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Infos für Grenzgänger - EURES Bodensee

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30 I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht<br />

3.2 Anerkennung von Berufsabschlüssen<br />

in Österreich<br />

Wo finde ich die nationale Kontaktstelle <strong>für</strong> gewerbliche,<br />

reglementierte Berufe?<br />

Die nationale Kontaktstelle ist beim Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend angesiedelt:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

Stubenring 1<br />

A­1011 Wien<br />

Tel. +43 (0) 1 711 00­5446<br />

Irene.linke@bmwfj.gv.at<br />

www.bmwfj.gv.at<br />

Hilfreiche Informationen finden Sie unter www.bmwfj.gv.at<br />

(à Berufsausbildung à Internationale Berufsausbildung à<br />

EU­Diplomanerkennung).<br />

Wer ist zuständig <strong>für</strong> die Anerkennung sonstiger Abschlüsse?<br />

Für die Gleichhaltung von im Ausland erworbenen Qualifikationen mit<br />

der österreichischen Lehrabschlussprüfung ist das Wirtschaftsministerium<br />

zuständig.<br />

Für die Anerkennung von Gesundheitsberufen ist das Gesundheitsministerium<br />

zuständig. Ärzte richten den Antrag auf Zulassung an die<br />

Landesärztekammer.<br />

Für bestimmte nichtärztliche Gesundheitsberufe bei Ausbildung in<br />

Deutschland, der Schweiz und einigen anderen EU­Staaten wird ein verkürztes<br />

Zulassungsverfahren (one­stop) durchgeführt. Informationen<br />

hierzu und zum regulären Berufszulassungsverfahren finden Sie im<br />

Internet unter www.bmg.gv.at (à Fachbereiche à Gesundheitsberufe<br />

à Anerkennung)<br />

Gesundheitsberufe: Lehrberufe:<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Gesundheit Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

Abteilung A/2 Abteilung I/4<br />

Radetzkystraße 2 Stubenring 1<br />

A­1030 Wien A­1011 Wien<br />

Tel. +43 (0) 1 711 00­4686 Tel. +43 (0) 1 711 00­5321<br />

anita.schinko@bmg.gv.at post@i4.bmwfj.gv.at<br />

www.bmg.gv.at www.bmwfj.gv.at<br />

I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis 31<br />

Arbeitssuche | Arbeitsbewilligung | Berufsabschlüsse | Arbeitsrecht<br />

Ärzte:<br />

Österreichische Ärztekammer<br />

Weihburggasse 10­12<br />

A­1010 Wien<br />

Tel. +43 (0) 1 514 06­0<br />

post@aerztekammer.at<br />

www.aerztekammer.at<br />

In Österreich wird neben der Anerkennung der reglementierten Berufe<br />

auf Grundlage der EU­Richtlinie eine so genannte „Nostrifikation“<br />

durchgeführt und zwar auch bei nicht reglementierten Berufen. Es handelt<br />

sich um die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen,<br />

die an einer im jeweiligen Land staatlich anerkannten Einrichtung<br />

erworben wurden. Mit Fragen hierzu können Sie sich an folgende<br />

Ansprechpartner wenden:<br />

Universitätsdiplome: Nostrifizierungen:<br />

Heinz Kasparovsky Silvia Bauer<br />

Tel. +43 (0) 1 531 20­5920 Tel. +43 (0)1 531 20­4484<br />

heinz.kasparovsky@bmwf.gv.at silvia.bauer@bmukk.gv.at<br />

Kaufmännische Schulen und Technische Ausbildungen mit<br />

Bildungsberatung: Diplom:<br />

Norbert Hanauer Sabine Niemeyer<br />

Tel. +43 (0) 1 531 20 4427 Tel. +43 (0)1 531 20­4415<br />

norbert.hanauer@bmukk.gv.at sabine.niemeyer@bmukk.gv.at<br />

Allgemeine Informationen zur Nostrifikation finden Sie unter<br />

www.bmwf.gv.at und www.bmukk.gv.at. Auch die Internetpräsenz<br />

www.berufsbildendeschulen.at kann hilfreich sein.<br />

Hinweis: Für die Anerkennungsverfahren werden Gebühren verlangt.<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland

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