und einschließlich eines nicht näher beschriebenWegeausbaus aufmerksam. Diese Forderung hat ausweislich der Verhandlungsniederschriftder Anhörungsbehörde im Erörterungstermin vom 15.10.2008 ihre Erledigung gefunden.B 4.1.16 NationalparkradwegWie unter Punkt B <strong>3.1</strong>.4.1 angedeutet führt der Rückbau der SÜ in Bahn-km 10,2 zu einer Unterbrechungdes Nationalparkradwegs. Der eigens hierfür ausgebaute Abschnitt des Radweges zwischender SÜ der B 193 in Bahn-km 7,6 und eben dieser SÜ in Bahn-km 10,2 wird de facto funktionslos.Mit dem Wegfall der Querungsmöglichkeit kann man hier nicht mehr zu den Wegen auf der- 113 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325anderen Bahnseite gelangen. Zudem ist der bahnlinks in Richtung der SÜ in Bahn-km 12,1 führendeWeg nicht erreichbar, denn die bahnparallelen Brandschutzstreifen sind für Radfahrer ungeeignet,weil sie zum Zwecke der Vegetationsfreihaltung regelmäßig umgepflügt werden.Gleichwohl bewirkt der in Rede stehende Abriss keine nachhaltige Störung der Funktionsfähigkeitdes vorhandenen Radwegenetzes, die notwendige Folgemaßnahmen nach sich zu ziehen hätte.Die Unterbrechung des Nationalparkradwegs lässt sich mithilfe einer verhältnismäßig kleinräumigenVeränderung in der Wegeführung beheben. Für die zu ändernde Radfahrroute steht zunächstdie B 193 über die SÜ hinaus bis zur Einmündung der K 8 und sodann die eben bezeichneteKreisstraße bis in die Ortslage Adamsdorf zur Verfügung, wo sie ihren ursprünglichen Verlauf wiederaufnehmen kann. Dabei nimmt die Planfeststellungsbehörde der missliche Umstand, dass diebesagte Bundesstraße hinter der SÜ bislang über keinen Radweg verfügt, durchaus zur Kenntnis.Vor dem Hintergrund der im Anhörungsverfahren bekundeten Absicht, den schon ausgebautenRadweg südlich der Bahntrasse in Richtung <strong>Kratzeburg</strong> zu verlängern, regt das Nationalparkamtan, die Baustraßenbefestigung im betreffenden Abschnitt nach dem Ende des Streckenausbausliegen zu lassen. Unter der Maßgabe, dass zur Herstellung der Baustraße Schotter eingebautwird, ließe sich der Weg nach dem Abschluss der Bauarbeiten durch Auftragen einer entsprechendenDeckschicht als Radweg ausbilden. Das Nationalparkamt hat gegenüber der Vorhabensträgerinmit dessen Schriftsatz vom Oktober 2008 zugesichert, dass in diesem Zusammenhangkeine zusätzlichen LBP-Maßnahmen abverlangt werden würden. Des Weiteren hat es sich zurÜbernahme der Mehrkosten bereiterklärt.Das Ansinnen der Nationalparkverwaltung ist fraglos nachvollziehbar. Dessen ungeachtet ist diePlanfeststellungsbehörde für Entscheidungen bezüglich eines Radwegeausbaus sachlich nichtzuständig. Der betreffende Weg ist weder eine Betriebsanlage einer <strong>Eisenbahn</strong> im Sinne von § 18AEG, noch stellt er sich als notwendige Folgemaßnahme im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG dar.Planfeststellungsrelevant indes ist die aus der Stellungnahme des Nationalparkamtes abzuleitendeFrage, ob die Vorhabensträgerin verpflichtet ist, in der bahnlinken Baustraße im Abschnitt zwischenBahn-km 10,235 und Bahn-km 11,160 anstelle von Recycling-Material Schotter einzubauen.Nach Lage der Dinge könnte sich auch unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeerklärungeine derartige Forderung insbesondere aus dem Rücksichtnahmegebot ergeben. Zweifels ohnewird die Absicht zur Radwegverlängerung durch das Baustellenkonzept der Vorhabensträgerinnicht beeinträchtigt oder gar vereitelt. Gleichwohl steht eine denkbare Nachnutzung der Baustraßedurchaus im öffentlichen Interesse, so ließen sich beispielsweise die andernfalls durch einen völligseparaten Radwegebau hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft minimieren. Um denEinbau der höherwertigen Materialien zu rechtfertigen, hat die Nationalparkverwaltung die mutmaßlichnoch fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die ins Auge gefasstespätere Nutzung als wahrscheinlich erscheinen lassen. Dazu gehört namentlich die Regelung zueigentumsrechtlichen Fragen einschließlich solcher der Verkehrssicherungspflicht und der Unterhaltungslast.