Villa CF Bose. Das Objekt im Detail - DGG - Deutsche Gesellschaft ...
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<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />
Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />
Die Vermögenskultur der sicheren Werte<br />
<strong>DGG</strong> AG<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz
Die Vermögenskultur der sicheren Werte
<strong>DGG</strong> AG<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />
Bauherr: Johann Gottwald Kahl<br />
Entwurf/Bauausführung: C. F. <strong>Bose</strong>, Baumeister (1869/70)<br />
Neugestaltung: Friedrich Hartmeyer und Franz Lindner, Architekten (1933-35)<br />
ursprünglich als herrschaftliches Wohnhaus-Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße errichtet, blieb bis heute jedoch ausschließlich<br />
das Ende 1870 fertig gestellte Eckgebäude erhalten; <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung des Eckgebäudes kreierten die Architekten<br />
eine ganz eigene Note, irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus<br />
www.dgg-ag.de<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />
04107 Leipzig Freecall 0800. 6342766
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />
Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />
Die Vermögenskultur der sicheren Werte<br />
<strong>DGG</strong> AG<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz
Inhalt (Übersicht)<br />
Editorial<br />
I. <strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />
II. Die Chancen und Risiken<br />
III. Der Standort<br />
Leipzig. Der Standort in Mitteldeutschland<br />
IV. Die <strong>Objekt</strong>lage<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
V. <strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />
Visualisierungen<br />
Grundstückssituation<br />
Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
Hochparterre<br />
1. Obergeschoss<br />
2. Obergeschoss<br />
3. Obergeschoss<br />
4. Obergeschoss<br />
VI. Bauleistung und Ausstattung<br />
VII. Baubegleitende Qualitätskontrolle. TÜV SÜD<br />
VIII. Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />
IX. <strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />
X. Die steuerlichen Auswirkungen<br />
XI. Vertragspartner<br />
XII. Ausgewählte Referenzen<br />
Leistungsbilanz (Auszug)<br />
Markkleeberg, Karl-Liebknecht-Straße 20<br />
Dresden, Neubertstraße 19<br />
Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />
Leipzig, Breitenfelder Straße 84<br />
Leipzig, Stauffenbergstraße 9<br />
Potsdam, Eisenhartstraße 5<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />
Impressum<br />
Bestätigung<br />
Anlagen<br />
Muster Kaufvertragsangebot<br />
Teilungserklärung<br />
Grundbuchauszug<br />
Verwaltervertrag (WEG-/SE-Verwaltung)<br />
3<br />
4<br />
8<br />
18<br />
26<br />
30<br />
32<br />
35<br />
36<br />
44<br />
46<br />
48<br />
50<br />
52<br />
54<br />
56<br />
66<br />
68<br />
70<br />
76<br />
82<br />
85<br />
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90<br />
91<br />
92<br />
94<br />
95
Immobilien sind so gut wie die Möglichkeiten, aus denen man schöpfen kann. In sich<br />
schlüssige und ertragsorientierte Gesamtkonzepte sind die Basis für Immobilien mit<br />
einzigartiger Wohnqualität und erfolgreicher Wertsteigerung. Auf dieser Grundlage<br />
entwickelt die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG erstklassige und langfristig<br />
stabile Wertanlagen, die als weitgehend inflationsgeschützte Sachwerte dem individuellen<br />
Vermögensaufbau und der Altersvorsorge dienen.<br />
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, hat sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />
für Grundbesitz AG als überregional agierendes Unternehmen in den vergangenen<br />
Jahren auf die Analyse, Entwicklung und Vermarktung architektonisch und bautechnisch<br />
wertvoller Bausubstanz spezialisiert. Unser Fokus richtet sich dabei ausschließlich<br />
auf Standorte und Lagen, die das für einen Mehrwert erforderliche Entwicklungspotenzial<br />
aufweisen und Synergieeffekte beinhalten.<br />
Die verantwortungsbewusste und behutsame Entwicklung denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
bedingt eine individuelle Herangehensweise, erfordert ausgeprägte Leidenschaft,<br />
Kreativität und Fachkompetenz gleichermaßen. In der Verbindung von<br />
traditionellen Werten und modernem Komfort ist für uns entscheidend, dass wir das<br />
<strong>Objekt</strong> in seinem Ursprung, in der Auswahl der verwendeten Materialien und in der<br />
Verarbeitung begreifen, nicht zuletzt der sorgsame Umgang mit der historischen<br />
Bausubstanz gewährleistet ist. Dementsprechend haben wir in den vergangenen<br />
Jahren hohe Qualitätsstandards entwickelt, die auf interdisziplinären, explizit aufeinander<br />
abgest<strong>im</strong>mten Erfahrungswerten und Normen beruhen. In diesen auf hohem<br />
Niveau ausgerichteten Entwicklungs- und Wertschöpfungsprozess integrieren wir externe<br />
Spezialisten, Berater und Gutachter, die unter anderem die gesamte Bauausführung<br />
überwachen, in der ausschließlich ausgesuchte und hochwertige Materialien,<br />
darüber hinaus modernste Verarbeitungstechniken zum Einsatz kommen.<br />
Für diesen Wertschöpfungsprozess, der erfolgreichen Revitalisierung denkmalgeschützter<br />
Immobilien, steht die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG.<br />
Oliver Bechstedt<br />
Vorstand <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG<br />
Editorial<br />
Editorial<br />
3
4<br />
Individualität und Exklusivität Den überlieferten architektonischen<br />
Bestand kennzeichnen zwei bemerkenswerte und<br />
zugleich gegensätzliche Gestaltungen - 1870 <strong>im</strong> Stil des Neoklassizismus<br />
errichtet und ab 1934 <strong>im</strong> Stil der Moderne umgebaut<br />
- Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: Teilansicht des “Schönen Erkers” <strong>im</strong><br />
Bereich der bel étage (obere Abb.), eine der Konsolen des Erkers,<br />
Eingangsbereich mit Treppenanlage aus Betonwerkstein<br />
und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s und -profile) [Bestand 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong>. <strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Anbieter<br />
Standort I Lage<br />
Angebotenes Gebäude<br />
Wohnungsgrößen<br />
Bauleistung<br />
Bauüberwachung<br />
Fertigstellung<br />
Kaufpreise<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
Mieterwartung<br />
Mietnebenkosten<br />
Instandhaltungsrücklage<br />
Hausverwaltung<br />
Abschreibung<br />
Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />
Niederlassung Leipzig • Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />
<strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />
Leipzig, Stadtteil Zentrum-Nordwest; sehr gute Lage inmitten eines Wohnviertels sehr<br />
schöner Gründerzeitbebauung und moderner Architekturformen; das Viertel zeichnet<br />
sich durch die fußläufige Nähe zur Leipziger Innenstadt und zum Waldstraßenviertel aus,<br />
darüber hinaus vor allem durch den direkt angrenzenden natürlichen und naturnahen<br />
Raum der innerstädtischen Parkanlage Rosental am Zoologischen Garten; zahlreiche<br />
Theater und musikalische Häuser, Museen und Sammlungen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten,<br />
öffentliche und medizinische Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten<br />
sowie Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Anschluss befinden sich in kurzer Entfernung<br />
Denkmal-Sanierungsobjekt • Mehrfamilienwohnhaus mit zehn Einheiten und ca.<br />
947 m² Wohnfläche auf einer Grundstücksfläche von 410 m²<br />
ca. 84 m² bis ca. 103 m²<br />
Sanierung und Modernisierung <strong>im</strong> Außen- und Innenbereich<br />
vgl. dazu die Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
durch einen TÜV-zertifizierten Sachverständigen gemäß Vertrag über baubegleitendes<br />
Qualitätscontrolling<br />
31.03.2013 [Bezugsfertigkeit] und 31.05.2013 [Gesamtfertigstellung]<br />
Kaufpreis pro Quadratmeter 2.650,00 €/m² bis 2.800,00 €/m²<br />
Kaufpreis pro Wohneinheit von 222.865,00 € bis 288.400,00 €<br />
ca. 5,5 % des Kaufpreises zzgl. Bauzeitzinsen<br />
ca. 6,50 €/m² bis 6,90 €/m² [gemäß den langjährigen Erfahrungen des Verwalters]<br />
WEG-Verwaltung derzeit mtl. brutto 21,06 € pro Wohneinheit<br />
SE-Verwaltung derzeit mtl. brutto 20,23 € pro Wohneinheit<br />
wird mit mtl. 0,40 €/m² (Wohneinheit) gebildet<br />
Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH • Rehwagenstraße 2 • D-04288 Leipzig<br />
Denkmalabschreibung: erhöhte AfA gem. § 7i EStG (der Sanierungsaufwand beträgt<br />
geschätzt ca. 80 % vom Kaufpreis)<br />
Lineare Abschreibung: lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG, 2,5 % linear<br />
über 40 Jahre (der Altbausubstanzanteil beträgt geschätzt ca. 6 % vom Kaufpreis)<br />
<strong>Das</strong> Wohnhaus Humboldtstraße 12 a ist ein Kulturdenkmal <strong>im</strong> Sinne des § 2 des Gesetzes<br />
zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale <strong>im</strong> Freistaat Sachsen. An der Erhaltung bzw.<br />
denkmalgerechten Wiederherstellung besteht ein nachgewiesenes öffentliches Interesse.<br />
Stadt Leipzig, Auszug aus der denkmalschutzrechtlichen Stellungnahme<br />
5
6<br />
Außenarchitektur Eines der wenigen erhaltenen<br />
Zeugnisse der einst prachtvollen<br />
Gestaltung des Wohnhauses ist der mehrgeschossige<br />
Erker, der auf der Grundlage restauratorischer<br />
Befunduntersuchungen originalgetreu<br />
wiederhergestellt wird; aus dem<br />
überlieferten architektonischen Bestand liest<br />
sich eine bemerkenswerte Ausprägung von<br />
Gestaltungswillen und handwerklichem<br />
Können ab [Bestand 2011]<br />
Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong><br />
Hellerau AG gegr. 1908 als Prospektherausgeberin und Verkäuferin, die in Leipzig<br />
(Zentrum-Nordwest), Humboldtstraße 12 a, insgesamt zehn Wohneinheiten mit Sanierungsverpflichtung<br />
verkauft. Die angebotenen Wohneinheiten haben Wohnflächen<br />
zwischen ca. 84 m² und 103 m².<br />
<strong>Das</strong> Angebot richtet sich an Investoren, die diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />
Zwecke der langfristigen Vermietung bzw. zum Selbstbezug erwerben wollen. Dieses<br />
Angebot ist daher nicht geeignet für Investoren, die eine kurze Anlagedauer mit einer<br />
feststehenden Verzinsung des Kapitals während des gesamten Anlagezeitraumes<br />
und die Rückzahlung zu einem fest best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt wünschen und die nicht die<br />
mit einer Immobilienanlage verbundenen Risiken tragen wollen.<br />
Geeignet ist dieses Angebot jedoch für Investoren, die eine individuelle Kapitalanlegereigentumswohnung<br />
zum Zwecke der langfristigen sachwertunterlegten Zukunfts-<br />
bzw. Altersversorgung unter Berücksichtigung möglicher Chancen erwerben wollen.<br />
Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig bereit und wirtschaftlich in der Lage sein,<br />
die mit einem solchen Investment ebenso möglichen und unbedingt zu beachtenden<br />
Risiken einzugehen und die sich bei entsprechender Höhe der Fremdfinanzierung<br />
ggf. ergebende Unterdeckung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu finanzieren<br />
bzw. auszugleichen.<br />
Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />
wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die<br />
für die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher<br />
Bedeutung sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />
beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl für einzelne Investoren<br />
zu einzelnen Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin<br />
steht für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender<br />
Fragen interessierten Investoren bzw. deren Beratern jederzeit zur Verfügung.<br />
Keine Verantwortung kann für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen<br />
EDV-Berechnungen bzw. über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen<br />
übernommen werden, da diese von der Prospektherausgeberin nicht geprüft<br />
wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind. Die Prospektherausgeberin überprüft<br />
auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Investors <strong>im</strong> Rahmen seiner individuellen<br />
Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Ankommen und Wohlfühlen Außen- und innenarchitektonisch<br />
ist vor allem die vielschichtige Ausgestaltung des Kulturdenkmals<br />
hervorzuheben - Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: die Linienführungen<br />
des Treppengeländers und der Wandgestaltung wurden<br />
1934 in der Analogie eines Sichtfensters explizit aufeinander abgest<strong>im</strong>mt<br />
(obere Abb.), Konsolen des “Schönen Erkers” (1870),<br />
Handlauf (1934) und in ihrer Ausführung überlieferte zweiflügelige<br />
Innentüren aus dem Jahre 1870 [Bestand 2011]<br />
<strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />
7
8<br />
Die Chancen und Risiken<br />
Individualität und Exklusivität<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
AG steht für in sich schlüssige,<br />
ertragsorientierte und nachhaltige<br />
Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />
hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />
Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />
zu schaffen - Beispiel: <strong>Villa</strong><br />
am Kees´schen Park in Markkleeberg,<br />
Karl-Liebknecht-Straße 20 (vgl. dazu<br />
weiterführend die Abb. auf den Seiten<br />
9 bis 15 und 86)<br />
[Aufnahmen 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Aktuell in Immobilien zu investieren, bedeutet eine gute Chance zur Wertsteigerung<br />
wahrzunehmen, da momentan - betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum - relativ<br />
niedrige Grundstückswerte, Baupreise und Zinsniveaus zu verzeichnen sind. Im Vergleich<br />
zu anderen Kapitalanlageformen ist eine Immobilie grundsätzlich als wertbeständig<br />
und relativ krisensicher zu bezeichnen. <strong>Das</strong> Eigentum genießt besonderen<br />
Schutz und ist grundsätzlich nicht entziehbar. Inflationäre Tendenzen, wie sie aufgrund<br />
der aktuellen Geldmarktpolitik befürchtet werden, sind aufgrund der beschränkten<br />
Verfügbarkeit von Grund und Boden regelmäßig nicht zu erwarten, weshalb<br />
langfristig betrachtet eine gute Chance zur Wertsteigerung besteht. In jeder<br />
Phase der Haltedauer besteht aber auch das Risiko von Wertverlusten. Insofern birgt<br />
das angebotene Investment - wie jede andere Kapitalanlage auch - nicht nur Chancen,<br />
sondern auch Risiken. Mit diesem Kapitel will die Verkäuferin den Erwerber<br />
möglichst umfassend auch über oftmals sehr unwahrscheinliche, jedoch potenziell<br />
denkbare Risiken aufklären.<br />
Nachfolgend werden daher zehn der wichtigsten Faktoren zur Beurteilung der Chancen<br />
und Risiken bei Immobilieninvestitionen dargestellt. Essentiell für ein erfolgreiches<br />
Immobilieninvestment sind demnach zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere<br />
Vertragsgestaltung, ein guter Standort, moderne und qualitativ hochwertige<br />
Baumaßnahmen, ein durchdachtes Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung,<br />
eine weitsichtige Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung, eine größtmögliche<br />
Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung und die opt<strong>im</strong>ale Ausnutzung<br />
von steuerlichen Vorteilen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechende Beurteilung aktuell <strong>im</strong>mer nur<br />
eine Bestandsaufnahme darstellen kann und zukünftige Betrachtungen zwangläufig<br />
nur Prognosecharakter haben. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die<br />
dargestellten Chancen und Risiken auch kumuliert, das heißt gehäuft auftreten können.<br />
Konkret ist denkbar, dass ein Investor <strong>im</strong> ungünstigsten Fall durch die gleichzeitige<br />
Realisierung mehrerer Risiken in den persönlichen Vermögensverfall gerät, indem<br />
er beispielsweise bei hoher Fremdfinanzierung, die dazu führt, dass die Einnahmen<br />
die Ausgaben einschließlich Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht in der Lage<br />
ist, die so entstandene Unterdeckung durch sein persönliches, gegebenenfalls sich<br />
auch verschlechterndes Einkommen und/oder Vermögen, zu finanzieren bzw. auszugleichen.<br />
1. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen Partners von großer Bedeutung.<br />
Dies gilt sowohl für die Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />
Verkäufer und Prospektherausgeber ist die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG<br />
gegr. 1908, Niederlassung Leipzig. Die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr.<br />
1908 schließt und hält daher nur Verträge mit Käufern, bei denen die Annahme ge-<br />
Die Chancen und Risiken<br />
Was wir gestalten können, darf nicht als Problem gesehen werden, sondern vielmehr als<br />
Chance für ein Handeln in einer offenen Zukunft. Deren Qualität wird von dem abhängen,<br />
was wir heute tun.<br />
Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, deutscher Politiker, Honorarprofessor und Bundesforschungsminister a. D. (1935)<br />
9
10<br />
rechtfertigt ist, dass die für die Investition erforderlichen Eigenmittel<br />
zur Verfügung stehen und auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind.<br />
Umgekehrt offenbart die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau<br />
AG gegr. 1908 bzw. deren <strong>Gesellschaft</strong>er ihre wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse sowie ihre Leistungsfähigkeit unter anderem durch<br />
die in der Vergangenheit allein oder mit Kooperationspartnern<br />
realisierten Referenzprojekte, die zum Teil auch in diesem Prospekt<br />
abgedruckt sind.<br />
2. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird der Kauf von Teil- und<br />
Wohnungseigentum <strong>im</strong> Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten. Ferner wird ein Verwaltervertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum geschlossen, in welchen der Erwerber<br />
eintritt (siehe hierzu „6. Verwaltung“). Daneben kann der Er-<br />
Revitalisierung Fassadendetail der <strong>Villa</strong><br />
am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />
Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />
werber erklären, mit der Hausverwaltung ein Mietverwaltervertrag<br />
(siehe hierzu „5. Nutzungskonzept“ und „6. Verwaltung“)<br />
zu schließen. Eine Mietgarantie wird angeboten (siehe hierzu<br />
„5.2 Vermietung“).<br />
Der hier angebotene Erwerb einer noch zu sanierenden Eigentumswohnung<br />
erfolgt <strong>im</strong> Wege eines Bauträgerkaufvertrages<br />
zu einem Festpreis. Demnach erhält der Erwerber eine schlüsselfertig<br />
modernisierte bzw. hergestellte Wohnung, wobei das<br />
Risiko von Kostensteigerungen oder anderen Baurisiken der<br />
Verkäufer trägt. Zahlungen an den Verkäufer erfolgen unter<br />
Beachtung der Erwerbersicherung nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />
nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat, wie auch Bauleistungen<br />
durch den Verkäufer erbracht wurden. Der Verkäufer steht<br />
darüber hinaus für die schlüsselfertige Bezugsfertigkeit des<br />
Sondereigentums bis zu dem <strong>im</strong> Notarvertrag bezeichneten<br />
Termin ein. Ein Käufer, der Verbraucher ist, erhält eine Sicherheit<br />
für die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjektes ohne<br />
wesentliche Mängel in Form eines Einbehaltes von 5 % des<br />
Kaufpreises bei der ersten Abschlagszahlung oder einer entsprechenden<br />
Sicherheit. Diese Fertigstellungssicherheit gemäß<br />
§ 632a BGB schließt nicht aus, dass Vertragsstörungen eintreten<br />
und das Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt wird,<br />
obwohl der Erwerber Zahlung an den Verkäufer leistete. Nach<br />
Abnahme gewährleistet der Verkäufer dem Erwerber fünf Jahre<br />
ordentliche Mängelbeseitigung auf ihre Bauleistungen am Gebäude.<br />
Demgegenüber steht das Risiko, wenn der Verkäufer leistungsunfähig<br />
wird, dass Herstellungsansprüche nur bedingt oder gar<br />
nicht gegen sie durchgesetzt werden können. Bei der Sicherung<br />
der MaBV durch Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt<br />
ist zu berücksichtigen, dass nur die Sicherheit besteht,<br />
dass Zahlungen von der Fertigstellung und der Beseitigung von<br />
Mängeln abhängig gemacht werden können. Gleiches gilt für<br />
die zuvor erwähnte Fertigstellungssicherheit gemäß § 632a<br />
BGB in Höhe von 5 % des Kaufpreises, wenn diese durch Einbehalt<br />
von den Raten oder Stellung einer Sicherheit durch den<br />
Verkäufer realisiert wird. Sobald vollständig gezahlt bzw. die<br />
Sicherheit zurückgegeben wurde oder weitergehende Ansprüche<br />
gegen den Verkäufer entstehen (z. B. Schadenersatz wegen<br />
der mit dem Ankauf verbundenen Nebenkosten, wegen eintretender<br />
Verzögerungsschäden, wegen Miet-/Nutzungsausfalls,<br />
wegen entgangener Steuervorteile, wegen Mängeln nach vorbehaltloser<br />
Abnahme oder für Finanzierungsaufwand <strong>im</strong> Falle<br />
der Vertragsrückabwicklung), trägt der Käufer das Risiko der<br />
fehlenden Leistungsfähigkeit des Verkäufers.<br />
Bei der Bewertung der vertraglichen Bindungen können sich<br />
weitere nicht auszuschließende Risiken realisieren, wenn der<br />
Verkäufer als Vertragspartner des Käufers aus wirtschaftlichen<br />
Gründen seine Verpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag<br />
nicht erfüllen kann, zum Beispiel wenn er in Insolvenz gerät.<br />
Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers hat der Käufer<br />
nach Bildung des Wohn- und Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung <strong>im</strong> Grundbuch die Sicherheit<br />
auf Übertragung des erworbenen <strong>Objekt</strong>es. Die dingliche<br />
Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung beinhaltet jedoch<br />
keine Sicherung des Anspruchs auf Fertigstellung der<br />
Baumaßnahmen. Der Erwerber muss möglicherweise in Absprache<br />
mit den übrigen Investoren die Modernisierung bzw.<br />
den Ausbau teilweise oder vollständig in eigener Verantwortung<br />
durchführen lassen, wenn der Verkäufer leistungsunfähig<br />
ist. Die Kosten hierfür kann er <strong>im</strong> Wege des Schadenersatzes<br />
oder der Minderung verlangen beziehungsweise gegen den<br />
Kaufpreis stellen. Trotzdem kann dies dazu führen, dass die<br />
Baumaßnahmen überhaupt nicht oder nur teilweise durchgeführt<br />
werden, mit der Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />
die Tilgung für die anteilig bereits gegebenenfalls aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung bzw. die gesamte Darlehenssumme<br />
(zurück) zu zahlen hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen.<br />
Selbst wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen und die Wohnung<br />
in bezugsfertigem Zustand übergeben wurde, können ab<br />
Abnahme bestehende Gewährleistungsansprüche verloren<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
gehen, wenn der Bauträger nach der Übergabe in Insolvenz<br />
gerät. Dem Erwerber ist es andererseits bei einem vertragsgerechten<br />
Verhalten durch seinen Vertragspartner nach dem Gesetz<br />
grundsätzlich nicht gestattet, die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />
zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag<br />
zu erklären. Solche Möglichkeiten bestehen in der Regel<br />
nur, wenn sich der Verkäufer seinerseits vertragswidrig verhält.<br />
Gründe, die in der Person des Erwerbers liegen, zum Beispiel<br />
Finanzierungsschwierigkeiten, oder einseitige Motive in der<br />
Person des Erwerbers, zum Beispiel der <strong>im</strong> Nachhinein auftretende<br />
Wunsch, die Erwerbskosten für eine andere Vermögensanlage<br />
oder die private Lebensführung zu verwenden, gestatten<br />
nicht den Rücktritt vom Vertrag. Den Erwerber trifft deshalb<br />
das Risiko, dass er am Grundstückskauf festhalten muss, auch<br />
wenn er auf Grund seiner persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse daran nicht (mehr) festhalten will.<br />
Schließlich können sich bei einer grundsätzlich vertragsgerechten<br />
Durchführung des Vorhabens Risiken realisieren. Zum<br />
Beispiel kann sich selbst bei einer etwaig zugesagten Bezugsfertigkeit<br />
die Baudurchführung verzögern, bedingt durch Sonderwünsche,<br />
durch Streik oder eine von der Berufsvertretung<br />
der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung <strong>im</strong> Betrieb des Bauträgers<br />
oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb,<br />
durch höhere Gewalt, von der zuständigen Behörde bzw.<br />
durch berufsständische Vereinigung best<strong>im</strong>mte und anerkannte<br />
Schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />
oder gerichtlicher Entscheidungen etc..<br />
Die Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung geht die Prospektherausgeberin davon<br />
aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt wie <strong>im</strong> Prospekt<br />
beschrieben gebaut werden kann. Der Käufer trägt trotzdem<br />
das potentielle Risiko, dass die geplanten Maßnahmen ganz<br />
oder teilweise nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht<br />
gebilligt oder genehmigt werden.<br />
Der Verkäufer führt das Bauvorhaben in eigenem Namen und<br />
auf eigene Rechnung durch. Steuerliche Abschreibungen für<br />
den Kaufgegenstand werden von ihm nicht in Anspruch genommen.<br />
Der Verkäufer verspricht jedoch, bei der Beschaffung<br />
der steuerlichen Bescheinigungen behilflich zu sein, ohne<br />
hierfür eine Gewähr zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />
ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes<br />
Gebäude handelt, so dass die Sanierungsmaßnahmen<br />
zur Erhaltung des Denkmals potenziell erhöht abgeschrieben<br />
werden können. Nach der Vertragsgestaltung wird hierfür<br />
jedoch keine Gewähr übernommen.<br />
3. Standort<br />
Der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom Standort<br />
ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen (es ziehen<br />
mehr Leute in die Gegend) und Passivräumen (es ziehen<br />
aus der Gegend mehr Leute weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden<br />
zwischen dem so genannten Makrostandort (Stadt,<br />
in welcher sich die Investition befindet) und dem so genannten<br />
Mikrostandort (Stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />
befindet).<br />
Die Chancen und Risiken<br />
Bemerkenswert an der vorliegenden Immobilie ist die Eigenschaft<br />
der Gebäude bzw. des Gebäudes in der Humboldtstraße<br />
12a in Leipzig als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass<br />
hinsichtlich der Sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />
Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7i EStG<br />
vorliegen (siehe hierzu insbesondere „Die steuerlichen Auswirkungen“).<br />
Demgegenüber stehen die öffentlich rechtlichen Beschränkungen<br />
nach den Best<strong>im</strong>mungen des Sächsischen<br />
Denkmalschutzgesetzes, an die sich der Verkäufer und in der<br />
Folgezeit auch der Käufer zu halten haben. Soweit von diesen<br />
Beschränkungen das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />
diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. Unter anderem<br />
sind die Auflagen des Denkmalschutzes <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der Sanierung und Modernisierung des Gebäudes zu beachten.<br />
<strong>Das</strong> Umfeld des Hauses, in der sich die erworbene Eigentumswohnung<br />
befindet, sowie die Entwicklung der Mieten und Im-<br />
mobilienpreise können sich - auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
Schwankungen - zum Vorteil, aber auch nachteilig<br />
verändern, was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />
der Eigentumswohnung haben kann. Der angebotene<br />
Standort ist <strong>im</strong> Übrigen <strong>im</strong> Prospekt eingehend beschrieben.<br />
4. Qualität der Baumaßnahmen<br />
...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />
mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
[Aufnahme 2011]<br />
Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />
und modernen Wohnverhältnissen angepassten Zuschnitt<br />
sowie den üblicherweise gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />
ab. Daneben ist selbstverständlich auch die Bauqualität<br />
für die Werthaltigkeit des Investments entscheidend.<br />
Vorliegend richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />
Umsetzung der <strong>im</strong> Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />
11
12<br />
Baubeschreibung sowie Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass be<strong>im</strong> Bau offensichtliche oder verdeckte Mängel<br />
auftreten. Bei der beabsichtigten Altbaumodernisierung ist<br />
nicht auszuschließen, dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />
von beispielsweise DIN-Soll-Normen für Neubauten<br />
zur tatsächlichen Ausführung auftreten (zum Beispiel<br />
hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz). Sofern quantitative Änderungen<br />
der Wohnfläche (+/- 3 %) und der Raumaufteilung<br />
eintreten, haben diese nach der vertraglichen Gestaltung keinen<br />
Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen Vertragsinhalt.<br />
Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen sind demnach erst<br />
angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle von 3 % überschritten<br />
ist. Die Wohnflächenberechnung erfolgte nach der Wohnflächenverordnung,<br />
wobei Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />
ihrer Grundfläche angesetzt werden. Die Verkäuferin weist dazu<br />
ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber für Rechtsgeschäfte<br />
ab dem 01.01.2004 durch eine Neuregelung <strong>im</strong><br />
Rahmen der Wohnflächenverordnung eine veränderte Flä-<br />
Revitalisierung Treppenhausdetail der <strong>Villa</strong><br />
am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />
Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />
chenberechnung (Ansatz der Balkone mit ¼ ihrer Grundfläche)<br />
vorschreibt, welche nach dem Wortlaut der Verordnung<br />
nur für preisgebundenen Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />
von Unsicherheiten bei der Berechnung von Balkon-,<br />
Loggia- und Terrassenflächen ist nach den Plänen <strong>im</strong> Ergebnis<br />
vorgesehen, dass vorgenannte, dem Vertragsgegenstand zugeordnete<br />
Bereiche bei der Wohnflächenermittlung zu 50 %<br />
anzurechnen sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />
auch für nicht preisgebundenen Wohnraum eine Flächenberechnung<br />
nach der Wohnflächenverordnung ohne Einschränkung<br />
möglicherweise bindend sein kann.<br />
Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes, den konkreten<br />
Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung und<br />
Ausstattung und der Abnahme durch einen Sachverständigen<br />
wird auf die weiteren Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />
5. Nutzungskonzept<br />
Die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich sowohl<br />
zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der so genannten<br />
Selbstnutzer-Eigentumswohnung <strong>im</strong> Verkaufsfall den<br />
Nachteil, dass diese - wenn sie nicht wieder entmietet sind - für<br />
die Käufergruppe Selbstnutzer in der Regel ausfallen. Deshalb<br />
