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Villa CF Bose. Das Objekt im Detail - DGG - Deutsche Gesellschaft ...

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<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />

Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />

Die Vermögenskultur der sicheren Werte<br />

<strong>DGG</strong> AG<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz


Die Vermögenskultur der sicheren Werte


<strong>DGG</strong> AG<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />

Bauherr: Johann Gottwald Kahl<br />

Entwurf/Bauausführung: C. F. <strong>Bose</strong>, Baumeister (1869/70)<br />

Neugestaltung: Friedrich Hartmeyer und Franz Lindner, Architekten (1933-35)<br />

ursprünglich als herrschaftliches Wohnhaus-Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße errichtet, blieb bis heute jedoch ausschließlich<br />

das Ende 1870 fertig gestellte Eckgebäude erhalten; <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung des Eckgebäudes kreierten die Architekten<br />

eine ganz eigene Note, irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus<br />

www.dgg-ag.de<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />

04107 Leipzig Freecall 0800. 6342766


<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />

Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />

Die Vermögenskultur der sicheren Werte<br />

<strong>DGG</strong> AG<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz


Inhalt (Übersicht)<br />

Editorial<br />

I. <strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />

II. Die Chancen und Risiken<br />

III. Der Standort<br />

Leipzig. Der Standort in Mitteldeutschland<br />

IV. Die <strong>Objekt</strong>lage<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

V. <strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />

Visualisierungen<br />

Grundstückssituation<br />

Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

Hochparterre<br />

1. Obergeschoss<br />

2. Obergeschoss<br />

3. Obergeschoss<br />

4. Obergeschoss<br />

VI. Bauleistung und Ausstattung<br />

VII. Baubegleitende Qualitätskontrolle. TÜV SÜD<br />

VIII. Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />

IX. <strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />

X. Die steuerlichen Auswirkungen<br />

XI. Vertragspartner<br />

XII. Ausgewählte Referenzen<br />

Leistungsbilanz (Auszug)<br />

Markkleeberg, Karl-Liebknecht-Straße 20<br />

Dresden, Neubertstraße 19<br />

Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />

Leipzig, Breitenfelder Straße 84<br />

Leipzig, Stauffenbergstraße 9<br />

Potsdam, Eisenhartstraße 5<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />

Impressum<br />

Bestätigung<br />

Anlagen<br />

Muster Kaufvertragsangebot<br />

Teilungserklärung<br />

Grundbuchauszug<br />

Verwaltervertrag (WEG-/SE-Verwaltung)<br />

3<br />

4<br />

8<br />

18<br />

26<br />

30<br />

32<br />

35<br />

36<br />

44<br />

46<br />

48<br />

50<br />

52<br />

54<br />

56<br />

66<br />

68<br />

70<br />

76<br />

82<br />

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95


Immobilien sind so gut wie die Möglichkeiten, aus denen man schöpfen kann. In sich<br />

schlüssige und ertragsorientierte Gesamtkonzepte sind die Basis für Immobilien mit<br />

einzigartiger Wohnqualität und erfolgreicher Wertsteigerung. Auf dieser Grundlage<br />

entwickelt die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG erstklassige und langfristig<br />

stabile Wertanlagen, die als weitgehend inflationsgeschützte Sachwerte dem individuellen<br />

Vermögensaufbau und der Altersvorsorge dienen.<br />

Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, hat sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

für Grundbesitz AG als überregional agierendes Unternehmen in den vergangenen<br />

Jahren auf die Analyse, Entwicklung und Vermarktung architektonisch und bautechnisch<br />

wertvoller Bausubstanz spezialisiert. Unser Fokus richtet sich dabei ausschließlich<br />

auf Standorte und Lagen, die das für einen Mehrwert erforderliche Entwicklungspotenzial<br />

aufweisen und Synergieeffekte beinhalten.<br />

Die verantwortungsbewusste und behutsame Entwicklung denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

bedingt eine individuelle Herangehensweise, erfordert ausgeprägte Leidenschaft,<br />

Kreativität und Fachkompetenz gleichermaßen. In der Verbindung von<br />

traditionellen Werten und modernem Komfort ist für uns entscheidend, dass wir das<br />

<strong>Objekt</strong> in seinem Ursprung, in der Auswahl der verwendeten Materialien und in der<br />

Verarbeitung begreifen, nicht zuletzt der sorgsame Umgang mit der historischen<br />

Bausubstanz gewährleistet ist. Dementsprechend haben wir in den vergangenen<br />

Jahren hohe Qualitätsstandards entwickelt, die auf interdisziplinären, explizit aufeinander<br />

abgest<strong>im</strong>mten Erfahrungswerten und Normen beruhen. In diesen auf hohem<br />

Niveau ausgerichteten Entwicklungs- und Wertschöpfungsprozess integrieren wir externe<br />

Spezialisten, Berater und Gutachter, die unter anderem die gesamte Bauausführung<br />

überwachen, in der ausschließlich ausgesuchte und hochwertige Materialien,<br />

darüber hinaus modernste Verarbeitungstechniken zum Einsatz kommen.<br />

Für diesen Wertschöpfungsprozess, der erfolgreichen Revitalisierung denkmalgeschützter<br />

Immobilien, steht die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG.<br />

Oliver Bechstedt<br />

Vorstand <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG<br />

Editorial<br />

Editorial<br />

3


4<br />

Individualität und Exklusivität Den überlieferten architektonischen<br />

Bestand kennzeichnen zwei bemerkenswerte und<br />

zugleich gegensätzliche Gestaltungen - 1870 <strong>im</strong> Stil des Neoklassizismus<br />

errichtet und ab 1934 <strong>im</strong> Stil der Moderne umgebaut<br />

- Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: Teilansicht des “Schönen Erkers” <strong>im</strong><br />

Bereich der bel étage (obere Abb.), eine der Konsolen des Erkers,<br />

Eingangsbereich mit Treppenanlage aus Betonwerkstein<br />

und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s und -profile) [Bestand 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong>. <strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Anbieter<br />

Standort I Lage<br />

Angebotenes Gebäude<br />

Wohnungsgrößen<br />

Bauleistung<br />

Bauüberwachung<br />

Fertigstellung<br />

Kaufpreise<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

Mieterwartung<br />

Mietnebenkosten<br />

Instandhaltungsrücklage<br />

Hausverwaltung<br />

Abschreibung<br />

Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />

Niederlassung Leipzig • Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />

<strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />

Leipzig, Stadtteil Zentrum-Nordwest; sehr gute Lage inmitten eines Wohnviertels sehr<br />

schöner Gründerzeitbebauung und moderner Architekturformen; das Viertel zeichnet<br />

sich durch die fußläufige Nähe zur Leipziger Innenstadt und zum Waldstraßenviertel aus,<br />

darüber hinaus vor allem durch den direkt angrenzenden natürlichen und naturnahen<br />

Raum der innerstädtischen Parkanlage Rosental am Zoologischen Garten; zahlreiche<br />

Theater und musikalische Häuser, Museen und Sammlungen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten,<br />

öffentliche und medizinische Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten<br />

sowie Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Anschluss befinden sich in kurzer Entfernung<br />

Denkmal-Sanierungsobjekt • Mehrfamilienwohnhaus mit zehn Einheiten und ca.<br />

947 m² Wohnfläche auf einer Grundstücksfläche von 410 m²<br />

ca. 84 m² bis ca. 103 m²<br />

Sanierung und Modernisierung <strong>im</strong> Außen- und Innenbereich<br />

vgl. dazu die Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

durch einen TÜV-zertifizierten Sachverständigen gemäß Vertrag über baubegleitendes<br />

Qualitätscontrolling<br />

31.03.2013 [Bezugsfertigkeit] und 31.05.2013 [Gesamtfertigstellung]<br />

Kaufpreis pro Quadratmeter 2.650,00 €/m² bis 2.800,00 €/m²<br />

Kaufpreis pro Wohneinheit von 222.865,00 € bis 288.400,00 €<br />

ca. 5,5 % des Kaufpreises zzgl. Bauzeitzinsen<br />

ca. 6,50 €/m² bis 6,90 €/m² [gemäß den langjährigen Erfahrungen des Verwalters]<br />

WEG-Verwaltung derzeit mtl. brutto 21,06 € pro Wohneinheit<br />

SE-Verwaltung derzeit mtl. brutto 20,23 € pro Wohneinheit<br />

wird mit mtl. 0,40 €/m² (Wohneinheit) gebildet<br />

Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH • Rehwagenstraße 2 • D-04288 Leipzig<br />

Denkmalabschreibung: erhöhte AfA gem. § 7i EStG (der Sanierungsaufwand beträgt<br />

geschätzt ca. 80 % vom Kaufpreis)<br />

Lineare Abschreibung: lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG, 2,5 % linear<br />

über 40 Jahre (der Altbausubstanzanteil beträgt geschätzt ca. 6 % vom Kaufpreis)<br />

<strong>Das</strong> Wohnhaus Humboldtstraße 12 a ist ein Kulturdenkmal <strong>im</strong> Sinne des § 2 des Gesetzes<br />

zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale <strong>im</strong> Freistaat Sachsen. An der Erhaltung bzw.<br />

denkmalgerechten Wiederherstellung besteht ein nachgewiesenes öffentliches Interesse.<br />

Stadt Leipzig, Auszug aus der denkmalschutzrechtlichen Stellungnahme<br />

5


6<br />

Außenarchitektur Eines der wenigen erhaltenen<br />

Zeugnisse der einst prachtvollen<br />

Gestaltung des Wohnhauses ist der mehrgeschossige<br />

Erker, der auf der Grundlage restauratorischer<br />

Befunduntersuchungen originalgetreu<br />

wiederhergestellt wird; aus dem<br />

überlieferten architektonischen Bestand liest<br />

sich eine bemerkenswerte Ausprägung von<br />

Gestaltungswillen und handwerklichem<br />

Können ab [Bestand 2011]<br />

Gegenstand dieses Prospektes ist ein Angebot der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong><br />

Hellerau AG gegr. 1908 als Prospektherausgeberin und Verkäuferin, die in Leipzig<br />

(Zentrum-Nordwest), Humboldtstraße 12 a, insgesamt zehn Wohneinheiten mit Sanierungsverpflichtung<br />

verkauft. Die angebotenen Wohneinheiten haben Wohnflächen<br />

zwischen ca. 84 m² und 103 m².<br />

<strong>Das</strong> Angebot richtet sich an Investoren, die diese Wohnungseigentumseinheiten zum<br />

Zwecke der langfristigen Vermietung bzw. zum Selbstbezug erwerben wollen. Dieses<br />

Angebot ist daher nicht geeignet für Investoren, die eine kurze Anlagedauer mit einer<br />

feststehenden Verzinsung des Kapitals während des gesamten Anlagezeitraumes<br />

und die Rückzahlung zu einem fest best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt wünschen und die nicht die<br />

mit einer Immobilienanlage verbundenen Risiken tragen wollen.<br />

Geeignet ist dieses Angebot jedoch für Investoren, die eine individuelle Kapitalanlegereigentumswohnung<br />

zum Zwecke der langfristigen sachwertunterlegten Zukunfts-<br />

bzw. Altersversorgung unter Berücksichtigung möglicher Chancen erwerben wollen.<br />

Sie müssen aber in jedem Fall nachhaltig bereit und wirtschaftlich in der Lage sein,<br />

die mit einem solchen Investment ebenso möglichen und unbedingt zu beachtenden<br />

Risiken einzugehen und die sich bei entsprechender Höhe der Fremdfinanzierung<br />

ggf. ergebende Unterdeckung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu finanzieren<br />

bzw. auszugleichen.<br />

Der vorliegende Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung der Prospektherausgeberin<br />

wahrheitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Umstände, die<br />

für die Entscheidung des Investors über die angebotene Investition von wesentlicher<br />

Bedeutung sind oder sein können. Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />

beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl für einzelne Investoren<br />

zu einzelnen Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Die Prospektherausgeberin<br />

steht für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung entsprechender<br />

Fragen interessierten Investoren bzw. deren Beratern jederzeit zur Verfügung.<br />

