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Arbeitsrecht - empfang

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1.1<br />

EINLEITUNG<br />

Individuelle und kollektive Gestaltung<br />

der Arbeitsbedingungen<br />

Wie auch in Belgien, haben die Gewerkschaften in Deutschland die<br />

Möglichkeit mit Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern<br />

Verträge abzuschließen, die die Lohn- und Arbeitsbedingungen<br />

kollektiv in einem Tarifvertrag regeln.<br />

Während hierzulande allerdings zumeist die getroffenen Vereinbarungen,<br />

über einen Königlichen Erlass und seiner Veröffentlichung<br />

im Belgischen Staatsblatt verallgemeinert (bzw. „für allgemeinverbindlich<br />

erklärt“) werden, und somit Gültigkeit erhalten für die gesamten<br />

Akteure einer Branche oder eines Sektors, unabhängig von<br />

ihrer Zugehörigkeit zu einer der unterzeichnenden Vertragsparteien,<br />

gilt dies in Deutschland in aller Regel nicht.<br />

Nur wenn die Parteien „tarifgebunden“ sind, - so lautet die Bezeichnung<br />

-, sind die jeweiligen Vertragsklauseln auf sie anwendbar.<br />

Der ausgehandelte Vertrag gilt also nicht automatisch für alle<br />

Arbeitnehmer. Er wird von der Gewerkschaft nur für ihre Mitglieder<br />

ausgehandelt. Andere Arbeitnehmer haben auch keinen Anspruch<br />

auf Gleichbehandlung. Auf der Arbeitgeberseite werden ebenfalls<br />

nur Betriebe erfasst, die Mitglied des unterzeichnenden Arbeitgeberverbandes<br />

sind.<br />

Vor diesem Hintergrund kommt den einzelvertraglichen Vereinbarungen<br />

denn auch eine größere Bedeutung zu, als das in Belgien<br />

der Fall wäre.<br />

Verweist jedoch ein Arbeitsvertrag explizit auf einen Tarifvertrag, so<br />

sind dessen Bestimmungen zwingend anzuwenden.<br />

Ein weiteres wichtiges Instrument für die Festlegung der Arbeitsbedingungen<br />

sind die Betriebsordnungen: Diese regeln Fragen des<br />

Arbeitschutzes, der Arbeitshygiene, der Lage der Arbeitszeit,... und<br />

sind auf alle Arbeitnehmer eines gleichen Betriebes anwendbar.<br />

Im Folgenden werden wir auf die zahlreichen Abweichungen von<br />

Tarifverträgen im Hinblick auf das individuelle <strong>Arbeitsrecht</strong> nicht<br />

mehr eingehen können (nur an einigen wichtigen Stellen verweisen<br />

wir noch auf deren Geltungskraft). Wir beschränken uns also<br />

auf das individuelle <strong>Arbeitsrecht</strong>.<br />

Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland<br />

Leitfaden für Grenzgänger | September 2010 - 3. Auflage<br />

<strong>Arbeitsrecht</strong><br />

Die CSC ist Mitglied im Europäischen<br />

Gewerkschaftsbund EGB,<br />

und arbeitet europaweit mit den<br />

zahlreichen Partnergewerkschaften<br />

zusammen. Vor Ort ist die Zusammenarbeit<br />

mit dem DGB und seinen<br />

Einzelgewerkschaften<br />

natürlich besonders eng.<br />

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