kommen vermietete Eigentumswohnungen in erster Linie für<br />
andere Kapitalanleger in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />
mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was bei<br />
nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />
des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber der investierten<br />
Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />
etc.) führen kann. Eine vermietete Eigentumswohnung ist<br />
deshalb als so genannte Generationeninvestition ein vor allem<br />
langfristig zu betrachtendes Engagement, weil <strong>im</strong> Gesamtkaufpreis<br />
unter anderem auch Kosten für Vertrieb und Marketing<br />
enthalten sind, die neben der dann erneut fällig werdenden<br />
Grunderwerbsteuer sowie der Notargebühren etc. bei einem<br />
Weiterverkauf unter Umständen nicht realisiert werden<br />
können beziehungsweise wieder anfielen und dadurch den<br />
Verkaufspreis und somit die Gesamtrentabilität schmälern.<br />
Hinzukommt, dass bei einer Weiterveräußerung für den Zweiterwerber<br />
Sonderabschreibungen entfallen, weshalb der zu erzielende<br />
Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung<br />
gewöhnlich niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />
5.1 Selbstnutzung<br />
Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung selbst zu nutzen,<br />
ist zu beachten, dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />
bei der Raumaufteilung oder der Ausstattung seiner Wohnung<br />
hat. Diese müssen so früh als möglich be<strong>im</strong> Bauträger angemeldet<br />
und mit diesem abgesprochen werden, da anderenfalls<br />
eine Berücksichtigung aufgrund des geplanten zügigen Baufortschritts<br />
nicht oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />
können gegebenenfalls zu Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung<br />
führen, für die der Käufer haftet. Da die Kosten<br />
der Mietgarantie <strong>im</strong> Kaufpreis enthalten sind, sollte sich der<br />
Käufer bei Vertragsunterzeichnung mit dem Verkäufer absprechen,<br />
ob die Mietgarantie entfallen kann, wenn eine Selbstnutzung<br />
beabsichtigt ist. Ein Anspruch auf Änderung der Angebotspreise<br />
besteht grundsätzlich nicht.<br />
5.2 Vermietung<br />
Entscheidet sich der Käufer dagegen für die Vermietung,<br />
kommt es für seine Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />
beziehungsweise den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />
an. Aufgrund des Standortes, der Wohnungsgrößen sowie<br />
der Architektur geht der Prospektherausgeber von einer<br />
potenziell guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen aus,<br />
weshalb vom Verkäufer den Käufern eine Mietgarantie ange-<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
oten werden kann. Die Verkäuferin übern<strong>im</strong>mt dementsprechend<br />
für eine Laufzeit von 12 Monate die Mietgarantie für die<br />
erworbene Einheit. Die Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />
und Nebenkosten. Der Erwerber trägt deshalb<br />
das Risiko, dass er trotz Mietgarantie Kosten hat, mit denen<br />
er nicht rechnet. Zum Beispiel können unerwartete Kosten<br />
durch außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen entstehen,<br />
die durch die Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt sind.<br />
Betriebskostenumlagen können bei Mietern nicht realisiert<br />
werden.<br />
Die tatsächlichen Mieterträge in den verschiedenen Wohneinheiten<br />
sind unterschiedlich. Die vorgesehene Mietgarantie liegt<br />
zum Teil über den tatsächlich aktuellen vereinbarten Mieten<br />
und kann auch über der Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />
Zeit durch Mieterhöhungen erzielt werden kann. Eine Gewähr<br />
für die Bonität des aktuellen und eventuell eines neu einziehenden<br />
Mieters kann nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />
trägt deshalb das Risiko, dass er nach Ablauf der Mietgarantie<br />
nicht die erwarteten Mieteinnahmen erzielt. Die zu beanspruchende<br />
Miete kann geringer sein als die Mietgarantie. Mieter<br />
können zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sein. Schließlich<br />
ist zu beachten, dass die Mietgarantie erst ab Beginn des<br />
dritten auf die bezugsfertige Herstellung folgenden Monats geleistet<br />
wird, der Käufer aber schon ab dem Zeitpunkt der bezugsfertigen<br />
Herstellung und des Besitzübergangs die Bewirtschaftungskosten,<br />
insbesondere die Hausgelder für die Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />
zu zahlen hat.<br />
Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber anzuraten, auch ein<br />
gewisses Leerstands- und damit Mietausfallrisiko einzukalkulieren.<br />
Nach Ablauf der Garantie trägt der Erwerber das Risiko<br />
für die Übernahme und die Begleichung der Miete und der Betriebskosten<br />
durch den Mieter. Außerdem trägt der Erwerber<br />
das Risiko, auf eigene Kosten für eine Neuvermietung sorgen<br />
zu müssen und die Kosten tragen zu müssen, um seine Rechte<br />
gegenüber den Mietern durchzusetzen. Bei Nichtzahlung der<br />
Miete muss er die Kosten und die Risiken einer Räumungs- und<br />
Zahlungsklage oder eine Vollstreckung gegenüber dem Mieter<br />
tragen.<br />
Der Erwerber muss außerdem damit rechnen, dass es nicht<br />
möglich ist, die gegenwärtig vereinbarten Mieten, die unter der<br />
Mietgarantie liegen können, in der Zukunft in nennenswertem<br />
Umfang erhöhen zu können. Der Erwerber ist bei Mieterhöhungsverlangen<br />
zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
auf die ortsüblichen Vergleichsmieten beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />
sind nur nach Ablauf best<strong>im</strong>mter Fristen<br />
seit der letzten Mieterhöhung möglich und in der Höhe nach<br />
auf eine Kappungsgrenze beschränkt. Der Erwerber trägt deshalb<br />
das Risiko, nur in eingeschränktem Umfang eine Erhöhung<br />
und Anpassung der Miete verlangen zu können.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des <strong>Objekt</strong>es hängt schließlich auch von<br />
der Leistungsfähigkeit des Mietgaranten ab. Wenn der Mietgarant<br />
zahlungsunfähig wird oder aus anderen Gründen die Mietgarantieleistungen<br />
nicht erbringt, trifft den Erwerber das Risiko<br />
die vorhergesehenen Mieteinnahmen nicht zu realisieren.<br />
Soweit <strong>im</strong> Prospekt oder in Berechnungsbeispielen Mieterwartungen<br />
formuliert werden, kann hierfür keine Garantie über-<br />
Die Chancen und Risiken<br />
nommen werden. Die Angaben zur Mieterwartung basieren<br />
üblicherweise auf Recherchen zur ortsüblichen und nachhaltig<br />
erzielbaren Miete, die jedoch einer Veränderung unterliegen<br />
kann.<br />
Die Bonität der Mieter wird in der Regel anhand marktüblicher<br />
Kriterien überprüft (Selbstauskunft), wobei sich diese selbstverständlich<br />
auch <strong>im</strong> Laufe der Zeit (beispielsweise durch Verlust<br />
des Arbeitsplatzes) nachteilig verändern kann. Gleichzeitig ist<br />
zu berücksichtigen, dass trotz vorliegender Bezugsfertigkeit und<br />
Erteilung eines Vermittlungsauftrags die erste Vermietung bis<br />
zu mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Während dieser<br />
Zeit hat der Erwerber keine Mieteinnahmen und muss der<br />
Erwerber eine sich ergebende Finanzierungslücke aus eigenen<br />
Mitteln abdecken. Im <strong>Detail</strong> sollte sich der Erwerber hierzu mit<br />
der Verkäuferin bzw. Hausverwaltung abst<strong>im</strong>men.<br />
Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, die zugleich<br />
Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />
...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />
mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
[Aufnahme 2011]<br />
ist, bietet die Übernahme von Mietverwaltungsleistungen je<br />
Wohnungseigentum für derzeit monatlich 20,23 € inklusive<br />
der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Falls der Käufer<br />
sich nicht für den Abschluss eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />
entscheidet, muss er selbst alle Aufgaben übernehmen,<br />
die sich <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Vermietung ergeben,<br />
wie zum Beispiel:<br />
• gegebenenfalls kostenpflichtige Mietersuche,<br />
• Abschluss der Mietverträge,<br />
• Überwachung der Mieteingänge,<br />
• Einforderung rückständiger Mieten,<br />
• Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen und<br />
• Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />
Dies sollte er bei seiner Rentabilitätsberechnung berücksichtigen.<br />
Dazu kommt der Besuch der jährlich stattfindenden Ei-<br />
13
14<br />
gentümerversammlung zur Wahrung der Interessen gegenüber<br />
den anderen Wohnungseigentümern in der Hausgemeinschaft.<br />
6. Verwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
Eine Immobilie muss verwaltet werden. Die Qualität der Verwaltung<br />
entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />
Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche<br />
Wertsteigerung. Zur Verwaltung einer Immobilie gehören<br />
<strong>im</strong> Wesentlichen die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />
sowie des Sondereigentums.<br />
Zu den Aufgaben und Pflichten des Verwalters nach dem WEG<br />
(Wohnungseigentumsverwalter) für das Gemeinschaftseigentum<br />
und des Mietverwalters - <strong>im</strong> Fall der Beauftragung eines<br />
Mietverwalters - wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />
Konzept“ verwiesen. Durch die Tätigkeit des Verwalters kann<br />
Revitalisierung Treppenhausdetail der <strong>Villa</strong><br />
am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />
Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />
sich der Gesamtzustand der Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur<br />
positiv oder negativ verändern. So entscheidet z. B. der<br />
eingesetzte Mietverwalter durch die Auswahl der Mieter (Bonität/soziales<br />
Verhalten) maßgeblich über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />
Er entscheidet regelmäßig über die Höhe des<br />
abzuschließenden Mietvertrages und der von den Mietern zu<br />
entrichtenden Umlagen, indem er zum Beispiel wirtschaftlich<br />
eigenständig entscheiden muss, ob er in einer eher schlechten<br />
Vermietungsphase die Mieten senkt, um eine Vermietung zu realisieren.<br />
Ungeachtet dessen kann selbstverständlich kein Verwalter<br />
garantieren, ob beispielsweise nach Ablauf einer best<strong>im</strong>mten<br />
Zeit die Wohnung tatsächlich vermietet ist beziehungsweise<br />
der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />
kann beziehungsweise nachkommt.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie besteht die Gefahr<br />
der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit sowie<br />
vermeidbarer Reparaturaufwendungen. Zu einer gewissenhaften<br />
Verwaltung gehört zum Beispiel auch die sorgfältige<br />
Pflege der Außenanlagen. Ein guter WEG -Verwalter schafft es<br />
darüber hinaus, die von ihm vertretene Eigentümergemeinschaft<br />
„an einem Strang“ ziehen zu lassen, insbesondere bei<br />
wichtigen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen zum<br />
Beispiel zu beschließender Sonderumlagen, der Durchsetzung<br />
von Gewährleistungsansprüchen oder dem Vorgehen gegen<br />
mit Hausgeld säumigen Miteigentümern.<br />
Neben der Sondereigentumsverwaltung beziehungsweise der<br />
Mietverwaltung benötigen alle Käufer als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft<br />
einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />
Im vorliegenden <strong>Objekt</strong> wird zum ersten Verwalter die<br />
Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt. Die<br />
monatlich hierfür entstehenden Kosten in Höhe von € 21,06 je<br />
Wohnungseigentum inkl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />
trägt ebenfalls von Anfang an der Käufer und sind von<br />
diesem in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />
Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht auf die Mieter<br />
umgelegt werden. Zu weiteren Gebühren für besondere<br />
Leistungen der Verwalterin und den Bewirtschaftungskosten<br />
wird auf die Angaben <strong>im</strong> Angebot nebst Anlagen zum Prospekt<br />
verwiesen. <strong>Das</strong> rechtliche Konzept der Verträge ist in diesem<br />
Prospekt gesondert erläutert.<br />
Der Erwerber von Wohn-/Teileigentum als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
ist in der Nutzung seines Eigentums<br />
durch die Rechte der anderen Miteigentümer beschränkt.<br />
Es besteht eine Verpflichtung, das gemeinschaftliche<br />
Eigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Die jeweiligen Eigentümer<br />
haben hierbei zusammenzuwirken. Sie sind verpflichtet,<br />
Beiträge zu leisten, insbesondere in finanzieller Hinsicht, selbst<br />
wenn sie einzelne Maßnahmen für interessenwidrig oder<br />
zweckwidrig halten sollten. Best<strong>im</strong>mte Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
können mit der Mehrheit der St<strong>im</strong>men beschlossen<br />
werden. Konfliktlagen aus der Gemeinschaftsbezogenheit sind<br />
denkbar. Beispielhaft sei erwähnt, dass die wirksame Geltendmachung<br />
von Gewährleistungsmängeln <strong>im</strong> Bereich des Gemeinschaftseigentums,<br />
je nachdem, welche konkreten Ansprüche<br />
geltend gemacht werden (Schadenersatz, Kaufpreisminderung<br />
etc.), ein Zusammenwirken der Eigentümer und die<br />
Herbeiführung einer geeigneten Beschlusslage voraussetzt.<br />
Be<strong>im</strong> Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu<br />
beachten, dass spezifische Kosten entstehen können, die bei<br />
einem Alleineigentümer nicht unbedingt entstehen würden. Ein<br />
subjektiver Wunsch nach sparsamen Lösungen oder Eigenleistungen<br />
wird sich möglicherweise nicht in jedem Fall durchsetzen<br />
können. Die Gemeinschaftsbezogenheit der Eigentümerstellung<br />
bewirkt auch eine Abhängigkeit von den anderen<br />
Miteigentümern. Es kann sein, dass ein Miteigentümer beharrlich<br />
die Hausordnung und die Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
(Miteigentumsordnung, Beschlüsse,<br />
etc.) missachtet und dadurch anderen Eigentümer<br />
oder Dritten Nachteile zufügt oder diese belästigt.<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Problematisch kann werden, wenn ein Eigentümer in finanzieller<br />
Hinsicht nicht mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur Bewirtschaftung<br />
des jeweiligen <strong>Objekt</strong>es zu leisten. Sollte ein Miteigentümer<br />
in Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />
ausfallen, bestehen die Verpflichtungen der anderen Eigentümer<br />
zur ordnungsgemäßen Verwaltung fort. Auch haftet die<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft für gegenüber Dritten begründeten<br />
Forderungen <strong>im</strong> Außenverhältnis. Jeder Eigentümer<br />
haftet einem Gläubiger der Gemeinschaft nach dem Verhältnis<br />
seines Miteigentumsanteils. Mithin ist denkbar, dass Betriebskosten<br />
für Wohnungen zu tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />
erlangt werden können. Die gesetzlichen Möglichkeiten,<br />
in solchen Fällen eine Einziehung der Wohnung herbeizuführen,<br />
sind unter anderem in finanzieller Hinsicht mit Problemen<br />
behaftet.<br />
7. Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet, ist<br />
gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen Planung gehört<br />
die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig notwendig werdende<br />
Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />
ist demnach die regelmäßige Einzahlung einer Instandhaltungsrücklage<br />
für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums und eine gesonderte Instandhaltungsrücklage<br />
für jede Wirtschaftseinheit vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />
wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt.<br />
Sie kann sich aufgrund eines Beschlusses der Eigentümerversammlung<br />
erhöhen, aber auch ermäßigen. Die Instandhaltungsrücklage<br />
wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen<br />
am Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Dach, Fassade,<br />
Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />
gezahlt werden können. Erfahrungsgemäß fallen<br />
vor allem in den Anfangsjahren geringere Ausgaben als die<br />
vorgesehene Instandhaltungsrücklage an. Die Instandhaltungsrücklage<br />
erhöht sich somit sukzessive und steht in späteren<br />
Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zur<br />
Verfügung. Erzielt die Eigentümergemeinschaft durch das Anlegen<br />
der Instandhaltungsrücklage Zinserträge, so wird hiervon<br />
die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />
Als Kalkulationsgrundlage werden <strong>im</strong> hier vorliegenden Angebot<br />
die anfänglichen monatlichen Einzahlungen der Käufer in<br />
die Instandhaltungsrücklage mit pauschal € 0,40 m² pro Monat<br />
vorgesehen. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer<br />
der Verschleißbauteile ermittelt wurde, ist die<br />
Instandhaltungsrücklage langfristig ggf. zu gering bemessen.<br />
Sofern die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />
der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche<br />
Kosten vom Wohnungseigentümer zu tragen (Sonderumlagen).<br />
Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus<br />
von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung des<br />
Wohngebäudes erforderlich sein kann. Bedingt wird diese Erneuerung<br />
durch den Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung<br />
an geänderte Wohnbedürfnisse. Es ist möglich, dass<br />
bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher erhebliche zusätzliche finanzielle<br />
Mittel für die Modernisierung und Instandhaltung der<br />
Die Chancen und Risiken<br />
Immobilie zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch für die<br />
Heizungsanlage etc. sind sinnvollerweise Instandhaltungsrücklagen<br />
(bspw. für Reparaturen etc.) zu bilden. Zum heutigen<br />
Stand sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />
Aussagen möglich.<br />
Auch bei einer umfassenden Sanierung und Modernisierung<br />
sowie einem durchdachten Ausbau können während der Restnutzungsdauer<br />
der Einheiten sowohl bei Altbauten als auch bei<br />
Neubauten weitere Anpassungen an die künftigen Bedürfnisse<br />
und Wünsche der Mieter erforderlich werden (zum Beispiel bezüglich<br />
Ausstattung, Wohnungsgrundrisse, Mult<strong>im</strong>edia und<br />
Ähnliches). Die Kosten für solche Maßnahmen sind durch die<br />
zu bildende Instandhaltungsrücklage regelmäßig nicht abgedeckt.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Käufer die Kosten etwaiger<br />
Reparaturen an seinem Sondereigentum selbst zu tragen<br />
hat, soweit er vom Mieter oder Dritten keinen Ersatz verlangen<br />
kann. Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür von Anfang an<br />
Rücklagen zu bilden und diese in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen.<br />
8. Kosten und Finanzierung<br />
...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />
mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
[Aufnahme 2011]<br />
Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt in der Regel aus Eigenkapital<br />
und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise auch die<br />
Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten sowie<br />
Grunderwerbssteuer) sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />
(für die Zeit der ersten Ratenzahlung<br />
ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat,<br />
die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzurechnen sind.<br />
15
Die genannten Kaufpreise beinhalten bereits die Gegenleistung<br />
des Käufers für sämtliche Projektierungs-, Marketing- und<br />
Vertriebskosten, welche über der gewöhnlichen Maklercourtage<br />
liegen. Da die Vertriebskosten je nach Vertriebspartner und<br />
Vertriebsstand unterschiedlich hoch sind, können diese bei Interesse<br />
bei dem Verkäufer abgefragt werden.<br />
Die auf den Grundstücksanteil entfallenden Anschaffungskosten<br />
sind <strong>im</strong> Kaufvertrag bezeichnet und wurden von der Verkäuferin<br />
ermittelt. Die abschließende Prüfung und Anerkennung<br />
obliegt dem zuständigen Finanzamt. Dies kann zu einer<br />
Veränderung der steuerlichen Annahmen führen, wofür die<br />
Verkäuferin jedoch keine Haftung übernehmen kann. Gleiches<br />
gilt für sonstige Prognosen, wie z. B. Berechnungsmodelle etc.<br />
Für die Finanzierung des Kaufgegenstandes spielt zum einen<br />
die Bonität des kreditnehmenden Erwerbers und zum anderen<br />
die Werthaltigkeit des Finanzierungsobjektes, mithin der Immobilie<br />
eine Rolle, da diese in der Regel als Sicherheit für den<br />
Kredit dient. Bei der Wertermittlung von Wohn<strong>im</strong>mobilien ist zu<br />
unterscheiden in Neubauten, gebrauchte Bestands<strong>im</strong>mobilien<br />
und Sanierungs<strong>im</strong>mobilien mit potenzieller Steuerabschreibung.<br />
Bei Immobilien mit potenzieller Steuerabschreibung<br />
wird der Marktwert durch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit<br />
wesentlich mitbest<strong>im</strong>mt. Eine Möglichkeit zur Steuerabschreibung<br />
besteht jedoch unter anderem nur dann, wenn der<br />
Kaufvertrag vor der Durchführung der steuerbegünstigten Sanierungsleistungen<br />
abgeschlossen wurde. Be<strong>im</strong> Zweiterwerb<br />
besteht diese Möglichkeit nicht mehr, weshalb der Markt- bzw.<br />
Verkehrswert der Immobilie nach der Sanierung zwangsläufig<br />
erst einmal niedriger ist. Jedem Erwerber einer Immobilie mit<br />
potenziell erhöhter Steuerabschreibung (aufgrund Denkmaleigenschaft<br />
oder aber Lage <strong>im</strong> Sanierungsgebiet) ist daher zu<br />
empfehlen, mit einem längerfristigen Halten <strong>im</strong> Bestand zu kalkulieren.<br />
Bei einer kurzfristigen Veräußerung, beispielsweise<br />
vor Ablauf von 10 bis 15 Jahren muss nämlich damit gerechnet<br />
werden, dass der Verkehrs- bzw. Marktwert unter den Erwerbskosten<br />
liegt. Wertentwicklungsprognosen können sich<br />
zwar an einer langfristigen Beobachtung der Vergangenheit<br />
orientieren, haben für die Zukunft jedoch <strong>im</strong>mer spekulativen<br />
Charakter und können daher insbesondere für einen längerfristigen<br />
Zeitraum nur unverbindlich sein.<br />
Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs erhöht die Erwerbskosten.<br />
Der Erwerber hat die so genannten Bereitstellungszinsen<br />
(vom Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses<br />
bis zur Auskehr der gesamten Darlehenssumme), die laufenden<br />
Kreditzinsen, die Bearbeitungsgebühren der Bank, das<br />
Agio, eventuell Bausparbeiträge als Tilgungsinstrument und<br />
eventuell Gebühren für die Finanzierungsvermittlung etc. zu<br />
tragen. Der Erwerber trägt das Risiko, dass die für die Abnahme<br />
von Fremdmitteln aufzuwendenden Kosten nicht durch laufende<br />
Einnahmen aus Vermietung- oder durch sonstige Vorteile,<br />
die sich der Erwerber erwartet, z. B. Steuerersparnisse abgedeckt<br />
sind.<br />
Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Konditionen (Zins und Tilgung) zeitlich befristet<br />
sind und das <strong>Objekt</strong> in der Zukunft deswegen ggf. nachfinanziert<br />
werden muss. Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der<br />
Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung ggf. nach<br />
Vereinbarung neuer Konditionen und unter Einrechnung erneuter<br />
Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern. Bei der<br />
Anschlussfinanzierung ist zu beachten, dass der dann gültige<br />
Zinssatz höher oder niedriger sein kann als zu Beginn der Investition,<br />
wodurch sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />
oder Verbesserung <strong>im</strong> Verhältnis zu den Mieteinnahmen<br />
ergeben kann. Die Finanzierung ist ausschließlich Sache des<br />
Käufers. Bei der Entscheidung zum Investment sind neben den<br />
behandelten objektspezifischen Chancen und Risiken auch die<br />
persönlichen und individuellen Verhältnisse des Erwerbers (wie<br />
z. B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit etc.) zu berücksichtigen.<br />
Soweit der Investor den Erwerb seiner Wohneinheit<br />
durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet er persönlich für<br />
die fristgerechte Bedienung von Zinsen und die Tilgung seines<br />
Darlehens, unabhängig vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit.<br />
Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs setzt die Kreditzusage<br />
einer Bank voraus. Entscheidet sich der Erwerber zum<br />
Kauf, bevor er eine verbindliche Kreditzusage hat, besteht das<br />
Risiko, dass auf Grund der Kaufentscheidung der Grundstückskaufvertrag<br />
zu Stande kommt, ohne dass der Erwerber -<br />
mangels Kreditzusage - über die Mittel verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />
zu bezahlen. Dann ist denkbar, dass der Verkäufer<br />
in das sonstige Vermögen des Erwerbers vollstreckt und<br />
dessen Privatinsolvenz herbeigeführt wird.<br />
Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle mit mannigfaltigen<br />
Chancen und Risiken, die individuell auf die Bedürfnisse<br />
des Investors zugeschnitten werden können. Der Investor<br />
sollte sich hierzu mehrere Angebote einholen bzw. sich bspw.<br />
von seinem Vertriebspartner eingehend informieren und aufklären<br />
lassen.<br />
Zu den Investitionskosten wird auf die Angaben <strong>im</strong> Angebot<br />
verwiesen.<br />
9. Steuerliche Aspekte<br />
Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition führen<br />
i. d. R. zunächst zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommens<br />
des Investors. Eine Eintragung der steuerlichen Auswirkungen<br />
auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens <strong>im</strong> Jahr<br />
nach der Bezugsfertigkeit erfolgen. Dies kann jedoch auch, je<br />
nach Handhabung des Verfahrens bei den Finanzbehörden<br />
der Länder, bis zur Vorlage der endgültigen Bescheinigung der<br />
zuständigen Bescheinigungsbehörde durch den Steuerpflichtigen<br />
be<strong>im</strong> Finanzamt drei bis fünf Jahre dauern. Bei einer Investition<br />
in eine Immobilie ist daher davon abzuraten, bei der Liquiditätsplanung<br />
zur Finanzierung und der Unterhaltung der<br />
Immobilie allein auf Steuerbegünstigungen abzustellen oder<br />
diese als Voraussetzung zum Investment zu betrachten.<br />
Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zurzeit der Prospektherausgabe<br />
geltenden Steuergesetze und Verordnungen sowie<br />
die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter<br />
Form fortbestehen bleiben. Zum Beispiel lässt sich allgemein<br />
nicht abschätzen, ob der in den Bauträgerverträgen an-<br />
16 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
gegebene Herstellungs-/Sanierungsaufwand in der dort angegebenen<br />
Höhe von den zuständigen Behörden als begünstigt<br />
betrachtet wird. Die Höhe des wegen der Sanierung (bzw. dem<br />
Denkmal) begünstigten Aufwands wird durch die zuständige<br />
Behörde festgelegt. Zusätzlich steht dem zuständigen Finanzamt<br />
ein Prüfungsrecht zu. Die <strong>im</strong> Kaufvertrag angegebenen<br />
Werte stellen daher nur Einschätzungen dar, die nicht zwingend<br />
durch die Festsetzung der Behörden bestätigt werden<br />
müssen. Die Verkäuferin kann sich allenfalls an der gegenwärtigen<br />
Praxis der Finanzbehörden orientieren. Gleichzeitig wird<br />
darauf hingewiesen, dass erhöhte Abschreibungen in der Regel<br />
be<strong>im</strong> Weiterverkauf entfallen, was sich auf die Höhe des zu<br />
erzielenden Kaufpreises auswirken kann. Wegen der Einzelheiten<br />
wird auf die Ausführung zu den steuerlichen Auswirkungen<br />
in diesem Prospekt verwiesen.<br />
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu den steuerlichen<br />
Auswirkungen - auf welche ausdrücklich verwiesen wird -<br />
geben die Beurteilung von Fachleuten sowie deren Interpretation<br />
der derzeitigen Rechtslage wieder. Abweichende Interpretationen<br />
durch die Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen<br />
werden. Die Erläuterungen der steuerlichen Behandlung<br />
der Investition in diesem Prospekt spiegeln nur grundsätzlich<br />
denkbare Rahmenbedingungen wider und ersetzen in keinem<br />
Fall die persönliche und individuell auf den Erwerber abgest<strong>im</strong>mte<br />
Steuerberatung.<br />
Für das Erreichen vom Investor verfolgter steuerlicher Ziele<br />
kann daher weder vom Prospektherausgeber noch einem Vermittler<br />
eine Haftung übernommen werden.<br />
10. Kumulation von Chancen und Risiken<br />
<strong>Das</strong> vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />
Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen werden<br />
müssen.<br />
Im Extremfall können die beschriebenen Risiken auch gehäuft<br />
auftreten (z. B. Leerstand oder rückläufige Mieten bei steigenden<br />
Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung und erforderlich<br />
werdende Instandhaltungs-/Instandsetzungsaufwendungen)<br />
und je nach Vermögenslage <strong>im</strong> schl<strong>im</strong>msten Fall bis hin zu erheblichen<br />
Vermögensverlusten des Investors führen. Die vorstehende<br />
Darstellung der Chancen und Risiken kann nicht abschließend<br />
sein und enthält nur die nach Auffassung der Prospektherausgeber<br />
wichtigsten Aspekte. Weitergehende Auseinandersetzungen<br />
würden den Rahmen der gebotenen übersichtlichen<br />
Darstellung übersteigen.<br />
Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt und zum Teil<br />
komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem <strong>im</strong> Laufe<br />
der Zeit Veränderungen unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Angaben oder Umstände unerwähnt<br />
bleiben, welche für die Anlageentscheidung des Investors beziehungsweise<br />
dessen Risikoabwägung gegebenenfalls von<br />
Bedeutung sind oder werden. Insofern steht der Prospektherausgeber<br />
einem interessierten Käufer jederzeit zur vollständigen<br />
und richtigen Beantwortung gegebenenfalls ergänzend<br />
auftretender Fragen zur Verfügung.<br />
Die Chancen und Risiken<br />
Weil auch die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines<br />
Investors zwangsläufig in einem Prospekt nicht ganzheitlich<br />
berücksichtigt werden können, ist in jedem Fall die individuelle<br />
Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung und Empfehlung<br />
durch eine fachkundige Person Ihres Vertrauens (beispielsweise<br />
Rechtsanwalt oder Steuerberater) anzuraten.<br />
17
18<br />
Lage in Deutschland und Europa<br />
Gesamtfläche I Einwohnerzahl<br />
Infrastruktur<br />
Wirtschaft I Industrie<br />
Sport<br />
Tradition I Forschung I Lehre<br />
Kunst I Kultur I Freizeit<br />
Architektur I Kulturdenkmale<br />
Leipzig. Der Standort in Mitteldeutschland<br />
zentral in Mitteldeutschland und Mitteleuropa, aufgrund dieser Lage n<strong>im</strong>mt Leipzig<br />
eine exponierte Stellung <strong>im</strong> neuen Europa ein und gilt als logistische Drehscheibe zu<br />
den Märkten Europas; ca. 195 km südwestlich von Berlin, ca. 130 km nordwestlich<br />
von Dresden; eines von drei sächsischen Ballungszentren mit ausgeprägten Cluster<br />
ca. 300 km² - davon ca. 730 ha Wasser- und ca. 1.700 ha Waldfläche; ca. 521.000<br />