Keine Verantwortung kann für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen zusätzlichen<br />

EDV-Berechnungen bzw. über den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen<br />

übernommen werden, da diese von der Prospektherausgeberin nicht geprüft<br />

wurden bzw. dieser i.d.R. nicht bekannt sind. Die Prospektherausgeberin überprüft<br />

auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Investors <strong>im</strong> Rahmen seiner individuellen<br />

Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Ankommen und Wohlfühlen Außen- und innenarchitektonisch<br />

ist vor allem die vielschichtige Ausgestaltung des Kulturdenkmals<br />

hervorzuheben - Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: die Linienführungen<br />

des Treppengeländers und der Wandgestaltung wurden<br />

1934 in der Analogie eines Sichtfensters explizit aufeinander abgest<strong>im</strong>mt<br />

(obere Abb.), Konsolen des “Schönen Erkers” (1870),<br />

Handlauf (1934) und in ihrer Ausführung überlieferte zweiflügelige<br />

Innentüren aus dem Jahre 1870 [Bestand 2011]<br />

<strong>Das</strong> Angebot <strong>im</strong> Überblick<br />

7


8<br />

Die Chancen und Risiken<br />

Individualität und Exklusivität<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

AG steht für in sich schlüssige,<br />

ertragsorientierte und nachhaltige<br />

Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />

hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />

Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />

zu schaffen - Beispiel: <strong>Villa</strong><br />

am Kees´schen Park in Markkleeberg,<br />

Karl-Liebknecht-Straße 20 (vgl. dazu<br />

weiterführend die Abb. auf den Seiten<br />

9 bis 15 und 86)<br />

[Aufnahmen 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Aktuell in Immobilien zu investieren, bedeutet eine gute Chance zur Wertsteigerung<br />

wahrzunehmen, da momentan - betrachtet auf einen 30-Jahres-Zeitraum - relativ<br />

niedrige Grundstückswerte, Baupreise und Zinsniveaus zu verzeichnen sind. Im Vergleich<br />

zu anderen Kapitalanlageformen ist eine Immobilie grundsätzlich als wertbeständig<br />

und relativ krisensicher zu bezeichnen. <strong>Das</strong> Eigentum genießt besonderen<br />

Schutz und ist grundsätzlich nicht entziehbar. Inflationäre Tendenzen, wie sie aufgrund<br />

der aktuellen Geldmarktpolitik befürchtet werden, sind aufgrund der beschränkten<br />

Verfügbarkeit von Grund und Boden regelmäßig nicht zu erwarten, weshalb<br />

langfristig betrachtet eine gute Chance zur Wertsteigerung besteht. In jeder<br />

Phase der Haltedauer besteht aber auch das Risiko von Wertverlusten. Insofern birgt<br />

das angebotene Investment - wie jede andere Kapitalanlage auch - nicht nur Chancen,<br />

sondern auch Risiken. Mit diesem Kapitel will die Verkäuferin den Erwerber<br />

möglichst umfassend auch über oftmals sehr unwahrscheinliche, jedoch potenziell<br />

denkbare Risiken aufklären.<br />

Nachfolgend werden daher zehn der wichtigsten Faktoren zur Beurteilung der Chancen<br />

und Risiken bei Immobilieninvestitionen dargestellt. Essentiell für ein erfolgreiches<br />

Immobilieninvestment sind demnach zuverlässige Vertragspartner, eine rechtssichere<br />

Vertragsgestaltung, ein guter Standort, moderne und qualitativ hochwertige<br />

Baumaßnahmen, ein durchdachtes Nutzungskonzept, eine ordentliche Verwaltung,<br />

eine weitsichtige Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung, eine größtmögliche<br />

Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung und die opt<strong>im</strong>ale Ausnutzung<br />

von steuerlichen Vorteilen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechende Beurteilung aktuell <strong>im</strong>mer nur<br />

eine Bestandsaufnahme darstellen kann und zukünftige Betrachtungen zwangläufig<br />

nur Prognosecharakter haben. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass die<br />

dargestellten Chancen und Risiken auch kumuliert, das heißt gehäuft auftreten können.<br />

Konkret ist denkbar, dass ein Investor <strong>im</strong> ungünstigsten Fall durch die gleichzeitige<br />

Realisierung mehrerer Risiken in den persönlichen Vermögensverfall gerät, indem<br />

er beispielsweise bei hoher Fremdfinanzierung, die dazu führt, dass die Einnahmen<br />

die Ausgaben einschließlich Zinsen und Tilgung nicht decken, nicht in der Lage<br />

ist, die so entstandene Unterdeckung durch sein persönliches, gegebenenfalls sich<br />

auch verschlechterndes Einkommen und/oder Vermögen, zu finanzieren bzw. auszugleichen.<br />

1. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die Wahl des richtigen Partners von großer Bedeutung.<br />

Dies gilt sowohl für die Verkäufer als aber auch für die Käuferseite.<br />

Verkäufer und Prospektherausgeber ist die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG<br />

gegr. 1908, Niederlassung Leipzig. Die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr.<br />

1908 schließt und hält daher nur Verträge mit Käufern, bei denen die Annahme ge-<br />

Die Chancen und Risiken<br />

Was wir gestalten können, darf nicht als Problem gesehen werden, sondern vielmehr als<br />

Chance für ein Handeln in einer offenen Zukunft. Deren Qualität wird von dem abhängen,<br />

was wir heute tun.<br />

Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, deutscher Politiker, Honorarprofessor und Bundesforschungsminister a. D. (1935)<br />

9


10<br />

rechtfertigt ist, dass die für die Investition erforderlichen Eigenmittel<br />

zur Verfügung stehen und auch etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind.<br />

Umgekehrt offenbart die Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau<br />

AG gegr. 1908 bzw. deren <strong>Gesellschaft</strong>er ihre wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse sowie ihre Leistungsfähigkeit unter anderem durch<br />

die in der Vergangenheit allein oder mit Kooperationspartnern<br />

realisierten Referenzprojekte, die zum Teil auch in diesem Prospekt<br />

abgedruckt sind.<br />

2. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird der Kauf von Teil- und<br />

Wohnungseigentum <strong>im</strong> Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Ferner wird ein Verwaltervertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum geschlossen, in welchen der Erwerber<br />

eintritt (siehe hierzu „6. Verwaltung“). Daneben kann der Er-<br />

Revitalisierung Fassadendetail der <strong>Villa</strong><br />

am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />

Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />

werber erklären, mit der Hausverwaltung ein Mietverwaltervertrag<br />

(siehe hierzu „5. Nutzungskonzept“ und „6. Verwaltung“)<br />

zu schließen. Eine Mietgarantie wird angeboten (siehe hierzu<br />

„5.2 Vermietung“).<br />

Der hier angebotene Erwerb einer noch zu sanierenden Eigentumswohnung<br />

erfolgt <strong>im</strong> Wege eines Bauträgerkaufvertrages<br />

zu einem Festpreis. Demnach erhält der Erwerber eine schlüsselfertig<br />

modernisierte bzw. hergestellte Wohnung, wobei das<br />

Risiko von Kostensteigerungen oder anderen Baurisiken der<br />

Verkäufer trägt. Zahlungen an den Verkäufer erfolgen unter<br />

Beachtung der Erwerbersicherung nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />

nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat, wie auch Bauleistungen<br />

durch den Verkäufer erbracht wurden. Der Verkäufer steht<br />

darüber hinaus für die schlüsselfertige Bezugsfertigkeit des<br />

Sondereigentums bis zu dem <strong>im</strong> Notarvertrag bezeichneten<br />

Termin ein. Ein Käufer, der Verbraucher ist, erhält eine Sicherheit<br />

für die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjektes ohne<br />

wesentliche Mängel in Form eines Einbehaltes von 5 % des<br />

Kaufpreises bei der ersten Abschlagszahlung oder einer entsprechenden<br />

Sicherheit. Diese Fertigstellungssicherheit gemäß<br />

§ 632a BGB schließt nicht aus, dass Vertragsstörungen eintreten<br />

und das Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt wird,<br />

obwohl der Erwerber Zahlung an den Verkäufer leistete. Nach<br />

Abnahme gewährleistet der Verkäufer dem Erwerber fünf Jahre<br />

ordentliche Mängelbeseitigung auf ihre Bauleistungen am Gebäude.<br />

Demgegenüber steht das Risiko, wenn der Verkäufer leistungsunfähig<br />

wird, dass Herstellungsansprüche nur bedingt oder gar<br />

nicht gegen sie durchgesetzt werden können. Bei der Sicherung<br />

der MaBV durch Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt<br />

ist zu berücksichtigen, dass nur die Sicherheit besteht,<br />

dass Zahlungen von der Fertigstellung und der Beseitigung von<br />

Mängeln abhängig gemacht werden können. Gleiches gilt für<br />

die zuvor erwähnte Fertigstellungssicherheit gemäß § 632a<br />

BGB in Höhe von 5 % des Kaufpreises, wenn diese durch Einbehalt<br />

von den Raten oder Stellung einer Sicherheit durch den<br />

Verkäufer realisiert wird. Sobald vollständig gezahlt bzw. die<br />

Sicherheit zurückgegeben wurde oder weitergehende Ansprüche<br />

gegen den Verkäufer entstehen (z. B. Schadenersatz wegen<br />

der mit dem Ankauf verbundenen Nebenkosten, wegen eintretender<br />

Verzögerungsschäden, wegen Miet-/Nutzungsausfalls,<br />

wegen entgangener Steuervorteile, wegen Mängeln nach vorbehaltloser<br />

Abnahme oder für Finanzierungsaufwand <strong>im</strong> Falle<br />

der Vertragsrückabwicklung), trägt der Käufer das Risiko der<br />

fehlenden Leistungsfähigkeit des Verkäufers.<br />

Bei der Bewertung der vertraglichen Bindungen können sich<br />

weitere nicht auszuschließende Risiken realisieren, wenn der<br />

Verkäufer als Vertragspartner des Käufers aus wirtschaftlichen<br />

Gründen seine Verpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag<br />

nicht erfüllen kann, zum Beispiel wenn er in Insolvenz gerät.<br />

Bei Insolvenz des Bauträgers/Verkäufers hat der Käufer<br />

nach Bildung des Wohn- und Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung <strong>im</strong> Grundbuch die Sicherheit<br />

auf Übertragung des erworbenen <strong>Objekt</strong>es. Die dingliche<br />

Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung beinhaltet jedoch<br />

keine Sicherung des Anspruchs auf Fertigstellung der<br />

Baumaßnahmen. Der Erwerber muss möglicherweise in Absprache<br />

mit den übrigen Investoren die Modernisierung bzw.<br />

den Ausbau teilweise oder vollständig in eigener Verantwortung<br />

durchführen lassen, wenn der Verkäufer leistungsunfähig<br />

ist. Die Kosten hierfür kann er <strong>im</strong> Wege des Schadenersatzes<br />

oder der Minderung verlangen beziehungsweise gegen den<br />

Kaufpreis stellen. Trotzdem kann dies dazu führen, dass die<br />

Baumaßnahmen überhaupt nicht oder nur teilweise durchgeführt<br />

werden, mit der Folge, dass der Investor die Zinsen und<br />

die Tilgung für die anteilig bereits gegebenenfalls aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung bzw. die gesamte Darlehenssumme<br />

(zurück) zu zahlen hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen.<br />

Selbst wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen und die Wohnung<br />

in bezugsfertigem Zustand übergeben wurde, können ab<br />

Abnahme bestehende Gewährleistungsansprüche verloren<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


gehen, wenn der Bauträger nach der Übergabe in Insolvenz<br />

gerät. Dem Erwerber ist es andererseits bei einem vertragsgerechten<br />

Verhalten durch seinen Vertragspartner nach dem Gesetz<br />

grundsätzlich nicht gestattet, die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />

zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag<br />

zu erklären. Solche Möglichkeiten bestehen in der Regel<br />

nur, wenn sich der Verkäufer seinerseits vertragswidrig verhält.<br />

Gründe, die in der Person des Erwerbers liegen, zum Beispiel<br />

Finanzierungsschwierigkeiten, oder einseitige Motive in der<br />

Person des Erwerbers, zum Beispiel der <strong>im</strong> Nachhinein auftretende<br />

