17.08.2012 Aufrufe

BGI 577

BGI 577

BGI 577

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9 Alleinarbeitsplätze<br />

Instandhaltungsarbeiten geringen Umfangs<br />

werden oft nur von einer Person<br />

ausgeführt. Arbeitet ein Instandhalter<br />

allein außerhalb der Ruf- und Sichtweite<br />

zu anderen Personen, wird häufig die<br />

Frage gestellt, ob diese Alleinarbeit zulässig<br />

ist.<br />

Grundsätzlich ist der Einsatz allein<br />

arbeitender Personen nicht verboten.<br />

Eine besondere Überwachung ist jedoch<br />

sicherzustellen, wenn mit einer erhöhten<br />

Unfallgefahr zu rechnen ist.<br />

Beispiele für erhöhte Unfallgefahr sind:<br />

● Schweißen in engen Räumen,<br />

● Befahren von Behältern,<br />

engen Räumen, Silos und Bunkern,<br />

● Feuerarbeiten in brand- und<br />

explosionsgefährdeten Bereichen<br />

oder an geschlossenen<br />

Hohlkörpern,<br />

● Druckproben und Dichtigkeitsprüfungen<br />

an Behältern,<br />

● Arbeiten in gasgefährdeten<br />

Bereichen oder an und in Räumen,<br />

die gefährliche Stoffe enthalten<br />

haben.<br />

In einigen Unfallverhütungsvorschriften<br />

(z. B. für Hochöfen, Silos und Bunker) ist<br />

Alleinarbeit untersagt.<br />

Wenn eine gefährliche Arbeit von einer<br />

Person allein ausgeführt werden<br />

muss, sind folgende Personenschutzmaßnahmen<br />

erforderlich:<br />

● Sichtverbindung zu anderen Personen<br />

oder<br />

64<br />

● Kontrollgänge in kurzen Abständen<br />

oder<br />

● Einrichtung eines Meldesystems<br />

oder<br />

● Ausrüstung mit einem Personen-<br />

Notsignalgerät.<br />

Eine wirkungsvolle Überwachung muss<br />

gewährleisten, dass der Notfall schnell<br />

gemeldet wird und unverzüglich die<br />

notwendige Hilfe herbeigerufen und an<br />

den Einsatzort geleitet werden kann<br />

(Bild 9-1).<br />

Diese Forderungen können in den<br />

meisten Fällen nur mit Hilfe von Personen-Notsignalanlagen<br />

erfüllt werden,<br />

die im Notfall sowohl willensabhängig<br />

als auch willensunabhängig<br />

in einer Empfangs-Zentrale einen<br />

Alarm auslösen.<br />

Personen-Notsignalanlagen müssen<br />

so beschaffen sein, dass die in Notlage<br />

befindliche Person schnell gefunden<br />

werden kann. Sie müssen auch für<br />

den Einzelfall geeignet sein. Beim Befahren<br />

von Behältern und engen Räumen<br />

kann es vorkommen, dass der Funkkontakt<br />

nicht in allen Bereichen sichergestellt<br />

ist.<br />

Beim Erreichen dieser Bereiche wird<br />

von dem System, willensunabhängig,<br />

technischer Alarm ausgelöst.<br />

Bild 9-1: Überwachungsmöglichkeiten an Alleinarbeitsplätzen<br />

Sichtweite<br />

automatisch<br />

willensunabhängiges<br />

System<br />

Kontrollgänge<br />

Anruf in<br />

Zeitabständen<br />

Sprechfunk<br />

Sonstiges<br />

65<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!