Einwohner (Stand 2010) - zum Vergleich: mit Stand 1998 ca. 437.000 Einwohner<br />
Interkontinental-Flughafen; Autobahnring - A9 Berlin-München, A14 Dresden-Magdeburg,<br />
A38 Leipzig-Kassel (als Südtangente zwischen A9 und A14); Hauptbahnhof,<br />
Flughafen-Bahnhof, CityTunnel - innerstädtische Verbindung mit überregionaler Anbindung<br />
(<strong>im</strong> Bau); dichtes S-Bahn-, Straßenbahn- und Busnetz<br />
Logistik/Dienstleistungen - u. a. amazon.de, DHL AG (<strong>Deutsche</strong> Post AG), Lufthansa<br />
Cargo AG, AeroLogic GmbH, <strong>Deutsche</strong> Telekom AG, DB Schenker Deutschland AG;<br />
Elektrotechnik/Elektronik/Anlagenbau - u. a. Siemens AG, Kirow Ardelt GmbH;<br />
Automobilbau/Zuliefererindustrie - u. a. Dr. Ing. Ferdinand Porsche AG, BMW AG;<br />
Gesundheitswirtschaft/Biotechnologie - u. a. Forschungszentrum BIO CITY, Max-<br />
Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, Fraunhofer-Institut für Zellforschung<br />
und Immunologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung;<br />
Energie/Umwelttechnik - u. a. Sitz der dt. Strombörse EEX AG, Verbundnetz Gas AG;<br />
Medien/Kreativwirtschaft/Social Commerce - u. a. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),<br />
MEDIA CITY (einschl. Film- und Fernsehstudios), Unister Gruppe, Spreadshirt AG;<br />
internationaler Messestandort sowie Handels- und Dienstleistungszentrum der Wirtschaftsregion<br />
Leipzig-Halle-Dessau<br />
Sportforum - weiträumiger Komplex mit der Festwiese, der Red-Bull-Arena (Zentralstadion)<br />
und der multifunktionalen Arena<br />
Sitz des Bundesverwaltungsgerichts und des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof;<br />
<strong>Deutsche</strong> Nationalbibliothek (neben Frankfurt/Main) und <strong>Deutsche</strong>s Musikarchiv;<br />
Universität - Alma Mater Lipsiensis, zweitälteste deutsche Universität (über 600 Jahre);<br />
Hochschulen für Technik, Wirtschaft und Kultur, für Grafik und Buchkunst, für Musik<br />
und Theater, Handelshochschule, European Management School<br />
über 50 Museen und Sammlungen, zahlreiche Theater und musikalische Häuser;<br />
einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen Gärten in Europa;<br />
eine der größten innerstädtischen Auenwald- und Parkanlagen Deutschlands;<br />
Leipziger Neuseenland (Renaturierung ehem. Braunkohlenreviere, Gewässerverbundsystems)<br />
und ein weit verzweigtes innerstädtisches Wasserstraßennetz (ca. 200 km)<br />
allein 15.000 Kulturdenkmale der Historismus- und Jugendstilepoche, ganze Stadtteile<br />
gelten als architektonisch wertvolle Ensemble in Europa<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Metropole mit Herz Leipzig hat viele Gesichter - die<br />
Handelsstadt: Blick in die weltberühmte Mädler-Passage in der<br />
Altstadt (obere Abb.), die Automobilstadt (Porsche und BMW),<br />
die Stadt der Wissenschaft und der Architektur (Bibliotheca<br />
Albertina), die Wasserstadt (Leipziger Neuseenland)...<br />
Der Standort Leipzig<br />
Leipzig belegt Spitzenpositionen <strong>im</strong> aktuellen Financial-T<strong>im</strong>es-Group-Ranking <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Studie ‘European Cities & Regions of the Future 2010/11’. Und die New York T<strong>im</strong>es<br />
stufte Leipzig als “Place to Go in 2010” ein, den sehenswertesten Orten der Welt.<br />
Stadt Leipzig<br />
19
Leipzig setzt mit Abstand seit Jahren deutschlandweit deutliche<br />
Zeichen - in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Basierend auf<br />
einem Lebensgefühl, das es nirgendwo ein zweites Mal gibt. Eine<br />
Analyse <strong>im</strong> Auftrag der Europäischen Union bringt es auf<br />
den Punkt: Leipzig ist die lebenswerteste deutsche Stadt und<br />
befindet sich <strong>im</strong> europaweiten Vergleich sogar an dritter Stelle!<br />
Hier an der Kreuzung der alten Handelsstraßen via regia und<br />
via <strong>im</strong>perii kommen seit jeher Ideen und Macher zusammen.<br />
Und in jedem Jahr hundertausende Besucher aus aller Welt,<br />
die in der sächsischen Großstadt das finden, was sie ist, eine<br />
der Tradition verpflichtete Stadt von morgen - für die einen ist<br />
es die Bachstadt schlechthin, die Goethestadt (”Mein Leipzig<br />
lob ich mir”), die internationale Messestadt, die deutsche<br />
Buchstadt neben Frankfurt am Main... Und der Wirtschaftsstandort,<br />
der seit einigen Jahren wie eine Lokomotive den mitteldeutschen<br />
Wirtschaftsraum nachhaltig mobilisiert. “Sie haben<br />
einfach die besten Standortbedingungen geboten”, begründete<br />
der Vorstandsvorsitzende der <strong>Deutsche</strong>n Telekom AG,<br />
René Obermann, <strong>im</strong> vergangenen Jahr die wegweisende Entscheidung<br />
des weltumspannenden Kommunikationskonzerns,<br />
am Standort Leipzig für insgesamt 270 Millionen Euro ein zentrales<br />
mitteldeutsches Service-Center zu errichten, dass künftig<br />
zu einem der drei größten in Deutschland zählen und über die<br />
modernste Informationstechnologie verfügen wird.<br />
Moderne und Tradition bedingen einander. Die traditionsreiche<br />
Universität Leipzig n<strong>im</strong>mt seit Jahren einen Platz in der deut-<br />
schen Spitzenforschung ein und will auch künftig zu den Elite-<br />
Universitäten Deutschlands zählen. Neben Jena und Dresden<br />
ist Leipzig damit der einzige ostdeutsche Hochschulstandort auf<br />
einer Stufe mit renommierten Universitäten wie Heidelberg<br />
oder München. Den Sprung in die Elite haben die Leipziger<br />
BMW-Werker bereits geschafft. Seit 2007 ist das aufgrund seiner<br />
Art international <strong>im</strong> Rampenlicht stehende Leipziger Werk<br />
des bayerischen Automobilherstellers vollwertiger Bestandteil<br />
der weltweiten Gruppe. Von hier aus wird mittlerweile der gesamte<br />
Globus beliefert. Damit nicht genug - BMW hat darüber<br />
hinaus über 100 Millionen Euro in ein besonders umwelt-<br />
verträgliches Presswerk am Standort Leipzig investiert. Und hat<br />
- u. a. aufgrund der enormen Effizienz am Standort - die Weichen<br />
für eine ganz neue Generation Automobilbau zugunsten<br />
von Leipzig gestellt. In den kommenden Jahren lassen die<br />
Münchner hier ein völlig neues Werk für die Großserienproduktion<br />
des ersten emmissionsfreien Stadtautos, dem so genannten<br />
Megacity Vehicle, mit einem Investitionsvolumen von<br />
rund 400 Millionen Euro errichten. Auch Porsche erweiterte<br />
das für hocheffiziente Abläufe und als “Welt der Emotionen”<br />
(der beste Unternehmensfilm bei den “International Film & Video<br />
Awards” in New York) weltweit bekannte Leipziger Werk.<br />
Unverkennbare Zeichen für eine sich <strong>im</strong>mer wieder erneuernde<br />
Aufbruchst<strong>im</strong>mung. Für die steht das in Betrieb genommene<br />
europäische DHL-Luftdrehkreuz ohnehin.<br />
Über Leipzig wird gesprochen. Und man hört <strong>im</strong> Kontext <strong>im</strong>mer<br />
wieder die Attribute Entschlossenheit, Unbefangenheit und Offenheit.<br />
Darüber hinaus glänzt die sächsische Großstadt in den<br />
unterschiedlichsten Medien wie keine andere. Die Wirtschafts-<br />
und Finanzzeitung Handelsblatt geht sogar davon aus, dass<br />
die Wachstumskerne der neuen Länder - zu denen Leipzig zählt<br />
- auf Westniveau angekommen sind. <strong>Das</strong> bestätigt auch das<br />
exklusive Ranking des schweizerischen PrognosInstitutes. Darin<br />
sind ostdeutsche Städte sogar unter den gesamtdeutschen Top<br />
20. Leipzig, eine Stadt aus dem Bilderbuch und eine Boomtown<br />
in Deutschland.<br />
Facetten einer Stadt. Leipzig, das ist ein gewachsenes Stadtkonzept,<br />
das seinesgleichen sucht. Leipzig pulsiert - ob nun in<br />
der Altstadt oder in den angrenzenden Stadtteilen, die wohl jeder<br />
für sich etwas ganz Eigenes, etwas Einzigartiges darstellen.<br />
Es ist eben das Paris des Ostens - wie Leipzig <strong>im</strong>mer wieder liebevoll<br />
bezeichnet wird. Gerade aufgrund der vielerorts anzutreffenden<br />
Boulevardbebauung mit an Ornamentik reichen<br />
und vielfältigsten Interpretationen der Gründerzeit, vordergründig<br />
aus der Zeit des Historismus und der späteren Jugendstilepoche.<br />
Vergleichbares findet man in dem Maße heute in<br />
Paris, Brüssel, Breslau oder Budapest. Eine erstklassige Mi-<br />
20 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Die Stadt <strong>im</strong> 21. Jahrhundert - Leipzig verfügt bereits<br />
heute über ein hervorragend ausgebautes, zukunftsweisendes<br />
Verkehrswegenetz; moderner Wirtschafts- und Industriestandort -<br />
neben der Logistik bilden Automobilbau und Messe das Zentrum;<br />
die Wasserstadt - das sind ca. 200 km innerstädtisches<br />
Gewässersystem; die Bach-, Musik und Kulturstadt...<br />
schung aus architektonischer Ausgelassenheit und funktionaler<br />
Ästhetik ziert den langen Weg baugeschichtlicher Hinterlassenschaften.<br />
Leipzig - das ist wie Amsterdam. Oder Venedig. Bereits heute<br />
ziehen sich durch die innerstädtischen Strukturen weit verzweigte<br />
Kanäle. Ein mehr als 200 Kilometer langes innerstädtisches<br />
Gewässersystem, darüber hinaus die großflächige Leipziger<br />
Seenlandschaft <strong>im</strong> Süden der Stadt, machen die sächsische<br />
Metropole zu einer regelrechten Wasserstadt, die über<br />
600 Brücken miteinander verbunden ist. Mit dem Neubau des<br />
Stadthafens (Zentrum-West) und dem Ausbau des Lindenauer<br />
Der Standort Leipzig<br />
Hafens (einer der größten Potentialräume <strong>im</strong> Leipziger Westen)<br />
setzt Leipzig neue Impulse für Freizeit und Wohnen.<br />
Leipzig zeigt, wie es möglich ist, ein wirtschaftliches Zentrum<br />
von morgen zu werden, in dem es sich lohnt, zu leben und zu<br />
arbeiten. Es verwundert nicht, dass die sächsische Metropole<br />
zu den zehn reformfreudigsten Städten gehört. “Es ist der besondere<br />
Geist, der die Stadt und ihre Einwohner trägt”, urteilte<br />
das Business-Magazin Wirtschafts-Woche. Leipzig ist mehr als<br />
nur eine Stadt mit traditionsreichen Weltkonzernen und einem<br />
fest positionierten Mittelstand. Mit Investitionen in Milliardenhöhe<br />
und wegweisenden Innovationen in Dienstleistung und<br />
21
22<br />
Alte und neue Gründerzeit - die Stadt war und ist Ort<br />
höchstrichterlicher Rechtssprechung - Leipzig ist u. a. Sitz des<br />
Bundesverwaltungsgerichtes (obere Abb.) - ist ein wichtiger<br />
Finanzplatz in Deutschland und besticht durch eine herausragende<br />
Architektur sowie internationale Kunst- und Kulturszene...<br />
Produktion, nicht zuletzt mit leidenschaftlichen und hingebungsfreudigen<br />
Menschen. In keiner Epoche, die Leipzig seither<br />
durchlebte, hat die Stadt die Spuren ihrer Identität verloren.<br />
Mehr noch: Immer und <strong>im</strong>mer wieder schaffte es Leipzig, Akzente<br />
zu setzen. “Bunt, heiter und dem Neuen zugewandt.<br />
Leipzig ist eine der lebendigsten deutschen Städte”, schwärmte<br />
der MERIAN über den Charme der mitteldeutschen Metropole<br />
(2004).<br />
Leipzig macht (Auto) mobil. Die neue Zeit begann nicht allein<br />
mit der Stuttgarter Edelschmiede Porsche, die nunmehr seit ei-<br />
nigen Jahren konsequent ihre Luxus-Autos vor den Toren von<br />
Leipzig kreiert. <strong>Das</strong> nach wie vor modernste und innovativste<br />
BMW-Werk, ein mehr als 1,2-Milliarden-Euro-Projekt, schreibt<br />
mit der 2005 begonnenen Serienproduktion der 1er- und 3er-<br />
Reihe künftig auch mit dem so genannten Megacity Vehicle<br />
(ein zukunftsweisendes Stadtauto mit Elektroantrieb) die traditionsreiche<br />
automobile Erfolgsgeschichte Sachsens fort. <strong>Das</strong><br />
sind gleichzeitig auch enorme Chancen für eine Stadt wie Leipzig,<br />
die Gastgeber der AMI - der AutoMobil International - in<br />
einem der schönsten, modernsten und größten Messeparks in<br />
Europa ist, dessen Tradition bereits in den Jahren 1497 und<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
1507 mit dem Messeprivileg Kaiser Max<strong>im</strong>ilians begründet ist.<br />
Leipzig war und ist eine Messestadt von europäischem Rang,<br />
die bis zu Beginn des Zweiten Weltkrieges nicht nur eine der bedeutendsten<br />
Handelsstädte überhaupt war, sondern sogar eine<br />
führende Position <strong>im</strong> internationalen Messewesen einnahm.<br />
Traditionen verpflichten. Als einer der ältesten Messe-Plätze der<br />
Welt hat sich die Leipziger Messe in den 90er Jahren neu ausgerichtet<br />
und als spezialisierter Dienstleister international etabliert.<br />
Mit jährlich über 1,5 Millionen Besuchern (Tendenz steigend)<br />
auf mehr als 30 Messen - neben der Automobilmesse<br />
gilt wohl die Leipziger Buchmesse als eine der namenhaftesten<br />
Messen Europas - setzt Leipzig selbstbewusst Akzente.<br />
<strong>Das</strong> formt eine Stadt. Und die sächsische Wirtschaftskraft, die<br />
schlagkräftig den Messestandort Sachsen reflektiert und <strong>im</strong><br />
Konzert der großen deutschen und europäischen Messen mitspielen<br />
kann, ohne dabei Boden zu verlieren. <strong>Das</strong> ist die (Leipziger)<br />
Freiheit, bodenständig und trotz alledem beständig auf<br />
internationalem Parkett aufzutreten. Der Meinung war auch<br />
die Logistik-Tochter der <strong>Deutsche</strong>n Post AG - die DHL - mit dem<br />
Entschluss, das europäische Luftdrehkreuz von Brüssel nach<br />
Leipzig zu verlegen. Eine eindrucksvolle Bestätigung dessen,<br />
wie erfolgreich Standortpolitik in Deutschland betrieben werden<br />
kann. Heute stehen die Leipziger Macher, nach Jahren<br />
lohnenswerter und weitsichtiger Anstrengungen davor, in der<br />
Luftfahrt das “Express- und Logistikportal Europas” zu werden,<br />
so wie Hamburg das “Tor zur Welt” <strong>im</strong> Seeverkehr ist. Es ist un-<br />
bestritten, dass die in Leipzig ansässigen Global-Player die<br />
Leuchttürme des Wirtschaftsstandortes sind. Die seit mehr als<br />
zwei Jahrzehnten erfolgreiche Standort- und Wirtschaftspolitik<br />
setzt jedoch nicht nur auf die so genannte Cluster-Bildung,<br />
sondern fördert gezielt und nachhaltig eine breit gefächerte<br />
Unternehmenskultur, die nicht zuletzt Start-ups und innovative<br />
Ideen fördert und mögliche Synergien aufzeigt, aber auch eine<br />
erfolgreiche Basis bietet. Dem entsprechend konnten sich in<br />
den vergangenen Jahren Unternehmen wie die Unister<br />
Gruppe, die sich vom Start-up zu einem der erfolgreichsten Betreiber<br />
und Vermarkter <strong>im</strong> Internet-Business etabliert hat, oder<br />
Der Standort Leipzig<br />
die Kirow Ardelt GmbH, ein Spezialist <strong>im</strong> Maschinen- und Anlagenbau,<br />
der Transportsysteme für Werften und für die Metallurgie<br />
produziert und zugleich Weltmarktführer für Eisenbahnkrane<br />
ist, an diesem Standort entwickeln.<br />
Leipzig. <strong>Das</strong> ist Tradition. Und das ist “Ostdeutschlands he<strong>im</strong>liche<br />
Hauptstadt. Wer sie einmal entdeckt hat, kommt <strong>im</strong>mer<br />
wieder! (...) Hinter Leipzig steht das Selbstbewusstsein, der Mut<br />
und die Kraft von 1989. Und wenn die Leipziger des Vergangenen<br />
gedenken, sind sie bereits <strong>im</strong> Morgen”, beschrieb der<br />
MERIAN die sächsische Boomtown <strong>im</strong> Herzen Europas, die <strong>im</strong>mer<br />
wieder auf der Suche nach neuen Perspektiven ist. Eine<br />
durch und durch unternehmerfreundliche Stadt, aber auch eine<br />
Stadt mit einer bewegenden und bewegten Geschichte, ja<br />
sogar langen, wegweisenden Justizgeschichte. Mit dem Beschluss<br />
der Unabhängigen Föderalismuskommission, hohe<br />
Bundeseinrichtungen nach Leipzig zu verlagern, wurden 1992<br />
die Weichen für den heutigen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts<br />
und des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof gestellt.<br />
Leipzig ist wieder ein Ort höchstrichterlicher Rechtsprechung.<br />
Traditionen und Werte. Leipzig ist eine Stadt, die nur so von historischen<br />
und musischen Traditionen und Werten geprägt ist<br />
und wird. Die Dichter Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich<br />
Schiller, der Kritiker und Dichter Gotthold Ephra<strong>im</strong> Lessing,<br />
der Philosoph Friedrich Wilhelm Nietzsche, der Thomaskantor<br />
und Stadtmusikdirektor Johann Sebastian Bach, der Reformator<br />
Martin Luther, der Baumeister Hieronymus Lotter, die Komponisten<br />
Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann<br />
oder der Gewandhaus-Dirigent Kurt Masur - die Namen derer,<br />
die Leipzig durch Geist prägten und dieser Stadt zu unverkennbarem<br />
Zeitgeist verhalfen, sind klangvoll.<br />
So klangvoll wie die Hinterlassenschaften vergangener Jahrzehnte<br />
und Jahrhunderte. Es ist das schier Einzigartige in einer<br />
endlos erscheinenden Vielfalt, das diese sächsische Metropole<br />
in sich birgt und zu jeder Zeit lustvoll charismatisch preisgibt.<br />
Einen Moment inne zu halten in der wunderschönen Mädler-<br />
23
Passage, der wohl prächtigsten unter den zahlreichen alten wie<br />
neuen innerstädtischen Passagen und Lichthöfe, die nach dem<br />
Vorbild der Mailänder Handelskultur entstand. Oder in den<br />
schönsten Cafés und Restaurants das besondere Flair genießen,<br />
das es so kein zweites Mal in Deutschland gibt - beispielsweise<br />
<strong>im</strong> berühmten Auerbachs Keller, in dem seit dem<br />
Jahr 1525 Wein ausgeschenkt wird und in dem Johann Wolfgang<br />
von Goethes Federkiel das literarisch wertvolle “Faust”-<br />
Szenario zeichnete. Es ist schon etwas Besonderes, in einem<br />
der ältesten und originalen Kaffeehäuser Europas einzukehren<br />
- die traditionsreiche Leipziger Lokalität “Zum Arabischen Coffee<br />
Baum” besitzt seit dem Ende des 15. Jahrhunderts eine<br />
Ausschankgenehmigung für exotischen Kaffee. Selbst Goethe,<br />
Schumann und Liszt kehrten hier ein.<br />
Leipziger Ansichten. Die Altstadt ist ein regelrechtes Freilichttheater<br />
mit einem ausgeprägten Nachtleben ohne Sperrstunde,<br />
mit unzähligen Sehenswürdigkeiten und Baudenkmälern,<br />
allen voran die liebevoll sanierten und wiederbelebten historischen<br />
Messepaläste. Eine Stadt voller Treiben und Handeln,<br />
mit so vielen, weit über die Stadtgrenzen bekannten Gesichtern:<br />
Die Alma Mater Lipsiensis, 1409 gegründet und eine der<br />
ältesten deutschen Universitäten mit mehr als 36.000 Studenten<br />
und international namhaften Lehrkräften. <strong>Das</strong> weltberühmte<br />
Gewandhaus, die Oper - die zweitälteste in Deutschland,<br />
das vielbeachtete Central-Theater (Schauspielhaus) und die<br />
deutschlandweit bekannten Varieté- und Kabarett-Adressen,<br />
das multifunktionale Sportforum mit dem modernen, innerstädtischen<br />
Zentralstadion (Red Bull Arena), das 2004 den<br />
kühnen Traum von Olympia trug und in 2006 Austragungsort<br />
der Fußball-Weltmeisterschaft war, der 1878 gegründete und<br />
zu den schönsten und ältesten Zoologischen Gärten Deutschlands<br />
und den artenreichsten der Welt zählende Leipziger Zoo,<br />
der beeindruckende und 1998 umgebaute Hauptbahnhof, einer<br />
der schönsten Flanier-Tempel mit über 100 Läden, Cafés<br />
und Restaurants auf drei Ebenen und nach wie vor der größte<br />
Kopfbahnhof Europas, oder das Museum der Bildenden Küns-<br />
te mit einer der bedeutendsten Kunstsammlungen in Mitteldeutschland<br />
und Werken Leipziger Künstler, die einen internationalen<br />
Ruf genießen. Die Liste ist lang. <strong>Das</strong> Erleben noch länger.<br />
Leipzig ist Charme und Kraft zugleich. <strong>Das</strong> ist nicht zuletzt auch<br />
der Klang, der durch den 1212 gegründeten und unter Johann<br />
Sebastian Bach berühmt gewordenen Thomaner-Chor in aller<br />
Welt ertönt. Und der Gedanke, der über Epochen in der <strong>Deutsche</strong>n<br />
Nationalbibliothek Einzug hält. In Leipzig kann man mittlerweile<br />
auf einen Medienbestand von mehr als 15 Millionen<br />
deutschsprachiger Publikationen und Übersetzungen zurückgreifen.<br />
<strong>Das</strong> <strong>im</strong>posante historische Bibliotheksgebäude vor den<br />
Toren der Alten Messe ist heute Bestandteil eines weiträumigen<br />
Komplexes, in dem auch das <strong>Deutsche</strong> Musikarchiv behe<strong>im</strong>atet<br />
ist. Leipzig war und ist neben Frankfurt am Main die Buchstadt<br />
schlechthin - in der Blüte sogar mit etwa 800 hier ansässigen<br />
Verlagen und mehr als 200 Druckereien. Eine Tradition,<br />
die auf historische Meilensteine aufmerksam machen kann -<br />
1481 wurde in Leipzig das erste Buch gedruckt und 1650 erschien<br />
hier die erste Tageszeitung der Welt.<br />
Leipzig - das ist auch der Drang nach etwas Neuem, nach dem<br />
Ausschöpfen grenzenloser Möglichkeiten und interdisziplinär<br />
erzielten Erfolgen. Inbegriff dessen sind die erfolgreichen Netzwerke<br />
der MEDIA CITY und der bundesweit zu den größten<br />
Forschungszentren in der Biotechnologie und Biomedizin zählenden<br />
BIO CITY. “Ein in dieser Form beispielhaftes Zentrum,<br />
in dem Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung miteinander<br />
leben und arbeiten”, in dem “neue Maßstäbe in Biotechnologie,<br />
Biomedizin und Health Care“gesetzt werden. Neben wirtschaftlicher<br />
Stärke setzt die sächsische Großstadt seit den<br />
neunziger Jahren verstärkt auf die stetige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes.<br />
Mit dem Max-Planck-Institut für Evolutionäre<br />
Anthropologie und dem Fraunhofer Institut für Zelltherapie<br />
und Immunologie (seit 2005) entschieden sich zwei internationale<br />
Spitzeneinrichtungen <strong>im</strong> Bereich angewandter For-<br />
24 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Leipziger Ansichten harmonische Gegensätze inmitten einer<br />
europäischen Stadt - die Leipziger Altstadt mit ihren Boulevards,<br />
alten Messepalästen und zahlreichen Passagen nach Mailänder<br />
Handelskultur ist ein regelrechtes Freilichttheater mit unzähligen<br />
Sehenswürdigkeiten und Baudenkmalen...<br />
schung gezielt für den Standort Leipzig und investierten in den<br />
vergangenen Jahren insgesamt mehrere Millionen Euro in den<br />
modernen Forschungsstandort.<br />
“Leipzig ist kein Leuchtturm, sondern eine Lokomotive”, beschrieb<br />
der ehemalige Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee<br />
das neue mitteldeutsche, europäische Zentrum. Man hat<br />
den Eindruck, in Leipzig würden die nationalen wie internationalen<br />
Bauherren regelrecht um die Wette bauen. Die Universität<br />
errichtet ein völlig neues Campus-Gelände inmitten der Altstadt.<br />
Und entlang der einst prachtvollen Banken- und Handelsmeile<br />
am innerstädtischen Brühl soll in den nächsten Jah-<br />
Der Standort Leipzig<br />
ren ein modernes Zentrum aus Handel, Wohnen, Kunst und<br />
Kultur entstehen. Unter Tage wühlen sich die Ingenieure des innerstädtischen<br />
CityTunnels Meter für Meter emsig vorwärts, die<br />
<strong>Deutsche</strong> Bahn AG modernisiert Stück für Stück umfassend<br />
den Verkehrsknotenpunkt Leipzig, das europäische DHL-Luftdrehkreuz<br />
mit einem gigantischen Frachtumschlagzentrum hat<br />
bereits Fahrtwind aufgenommen und bei BMW steht man in<br />
Sachen Großprojekte bereits wieder in den Startlöchern. Ein<br />
ganzer Band von kleinen und großen Erfolgsgeschichten, die<br />
über Leipzig, über eine zur Stadt von morgen gewordene Idee<br />
berichten...<br />
25
26<br />
Einordnung I Lage<br />
Fläche I Einwohnerzahl<br />
Charakteristika<br />
Infrastruktur<br />
Wissenswertes<br />
<strong>Objekt</strong>lage. Zentrum-Nordwest<br />
zugehörig zum Stadtbezirk Mitte (Stadtteile: Zentrum, Zentrum-Ost, Zentrum-Südost,<br />
Zentrum-Süd, Zentrum-West, Zentrum-Nordwest und Zentrum-Nord)<br />
Zentrum-Nordwest (so genanntes Waldstraßenviertel und Ranstädter Viertel): ca. 4,0 km²<br />
Fläche, ca. 9.370 Einwohner (Stand 2009); zum Vergleich der gesamte Stadtbezirk Mitte:<br />
ca. 13,9 km² Gesamtfläche, ca. 51.714 Einwohner (Stand 2009)<br />
direkt (fußläufig) an die Innenstadt angrenzend kennzeichnen den gesamten Stadtteil überwiegend<br />
attraktive Wohngegenden und eine dementsprechend hohe Wohnzufriedenheit; ausgeprägte<br />
Mischung aus naturnahem Freiraum inmitten einer pulsierenden Metropole und besonderem<br />
Wohnen in Vierteln mit einem gründerzeitlich geprägten typischen Charakter; das Zentrum-Nordwest<br />
zählt zu den sehr guten, ruhigen und naturnahen Lagen von Leipzig, begrenzt<br />
durch innerstädtische Parkanlagen und durchzogen von idyllischen Wasserstraßen; schon in den<br />
90er Jahren räumte die Stadt Leipzig aufgrund der baukulturellen Bedeutung der Sanierung und<br />
Qualifizierung dieser städtischen Quartiere eine dementsprechend hohe Priorität für die zukünftige<br />
Stadtentwicklung ein; Hauptaugenmerk lag dabei auch auf der zusätzlichen Entwicklung von<br />
Frei- und Grünräumen mit Spiel-, Sport- und Ruhezonen, die den gründerzeitlichen Gebäudebestand<br />
einbinden und auflockern und als modernen Wohnstandort attraktiv machen; das so genannte<br />
Waldstraßenviertel und das Ranstädter Viertel, die ab 1860 als zentral gelegene Erweiterungsgebiete<br />
der prosperierenden sächsischen Universitätsstadt zur Bebauung freigegeben wurden,<br />
zählen bis heute zu den begehrten und beliebten innerstädtischen Lagen<br />
das sehr gut ausgebaute, moderne Bus- und Straßenbahnnetz mit Direktanbindung in andere<br />
Stadtbezirke und das Umland von Leipzig ist fußläufig am Innenstadtring zu erreichen; mit dem<br />
Fahrzeug benötigt man etwa drei bis fünf Minuten bis in die Innenstadt und etwa 20 bis 30 Minuten<br />
bis zu den Autobahnen A14 (weiterführend zum Flughafen bzw. zur Autobahn A9) und A38<br />
(so genannte Südtangente <strong>im</strong> Leipziger Neuseenland); zahlreiche Theater und musikalische Häuser,<br />
Museen und Sammlungen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche und medizinische<br />
Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Anschluss<br />
befinden sich in kurzer Entfernung zum <strong>Objekt</strong><br />
Rosental (direkt an den Zoologischen Garten angrenzend; 1707 als Park mit einem Schlossneubau<br />
für den sächsischen Kurfürsten und König von Polen, August dem Starken, geplant; 1837<br />
Umgestaltung in eine öffentliche Parkanlage mit einer heutigen Gesamtfläche von ca. 70 ha)<br />
Sportforum (bereits in den 1930er Jahren geplant und zwischen 1952 und 1956 umgesetzt, zählt<br />
die Anlage mit der Red Bull Arena und der Arena Leipzig heute zu den modernsten dieser Art in<br />
Europa)<br />
Zoologischer Garten (einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen Gärten<br />
in Europa auf einer Fläche von ca. 23 ha)<br />
Naturkundemuseum (1912 eröffnet und seit 1923 am Goerdelerring behe<strong>im</strong>atet)<br />
Stadthafen (etappenweise <strong>im</strong> Bau, künftig das Herzstück des Leipziger Gewässerverbundes);<br />
Schreberbad (1890 nach den Plänen des bekannten Leipziger Architekten Max Pommer direkt<br />
am Elstermühlgraben errichtet, heute eine der schönsten Badeanstalten der Innenstadt)<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
So nah kann Mitte sein Die heute noch vorhandene und in<br />
den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend sanierte Architektur<br />
genießt nicht nur aufgrund des stilistischen Reichtums den<br />
besonderen denkmalpflegerischen Schutz der Stadt Leipzig. Die<br />
als “städtebauliches Kleinod von europäischer Ausstrahlung”<br />
bezeichneten Viertel sind lebendiger und dynamischer, schöner<br />
und moderner als andere Lagen der sächsischen Großstadt.<br />
Kurzum: es ist einfach chic in einem der Viertel zu leben<br />
Die <strong>Objekt</strong>lage Zentrum-Nordwest<br />
Dem Charme des Rosentals war bereits 1707 der sächsische Kurfürst und König von Polen<br />
erlegen. Dessen Schwärmerei endete abrupt <strong>im</strong> Widerstand des Leipziger Bürgertums. Ab<br />
dem Jahr 1860 zählte das Viertel zu einer der begehrtesten bürgerlichen Wohngegenden.<br />
27
Wie eine Lebensader zieht sich der bereits wieder weitgehend<br />
freigelegte und für den Bootsverkehr ausgebaute Elstermühlgraben<br />
durch die (nord-) westlich der Altstadt gelegenen Viertel.<br />
Als Erhaltungsgebiet deklariert werden die Viertel als<br />
„städtebauliches Kleinod von europäischer Ausstrahlung“ bezeichnet.<br />
Die heute noch vorhandene und in den vergangenen<br />
zwei Jahrzehnten grundlegend sanierte Architektur dieser in<br />
sich geschlossenen Gründerzeitviertel (allein das Waldstraßenviertel<br />
zählt als Flächenarchitekturdenkmal zu den größten erhaltenen<br />
dieser Art in Europa) genießt nicht nur aufgrund des<br />
stilistischen Reichtums den besonderen denkmalpflegerischen<br />
Schutz der Stadt Leipzig. In der hier vorliegenden Betrachtung<br />
richtet sich der Fokus jedoch auf einen beeindruckenden Gürtel,<br />
der sich als zusammenhängende innerstädtische Lage zwischen<br />
Löhrs Carré <strong>im</strong> Norden der Altstadt (Zentrum-Nord) über<br />
das sich westlich daran anschließende, am Rosental gelegene<br />
Ranstädter Viertel und übergehend in das Waldstraßenviertel<br />
(Zentrum-Nordwest) bis zum künftigen Stadthafen definiert lebendiger<br />
und dynamischer als andere Lagen der sächsischen<br />
Großstadt. Schöner und moderner als jemals zuvor. Kurzum:<br />
es ist einfach chic, in einem der Viertel entlang der via regia zu<br />
leben. So nah kann Mitte sein. Und doch so anders.<br />
Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Grundstein<br />
für die heutige Bebauungsstruktur am Rande des Rosentals gelegt<br />
wurde, glichen die Nachfragen denen einer stürmischen<br />
Liebeserklärung. Die Erweiterungsflächen am Rande des Ro-<br />
sentals zählten in herrschaftlichen Kreisen zu den begehrtesten<br />
neuen Wohngegenden - in westlicher (Waldstraßenviertel) wie<br />
östlicher Ausrichtung (Löhrs Carré) gleichermaßen. Dem Charme<br />
des Rosentals war bereits 1707 der sächsische Kurfürst und<br />
König von Polen, August der Starke, erlegen. Dessen Schwärmerei<br />
endete abrupt als der geplante Schlossneubau schlichtweg<br />
am Widerstand des selbstbewussten Leipziger Bürgertums<br />
scheiterte.<br />
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das gründerzeitliche<br />
Bebauungskonzept konsequent weiterverfolgt Zeugnis dessen<br />
sind die baulichen Hinterlassenschaften dieser facettenreichen<br />
Epoche zwischen Neuem Bauen und neuer Sachlichkeit. Gerade<br />
die damit eingeleitete Akzentuierung innerhalb der bestehenden<br />
Bebauung und die seit den 1990er Jahren kontinuierlich<br />
vorangetriebene Revitalisierung und Weiterentwicklung<br />
bildete damals und wie heute die Basis für unterschiedliche<br />
Lebensräume, die <strong>im</strong> Kontext zueinander stehen, und deren<br />
Umfeld eine begehrte Adresse für Praxen und Kanzleien,<br />
für Restaurant, Cafés und Geschäfte ist. Mehrere Millionen Euro<br />
haben private Investoren und die Stadt Leipzig in den vergangenen<br />
zwei Jahrzehnten in die Entwicklung dieser innerstädtischen<br />
Räume einfließen lassen. Allein das zwischen 1992<br />
und 1997 neu konzipierte Business-Areal am östlichen Ende<br />
der Humboldtstraße (unweit von dem in diesem Prospekt thematisierten<br />
Projekt) - das so genannte Löhrs Carré mit mehr als<br />
800 Büros auf einer Fläche von ca. 65.000 m² - verdeutlicht<br />
mehr denn je die besondere Qualität der europäischen Stadt,<br />
die sich <strong>im</strong>mer wieder in sich selbst einrichtet. Im Zweiten Weltkrieg<br />
stark zerstört, stehen die heute formschönen modernen<br />