Wunsch, die Erwerbskosten für eine andere Vermögensanlage<br />

oder die private Lebensführung zu verwenden, gestatten<br />

nicht den Rücktritt vom Vertrag. Den Erwerber trifft deshalb<br />

das Risiko, dass er am Grundstückskauf festhalten muss, auch<br />

wenn er auf Grund seiner persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse daran nicht (mehr) festhalten will.<br />

Schließlich können sich bei einer grundsätzlich vertragsgerechten<br />

Durchführung des Vorhabens Risiken realisieren. Zum<br />

Beispiel kann sich selbst bei einer etwaig zugesagten Bezugsfertigkeit<br />

die Baudurchführung verzögern, bedingt durch Sonderwünsche,<br />

durch Streik oder eine von der Berufsvertretung<br />

der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung <strong>im</strong> Betrieb des Bauträgers<br />

oder einen unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb,<br />

durch höhere Gewalt, von der zuständigen Behörde bzw.<br />

durch berufsständische Vereinigung best<strong>im</strong>mte und anerkannte<br />

Schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen etc..<br />

Die Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung geht die Prospektherausgeberin davon<br />

aus, dass bis auf kleinere Auflagen das Projekt wie <strong>im</strong> Prospekt<br />

beschrieben gebaut werden kann. Der Käufer trägt trotzdem<br />

das potentielle Risiko, dass die geplanten Maßnahmen ganz<br />

oder teilweise nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht<br />

gebilligt oder genehmigt werden.<br />

Der Verkäufer führt das Bauvorhaben in eigenem Namen und<br />

auf eigene Rechnung durch. Steuerliche Abschreibungen für<br />

den Kaufgegenstand werden von ihm nicht in Anspruch genommen.<br />

Der Verkäufer verspricht jedoch, bei der Beschaffung<br />

der steuerlichen Bescheinigungen behilflich zu sein, ohne<br />

hierfür eine Gewähr zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes<br />

Gebäude handelt, so dass die Sanierungsmaßnahmen<br />

zur Erhaltung des Denkmals potenziell erhöht abgeschrieben<br />

werden können. Nach der Vertragsgestaltung wird hierfür<br />

jedoch keine Gewähr übernommen.<br />

3. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom Standort<br />

ab. Hierbei wird unterschieden zwischen Aktivräumen (es ziehen<br />

mehr Leute in die Gegend) und Passivräumen (es ziehen<br />

aus der Gegend mehr Leute weg). Gleichzeitig ist weiter zu unterscheiden<br />

zwischen dem so genannten Makrostandort (Stadt,<br />

in welcher sich die Investition befindet) und dem so genannten<br />

Mikrostandort (Stadtteil/Gegend, in dem sich die Immobilie<br />

befindet).<br />

Die Chancen und Risiken<br />

Bemerkenswert an der vorliegenden Immobilie ist die Eigenschaft<br />

der Gebäude bzw. des Gebäudes in der Humboldtstraße<br />

12a in Leipzig als Kulturdenkmal. Vorteilhaft hieran ist, dass<br />

hinsichtlich der Sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />

Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7i EStG<br />

vorliegen (siehe hierzu insbesondere „Die steuerlichen Auswirkungen“).<br />

Demgegenüber stehen die öffentlich rechtlichen Beschränkungen<br />

nach den Best<strong>im</strong>mungen des Sächsischen<br />

Denkmalschutzgesetzes, an die sich der Verkäufer und in der<br />

Folgezeit auch der Käufer zu halten haben. Soweit von diesen<br />

Beschränkungen das Projekt als solches betroffen ist, trägt das<br />

diesbezügliche Risiko vorrangig der Bauträger. Unter anderem<br />

sind die Auflagen des Denkmalschutzes <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit der Sanierung und Modernisierung des Gebäudes zu beachten.<br />

<strong>Das</strong> Umfeld des Hauses, in der sich die erworbene Eigentumswohnung<br />

befindet, sowie die Entwicklung der Mieten und Im-<br />

mobilienpreise können sich - auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen - zum Vorteil, aber auch nachteilig<br />

verändern, was erhebliche Auswirkungen auf die Werthaltigkeit<br />

der Eigentumswohnung haben kann. Der angebotene<br />

Standort ist <strong>im</strong> Übrigen <strong>im</strong> Prospekt eingehend beschrieben.<br />

4. Qualität der Baumaßnahmen<br />

...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />

mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

[Aufnahme 2011]<br />

Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich vom nachfrageorientierten<br />

und modernen Wohnverhältnissen angepassten Zuschnitt<br />

sowie den üblicherweise gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />

ab. Daneben ist selbstverständlich auch die Bauqualität<br />

für die Werthaltigkeit des Investments entscheidend.<br />

Vorliegend richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />

Umsetzung der <strong>im</strong> Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

11


12<br />

Baubeschreibung sowie Ausstattung. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass be<strong>im</strong> Bau offensichtliche oder verdeckte Mängel<br />

auftreten. Bei der beabsichtigten Altbaumodernisierung ist<br />

nicht auszuschließen, dass konstruktionsbedingte negative Abweichungen<br />

von beispielsweise DIN-Soll-Normen für Neubauten<br />

zur tatsächlichen Ausführung auftreten (zum Beispiel<br />

hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz). Sofern quantitative Änderungen<br />

der Wohnfläche (+/- 3 %) und der Raumaufteilung<br />

eintreten, haben diese nach der vertraglichen Gestaltung keinen<br />

Einfluss auf den Preis und auf den sonstigen Vertragsinhalt.<br />

Kaufpreisminderungen oder -erhöhungen sind demnach erst<br />

angezeigt, wenn diese Toleranzschwelle von 3 % überschritten<br />

ist. Die Wohnflächenberechnung erfolgte nach der Wohnflächenverordnung,<br />

wobei Balkone und Austritte mit der Hälfte<br />

ihrer Grundfläche angesetzt werden. Die Verkäuferin weist dazu<br />

ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber für Rechtsgeschäfte<br />

ab dem 01.01.2004 durch eine Neuregelung <strong>im</strong><br />

Rahmen der Wohnflächenverordnung eine veränderte Flä-<br />

Revitalisierung Treppenhausdetail der <strong>Villa</strong><br />

am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />

Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />

chenberechnung (Ansatz der Balkone mit ¼ ihrer Grundfläche)<br />

vorschreibt, welche nach dem Wortlaut der Verordnung<br />

nur für preisgebundenen Wohnraum verbindlich ist. Zur Vermeidung<br />

von Unsicherheiten bei der Berechnung von Balkon-,<br />

Loggia- und Terrassenflächen ist nach den Plänen <strong>im</strong> Ergebnis<br />

vorgesehen, dass vorgenannte, dem Vertragsgegenstand zugeordnete<br />

Bereiche bei der Wohnflächenermittlung zu 50 %<br />

anzurechnen sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Vermietung und Nebenkostenabrechnung<br />

auch für nicht preisgebundenen Wohnraum eine Flächenberechnung<br />

nach der Wohnflächenverordnung ohne Einschränkung<br />

möglicherweise bindend sein kann.<br />

Zur individuellen Beschreibung des Anlageobjektes, den konkreten<br />

Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung und<br />

Ausstattung und der Abnahme durch einen Sachverständigen<br />

wird auf die weiteren Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />

5. Nutzungskonzept<br />

Die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich sowohl<br />

zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der so genannten<br />

Selbstnutzer-Eigentumswohnung <strong>im</strong> Verkaufsfall den<br />

Nachteil, dass diese - wenn sie nicht wieder entmietet sind - für<br />

die Käufergruppe Selbstnutzer in der Regel ausfallen. Deshalb<br />

kommen vermietete Eigentumswohnungen in erster Linie für<br />

andere Kapitalanleger in Betracht, die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />

mit alternativen Kapitalanlagen anstellen, was bei<br />

nicht ausreichend langer Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />

des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber der investierten<br />

Gesamtsumme (Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />

etc.) führen kann. Eine vermietete Eigentumswohnung ist<br />

deshalb als so genannte Generationeninvestition ein vor allem<br />

langfristig zu betrachtendes Engagement, weil <strong>im</strong> Gesamtkaufpreis<br />

unter anderem auch Kosten für Vertrieb und Marketing<br />

enthalten sind, die neben der dann erneut fällig werdenden<br />

Grunderwerbsteuer sowie der Notargebühren etc. bei einem<br />

Weiterverkauf unter Umständen nicht realisiert werden<br />

können beziehungsweise wieder anfielen und dadurch den<br />

Verkaufspreis und somit die Gesamtrentabilität schmälern.<br />

Hinzukommt, dass bei einer Weiterveräußerung für den Zweiterwerber<br />

Sonderabschreibungen entfallen, weshalb der zu erzielende<br />

Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung<br />

gewöhnlich niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />

5.1 Selbstnutzung<br />

Sofern der Käufer beabsichtigt die Wohnung selbst zu nutzen,<br />

ist zu beachten, dass der Käufer nicht selten Sonderwünsche<br />

bei der Raumaufteilung oder der Ausstattung seiner Wohnung<br />

hat. Diese müssen so früh als möglich be<strong>im</strong> Bauträger angemeldet<br />

und mit diesem abgesprochen werden, da anderenfalls<br />

eine Berücksichtigung aufgrund des geplanten zügigen Baufortschritts<br />

nicht oder nur schwer möglich ist. Sonderwünsche<br />

können gegebenenfalls zu Kostenerhöhungen und einer Bauzeitverlängerung<br />

führen, für die der Käufer haftet. Da die Kosten<br />

der Mietgarantie <strong>im</strong> Kaufpreis enthalten sind, sollte sich der<br />

Käufer bei Vertragsunterzeichnung mit dem Verkäufer absprechen,<br />

ob die Mietgarantie entfallen kann, wenn eine Selbstnutzung<br />

beabsichtigt ist. Ein Anspruch auf Änderung der Angebotspreise<br />

besteht grundsätzlich nicht.<br />

5.2 Vermietung<br />

Entscheidet sich der Käufer dagegen für die Vermietung,<br />

kommt es für seine Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />

beziehungsweise den Mietertrag der Eigentumswohnung<br />

an. Aufgrund des Standortes, der Wohnungsgrößen sowie<br />

der Architektur geht der Prospektherausgeber von einer<br />

potenziell guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen aus,<br />

weshalb vom Verkäufer den Käufern eine Mietgarantie ange-<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


oten werden kann. Die Verkäuferin übern<strong>im</strong>mt dementsprechend<br />

für eine Laufzeit von 12 Monate die Mietgarantie für die<br />

erworbene Einheit. Die Mietgarantie erfasst nicht die Bewirtschaftungskosten<br />

und Nebenkosten. Der Erwerber trägt deshalb<br />

das Risiko, dass er trotz Mietgarantie Kosten hat, mit denen<br />

er nicht rechnet. Zum Beispiel können unerwartete Kosten<br />

durch außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen entstehen,<br />

die durch die Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt sind.<br />

Betriebskostenumlagen können bei Mietern nicht realisiert<br />

werden.<br />

Die tatsächlichen Mieterträge in den verschiedenen Wohneinheiten<br />

sind unterschiedlich. Die vorgesehene Mietgarantie liegt<br />

zum Teil über den tatsächlich aktuellen vereinbarten Mieten<br />

und kann auch über der Miethöhe liegen, die in absehbarer<br />

Zeit durch Mieterhöhungen erzielt werden kann. Eine Gewähr<br />

für die Bonität des aktuellen und eventuell eines neu einziehenden<br />

Mieters kann nicht übernommen werden. Der Erwerber<br />

trägt deshalb das Risiko, dass er nach Ablauf der Mietgarantie<br />

nicht die erwarteten Mieteinnahmen erzielt. Die zu beanspruchende<br />

Miete kann geringer sein als die Mietgarantie. Mieter<br />

können zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sein. Schließlich<br />

