Arbeitsrecht - empfang
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Mehrarbeit bzw. Überstunden sind durch einzelvertragliche (oder<br />
tarifliche) Regelung immer möglich. Auch in Notfällen kann der Arbeitgeber<br />
Überstunden anordnen. Kein Notfall ist jedoch die plötzlich<br />
anfallende zusätzliche Arbeit, weil ein außergewöhnlicher<br />
Auftrag anfällt.<br />
Die Lage der Arbeitszeit (z. B. an welchen Wochentagen die Arbeitsleistung<br />
stattfindet) ist typischerweise Gegenstand von Einzel -<br />
arbeitsvereinbarungen.<br />
2.2.6 Wettbewerbsverbot