Konstruktionen aus Stahl, Glas und Beton, aus deren Mitte sich<br />
der 65 m hohe, zweistufige Turm der Sachsen Bank (Tochterunternehmen<br />
der LBBW Landesbank Baden-Württemberg) erhebt,<br />
für den erfolgreichen städtebaulichen Strukturwandel innerhalb<br />
dieser historisch gewachsenen innerstädtischen Lagen.<br />
Fortgesetzt wird dieser konsequente, aber behutsame<br />
Strukturwandel jüngst auf der gegenüberliegenden Altstadtseite<br />
- auf dem ehemaligen Plattenbau-Areal entstehen in den<br />
kommenden Jahren die „Höfe am Brühl“, ein moderner Architekturkomplex,<br />
dessen städtebauliche Möglichkeiten nicht zuletzt<br />
an die lange Tradition der Leipziger Passagen und Handelshöfe<br />
anknüpft.<br />
Mit ihrem ohnehin schon vorhandenen Facettenreichtum öffnen<br />
sich diese Lebensräume seit einigen Jahren konsequent<br />
zum Wasser hin, der „Ideenquelle aller Maßnahmen“, umschreibt<br />
Heiko Rosenthal, Leipziger Bürgermeister für Umwelt,<br />
Ordnung und Sport den seit 2005 begonnenen Entwicklungs-<br />
und Wertschöpfungsprozess. <strong>Das</strong> (landschafts-) architektonische<br />
Konzept für einen Stadthafen als innerstädtisches Binde-<br />
28 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Perspektive(n) einer Lage Aufgrund ihrer baukulturellen<br />
Bedeutung wurde den (nord-) westlichen Vierteln seit den 1990er<br />
Jahren eine hohe Priorität in der Stadtentwicklung eingeräumt.<br />
Seitdem zählen diese direkt an die Altstadt angrenzenden Lagen<br />
aufgrund der Mischung aus prachtvoller Wohnbebauung, sich<br />
ästhetisch einfügender Architektur der Moderne und ausgedehnter<br />
Park- und Landschaftsflächen am Rosental zu den beliebtesten<br />
und begehrtesten Lebensräumen der sächsischen Großstadt...<br />
glied und „wassertouristisches Herzstück“ des Leipziger Gewässerverbundes<br />
lässt den innenstadtnahen (nord-) westlichen<br />
Vierteln, die mehr denn je die Parameter für zentrales und zugleich<br />
naturnahes Wohnen inmitten der modernen, ohnehin<br />
sehr grünen Großstadt definieren, eine ganz neue Bedeutung<br />
zuteil werden. Die Menschen leben hier in einer besonders harmonischen<br />
Mischung aus Alt und Neu, aus Landschaft und Architektur.<br />
Sie bewegen sich in einem sich ständig verändernden<br />
Bild, in dem Intellektuelle, Künstler, Alteingesessene und<br />
Schwärmer genau das gefunden haben, was die pure Lust an<br />
der Stadt ausmacht. Ungeachtet des Alters und der Anschau-<br />
Die <strong>Objekt</strong>lage Zentrum-Nordwest<br />
ung. Die seit den frühen 1990er Jahren vorherrschende große<br />
Nachfrage nach Wohnraum in den hier thematisierten Vierteln<br />
steigt von Jahr zu Jahr. An einigen wenigen Stellen verbliebener<br />
Bebauungslücken oder unsanierter Altbauten beherrschen<br />
heute noch Baukräne das Bild. Doch für neuwertig sanierte<br />
Denkmalobjekte, aber auch für Neubauprojekte sind die Viertel<br />
jedoch „bald ausgereizt“, reflektiert das Finanz- und Wirtschaftsmagazin<br />
Capital die durchweg zwischen „top“ und<br />
„gut“ <strong>im</strong> aktuellen Immobilen-Kompass 2011 eingestuften<br />
(nord-) westlichen Viertel, und ergänzt, dass „das Angebot die<br />
Nachfrage bei Weitem nicht sättigen kann.“<br />
29
30<br />
Historie und Zukunft In der Entwicklung des Kulturdenkmals<br />
werden historische Architekturformen und moderner, gehobener<br />
Wohnkomfort gekonnt miteinander verbunden - Reflektion <strong>im</strong><br />
<strong>Detail</strong>: Raumeindruck <strong>im</strong> Bereich des früheren Salons (obere<br />
Abb.), <strong>im</strong> Original erhalten gebliebene zweiflügelige Innentüren<br />
und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s), Holzvertäfelung <strong>im</strong> Erkerbereich<br />
und individuell gefertigter Wand- und Deckenschmuck<br />
(nebenstehende Abb. von oben nach unten) [Bestand 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong>. <strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Interessantes zum <strong>Objekt</strong><br />
<strong>Objekt</strong>art<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Lage<br />
Angaben zum Grundbuch<br />
Grundstücksfläche gesamt<br />
Wohnfläche gesamt<br />
Wohnflächen<br />
Anzahl der Einheiten<br />
Ausstattung I Besonderheiten<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />
basierend auf den Ideen des Leipziger Grundstücksbesitzers Johann Gottwald Kahl zeichnete<br />
der aufgrund seiner ausdrucksstarken Formensprache bekannte Baumeister C. F. <strong>Bose</strong><br />
<strong>im</strong> Herbst 1869 ein architektonisches Gesamtbild für ein herrschaftliches Wohnhaus-<br />
Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße, das eindrucksvoll den gründerzeitlichen<br />
Anspruch des neuen, unmittelbar an die Altstadt angrenzenden Ranstädter Viertels<br />
reflektierte; erhalten blieb bis heute jedoch ausschließlich das Ende 1870 fertig gestellte<br />
Eckgebäude, dessen Erker exemplarisch die einst reichhaltige außenarchitektonische<br />
Ausgestaltung der Fassaden widerspiegelt<br />
Denkmal-Sanierungsobjekt • Mehrfamilienwohnhaus<br />
1870<br />
2012/13 (geplant)<br />
Stadtteil Zentrum-Nordwest; so genanntes Ranstädter Viertel - seit 1860 zählt das Viertel<br />
zu den begehrten und beliebten innerstädtischen Lagen, die sich gerade durch die fußläufige<br />
Nähe zur Altstadt auszeichnet, darüber hinaus vor allem durch den direkt angrenzenden<br />
natürlichen und naturnahen Raum; eingebettet in ein Wohnviertel sehr schöner Gründerzeitbebauung<br />
und moderner Architekturformen befinden sich in unmittelbarer Umgebung<br />
des Kulturdenkmals einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen<br />
Gärten in Europa und die vom sächsischen König August dem Starken für den Neubau<br />
eines Residenzschlosses favorisierte innerstädtische Parkanlage Rosental<br />
Grundbuchamt Leipzig, Grundbuch von Leipzig, Blatt 6583, Flurstück 1998/k der<br />
Gemarkung Leipzig zu 410 m² (Gebäude- und Freifläche)<br />
410 m²<br />
ca. 947,00 m²<br />
ca. 84 m² bis 103 m²<br />
10<br />
außen- und innenarchitektonisches Gesamtkonzept (perfekte Verbindung repräsentativer<br />
und moderner Stilelemente);<br />
Ausstattung auf hohem Niveau, vgl. dazu die Bau- und Ausstattungsbeschreibung;<br />
edles Echtholz-Parkett in allen Wohnräumen; die teilweise <strong>im</strong> Original erhaltenen Stuckfriese<br />
werden unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten fachgerecht aufgearbeitet;<br />
Küchen und Bäder werden anspruchsvoll gefliest, Bäder mit hochwertigen Sanitärobjekten<br />
ausgestattet; jede Wohneinheit verfügt über einen bzw. zwei Balkone sowie<br />
einen Kaminanschluss; Aufzug<br />
Identität erklärt sich durch Geschichte und aus der Pflege baukulturellen Erbes. Wir räumen<br />
der Bewahrung und Pflege vergangener Epochen eine Schlüsselfunktion ein, indem wir sie<br />
durch neue Nutzungsvarianten exemplarisch und individuell wieder erlebbar machen.<br />
31
Vision nach Sanierung und Modernisierung<br />
32 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Geplante straßenseitige<br />
(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />
und hofseitige Ansicht des Kulturdenkmals<br />
nach Umsetzung unseres in<br />
sich schlüssigen, ertragsorientierten<br />
und nachhaltigen Gesamtkonzeptes -<br />
eine Revitalisierung auf hohem Niveau<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Vision nach Sanierung und Modernisierung<br />
33
34<br />
Grundstückssituation<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Grundstücksflächenplan<br />
Grundstücksfläche = 410,00 m²<br />
Die mögliche Gestaltung des zum <strong>Objekt</strong><br />
gehörenden Grundstücks richtet sich nach<br />
den Planungen des Initiators und orientiert<br />
sich an den entsprechenden Vorgaben der<br />
Baugenehmigungsbehörde.<br />
Fassadengestaltung Die Gliederung<br />
und Ausgestaltung der Fassaden orientiert<br />
sich an den repräsentativen Bauten dieser<br />
Zeit, vor allem dominiert der akzentuiert gestaltete<br />
mehrgeschossige Erker, der als zentrales<br />
Element der historischen Fassade noch<br />
heute eindrucksvoll den herrschaftlichen Anspruch<br />
<strong>im</strong> Bürgertum des ausgehenden<br />
19. Jahrhunderts reflektiert und in Absprache<br />
mit dem Amt für Denkmalschutz <strong>im</strong> Rahmen<br />
der umfangreichen Revitalisierung wiederhergestellt<br />
wird [Bestand 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Grundstückssituation<br />
35
36<br />
Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
Individualität und Exklusivität<br />
C. F. <strong>Bose</strong> konzentrierte sich gleichermaßen<br />
auf eine ästhetisch umzusetzende<br />
außen- und innenarchitektonische<br />
Raumstruktur, die <strong>Detail</strong>verliebtheit des<br />
renommierten Baumeisters spiegelte<br />
sich wirkungsvoll in der Gesamtgestaltung<br />
des Ensembles wider; das Hauptaugenmerk<br />
lag dabei auf der Eckgestaltung<br />
und dem mehrgeschossigen<br />
Erker; das außenarchitektonische Erscheinungsbild<br />
veränderte <strong>Bose</strong> während<br />
der Bauzeit nochmals - aus ästhetischen<br />
Gründen, wie er zu Protokoll<br />
gab, vor allem jedoch zugunsten gefälligerer<br />
Proportionen - erweiterte den<br />
Erker um ein Geschoss (schlussendlich<br />
mit der heute noch sehr gut erhaltenen<br />
fulminanten Untersicht; Abb. gegenüberliegende<br />
Seite) und gleichzeitig<br />
den seitlichen Flügel des Ensembles;<br />
den Abschluss bildeten nunmehr eine<br />
sowohl das Eckgebäude als auch den<br />
Flügel umlaufende Attika (Abb. auf<br />
Seite 39 - vergleichende Ansichten<br />
des Ensembles 1869 und 1870)<br />
[Bestand 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
Er erhob sich von seinem Platz. Die heutige Besprechung erschien ihm bereits nach<br />
wenigen Minuten als vertan. Wieder und wieder ging es in den bisherigen Wortmeldungen<br />
einzig um den aktuellen Ertrag des verwalteten Immobilienbestandes und<br />
dessen kurzfristige Steigerung. <strong>Das</strong> war ihm einfach zu theoretisch, die vom Vorstand<br />
eingebrachten Vorschläge viel zu weit von dem entfernt, was er als Architekt unter<br />
machbar einstufte, als konstruktiven Ansatz verstand. Er gehörte gewiss nicht zu den<br />
Träumern, die betriebswirtschaftliche Belange außer Acht ließen. Andernfalls hätten<br />
ihn diese Herren vor geraumer Zeit nicht zum Bevollmächtigten ihrer Ruhegehalts-<br />
1<br />
und Witwen- und Waisenkasse für deutsche Rechtsanwälte und Notare ernannt. Wie<br />
auch <strong>im</strong>mer. Von ihm konnte an diesem Morgen keine fertige Lösung verlangt werden.<br />
Für keines der in Frage kommenden <strong>Objekt</strong>e. Dafür war es einfach noch zu früh.<br />
Vor allem für das etwa drei Jahre zuvor erworbene Ensemble in der Pfaffendorfer<br />
2<br />
Straße 11/Ecke Humboldtstraße erbat sich der Architekt etwas mehr Zeit. Der Stellenwert,<br />
den das neoklassizistische Ensemble einnahm, war offensichtlich. Beeindruckt<br />
von der vorhandenen Innenarchitektur sollte seinen Vorstellungen zufolge<br />
möglichst wenig davon weichen. Die Schwierigkeit war wohl eher, innerhalb seines<br />
modernen Raumkonzeptes fließende Übergänge zu schaffen. Denn mit der neuen<br />
Struktur musste zwangsläufig ein neues, zentral gelegenes Treppenhaus geplant und<br />
errichtet werden. In den vergangenen Wochen zog er mitunter sogar in Erwägung,<br />
das bisherige Treppenhaus einfach nur zu versetzen. <strong>Das</strong> hätte zumindest den Vorteil,<br />
dass sich das außenarchitektonische Erscheinungsbild des Wohnhauses auch<br />
Die durch uns geplante Revitalisierung wird moderne und auf einem hohen Niveau basierende<br />
Wohnformen mit beeindruckender Architektur verbinden, einer ganz eigenen Note<br />
irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit.<br />
37
38<br />
Bauakte Die historischen Bauakten sind der Spiegel der mehr als 140jährigen<br />
Geschichte dieses Wohnhauses, darin haben sich lückenlos die Namen<br />
derer erhalten, die an diesem Ort nachhaltig ihre Spuren hinterließen<br />
nach der geplanten Teilung der Ganzetagenwohnungen <strong>im</strong> Inneren<br />
widerspiegelt. Hier musste er noch einige offene Fragen<br />
klären. Ganz best<strong>im</strong>mt nicht in dieser Runde, dachte er sich,<br />
während er am Fenster stand und hinausschaute. An diesem<br />
frühen Morgen <strong>im</strong> Sommer 1933 herrschte auf der Elisenstra-<br />
3<br />
ße bereits emsiges Treiben. Seine Gedanken hefteten sich an<br />
die Fersen der vorbeiströmenden Menschen. Er kannte weder<br />
deren Ziel, noch wusste er um deren Herkunft. In diesem Moment<br />
wirkte er seltsam entspannt. Die St<strong>im</strong>men um ihn herum<br />
wurden <strong>im</strong>mer leiser. Beide Hände in den Taschen lehnte er<br />
langsam den Oberkörper zurück und lächelte. Wortlos nahm<br />
der angesehene Architekt sein Sakko und verließ den Raum.<br />
Die Verwunderung darüber nahm er schon gar nicht mehr<br />
wahr. Im Vorz<strong>im</strong>mer rief ihm seine Sekretärin noch etwas zu, in<br />
diesem Moment fiel jedoch bereits die Tür ins Schloss. Auf der<br />
Straße angekommen, startete Friedrich Hartmeyer sein elegantes<br />
Cabrio, einen Mercedes-Benz Typ Mannhe<strong>im</strong> 370, und<br />
fuhr in Richtung Altstadt davon…<br />
Im Sommer 1870 hatte der renommierte Baumeister C. F. <strong>Bose</strong><br />
eine ganz andere offene Frage zu klären, als er dem Leipziger<br />
Grundstücksbesitzer Johann Gottwald Kahl in den frühen Morgenstunden<br />
des 12. Juli geradezu und ohne Schnörkel ausrichten<br />
ließ, dass ihm die „gegenwärtige Gestalt“ des <strong>im</strong> Bau<br />
befindlichen herrschaftlichen Wohnhaus-Ensembles an der<br />
4<br />
Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße „nicht gefällt“. Aus ästhetischen<br />
Gründen, wie er zu Protokoll gab, vor allem jedoch<br />
Baugesuch Mitteilung des Grundstückseigentümers Johann Gottwald<br />
Kahl vom 16. Oktober 1869 zur Errichtung eines Wohnhauses mit angebautem<br />
Gebäudeteil an der Pfaffendorfer/Ecke Humboldtstraße (Auszug)<br />
zugunsten gefälligerer Proportionen wollte <strong>Bose</strong> das außenarchitektonische<br />
Erscheinungsbild grundlegend verändern, den<br />
5<br />
geplanten Erker an der abgebrochenen Ecke um ein Geschoss<br />
erhöhen und gleichzeitig den seitlichen Flügel an der Hum-<br />
6<br />
boldtstraße um eine Etage einschließlich umlaufender Attika a<br />
erweitern. Die am Vorabend fertig gestellten Zeichnungen der<br />
Fassaden entlang der Pfaffendorfer und der Humboldtstraße<br />
gab er dem Boten gleich mit.<br />
Kahl war begeistert. Bereits der durch die Baupolizeibehörde<br />
genehmigte Entwurf, auf dessen Grundlage <strong>Bose</strong> derzeit ein in<br />
seinen Proportionen großzügig ausfallendes Wohnhaus errichtet,<br />
fand seine Zust<strong>im</strong>mung als Bauherr. Dennoch - auf den vor<br />
ihm ausgebreiteten Entwürfen nahm er ein Wohnhaus wahr,<br />
das in den Proportionen und nicht zuletzt durch die Plastizität<br />
der Fassadengliederung mehr denn je den herrschaftlichen<br />
Anspruch seiner Zeit widerspiegelte.<br />
Geduld zählte nicht gerade zu seinen Tugenden. Eilig nahm er<br />
einen Bogen Papier, Tintenfass und Federkiel aus dem Sekretär.<br />
„Und da ich diese Veränderung desselben sogleich vornehmen<br />
müsste, so bitte ich, die dafür erforderliche Concession<br />
baldgefälligst ertheilen zu wollen“, ließ Kahl den zuständigen<br />
städtischen Bauinspektor Friese wissen. Doch der Reihe nach.<br />
In unseren historischen Betrachtungen, die zuvorderst auf den<br />
in den Beständen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
befindlichen, weitestgehend lückenlos überlieferten<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
7<br />
(historischen) Bauakten des heutigen Kulturdenkmals <strong>im</strong> Ranstädter<br />
Viertel am Rosental aufbauen, gehen wir zur Mitte des<br />
19. Jahrhunderts zurück.<br />
Leipzig entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />
in kürzester Zeit zu einer Großstadt und zugleich einer der<br />
8<br />
größten Industriemetropolen in Europa. In diesem Kontext gab<br />
die Stadtverwaltung in den frühen 1860er Jahren neben anderen<br />
der Altstadt vorgelagerten Flächen das Areal rund um die<br />
Ranstädter Vorstadt als städtisches Erweiterungsgebiet zur sofortigen<br />
Bebauung frei. In der prosperierenden sächsischen<br />
Universitätsstadt mangelte es in drastischer Weise an Wohnraum,<br />
die mittelalterlich anmutenden und chaotisch gewachsenen<br />
Vorstädte mit ihren engen Gassen und schlechten hygienischen<br />
Bedingungen entsprachen nicht mehr dem Zeitgeist<br />
und galten unter Bauherren als wenig lukrativ. Demzufolge waren<br />
Baugrundstücke in den großzügig auf dem Reißbrett geplanten<br />
neuen Erweiterungsgebieten begehrt, in denen sich<br />
wachsende Ansprüche an modernes Leben und Wohnen mit<br />
lohnenden Investitionen in <strong>im</strong>mobile Wertanlagen verbanden.<br />
An dieser rasanten Entwicklung wollte auch Kahl teilhaben.<br />
Erste Ideen mündeten schließlich ein Jahr später in einem überzeugenden<br />
Entwurf, den er in einem offiziellen Gesuch der<br />
Baupolizeibehörde am 16. Oktober 1869 vorlegte. In dem<br />
mittlerweile vergilbten und brüchigen Papier bat Kahl „um<br />
baldgefällige Concession zu diesem Neubau (…) auf dem mir<br />
eigenthümlich zugehörigen, an der Pfaffendorfer Straße sub<br />
Situationsplan Mit den Bauantragsunterlagen vom 16. Oktober 1869<br />
eingereicht, verdeutlicht dieser sehr anschaulich die ursprüngliche Ensemblebebauung<br />
des Grundstücks an der Pfaffendorfer/Ecke Humboldtstraße<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
no. 6 gelegenen Grundstück.“ Weiterführend heißt es, „der<br />
Bau bildet die Ecke an der Pfaffendorfer und Humboldtstraße<br />
und soll aus Souterrain, Parterre und vier Etagen bestehen. <strong>Das</strong><br />
Souterrain enthält eine Hausmannswohnung und Kellerräume,<br />
das Parterre und die vier Etagen je eine Familienwohnung.<br />
(…) Die Umfassungen des Hauptgebäudes sind <strong>im</strong> Souterrain<br />
1¼ Ellen, in Parterre und der 1. Etage 1 Elle, in der 2. und 3.<br />
9<br />
Etage ¾ Elle und in der 4. Etage ½ Elle stark.“ Aus den überlieferten<br />
Grundrissen und dem noch heute in Teilen nachvollziehbaren<br />
Bestand ist zu entnehmen, dass die geplanten Wohnungen<br />
über mindestens sechs repräsentative Räume einschl.<br />
Salon, Mädchenkammer, große Küche mit separater Speisekammer<br />
und über innen liegende Water-Klosetts verfügten.<br />
Mitte November 1869 - nach einer entsprechenden Vor-Ort-<br />
Begehung - schlossen die zu konsultierenden Fachabteilungen<br />
der Baubehörde die technische Beurteilung des Bauvorhabens<br />
ab und empfahlen der Genehmigungsbehörde jedoch, dass<br />
Neubauprojekt „unter Bezugnahme auf die dabei zu machen<br />
gewesenen und auf der Beilage ersichtlichen Erinnerungen gemäß<br />
§ 28 (b) der Vollzugsverordnung vom 6. Juli 1863“ zurückzustellen<br />
sei. Unter anderem wurde dem Bauherrn auferlegt,<br />
die für den Neubau vorgesehenen Materialien und deren<br />
Herkunft anzugeben - auch in diesem Fall hatte die Genehmigungsbehörde<br />
Mitspracherecht, konnte selbst entsprechende<br />
Sachverständigen-Gutachten einholen, wenn eine qualitative<br />
10<br />
Umsetzung der Neubauten garantiert werden sollte. In der da-<br />
Fassadenansichten Die Fassaden weisen eine hervorragend betonte,<br />
horizontale und vertikale Gliederung auf; <strong>Bose</strong> verstand sich vortrefflich in<br />
der Nuancierung der zur Verfügung stehenden Stilmittel<br />
39
40<br />
maligen Zeit noch ein Novum, sind Anspruch und Verpflichtung,<br />
initiierte Projekte qualitativ hochwertig zu planen und<br />
umzusetzen, gleichermaßen Teil der ausgeprägten Unternehmenskultur<br />
der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr.<br />
1908.<br />
In der entsprechenden Baugenehmigung des Rates der Stadt<br />
Leipzig vom 20. November 1869 wurde Kahl vorsorglich darauf<br />
verwiesen, dass bei Fertigstellung des Wohnhauses eine<br />
„obrigkeitliche Baurevision“ vorzunehmen ist, ferner „darf vor<br />
ertheilter obrigkeitlicher Genehmigung die Ingebrauchnahme<br />
des Neubaus bei Vermeidung des in § 8 des Gesetzes vom 6.<br />
Juli 1863 gedeckten Nachtheile und Strafen nicht erfolgen“.<br />
Im November 1870 lag der Baupolizeibehörde der Stadt Leip-<br />
11<br />
zig die Fertigstellungsanzeige vor.<br />
In den überlieferten Entwürfen liest sich ein fantastisches Gestaltungskonzept<br />
ab, das heute nur noch in der Gestaltung des<br />
Erkers exemplarisch nachvollziehbar ist. Allein Aufbau (markant<br />
ist der die Fassaden dominierende Erker), Gliederung<br />
(durch Ges<strong>im</strong>se, Pilaster etc.) und Ausschmückung (durch Spiegel,<br />
Konsolen, Bekrönungen etc.) der Fassaden reflektieren<br />
eindrucksvoll den wirkungsvollen Einsatz klassizistischer Stilmittel.<br />
Innenarchitektonisch war neben einem großzügigen<br />
Raumkonzept und einem gehobenen Ausstattungsgrad, vor allem<br />
die Themenvielfalt der Stuckaturen hervorzuheben (durch<br />
Baugenehmigung vom 20. November 1869 (Auszug) für das geplante<br />
Eckgebäude und den seitlichen Flügel, die stadtseitig an entsprechende Erinnerungen<br />
geknüpft wurde, die in der Ausführung zu berücksichtigen waren<br />
die spätere Teilung der Etagen und den Umbau der Wohnungen<br />
nur noch in Fragmenten erhalten).<br />
Die in der Folgezeit aus der Aktenlage ersichtlichen (veränderten)<br />
Eigentumsverhältnisse in der Erbfolge der Familie Netto<br />
müssen in der näheren Betrachtung nicht explizit thematisiert<br />
werden, zumal das außen- und innenarchitektonische Gesamterscheinungsbild<br />
des Wohnhaus-Ensembles weitgehend <strong>im</strong><br />
Bestand belassen wurde, obschon die Eigentümer bestrebt waren,<br />
den seitlichen Flügel durch einen dem Eckgebäude in Stil<br />
und Form angelehnten Neubau zu ersetzen. 12<br />
Aus einer Mitteilung des Stadtsteueramtes vom 5. Oktober<br />
1929 geht hervor, dass das Grundstück mit Kaufvertrag vom<br />
6. August des gleichen Jahres durch die in Halle/Saale ansässige<br />
Ruhegehalts- und Witwen- und Waisenkasse für deutsche<br />
Rechtsanwälte und Notare erworben wurde. Die vorgenannte<br />
Anstalt nahm mit diesem Zukauf nicht zuletzt eine Aufstockung<br />
ihres ohnehin bereits breit angelegten Immobilienvermögens<br />
vor und sicherte sich in den Jahren der Weltwirtschaftskrise<br />
1929/30 damit den weitgehenden Vermögenserhalt. Angesichts<br />
der veränderten gesellschaftlichen Umstände, aber auch<br />
aufgrund der Tatsache, dass Ganzetagenwohnungen am damaligen<br />
Wohnungsmarkt nicht mehr in dem Maße nachgefragt<br />
wurden, stufte die Anstalt Mitte 1933 die Ertragskapitalanlage<br />
für den Zeitpunkt als gefährdet ein. Abhilfe sollte der für<br />
die Hallenser tätige und als Bevollmächtigter fungierende<br />
Bauabnahme Fertigstellung und wohnwirtschaftliche Ingebrauchnahme<br />
des Neubauvorhabens wurden am 12. November 1870 protokolliert, obwohl<br />
<strong>Bose</strong> erneut mit Veränderungen in der Bauausführung überraschte<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Neubaubestrebungen Der Kaufmann Julius Hermann Netto beabsichtigte 1889, den Flügel in der Humboldtstraße “niederzureißen” und “dem Eckgebäude<br />
entsprechend neu auszuführen”. Die Genehmigungsbehörden lehnten ab. <strong>Das</strong> sah Netto als “eine bedeutende Schädigung der Interessen eines Einzelnen”<br />
an, “nur würde alsdann die Bebauung desselben gänzlich unterbleiben” - eine Ironie der Geschichte, die (Wieder-) Bebauung unterblieb bis heute...<br />
Leipziger Architekt Friedrich Hartmeyer schaffen. Dieser erhielt<br />
den Auftrag, das Eckgebäude den aktuellen Anforderungen<br />
entsprechend anzupassen und gleichzeitig grundlegend zu<br />
modernisieren. Vorbildcharakter besaßen in diesem Zusammenhang<br />
die in den späten 1920er Jahren errichteten Wohnhaussiedlungen,<br />
die über moderne und flächenmäßig zeitgemäße<br />
Raumstrukturen verfügten. Kein leichtes, aber ein lösbares<br />
Vorhaben für den erfahrenen Hartmeyer, der dafür den Architekten<br />
Franz Lindner als Fachplaner verpflichtete. Gemeinsam<br />
brachen die beiden Architekten die innenarchitektonische<br />
Struktur des Eckgebäudes auf und schufen ein zentral „von der<br />
Humboldtstraße aus zugängliches Treppenhaus“. <strong>Das</strong> bis dahin<br />
am südlichen Giebel der Pfaffendorfer Straße vorhandene<br />
Treppenhaus hätte eine neue opt<strong>im</strong>ale Teilung des vorhandenen<br />
„Ganzetagenwohnraums in je zwei Dreiz<strong>im</strong>merwohnungen“<br />
mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 91 bzw. 97 m²<br />
nicht zugelassen. Gleichzeitig betrachtete Hartmeyer den Einbau<br />
einer Niederdruck-Warmwasserheizungsanlage mit modernen<br />
Heizkörpern in allen Wohnungen für unerlässlich. Letztere<br />
Investitionsmaßnahme wurde über ein eigens <strong>im</strong> Jahre<br />
1933 eingeführtes Förderprogramm der nationalsozialistischen<br />
Reichsregierung bezuschusst, sämtliche Arbeiten mussten<br />
jedoch bis zum 31. März 1934 abgeschlossen werden. Im<br />
Mai 1934 - während der umfangreichen Neugestaltung des<br />
Wohnhauses - entschloss sich Hartmeyer nunmehr auch zum<br />
konsequenten Umbau des bis dahin nur sporadisch in den bis-<br />
13<br />
herigen Planungen berücksichtigten Hochparterre-Bereiches.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
Ungeteilte Aufmerksamkeit verdient bis heute das durch Hartmeyer<br />
entworfene Treppenhaus, in der Anlage und Ausgestaltung<br />
ein regelrechter Spiegel der architektonischen Entwicklung<br />
wie facettenreichen Strömungen in Architektur und Kunst<br />
der 1920er bis hinein in die anfänglichen 1930er Jahre und<br />
Ausdruck dessen, was diese Zeit zwischen Neuem Bauen und<br />
Neuer Sachlichkeit gegenüber dem Historismus ausmachte:<br />
„form follows function“ - die Form folgt der Funktion. Beeindruckend<br />
ist zweifelsohne die Dekoration des Treppenhauses,<br />
deren intensive Farbigkeit und flächige Darstellung dem Artdéco-Stil<br />
angelehnt ist. Hartmeyer verstand es, die wiederkehrenden<br />
Wandbildmotive geschickt in die Linienführung des<br />
Treppengeländers einzubinden, das durch die gezielte Unterbrechung<br />
bzw. Transparenz eine ständig wechselseitige Kommunikation<br />
zwischen der Ausgestaltung, den Materialien und<br />
dem Betrachter zulässt.<br />
In der Nachkriegszeit wurden durch den so genannten Dringlichkeitsausschuss<br />
der Stadt Leipzig ausnahmslos zwingend erforderliche<br />
Investitionen in die von Zerstörungen verschonte<br />
Bausubstanz zugelassen. Beispielsweise wurde auf Beschluss<br />
vom 14. Mai 1948 <strong>im</strong> Rahmen der „Winterfestmachung“ die<br />
Dringlichkeit der Dachinstandsetzung anerkannt, nachdem<br />
die oberste Etage des Wohnhauses nach mehrjähriger Unterlassung<br />
bereits einen augenscheinlichen Schaden aufwies.<br />
„Die für die Instandsetzung erforderlichen Baustoffe, und zwar<br />
60 m² Dachpappe und 60 kg Klebemasse, werden Ihnen nach<br />
41
Bauantrag vom 12. Januar 1934 zum Einbau einer zentralen Warmwasserheizungsanlage<br />
und gleichzeitige handschriftliche Einverständniserklärung<br />
seitens des Baupolizeiamtes vom 20. Januar des gleichen Jahres<br />
Eingang neuer Kontingente vordringlich zugeteilt werden“,<br />
geht aus einer Mitteilung des Bauaufsichtsamtes vom 27. Mai<br />
des gleichen Jahres hervor. Da derartige Sicherungsmaßnahmen<br />
nur punktuell und erst zu einem Zeitpunkt betrieben wurden,<br />
der keinen Aufschub mehr duldete, befand sich das <strong>Objekt</strong><br />
in der Folgezeit in einem desolaten Zustand. Allein die bisher<br />
vernachlässigten und nunmehr 1959 in einer behördlichen<br />
Stellungnahme als unumgänglich eingestuften Fassadenarbeiten,<br />
musste selbst ein Jahr später „zurückgestellt“ werden, da<br />
der zuständigen Grundstücksverwaltung „für die vorgesehene<br />
Instandsetzung (…) Beträge in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung“<br />
standen. Diese Entwicklung mündete in der Folgezeit<br />
14<br />
unweigerlich in einer weitgehenden Entstuckung der Schauseiten<br />
des historischen <strong>Objekt</strong>es. Nachdem die Bausubstanz<br />
des Ensembles - mit Ausnahme so genannter „Wertverbesse-<br />
15<br />
rungsmaßnahmen“ - Jahrzehnte vernachlässigt und dem zunehmenden<br />
Verfall preisgegeben wurde, kam man in den<br />
1990er Jahren nicht mehr umhin, den an der Humboldtstraße<br />
gelegenen Seitenflügel komplett abzutragen.<br />
„Wer Künftiges gestalten will, muss in der Vergangenheit blättern“<br />
(André Malraux) - Die nunmehr geplante Revitalisierung<br />
des denkmalgeschützten Wohnhauses zielt in Absprache mit<br />
den denkmalschutzrechtlichen Behörden und unter Berücksichtigung<br />
des vorhandenen Bestandes auf eine Wiederbelebung<br />
des offensichtlich konträren Erscheinungsbildes von Außenarchitektur<br />
(1870) und Innenarchitektur (1870 und 1934-<br />
Baugenehmigung vom 9. Dezember 1933, die geplante Teilung der bis<br />
dahin herrschaftlichen Ganzetagenwohnungen in jeweils zwei 3-Z<strong>im</strong>mer-<br />
Wohneinheiten und den Neubau des Treppenhauses betreffend<br />
1936) ab. Die nach 1945 auf wenige stilistische Elemente<br />
(bspw. die vereinfachten Brüstungsspiegel unterhalb der Fenster<br />
oder die noch vorhandenen Gurts<strong>im</strong>se) <strong>im</strong> Zuge der so genannten<br />
Entstuckung reduzierten, einst prachtvollen neoklassizistischen<br />
Fassaden werden <strong>im</strong> heutigen Bestand beibehalten<br />
und nicht rekonstruiert. Einzig der in seiner ursprünglichen<br />
Ausgestaltung originalgetreu erhalten gebliebene Erker wird<br />
denkmalgerecht saniert und restauriert. Unter Berücksichtigung<br />
dessen und angesichts der innenarchitektonisch gegensätzlichen<br />
Gestaltungsphasen wird für das denkmalgeschützte<br />
Wohnhaus nach der erfolgreichen Revitalisierung vielmehr die<br />
Vollendung durch Weglassen, ja sogar durch eine gezielte Fokussierung<br />
der historischen Hinterlassenschaften, kennzeichnend<br />
sein. So genießen unter anderem die in den Wohneinheiten<br />
punktuell bis heute erhalten gebliebenen herrschaftlichen<br />
Interpretationen des 19. Jahrhunderts Bestandsschutz, auf der<br />
anderen Seite die durch den Umbau des Wohnhauses neu hinzu<br />
gekommenen modernen Ausgestaltungen aus der ersten<br />
Hälfte des 20. Jahrhunderts. Für Sie als Anleger eröffnet sich<br />
heute die eher seltene Möglichkeit, moderne und auf einem<br />
hohen Niveau basierende Wohnformen in einer einzigartigen<br />
Mischung markanter historischer Architekturströmungen <strong>im</strong><br />
ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts miteinander zu<br />
verbinden, die gleichermaßen den herrschaftlichen Anspruch<br />
der Gründerzeit und den Drang der modernen <strong>Gesellschaft</strong><br />
nach etwas Neuem reflektieren, irgendwo zwischen Art déco<br />
und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus.<br />
42 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Anmerkungen<br />
1 auf Anordnung der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland)<br />
übernahm die 1945 gegründete Versicherungsanstalt des Landes Sachsen<br />
die Abwicklung der privaten Versicherungsgesellschaften und übertrug Vermögen<br />
und Ansprüche auf das Land Sachsen (für Immobilien war die Abteilung<br />