ist zu beachten, dass die Mietgarantie erst ab Beginn des<br />

dritten auf die bezugsfertige Herstellung folgenden Monats geleistet<br />

wird, der Käufer aber schon ab dem Zeitpunkt der bezugsfertigen<br />

Herstellung und des Besitzübergangs die Bewirtschaftungskosten,<br />

insbesondere die Hausgelder für die Wohnungseigentümergemeinschaft,<br />

zu zahlen hat.<br />

Trotz der Mietgarantie ist dem Erwerber anzuraten, auch ein<br />

gewisses Leerstands- und damit Mietausfallrisiko einzukalkulieren.<br />

Nach Ablauf der Garantie trägt der Erwerber das Risiko<br />

für die Übernahme und die Begleichung der Miete und der Betriebskosten<br />

durch den Mieter. Außerdem trägt der Erwerber<br />

das Risiko, auf eigene Kosten für eine Neuvermietung sorgen<br />

zu müssen und die Kosten tragen zu müssen, um seine Rechte<br />

gegenüber den Mietern durchzusetzen. Bei Nichtzahlung der<br />

Miete muss er die Kosten und die Risiken einer Räumungs- und<br />

Zahlungsklage oder eine Vollstreckung gegenüber dem Mieter<br />

tragen.<br />

Der Erwerber muss außerdem damit rechnen, dass es nicht<br />

möglich ist, die gegenwärtig vereinbarten Mieten, die unter der<br />

Mietgarantie liegen können, in der Zukunft in nennenswertem<br />

Umfang erhöhen zu können. Der Erwerber ist bei Mieterhöhungsverlangen<br />

zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

auf die ortsüblichen Vergleichsmieten beschränkt. Mieterhöhungsverlangen<br />

sind nur nach Ablauf best<strong>im</strong>mter Fristen<br />

seit der letzten Mieterhöhung möglich und in der Höhe nach<br />

auf eine Kappungsgrenze beschränkt. Der Erwerber trägt deshalb<br />

das Risiko, nur in eingeschränktem Umfang eine Erhöhung<br />

und Anpassung der Miete verlangen zu können.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des <strong>Objekt</strong>es hängt schließlich auch von<br />

der Leistungsfähigkeit des Mietgaranten ab. Wenn der Mietgarant<br />

zahlungsunfähig wird oder aus anderen Gründen die Mietgarantieleistungen<br />

nicht erbringt, trifft den Erwerber das Risiko<br />

die vorhergesehenen Mieteinnahmen nicht zu realisieren.<br />

Soweit <strong>im</strong> Prospekt oder in Berechnungsbeispielen Mieterwartungen<br />

formuliert werden, kann hierfür keine Garantie über-<br />

Die Chancen und Risiken<br />

nommen werden. Die Angaben zur Mieterwartung basieren<br />

üblicherweise auf Recherchen zur ortsüblichen und nachhaltig<br />

erzielbaren Miete, die jedoch einer Veränderung unterliegen<br />

kann.<br />

Die Bonität der Mieter wird in der Regel anhand marktüblicher<br />

Kriterien überprüft (Selbstauskunft), wobei sich diese selbstverständlich<br />

auch <strong>im</strong> Laufe der Zeit (beispielsweise durch Verlust<br />

des Arbeitsplatzes) nachteilig verändern kann. Gleichzeitig ist<br />

zu berücksichtigen, dass trotz vorliegender Bezugsfertigkeit und<br />

Erteilung eines Vermittlungsauftrags die erste Vermietung bis<br />

zu mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Während dieser<br />

Zeit hat der Erwerber keine Mieteinnahmen und muss der<br />

Erwerber eine sich ergebende Finanzierungslücke aus eigenen<br />

Mitteln abdecken. Im <strong>Detail</strong> sollte sich der Erwerber hierzu mit<br />

der Verkäuferin bzw. Hausverwaltung abst<strong>im</strong>men.<br />

Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, die zugleich<br />

Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />

mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

[Aufnahme 2011]<br />

ist, bietet die Übernahme von Mietverwaltungsleistungen je<br />

Wohnungseigentum für derzeit monatlich 20,23 € inklusive<br />

der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Falls der Käufer<br />

sich nicht für den Abschluss eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />

entscheidet, muss er selbst alle Aufgaben übernehmen,<br />

die sich <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Vermietung ergeben,<br />

wie zum Beispiel:<br />

• gegebenenfalls kostenpflichtige Mietersuche,<br />

• Abschluss der Mietverträge,<br />

• Überwachung der Mieteingänge,<br />

• Einforderung rückständiger Mieten,<br />

• Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen und<br />

• Durchführung der Anschlussvermietungen.<br />

Dies sollte er bei seiner Rentabilitätsberechnung berücksichtigen.<br />

Dazu kommt der Besuch der jährlich stattfindenden Ei-<br />

13


14<br />

gentümerversammlung zur Wahrung der Interessen gegenüber<br />

den anderen Wohnungseigentümern in der Hausgemeinschaft.<br />

6. Verwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

Eine Immobilie muss verwaltet werden. Die Qualität der Verwaltung<br />

entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit einer<br />

Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche<br />

Wertsteigerung. Zur Verwaltung einer Immobilie gehören<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

sowie des Sondereigentums.<br />

Zu den Aufgaben und Pflichten des Verwalters nach dem WEG<br />

(Wohnungseigentumsverwalter) für das Gemeinschaftseigentum<br />

und des Mietverwalters - <strong>im</strong> Fall der Beauftragung eines<br />

Mietverwalters - wird auf die Ausführungen zum „Rechtlichen<br />

Konzept“ verwiesen. Durch die Tätigkeit des Verwalters kann<br />

Revitalisierung Treppenhausdetail der <strong>Villa</strong><br />

am Kees’schen Park - vor der umfangreichen<br />

Neugestaltung... [Bestand 2010]<br />

sich der Gesamtzustand der Wohnanlage wie auch die Mieterstruktur<br />

positiv oder negativ verändern. So entscheidet z. B. der<br />

eingesetzte Mietverwalter durch die Auswahl der Mieter (Bonität/soziales<br />

Verhalten) maßgeblich über den Erfolg der Immobilieninvestition.<br />

Er entscheidet regelmäßig über die Höhe des<br />

abzuschließenden Mietvertrages und der von den Mietern zu<br />

entrichtenden Umlagen, indem er zum Beispiel wirtschaftlich<br />

eigenständig entscheiden muss, ob er in einer eher schlechten<br />

Vermietungsphase die Mieten senkt, um eine Vermietung zu realisieren.<br />

Ungeachtet dessen kann selbstverständlich kein Verwalter<br />

garantieren, ob beispielsweise nach Ablauf einer best<strong>im</strong>mten<br />

Zeit die Wohnung tatsächlich vermietet ist beziehungsweise<br />

der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

kann beziehungsweise nachkommt.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie besteht die Gefahr<br />

der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit sowie<br />

vermeidbarer Reparaturaufwendungen. Zu einer gewissenhaften<br />

Verwaltung gehört zum Beispiel auch die sorgfältige<br />

Pflege der Außenanlagen. Ein guter WEG -Verwalter schafft es<br />

darüber hinaus, die von ihm vertretene Eigentümergemeinschaft<br />

„an einem Strang“ ziehen zu lassen, insbesondere bei<br />

wichtigen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen zum<br />

Beispiel zu beschließender Sonderumlagen, der Durchsetzung<br />

von Gewährleistungsansprüchen oder dem Vorgehen gegen<br />

mit Hausgeld säumigen Miteigentümern.<br />

Neben der Sondereigentumsverwaltung beziehungsweise der<br />

Mietverwaltung benötigen alle Käufer als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft<br />

einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum.<br />

Im vorliegenden <strong>Objekt</strong> wird zum ersten Verwalter die<br />

Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH bestellt. Die<br />

monatlich hierfür entstehenden Kosten in Höhe von € 21,06 je<br />

Wohnungseigentum inkl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

trägt ebenfalls von Anfang an der Käufer und sind von<br />

diesem in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen.<br />

Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht auf die Mieter<br />

umgelegt werden. Zu weiteren Gebühren für besondere<br />

Leistungen der Verwalterin und den Bewirtschaftungskosten<br />

wird auf die Angaben <strong>im</strong> Angebot nebst Anlagen zum Prospekt<br />

verwiesen. <strong>Das</strong> rechtliche Konzept der Verträge ist in diesem<br />

Prospekt gesondert erläutert.<br />

Der Erwerber von Wohn-/Teileigentum als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

ist in der Nutzung seines Eigentums<br />

durch die Rechte der anderen Miteigentümer beschränkt.<br />

Es besteht eine Verpflichtung, das gemeinschaftliche<br />

Eigentum ordnungsgemäß zu verwalten. Die jeweiligen Eigentümer<br />

haben hierbei zusammenzuwirken. Sie sind verpflichtet,<br />

Beiträge zu leisten, insbesondere in finanzieller Hinsicht, selbst<br />

wenn sie einzelne Maßnahmen für interessenwidrig oder<br />

zweckwidrig halten sollten. Best<strong>im</strong>mte Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

können mit der Mehrheit der St<strong>im</strong>men beschlossen<br />

werden. Konfliktlagen aus der Gemeinschaftsbezogenheit sind<br />

denkbar. Beispielhaft sei erwähnt, dass die wirksame Geltendmachung<br />

von Gewährleistungsmängeln <strong>im</strong> Bereich des Gemeinschaftseigentums,<br />

je nachdem, welche konkreten Ansprüche<br />

geltend gemacht werden (Schadenersatz, Kaufpreisminderung<br />

etc.), ein Zusammenwirken der Eigentümer und die<br />

Herbeiführung einer geeigneten Beschlusslage voraussetzt.<br />

Be<strong>im</strong> Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu<br />

beachten, dass spezifische Kosten entstehen können, die bei<br />

einem Alleineigentümer nicht unbedingt entstehen würden. Ein<br />

subjektiver Wunsch nach sparsamen Lösungen oder Eigenleistungen<br />

wird sich möglicherweise nicht in jedem Fall durchsetzen<br />

können. Die Gemeinschaftsbezogenheit der Eigentümerstellung<br />

bewirkt auch eine Abhängigkeit von den anderen<br />

Miteigentümern. Es kann sein, dass ein Miteigentümer beharrlich<br />

die Hausordnung und die Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

(Miteigentumsordnung, Beschlüsse,<br />

etc.) missachtet und dadurch anderen Eigentümer<br />

oder Dritten Nachteile zufügt oder diese belästigt.<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Problematisch kann werden, wenn ein Eigentümer in finanzieller<br />

Hinsicht nicht mehr in der Lage ist, seine Beiträge zur Bewirtschaftung<br />

des jeweiligen <strong>Objekt</strong>es zu leisten. Sollte ein Miteigentümer<br />

in Vermögensverfall und mit Wohngeldzahlungen<br />

ausfallen, bestehen die Verpflichtungen der anderen Eigentümer<br />

zur ordnungsgemäßen Verwaltung fort. Auch haftet die<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft für gegenüber Dritten begründeten<br />

Forderungen <strong>im</strong> Außenverhältnis. Jeder Eigentümer<br />

haftet einem Gläubiger der Gemeinschaft nach dem Verhältnis<br />

seines Miteigentumsanteils. Mithin ist denkbar, dass Betriebskosten<br />

für Wohnungen zu tragen sind, für die keine Wohngeldzahlungen<br />

erlangt werden können. Die gesetzlichen Möglichkeiten,<br />

in solchen Fällen eine Einziehung der Wohnung herbeizuführen,<br />

sind unter anderem in finanzieller Hinsicht mit Problemen<br />

behaftet.<br />

7. Pflege-, Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet, ist<br />

gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen Planung gehört<br />

die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig notwendig werdende<br />

Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden Teilungserklärung<br />

ist demnach die regelmäßige Einzahlung einer Instandhaltungsrücklage<br />

für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums und eine gesonderte Instandhaltungsrücklage<br />

für jede Wirtschaftseinheit vorgesehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Eigentümerversammlung festgelegt.<br />