- 114 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325Es liegt auf der Hand, dass die eben bezeichneten Voraussetzungen so rechtzeitig vor Baubeginnerfüllt sein müssen, dass die Vorhabensträgerin noch entsprechend reagieren kann.B 4.1.17 StraßenverkehrBauarbeiten gehen regelmäßig mit verkehrslenkenden, -beschränkenden oder verbietenden Maßnahmenauf öffentlichen Verkehrsflächen einher. Die in diesem Zusammenhang benötigten straßenverkehrsrechtlichenAnordnungen werden im PFB grundsätzlich nicht getroffen (vgl. PF-RL 25Abs. 4) und sind von der Konzentrationswirkung nach § 75 Abs. 1 VwVfG nicht erfasst. Die in Redestehenden Entscheidungen sind vielmehr rechtzeitig unter Vorlage eines Beschilderungsplanesbei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. In Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrensgeht die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass die Vorhabensträgerin die fürdie Durchführung der Bauarbeiten ggf. notwendige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1StVO tatsächlich erhalten wird und dass die erforderliche verkehrsrechtlichen Anordnungen nach §45 StVO getroffen werden. Im Anhörungsverfahren sind zu diesem Thema keine grundsätzlichenPlanungskonflikte zutage getreten.B 4.1.18 KampfmittelbeseitigungNach der Stellungnahme des Landesamtes zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, BrandundKatastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern muss aufgrund von Kriegsluftbildern, Einzelfundenund weiteren Unterlagen damit gerechnet werden, dass während der Bauarbeiten namentlichim Streckenabschnitt vom Bf. <strong>Kratzeburg</strong> bis zum Bf. Klockow Kampfmittel aus dem2.Weldkrieg wie Bomben und Granaten gefunden werden.Darüber hinaus kann es ferner im Streckenabschnitt vom Bf. <strong>Neustrelitz</strong> bis zum Bf. Klockow jederzeitzu Kampfmittelfunden kommen, weil die <strong>Eisenbahn</strong>strecke hier mehrfach entlang von bis1990 militärisch genutzten Geländeabschnitten entlang führt.Im Anhörungsverfahren hat die Vorhabensträgerin mit deren Schriftsatz vom 17.09.2008 erklärt,dass sie sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen (Erdbau) mit dem eben bezeichnetenLandesamt in Verbindung setzen wird, damit die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werdenkönnen. Diese Zusage wird unter Punkt A 4.12 zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vonPersonen sowie von Sachgütern rechtsverbindlich festgeschrieben.Im Übrigen sind die Verhaltensregeln beim Fund von Kampfmitteln in Mecklenburg-Vorpommern inder Kampfmittelverordnung vom 08.06.1993 bestimmt.- 115 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325B 4.1.19 Vermessungs- und KatasterwesenDas Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern; Amt für Geoinformation, Vermessungs-und Katasterwesen hat im Anhörungsverfahren umfangreichere Unterlagen zu den im<strong>PFA</strong> befindlichen Lage- und Höhenfestpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze desLandes übergeben. Nach diesen Unterlagen liegen mehrere Festpunkte im Umfeld der Bahnanlage.Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, ob einzelne Festpunkte gefährdet werden oder garzu verlegen sind. Dementsprechend hat die Vorhabensträgerin die auf der Grundlage des Verm-KatG ggf. erforderlich werdenden Anträge rechtzeitig beim Amt für Geoinformation, VermessungsundKatasterwesen zu stellen.Die Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz haben im Verlaufe des Anhörungsverfahrens keineAngaben zu Vermessungspunkte des Liegenschaftskatasters gemacht. Gleichwohl kann dieExistenz von Aufnahmepunkten in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen werden.Alle Vermessungsmarken sind durch das VermKatG geschützt. Eine weitergehendere Bestimmungist hierzu im PFB nicht erforderlich.B 4.1.20 ArbeitsschutzDie Belange des Arbeitsschutzes stehen dem Planvorhaben nicht entgegen.Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat in dessen Stellungnahme speziell auf die Berücksichtigungder Bestimmungen der BaustellV (hier: § 2 Abs. 2 BaustellV)sowie der Regelungender BGV C 22 hingewiesen.B 4.1.21 Kabel und Leitungen DritterIm <strong>PFA</strong> befinden sich Kabel und Leitungen Dritter. Im Rahmen des Bauvorhabens wird eine Reihevon diesen Anlagen bauzeitlich gesichert. Im Einzelnen sind diese Maßnahmen notwendig, damitderen Betreiber ihre öffentlichen Versorgungsaufgaben bzw. eigene Aufgaben erfüllen können. Indiesem Zusammenhang ist zu gewährleisten, dass die in Rede stehenden Anlagen zur Wartungbzw. bei Havarien und Ausfällen jederzeit zugänglich sind. Mit den unter Punkt A 4.13 verfügtenNebenbestimmungen wird dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung der Funktionsfähigkeitder örtlichen Infrastruktur hinreichend Rechnung getragen.Im Verlaufe des Anhörungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Betreiber der Kabel undLeitungen erörtert. Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die Vorhabensträgerin ihre- 116 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325nachweislich vor der Anhörungsbehörde abgegebenen Zusagen erfüllen wird. In Umsetzung derErörterungsergebnisse hat die Vorhabensträgerin ihren Plan überarbeitet. Nach den Unterlagendes Anhörungsverfahrens ist zu allen Punkten der Stellungnahmen Einigung erzielt worden, sodass es insoweit keiner weiteren Entscheidung der Planfeststellungsbehörde bedarf.Deutsche Telekom AGDie Vorhabensträgerin hat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die betreffenden Planunterlagenum die Kabelanlagen der Deutschen Telekom vervollständigt. Demnach finden sich im Umfelddes Bauvorhabens folgende Anlagen:- Bahn-km 2,939 Gleiskreuzung- Bahn-km 2,939 bis Bahn-km 3,370 Parallelverlauf östlich der Bahnstrecke(zugleich Kreuzung der Baustraße und BE-Fläche)- Bahn-km 2,953 Gleiskreuzung- Bahn-km 2,880 bis Bahn-km 2,953 Parallelverlauf östlich der Bahnstrecke- Bahn-km 7,681 Kreuzung im Zuge der SÜ der B 193- Bahn-km 13,994 Gleiskreuzung(zugleich Kreuzung der Baustraße)- Bahn-km 13,320 bis Bahn-km 13,875 Parallelverlauf südlich der Bahnstrecke- Bahn-km 14,985 Kreuzung im Zuge der K 8- Bahn-km 14,635 bis Bahn-km 14,985 Parallelverlauf mit der Bahnstrecke entlang der K 8.Im Bereich der Gleiskreuzungen und der Kreuzungen mit der Baustraße und der BE-Fläche sindSuchschachtungen und ggf. Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Leitungsverlegungen werdennicht beabsichtigt. Für den Fall dass sich während der Bauausführung wider Erwarten die Notwendigkeitderartiger Umverlegungen zeigen, hat die Vorhabensträgerin eine unverzügliche Informationdes Dienstleistungsunternehmens zugesagt. Es liegt auf der Hand, dass derartige Maßnahmennur unter rechtzeitiger und maßgeblicher Einbeziehung der Deutschen Telekom erfolgenkönnen.GDMcom im Auftrag der Verbundnetz Gas AGWie im Plan dargestellt befindet sich bei Bahn-km 2,1 eine Gleiskreuzung mit einer Ferngasleitung.Für diesen Bereich sieht der Plan neben der Gleiserneuerung den Neubau eines verrohrtenBahngrabens vor. Das neue Streckenkabel wird in den hier bereits vorhandenen Anlagen des Kabelführungssystemsverlegt.Auf die Forderung des Anlagenbetreibers hin, die Modalitäten des Gleisrück- und -neubaus imZuge der Ausführungsplanung und der Bauausführung mit ihr abzustimmen, sichert die Vorha-- 117 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325bensträgerin zu, sich vor Baubeginn mit der Verbundnetz Gas AG bzw. mit GDMcom in Verbindungzu setzen. Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass dies so rechtzeitig geschieht,dass den Interessen der Leitungsträgers ausreichend genüge getan wird. Unabhängig hiervon hatdie Vorhabensträgerin die Auflagen nach A 4.13 auch im Bezug auf die in Rede stehende Ferngasleitungzu beachten bzw. umzusetzen.Der geforderte Mindestabstand der Unterkreuzung des verrohrten Bahngrabens von 0,5 m wirdgemäß der gegenüber der Planfeststellungsbehörde abgegebenen Erklärung der Vorhabensträgerin(Schriftsatz vom 14.05.2009) gewährleistet, „soweit die tatsächliche Verlegetiefe mit der Planungübereinstimmt“.E.ON edis AGDas Versorgungsunternehmen hat im Anhörungsverfahren erklärt, dass gegen die Planung keinegrundsätzlichen Bedenken bestünden. Daher unterstellt die Planfeststellungsbehörde auch ohneKenntnis der wohl vom Unternehmen auf CD vorgelegten Bestandspläne, dass die betreffendenAnlagen im Plan hinreichend beschrieben und dargestellt worden sind.Die Planunterlagen sind nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens um die von der E.ON edisAG in <strong>Kratzeburg</strong> geplanten neuen Versorgungsanlagen vervollständigt worden. Zwischen derVorhabensträgerin und dem Versorgungsunternehmen gab es offenbar hierzu vor Einleitung desPlanfeststellungsverfahrens schon konkrete Abstimmungen.DB Systel GmbHIn deren Stellungnahme hat das Unternehmen die Erstellung eines Fernmeldeprojekts und dessenBeteiligung bei der weiteren Planung sowie beim Umbau gefordert. Die Planfeststellungsbehördegeht davon aus, dass dies im Rahmen einer bahninternen Abstimmung geschehen wird.Stadtwerke <strong>Neustrelitz</strong> GmbHDie Stadtwerke haben Hinweise zur Vervollständigung von Versorgungsanlagen sowie zu dentatsächlichen Betreibern gegeben, die von der Vorhabensträgerin in die jeweiligen Planunterlageneingearbeitet worden sind.Kabel Deutschland, Vattenfall Europe, Arcor AG & Co.KG, Vodafone D2 GmbHNach deren Stellungnahmen betreiben die oben angeführten Unternehmen im Planbereich keineAnlagen.B 4.1.22 Grundstücksangelegenheiten und EntschädigungsansprücheFür den Umbau der <strong>Eisenbahn</strong>strecke einschließlich der Einrichtung von BE- Flächen sowie fürdie Umsetzung der LBP- Maßnahmen ist Grunderwerb erforderlich. Der Umfang dieser Grund-- 118 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325stücksbelastungen ist aus den Grunderwerbsunterlagen (Grunderwerbsverzeichnis und –plan,LBP- Maßnahmeplan) ersichtlich.Der PFB stellt verbindlich fest, inwieweit die Inanspruchnahme von Grundstücken oder RechtenDritter für Zwecke des Planvorhabens (einschließlich der erforderlichen Folgemaßnahmen) zulässigist. Er bildet jedoch keine unmittelbare Rechtsgrundlage für die Vorhabensträgerin, das Grundstückbzw. Recht eines Dritten zur Realisierung des Planvorhabens zu nutzen. Hierzu bedarf esentweder der Zustimmung des Berechtigten, der Enteignung oder zumindest der vorzeitigen Besitzeinweisung.Die Vorhabensträgerin ist gehalten, sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb der betreffendenFlächen zu angemessenen Bedingungen zu bemühen (vgl. § 3 EntG). Kommt eine Einigung nichtzustande, kann die Vorhabensträgerin nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften dievorzeitige Besitzeinweisung (§ 21 AEG) bzw. die Enteignung (§ 22 AEG) bei der nach Landesrechtzuständigen Behörde beantragen. Die Entschädigungsforderungen sind dann Gegenstand desEntschädigungsverfahrens nach dem EntG.B 4.2Einzelne EinwendungenB 4.2.1 P 01Der Einwender besitzt ein offensichtlich selbst genutztes Wohnhaus (zuzüglich einer Ferienwohnung),welches nach dessen Angaben in einer Entfernung von etwa 50 m zum Bahnhof <strong>Kratzeburg</strong>steht. Auch wegen der exponierten Lage des Gebäudes auf dem Bahndamm wird befürchtet,dass für ihn insbesondere von dem im Bahnhofsbereich vorgesehenen Baustelleneinrichtungsbzw.Zwischenlagerplatz erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen werden. Für den Fall der Nichteinhaltungder gültigen Schallschutzrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet wird die Verlagerungdes vorgesehenen Maschineneinrichtungs- bzw. Zwischenlagerplatzes an einen weniger störendenStandort verlangt.Die BE-Fläche Bf. <strong>Kratzeburg</strong> ist Bestandteil eines von der Vorhabensträgerin aufgestellten undfür die Planfeststellungsbehörde nachvollziehbaren Konzepts der Baustellenlogistik. Demnachwerden von der in Rede stehenden technologischen Fläche aus die Einzelbaustellen versorgt.Zugleich wird diese Fläche für Baumaßnahmen im Bahnhofsbereich selbst (beispielsweise für dasESTW-A Gebäude) benötigt. Zwischenlagerung und Aufbereitung von Rückbaustoffen aus demGleis- und Tiefbau (Schotteraufbereitung) erfolgen hingegen in Adamsdorf. Nach weiteren Erläuterungender Vorhabensträgerin im Erörterungstermin etwa zum lediglich geringen Umfang des Baustellenverkehrshat der Einwender ausweislich der Verhandlungsniederschrift der Anhörungsbehördeüber den Erörterungstermin vom 15.10.2008 seine oben skizzierte Einwendung für erledigterklärt. Im Ergebnis der Abwägung der widerstreitenden Interessen müssen die von der BE-Fläche- 119 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325ausgehenden – bauzeitlichen – Beeinträchtigungen hingenommen werden. Die mit dem PFB verfügteEinhaltung der Festlegungen der AVV Baulärm dient dem Schutz des Einwenders vor vermeidbarenBeeinträchtigungen.In einer zweiten Einwendung regt der Einwender an, das Relaisgebäude auf dem Bf. <strong>Kratzeburg</strong>nicht nur zu entkernen, sondern komplett zu beseitigen.Die Einwendung wird zurückgewiesen.Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Plan in der von der Vorhabensträgerin konkreteingereichten Gestalt. Dieser Plan sieht den Rückbau des in Rede stehenden Gebäudes nicht vor.Es sind keinerlei tatsächliche oder rechtliche Gründe ersichtlich, die den Abriss als notwendigenBestandteil des Plans erscheinen lassen. Tatsächlich ist das Planvorhaben ohne den gefordertenAbriss ausführbar. Der Verbleib des Relaisgebäudes widerspricht nicht dem Gebot der umfassendenProblembewältigung. Der Rückbau stellt sich nicht als notwendige Folgemaßnahme im Sinnevon § 75 Abs. 1 VwVfG dar.In Bezug auf den nicht mehr benötigten Funkmast im Bf. <strong>Kratzeburg</strong> hat die Vorhabensträgerinihren Plan dergestalt überarbeitet, dass dieser Stahlgittermast im Zusammenhang mit der Streckenertüchtigungzurückgebaut wird.B 4.2.2 P 02Der Einwender, der einen Schulbauernhof in Freidorf betreibt, wendet sich gegen die Auflassungdes Bf. Klockow. Hervorgerufen durch den Wegfall der Verkehrsstation befürchtet er für dessenUnternehmen wirtschaftliche Konsequenzen. Zwei Drittel der sein Ferienobjekt besuchendenGruppen würden über den 4 km entfernten Bf. anreisen.Die Einwendung wird zurückgewiesen.Es wird auf die Ausführungen unter Pkt. B 4.1.5 verwiesen. Der Schließung der in Rede stehendenVerkehrsstation liegt maßgeblich die entsprechende Entscheidung des Landes Mecklenburg-Vorpommernals dem zuständigen