Grundstücksverwaltung der <strong>Deutsche</strong>n Versicherungsanstalt zuständig)<br />
2 Pfaffendorfer Straße/Ecke Humboldstraße: 1870 wurde das Eckgebäude unter<br />
der Bezeichnung Pfaffendorfer Straße 6, ab 1889 unter der Hausnummer<br />
11 geführt; mit der Neugestaltung des Eckgebäudes ab 1934 und der Verlegung<br />
des Treppenhauses mit Zugang von der Humboldtstraße aus unter der<br />
Hausnummer 12 (Eckgebäude) und 12 a (Seitenflügel) geführt<br />
3 Elisenstraße: nach 1945 unter der Bezeichnung Bernhard-Göring-Straße<br />
weitergeführt (Leipziger Südvorstadt)<br />
4 Auszug aus einer Mitteilung vom 12. Juni 1870 an die Stadt Leipzig (durch<br />
den Bauherrn und Eigentümer Johann Gottwald Kahl)<br />
5 abgebrochene Ecke: statt spitz zulaufender Fassadenfluchten wurde bei Eckgebäuden<br />
lt. Bebauungssatzung eine diagonale Verbindung favorisiert; der<br />
damit min<strong>im</strong>al verloren gegangene Grundstücksanteil fiel der Kommune ersatzlos<br />
zu<br />
6 Attika: griechisch attikos; in der Architektur wird ein über dem Kranzges<strong>im</strong>s<br />
befindliches Halbgeschoss oder eine - wie bei diesem Gebäudeensemble -<br />
Abschlusswand als Attika bezeichnet, die aus ästhetischen Gründen die Sicht<br />
auf das Dach verdecken sollte<br />
7 in den Beständen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt<br />
Leipzig sind zwei Aktenbände enthalten: Band I (1869-1935), Band II (1940-<br />
1990)<br />
8 in kürzester Zeit nahm die Einwohnerzahl der Stadt sprunghaft zu - von anfangs<br />
40.000 (1830er Jahre) auf mehr als 800.000 Einwohner in der Blüte<br />
(1930)<br />
9 Ellen: historische Längenmaßeinheit, die ursprünglich von der Länge eines<br />
Unterarms abgeleitet wurde, zumeist aber mehr als der Abstand zwischen<br />
Ellbogen und Mittelfingerspitze misst und etwa 50 bis 85 cm betrug; <strong>im</strong> heutigen<br />
Sprachgebrauch kommt etwa noch der Begriff „ellenlang“ vor<br />
10Mitteilung<br />
des Rates der Stadt Leipzig vom 9. Dezember 1869<br />
11Bau-Revisions-Protokoll<br />
vom 12. November 1870 (Vermerke wegen fehlender<br />
Genehmigung: <strong>Bose</strong> errichtete den „Neubau mit Veränderungen in der<br />
Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> Vergleich ursprünglich als herrschaftliche<br />
Ganzetagenwohnungen geplant (linke Abb.), erfolgte <strong>im</strong> Jahre 1934 aufgrund<br />
der veränderten Marktlage die Teilung in jeweils zwei Wohnungen<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />
Bauausführung“ und innerhalb des Seitenflügels hat dieser „mit gänzlich verändertem<br />
Grundriss gearbeitet“)<br />
12ab<br />
1882 ist als Eigentümer der Leipziger Kaufmann Julius Hermann Netto<br />
aktenkundig, der überschaubare (Um-) Baumaßnahmen <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong> durchführte<br />
(u. a. 1884 - Ladeneinbau, 1898 - Mauerwerkstrockenlegung, 1906<br />
- Blitzableiteranlage); 1889 beantragte Netto den Abriss des Seitenflügels<br />
und die Errichtung eines Neubaus, das Bauvorhaben wurde jedoch wiederholt<br />
seitens der städtischen Behörden abgelehnt; nach 1912 bewirtschafteten<br />
dessen Söhne Hermann Alfred und Kurt Hermann Netto das herrschaftliche<br />
Anwesen bis 1929<br />
13<strong>im</strong><br />
Zuge der sachlich orientierten Neugestaltung des Eckgebäudes wurde<br />
auch die bisher nicht in den Planungen berücksichtigte Hochparterre geteilt<br />
„und zwar in eine 2-Z<strong>im</strong>mer-Wohnung und einen zeitgemäß ausgebauten<br />
Laden mit Nebenräumen (Mitteilung des Architekten Hartmeyer vom 8. Mai<br />
1934); kurze Zeit später konkretisierte Hartmeyer seine Pläne: „Laden mit<br />
zwei großen Schaufenstern“, der „nutzbarer gestaltet“ wird (Genehmigung<br />
hierzu vom 1. Juni 1934); die Arbeiten wurden <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms<br />
der nationalsozialistischen Regierung durchgeführt<br />
14so<br />
genannte Entstuckung oder auch Fassadenverödung: vorangetrieben auf<br />
der Grundlage kunstgewerblicher und architektonischer Reformbewegungen<br />
(„Neue Sachlichkeit“) verloren die gründerzeitlichen Interpretationen ab<br />
1920 (in einigen Städten sogar schon früher) bis zur Mitte der 1970er Jahre<br />
zunehmend an Bedeutung, aber auch aus der Notwendigkeit heraus aufgrund<br />
fehlender Mittel zur Wiederinstandsetzung von Fassaden (Sicherheitsrisiko<br />
herab fallender Fassadenteile)<br />
15<strong>im</strong><br />
Zuge der staatlichen Vermögensverwaltung fiel das einst herrschaftliche<br />
Anwesen ab den 1960er Jahren dem volkseigenen Betrieb Kommunale<br />
Wohnungsverwaltung Leipzig (Bezirk Mitte) zu, die das Wohnhaus durch den<br />
volkseigenen Betrieb Gebäudewirtschaft Leipzig bewirtschaften ließ; in diese<br />
Zeit sind die als „Baumaßnahmen der Bevölkerung“ bezeichneten Wertverbesserungsmaßnahmen<br />
einzuordnen, hier zuvorderst „Schönheitsreparaturen“,<br />
Änderungen <strong>im</strong> Raumzuschnitt oder der Ausstattung, bspw. Badeinbau,<br />
betreffend<br />
pro Etage (Obergeschosse) und damit einhergehend die Umstrukturierung<br />
der vermietbaren Fläche; gleichzeitig mußte das bisherige dezentrale Treppenhaus<br />
komplett neu errichtet werden (seitdem: Humboldtstraße 12 a)<br />
43
44<br />
Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
Wohnungsaufstellung (Übersicht)<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
01 Seite 46<br />
Hochparterre links<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
84,10 m²<br />
angenehme Raumstruktur,<br />
großzügiges Bad, gartenseitiger<br />
Balkon<br />
02 Seite 47<br />
Hochparterre rechts<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
97,50 m²<br />
moderne Raumstruktur,<br />
großzügiger gartenseitiger<br />
Balkon, HWR/Gäste-WC<br />
03 Seite 48<br />
1. Obergeschoss links<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
86,10 m²<br />
Wohnraum mit Erker,<br />
angenehme Raumstruktur,<br />
gartenseitiger Balkon<br />
04 Seite 49<br />
1. Obergeschoss rechts<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
98,40 m²<br />
moderne Raumstruktur,<br />
großzügiger gartenseitiger<br />
Balkon, HWR/Gäste-WC<br />
05 Seite 50<br />
2. Obergeschoss links<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
90,80 m²<br />
Wohnraum mit Erker,<br />
angenehme Raumstruktur,<br />
gartenseitiger Balkon<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Wohnungsaufstellung (Übersicht)<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
Wohneinheit<br />
Lage<br />
Struktur<br />
Fläche<br />
Besonderheiten<br />
06 Seite 51<br />
2. Obergeschoss rechts<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
101,30 m²<br />
moderne Raumstruktur,<br />
großzügiger gartenseitiger<br />
Balkon, HWR/Gäste-WC<br />
07 Seite 52<br />
3. Obergeschoss links<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
90,80 m²<br />
Wohnraum mit Erker,<br />
angenehme Raumstruktur,<br />
gartenseitiger Balkon<br />
08 Seite 53<br />
3. Obergeschoss rechts<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
101,30 m²<br />
moderne Raumstruktur,<br />
großzügiger gartenseitiger<br />
Balkon, HWR/Gäste-WC<br />
09 Seite 54<br />
4. Obergeschoss links<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit zwei Balkonen<br />
93,20 m²<br />
Wohnraum mit straßenseitigem<br />
(oberhalb des Erkers)<br />
und gartenseitigem Balkon<br />
10 Seite 55<br />
4. Obergeschoss rechts<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
103,00 m²<br />
moderne Raumstruktur,<br />
großzügiger gartenseitiger<br />
Balkon, HWR/Gäste-WC<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
Ankommen und Wohlfühlen Teilansicht<br />
der 1934 <strong>im</strong> Stil der sachlichen Moderne entworfene<br />
Wohnungseingangstür <strong>im</strong> Kulturdenkmal<br />
Humboldtstraße 12 a (obere Abb.) und<br />
Einordnung in der Treppenhausanlage (Abb.<br />
vorhergehende Seite), hier <strong>im</strong> Bereich Hochparterre<br />
[Bestand 2011]<br />
Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges<br />
legen, denn Zukunft kann man bauen. Und die Zukunft bauen, heißt die Gegenwart<br />
bauen. Es heißt, ein Verlangen erzeugen, das dem Heute gilt.<br />
Antoine de Saint-Exupéry, Schriftsteller und meistgelesener frz. Autor des 20. Jahrhunderts<br />
45
46<br />
Hochparterre<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 01<br />
Hochparterre links<br />
Gesamtwohnfläche = 84,10 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 24,70 m²<br />
Schlafen 16,40 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 16,70 m²<br />
Küche 6,10 m²<br />
Bad 7,00 m²<br />
Flur 8,70 m²<br />
Balkon 4,50 m²<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 02<br />
Hochparterre rechts<br />
Gesamtwohnfläche = 97,50 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 29,40 m²<br />
Schlafen 17,60 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 12,80 m²<br />
Küche 5,80 m²<br />
Bad 6,60 m²<br />
HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />
Flur 15,70 m²<br />
Balkon 7,20 m²<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
47
48<br />
1. Obergeschoss<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 03<br />
1. Obergeschoss links<br />
Gesamtwohnfläche = 86,10 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 26,70 m²<br />
Schlafen 16,40 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 16,70 m²<br />
Küche 6,10 m²<br />
Bad 7,00 m²<br />
Flur 8,70 m²<br />
Balkon 4,50 m²<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 04<br />
1. Obergeschoss rechts<br />
Gesamtwohnfläche = 98,40 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 30,00 m²<br />
Schlafen 17,60 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 13,20 m²<br />
Küche 5,80 m²<br />
Bad 6,30 m²<br />
HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />
Flur 15,90 m²<br />
Balkon 7,20 m²<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
49
50<br />
2. Obergeschoss<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 05<br />
2. Obergeschoss links<br />
Gesamtwohnfläche = 90,80 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 28,50 m²<br />
Schlafen 17,60 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 17,80 m²<br />
Küche 6,70 m²<br />
Bad 7,00 m²<br />
Flur 8,70 m²<br />
Balkon 4,50 m²<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 06<br />
2. Obergeschoss rechts<br />
Gesamtwohnfläche = 101,30 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 31,50 m²<br />
Schlafen 18,20 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 13,60 m²<br />
Küche 6,20 m²<br />
Bad 6,30 m²<br />
HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />
Flur 15,90 m²<br />
Balkon 7,20 m²<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
51
52<br />
3. Obergeschoss<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 07<br />
3. Obergeschoss links<br />
Gesamtwohnfläche = 90,80 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 28,50 m²<br />
Schlafen 17,60 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 17,80 m²<br />
Küche 6,70 m²<br />
Bad 7,00 m²<br />
Flur 8,70 m²<br />
Balkon 4,50 m²<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 08<br />
3. Obergeschoss rechts<br />
Gesamtwohnfläche = 101,30 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 31,50 m²<br />
Schlafen 18,20 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 13,60 m²<br />
Küche 6,20 m²<br />
Bad 6,30 m²<br />
HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />
Flur 15,90 m²<br />
Balkon 7,20 m²<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
53
54<br />
4. Obergeschoss<br />
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 09<br />
4. Obergeschoss links<br />
Gesamtwohnfläche = 93,20 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit zwei Balkonen<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 27,90 m²<br />
Schlafen 19,10 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 18,00 m²<br />
Küche 7,00 m²<br />
Bad 7,00 m²<br />
Flur 8,70 m²<br />
Balkon 1 4,50 m²<br />
Balkon 2 1,00 m²<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Humboldtstraße 12 a<br />
Leipzig Zentrum-Nordwest<br />
Wohneinheit 10<br />
4. Obergeschoss rechts<br />
Gesamtwohnfläche = 103,00 m²<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />
Aufteilung<br />
Wohnen 32,30 m²<br />
Schlafen 18,70 m²<br />
Z<strong>im</strong>mer 13,90 m²<br />
Küche 6,30 m²<br />
Bad 6,30 m²<br />
HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />
Flur 15,90 m²<br />
Balkon 7,20 m²<br />
<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />
55
56<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
Revitalisierung Wie ein Fels in der<br />
Brandung überdauerte der Erker in<br />
seiner weitestgehend ursprünglichen<br />
Ausgestaltung die epochalen Veränderungen<br />
und ist bis heute das Spiegelbild<br />
einer einst wirkungsvollen Inszenierung;<br />
nach mehreren baulichen<br />
Eingriffen, der weitgehenden Entstuckung<br />
des Gebäudes und dem Rückbau<br />
des Seitenflügels wird der überlieferte<br />
Bestand in dieser Form revitalisiert;<br />
demzufolge eröffnet sich heute<br />
die Möglichkeit, moderne und auf<br />
hohem Niveau basierende Wohnformen<br />
mit einer beeindruckenden historischen<br />
Architektur - eine ganz eigene<br />
Note irgendwo zwischen Neoklassizismus,<br />
Art déco und Neuer Sachlichkeit<br />
- zu verbinden; Vollendung erreichen<br />
wir heute eher durch Weglassen,<br />
durch die gezielte Restaurierung<br />
des überlieferten Bestandes und nicht<br />
in der Rekonstruktion verloren gegangener<br />
Bauteile; Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>:<br />
Pilaster mit Kapitell und Erker (nebenstehende<br />
Abb.), Gurtges<strong>im</strong>s an den<br />
Fassaden (1870), Treppengeländer<br />
(1934) und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s,<br />
1870) in den Obergeschossen<br />
(Abb. gegenüberliegende Seite<br />
von oben nach unten)<br />
[Bestand 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
1. Allgemeine Angaben<br />
1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />
<strong>Das</strong> Gebäude ist in massiver Ziegelbauweise errichtet (Baujahr 1870). Es handelt<br />
sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude. <strong>Das</strong> Gebäude ist vollständig unterkellert.<br />
Grundlagen der Ausführung der Instandsetzung bzw. Renovierung sind die allgemein<br />
anerkannten Regeln der Technik, die behördlichen Best<strong>im</strong>mungen der Verwaltungs-<br />
und Bauaufsichtbehörden, die einschlägigen Gesetze sowie die für das Bauvorhaben<br />
maßgeblichen Bauvorschriften und Verordnungen.<br />
Soweit die gültigen DIN-Normen oder die anerkannten Regeln der Technik aufgrund<br />
der Besonderheiten des historischen Bauwerks nicht eingehalten werden können,<br />
stellt dies keinen Mangel dar.<br />
<strong>Das</strong> Gleiche gilt für die von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten nicht betroffene<br />
Altbausubstanz und für die Bauteile, deren Bestand erhalten bleibt. Die Bauausführungen<br />
haben allerdings so zu erfolgen, dass sie sich an den vorstehend genannten<br />
Regeln möglichst nahe kommend orientieren. Aufgrund der Vorgaben des<br />
Denkmalschutzes, der Auflagen der Bauaufsichtsbehörde, der von der Sanierungs-<br />
und Modernisierung unberührten Altbausubstanz und der teilweisen Erhaltung des<br />
Bestandsgebäudes können Neubaunormen (z. B. Energieeinsparverordnung, DIN-<br />
Normen, anerkannte Regeln der Technik) nicht vollumfänglich (z. B. <strong>im</strong> Hinblick auf<br />
den Schallschutz, den Anforderungen an die Wärmedämmung und Energieeinsparung<br />
sowie <strong>im</strong> Hinblick auf den Kellerausbau) eingehalten werden. Im Zweifel sind<br />
nur die <strong>im</strong> Folgenden <strong>im</strong> <strong>Detail</strong> beschriebenen Bauleistungen zur Sanierung und<br />
Modernisierung geschuldet.<br />
Grundsätzlich gilt, dass “Sollbruchrisse“ zwischen Trockenbau und massiven Bauteilen<br />
keine Mängel darstellen, da sie nicht vermeidbar sind, es sei denn, der Riss wird<br />
<strong>im</strong> Einzelfall als Mangel bestätigt.<br />
Der Bauträger kann die Baubeschreibung, aus triftigen Gründen, ohne Zust<strong>im</strong>mung<br />
des Käufers ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gegebenheiten<br />
insbesondere behördlicher Auflagen rechtlich geboten ist, baurechtlich, technisch<br />
und/oder wirtschaftlich notwendig und dem Käufer zumutbar sind und keine<br />
den Wert oder die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />
Abweichung ergibt.<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
Über die Wahrnehmung der Architektur: Die Baukunst wird wieder den ersten Rang unter<br />
den Künsten einnehmen, gerade weil sie nicht die Kunst des Einzelnen, sondern die Kunst<br />
aller ist. Sie ist die Kunst der Gemeinschaft, in der sich der Zeitgeist widerspiegelt.<br />
Hendrik Petrus Berlage, niederländischer Architekt und Baumeister des Historismus und der Moderne (1856-1934)<br />
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1.2 Flächenberechnungen<br />
Die Flächenberechnung für Wohnungen wird nach der Betriebskosten-<br />
und Wohnflächenverordnung (Ansatz für Balkone<br />
wird mit 50 %, Sondernutzungsrechte <strong>im</strong> Außenbereich werden<br />
mit 25 % berechnet) auf der Grundlage eines digital erstellten<br />
Aufmasses mittels CAD- Programm erstellt.<br />
1.3 Gutachten<br />
TÜV SÜD - Baubegleitendes Qualitätscontrolling<br />
Der TÜV SÜD führt während der Sanierung ein “Baubegleitendes<br />
Qualitätscontrolling“ durch.<br />
Auftrag der Baustellenkontrollen ist es, die Bauleistung der jeweils<br />
wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte und deren<br />
Grundlagen zu überprüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.<br />
Die wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte der Baumaßnahme<br />
sind <strong>im</strong> Baustellenkontrollplan des BC-Vertrages<br />
festgelegt.<br />
Nach jeder Begehung wird vom TÜV SÜD ein schriftlicher Bericht<br />
erstellt; sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung<br />
der vom TÜV festgestellten Mängel <strong>im</strong> Zuge der nächsten<br />
Begehung kontrolliert und dokumentiert.<br />
TÜV SÜD - Technische Abnahme<br />
Nach bzw. <strong>im</strong> Zuge der Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt<br />
durch den TÜV SÜD eine technische Abnahme der Wohneinheiten<br />
(Sondereigentum). Der TÜV SÜD überwacht die Mängelbeseitigung.<br />
Holzschutzgutachten<br />
Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung zur Ermittlung<br />
von biotischen Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten<br />
durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />
Fachmann (Sachverständiger) für Holzschutz, Pilz- und<br />
Insektenschäden verbauter Hölzer <strong>im</strong> Hochbau auf der Grundlage<br />
der DIN 68 800, Teil 2-4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />
überwacht und die Abnahme dieser Sanierungsarbeiten<br />
durchführt. Bei längerer Zeit leerstehenden Gebäuden<br />
kann ein Hausschwammbefall nicht ausgeschlossen werden.<br />
Sollte dieser festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte Be-<br />
seitigung nach den Vorgaben und unter Überwachung des<br />
Sachverständigen für Holzschutz.<br />
Gutachten durch vereidigten Sachverständigen für<br />
Brandschutz, Standsicherheit und Wärmeschutz<br />
Der jeweils erforderliche Nachweis über Standsicherheit einschließlich<br />
der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile,<br />
Schall-, Wärme- und vorbeugenden baulichen Brandschutz<br />
werden von einem Tragwerksplaner erstellt. Diese Unterlagen<br />
werden durch staatlich anerkannte Sachverständige oder eine<br />
sachverständige Stelle gemäß § 82 (4) SächsBO geprüft. Die<br />
ergangenen Prüfberichte werden dem Bauordnungsamt vorgelegt.<br />
Wärmeschutznachweis für Gebäude<br />
Die genehmigungsfähigen Bauausführungen erfolgen, soweit<br />
dies möglich ist, nach den gültigen DIN-Normen sowie der<br />
Energieeinsparverordnung nach Maßgabe der behördlichen<br />
Auflagen (Denkmalschutz). Zu den genehmigungsfähigen<br />
Bauausführungen gehören z. B. der Einbau von neuen Holzfenstern<br />
mit Isolierverglasung, der Einbau von Fußbodendämmungen<br />
(EG); der Einbau von Dämmung <strong>im</strong> Dachbereich sowie<br />
der Einbau einer Innendämmung als Kompensationsmaßnahme<br />
zur nicht genehmigungsfähigen Außenwanddämmung<br />
(WDVS). Weiterhin wird eine moderne Heizungsanlage (Anschluss<br />
über ein Gas- oder Fernwärmenetz der Stadt Leipzig)<br />
errichtet.<br />
Für nicht genehmigungsfähige Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />
wird auf Grundlage der Energieeinsparverordnung eine<br />
Befreiung erwirkt.<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
<strong>Das</strong> gesamte Gebäude bleibt <strong>im</strong> Bestand erhalten. Maßnahmen<br />
zur Verbesserung des Schallschutzes werden auf Grundlage<br />
des Schallschutznachweises <strong>im</strong> Bereich der vorhanden<br />
Decken durch Einbringung neuer Fußbodenkonstruktionen<br />
(schw<strong>im</strong>mender Estrich mit Trittschalldämmung), sowie falls<br />
notwendig durch Unterhangdecken erbracht. Vorhandene Innenwände<br />
die nach Planung jetzt Wohnungstrennwände darstellen,<br />
erhalten entsprechende Trockenbauvorsatzschalen zur<br />
Verbesserung Ihrer Schallschutzeigenschaften.<br />
Sämtliche Fenster werden entsprechend eines Schallschutzgutachtens<br />
bemessen und erneuert.<br />
Kompetenz am Bau Abbrucharbeiten <strong>im</strong><br />
Dachbereich (Abb. links), Rohinstallation Sanitär<br />
und Innenputzarbeiten <strong>im</strong> Treppenhaus<br />
(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />
[Archivmaterial]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
2. Technische Anlagen - Hausanschluss und Haustechnik<br />
2.1 Hausanschlüsse<br />
Heizungsanlage<br />
Die neu zu erstellende Heizungsanlage ist außentemperaturgeführt<br />
und wird als Zweirohrsystem errichtet. Die Installation<br />
erfolgt in einer Heizzentrale <strong>im</strong> Keller.<br />
Nach Verfügbarkeit erfolgt der Anschluss über ein Gas- oder<br />
Fernwärmenetz der Stadt Leipzig.<br />
Änderungen durch behördliche Auflagen oder baulicher Gegebenheiten<br />
müssen berücksichtigt werden und können zu<br />
Planungsänderungen führen.<br />
Wasseranschluss und -aufbereitung<br />
<strong>Das</strong> Warmwasser wird zentral aufbereitet, die Größe des<br />
Warmwasserbehälters ergibt sich aus den Berechnungen des<br />
Fachingenieurs. Die Verteilungsleitungen für Kalt- und Warmwasserleitungen<br />
sowie die Zirkulationsleitungen werden aus<br />
Edelstahlrohren oder modernen Metallverbundrohrsystemen<br />
hergestellt und in den dafür vorgesehenen Installationsschächten<br />
verlegt. Gleiches gilt für Leitungen der Wohnungsinstallation.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das vorhandene Trinkwassernetz<br />
der Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />
wird überprüft und ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungen<br />
werden demontiert und entsorgt. Es wird jeweils ein<br />
zentraler Trinkwasserfilter installiert, der rückspülbar ist.<br />
Wärmemengen- und Wasserzähler<br />
Wärmemengen- und Wasserzähler werden bei einer entsprechenden<br />
Fachfirma über die Hausverwaltung gemietet.<br />
Regenwasser<br />
Alte Entwässerungsleitungen werden demontiert und entsorgt.<br />
Die Entwässerung der Dachrinne erfolgt über die außenliegenden<br />
Fallrohre mit Einbindung über Standrohre in die vorhandene<br />
Grundleitung.<br />
Die Entwässerung der Balkone erfolgt durch Einbindung an die<br />
Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen, Fallrohre und Verkleidun-<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
gen <strong>im</strong> Dachbereich sowie die Verkleidung sämtlicher Fensterbänke,<br />
Gurtges<strong>im</strong>se und Bekrönungen der Fassade werden<br />
mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
Abwasser- und Grundleitungen<br />
Alte Entwässerungsleitungen werden demontiert und entsorgt.<br />
Die Grundleitungen werden geprüft und ggf. fachgerecht erneuert.<br />
Der Anschluss erfolgt an das öffentliche Abwassernetz.<br />
Strom/Telefon<br />
Die Elektroanlage wird gemäß den Richtlinien der Stadtwerke<br />
zentralisiert. In diesen E-Räumen werden die zentralen Zähleranlagen<br />
angelegt.<br />
Jede Wohnung erhält einen Stromzähler, sowie einen Stromzähler<br />
für Treppenhauslicht und Außenanlagen. Weiterhin wird<br />
zur separaten Erfassung ein Stromzähler für den Aufzug sowie<br />
die Heizungsanlage installiert.<br />
Der elektrische Hausanschluss wird nach Beurteilung des Versorgungsträgers<br />
der Stadtwerke entsprechend der geltenden<br />
Nutzungsverordnung erneuert. Alle Wohnungen werden zum<br />
Anschluss von Telefon und Kabelfernsehen vorbereitet und mit<br />
entsprechenden Anschlussdosen ausgestattet.<br />
Die Leitungsführung erfolgt unter Putz bzw. Steigestränge in<br />
Trockenbau-Installationsschächten bis zur zentralen Übergabe<br />
(Verteilerschrank) <strong>im</strong> Keller. Die Nutzung erfolgt über Einzelverträge<br />
der Nutzer (Mieter) mit den Versorgern.<br />
2.2 Heizungsanlage<br />
Heizkörper<br />
Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsverteilung zu den Heizkörpern<br />
werden verdeckt geführt. Die Wohnungen werden in<br />
allen zu beheizenden Wohnräumen mit entlackierten (reinweißen)<br />
Flächenheizkörpern als Ventil-Plan-Heizkörper (glatte<br />
Oberfläche), an den Raumwärmebedarf angepassten Typen<br />
und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung ausgestattet.<br />
Bäder erhalten einen Handtuchheizkörper (Sprossenheizkörper).<br />
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Rohrleitungen Heizung<br />
Die Steig- sowie Wohnungsverteilungsleitungen bestehen aus<br />
modernen Metallverbundrohrsystemen.<br />
Kaminanschluss<br />
Die Wohnungen erhalten einen separaten Kaminanschluss<br />
über Dach.<br />
2.3. Sanitär<br />
Frischwasserleitungen<br />
Alte Versorgungsleitungen werden demontiert und entsorgt. Es<br />
werden neue Kalt- und Warmwasserleitungen sowie Zirkulationsleitungen<br />
aus Edelstahl hergestellt.<br />
Abwasserleitungen<br />
Neue Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigen,<br />
schallgedämmten Abwasserrohren in erforderlicher Größe installiert,<br />
die waagerechten Abflussleitungen in den Wohnungen<br />
bestehen aus HT-Rohren.<br />
Sanitärobjekte, Armaturen<br />
Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss, Abfluss für den Anschluss<br />
der Spüle, 2 Eckventile (1 Doppeleckventil für Spülmaschine).<br />
Die Montage der Zu- und Abflussleitung erfolgt <strong>im</strong><br />
Aufstellungsbereich der Spüle auf der Wand .<br />
Bad: Kalt- und Warmwasseranschluss für die Badewanne, Dusche<br />
und Waschbecken. <strong>Das</strong> Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />
Grundsätzlich kommen in der Bad- und Sanitärausstattung<br />
deutsche Markenfabrikate zum Einsatz.<br />
Badewannenanlage bestehend aus:<br />
- einer Badewanne (ca. 75 cm x 170 cm)<br />
- Wannenab- und Überlaufgarnitur mit Drehgriff und Siphon<br />
- Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie in verchromter Ausführung,<br />
mit Umstellung auf Brause und Wanneneinlauf<br />
- Halterung zur Aufnahme des Brausekopfes, Metallschlauch<br />
Länge ca. 1.600 mm<br />
Duschwannenanlage bestehend aus:<br />
- einer Duschwanne in flacher Form mit standardisierten Abmessungen<br />
(80 cm x 80 cm, 75 cm x 90 cm,<br />
90 cm x 90 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />
- Unterputzarmatur als Einhebelmischbatterie mit Handbrause<br />
in verchromter Ausführung<br />
- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes, Metallschlauch<br />
Länge ca. 1.600 mm<br />
- ESG-Duschtrennwand<br />
WC-Anlage bestehend aus:<br />
- Tiefspülklosett aus Porzellan wandhängend mit eingebautem<br />
Spülkasten, Sparspülung<br />
- WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />
- Papierhalter verchromt<br />
Waschtischanlage:<br />
- Waschtisch (Breite ca. 60 cm)<br />
- Einhebelmischbatterie mit Zugknopfablaufgarnitur verchromt,<br />
Wandspiegel<br />
- Handtuchhalter als Ring oder 2-armig<br />
Anschluss für Spüle und Waschmaschine<br />
Jede Wohnung erhält einen Wasch- und Spülmaschinenanschluss.<br />
Der Anschluss der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />
der Küche über Eckventil mit Schubrosette. Der Anschluss der<br />
Waschmaschine erfolgt <strong>im</strong> Bad bzw. in den Abstellräumen/<br />
Hauswirtschaftsräumen.<br />
Lüftung Innenbäder/Innen-WC<br />
Die Raumentlüftung der innenliegenden Bäder, WC´s sowie<br />
der Hauswirtschafträume erfolgt über Einzellüfter. Die Schaltung<br />
ist mit dem Lichtschalter zeitverzögert kombiniert. Die<br />
Entlüftung erfolgt verdeckt in entsprechenden Versorgungsschächten<br />
über Dach.<br />
Versiegelung<br />
Versiegelung der senkrechten und waagerechten Dehnungsfugen<br />
in den Nasszellen und Nassbereichen sowie sämtliche weitere<br />
dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen, die nicht dem<br />
Bereich der Gewährleistung unterliegen.<br />
2.4 Elektroinstallation<br />
Ausstattung nach DIN 18015/VDE Best<strong>im</strong>mungen<br />
Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche Markenfabrikate. Sie<br />
werden in Unterputzausführung einschließlich der Verdrahtung<br />
Kompetenz am Bau Fenstereinbau (Abb.<br />
links), Feinarbeiten am Innenputz in den<br />
Wohneinheiten und Stuckateurarbeiten an<br />
der Fassade (Abb. gegenüberliegende Seite)<br />
[Archivmaterial]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
gemäß den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />
und eingebaut. Der Sicherungskasten/Unterverteilung<br />
wird jeweils <strong>im</strong> Flur installiert. Der Ausstattungsgrad erfolgt gemäß<br />
DIN 18015. Im Einzelnen erfolgt die Bestückung wie<br />
nachfolgend beschrieben.<br />
Anforderungen für die Ausstattung<br />
Es erfolgt eine komplette Neuinstallation der Elektroanlagen in<br />
den Wohnungen, <strong>im</strong> Treppenhaus und in den Kellern.<br />
Die Stromversorgung erfolgt über den Stromkreis der einzelnen<br />
Wohnung. Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage (Beleuchtung,<br />
Heizung, Außenanlagen ect.) sowie der Zugänge<br />
zu den Mieterkellerräumen. Die Kellerräume, die den einzelnen<br />
Wohnungen zugeordnet werden, erhalten jeweils einen<br />
Beleuchtungskörper. Kellerflure, Allgemeinräume, sowie Außen-<br />
und Treppenhausbeleuchtung werden vom Gemeinschaftszähler<br />
versorgt. Die Heizungsanlage sowie der Personenaufzug<br />
erhält einen separaten Zähler.<br />
Die Zählermontage erfolgt ausschließlich durch die Energieversorger.<br />
Wenn bei der Wohnungsabnahme der Nutzer noch<br />
nicht bekannt ist, erfolgt die Übergabe der Wohnung an den<br />
Käufer ohne Zähleinrichtung. Schaffung eines zentralen Zählerplatzes<br />
und eines zentralen Potentialausgleiches.<br />
Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage mit Videoüberwachung<br />
in jeder Wohneinheit inkl. elektrischer Türöffnung der<br />
Hauseingangstür eingebaut.<br />
Die Treppenhausbeleuchtung erhält eine Zeitschaltautomatik<br />
mit Warnfunktion.<br />
Weiterhin wird ein zentraler Anschluss für alle Wohneinheiten<br />
für Telekom und TV-Anlage geschaffen. Diese Leitungen werden<br />
in einem Leerrohr vom Anschlusspunkt (Hausübergabepunkt)<br />
bis zur ersten Verteilerdose der Wohnungen geführt. Der<br />