Sie kann sich aufgrund eines Beschlusses der Eigentümerversammlung<br />

erhöhen, aber auch ermäßigen. Die Instandhaltungsrücklage<br />

wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen<br />

am Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Dach, Fassade,<br />

Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />

gezahlt werden können. Erfahrungsgemäß fallen<br />

vor allem in den Anfangsjahren geringere Ausgaben als die<br />

vorgesehene Instandhaltungsrücklage an. Die Instandhaltungsrücklage<br />

erhöht sich somit sukzessive und steht in späteren<br />

Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zur<br />

Verfügung. Erzielt die Eigentümergemeinschaft durch das Anlegen<br />

der Instandhaltungsrücklage Zinserträge, so wird hiervon<br />

die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />

Als Kalkulationsgrundlage werden <strong>im</strong> hier vorliegenden Angebot<br />

die anfänglichen monatlichen Einzahlungen der Käufer in<br />

die Instandhaltungsrücklage mit pauschal € 0,40 m² pro Monat<br />

vorgesehen. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer<br />

der Verschleißbauteile ermittelt wurde, ist die<br />

Instandhaltungsrücklage langfristig ggf. zu gering bemessen.<br />

Sofern die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />

der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche<br />

Kosten vom Wohnungseigentümer zu tragen (Sonderumlagen).<br />

Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus<br />

von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung des<br />

Wohngebäudes erforderlich sein kann. Bedingt wird diese Erneuerung<br />

durch den Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung<br />

an geänderte Wohnbedürfnisse. Es ist möglich, dass<br />

bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher erhebliche zusätzliche finanzielle<br />

Mittel für die Modernisierung und Instandhaltung der<br />

Die Chancen und Risiken<br />

Immobilie zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch für die<br />

Heizungsanlage etc. sind sinnvollerweise Instandhaltungsrücklagen<br />

(bspw. für Reparaturen etc.) zu bilden. Zum heutigen<br />

Stand sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />

Aussagen möglich.<br />

Auch bei einer umfassenden Sanierung und Modernisierung<br />

sowie einem durchdachten Ausbau können während der Restnutzungsdauer<br />

der Einheiten sowohl bei Altbauten als auch bei<br />

Neubauten weitere Anpassungen an die künftigen Bedürfnisse<br />

und Wünsche der Mieter erforderlich werden (zum Beispiel bezüglich<br />

Ausstattung, Wohnungsgrundrisse, Mult<strong>im</strong>edia und<br />

Ähnliches). Die Kosten für solche Maßnahmen sind durch die<br />

zu bildende Instandhaltungsrücklage regelmäßig nicht abgedeckt.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Käufer die Kosten etwaiger<br />

Reparaturen an seinem Sondereigentum selbst zu tragen<br />

hat, soweit er vom Mieter oder Dritten keinen Ersatz verlangen<br />

kann. Insofern ist zu empfehlen, auch hierfür von Anfang an<br />

Rücklagen zu bilden und diese in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen.<br />

8. Kosten und Finanzierung<br />

...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />

mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

[Aufnahme 2011]<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt in der Regel aus Eigenkapital<br />

und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise auch die<br />

Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten sowie<br />

Grunderwerbssteuer) sowie gegebenenfalls entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />

(für die Zeit der ersten Ratenzahlung<br />

ab Erwerb/Baubeginn bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat,<br />

die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzurechnen sind.<br />

15


Die genannten Kaufpreise beinhalten bereits die Gegenleistung<br />

des Käufers für sämtliche Projektierungs-, Marketing- und<br />

Vertriebskosten, welche über der gewöhnlichen Maklercourtage<br />

liegen. Da die Vertriebskosten je nach Vertriebspartner und<br />

Vertriebsstand unterschiedlich hoch sind, können diese bei Interesse<br />

bei dem Verkäufer abgefragt werden.<br />

Die auf den Grundstücksanteil entfallenden Anschaffungskosten<br />

sind <strong>im</strong> Kaufvertrag bezeichnet und wurden von der Verkäuferin<br />

ermittelt. Die abschließende Prüfung und Anerkennung<br />

obliegt dem zuständigen Finanzamt. Dies kann zu einer<br />

Veränderung der steuerlichen Annahmen führen, wofür die<br />

Verkäuferin jedoch keine Haftung übernehmen kann. Gleiches<br />

gilt für sonstige Prognosen, wie z. B. Berechnungsmodelle etc.<br />

Für die Finanzierung des Kaufgegenstandes spielt zum einen<br />

die Bonität des kreditnehmenden Erwerbers und zum anderen<br />

die Werthaltigkeit des Finanzierungsobjektes, mithin der Immobilie<br />

eine Rolle, da diese in der Regel als Sicherheit für den<br />

Kredit dient. Bei der Wertermittlung von Wohn<strong>im</strong>mobilien ist zu<br />

unterscheiden in Neubauten, gebrauchte Bestands<strong>im</strong>mobilien<br />

und Sanierungs<strong>im</strong>mobilien mit potenzieller Steuerabschreibung.<br />

Bei Immobilien mit potenzieller Steuerabschreibung<br />

wird der Marktwert durch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit<br />

wesentlich mitbest<strong>im</strong>mt. Eine Möglichkeit zur Steuerabschreibung<br />

besteht jedoch unter anderem nur dann, wenn der<br />

Kaufvertrag vor der Durchführung der steuerbegünstigten Sanierungsleistungen<br />

abgeschlossen wurde. Be<strong>im</strong> Zweiterwerb<br />

besteht diese Möglichkeit nicht mehr, weshalb der Markt- bzw.<br />

Verkehrswert der Immobilie nach der Sanierung zwangsläufig<br />

erst einmal niedriger ist. Jedem Erwerber einer Immobilie mit<br />

potenziell erhöhter Steuerabschreibung (aufgrund Denkmaleigenschaft<br />

oder aber Lage <strong>im</strong> Sanierungsgebiet) ist daher zu<br />

empfehlen, mit einem längerfristigen Halten <strong>im</strong> Bestand zu kalkulieren.<br />

Bei einer kurzfristigen Veräußerung, beispielsweise<br />

vor Ablauf von 10 bis 15 Jahren muss nämlich damit gerechnet<br />

werden, dass der Verkehrs- bzw. Marktwert unter den Erwerbskosten<br />

liegt. Wertentwicklungsprognosen können sich<br />

zwar an einer langfristigen Beobachtung der Vergangenheit<br />

orientieren, haben für die Zukunft jedoch <strong>im</strong>mer spekulativen<br />

Charakter und können daher insbesondere für einen längerfristigen<br />

Zeitraum nur unverbindlich sein.<br />

Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs erhöht die Erwerbskosten.<br />

Der Erwerber hat die so genannten Bereitstellungszinsen<br />

(vom Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses<br />

bis zur Auskehr der gesamten Darlehenssumme), die laufenden<br />

Kreditzinsen, die Bearbeitungsgebühren der Bank, das<br />

Agio, eventuell Bausparbeiträge als Tilgungsinstrument und<br />

eventuell Gebühren für die Finanzierungsvermittlung etc. zu<br />

tragen. Der Erwerber trägt das Risiko, dass die für die Abnahme<br />

von Fremdmitteln aufzuwendenden Kosten nicht durch laufende<br />

Einnahmen aus Vermietung- oder durch sonstige Vorteile,<br />

die sich der Erwerber erwartet, z. B. Steuerersparnisse abgedeckt<br />

sind.<br />

Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Konditionen (Zins und Tilgung) zeitlich befristet<br />

sind und das <strong>Objekt</strong> in der Zukunft deswegen ggf. nachfinanziert<br />

werden muss. Nach Ablauf der Finanzierung hat sich der<br />

Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung ggf. nach<br />

Vereinbarung neuer Konditionen und unter Einrechnung erneuter<br />

Bankbearbeitungsgebühren etc. zu kümmern. Bei der<br />

Anschlussfinanzierung ist zu beachten, dass der dann gültige<br />

Zinssatz höher oder niedriger sein kann als zu Beginn der Investition,<br />

wodurch sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />

oder Verbesserung <strong>im</strong> Verhältnis zu den Mieteinnahmen<br />

ergeben kann. Die Finanzierung ist ausschließlich Sache des<br />

Käufers. Bei der Entscheidung zum Investment sind neben den<br />

behandelten objektspezifischen Chancen und Risiken auch die<br />

persönlichen und individuellen Verhältnisse des Erwerbers (wie<br />

z. B. Alter, Finanzierungsdauer, Einnahmesicherheit etc.) zu berücksichtigen.<br />

Soweit der Investor den Erwerb seiner Wohneinheit<br />

durch ein Bankdarlehen finanziert, haftet er persönlich für<br />

die fristgerechte Bedienung von Zinsen und die Tilgung seines<br />

Darlehens, unabhängig vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit.<br />

Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs setzt die Kreditzusage<br />

einer Bank voraus. Entscheidet sich der Erwerber zum<br />

Kauf, bevor er eine verbindliche Kreditzusage hat, besteht das<br />

Risiko, dass auf Grund der Kaufentscheidung der Grundstückskaufvertrag<br />

zu Stande kommt, ohne dass der Erwerber -<br />

mangels Kreditzusage - über die Mittel verfügt, den Grundstückskaufpreis<br />

zu bezahlen. Dann ist denkbar, dass der Verkäufer<br />

in das sonstige Vermögen des Erwerbers vollstreckt und<br />

dessen Privatinsolvenz herbeigeführt wird.<br />

Es gibt verschiedenartigste Finanzierungsmodelle mit mannigfaltigen<br />

Chancen und Risiken, die individuell auf die Bedürfnisse<br />

des Investors zugeschnitten werden können. Der Investor<br />

sollte sich hierzu mehrere Angebote einholen bzw. sich bspw.<br />

von seinem Vertriebspartner eingehend informieren und aufklären<br />

lassen.<br />

Zu den Investitionskosten wird auf die Angaben <strong>im</strong> Angebot<br />

verwiesen.<br />

9. Steuerliche Aspekte<br />

Der Investor erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus der Investition führen<br />

i. d. R. zunächst zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommens<br />

des Investors. Eine Eintragung der steuerlichen Auswirkungen<br />

auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens <strong>im</strong> Jahr<br />

nach der Bezugsfertigkeit erfolgen. Dies kann jedoch auch, je<br />

nach Handhabung des Verfahrens bei den Finanzbehörden<br />

der Länder, bis zur Vorlage der endgültigen Bescheinigung der<br />

zuständigen Bescheinigungsbehörde durch den Steuerpflichtigen<br />

be<strong>im</strong> Finanzamt drei bis fünf Jahre dauern. Bei einer Investition<br />

in eine Immobilie ist daher davon abzuraten, bei der Liquiditätsplanung<br />

zur Finanzierung und der Unterhaltung der<br />

Immobilie allein auf Steuerbegünstigungen abzustellen oder<br />

diese als Voraussetzung zum Investment zu betrachten.<br />

Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zurzeit der Prospektherausgabe<br />

geltenden Steuergesetze und Verordnungen sowie<br />

die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in unveränderter<br />

Form fortbestehen bleiben. Zum Beispiel lässt sich allgemein<br />

nicht abschätzen, ob der in den Bauträgerverträgen an-<br />

16 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


gegebene Herstellungs-/Sanierungsaufwand in der dort angegebenen<br />

Höhe von den zuständigen Behörden als begünstigt<br />

betrachtet wird. Die Höhe des wegen der Sanierung (bzw. dem<br />

Denkmal) begünstigten Aufwands wird durch die zuständige<br />

Behörde festgelegt. Zusätzlich steht dem zuständigen Finanzamt<br />

ein Prüfungsrecht zu. Die <strong>im</strong> Kaufvertrag angegebenen<br />

Werte stellen daher nur Einschätzungen dar, die nicht zwingend<br />

durch die Festsetzung der Behörden bestätigt werden<br />

müssen. Die Verkäuferin kann sich allenfalls an der gegenwärtigen<br />

Praxis der Finanzbehörden orientieren. Gleichzeitig wird<br />

darauf hingewiesen, dass erhöhte Abschreibungen in der Regel<br />

be<strong>im</strong> Weiterverkauf entfallen, was sich auf die Höhe des zu<br />

erzielenden Kaufpreises auswirken kann. Wegen der Einzelheiten<br />

wird auf die Ausführung zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

in diesem Prospekt verwiesen.<br />

Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen - auf welche ausdrücklich verwiesen wird -<br />

geben die Beurteilung von Fachleuten sowie deren Interpretation<br />

der derzeitigen Rechtslage wieder. Abweichende Interpretationen<br />

durch die Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen<br />

werden. Die Erläuterungen der steuerlichen Behandlung<br />

der Investition in diesem Prospekt spiegeln nur grundsätzlich<br />

denkbare Rahmenbedingungen wider und ersetzen in keinem<br />

Fall die persönliche und individuell auf den Erwerber abgest<strong>im</strong>mte<br />

