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Rheinland - Betreuungsvereine

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ServiceBetreuung IIIPatientenverfügungDie Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mitder der Verfügende im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeitden Arzt anweist, medizinische Behandlungennach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmenoder zu unterlassen. Eine weitere Bezeichnung ist auch„Patiententestament“. Da es sich jedoch um eine Verfügunghandelt, die Handlungsweisungen vor und nichtnach dem Tod betrifft, ist dieser Begriff missverständlich.Ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmachtoder Betreuungsverfügung verbunden, sind diegeäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlungund Nichtbehandlung für den Bevollmächtigten undBetreuer, bindend. Voraussetzung dafür, dass einePatientenverfügung rechtswirksam eingerichtet werdenkann, ist die Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden,das heißt, dass er Art, Bedeutung und Tragweite sowieauch Risiken der Verfügung erfasst. Im Zweifel ist einentsprechendes ärztliches Attest von Vorteil. Die Patientenverfügungist nicht an eine Form gebunden, solltejedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich hinterlegtsein. Eine handschriftliche Niederlegung ist nichterforderlich. Sie kann jederzeit aufgehoben oder abgeändertwerden. Weil die Patientenverfügung sehr genausein muss, um wirksam zu sein und individuell verfasstsein sollte, empfiehlt es sich, diese zusammen miteinem Notar und in Absprache mit einem Arzt zu entwerfen.Von Formularen, in denen nur angekreuzt werdenmuss, ist daher abzuraten. Eine regelmäßige Aktualisierungwird empfohlen – etwa eine jährliche, erneuteUnterschrift. Die Patientenverfügung ist eine rechtlichbindende Anweisung. Ehegatten kommt – entgegen derweit verbreiteten Vorstellung – keinerlei Entscheidungsbefugniszu. Wenn der tatsächliche Wille des Patientennicht feststeht, können die Angehörigen lediglich herangezogenwerden, um den mutmaßlichen Willen desBetroffenen zu ermitteln. Sind in einer PatientenverfügungBestimmungen für medizinische Maßnahmen enthalten,sind diese für die behandelnden Ärzte verbindlich.Eine Nichtbeachtung des Patientenwillens kann alsKörperverletzung strafbar sein. Der Gesetzgeber diskutiertderzeit eine gesetzliche Grundlage zur Patientenverfügung.Weitere Informationen unterwww.awo-ak.org und www.ehrenamt-im-netz.de.Der Betreuungsverein der AWO Altenkirchen informiertedieses Mal zum Thema: Patientenverfügung.Redaktion und Redaktionsbeirat sagen danke.Seniorenzentrum„Kannenbäckerland“Führungswechsel in familiärer AtmosphäreDas Bild zum Führungswechsel (von links): stellvertretender Bezirksgeschäftsführer Heinz Hörter, Pflegemanager WolfgangZimmermann, die künftige Pflegedienstleiterin Evelyn Nega, Einrichtungsleiter Jürgen Müller und BezirksgeschäftsführerWinfried Bauer. Foto: Axel Holz8AWO <strong>Rheinland</strong>Stadt und Land4/2008Höhr-Grenzhausen. Abschied von Wolfgang Zimmermann– Willkommen für Jürgen Müller: Der Führungswechselim AWO Seniorenzentrum „Kannenbäckerland“vollzog sich nach Art des Hauses: familiär, freundlich,herzlich. Einrichtungsleiter Wolfgang Zimmermann verlässtnach 25-jähriger Verbundenheit mit dem Haus dieStätte seines Wirkens, um in Koblenz als Pflegemanagerbeim AWO Bezirksverband <strong>Rheinland</strong> eine neue Aufgabezu erfüllen. Ihm folgt Jürgen Müller, der bereits seit demJahr 2000 als Pflegedienstleiter zum guten Ruf der Einrichtungbeigetragen hat. Einrichtungsleiterkolleginnenund -kollegen waren zum Teil von weit her gekommen,um Zimmermann ihre Reverenz zu erweisen. Aus ihremKreis ist er nun ausgeschieden; als Pflegemanager bleibter ihnen erhalten. Sie werden es zu schätzen wissen.Eine weitere Veränderung ist mit dem Aufstieg vonJürgen Müller zum neuen Einrichtungsleiter des Seniorenzentrumsverbunden. Als künftige Pflegedienstleiterinwurde Evelyn Nega vorgestellt. Wolfgang Zimmermannist Jahrgang 1960; er stammt aus Nauort imWesterwald. Seine Tätigkeit im Seniorenzentrum beginntim Jahr 1983; ein Jahr später startet er eine Ausbildungzum Altenpfleger; in den Zeiten als Wohnbereichsleiter,Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter prägt er dieEinrichtung immer stärker mit, so dass er schließlich von„seinem Haus“ sprechen darf. Außerhalb seines Diensteshat er Freude an Reisen und seinem Garten. Jürgen Müllerist ebenfalls Jahrgang 1960; er stammt aus Dillingenan der Saar. Als gelernter Krankenpfleger erreicht er1988 die Stufe der Pflegedienstleitung, die er seit dem1. Oktober diesen Jahres wieder verließ, um als Einrichtungsleiterseine Erfahrung und sein Können einzusetzen.Er liebt Musik, spielt Klavier, geht schwimmen undbaut derzeit ein Haus.

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