Die Zahl der Grenzpendler nach Deutschland ist in den letzten Jahren gleichbleibend hoch, und liegt zurzeit bei ca. 6500 Personen. Wohl ein Drittel hiervon sind als Arbeitnehmer im Nachbarland abhängig erwerbstätig. Grund genug für die Herausgeber, eine angepasste erneuerte Auflage ihrer bekannten Broschüre vorzulegen. Sowohl der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften Belgiens / CSC, wie auch die Christliche Krankenkasse / CKK und die Deutsche Allgemeine Ortskrankenkasse / AOK, haben dem Informationsbedürfnis Ihrer Mitglieder im Falle von grenzüberschreitender Tätigkeit schon immer einen breiten Raum eingeräumt, und durch eine entsprechende Spezialisierung ihrer Dienste zu entsprechen versucht. Durch die Bündelung ihrer Kompetenzen in der komplexen Materie grenzüberschreitender Rechte und Pflichten und durch ihre enge Zusammenarbeit, positionieren sich CSC, CKK und AOK als starke Partner jedes Grenzgängers. Das flächendeckende Netz ihrer Geschäftsstellen und Sekretariate und ihre breite Präsenz im hiesigen Grenzraum geben darüber hinaus dem Grenzpendler nach Deutschland den Vorteil der Nähe und die Gewissheit einer effizienten Dienstleistung vor Ort. In einer Zeit, in der das tägliche Pendeln über die Grenze zur Selbstverständlichkeit geworden ist, haben dennoch die nationalen Unterschiede und Eigenheiten der staatlichen Regelungen weiterhin Bestand. Dies gilt insbesondere in den für die Grenzgänger so wichtigen Bereichen des <strong>Arbeitsrecht</strong>s, der Sozialen Sicherungssysteme oder des Steuerwesens. Dies führt immer wieder zu Behinderungen des europäischen Grundprinzips des „freien Personenverkehrs“ (Freizügigkeit) und zu massiven Unannehmlichkeiten insbesondere für Arbeit nehmer. Auch diesbezüglich engagieren sich die drei Partnerorganisationen täglich, - jede in ihrem jeweiligen nationalen und internatio- Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland Leitfaden für Grenzgänger | September 2010 - 3. Auflage Vorwort nalen Umfeld - um hier Abhilfe zu schaffen und die europäische Idee vom frommen Wunsch zur selbstverständlichen Realität werden zu lassen. Die vorliegende dritte Auflage ihres „Leitfadens für Grenzgänger nach Deutschland“ reiht sich ein in dieses Engagement der drei Partnerorganisationen. Eine besondere Schwierigkeit für die Autoren ergab sich dadurch, dass zum Zeitpunkt der Erstellung die neue Sozialrechtsverordnung der EU (Verordnung 883/04) in Kraft tritt, die im Vergleich zum bisherigen Regelwerk etliche Änderungen aufweist, deren Tragweite für die Praxis des Grenzpendlers noch nicht immer einzuschätzen sind. Wahrscheinlich werden in diesem Zusammenhang noch Jahre vergehen, und zahlreiche Auslegungsurteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nötig sein, ehe diese neue Verordnung in all ihren Nuancen interpretiert werden kann. Selbstverständlich wurde versucht, die Neuerungen, da wo sie unzweifelhaft sind, mit in die Darstellungen aufzunehmen. Zielgruppe der Veröffentlichung sind die Arbeitnehmer des Privatsektors, die in Belgien wohnen und in Deutschland arbeiten. Ohne den Anspruch auf Ausführlichkeit erheben zu wollen, erhoffen wir, dass sie dem Betroffenen einen ersten Einblick geben kann und es ihm erlaubt, die ersten Fragen zu beantworten. Selbstverständlich stehen wir ihm für alle weiteren Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung. 5
6 <strong>Arbeitsrecht</strong> Der Grenzgänger und das Individualarbeitsrecht „Wer in Deutschland arbeitet, unterliegt in der Regel in vollem Umfang deutschem <strong>Arbeitsrecht</strong>“ Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland Leitfaden für Grenzgänger | September 2010 - 3. Auflage