11.07.2015 Aufrufe

Belegungsvertrag (PDF: 85 kByte) - DPSG Diözesanverband ...

Belegungsvertrag (PDF: 85 kByte) - DPSG Diözesanverband ...

Belegungsvertrag (PDF: 85 kByte) - DPSG Diözesanverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Trägerverein der deutschen Pfadfinderschaft St. GeorgKitzenmarkt 20, 86150 Augsburgt: 0821/3166-3468, f: 0821/3166-3459www.dpsg-augsburg.demail@dpsg-augsburg.deBenutzungsordnung für den Jugendzeltplatz Langenneufnach II1. Der Zeltplatz Langenneufnach II in 86863 Langenneufnach ist eine Einrichtung desTrägervereins der <strong>DPSG</strong> (Verwaltung und Belegung) und der Gemeinde Langenneufnach(Eigentümer). Er wird insbesondere der Jugend aus dem Landkreis, der Stadt und denansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt. Andere Beleger werden angenommen,soweit freie Kapazitäten vorhanden sind.2. Das Zusammenleben einer großen Anzahl von Kindern, Jugendlichen und jungenErwachsenen auf dem Zeltplatz, sowie die kontinuierliche Belegung erfordern nebengegenseitiger Rücksichtnahme auch ein Mindestmaß an Regeln, die für alle verbindlichsind. Der Zeltplatz soll auch nach Jahren noch ein angenehmer Aufenthaltsort sein. DieBeleger werden deshalb gebeten, mit den Gebäuden, den Einrichtungsgegenständen undden Anlagen schonend umzugehen. Bei Mehrfachbelegung ist im Umgang mit anderenGruppen Rücksicht zu üben. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume ist gegenseitigabzusprechen.Das Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem Gelände nicht gestattet!3. Der Zeltplatz darf nur nach Abschluß eines <strong>Belegungsvertrag</strong>es genutzt werden. Fürdie Belegung wird ein Entgelt erhoben. Belegungsverträge sind mit zugesandtenVordruck zu stellen und an folgende Anschrift zu richten:<strong>DPSG</strong> Augsburg, Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg4. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber, sowie die Gemeinde haftennicht für Schäden, die den Belegern entstehen. Dagegen haften Beleger für Schäden, diesie am Platz, seinen Einrichtungen oder gegenüber Dritten verursachen. Die Schädensind unverzüglich nach Eintritt dem Platzwart oder dem Büro der <strong>DPSG</strong> zu melden. DerAbschluß von entsprechenden Versicherungen wird den Benutzern empfohlen.5. Bei groben Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsordnung könnendie Betriebsträger den <strong>Belegungsvertrag</strong> mit sofortiger Wirkung kündigen.6. Die Leitung und Betreuung der belegenden Gruppen muss Personen obliegen, die das18. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufsichtspflicht liegt stets beim Gruppenleiter. Dabeisind die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend zu beachten.7. Die Schlüssel sind im Safe hinter dem Haus deponiert. Dieser lässt sich nur mit der,der Gruppe zugewiesenen Vertragsnummer öffnen!Die Hinweise und Gebrauchsanweisungen im Haus sind strikt zu beachten. Bei derAnkunft sind eventuelle Verunreinigungen oder Schäden sofort dem Platzwart oder demBüro zu melden.8. Sauberkeit in der Versorgungseinheit ist oberstes Gebot und sollte selbstverständlichsein. Die Toiletten und Waschräume sind täglich zu reinigen. Toilettenpapier,Reinigungsmittel und Putzutensilien sind von den Belegergruppen mitzubringen.Bankverbindung:<strong>DPSG</strong> TrägervereinKonto: 128600BLZ: 750 903 00 beiLigabank Regensburg

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!