Steuerberatung.<br />

Für das Erreichen vom Investor verfolgter steuerlicher Ziele<br />

kann daher weder vom Prospektherausgeber noch einem Vermittler<br />

eine Haftung übernommen werden.<br />

10. Kumulation von Chancen und Risiken<br />

<strong>Das</strong> vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />

Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen werden<br />

müssen.<br />

Im Extremfall können die beschriebenen Risiken auch gehäuft<br />

auftreten (z. B. Leerstand oder rückläufige Mieten bei steigenden<br />

Zinsen oder teurer Anschlussfinanzierung und erforderlich<br />

werdende Instandhaltungs-/Instandsetzungsaufwendungen)<br />

und je nach Vermögenslage <strong>im</strong> schl<strong>im</strong>msten Fall bis hin zu erheblichen<br />

Vermögensverlusten des Investors führen. Die vorstehende<br />

Darstellung der Chancen und Risiken kann nicht abschließend<br />

sein und enthält nur die nach Auffassung der Prospektherausgeber<br />

wichtigsten Aspekte. Weitergehende Auseinandersetzungen<br />

würden den Rahmen der gebotenen übersichtlichen<br />

Darstellung übersteigen.<br />

Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt und zum Teil<br />

komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche zudem <strong>im</strong> Laufe<br />

der Zeit Veränderungen unterliegen, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Angaben oder Umstände unerwähnt<br />

bleiben, welche für die Anlageentscheidung des Investors beziehungsweise<br />

dessen Risikoabwägung gegebenenfalls von<br />

Bedeutung sind oder werden. Insofern steht der Prospektherausgeber<br />

einem interessierten Käufer jederzeit zur vollständigen<br />

und richtigen Beantwortung gegebenenfalls ergänzend<br />

auftretender Fragen zur Verfügung.<br />

Die Chancen und Risiken<br />

Weil auch die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines<br />

Investors zwangsläufig in einem Prospekt nicht ganzheitlich<br />

berücksichtigt werden können, ist in jedem Fall die individuelle<br />

Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung und Empfehlung<br />

durch eine fachkundige Person Ihres Vertrauens (beispielsweise<br />

Rechtsanwalt oder Steuerberater) anzuraten.<br />

17


18<br />

Lage in Deutschland und Europa<br />

Gesamtfläche I Einwohnerzahl<br />

Infrastruktur<br />

Wirtschaft I Industrie<br />

Sport<br />

Tradition I Forschung I Lehre<br />

Kunst I Kultur I Freizeit<br />

Architektur I Kulturdenkmale<br />

Leipzig. Der Standort in Mitteldeutschland<br />

zentral in Mitteldeutschland und Mitteleuropa, aufgrund dieser Lage n<strong>im</strong>mt Leipzig<br />

eine exponierte Stellung <strong>im</strong> neuen Europa ein und gilt als logistische Drehscheibe zu<br />

den Märkten Europas; ca. 195 km südwestlich von Berlin, ca. 130 km nordwestlich<br />

von Dresden; eines von drei sächsischen Ballungszentren mit ausgeprägten Cluster<br />

ca. 300 km² - davon ca. 730 ha Wasser- und ca. 1.700 ha Waldfläche; ca. 521.000<br />

Einwohner (Stand 2010) - zum Vergleich: mit Stand 1998 ca. 437.000 Einwohner<br />

Interkontinental-Flughafen; Autobahnring - A9 Berlin-München, A14 Dresden-Magdeburg,<br />

A38 Leipzig-Kassel (als Südtangente zwischen A9 und A14); Hauptbahnhof,<br />

Flughafen-Bahnhof, CityTunnel - innerstädtische Verbindung mit überregionaler Anbindung<br />

(<strong>im</strong> Bau); dichtes S-Bahn-, Straßenbahn- und Busnetz<br />

Logistik/Dienstleistungen - u. a. amazon.de, DHL AG (<strong>Deutsche</strong> Post AG), Lufthansa<br />

Cargo AG, AeroLogic GmbH, <strong>Deutsche</strong> Telekom AG, DB Schenker Deutschland AG;<br />

Elektrotechnik/Elektronik/Anlagenbau - u. a. Siemens AG, Kirow Ardelt GmbH;<br />

Automobilbau/Zuliefererindustrie - u. a. Dr. Ing. Ferdinand Porsche AG, BMW AG;<br />

Gesundheitswirtschaft/Biotechnologie - u. a. Forschungszentrum BIO CITY, Max-<br />

Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie, Fraunhofer-Institut für Zellforschung<br />

und Immunologie, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung;<br />

Energie/Umwelttechnik - u. a. Sitz der dt. Strombörse EEX AG, Verbundnetz Gas AG;<br />

Medien/Kreativwirtschaft/Social Commerce - u. a. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),<br />

MEDIA CITY (einschl. Film- und Fernsehstudios), Unister Gruppe, Spreadshirt AG;<br />

internationaler Messestandort sowie Handels- und Dienstleistungszentrum der Wirtschaftsregion<br />

Leipzig-Halle-Dessau<br />

Sportforum - weiträumiger Komplex mit der Festwiese, der Red-Bull-Arena (Zentralstadion)<br />

und der multifunktionalen Arena<br />

Sitz des Bundesverwaltungsgerichts und des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof;<br />

<strong>Deutsche</strong> Nationalbibliothek (neben Frankfurt/Main) und <strong>Deutsche</strong>s Musikarchiv;<br />

Universität - Alma Mater Lipsiensis, zweitälteste deutsche Universität (über 600 Jahre);<br />

Hochschulen für Technik, Wirtschaft und Kultur, für Grafik und Buchkunst, für Musik<br />

und Theater, Handelshochschule, European Management School<br />

über 50 Museen und Sammlungen, zahlreiche Theater und musikalische Häuser;<br />

einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen Gärten in Europa;<br />

eine der größten innerstädtischen Auenwald- und Parkanlagen Deutschlands;<br />

Leipziger Neuseenland (Renaturierung ehem. Braunkohlenreviere, Gewässerverbundsystems)<br />

und ein weit verzweigtes innerstädtisches Wasserstraßennetz (ca. 200 km)<br />

allein 15.000 Kulturdenkmale der Historismus- und Jugendstilepoche, ganze Stadtteile<br />

gelten als architektonisch wertvolle Ensemble in Europa<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Metropole mit Herz Leipzig hat viele Gesichter - die<br />

Handelsstadt: Blick in die weltberühmte Mädler-Passage in der<br />

Altstadt (obere Abb.), die Automobilstadt (Porsche und BMW),<br />

die Stadt der Wissenschaft und der Architektur (Bibliotheca<br />

Albertina), die Wasserstadt (Leipziger Neuseenland)...<br />

Der Standort Leipzig<br />

Leipzig belegt Spitzenpositionen <strong>im</strong> aktuellen Financial-T<strong>im</strong>es-Group-Ranking <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Studie ‘European Cities & Regions of the Future 2010/11’. Und die New York T<strong>im</strong>es<br />

stufte Leipzig als “Place to Go in 2010” ein, den sehenswertesten Orten der Welt.<br />

Stadt Leipzig<br />

19


Leipzig setzt mit Abstand seit Jahren deutschlandweit deutliche<br />

Zeichen - in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Basierend auf<br />

einem Lebensgefühl, das es nirgendwo ein zweites Mal gibt. Eine<br />

Analyse <strong>im</strong> Auftrag der Europäischen Union bringt es auf<br />

den Punkt: Leipzig ist die lebenswerteste deutsche Stadt und<br />

befindet sich <strong>im</strong> europaweiten Vergleich sogar an dritter Stelle!<br />

Hier an der Kreuzung der alten Handelsstraßen via regia und<br />

via <strong>im</strong>perii kommen seit jeher Ideen und Macher zusammen.<br />

Und in jedem Jahr hundertausende Besucher aus aller Welt,<br />

die in der sächsischen Großstadt das finden, was sie ist, eine<br />

der Tradition verpflichtete Stadt von morgen - für die einen ist<br />

es die Bachstadt schlechthin, die Goethestadt (”Mein Leipzig<br />

lob ich mir”), die internationale Messestadt, die deutsche<br />

Buchstadt neben Frankfurt am Main... Und der Wirtschaftsstandort,<br />

der seit einigen Jahren wie eine Lokomotive den mitteldeutschen<br />

Wirtschaftsraum nachhaltig mobilisiert. “Sie haben<br />

einfach die besten Standortbedingungen geboten”, begründete<br />

der Vorstandsvorsitzende der <strong>Deutsche</strong>n Telekom AG,<br />

René Obermann, <strong>im</strong> vergangenen Jahr die wegweisende Entscheidung<br />

des weltumspannenden Kommunikationskonzerns,<br />

am Standort Leipzig für insgesamt 270 Millionen Euro ein zentrales<br />

mitteldeutsches Service-Center zu errichten, dass künftig<br />

zu einem der drei größten in Deutschland zählen und über die<br />

modernste Informationstechnologie verfügen wird.<br />

Moderne und Tradition bedingen einander. Die traditionsreiche<br />

Universität Leipzig n<strong>im</strong>mt seit Jahren einen Platz in der deut-<br />

schen Spitzenforschung ein und will auch künftig zu den Elite-<br />

Universitäten Deutschlands zählen. Neben Jena und Dresden<br />

ist Leipzig damit der einzige ostdeutsche Hochschulstandort auf<br />

einer Stufe mit renommierten Universitäten wie Heidelberg<br />

oder München. Den Sprung in die Elite haben die Leipziger<br />

BMW-Werker bereits geschafft. Seit 2007 ist das aufgrund seiner<br />

Art international <strong>im</strong> Rampenlicht stehende Leipziger Werk<br />

des bayerischen Automobilherstellers vollwertiger Bestandteil<br />

der weltweiten Gruppe. Von hier aus wird mittlerweile der gesamte<br />

Globus beliefert. Damit nicht genug - BMW hat darüber<br />

hinaus über 100 Millionen Euro in ein besonders umwelt-<br />

verträgliches Presswerk am Standort Leipzig investiert. Und hat<br />

- u. a. aufgrund der enormen Effizienz am Standort - die Weichen<br />

für eine ganz neue Generation Automobilbau zugunsten<br />

von Leipzig gestellt. In den kommenden Jahren lassen die<br />

Münchner hier ein völlig neues Werk für die Großserienproduktion<br />

des ersten emmissionsfreien Stadtautos, dem so genannten<br />

Megacity Vehicle, mit einem Investitionsvolumen von<br />

rund 400 Millionen Euro errichten. Auch Porsche erweiterte<br />

das für hocheffiziente Abläufe und als “Welt der Emotionen”<br />

(der beste Unternehmensfilm bei den “International Film & Video<br />

Awards” in New York) weltweit bekannte Leipziger Werk.<br />

Unverkennbare Zeichen für eine sich <strong>im</strong>mer wieder erneuernde<br />