Internetanschluss ist über die Telekom - bzw. TV-Anschlussdose<br />
(über regionale Anbieter) gewährleistet.<br />
Bäder<br />
1 Lichtschalter, 2 Steckdosen <strong>im</strong> Bereich Spiegel/Waschbecken,<br />
1 schaltbarer Wandauslass <strong>im</strong> Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />
bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />
der Raumgröße), 1 Badeinbauradio 1 Steckdose jeweils<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
für Waschmaschine und Trockner (falls Aufstellfläche in der Küche<br />
nicht gegeben ist, bzw. kein Hauswirtschaftsraum vorhanden<br />
ist). In den Bädern ist eine elektrische Fußbodenbegleitheizung<br />
vorgesehen.<br />
WC<br />
1 Lichtschalter, 1 Steckdose <strong>im</strong> Bereich Spiegel Waschbecken,<br />
1 schaltbarer Wandauslass <strong>im</strong> Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />
bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />
der Raumgröße)<br />
Küchen<br />
3 Doppel-Steckdosen (<strong>im</strong> Bereich der Küchenarbeitsfläche), 1<br />
Herdanschlussdose, 1 Steckdose für Dunstumlufthaube, 1<br />
Steckdose für Einbauküche (Kühl-/Gefriergerät) , 1 Steckdose<br />
für Spülmaschine, 1 Steckdose jeweils für Waschmaschine und<br />
Trockner (falls Aufstellfläche <strong>im</strong> Bad nicht gegeben), 1 Deckenauslass<br />
bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />
der Raumgröße), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />
Wohnz<strong>im</strong>mer, Schlaf- bzw. Kinderz<strong>im</strong>mer<br />
1 Lichtschalter als Kombination mit Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />
3 Doppelsteckdosen, 1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />
1 Telefonanschlussdose kombiniert mit Einfachsteckdose<br />
Flur<br />
2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter als Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />
kombiniert mit Einfachsteckdose, 1 Deckenauslass<br />
bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />
der Raumgröße)<br />
Hauswirtschaftsraum (falls vorhanden)<br />
1 Lichtschalter in Kombination mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />
1 Steckdose jeweils für Waschmaschine und Trockner<br />
Abstellraum<br />
1 Lichtschalter in Kombination mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass<br />
Keller<br />
Komplette Neuinstallation der Elektroanlagen in den Kellern.<br />
Die Stromversorgung erfolgt über den Stromkreis der einzelnen<br />
Wohnung. Die Kellerräume, die den einzelnen Wohnun-<br />
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gen zugeordnet werden, erhalten jeweils einen Beleuchtungskörper<br />
(Schiffsarmaturen mit Schalter und 1 Steckdose).<br />
Balkon/Terrasse/Loggia<br />
1 Steckdose, 1 Außenleuchte (schaltbar von innen)<br />
Treppenhaus/Außenanlagen<br />
Die Beleuchtung erfolgt über Wand- bzw. Deckenleuchten in<br />
Stil und Farbe dem Treppenhaus angepasst. An einer Stelle<br />
wird eine abschaltbare Steckdose für die Treppenreinigung angebracht.<br />
Die Treppenhausbeleuchtung wird über ein Zeitschaltrelais<br />
mit Ausschaltvorwarnung geregelt. Jede Etage erhält<br />
eine Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der Eingangsbereich<br />
sowie der Hof (1 Außenleuchte mit Dämmerungsschalter<br />
und Bewegungsmelder). Mülltonnenstellplätze erhalten eine<br />
Leuchte.<br />
3. Bauwerk<br />
3.1 Dach<br />
Der vorhandene Dachraum wird für Wohnzwecke nicht ausgebaut,<br />
und nur für Revisionsbegehungen hergerichtet.<br />
Um den erforderlichen Wärmeschutz zu gewährleisten, ist der<br />
Einbau einer Wärmedämmung entsprechend der geltenden<br />
Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgesehen.<br />
Die Wärmedämmung wird auf die vorhandene Decke <strong>im</strong><br />
Dachgeschoss verlegt.<br />
Die Dacheindeckung erfolgt in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz.<br />
Flachdachbereiche erhalten eine bituminöse Abdichtung.<br />
Dachklempnerarbeiten<br />
Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre, Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />
Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />
Schneefanggitter etc. werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />
3.2 Straßen- und Hoffassade<br />
Die Sanierung der historischen Fassade und Sockel erfolgt unter<br />
Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
Grundsätzlich wird eine Erhaltung der Fassade <strong>im</strong> Sinne des<br />
Denkmalschutzes umgesetzt.<br />
Die straßenseitigen Fassaden werden in Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />
Denkmalschutz dem historischen Vorbild entsprechend wiederhergestellt,<br />
ein Wärmedämmverbundsystem ist aus denkmalschutzrechtlichen<br />
Auflagen hier nicht möglich. Als Kompensationsmaßnahme<br />
kommt in diesem Bereich eine Innendämmung<br />
zum Einsatz.<br />
Die hofseitige Fassade erhält ein Wärmedämmverbundsystem<br />
entsprechend der Berechnung des Fachplaners.<br />
3.3 Fenster- und Balkontüren/Lüftungskonzept<br />
Sämtliche vorhandenen Fenster und Balkontüren werden demontiert<br />
und durch neue Holzfenster mit Isolierverglasung<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />
ersetzt. Grundlage der Schallschutzbemessung für Fenster und<br />
Balkontüren ist das Schallschutzgutachten.<br />
Durch einen Fachplaner wird ein Lüftungskonzept erstellt. Außerhalb<br />
der Heizperiode wird das Fenster das Hauptlüftungselement<br />
bleiben, u.a. auch zur Nachtlüftung und Abkühlung.<br />
Fensterbänke<br />
innen: Fensterbänke aus Naturstein<br />
außen: Fensterbank außen neu<br />
(nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung)<br />
3.4 Hauseingangstüren<br />
Die vorhandenen historischen Hauseingangstüren werden<br />
fachgerecht aufgearbeitet oder durch eine neue Holztüren<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />
ersetzt.<br />
3.5 Balkone<br />
Die Ausführung der neu zu errichtenden Balkone erfolgt als<br />
verzinkte, vorgeständerte Stahlkonstruktion mit einer Fertigteilbetonplatte<br />
nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
Kompetenz am Bau Estricheinbau in den<br />
Wohneinheiten (Abb. links), Dacheindeckung<br />
und Abrüsten der rekonstruierten Fassaden<br />
(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />
[Archivmaterial]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Die Balkonplatte besteht aus einem Fertigteilbetonelement mit<br />
integrierter Entwässerung, Brüstungselementen (Höhe mind.<br />
1.10 m) in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz.<br />
3.6 Treppenhaus<br />
<strong>Das</strong> vorhandene historische Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />
durch einen Restaurator sowie nach Maßgaben<br />
der denkmalschutzrechtlichen Auflagen komplett restauriert.<br />
Die Treppenstufen, Handläufe und Treppenwangen aus Holz<br />
werden entsprechend überarbeitet und wenn erforderlich, ergänzt.<br />
Die historischen Wohnungseingangstüren werden fachgerecht<br />
unter Berücksichtigung der Verbesserung des Brand-, Schall-<br />
und Einbruchschutzes restauriert und ertüchtigt oder durch<br />
neue Wohnungseingangstüren ersetzt.<br />
Die Wände werden vollflächig gespachtelt und verschliffen.<br />
Die Wände, Türen sowie die Treppenanlage erhalten einen<br />
Anstrich entsprechend der Befunduntersuchung des Restaurators<br />
in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz. Vorhandene Fliesen-<br />
und Terrazzobeläge werden erhalten und restauriert.<br />
Für das gesamte Treppenhaus besteht Bestandsschutz (Denkmalschutz),<br />
Anforderungen des Schallschutzes nach DIN 4109<br />
können hier nicht erreicht werden.<br />
3.7 Keller<br />
Die einzelnen Kellerabteile werden aus einer luftzirkulationsfördernden,<br />
offenen und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />
Der Einbau von Türen (T30) erfolgt nach den Erfordernissen<br />
der derzeit geltenden Brandschutzbest<strong>im</strong>mungen.<br />
Kellerfußboden<br />
Der vorhandene Kellerfußboden bleibt <strong>im</strong> Bestand erhalten,<br />
Fehlstellen werden ausgebessert, falls notwendig wird ein Estrich<br />
auf Trennlage aufgebracht.<br />
Kellerwände<br />
Die Kellerwände werden von schadhaften Putz befreit, sandgestrahlt<br />
und als sichtbares Mauerwerk belassen. Größere Fehlstellen<br />
<strong>im</strong> Mauerwerk werden mit gleichem Material ausgebessert.<br />
Der Kellerabgang, Heizraum, Fahrradraum sowie die<br />
Aufstellfläche des zentralen Elektrozählerschrankes erhalten<br />
einen Pinselputz mit weißen Anstrich.<br />
Es erfolgt eine Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich auftretender<br />
Mauerwerksfeuchtigkeit und schädigender Salze <strong>im</strong><br />
Mauerwerk. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden erforderliche<br />
Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, falls erforderlich<br />
wird eine vertikal- und horizontal Abdichtung der zugänglichen<br />
Kelleraußenwände durchgeführt.<br />
3.8 Wohneinheiten<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
Wohnungstrennwände<br />
Bestand: Massive Wohnungstrennwände in Stärken von 15-24<br />
cm. Bei zu geringen Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />
brand- und schallschutztechnisch ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />
Neu: Soweit Wände in den Wohnungen neu hinzukommen<br />
oder erneuert werden müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />
gemäß den Anforderungen an den Brand- und<br />
Schallschutz errichtet (beidseitige Doppelbeplankung). Neue<br />
tragende Wände werden in Ziegelbauweise bzw. Bundwandbauweise<br />
erstellt und beidseitig verputzt bzw. verkleidet.<br />
Wand- und Deckenbeläge<br />
An allen Innenwänden und Decken wird die alte Tapete entfernt.<br />
Schadhafte Putzstellen werden ausgebessert. Soweit keine<br />
Neuaufteilung der Wohnungen erfolgt, unterliegen alle<br />
Wände dem Bestandsschutz.<br />
Sämtliche Räume (außer Räume mit vorhandenen Stuckverzierungen)<br />
erhalten zur Verbesserung des Schallschutzes eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />
Räume mit vorhandenen und erhaltenswerten Stuckverzierungen<br />
werden nach Auflagen Denkmalschutz restauriert, hier<br />
wird der vorhandene Stuck von Farbanstrichen befreit und neu<br />
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64<br />
gestrichen, bzw. vom Original ein Duplikat erstellt und an gleicher<br />
Stelle wieder eingebaut.<br />
Wände und Decken werden glatt gespachtelt und mit einem<br />
zweifachen Dispersionsfarbanstrich in weiß gestrichen.<br />
Im Bereich der Innendämmung d.h. sämtliche Innenseiten der<br />
straßenseitigen Außenwände sowie Wände zum Treppenhaus<br />
erfolgt die Beschichtung und Anstrich entsprechend der Herstellervorgaben<br />
des Innenwandsystems.<br />
Die Wände der Bäder erhalten einen zeitgemäßen hochwertigen,<br />
großformatigen Fliesenbelag. Die exakte Höhe des Fliesenbelages<br />
ergibt sich aus der Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />
z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den Abmessungen<br />
der Fliesen. Die Wandfliesen werden <strong>im</strong> Dünnbettverfahren<br />
inkl. erforderlicher Abdichtungen <strong>im</strong> Spritzwasserbereich<br />
verlegt. Oberhalb der Fliesen werden die Wände glatt gespachtelt<br />
und deckend gestrichen.<br />
Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />
Die Böden in den Wohnungen erhalten einen schw<strong>im</strong>menden<br />
Zementestrich inklusive einer Trittschalldämmung. Die Türbereiche<br />
innerhalb der Wohnungen werden nach Möglichkeit<br />
schwellenlos ausgeführt.<br />
Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderz<strong>im</strong>mer: Die Wohn-, Schlaf- und<br />
Kinderz<strong>im</strong>mer sowie der Flur erhalten ein Eicheparkett (Verlegeart:<br />
englischer Verband) umlaufenden Sockelleisten.<br />
Küche: Für Küchen ist ein Fliesenbelag (Materialpreis 30 €/m²<br />
brutto) vorgesehen. Optional kann, bei Einigung vor Baubeginn<br />
kostenneutral, auch hier die Verlegung von Parkett vereinbart<br />
werden.<br />
Bad: Die Böden <strong>im</strong> Bad erhalten einen Fliesenbelag (Materialpreis<br />
30 €/m² brutto) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />
(Materialpreisangaben sind empfohlene Abverkaufspreise der<br />
Materiallieferanten)<br />
Wohnungsinnentüren<br />
Vorhandene historische Innentüren werden möglichst erhalten<br />
und restauriert, wo dies nicht möglich ist, werden neue, dem<br />
historischen Bestand angepasst Türen eingebaut.<br />
Schließanlage in der Wohnungseingangstür<br />
Es wird eine Schließanlage mit Haupt- und Gruppensperre<br />
GPI, serienmäßig mit Aufbohr- und Abtastsicherung eingebaut.<br />
Die Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes an<br />
die Hausverwaltung.<br />
4. Sonstige Ausstattung<br />
Aufzug<br />
<strong>Das</strong> Haus erhält einen 3 bis 4-Personenaufzug mit Haltestellen<br />
von Erdgeschoss bis 4. OG. Die Ausführung erfolgt nach Planung<br />
und den Angaben des Aufzugsherstellers.<br />
Außenanlagengestaltung<br />
Pflasterbelag in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz <strong>im</strong> Bereich<br />
der Gehwege, Zuwegung der Mülltonnenaufstellplätze.<br />
Sichtschutzanlage mit Pergola <strong>im</strong> Bereich der Mülltonnenaufstellplätze.<br />
Die Restfläche wird mit Rasen und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />
begrünt.<br />
Spielplatzanlagen und deren Zuwegungen werden in Abst<strong>im</strong>mung<br />
mit den zuständigen Behörden errichtet.<br />
5. Planungsänderungen<br />
Änderungen in der Planung, an vorgesehenen Materialien und<br />
bei Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus<br />
technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />
zweckmäßig sind und den geschilderten Standard nicht<br />
mindern. Änderungen in der Baugenehmigung oder aufgrund<br />
behördlicher Auflagen oder geänderter gesetzlicher Best<strong>im</strong>mungen<br />
können zu Planungsänderungen aus triftigen Gründen<br />
führen und bleiben vorbehalten.<br />
6. Sonderwünsche<br />
Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) eines Käufers bezüglich<br />
des Sondereigentums sind möglich, soweit es der Bautenstand<br />
zulässt, sie technisch durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />
nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft<br />
Kompetenz am Bau Parkettverlegung in<br />
den Wohneinheiten (Abb. links), Neufassung<br />
der Wandgestaltung und restauratorische<br />
Arbeiten (Abb. gegenüberliegende Seite)<br />
[Archivmaterial]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauherrn bzw.<br />
Bauträger (Grundstücksverkäufer) <strong>im</strong> Einzelnen vorab zu besprechen.<br />
Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />
und veranlasst ggf. eine Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />
bzw. die Handwerksfirmen. Auf Grundlage dieser<br />
Kostenkalkulation wird ein Zusatzvertrag zwischen dem Käufer<br />
und dem Generalunternehmer bzw. den Handwerksfirmen<br />
über den Bauherrn bzw. Bauträger geschlossen. Die Leistungen<br />
sind darin direkt mit dem Generalunternehmer bzw. den<br />
Handwerksfirmen abzurechnen. <strong>Das</strong>selbe Prinzip gilt auch bei<br />
der Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte bedürfen zu<br />
ihrer Gültigkeit <strong>im</strong>mer der Schriftform.<br />
7. Angabenvorbehalt<br />
Alle Angaben sind vom Ersteller der Baubeschreibung sorgfältig<br />
geprüft und zusammengestellt worden. Kein Vermittler, Anlageberater<br />
oder sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu<br />
erteilen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Angaben<br />
abweichen oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />
und Zusicherungen sind <strong>im</strong> Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung erfolgen.<br />
Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Planung <strong>im</strong><br />
September 2011. Sie stehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich<br />
unveränderter Planungs- und gleichbleibender rechtlicher<br />
Verhältnisse der Spruchpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und<br />
Finanzbehörden.<br />
8. Haftungsvorbehalt<br />
Bauleistung und Ausstattung<br />
Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner<br />
für unrichtige oder unvollständige Angaben oder für Verletzung<br />
eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />
gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz und auf grobe<br />
Fahrlässigkeit beschränkt. In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />
haben rein informativen Charakter und sind nicht <strong>im</strong><br />
Kaufpreis enthalten. Die Maße in den Zeichnungen können<br />
sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen ändern<br />
(z. B. wegen Vormauerungen, Lüftungsschächten, <strong>im</strong><br />
Dachgeschoss statisch bedingter Stützen usw.). Dies betrifft<br />
auch die in den Grundrissen beispielhaft dargestellten Kaminanschlüsse<br />
in den Wohnungen.<br />
Änderungswünsche sind <strong>im</strong> Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren.<br />
Änderungen infolge behördlicher Auflagen und bautechnische<br />
Maßnahmen bleiben vorbehalten; desgleichen die Verwendung<br />
anderer Baustoffe, soweit diese keine Wertminderung<br />
herbeiführen.<br />
65
66<br />
Baubegleitende Qualitätskontrolle. TÜV SÜD<br />
Baubegleitendes Controlling<br />
Zertifizierte Revitalisierung historischer<br />
Bausubstanz - zu unserem Anspruch<br />
und unseren hohen Qualitätsstandards<br />
zählt auch, den gesamten Wertschöpfungsprozessverantwortungsbewusst<br />
durch unabhängige Gutachter<br />
und Prüfingenieure begleiten zu lassen.<br />
[Aufnahmen 2010]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Die Verkäuferin beabsichtigt, mit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH - TÜV SÜD<br />
Gruppe, Bautechnik, Wiesenring 2 in 04159 Leipzig einen Vertrag über Baubegleitendes<br />
Qualitätscontrolling abzuschließen. Inhalt des Vertrages ist u. a., ob die Bauausführung<br />
den nachfolgend genannten Normen entspricht. Mit dem Erwerb akzeptiert<br />
der Käufer jedoch, dass durch die erhaltenswerte strukturelle Grundsubstanz des<br />
Altbaus <strong>im</strong> Hinblick auf Schall-, Brand-, Wärme- und Feuchteschutz derzeit geltende<br />
Normen bzw. der heutige Stand der Technik teilweise nicht erreicht werden können.<br />
Der TÜV SÜD wird das Bauvorhaben auf die Konformität der Bauauführung<br />
• mit den Plänen und Unterlagen und<br />
• mit den aufgeführten technischen Vorschriften (Beurteilungsgrundlagen)<br />
überprüfen. Dazu finden während der Bauausführung Baustellenbegehungen durch<br />
einen Sachverständigen in Abst<strong>im</strong>mung mit dem AG gemäß dem Begehungsplan<br />
statt.<br />
Nach der Begehung wird vom TÜV SÜD ein schriftlicher Bericht erstellt; er enthält die<br />
gutachterlichen Feststellungen, wichtige <strong>Detail</strong>s werden erforderlichenfalls fotografisch<br />
dokumentiert. Die festgestellten Mängel werden in einer Liste dargestellt.<br />
Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung der vom TÜV SÜD festgestellten<br />
Mängel <strong>im</strong> Zuge der nächsten Begehung kontrolliert und dokumentiert.<br />
Die Baustellenbegehungen werden in der Regel von Fachingenieuren der Bautechnik<br />
durchgeführt.<br />
Nach positivem Ergebnis erfolgt durch den TÜV SÜD die Zertifizierung “Freiwilliges<br />
TÜV Bau Controlling” für das gegenständliche Bauobjekt. Voraussetzung der Zertifikatserteilung<br />
ist eine Beauftragung und Durchführung sämtlicher unter Ziffer 3 dargestellten<br />
Leistungen und die Mangelfeststellung zur Vorbereitung der Abnahme des<br />
Gemeinschaftseigentums durch den TÜV-SÜD. Die Zertifikatsvergabe setzt voraus,<br />
dass<br />
• die Konformität zwischen den Plänen und Unterlagen einerseits und der Bauausführung<br />
andererseits, und<br />
• die Konformität zwischen den technischen Regelwerken einerseits und der Bauausführung<br />
andererseits gegeben ist und<br />
• die Mangelerfassung zur Vorbereitung der Abnahme des Sondereigentums durch<br />
den TÜV SÜD erfolgt oder alternativ die Übergabe der Abnahmeprotokolle, die <strong>im</strong><br />
Zuge der Wohnungsübergabe gefertigt wurden,<br />
• die Begleitung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV SÜD erfolgt<br />
und Übergabe der Kopie des rechtsgschäftlichen Abnahmeprotokolls an den<br />
TÜV SÜD,<br />
• die schriftliche Bestätigung der Mängelbeseitigung durch den Bauherrn vorliegt.<br />
Baubegleitende Kontrolle. TÜV<br />
Über den Wertschöpfungsprozess: Die Architektur ist die Fortsetzung der Natur in ihrer<br />
konstruktiven Tätigkeit. Aber eben dadurch, dass die Geschichte fortgesetzt werden soll, ist<br />
sehr zu überlegen, welches Neue und wie dies in den vorhandenen Kreis eintreten soll.<br />
Karl Friedrich Schinkel, königlich-preußischer Architekt, Stadtplaner, Maler und Grafiker (1781-1841)<br />
67
68<br />
1. Kaufpreise<br />
WE<br />
01<br />
02<br />
03<br />
04<br />
05<br />
06<br />
07<br />
08<br />
09<br />
10<br />
Lage<br />
HP links<br />
HP rechts<br />
1. OG links<br />
1. OG rechts<br />
2. OG links<br />
2. OG rechts<br />
3. OG links<br />
3. OG rechts<br />
4. OG links<br />
4. OG rechts<br />
Abkürzungen I Erläuterungen<br />
Struktur<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
3 Z<strong>im</strong>mer<br />
Wohnfläche<br />
84,10 m²<br />
97,50 m²<br />
86,10 m²<br />
98,40 m²<br />
90,80 m²<br />
101,30 m²<br />
90,80 m²<br />
101,30 m²<br />
93,20 m²<br />
103,00 m²<br />
Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />
1 2 3<br />
Mieterwartung<br />
[Nettomiete]<br />
546,65 €<br />
633,75 €<br />
585,48 €<br />
669,12 €<br />
617,44 €<br />
688,84 €<br />
626,52 €<br />
698,97 €<br />
643,08 €<br />
710,70 €<br />
Kaufpreis<br />
gesamt<br />
222.865,00 €<br />
258.375,00 €<br />
236.775,00 €<br />
270.600,00 €<br />
249.700,00 €<br />
278.575,00 €<br />
254.240,00 €<br />
283.640,00 €<br />
260.960,00 €<br />
288.400,00 €<br />
WE = Wohneinheit, HP = Hochparterre, OG = Obergeschoss, DG = Dachgeschoss<br />
1 ca.-Wohnflächen, wurden nach der ab 01.01.2004 gültigen Wohnflächenverordnung berechnet, mit der Einschränkung, dass Balkone bei den m² nur zur Hälfte mit<br />
eingerechnet werden<br />
2 Berechnungsgrundlage Mieterwartung - Kaltmiete ca. 6,50 €/m² bis 6,90 €/m² netto (gemäß den langjährigen Erfahrungen des Verwalters) - hierfür kann keine<br />
Garantie übernommen werden<br />
3 zzgl. Erwerbsnebenkosten - vgl. dazu die entsprechenden Vereinbarungen <strong>im</strong> notariellen Kaufvertrag<br />
4 Die Kaufpreisaufteilung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Sanierungs- und Grundstückskostenanteils sowie der Altbausubstanz erfolgt auf der Grundlage von<br />
Erfahrungswerten und entsprechenden Schätzungen vorbehaltlich einer anderweitigen Auffassung der Finanzbehörden. Eine Garantie kann hierfür nicht übernommen<br />
werden.<br />
Irrtum/Änderungen/Ergänzungen vorbehalten. Stand September 2011<br />
Kaufpreis<br />
je m²<br />
2.650,00 €<br />
2.650,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
2. Kaufpreisaufteilung<br />
WE<br />
01<br />
02<br />
03<br />
04<br />
05<br />
06<br />
07<br />
08<br />
09<br />
10<br />
Kaufpreis<br />
gesamt<br />
3<br />
222.865,00 €<br />
258.375,00 €<br />
236.775,00 €<br />
270.600,00 €<br />
249.700,00 €<br />
278.575,00 €<br />
254.240,00 €<br />
283.640,00 €<br />
260.960,00 €<br />
288.400,00 €<br />
Anteil Sanierung<br />
(ca. 80 %)<br />
178.292,00 €<br />
206.700,00 €<br />
189.420,00 €<br />
216.480,00 €<br />
199.760,00 €<br />
222.860,00 €<br />
203.392,00 €<br />
226.912,00 €<br />
208.768,00 €<br />
230.720,00 €<br />
4 4<br />
Anteil Grundstück<br />
(ca. 14 %)<br />
31.201,10 €<br />
36.172,50 €<br />
33.148,50 €<br />
37.884,00 €<br />
34.958,00 €<br />
39.000,50 €<br />
35.593,60 €<br />
39.709,60 €<br />
36.534,40 €<br />
40.376,00 €<br />
Anteil Altbausubstanz<br />
(ca. 6 %)<br />
13.371,90 €<br />
15.502,50 €<br />
14.206,50 €<br />
16.236,00 €<br />
14.982,00 €<br />
16.714,50 €<br />
15.254,40 €<br />
17.018,40 €<br />
15.657,60 €<br />
17.304,00 €<br />
Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />
Kaufpreis<br />
je m²<br />
2.650,00 €<br />
2.650,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.750,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
2.800,00 €<br />
Immobilienvermögen zählt über Epochen und Generationen hinweg zu den beständigsten<br />
und steigerungsfähigsten Vermögenswerten. Unvergängliche Werte unterliegen keinen<br />
Kursschwankungen. Sie werden nicht notiert.<br />
4<br />
Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Schriftsteller (1909-1966)<br />
69
70<br />
<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />
Individualität und Exklusivität<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
AG steht für in sich schlüssige,<br />
ertragsorientierte und nachhaltige<br />
Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />
hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />
Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />
zu schaffen - Beispiel: historisches<br />
Wohnhaus in der Dresdner<br />
Johannstadt, Neubertstraße 19 (vgl.<br />
dazu weiterführend die Abb. auf den<br />
Seiten 71 bis 73 und 87<br />
[Aufnahmen 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
<strong>Das</strong> hier angebotene Immobilieninvestment ist mit dem Abschluss mehrerer Verträge<br />
verbunden. Bei den Verträgen handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot nebst einer<br />
Grundlagenurkunde des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig. Ferner tritt der Erwerber<br />
als künftiges Mitglied in einen bereits abgeschlossenen WEG-Verwaltervertrag<br />
mit der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH ein. Optional kann<br />
ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag geschlossen werden. Daneben schließt der<br />
Erwerber einen Mietgarantievertrag ab. In der Grundlagenurkunde sind die Teilungserklärung<br />
gem. § 8 WEG, die Pläne, die Baubeschreibung sowie Planungs- und Änderungsvollmachten<br />
enthalten. Die wesentlichen Inhalte der Verträge werden <strong>im</strong> Folgenden<br />
kurz erläutert. Die vollständigen Verträge werden dem Interessenten auf<br />
Wunsch ausreichende Zeit vor dem Erwerb überlassen.<br />
I. Kaufvertrag<br />
1. Angebot<br />
Der Investor unterbreitet der Verkäuferin, der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG<br />
gegr. 1908, Niederlassung Leipzig, Karl-Tauchnitz-Straße 2, 04107 Leipzig, ein notarielles<br />
Angebot zum Abschluss des <strong>im</strong> Folgenden beschriebenen Kaufvertrages<br />
über eine noch zu sanierende Altbauwohnung. An dieses Angebot ist der Investor<br />
vier Wochen ab Beurkundung unwiderruflich gebunden. Danach erlischt das Angebot.<br />
Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung vor einem deutschen<br />
Notar innerhalb der Annahmefrist beurkundet worden ist.<br />
2. Inhalt<br />
a)<br />
Grundstück<br />
Die Verkäuferin wird Eigentümerin des <strong>im</strong> Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von<br />
Leipzig, Blatt 6583, verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück 1998/k, gelegen in der<br />
Humboldtstraße 12a in Leipzig. <strong>Das</strong> Grundstück wird zur Bildung von Wohnungseigentum<br />
entsprechend der Teilungserklärung aufgeteilt. <strong>Das</strong> Grundeigentum wird bei<br />
Veräußerung wie folgt belastet sein:<br />
Abt. II: lastenfrei<br />
Abt. III: Finanzierungsgrundschulden des Verkäufers<br />
Die in Abt. III eingetragene Grundschuld stammt vom Verkäufer. Der Anspruch des<br />
Käufers auf Lastenfreistellung aufgrund des Grundstückskaufvertrages bleibt unberührt.<br />
Die in Abteilung III eingetragene Finanzierungsgrundschuld muss bei Eigentumsumschreibung<br />
auf den Erwerber gelöscht sein.<br />
<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />
Ideen sind der Anfang aller Vermögen. [...] Die Grundlage alles Erreichten ist Verlangen.<br />
Sei dir dessen <strong>im</strong>mer bewusst. Ein schwaches Verlangen bringt geringe Ergebnisse, so wie<br />
auch ein kleines Feuer nur wenig Wärme abgibt.<br />
Napoleon Hill, US-amerikanischer Schriftsteller und Gründer der persönlichen Erfolgsliteratur (1883-1970)<br />
71
72<br />
b)<br />
Teilung Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />
und Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin hat das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile<br />
nach § 8 WEG in der Weise geteilt, dass mit jedem<br />
Anteil das Sondereigentum an einer best<strong>im</strong>mten Wohnung<br />
und einem Kellerraum <strong>im</strong> auf dem Grundstück errichteten<br />
Gebäude verbunden ist. Die Teilungserklärung ist Gegenstand<br />
der Grundlagenurkunde. Die Verkäuferin verpflichtet<br />
sich, den Kaufgegenstand nach Maßgabe der Grundlagenurkunde<br />
zu sanieren. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde<br />
noch nicht erteilt. Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />
ist demnach noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag hat demnach<br />
den Kauf einer noch zu sanierenden bzw. noch auszubauenden<br />
Sondereigentumseinheit einschl. Kellerraum nebst<br />
Miteigentumsanteil zum Gegenstand. Der Kaufgegenstand<br />
wird dazu <strong>im</strong> Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />
Revitalisierung Fassadendetail des historischen<br />
Wohnhauses - vor der umfangreichen<br />
Neugestaltung... [Bestand 2009]<br />
c)<br />
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsvorbehalte<br />
<strong>Das</strong> auf dem Grundstück stehende Gebäude ist nach dem<br />
Sächsischen Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal und unterliegt<br />
somit den Best<strong>im</strong>mungen dieses Gesetzes. Gem. § 12<br />
SächsDSchG bedürfen jegliche Veränderungen, Modernisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen am und <strong>im</strong> Kulturdenkmal<br />
der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wenn<br />
die geplanten Maßnahmen baugenehmigungspflichtig sind,<br />
tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen<br />
die Stellungnahme (Zust<strong>im</strong>mung oder Versagung) der<br />
Denkmalschutzbehörde zum Bauvorhaben gegenüber der<br />
Bauaufsichtsbehörde. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
lagen die erforderlichen Genehmigungen noch nicht vor, die<br />
Prospektherausgeberin geht jedoch davon aus, dass das Pro-<br />
jekt wie prospektiert, ggf. mit kleinen Auflagen und Änderungen,<br />
umgesetzt werden kann. Die Verkäuferin bestätigt <strong>im</strong><br />
Grundstückskaufvertrag, dass mit den aufgrund dieses Vertrages<br />
zu erbringenden Bauleistungen alle Anforderungen des<br />
Denkmalschutzes verwirklichen werden.<br />
d)<br />
Kaufpreis, Wohnfläche und Fälligkeit<br />
Die Immobilie einschließlich Sanierung wird zum Festpreis verkauft,<br />
wobei der Festpreis auf Grund und Boden, die Altbausubstanz,<br />
sowie die Sanierungsarbeiten aufgeteilt ist. Diese<br />
Aufteilung ist lediglich eine Schätzung und das Finanzamt kann<br />
nach entsprechender Prüfung eine andere Aufteilung festlegen.<br />
Weder der Berater noch der Bauträger (Verkäufer) haften<br />
für diese Aufteilung. Die angegebene Wohnfläche wurde nach<br />
der ab dem 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung<br />
(WoFlV) berechnet. Balkone werden mit 50 % ihrer Fläche berücksichtigt.<br />