Träger des SPNV zugrunde.Der Einwender spezifiziert die von ihm erwarteten ungünstigen Folgen nicht weiter. Es liegt auf derHand, dass der Schulbauernhof sich vorrangig an Kinder richtet, die – sofern sie nicht gebrachtwerden – auf öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind. Mit Blick auf die derzeit sehr ungünstigeAnbindung an den ÖPSV erscheint es trotz der oben bezifferten Entfernung zum Bf. als plausibel,dass viele Gäste mit der <strong>Eisenbahn</strong> anreisen. Es liegt auf der Hand, dass ein Großteil dieserPersonen vom Bf. abgeholt wird. Dieser Personenkreis wäre künftig von <strong>Kratzeburg</strong> oder gar ausWaren (Müritz) zu holen. Die kostenintensivere Abholung dürfte gerade bei Gruppen merklichschwieriger werden. Dennoch sind die damit einhergehenden Folgen hinzunehmen. Angesichts- 120 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325der nur geringen Fahrgastzahlen lässt sich die fragliche <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsstation nicht wirtschaftlichbetreiben.Der Einwender hat keine Gefährdung seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebesbehauptet. Hinweise hierauf drängen sich der Planfeststellungsbehörde auch nicht auf.B 5GesamtabwägungDie Planfeststellungsbehörde hat die vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangeeinschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Sie gelangtnach eingehender Prüfung zu der Überzeugung, dass die öffentlichen, für die Verwirklichung desplanfestgestellten Vorhabens sprechenden Belange die entgegenstehenden Belange überwiegen.Die Einwendungen von privat Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belangesowie der anerkannten Naturschutzvereine haben keine privaten oder öffentlichen Belangeaufgezeigt, die ein so starkes Gewicht hätten, dass sie den öffentlichen Belang des Bedarfs fürdieses Vorhaben überwiegen würden. Insbesondere sind keine Belange geltend gemacht wordenbzw. erkennbar zum Vorschein getreten, die gegenüber dem Vorhaben als unüberwindbar anzusehensind.Die Planfeststellungsbehörde hat nicht nur jeden einzelnen widerstreitenden öffentlichen und privatenBelang gegen das Interesse an dem Planvorhaben für sich betrachtet, sondern eine Gesamtabwägungaller gegen den Plan sprechenden Belange vorgenommen. Denn selbst wenn jedereinzelne Belang für sich genommen nicht die öffentlichen Interessen an dem Planvorhabenüberwiegen sollte, so könnte doch dies eventuell deren Gesamtheit. Aber auch im Ergebnis der soverstandenen Gesamtabwägung kommt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass diezu Gunsten des Plans sprechenden Belange überwiegen.Es sind keine Verstöße gegen striktes Recht ersichtlich. Der Vorhabensträgerin werden Vorkehrungenauferlegt, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen aufRechte anderer erforderlich sind.B 6KostenentscheidungDie Kostenentscheidung für diese Amtshandlung des EBA beruht auf § 3 Abs. 4 Satz 1 BEVVGi.V.m. mit der BEGebV.- 121 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325CRechtsbehelfsbelehrungGegen die vorstehende Planfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klagebeim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Die Klage ist beim Gericht schriftlichzu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland, vertretendurch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [BMVBS], dieses vertretendurch den Präsidenten des EBA, Außenstelle Hamburg-Schwerin, Standort Schwerin [Pestalozzistraße1, 19053 Schwerin]) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einenbestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründungseiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel,die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesenwerden.Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligte, außer im Prozesskostenhilfeverfahren,durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälteoder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzesmit Befähigung zum Richteramt zugelassen.Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllungihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigtemit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramtanderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnenzur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem 0<strong>3.1</strong>0.1990 zum Richter,Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwaltzugelassen wurden.Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten.- 122 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.6325DAusfertigungenDiese Entscheidung wird wie folgt ausgefertigt:1. Ausfertigung für die DB ProjektBau GmbH als Bevollmächtigte der Vorhabensträger2. Ausfertigung für das <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong> – Planfeststellungsbehörde –3. Ausfertigung für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V – Anhörungsbehörde –4. Ausfertigung für die Landrätin des Landkreises Mecklenburg-Strelitz5. Ausfertigung für die Landrätin des Landkreises Müritz6. Ausfertigung für das Amt Seenlandschaft Waren7. Ausfertigung für den Bürgermeister der Stadt <strong>Neustrelitz</strong>8. Ausfertigung für das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V, Referat5209. Ausfertigung für das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei; Brand- undKatastrophenschutz M-V10. Ausfertigung für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V11. Ausfertigung für das Landesamt für innere Verwaltung M-V; Amt für Geoinformation, Vermessungs-und Katasterwesen12. Ausfertigung für das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege13. Ausfertigung für das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Dezernat Neubrandenburg14. Ausfertigung für die Landesforst M-V15. Ausfertigung für das Staatliches Amt für Umwelt und Naturschutz Neubrandenburg16. Ausfertigung für das Straßenbauamt <strong>Neustrelitz</strong>17. Ausfertigung für das Nationalparkamt Müritz18. Ausfertigung für die Wehrbereichsverwaltung Nord; Außenstelle Kiel19. Ausfertigung für den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/ Obere Tollense“20. Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte21. Ausfertigung für die Landgesellschaft M-V mbH; Außenstelle Neubrandenburg22. Ausfertigung für die Deutsche Telekom AG23. Ausfertigung für die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG; Kabel Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern24. Ausfertigung für die GDMCom mbH für Verbundnetz Gas AG; Hauptreferat Genehmigungswesen25. Ausfertigung für Vattenfall Europe Transmission GmbH; Regionalmanagement26. Ausfertigung für die E.ON edis AG- 123 -


Planfeststellung für das Bauvorhaben: ABS Berlin – Rostock; Planfeststellungsabschnitt <strong>3.1</strong> <strong>Neustrelitz</strong> (a) – <strong>Kratzeburg</strong> (e); Bahn-Kilometer 1,080 bis Bahn-Kilometer 15,430 der Strecke <strong>Neustrelitz</strong> – Warnemünde Strecke Nr.: 6325; AZ.: 57130 Pap – 089/07.632527. Ausfertigung für die DB Systel GmbH28. Ausfertigung für die Arcor & Co. KG29. Ausfertigung für die Vodafon D2 GmbH30. Ausfertigung für die Stadtwerke <strong>Neustrelitz</strong> GmbH31. – 32. Ausfertigung für die privaten Einwender.<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Bundesamt</strong>Außenstelle Hamburg/ SchwerinSchwerin, den 13.08.2009Az.: 57130 Pap 089/07.6325Im AuftragMeißner- 124 -

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