28.11.2012 Aufrufe

Infos für Grenzgänger - EURES Bodensee

Infos für Grenzgänger - EURES Bodensee

Infos für Grenzgänger - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

188 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 189<br />

Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />

2.3.4 Besteuerung von Altersbezügen<br />

in der Schweiz<br />

Wie werden Renten besteuert?<br />

Renten werden voll zum normalen Einkommensteuertarif besteuert.<br />

Für Altersrenten aus der beruflichen Vorsorge, die vor dem 1. Januar<br />

2002 angelaufen sind, gilt eine Sonderregelung.<br />

Wie werden einmalige Kapitalleistungen besteuert?<br />

Kapitalleistungen werden auf Bundesebene getrennt vom übrigen<br />

Einkommen zu einem Fünftel des Tarifs besteuert, auf Kantonsebene<br />

ebenfalls getrennt vom übrigen Einkommen zu besonderen Tarifen.<br />

2.4 Wohnsitz in Deutschland<br />

2.4.1 Pensionen aus Österreich<br />

Wo werden Pensionen besteuert?<br />

Pensionen der Pensionsversicherungsanstalt an ehemalige <strong>Grenzgänger</strong><br />

sowie andere Leistungen öffentlicher Einrichtungen sind grundsätzlich<br />

in Österreich zu versteuern. Aufgrund der Freibeträge fallen<br />

häufig jedoch keine Steuern an. In Deutschland sind österreichische<br />

Pensionen an ehemalige <strong>Grenzgänger</strong> unter Progressionsvorbehalt<br />

von der Besteuerung freigestellt. Leistungen aus privaten Vorsorgeeinrichtungen<br />

sind in Deutschland zu versteuern.<br />

2.4.2 Renten und Kapitalleistungen<br />

aus Liechtenstein<br />

Wo werden Renten besteuert?<br />

Renten aus AHV, IV, UV (1. Säule) sowie Rentenzahlungen der<br />

betrieblichen Personalvorsorge (2. Säule) aufgrund eines früheren<br />

privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses werden nur in Deutschland<br />

besteuert. In Liechtenstein entfallen hierauf keine Steuern.<br />

Wo werden einmalige Kapitalleistungen besteuert?<br />

Sie sind im Falle eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nur in<br />

Deutschland zu versteuern.<br />

2.4.3 Renten und Kapitalleistungen<br />

aus der Schweiz<br />

Wo werden Renten besteuert?<br />

Renten aus AHV, IV, UV (1. Säule) sowie Rentenzahlungen der beruflichen<br />

Vorsorge (2. Säule) aufgrund eines früheren privatrechtlichen<br />

Arbeitsverhältnisses werden nur in Deutschland besteuert. In der<br />

Schweiz entfallen hierauf keine Steuern.<br />

Renten aus der beruflichen Vorsorge aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses<br />

bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung unterliegen<br />

in der Schweiz einem pauschalen Steuerabzug von 4,5 Prozent, sofern<br />

die steuerpflichtige Person schon immer in Deutschland gewohnt hat<br />

und <strong>Grenzgänger</strong> war. Wenn die betreffende Person während dem Erwerbsleben<br />

jedoch mehrheitlich in der Schweiz gewohnt hat und erst<br />

später nach Deutschland ausgewandert ist, kann die Quellensteuer<br />

auf 10 Prozent erhöht werden.<br />

Wie werden Kapitalleistungen in der Schweiz besteuert?<br />

In der Schweiz wird bei einmaligen Kapitalauszahlungen der<br />

Pensionskassen immer eine Quellensteuer einbehalten. Der Steuersatz<br />

ist kantonal unterschiedlich. Die einbehaltene Quellensteuer kann<br />

zurückgefordert werden, sofern das deutsche Finanzamt über die<br />

Auszahlung der Versicherungsleistung informiert worden ist. Hier<strong>für</strong><br />

ist eine Bestätigung erforderlich.<br />

2.4.4 Besteuerung von Altersbezügen<br />

in Deutschland<br />

Wie werden Renten besteuert?<br />

Es gilt das Alterseinkünftegesetz. Dieses sieht nach einer langjährigen<br />

Übergangsphase eine volle Besteuerung der Renten vor. Im Gegenzug<br />

steigen die Beitragsanteile, die bei der Renteneinzahlung von der<br />

Steuer abgesetzt werden können, ebenfalls auf 100 Prozent.<br />

Im Jahr 2005 wurden Renten erstmals nicht mehr mit dem sogenannten<br />

Ertragsanteil, sondern zu 50 Prozent besteuert. Dieser Prozentsatz<br />

steigt jährlich um zwei Prozentpunkte und nach 2020 um jährlich einen<br />

Prozentpunkt an. Bei erstmaligem Rentenbezug im Jahr 2012 wird die<br />

Rente folglich zu 64 Prozent besteuert und zwar ein Leben lang. Erst<br />

bei Rentenbeginn im Jahr 2040 sind Alterseinkünfte zu 100 Prozent<br />

zu versteuern.<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

Deutschland

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!