Geringfügige Flächenabweichungen von bis zu<br />
+/-3 % haben keinerlei Einfluss auf den Preis und den sonstigen<br />
Vertragsinhalt.<br />
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Projektierung, des<br />
Marketings und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch<br />
die Innenprovision, die der Verkäufer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />
bezahlt und die ggf. über dem Niveau der gewöhnlichen<br />
Maklercourtage liegen kann. Die Höhe kann je nach<br />
Wohnung, Vertriebspartner und Vertriebsstand des Gesamtprojektes<br />
unterschiedlich sein und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />
erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten<br />
von <strong>im</strong> Vertrag nicht vereinbarten Sonderwünschen, sowie<br />
Notar- und Grundbuchgebühren, die notwendigen Kosten des<br />
Vertragsvollzuges, die vom Erwerber unter Umständen an den<br />
Vermittler zu zahlende Außenprovision, die Kosten von Rangrücktrittserklärungen<br />
für Finanzierungsrechte des Käufers, die<br />
Beiträge zur Feuerversicherung ab Deckungszusage, die<br />
Grunderwerbsteuer sowie die Grundsteuer, Gebühren und<br />
Beiträge nach Übergang von Lasten und Gefahren. Insbesondere<br />
hat der Käufer die Notarkosten, die Kosten der Grundschuldbestellung<br />
sowie die Grunderwerbsteuer zu übernehmen,<br />
was <strong>im</strong> Allgemeinen ca. 5,5 % des Kaufpreises (3,5 %<br />
Grunderwerbsteuer, ca. 2,0 % Notar, Gerichtskosten, Kosten<br />
Finanzierungsgrundschuld) ausmacht. Bei der Kalkulation sind<br />
auch die Zwischenfinanzierungskosten sowie Bereitstellungszinsen<br />
für die Zeit von der Darlehenserteilung bis hin zur ersten<br />
Mieteinnahme einzukalkulieren. Die Finanzierung ist ausschließlich<br />
Sache des Erwerbers.<br />
Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt zu zahlen, wobei<br />
sich die Raten an den Vorgaben der den Erwerber schützenden<br />
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) orientieren und <strong>im</strong><br />
Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen sind. Bei der<br />
Anforderung der Raten ist eine Bestätigung des Bauleiters über<br />
den Baufortschritt vorzulegen. Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
für sämtliche Kaufpreisraten sind:<br />
- Vorlage einer Fotokopie der Baugenehmigung durch den Verkäufer<br />
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer <strong>im</strong><br />
Range nach den derzeit eingetragenen Vorbelastungen und<br />
mit der Maßgabe, dass Grundpfandrechte zur Finanzierung<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
des Kaufpreises, die mit Zust<strong>im</strong>mung des Käufers zur Eintragung<br />
gelangen, der Vormerkung <strong>im</strong> Range vorgehen<br />
dürfen;<br />
- Rechtswirksamkeit des Vertrages und Erteilung der zum Verkauf<br />
notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen<br />
(Negativattest nach § 17 SächsDSchG, §§ 25 ff. SächsWG);<br />
- Sicherung der Lastenfreistellung <strong>im</strong> Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3<br />
MaBV, das heißt die Freistellung von allen vom Käufer nicht<br />
zu übernehmenden Grundpfandrechten muss mit aus dem<br />
Kaufpreis erfüllbaren Zahlungsauflagen gewährleistet sein.<br />
Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />
Bank abgetreten sind, kann der Kaufpreis nur an diese mit<br />
schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden.<br />
Wenn der Käufer Verbraucher ist, ist dem Käufer Sicherheit für<br />
die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjektes ohne wesentliche<br />
Mängel in Höhe von 5 % zu leisten. Dies wird dadurch bewirkt,<br />
dass der Käufer die Raten bis zum Gesamtbetrag der geschuldeten<br />
Sicherheit zurückhält.<br />
e)<br />
Grundstücksbelastungen zur Kaufpreisfinanzierung<br />
Die Verkäuferin erteilt dem Käufer die Vollmacht, die zur Sicherung<br />
der vom Käufer aufgenommenen Darlehen erforderlichen<br />
Grundschulden dergestalt zu bestellen (Belastungsvollmacht),<br />
dass diese nur gilt, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde<br />
die <strong>im</strong> Kaufvertrag festgehaltenen Sicherungsvereinbarungen<br />
wiedergegeben werden. Zur Sicherung der<br />
Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht mit Bedingungen<br />
und Auflagen verbunden, die den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />
der finanzierenden Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />
tilgen. Der Verkäufer übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der Grundschuldbestellung zur Kaufpreisfinanzierung<br />
keine persönliche Haftung noch trägt er damit verbundene<br />
Kosten. Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />
Sache des Erwerbers und ist keine Voraussetzung<br />
für die Kaufpreisfälligkeit. Es obliegt dem Käufer dafür Sorge<br />
zu tragen, dass die Auszahlungsvoraussetzungen für seine Finanzierung<br />
bis zur Kaufpreisfälligkeit gegeben sind.<br />
f)<br />
Sanierungsverpflichtung und Fertigstellung<br />
Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung ergibt sich<br />
aus der Baubeschreibung, die als Anlage der Grundlagenurkunde<br />
(Teilungserklärung) beigefügt und in diesem Prospekt<br />
abgedruckt ist, und der Baugenehmigung. Die Baubeschreibung<br />
wird damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />
gemacht. Bei Zweifeln über die zu erbringenden Bauleistungen<br />
geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor.<br />
Bezüglich der vom Verkäufer geschuldeten Bauleistungen können<br />
<strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Käufer anstelle der in der Baubeschreibung<br />
und in den Bauzeichnungen aufgeführten Leistungen<br />
gleichwertige andere Leistungen erbracht werden, insbesondere<br />
gleichwertige andere Ausstattungsgegenstände<br />
verwendet werden, wenn es die Umstände erfordern. Abweichungen<br />
von den Bauplänen und der Baubeschreibung können<br />
<strong>im</strong> Übrigen nach Absprache unter den Vertragsteilen vorgenommen<br />
werden, wenn behördliche Auflagen oder bau-<br />
<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />
technische Gründe dies erfordern. Sie dürfen sich jedoch nicht<br />
wert- oder gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken<br />
und müssen dem Käufer bekannt gegeben und zumutbar<br />
sein.<br />
<strong>Das</strong> Bauvorhaben wird entsprechend der Vereinbarung <strong>im</strong><br />
Kaufvertrag bis zum 31.03.2013 bezugsfertig hergestellt und<br />
bis zum 31.05.2013 sind die geschuldeten Bauleistungen zu<br />
erbringen. Der Verkäufer haftet dem Käufer für jeden nachweislich<br />
aus der Überschreitung dieser Frist entstehenden Schaden,<br />
soweit die Verzögerung nicht auf höhere Gewalt oder<br />
Durchführung von Sonderwünschen für den Käufer zurückzuführen<br />
ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, bautechnischen<br />
Sonderwünschen des Käufers, also Leistungen, die nicht in dieser<br />
Grundstückskaufvertrag oder der Bezugsurkunde enthalten<br />
sind, nachzukommen. Sonderwünsche sind nach Absprache<br />
mit dem Verkäufer möglich, falls dies der Baufortschritt zulässt.<br />
Ein Rückbau ist grundsätzlich auszuschließen. Sonderwünsche<br />
sind - falls nicht anders vereinbart - gesondert zu vergüten.<br />
...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />
mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
[Reflektion 2011]<br />
g)<br />
Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums<br />
Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt bei Bezugsfertigkeit,<br />
wobei der Käufer hierzu mit einer Frist von zwei Wochen<br />
zwischen Absendung der Mitteilung und Abnahmetermin zu<br />
diesem geladen wird. Bei Besichtigung wird ein Abnahmeprotokoll<br />
gefertigt, in welches Restarbeiten oder Mängel aufgenommen<br />
werden.<br />
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt nach vollständiger<br />
Fertigstellung des Gebäudes durch die Eigentümergemeinschaft<br />
durch einen Sachverständigen. Falls der Käufer<br />
be<strong>im</strong> Termin zur Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums<br />
nicht erscheint oder sich nicht durch einen von ihm schriftlich<br />
Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt und bevoll-<br />
73
mächtigt er <strong>im</strong> Kaufvertrag einen vom Verwalter der Wohnanlage<br />
zu benennenden Sachverständigen auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
mit der rechtsgeschäftlichen<br />
Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Die jeweilige Abnahme<br />
ist maßgeblich für den Verjährungsbeginn.<br />
h)<br />
Übergang des Vertragsbesitzes sowie der Rechte und Pflichten<br />
Besitz und Nutzungen gehen von dem Zeitpunkt an auf den<br />
Käufer über, ab dem dieser das Vertragsobjekt aufgrund Übergabe<br />
nutzen darf. Ab Übergabe sowie <strong>im</strong> Fall einer vorzeitigen<br />
Nutzung ab Nutzungsbeginn gehen alle Lasten, insbesondere<br />
auch die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die<br />
Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung,<br />
sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />
Käufer über. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn<br />
die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem<br />
Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug<br />
gegen Übergabe leistet. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab<br />
Besitzübergabe St<strong>im</strong>mrechtsvollmacht für die Eigentümerversammlung.<br />
Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe<br />
der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der Käufer zu<br />
zahlen.<br />
Der Verkäufer trägt alle Erschließungsbeiträge <strong>im</strong> Sinne des<br />
Baugesetzbuches für Erschließungsanlagen, die bis zur bezugsfertigen<br />
Fertigstellung des Vertragsobjektes bereits hergestellt<br />
sind, oder für die die Gemeinde bei der Durchführung des<br />
Bauvorhabens Voraus- oder Sicherheitsleistungen verlangt hat<br />
oder über die ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen<br />
wurde, sowie alle Kosten für naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem trägt er alle Kosten für die<br />
Anschlüsse des Vertragsobjektes an Ver- und Entsorgungsanlagen,<br />
einschließlich der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge<br />
und Kommunalabgaben nach dem Kommunalabgabengesetz<br />
für die erstmalige vollständige Erschließung des Vertragsobjekts<br />
sowie die Kosten der inneren Erschließung. Art<br />
und Umfang der Leistungen des Verkäufers richten sich insoweit<br />
nach der Baubeschreibung und der Baugenehmigung für<br />
das Bauvorhaben. Im Übrigen trägt solche Kosten der Käufer.<br />
Etwaige Rückerstattungen von Vorausleistungen stehen dem<br />
Verkäufer zu.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen für den Kaufgegenstand<br />
keine Miet/Pachtverhältnisse.<br />
i)<br />
Gewährleistung<br />
Hinsichtlich der Gewährleistung wird <strong>im</strong> Vertrag wie folgt unterschieden.<br />
Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach der<br />
Baubeschreibung keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen,<br />
dem Käufer bekannten gebrauchten Zustand erworben.<br />
Eine Haftung des Verkäufers für die Größe und die Bodenbeschaffenheit<br />
des Grundstücks und der nach der Baubeschreibung<br />
unverändert bleibenden Altbausubstanz wird<br />
ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, sofern<br />
§ 309 Ziffer 7 BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben,<br />
Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden) diesem<br />
Ausschluss entgegensteht. Für die erbrachten Sanierungs- und<br />
Modernisierungsleistungen gilt das Werkvertragsrecht des<br />
BGB, wobei der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung<br />
oder Minderungsrechte geltend machen und bei Mängeln<br />
vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.<br />
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />
j)<br />
Vollmachten<br />
Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten enthalten. Zunächst<br />
werden die Notarangestellten <strong>im</strong> für die Vertragsdurchführung<br />
nötigen Umfang bevollmächtigt. Der Käufer erhält eine Belastungsvollmacht<br />
für das Vertragsobjekt zur Darlehensbeschaffung.<br />
Die Verkäuferin wiederum ist bevollmächtigt, Sonder-<br />
und Gemeinschaftseigentumsflächen in Größe und Anzahl der<br />
Wohnungen zu verändern, sowie umzuwandeln. Im Innenverhältnis<br />
dürfen diese Vollmachten nur insoweit benutzt werden,<br />
als ihre Ausübung in Übereinst<strong>im</strong>mung mit diesem Vertrag<br />
steht oder der Erfüllung behördlicher Auflagen dient und das<br />
Sondereigentum des Käufers nicht beeinträchtigt.<br />
k)<br />
Rücktritt<br />
Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem die Verkäuferin das unterbreitete<br />
Angebot des Käufers angenommen hat, nur aus<br />
den gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Grundsätzlich<br />
ist der hierfür gegebene Raum äußerst beschränkt und ist nur<br />
bei gravierenden Gründen gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />
dass einmal geschlossene Verträge von beiden Parteien<br />
eingehalten werden müssen.<br />
l)<br />
Voraussetzungen und Folgen der Eigentumsübertragung<br />
Eigentum erwirbt der Käufer erst mit seiner Eintragung <strong>im</strong><br />
Grundbuch, unter anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />
Erklärung der Auflassung in einer Nachtragsurkunde sowie<br />
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes<br />
und vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />
dieses Anspruchs wird <strong>im</strong> Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />
eingetragen, welche mit der Eintragung des Käufers<br />
als Eigentümer gelöscht wird.<br />
II. Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum,<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird die<br />
Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Rehwagenstraße<br />
2, 04288 Leipzig-Holzhausen, bestellt, beauftragt und<br />
bevollmächtigt. Die Verwalterbestellung ist auf die Dauer von<br />
zunächst drei Jahren ab Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />
einen Erwerber befristet. Der mit dem Verwalter abgeschlossene<br />
Verwaltervertrag kann vor Ablauf dieser Frist nur aus<br />
wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Vertrag<br />
tritt der Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen und Lasten,<br />
spätestens mit Eintragung als Eigentümer <strong>im</strong> Wohnungsgrundbuch<br />
nach den Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz)<br />
ein. Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse ergeben<br />
sich aus dem Verwaltervertrag sowie dem zugehörigen Leistungskatalog.<br />
Die Vergütung des Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />
monatlich derzeit 21,06 € inklusive der jeweils<br />
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen sind<br />
entsprechend dem Verwaltervertrag gesondert zu vergüten.<br />
74 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Die gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />
die Regelungen der Gemeinschaftsordnung und die Vorschriften<br />
des WEG erlauben dem Verwalter, die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
umfassend gegenüber Dritten zu vertreten.<br />
Nach der Gemeinschaftsordnung, die Gegenstand der Teilungserklärung<br />
ist, ist jeder Eigentümer zur Sicherung der regelmäßigen<br />
Hausgeldzahlung verpflichtet, dem Verwalter auf<br />
dessen Anforderung eine schriftliche Abtretungserklärung auszuhändigen,<br />
in der zukünftige Erlöse aus der Vermietung des<br />
Sondereigentums nach Maßgabe der <strong>Detail</strong>regelungen in der<br />
Gemeinschaftsordnung abgetreten werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
hat nach der Gemeinschaftsordnung<br />
Anspruch auf Abgabe einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />
gegenüber einem säumigen Mieteigentümer,<br />
der zum Beispiel das Hausgeld nicht zahlt. Befindet<br />
sich ein Eigentümer mit zwei Hausgeldraten in Verzug, so wird<br />
das gesamte Jahreshausgeld fällig. Die Veräußerung des<br />
Wohnungs- und Teileigentums bedarf der Zust<strong>im</strong>mung des<br />
Verwalters. Der Verwalter ist befugt, <strong>im</strong> Zuge der Erteilung seiner<br />
formellen Zust<strong>im</strong>mungserklärung <strong>im</strong> Voraus die Abgabe<br />
einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />
des neuen Erwerbers zu verlangen. Die Eigentümer sind<br />
verpflichtet, den Verwalter über die Vermietung des Sondereigentums<br />
unter Angabe des Namens und der Anschrift des Mieters<br />
zu unterrichten.<br />
Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die<br />
ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums hinausgehen, können mit einer<br />
Mehrheit von 3/4 der in der Wohnungseigentümerversammlung<br />
erschienenen oder vertretenen Wohnungseigentümer beschlossen<br />
werden. Bauliche Veränderungen dürfen, soweit sie<br />
das Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht betreffen, nur<br />
mit schriftlicher Einwilligung der übrigen Berechtigten vorgenommen<br />
werden, sofern sie geeignet sind, auf das gemeinschaftliche<br />
Eigentum oder dessen Benutzung einzuwirken, ein<br />
auf Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht beruhendes<br />
Recht zu beeinträchtigen oder die äußere Gestalt des Gebäudes<br />
zu verändern.<br />
Die Wohnungs- bzw. Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />
für das gemeinschaftliche Eigentum und für jede<br />
Wirtschaftseinheit anzulegen. Über die Höhe der Beträge<br />
beschließt die Eigentümerversammlung. Zeichnet sich ab,<br />
dass die Höhe der nicht gezahlten Hausgelder die Liquidität<br />
der Gemeinschaft gefährdet, so ist der Verwalter zur vorübergehenden<br />
Entnahme aus Mitteln der Instandhaltungsrücklage<br />
oder zur Aufnahme eines Darlehens, z. B. in der Form eines<br />
Überziehungskredites, ausdrücklich ermächtigt.<br />
III. Sondereigentumsverwaltung<br />
Grundsätzlich kann der Käufer wählen, ob er seine Sondereigentumseinheit<br />
selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />
beauftragt. Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung für eine<br />
Vergütung je Wohnungseigentum von monatlich 20,23 € inklusive<br />
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an.<br />
Für den Fall, dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwal-<br />
tungsgesellschaft mbH mit der Sondereigentumsverwaltung<br />
beauftragt, werden zur Durchführung der Verwaltung erforderliche<br />
Vollmachten des Käufers verlangt, mit denen die Hausverwaltung<br />
zum Beispiel bevollmächtigt wird, die Mieten, die<br />
Nebenkosten und die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge<br />
abzuschließen oder diese zu kündigen, sowie notfalls Mietrückstände<br />
gerichtlich geltend zu machen.<br />
IV. Mietgarantie<br />
<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />
Die Verkäuferin bietet dem Erwerber den Abschluss eines Mietgarantievertrages<br />
an. In diesen tritt der Erwerber mit Abschluss<br />
des Grundstückskaufvertrages ein. Danach garantiert die Garantiegeberin<br />
eine Kaltmiete in Höhe von 6,50 € bis 6,90 € je<br />
m²/Monat für die Dauer eines Jahres ab dem 3. des auf den<br />
Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten folgenden Monatsersten.<br />
Die garantierte Miete umfasst nicht die Mietnebenkosten, unabhängig<br />
davon, ob sie auf die Mieter umgelegt werden können<br />
oder nicht. Übersteigt die Kaltmiete des Garantienehmers<br />
die garantierte Kaltmiete, steht die Differenz dem Garantiegeber<br />
für die Dauer der Garantiezeit zu. Für die Dauer des Mietgarantievertrages<br />
trägt der Garantiegeber die Vermietungskosten.<br />
Der Garantienehmer hat dafür zu sorgen, dass sich<br />
seine Wohnung in einem zur Vermietung geeigneten Zustand<br />
befindet. Er hat die zur Abwicklung und Durchführung des jeweiligen<br />
Mietvertrages erforderlichen Erklärungen auf Aufforderung<br />
des Garantiegebers abzugeben.<br />
75
76<br />
Die steuerlichen Auswirkungen<br />
Individualität und Exklusivität<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
AG steht für in sich schlüssige,<br />
ertragsorientierte und nachhaltige<br />
Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />
hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />
Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />
zu schaffen - Beispiel: historisches<br />
Wohnhaus <strong>im</strong> Leipziger<br />
Stadtteil Gohlis, Breitenfelder Straße<br />
84 (vgl. dazu weiterführend die Abb.<br />
auf den Seiten 77 bis 79 und 89)<br />
[Aufnahmen 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen Auswirkungen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Immobilienerwerben nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage dargestellt.<br />
Die angebotenen Wohnungen befinden sich in einem Gebäude, das <strong>im</strong> Jahr 1870<br />
errichtet wurde.<br />
A. Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />
1. Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung kann einkommensteuerlich<br />
nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um keine Liebhaberei<br />
handelt, sondern die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu<br />
erzielen.<br />
Von dieser Absicht wird nach ständiger Rechtsprechung bei einer auf Dauer angelegten<br />
Vermietung ausgegangen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen<br />
vom 08.10.2004). Sollte die Finanzverwaltung daran Zweifel haben, trägt der Steuerpflichtige<br />
die objektive Beweislast. Hierfür kann eine Prognose erstellt werden, in<br />
der sich in dem ganzen Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss aus den voraussichtlichen<br />
Einnahmen abzüglich der kalkulierten Werbungskosten ergibt. Der Prognosezeitraum<br />
richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer der Nutzung durch den<br />
Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger. Sofern nicht von einer<br />
zeitlich befristeten Vermietung auszugehen ist, wird für die Prognose ein Zeitraum<br />
von 30 Jahren angesetzt (BMF-Schreiben vom 08.10.2004 unter Verweis auf BFH-<br />
Rechtsprechung).<br />
Darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung die Einkünfteerzielungsabsicht in<br />
Abhängigkeit von der Höhe der Mietzinsen beurteilt (Urteil des Bundesfinanzhofs<br />
vom 5.11.2002 und BMF-Schreiben vom 08.10.2004). Beträgt demnach bei einer<br />
langfristigen Vermietung der Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen Marktmiete,<br />
ist grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Liegt<br />
der vereinbarte Mietzins zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Mieten, ist die<br />
Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu überprüfen. Bei<br />
einer positiven Prognose ist das Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen. Andernfalls<br />
ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil<br />
aufzuteilen. Der unentgeltliche Teil ist steuerlich nicht relevant. Die entsprechenden<br />
anteiligen Werbungskosten können insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches gilt,<br />
wenn der Mietzins unabhängig von der Überschussprognose weniger als 56 % der<br />
ortsüblichen Mieten beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />
Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag mit Zust<strong>im</strong>mung des Bundesrates das Gesetz<br />
zur Beschränkung des Verlustabzugs <strong>im</strong> Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
beschlossen. Damit wurde unter anderem ein § 15b ins Einkommensteu-<br />
Die steuerlichen Auswirkungen<br />
77
78<br />
ergesetz eingeführt. Dieser neue Paragraph gilt für Verluste aus<br />
Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach<br />
dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach dem 10.11.2005<br />
mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Bestandteil dieser<br />
Gesetzesänderung ist eine Regelung, nach der Verluste aus<br />
sog. Steuerstundungsmodellen weder mit anderen positiven<br />
Einkünften verrechnet noch nach § 10d EStG abgezogen werden<br />
dürfen. Diese Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die<br />
der Steuerpflichtige in den folgenden Jahren aus derselben<br />
Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell liegt nach<br />
dieser Vorschrift vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />
steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften<br />
erzielt werden sollen. Diese Regelung soll jedoch nur Anwendung<br />
finden, wenn innerhalb der Verlustphase das Verhältnis<br />
der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />
und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals<br />
oder bei Einzelinvestitionen des eingesetzten Eigenkapitals<br />
10 vom Hundert übersteigt. Betroffen von dieser neuen Re-<br />
Revitalisierung Hauseingangstür des historischen<br />
Wohnhauses - vor der umfangreichen<br />
Neugestaltung... [Bestand 2009]<br />
gelung sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen,<br />
geschlossene Immobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.<br />
Nach den BMF-Schreiben vom 17.07.2007 und 29.01.2008<br />
liegt be<strong>im</strong> Erwerb einer noch zu sanierenden Wohnung vom<br />
Verkäufer grundsätzlich keine modellhafte Gestaltung und damit<br />
kein schädliches Steuerstundungsmodell vor, es sei denn es<br />
werden schädliche Neben- und Zusatzleistungen gegen ein<br />
besonderes Entgelt gewährt.<br />
Schädliche Neben- und Zusatzleistungen werden bspw. in der<br />
Gewährung einer Mietgarantie oder Bürgschaft für die Endfinanzierung<br />
gesehen. Umstritten ist dabei, ob es zusätzlich darauf<br />
ankommt, dass dafür ein gesondertes Entgelt geleistet<br />
wird. Hierfür kommen als Anbieter nicht nur der Verkäufer<br />
selbst in der Frage, sondern auch dem Verkäufer nahe stehende<br />
Personen, <strong>Gesellschaft</strong>en, an denen der Verkäufer oder ihm<br />
nahe stehende Personen beteiligt sind oder Dritte, die der Verkäufer<br />
vermittelt.<br />
Als unschädlich gelten hingegen Leistungen, die der Bewirtschaftung<br />
und Verwaltung eines <strong>Objekt</strong>s dienen (z. B. Hausverwaltung,<br />
WEG-Verwaltung, Abschluss eines Mietpools), sofern<br />
es sich nicht um Vorauszahlungen für mehr als 12 Monate handelt.<br />
Die Vermarktung mittels eines Verkäuferprospekts führt nach<br />
dem BMF-Schreiben vom 29.01.2008 nicht zwingend zur Annahme<br />
einer Modellhaftigkeit der Anlage. Vielmehr kommt es<br />
auf den konkreten Inhalt des Prospekts an und auch darauf, ob<br />
schädliche Nebenleistungen vereinbart werden. Die Entscheidung,<br />
ob eine Modellhaftigkeit aufgrund des erstellten Prospekts<br />
anzunehmen ist, kann daher nur <strong>im</strong> jeweiligen Einzelfall<br />
durch die örtlich zuständige Finanzbehörde getroffen werden.<br />
Da zum § 15b EStG bisher weder Rechtsprechung noch längerfristige<br />
Anwendungspraxis der Finanzverwaltung bekannt<br />
sind, besteht insofern noch keine abschließende Rechtssicherheit.<br />
2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung<br />
und Gewerbebetrieb<br />
Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter A.1.<br />
steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz)<br />
oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkommensteuergesetz)<br />
handelt.<br />
Eine private Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn der Investor<br />
eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung vermietet<br />
und damit die Fruchtziehung aus der Nutzung des eigenen<br />
Vermögens <strong>im</strong> Vordergrund steht (Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung). Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />
wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich der<br />
Fremdvermietung neben der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />
Dienstleistungen erbracht werden.<br />
Die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung wird jedoch<br />
überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und<br />
unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung<br />
von Vermögenswerten durch Umschichtung (An- und Verkauf<br />
von Immobilien) entscheidend in den Vordergrund tritt.<br />
Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung hat die Finanzverwaltung<br />
die sogenannte Drei-<strong>Objekt</strong>-Grenze eingeführt. Werden<br />
innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der<br />
Regel von 5 Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung/Sanierung<br />
und Verkauf mehr als 3 <strong>Objekt</strong>e veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />
davon aus, dass die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird, da nicht mehr die Substanznutzung<br />
selbst, sondern die Ausnutzung der Wertsteigerung<br />
in den Vordergrund getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel begründet. Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />
werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
umqualifiziert. In Sonderfällen kann sich die Frist von 5 Jahren<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere Urteile des Bundesfinanzhofs<br />
wurde die Rechtsprechung zur Drei-<strong>Objekt</strong>-Grenze<br />
relativiert, so dass bezüglich des gewerblichen Grundstückshandels<br />
zur Zeit keine eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />
Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, unterliegen<br />
diese neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />
und zwar unabhängig von der Behaltensdauer.<br />
Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
unterliegt ein etwaiger Veräußerungsgewinn als sog. privates<br />
Veräußerungsgeschäft nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />
dann der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und<br />
Veräußerung der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre liegen.<br />
Als Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich der Überschuss<br />
des Verkaufserlöses über den um die vorgenommenen Abschreibungen<br />
(einschließlich erhöhter Abschreibungen wie<br />
Denkmal-AfA und Sonderabschreibungen) reduzierten Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten und den Veräußerungskosten<br />
angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien, die <strong>im</strong> Zeitraum<br />
zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung<br />
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder <strong>im</strong> Jahr der<br />
Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu<br />
eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.<br />
3. Überschussermittlung<br />
Sollte der Vermieter seine Tätigkeit <strong>im</strong> Rahmen der Vermögensverwaltung<br />
ausüben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung <strong>im</strong> Sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
erfolgt durch die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnahmen<br />
und der <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Vermietung angefallenen<br />
Werbungskosten (Überschussermittlung). Steuerliche Vorteile<br />
können dann eintreten, wenn sich ein Überhang von Werbungskosten<br />
ergibt und dieser mit anderen positiven Einkünften<br />
