Infos für Grenzgänger - EURES Bodensee
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188 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung<br />
Österreich<br />
Schweiz<br />
Deutschland<br />
III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 189<br />
Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />
2.3.4 Besteuerung von Altersbezügen<br />
in der Schweiz<br />
Wie werden Renten besteuert?<br />
Renten werden voll zum normalen Einkommensteuertarif besteuert.<br />
Für Altersrenten aus der beruflichen Vorsorge, die vor dem 1. Januar<br />
2002 angelaufen sind, gilt eine Sonderregelung.<br />
Wie werden einmalige Kapitalleistungen besteuert?<br />
Kapitalleistungen werden auf Bundesebene getrennt vom übrigen<br />
Einkommen zu einem Fünftel des Tarifs besteuert, auf Kantonsebene<br />
ebenfalls getrennt vom übrigen Einkommen zu besonderen Tarifen.<br />
2.4 Wohnsitz in Deutschland<br />
2.4.1 Pensionen aus Österreich<br />
Wo werden Pensionen besteuert?<br />
Pensionen der Pensionsversicherungsanstalt an ehemalige <strong>Grenzgänger</strong><br />
sowie andere Leistungen öffentlicher Einrichtungen sind grundsätzlich<br />
in Österreich zu versteuern. Aufgrund der Freibeträge fallen<br />
häufig jedoch keine Steuern an. In Deutschland sind österreichische<br />
Pensionen an ehemalige <strong>Grenzgänger</strong> unter Progressionsvorbehalt<br />
von der Besteuerung freigestellt. Leistungen aus privaten Vorsorgeeinrichtungen<br />
sind in Deutschland zu versteuern.<br />
2.4.2 Renten und Kapitalleistungen<br />
aus Liechtenstein<br />
Wo werden Renten besteuert?<br />
Renten aus AHV, IV, UV (1. Säule) sowie Rentenzahlungen der<br />
betrieblichen Personalvorsorge (2. Säule) aufgrund eines früheren<br />
privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses werden nur in Deutschland<br />
besteuert. In Liechtenstein entfallen hierauf keine Steuern.<br />
Wo werden einmalige Kapitalleistungen besteuert?<br />
Sie sind im Falle eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nur in<br />
Deutschland zu versteuern.<br />
2.4.3 Renten und Kapitalleistungen<br />
aus der Schweiz<br />
Wo werden Renten besteuert?<br />
Renten aus AHV, IV, UV (1. Säule) sowie Rentenzahlungen der beruflichen<br />
Vorsorge (2. Säule) aufgrund eines früheren privatrechtlichen<br />
Arbeitsverhältnisses werden nur in Deutschland besteuert. In der<br />
Schweiz entfallen hierauf keine Steuern.<br />
Renten aus der beruflichen Vorsorge aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses<br />
bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung unterliegen<br />
in der Schweiz einem pauschalen Steuerabzug von 4,5 Prozent, sofern<br />
die steuerpflichtige Person schon immer in Deutschland gewohnt hat<br />
und <strong>Grenzgänger</strong> war. Wenn die betreffende Person während dem Erwerbsleben<br />
jedoch mehrheitlich in der Schweiz gewohnt hat und erst<br />
später nach Deutschland ausgewandert ist, kann die Quellensteuer<br />
auf 10 Prozent erhöht werden.<br />
Wie werden Kapitalleistungen in der Schweiz besteuert?<br />
In der Schweiz wird bei einmaligen Kapitalauszahlungen der<br />
Pensionskassen immer eine Quellensteuer einbehalten. Der Steuersatz<br />
ist kantonal unterschiedlich. Die einbehaltene Quellensteuer kann<br />
zurückgefordert werden, sofern das deutsche Finanzamt über die<br />
Auszahlung der Versicherungsleistung informiert worden ist. Hier<strong>für</strong><br />
ist eine Bestätigung erforderlich.<br />
2.4.4 Besteuerung von Altersbezügen<br />
in Deutschland<br />
Wie werden Renten besteuert?<br />
Es gilt das Alterseinkünftegesetz. Dieses sieht nach einer langjährigen<br />
Übergangsphase eine volle Besteuerung der Renten vor. Im Gegenzug<br />
steigen die Beitragsanteile, die bei der Renteneinzahlung von der<br />
Steuer abgesetzt werden können, ebenfalls auf 100 Prozent.<br />
Im Jahr 2005 wurden Renten erstmals nicht mehr mit dem sogenannten<br />
Ertragsanteil, sondern zu 50 Prozent besteuert. Dieser Prozentsatz<br />
steigt jährlich um zwei Prozentpunkte und nach 2020 um jährlich einen<br />
Prozentpunkt an. Bei erstmaligem Rentenbezug im Jahr 2012 wird die<br />
Rente folglich zu 64 Prozent besteuert und zwar ein Leben lang. Erst<br />
bei Rentenbeginn im Jahr 2040 sind Alterseinkünfte zu 100 Prozent<br />
zu versteuern.<br />
Österreich<br />
Schweiz<br />
Deutschland