Aufbruchst<strong>im</strong>mung. Für die steht das in Betrieb genommene<br />

europäische DHL-Luftdrehkreuz ohnehin.<br />

Über Leipzig wird gesprochen. Und man hört <strong>im</strong> Kontext <strong>im</strong>mer<br />

wieder die Attribute Entschlossenheit, Unbefangenheit und Offenheit.<br />

Darüber hinaus glänzt die sächsische Großstadt in den<br />

unterschiedlichsten Medien wie keine andere. Die Wirtschafts-<br />

und Finanzzeitung Handelsblatt geht sogar davon aus, dass<br />

die Wachstumskerne der neuen Länder - zu denen Leipzig zählt<br />

- auf Westniveau angekommen sind. <strong>Das</strong> bestätigt auch das<br />

exklusive Ranking des schweizerischen PrognosInstitutes. Darin<br />

sind ostdeutsche Städte sogar unter den gesamtdeutschen Top<br />

20. Leipzig, eine Stadt aus dem Bilderbuch und eine Boomtown<br />

in Deutschland.<br />

Facetten einer Stadt. Leipzig, das ist ein gewachsenes Stadtkonzept,<br />

das seinesgleichen sucht. Leipzig pulsiert - ob nun in<br />

der Altstadt oder in den angrenzenden Stadtteilen, die wohl jeder<br />

für sich etwas ganz Eigenes, etwas Einzigartiges darstellen.<br />

Es ist eben das Paris des Ostens - wie Leipzig <strong>im</strong>mer wieder liebevoll<br />

bezeichnet wird. Gerade aufgrund der vielerorts anzutreffenden<br />

Boulevardbebauung mit an Ornamentik reichen<br />

und vielfältigsten Interpretationen der Gründerzeit, vordergründig<br />

aus der Zeit des Historismus und der späteren Jugendstilepoche.<br />

Vergleichbares findet man in dem Maße heute in<br />

Paris, Brüssel, Breslau oder Budapest. Eine erstklassige Mi-<br />

20 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Die Stadt <strong>im</strong> 21. Jahrhundert - Leipzig verfügt bereits<br />

heute über ein hervorragend ausgebautes, zukunftsweisendes<br />

Verkehrswegenetz; moderner Wirtschafts- und Industriestandort -<br />

neben der Logistik bilden Automobilbau und Messe das Zentrum;<br />

die Wasserstadt - das sind ca. 200 km innerstädtisches<br />

Gewässersystem; die Bach-, Musik und Kulturstadt...<br />

schung aus architektonischer Ausgelassenheit und funktionaler<br />

Ästhetik ziert den langen Weg baugeschichtlicher Hinterlassenschaften.<br />

Leipzig - das ist wie Amsterdam. Oder Venedig. Bereits heute<br />

ziehen sich durch die innerstädtischen Strukturen weit verzweigte<br />

Kanäle. Ein mehr als 200 Kilometer langes innerstädtisches<br />

Gewässersystem, darüber hinaus die großflächige Leipziger<br />

Seenlandschaft <strong>im</strong> Süden der Stadt, machen die sächsische<br />

Metropole zu einer regelrechten Wasserstadt, die über<br />

600 Brücken miteinander verbunden ist. Mit dem Neubau des<br />

Stadthafens (Zentrum-West) und dem Ausbau des Lindenauer<br />

Der Standort Leipzig<br />

Hafens (einer der größten Potentialräume <strong>im</strong> Leipziger Westen)<br />

setzt Leipzig neue Impulse für Freizeit und Wohnen.<br />

Leipzig zeigt, wie es möglich ist, ein wirtschaftliches Zentrum<br />

von morgen zu werden, in dem es sich lohnt, zu leben und zu<br />

arbeiten. Es verwundert nicht, dass die sächsische Metropole<br />

zu den zehn reformfreudigsten Städten gehört. “Es ist der besondere<br />

Geist, der die Stadt und ihre Einwohner trägt”, urteilte<br />

das Business-Magazin Wirtschafts-Woche. Leipzig ist mehr als<br />

nur eine Stadt mit traditionsreichen Weltkonzernen und einem<br />

fest positionierten Mittelstand. Mit Investitionen in Milliardenhöhe<br />

und wegweisenden Innovationen in Dienstleistung und<br />

21


22<br />

Alte und neue Gründerzeit - die Stadt war und ist Ort<br />

höchstrichterlicher Rechtssprechung - Leipzig ist u. a. Sitz des<br />

Bundesverwaltungsgerichtes (obere Abb.) - ist ein wichtiger<br />

Finanzplatz in Deutschland und besticht durch eine herausragende<br />

Architektur sowie internationale Kunst- und Kulturszene...<br />

Produktion, nicht zuletzt mit leidenschaftlichen und hingebungsfreudigen<br />

Menschen. In keiner Epoche, die Leipzig seither<br />

durchlebte, hat die Stadt die Spuren ihrer Identität verloren.<br />

Mehr noch: Immer und <strong>im</strong>mer wieder schaffte es Leipzig, Akzente<br />

zu setzen. “Bunt, heiter und dem Neuen zugewandt.<br />

Leipzig ist eine der lebendigsten deutschen Städte”, schwärmte<br />

der MERIAN über den Charme der mitteldeutschen Metropole<br />

(2004).<br />

Leipzig macht (Auto) mobil. Die neue Zeit begann nicht allein<br />

mit der Stuttgarter Edelschmiede Porsche, die nunmehr seit ei-<br />

nigen Jahren konsequent ihre Luxus-Autos vor den Toren von<br />

Leipzig kreiert. <strong>Das</strong> nach wie vor modernste und innovativste<br />

BMW-Werk, ein mehr als 1,2-Milliarden-Euro-Projekt, schreibt<br />

mit der 2005 begonnenen Serienproduktion der 1er- und 3er-<br />

Reihe künftig auch mit dem so genannten Megacity Vehicle<br />

(ein zukunftsweisendes Stadtauto mit Elektroantrieb) die traditionsreiche<br />

automobile Erfolgsgeschichte Sachsens fort. <strong>Das</strong><br />

sind gleichzeitig auch enorme Chancen für eine Stadt wie Leipzig,<br />

die Gastgeber der AMI - der AutoMobil International - in<br />

einem der schönsten, modernsten und größten Messeparks in<br />

Europa ist, dessen Tradition bereits in den Jahren 1497 und<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


1507 mit dem Messeprivileg Kaiser Max<strong>im</strong>ilians begründet ist.<br />

Leipzig war und ist eine Messestadt von europäischem Rang,<br />

die bis zu Beginn des Zweiten Weltkrieges nicht nur eine der bedeutendsten<br />

Handelsstädte überhaupt war, sondern sogar eine<br />

führende Position <strong>im</strong> internationalen Messewesen einnahm.<br />

Traditionen verpflichten. Als einer der ältesten Messe-Plätze der<br />

Welt hat sich die Leipziger Messe in den 90er Jahren neu ausgerichtet<br />

und als spezialisierter Dienstleister international etabliert.<br />

Mit jährlich über 1,5 Millionen Besuchern (Tendenz steigend)<br />

auf mehr als 30 Messen - neben der Automobilmesse<br />

gilt wohl die Leipziger Buchmesse als eine der namenhaftesten<br />

Messen Europas - setzt Leipzig selbstbewusst Akzente.<br />

<strong>Das</strong> formt eine Stadt. Und die sächsische Wirtschaftskraft, die<br />

schlagkräftig den Messestandort Sachsen reflektiert und <strong>im</strong><br />

Konzert der großen deutschen und europäischen Messen mitspielen<br />

kann, ohne dabei Boden zu verlieren. <strong>Das</strong> ist die (Leipziger)<br />

Freiheit, bodenständig und trotz alledem beständig auf<br />

internationalem Parkett aufzutreten. Der Meinung war auch<br />

die Logistik-Tochter der <strong>Deutsche</strong>n Post AG - die DHL - mit dem<br />

Entschluss, das europäische Luftdrehkreuz von Brüssel nach<br />

Leipzig zu verlegen. Eine eindrucksvolle Bestätigung dessen,<br />

wie erfolgreich Standortpolitik in Deutschland betrieben werden<br />

kann. Heute stehen die Leipziger Macher, nach Jahren<br />

lohnenswerter und weitsichtiger Anstrengungen davor, in der<br />

Luftfahrt das “Express- und Logistikportal Europas” zu werden,<br />

so wie Hamburg das “Tor zur Welt” <strong>im</strong> Seeverkehr ist. Es ist un-<br />

bestritten, dass die in Leipzig ansässigen Global-Player die<br />

Leuchttürme des Wirtschaftsstandortes sind. Die seit mehr als<br />

zwei Jahrzehnten erfolgreiche Standort- und Wirtschaftspolitik<br />

setzt jedoch nicht nur auf die so genannte Cluster-Bildung,<br />

sondern fördert gezielt und nachhaltig eine breit gefächerte<br />

Unternehmenskultur, die nicht zuletzt Start-ups und innovative<br />

Ideen fördert und mögliche Synergien aufzeigt, aber auch eine<br />

erfolgreiche Basis bietet. Dem entsprechend konnten sich in<br />

den vergangenen Jahren Unternehmen wie die Unister<br />

Gruppe, die sich vom Start-up zu einem der erfolgreichsten Betreiber<br />

und Vermarkter <strong>im</strong> Internet-Business etabliert hat, oder<br />

Der Standort Leipzig<br />

die Kirow Ardelt GmbH, ein Spezialist <strong>im</strong> Maschinen- und Anlagenbau,<br />

der Transportsysteme für Werften und für die Metallurgie<br />

produziert und zugleich Weltmarktführer für Eisenbahnkrane<br />

ist, an diesem Standort entwickeln.<br />

Leipzig. <strong>Das</strong> ist Tradition. Und das ist “Ostdeutschlands he<strong>im</strong>liche<br />

Hauptstadt. Wer sie einmal entdeckt hat, kommt <strong>im</strong>mer<br />

wieder! (...) Hinter Leipzig steht das Selbstbewusstsein, der Mut<br />

und die Kraft von 1989. Und wenn die Leipziger des Vergangenen<br />

gedenken, sind sie bereits <strong>im</strong> Morgen”, beschrieb der<br />

MERIAN die sächsische Boomtown <strong>im</strong> Herzen Europas, die <strong>im</strong>mer<br />

wieder auf der Suche nach neuen Perspektiven ist. Eine<br />

durch und durch unternehmerfreundliche Stadt, aber auch eine<br />

Stadt mit einer bewegenden und bewegten Geschichte, ja<br />

sogar langen, wegweisenden Justizgeschichte. Mit dem Beschluss<br />

der Unabhängigen Föderalismuskommission, hohe<br />

Bundeseinrichtungen nach Leipzig zu verlagern, wurden 1992<br />

die Weichen für den heutigen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts<br />

und des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof gestellt.<br />

Leipzig ist wieder ein Ort höchstrichterlicher Rechtsprechung.<br />

Traditionen und Werte. Leipzig ist eine Stadt, die nur so von historischen<br />

und musischen Traditionen und Werten geprägt ist<br />

und wird. Die Dichter Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich<br />