des Investors mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden<br />
kann.<br />
4. Verlustverrechnung<br />
Die Verlustverrechnung ist in dem Veranlagungsjahr, in dem<br />
der Verlust entstanden ist, mit den positiven Einkünften aus allen<br />
Einkunftsarten und bis zu deren Höhe betragsmäßig unbegrenzt<br />
möglich.<br />
Übersteigende Verluste, die <strong>im</strong> Veranlagungszeitraum ihrer<br />
Entstehung nicht mit anderen positiven Enkünften verrechnet<br />
werden konnten, können bis zu einem Betrag von € 511.500<br />
in das Vorjahr zurückgetragen werden, oder sie werden in die<br />
Folgejahre unbegrenzt vorgetragen. Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />
werden, erhöht sich der Verlustrücktrag in<br />
das Vorjahr auf bis zu € 1.023.000. Der verbleibende Verlustvortrag<br />
ist in den folgenden Veranlagungsjahren bis zu<br />
€ 1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte und der darüber<br />
hinausgehende Anteil bis zu 60 % des Gesamtbetrages der<br />
Einkünfte abzugsfähig (§ 10d Einkommensteuergesetz). Nicht<br />
verrechnete Verluste werden vorgetragen. Bei zusammenveranlagten<br />
Ehegatten erhöht sich der Betrag auf € 2 Mio.<br />
5. Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung<br />
5.1 Allgemeines<br />
Die steuerlichen Auswirkungen<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />
alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung<br />
von Einnahmen.<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten können <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Überschussermittlung nur anteilig in Form von Abschreibungen<br />
berücksichtigt werden. Andere Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen,<br />
sonstige Finanzierungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />
Grundsteuer etc.) sind als sofort abziehbare<br />
Werbungskosten <strong>im</strong> Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />
die innerhalb von drei Jahren nach<br />
Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 %<br />
der Anschaffungskosten übersteigen, zählen zu den Herstel-<br />
lungskosten (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Ansonsten<br />
zählen sie i. d. R. zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />
- es sei denn es wird dadurch eine wesentliche Substanzvermehrung<br />
vorgenommen oder es wird etwas völlig Neues,<br />
Artverschiedenes eingebaut.<br />
5.2 Disagio und Damnum<br />
...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />
mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />
[Reflektion 2011]<br />
Disagio ist die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />
dem Nennbetrag eines Darlehens.<br />
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darf ein<br />
(marktübliches) Disagio - unter weiteren Voraussetzungen - <strong>im</strong><br />
Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden.<br />
Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen steuerli-<br />
79
chen Verlusten, da hier Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert<br />
werden. Dies gilt nur, solange das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />
Vereinbarungen entspricht. <strong>Das</strong> Bundesfinanzministerium<br />
(BMF) legt mit Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />
von einer Marktüblichkeit des Disagios auszugehen ist, wenn<br />
für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von<br />
mindestens fünf Jahren ein Disagio in Höhe von bis zu 5 % vereinbart<br />
worden ist. Diese Regelung ist erstmals für Darlehensverträge<br />
anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Die beschriebenen Regelungen gelten entsprechend auch für<br />
ein Damnum.<br />
5.3 Normale Abschreibungen<br />
Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt grundsätzlich<br />
2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit<br />
sie auf das Gebäude entfallen. Wurde das Gebäude vor dem<br />
01.01.1925 fertig gestellt, erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz<br />
auf 2,5 %.<br />
Die Anschaffungskosten für eine Einbauküche können linear<br />
(gleichmäßig) über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />
werden.<br />
5.4 Erhöhte Abschreibungen nach § 7h<br />
Einkommensteuergesetz<br />
Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Modernisierungs-<br />
und Instandsetzungsmaßnahmen <strong>im</strong> Sinne des § 177<br />
BauGB an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />
Entwicklungsbereichen entfällt, kann <strong>im</strong> Jahr der Herstellung<br />
und in den folgenden sieben Jahren eine erhöhte Abschreibung<br />
in Höhe von 9 % p.a. und in den folgenden vier<br />
Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung<br />
von 2 % bzw. 2,5 % in Anspruch genommen werden (§ 7h EStG,<br />
sog. Sanierungsgebiets-Afa).<br />
Entsteht <strong>im</strong> Rahmen der Baumaßnahme in einem bisher nicht<br />
ausgebauten Dachgeschoss eine Wohnung, kann grundsätzlich<br />
keine erhöhte Abschreibung <strong>im</strong> Sinne des § 7h EStG vorgenommen<br />
werden, es sei denn, dass dies zur sinnvollen Gebäudenutzung<br />
unerlässlich ist, eine sanierungsrechtliche Nutzung<br />
ansonsten objektiv ausgeschlossen ist und der Eigentümer<br />
sich zur Durchführung der Baumaßnahme gegenüber der<br />
Gemeinde vertraglich verpflichtet hat. Freiwillige Aufwendungen<br />
sind hierbei nicht begünstigt. Erhaltene Zuschüsse mindern<br />
die Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />
Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />
Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden und in den elf darauf<br />
folgenden Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass mit den<br />
durchzuführenden Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des<br />
notariellen Kaufvertrags begonnen wird und eine entsprechende<br />
Bescheinigung der Aufwendungen nach § 7h EStG der<br />
Stadt vorliegt.<br />
Da das Finanzamt nach Maßgabe des Abschnitts 7 a Abs. 5<br />
Einkommensteuerrichtlinien in der Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />
auf die Altbausubstanz bzw. auf die begüns-<br />
tigten Sanierungsaufwendungen überprüft, können sich ggf.<br />
zwischen den <strong>im</strong> Kaufvertrag genannten Sanierungsaufwendungen<br />
und den steuerlich begünstigten Aufwendungen Abweichungen<br />
ergeben. Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />
Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />
nicht nachgeholt werden.<br />
5.5 Erhöhte Abschreibungen nach § 7i<br />
Einkommensteuergesetz<br />
Bei einem <strong>im</strong> Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen<br />
landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können<br />
alternativ erhöhte Abschreibungen nach § 7i EStG vorgenommen<br />
werden. Be<strong>im</strong> Erwerb von Eigentumswohnungen betragen<br />
diese erhöhten Abschreibungen für den Teil der Anschaffungskosten,<br />
der auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen<br />
entfällt, die nach Art und Umfang der Erhaltung des<br />
Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung<br />
erforderlich sind, <strong>im</strong> Jahr der Herstellung und in den folgenden<br />
sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren<br />
jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung von<br />
2 % bzw. 2,5 % (§ 7i Einkommensteuergesetz, sog. Denkmal -<br />
AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die o. g. Anschaffungskosten<br />
als Abschreibungsbemessungsgrundlage. Die Abschreibung<br />
erfolgt <strong>im</strong> Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und<br />
in den elf darauf folgenden Jahren. Nicht in Anspruch genommene<br />
erhöhte Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />
nicht nachgeholt werden. Die Baumaßnahmen<br />
sind nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrages durchgeführt werden.<br />
Die erhöhten Abschreibungen können nur in Anspruch genommen<br />
werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung der<br />
nach Landesrecht zuständigen Stelle über die denkmalrechtlichen<br />
Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen<br />
vorliegt. Ungeachtet dessen ist umstritten, inwieweit<br />
die Finanzbehörden an derartige Bescheinigungen der Denkmalbehörde<br />
gebunden sind oder nicht. Strittig sind oftmals<br />
auch diejenigen Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />
so umfassend sind, dass dadurch ein Neubau entsteht sowie<br />
Umnutzungen, beispielsweise von Gewerbe in Wohnnutzung.<br />
In solchen Fällen vertreten die Finanzbehörden in manchen<br />
Bundesländern zur Zeit restriktive Auffassungen, die nicht<br />
von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gedeckt sind.<br />
Da das Finanzamt nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />
(R 7i Absatz 3) in der Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />
auf die Altbausubstanz bzw. auf die begünstigten<br />
Sanierungsaufwendungen überprüft, können sich gegebenenfalls<br />
zwischen den <strong>im</strong> Kaufvertrag genannten Sanierungsaufwendungen<br />
und den übrigen steuerlich begünstigten Aufwendungen,<br />
die der Normal-AfA unterliegen, Abweichungen ergeben.<br />
Zu beachten ist, dass von der Finanzverwaltung die erhöhten<br />
Abschreibungen hinsichtlich auszubauender Dachgeschosswohnungen<br />
sowie Maisonettewohnungen ggf. versagt werden<br />
können. Zwar hat mittlerweile das Finanzgericht Sachsen mit<br />
Urteil vom 24.02.2010 nunmehr rechtskräftig entschieden,<br />
dass auch <strong>im</strong> Dachgeschoss neu entstehende Eigentumswohnungen<br />
in den Genuss der Steuerbegünstigen nach dem §§ 7i<br />
80 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
zw. 7h EStG (für Vermieter) bzw. § 10f EStG (für Eigennutzer)<br />
kommen, aber nur soweit die begünstigten Modernisierungskosten<br />
anteilig auf das Gemeinschaftseigentum entfallen. Ob<br />
jedoch die Finanzverwaltung das Urteil auch bundeseinheitlich<br />
anwenden wird, ist noch nicht entschieden. <strong>Das</strong> Urteil steht der<br />
höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />
nicht entgegen, eine höchstrichterliche Klärung zu diesen Fällen<br />
liegt allerdings bislang nicht vor. In der Vergangenheit haben<br />
einige Finanzämter mit dem Hinweis, dass die Dachgeschoss-Wohnungen<br />
und somit Wirtschaftsgüter neu entstanden<br />
sind, jegliche Begünstigungen abgelehnt. Sofern die Finanzverwaltung<br />
erhöhte Abschreibungen nachträglich versagt,<br />
sind die betreffenden Aufwendungen jedoch Bemessungsgrundlage<br />
für die Normalabschreibungen (vgl. 5.3.)<br />
Dies ist vom jeweiligen Erwerber in seiner Renditeberechnung<br />
unbedingt zu berücksichtigen.<br />
6. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />
eines Lohnsteuerfreibetrages<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können bereits<br />
<strong>im</strong> Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren (§ 37 Einkommensteuergesetz)<br />
oder in Form eines Freibetrages auf der<br />
Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1 Nr. 5b Einkommensteuergesetz)<br />
berücksichtigt werden. Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume,<br />
die nach der Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />
beginnen. Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />
seiner Fertigstellung angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaffung<br />
die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9 Einkommensteuergesetz).<br />
Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist ein amtlich vorgeschriebener<br />
Vordruck zu verwenden. Der Antrag muss spätestens<br />
bis zum 30.11. des Kalenderjahres gestellt werden, für<br />
das die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz).<br />
Zur Geltendmachung der steuerlichen Vorteile konnte <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die lange Bearbeitungsdauer bisher eine vorläufige<br />
Bescheinigung der zuständigen Behörde nebst Eingangsbestätigung<br />
über den Antrag auf Ausstellung der endgültigen Bescheinigung<br />
vorgelegt werden, um eine Eintragung der steuerlichen<br />
Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte ab dem Jahr<br />
nach der Bezugsfertigkeit zu erhalten. Aufgrund aktueller Diskussionen<br />
in der Finanzverwaltung zur vorläufigen Gewährung<br />
der Steuerbegünstigung ist nicht auszuschließen, dass in einigen<br />
Bundesländern eine solche vorläufige Bescheinigung<br />
nicht mehr ausgestellt oder vom Finanzamt nicht anerkannt<br />
wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass eine Gewährung der<br />
Steuerbegünstigung nur noch bei Vorlage der endgültigen Bescheinigung<br />
der zuständigen Bescheinigungsbehörde durch<br />
den Steuerpflichtigen be<strong>im</strong> Finanzamt möglich ist, mithin der<br />
Steuerbegünstigungseffekt erst später, wenngleich dann rückwirkend<br />
geltend gemacht werden kann.<br />
B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />
1. Sonderausgaben<br />
Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />
Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer<br />
nach § 10f Einkommensteuergesetz die Aufwendungen für begünstigte<br />
Baumaßnahmen <strong>im</strong> Kalenderjahr des Abschlusses<br />
der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils<br />
bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs. 1<br />
Einkommensteuergesetz), wenn alle Voraussetzungen des § 7i<br />
Einkommensteuergesetz erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entsprechenden<br />
Bescheinigung der zuständigen Behörde, vgl.<br />
Ausführungen zum § 7i EStG unter A.5.4). Diese Regelung ist<br />
bei Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden (§ 10f<br />
Abs. 5 Einkommensteuergesetz).<br />
Der Abzugsbetrag wird nur gewährt, soweit mit den begünstigten<br />
Baumaßnahmen nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages<br />
begonnen wird. Eine Nachholung von nicht ausgenutzten<br />
Abzugsbeträgen in späteren Perioden ist nicht möglich.<br />
Der Sonderausgabenabzug wird nur insoweit gewährt, wie in<br />
dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).<br />
Die Steuervergünstigung nach § 10f Einkommensteuergesetz<br />
kann nur für ein begünstigtes <strong>Objekt</strong> gewährt werden.<br />
Bei Ehegatten können diese Abzugsbeträge insgesamt für zwei<br />
<strong>Objekt</strong>e in Anspruch genommen werden.<br />
Sonderausgaben wirken sich nur aus, soweit das steuerpflichtige<br />
Einkommen nach deren Abzug oberhalb des Grundfreibetrags<br />
liegt. Ein Vor- und Rücktrag von Verlusten aus Sonderausgaben<br />
ist nicht möglich.<br />
2. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />
eines Lohnsteuerfreibetrages<br />
Hier gelten die Ausführungen unter A.6. entsprechend.<br />
C. Sonstige steuerliche Auswirkungen<br />
Die steuerlichen Auswirkungen<br />
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällt zu der in<br />
Leipzig belegenen Immobilie Grunderwerbsteuer in Höhe von<br />
3,5 % des Kaufpreises an. Die Grunderwerbsteuer entsteht<br />
auch bei der Veräußerung des <strong>Objekt</strong>s. In der Regel hat aufgrund<br />
der üblichen vertraglichen Vereinbarungen der Erwerber<br />
diese Grunderwerbsteuer zu zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber<br />
dem Finanzamt neben dem Käufer gesamtschuldnerisch<br />
haftet. Darüber hinaus fällt laufend Grundsteuer an. Wird<br />
das <strong>Objekt</strong> vermietet, kann diese jedoch <strong>im</strong> Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />
auf den Mieter umgelegt werden.<br />
D. Berücksichtigung individueller steuerlicher<br />
Rahmenbedingungen eines Investors<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung zum<br />
Kauf einer Immobilie und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />
wie die Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />
an veränderte Marktstrukturen oder die Veräußerung<br />
bzw. Nutzungsänderungen der Immobilie und die sich<br />
daraus ergebenden steuerlichen Folgen lassen sich verbindlich<br />
nur unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen<br />
des jeweiligen Investors ableiten. Die Prospektherausgeberin<br />
empfiehlt daher jedem Erwerber vor dem Abschluss eines<br />
Kaufvertrages einen Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />
zu ziehen.<br />
81
82<br />
Vertragspartner<br />
Individualität und Exklusivität Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />
für Grundbesitz AG steht für in sich schlüssige, ertragsorientierte<br />
und nachhaltige Gesamtkonzepte - Beispiele: Eisenhartstraße<br />
5 in Potsdam (obere Abb.), Stauffenbergstraße 9 in<br />
Leipzig, Auewaldschlösschen in Leipzig und Mehringstraße in<br />
Markkleeberg (nebenstehende Abb. von oben nach unten)<br />
[Aufnahmen u. a. 2010]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Koordination I Vertrieb<br />
Initiator I Bauträger<br />
Eigentümer<br />
Prospektherausgeberin<br />
Baubegleitende<br />
Qualitätskontrolle<br />
Verwaltung I Vermietung<br />
<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />
Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />
Registernummer: HRB 21209<br />
Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />
Niederlassung Leipzig • Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />
Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />
Registernummer: HRA 16253<br />
TÜV SÜD Industrie Service GmbH · Leipzig<br />
Wiesenring 2 • D-04159 Leipzig<br />
Registergericht: Amtsgericht München<br />
Registernummer: HRB 109326<br />
Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />
Rehwagenstraße 2 • D-04288 Leipzig<br />
Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />
Registernummer: HRB 4300<br />
Vertragspartner<br />
Als Unternehmer kann bezeichnet werden, wer in schöpferischer Produktivität, in dynamischer<br />
und zugleich elastischer Aktivität, in Verantwortlichkeit und mit persönlicher Risikobereitschaft<br />
den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gestaltet.<br />
Peter von Siemens, deutscher Industrieller (1911-1986)<br />
83
84<br />
Ausgewählte Referenzen<br />
Individualität und Exklusivität<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
AG steht für in sich schlüssige,<br />
ertragsorientierte und nachhaltige<br />
Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />
hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />
Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />
zu schaffen - Beispiele:<br />
<strong>Villa</strong> am Kees’schen Park, Karl-Liebknecht-Straße<br />
20 in Markkleeberg<br />
(nebenstehende Abb.), darüber hinaus<br />
die <strong>Objekt</strong>e Neubertstraße 19 in<br />
Dresden, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />
und Breitenfelder Straße 84 in Leipzig<br />
(untenstehende Abb. von links nach<br />
rechts), Stauffenbergstraße 9 in Leipzig,<br />
Eisenhartstraße 5 in Potsdam und<br />
Auewaldschlösschen in Leipzig (gegenüberliegende<br />
Seite, Abb. von<br />
oben nach unten)<br />
[Aufnahmen u. a. 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Leistungsbilanz (Auszug, denkmalgeschützte Mehrfamilienwohnhäuser und Villenbauten)<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Standort I Lage<br />
Baujahr<br />
Sanierung I Modernisierung<br />
Gesamtwohnfläche<br />
Investitionsvolumen<br />
Karl-Liebknecht-Str. 20, Markkleeberg Seite 86<br />
um 1900<br />
2010<br />
529,50 m²<br />
1.358.500,00 €<br />
Neubertstraße 19, Dresden Seite 87<br />
1906<br />
2010<br />
790,06 m²<br />
2.018.000,00 €<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 85, Leipzig Seite 88<br />
1879<br />
2010<br />
1.117,00 m²<br />
2.570.000,00 €<br />
Breitenfelder Straße 84, Leipzig Seite 89<br />
1900<br />
2010<br />
1.245,00 m²<br />
2.840.000,00 €<br />
Stauffenbergstraße 9, Leipzig Seite 90<br />
1904<br />
2009<br />
1.451,00 m²<br />
3.340.000,00 €<br />
Eisenhartstraße 5, Potsdam Seite 91<br />
1887<br />
2010<br />
784,00 m²<br />
1.817.000,00 €<br />
Auewaldschlösschen, Leipzig<br />
1924<br />
2006/07<br />
1.866,00 m²<br />
4.660.000,00 €<br />
Ausgewählte Referenzen<br />
Über die vielfältigen Möglichkeiten, die in jedem historischen wie zeitgenössischen Bauwerk<br />
stecken: Die Architektur ist die erstarrte Musik, sagte einst Friedrich Wilhelm Joseph von<br />
Schelling. Ich füge hinzu: Lasst uns die Saiten zum Klingen und Schwingen bringen.<br />
Werner L. Hetterich, deutscher Architekt (1945)<br />
85
86<br />
Markkleeberg, Karl-Liebknecht-Straße 20<br />
Karl-Liebknecht-Straße 20, Markkleeberg Außenarchitektonisch ist die<br />
historische <strong>Villa</strong> am Kees’schen Park dem Schweizer Landhausstil angelehnt und<br />
besticht u. a. durch facettenreiche Holzbalkone und Veranden [Aufnahmen 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Neubertstraße 19, Dresden <strong>Das</strong> ursprüngliche außenarchitektonische Gesamtbild<br />
in Farbe, Gliederung und Putzstruktur ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten<br />
liebevoll wiederhergestellt worden, besonderes Augenmerk lag dabei auf<br />
den für die Region typischen Sandsteinelementen [Aufnahmen 2011]<br />
Ausgewählte Referenzen<br />
Dresden, Neubertstraße 19<br />
87
88<br />
Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 85, Leipzig <strong>Das</strong> denkmalgeschützte Wohnhaus <strong>im</strong><br />
Bachviertel entstand zwischen 1864 und 1879 in einer für dieses Areal typischen<br />
Blockrandbebauung und wurde detailgetreu revitalisiert [Aufnahmen 2011]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Breitenfelder Straße 84, Leipzig <strong>Das</strong> um die Jahrhundertwende errichtete<br />
Wohnhaus zählt zu den spätgründerzeitlichen Beispielen einer bereits gemäßigten<br />
Architektur mit einer klaren und zugleich stilvollen Formensprache [Aufnahmen 2011]<br />
Ausgewählte Referenzen<br />
Leipzig, Breitenfelder Straße 84<br />
89
90<br />
Leipzig, Stauffenbergstraße 9<br />
Stauffenbergstraße 9, Leipzig Eines der besonderen Merkmale dieses gründerzeitlichen<br />
Wohnhauses ist der turmartige Erker, historische <strong>Detail</strong>s und moderner<br />
Komfort machen Wohnen zum Erlebnis [Aufnahmen 2010]<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Eisenhartstraße 5, Potsdam <strong>Das</strong> ursprüngliche außenarchitektonische<br />
Gesamtbild in Farbe, Gliederung und Putzstruktur ist unter denkmalpflegerischen<br />
Gesichtspunkten liebevoll wiederhergestellt worden, in der Raumplanung wurden<br />
weitgehend großzügige Proportionen beibehalten [Aufnahmen 2010]<br />
Ausgewählte Referenzen<br />
Potsdam, Eisenhartstraße 5<br />
91
92<br />
Revitalisierung Der jeweilige Wertschöpfungsprozess bei<br />
Baudenkmalen erfordert ausgeprägte Leidenschaft, Kreativität<br />
und Fachkompetenz gleichermaßen - Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: Pilaster<br />
mit Kapitell am Erker (obere Abb.), Untersicht des Erkers mit<br />
Spiegel- und Rosettengestaltung, Spiegelflächen zwischen den<br />
Obergeschossen (ursprünglich analog der Erkeruntersicht gestaltet)<br />
und Rundbogenfenster <strong>im</strong> Bereich Hochparterre (nebenstehende<br />
Abb. von oben nach unten) [Bestand 2011]<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
Mit diesem Prospekt werden ausschließlich Auskünfte zu der<br />
angebotenen Immobilie erteilt. Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />
und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-,<br />
Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung erbracht.<br />
Eine Haftung für den Eintritt von Kosten-, Ertrags- und<br />
Steuerprognosen sowie für die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs-<br />
und Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch<br />
für ggf. erstellte Berechnungsbeispiele etc. kann (u. a. aufgrund<br />
der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher Parameter)<br />
nicht übernommen werden.<br />
Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
bekannten oder erkennbaren Sachverhalte<br />
maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehen<br />
unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell möglichen<br />
Veränderung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />
sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />
Eventuell <strong>im</strong> Prospekt enthaltene Illustrationen und Fotos sind<br />
zum Teil nur als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen<br />
und nicht als wesentliche Elemente <strong>im</strong> Sinne der Baubeschreibung.<br />
Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />
hiervon abweichen. Die Realisierung von Planungen steht unter<br />
dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der entsprechenden<br />
Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich die<br />
notariell beurkundeten Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />
Vertreter der <strong>Gesellschaft</strong>en erfolgt ausschließlich<br />
zur Information der Vertretungsverhältnisse. Eine persönliche<br />
Vertrauenswerbung mit den genannten Personen wird damit<br />
nicht bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />
Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende Angaben<br />
dürfen und können nur die Prospektherausgeberin machen.<br />
Dritte Personen, insbesondere mit dem Vertrieb und der Vermittlung<br />
befasste Personen sind hierzu nicht legit<strong>im</strong>iert. Kaufinteressenten<br />
wird als Anlage ggf. eine Vertragsmappe mit weite-<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />
ren, z. T. unverbindlichen Vertragsmustern (Entwürfen) sowie<br />
<strong>Objekt</strong>unterlagen ausgehändigt. Der Prospekt ist nur <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit dieser Anlage vollständig. Da auch die abzuschließenden<br />
Verträge Veränderungen in sachlicher und<br />
rechtlicher Hinsicht unterliegen können, besitzen nur die letztendlich<br />
wechselseitig abgeschlossenen Verträge Gültigkeit.<br />
Die <strong>im</strong> Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind demnach<br />
unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte <strong>im</strong> Prospekt sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Der Prospektaufbau und Inhalt orientiert sich am IDW-S 4<br />
Standard der Wirtschaftsprüfer (Stand 18.05.2006), ohne dass<br />
hieraus Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin hergeleitet<br />
werden können. Aufgrund des unten angegebenen<br />
frühen Prospekterstellungszeitpunktes und des daraus resultierenden<br />
Umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht sämtliche<br />
<strong>im</strong> Prospekt wiedergegebenen Daten, Fakten und Zahlen<br />
des Projektes feststanden und der Erwerber bei Interesse hierzu<br />
von den Projektbeteiligten jederzeit über den jüngsten Stand<br />
der Dinge informiert werden kann, akzeptiert er, dass Ansprüche<br />
aus diesem Prospekt - soweit überhaupt gegeben - binnen<br />
sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab<br />
dem angegebenen Herausgabedatum verjähren, es sei denn,<br />
die Prospektherausgeberin hat <strong>im</strong> Prospekt vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig Falschangaben gemacht. Die Prospektherausgeberin<br />
versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände<br />
<strong>im</strong> Prospekt vollständig und richtig aufgeklärt hat. Trotz<br />
gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster Erarbeitung können<br />
Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Prospekt wurde <strong>im</strong> September 2011 erstellt und herausgegeben.<br />
93
Initiator I Bauträger I Prospektherausgeberin<br />
Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />
Niederlassung Leipzig<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2 I D-04107 Leipzig<br />
Idee I Konzeption I Prospektgestaltung<br />
rae.network I arbeitsbereich grafik I www.rae-network.de<br />
Architekturfotografie<br />
Rocco Raebiger, Designer AGD<br />
Sonstige Fotografie<br />
Rocco Raebiger, Designer AGD<br />
W&R Media KG (Seiten 72, 78, 82/Abb. Mitte, 85/Abb. unten)<br />
Peter Zamarski (Seite 82/untere Abbildung)<br />
Illustrationen I Grafiken<br />
Jana Raebiger-Sonnemann<br />
Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
Stephan Ilge (Seiten 32 und 33)<br />
Literaturhinweise<br />
Gormsen/Kühne, Leipzig - Stadt des Wandels, Leipzig 2006<br />
Schmidt/Mayer/Wiktorin u. a. (Hrsg.), Der Leipzig-Atlas.<br />
Unterwegs in einer weltoffenen Stadt am Knotenpunkt<br />
zwischen West- und Osteuropa, Leipzig 2005<br />
Urheberrecht<br />
Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. <strong>Das</strong> unautorisierte<br />
Kopieren oder Weiterverwenden der Inhalte in jeglicher<br />
Form (auch auszugsweise) ist ohne Zust<strong>im</strong>mung der Prospektherausgeberin<br />
nicht gestattet.<br />
Stand<br />
September 2011<br />
Impressum<br />
Individualität und Exklusivität <strong>Das</strong><br />
Treppenhaus ist weitestgehend in der Ausgestaltung<br />
von 1934 erhalten geblieben; markant<br />
ist die schlichte Ausführung der hölzernen<br />
Treppenkonstruktion, der <strong>im</strong> Eingangsbereich<br />
Stufen aus Betonwerkstein vorgelagert<br />
sind; die Gliederung und Ausgestaltung<br />
der straßenseitigen Fassaden mit dem Erker<br />
als zentrales architektonisches Element (Abb.<br />
gegenüberliegende Seite) orientiert sich am<br />
überlieferten Bestand und wird nach restauratorischen<br />
Untersuchungen in Absprache<br />
mit dem Amt für Denkmalschutz in dieser<br />
Form wiederhergestellt [Bestand 2011]<br />
94 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />
Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />
<strong>DGG</strong> AG<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
Hiermit bestätige(n) ich/wir,<br />
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[Name/Vorname, Anschrift - bitte in Druckbuchstaben ausfüllen]<br />
den nebenstehend abgebildeten Prospekt nebst Anlagen zum Denkmalobjekt <strong>Villa</strong><br />
C. F. <strong>Bose</strong>, Humboldtstraße 12 a in Leipzig - mit der notwendigen Erläuterung der<br />
Anlegereignung, der Chancen und Risiken, des rechtlichen Konzeptes sowie der<br />
steuerlichen Auswirkungen - <strong>im</strong> Vermittlungsgespräch am<br />
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[Datum, Ort und vermittelndes Unternehmen]<br />
von meinem/unserem Vermittler<br />
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[Name/Vorname - bitte in Druckbuchstaben ausfüllen]<br />
vollstandig erhalten zu haben.<br />
Bestätigung<br />
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[Ort/Datum, Unterschrift(en)]<br />
Bestätigung<br />
95
<strong>DGG</strong> AG<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />
<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />
Bauherr: Johann Gottwald Kahl<br />
Entwurf/Bauausführung: C. F. <strong>Bose</strong>, Bau- und Maurermeister (1869/70)<br />
Neugestaltung: Friedrich Hartmeyer und Franz Lindner, Architekten (1933-1935)<br />
ursprünglich als herrschaftliches Wohnhaus-Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße errichtet, blieb bis heute jedoch ausschließlich<br />
das Ende 1870 fertig gestellte Eckgebäude erhalten; <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung des Eckgebäudes kreierten die Architekten<br />
eine ganz eigene Note, irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus<br />
www.dgg-ag.de<br />
Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />
04107 Leipzig Freecall 0800. 6342766