Schiller, der Kritiker und Dichter Gotthold Ephra<strong>im</strong> Lessing,<br />

der Philosoph Friedrich Wilhelm Nietzsche, der Thomaskantor<br />

und Stadtmusikdirektor Johann Sebastian Bach, der Reformator<br />

Martin Luther, der Baumeister Hieronymus Lotter, die Komponisten<br />

Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann<br />

oder der Gewandhaus-Dirigent Kurt Masur - die Namen derer,<br />

die Leipzig durch Geist prägten und dieser Stadt zu unverkennbarem<br />

Zeitgeist verhalfen, sind klangvoll.<br />

So klangvoll wie die Hinterlassenschaften vergangener Jahrzehnte<br />

und Jahrhunderte. Es ist das schier Einzigartige in einer<br />

endlos erscheinenden Vielfalt, das diese sächsische Metropole<br />

in sich birgt und zu jeder Zeit lustvoll charismatisch preisgibt.<br />

Einen Moment inne zu halten in der wunderschönen Mädler-<br />

23


Passage, der wohl prächtigsten unter den zahlreichen alten wie<br />

neuen innerstädtischen Passagen und Lichthöfe, die nach dem<br />

Vorbild der Mailänder Handelskultur entstand. Oder in den<br />

schönsten Cafés und Restaurants das besondere Flair genießen,<br />

das es so kein zweites Mal in Deutschland gibt - beispielsweise<br />

<strong>im</strong> berühmten Auerbachs Keller, in dem seit dem<br />

Jahr 1525 Wein ausgeschenkt wird und in dem Johann Wolfgang<br />

von Goethes Federkiel das literarisch wertvolle “Faust”-<br />

Szenario zeichnete. Es ist schon etwas Besonderes, in einem<br />

der ältesten und originalen Kaffeehäuser Europas einzukehren<br />

- die traditionsreiche Leipziger Lokalität “Zum Arabischen Coffee<br />

Baum” besitzt seit dem Ende des 15. Jahrhunderts eine<br />

Ausschankgenehmigung für exotischen Kaffee. Selbst Goethe,<br />

Schumann und Liszt kehrten hier ein.<br />

Leipziger Ansichten. Die Altstadt ist ein regelrechtes Freilichttheater<br />

mit einem ausgeprägten Nachtleben ohne Sperrstunde,<br />

mit unzähligen Sehenswürdigkeiten und Baudenkmälern,<br />

allen voran die liebevoll sanierten und wiederbelebten historischen<br />

Messepaläste. Eine Stadt voller Treiben und Handeln,<br />

mit so vielen, weit über die Stadtgrenzen bekannten Gesichtern:<br />

Die Alma Mater Lipsiensis, 1409 gegründet und eine der<br />

ältesten deutschen Universitäten mit mehr als 36.000 Studenten<br />

und international namhaften Lehrkräften. <strong>Das</strong> weltberühmte<br />

Gewandhaus, die Oper - die zweitälteste in Deutschland,<br />

das vielbeachtete Central-Theater (Schauspielhaus) und die<br />

deutschlandweit bekannten Varieté- und Kabarett-Adressen,<br />

das multifunktionale Sportforum mit dem modernen, innerstädtischen<br />

Zentralstadion (Red Bull Arena), das 2004 den<br />

kühnen Traum von Olympia trug und in 2006 Austragungsort<br />

der Fußball-Weltmeisterschaft war, der 1878 gegründete und<br />

zu den schönsten und ältesten Zoologischen Gärten Deutschlands<br />

und den artenreichsten der Welt zählende Leipziger Zoo,<br />

der beeindruckende und 1998 umgebaute Hauptbahnhof, einer<br />

der schönsten Flanier-Tempel mit über 100 Läden, Cafés<br />

und Restaurants auf drei Ebenen und nach wie vor der größte<br />

Kopfbahnhof Europas, oder das Museum der Bildenden Küns-<br />

te mit einer der bedeutendsten Kunstsammlungen in Mitteldeutschland<br />

und Werken Leipziger Künstler, die einen internationalen<br />

Ruf genießen. Die Liste ist lang. <strong>Das</strong> Erleben noch länger.<br />

Leipzig ist Charme und Kraft zugleich. <strong>Das</strong> ist nicht zuletzt auch<br />

der Klang, der durch den 1212 gegründeten und unter Johann<br />

Sebastian Bach berühmt gewordenen Thomaner-Chor in aller<br />

Welt ertönt. Und der Gedanke, der über Epochen in der <strong>Deutsche</strong>n<br />

Nationalbibliothek Einzug hält. In Leipzig kann man mittlerweile<br />

auf einen Medienbestand von mehr als 15 Millionen<br />

deutschsprachiger Publikationen und Übersetzungen zurückgreifen.<br />

<strong>Das</strong> <strong>im</strong>posante historische Bibliotheksgebäude vor den<br />

Toren der Alten Messe ist heute Bestandteil eines weiträumigen<br />

Komplexes, in dem auch das <strong>Deutsche</strong> Musikarchiv behe<strong>im</strong>atet<br />

ist. Leipzig war und ist neben Frankfurt am Main die Buchstadt<br />

schlechthin - in der Blüte sogar mit etwa 800 hier ansässigen<br />

Verlagen und mehr als 200 Druckereien. Eine Tradition,<br />

die auf historische Meilensteine aufmerksam machen kann -<br />

1481 wurde in Leipzig das erste Buch gedruckt und 1650 erschien<br />

hier die erste Tageszeitung der Welt.<br />

Leipzig - das ist auch der Drang nach etwas Neuem, nach dem<br />

Ausschöpfen grenzenloser Möglichkeiten und interdisziplinär<br />

erzielten Erfolgen. Inbegriff dessen sind die erfolgreichen Netzwerke<br />

der MEDIA CITY und der bundesweit zu den größten<br />

Forschungszentren in der Biotechnologie und Biomedizin zählenden<br />

BIO CITY. “Ein in dieser Form beispielhaftes Zentrum,<br />

in dem Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung miteinander<br />

leben und arbeiten”, in dem “neue Maßstäbe in Biotechnologie,<br />

Biomedizin und Health Care“gesetzt werden. Neben wirtschaftlicher<br />

Stärke setzt die sächsische Großstadt seit den<br />

neunziger Jahren verstärkt auf die stetige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes.<br />

Mit dem Max-Planck-Institut für Evolutionäre<br />

Anthropologie und dem Fraunhofer Institut für Zelltherapie<br />

und Immunologie (seit 2005) entschieden sich zwei internationale<br />

Spitzeneinrichtungen <strong>im</strong> Bereich angewandter For-<br />

24 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Leipziger Ansichten harmonische Gegensätze inmitten einer<br />

europäischen Stadt - die Leipziger Altstadt mit ihren Boulevards,<br />

alten Messepalästen und zahlreichen Passagen nach Mailänder<br />

Handelskultur ist ein regelrechtes Freilichttheater mit unzähligen<br />

Sehenswürdigkeiten und Baudenkmalen...<br />

schung gezielt für den Standort Leipzig und investierten in den<br />

vergangenen Jahren insgesamt mehrere Millionen Euro in den<br />

modernen Forschungsstandort.<br />

“Leipzig ist kein Leuchtturm, sondern eine Lokomotive”, beschrieb<br />

der ehemalige Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee<br />

das neue mitteldeutsche, europäische Zentrum. Man hat<br />

den Eindruck, in Leipzig würden die nationalen wie internationalen<br />

Bauherren regelrecht um die Wette bauen. Die Universität<br />

errichtet ein völlig neues Campus-Gelände inmitten der Altstadt.<br />

Und entlang der einst prachtvollen Banken- und Handelsmeile<br />

am innerstädtischen Brühl soll in den nächsten Jah-<br />

Der Standort Leipzig<br />

ren ein modernes Zentrum aus Handel, Wohnen, Kunst und<br />

Kultur entstehen. Unter Tage wühlen sich die Ingenieure des innerstädtischen<br />

CityTunnels Meter für Meter emsig vorwärts, die<br />

<strong>Deutsche</strong> Bahn AG modernisiert Stück für Stück umfassend<br />

den Verkehrsknotenpunkt Leipzig, das europäische DHL-Luftdrehkreuz<br />

mit einem gigantischen Frachtumschlagzentrum hat<br />

bereits Fahrtwind aufgenommen und bei BMW steht man in<br />

Sachen Großprojekte bereits wieder in den Startlöchern. Ein<br />

ganzer Band von kleinen und großen Erfolgsgeschichten, die<br />

über Leipzig, über eine zur Stadt von morgen gewordene Idee<br />

berichten...<br />

25


26<br />

Einordnung I Lage<br />

Fläche I Einwohnerzahl<br />

Charakteristika<br />

Infrastruktur<br />

Wissenswertes<br />

<strong>Objekt</strong>lage. Zentrum-Nordwest<br />

zugehörig zum Stadtbezirk Mitte (Stadtteile: Zentrum, Zentrum-Ost, Zentrum-Südost,<br />

Zentrum-Süd, Zentrum-West, Zentrum-Nordwest und Zentrum-Nord)<br />

Zentrum-Nordwest (so genanntes Waldstraßenviertel und Ranstädter Viertel): ca. 4,0 km²<br />

Fläche, ca. 9.370 Einwohner (Stand 2009); zum Vergleich der gesamte Stadtbezirk Mitte:<br />

ca. 13,9 km² Gesamtfläche, ca. 51.714 Einwohner (Stand 2009)<br />

direkt (fußläufig) an die Innenstadt angrenzend kennzeichnen den gesamten Stadtteil überwiegend<br />

attraktive Wohngegenden und eine dementsprechend hohe Wohnzufriedenheit; ausgeprägte<br />

Mischung aus naturnahem Freiraum inmitten einer pulsierenden Metropole und besonderem<br />

Wohnen in Vierteln mit einem gründerzeitlich geprägten typischen Charakter; das Zentrum-Nordwest<br />

zählt zu den sehr guten, ruhigen und naturnahen Lagen von Leipzig, begrenzt<br />

durch innerstädtische Parkanlagen und durchzogen von idyllischen Wasserstraßen; schon in den<br />

90er Jahren räumte die Stadt Leipzig aufgrund der baukulturellen Bedeutung der Sanierung und<br />

Qualifizierung dieser städtischen Quartiere eine dementsprechend hohe Priorität für die zukünftige<br />

Stadtentwicklung ein; Hauptaugenmerk lag dabei auch auf der zusätzlichen Entwicklung von<br />

Frei- und Grünräumen mit Spiel-, Sport- und Ruhezonen, die den gründerzeitlichen Gebäudebestand<br />

einbinden und auflockern und als modernen Wohnstandort attraktiv machen; das so genannte<br />

Waldstraßenviertel und das Ranstädter Viertel, die ab 1860 als zentral gelegene Erweiterungsgebiete<br />

der prosperierenden sächsischen Universitätsstadt zur Bebauung freigegeben wurden,<br />

zählen bis heute zu den begehrten und beliebten innerstädtischen Lagen<br />

das sehr gut ausgebaute, moderne Bus- und Straßenbahnnetz mit Direktanbindung in andere<br />

Stadtbezirke und das Umland von Leipzig ist fußläufig am Innenstadtring zu erreichen; mit dem<br />

Fahrzeug benötigt man etwa drei bis fünf Minuten bis in die Innenstadt und etwa 20 bis 30 Minuten<br />

bis zu den Autobahnen A14 (weiterführend zum Flughafen bzw. zur Autobahn A9) und A38<br />

(so genannte Südtangente <strong>im</strong> Leipziger Neuseenland); zahlreiche Theater und musikalische Häuser,<br />

Museen und Sammlungen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche und medizinische<br />

Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sowie Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Anschluss<br />

befinden sich in kurzer Entfernung zum <strong>Objekt</strong><br />

Rosental (direkt an den Zoologischen Garten angrenzend; 1707 als Park mit einem Schlossneubau<br />

für den sächsischen Kurfürsten und König von Polen, August dem Starken, geplant; 1837<br />

Umgestaltung in eine öffentliche Parkanlage mit einer heutigen Gesamtfläche von ca. 70 ha)<br />

Sportforum (bereits in den 1930er Jahren geplant und zwischen 1952 und 1956 umgesetzt, zählt<br />

die Anlage mit der Red Bull Arena und der Arena Leipzig heute zu den modernsten dieser Art in<br />

Europa)<br />

Zoologischer Garten (einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen Gärten<br />

in Europa auf einer Fläche von ca. 23 ha)<br />

Naturkundemuseum (1912 eröffnet und seit 1923 am Goerdelerring behe<strong>im</strong>atet)<br />

Stadthafen (etappenweise <strong>im</strong> Bau, künftig das Herzstück des Leipziger Gewässerverbundes);<br />

Schreberbad (1890 nach den Plänen des bekannten Leipziger Architekten Max Pommer direkt<br />

am Elstermühlgraben errichtet, heute eine der schönsten Badeanstalten der Innenstadt)<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


So nah kann Mitte sein Die heute noch vorhandene und in<br />

den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend sanierte Architektur<br />

genießt nicht nur aufgrund des stilistischen Reichtums den<br />

besonderen denkmalpflegerischen Schutz der Stadt Leipzig. Die<br />

als “städtebauliches Kleinod von europäischer Ausstrahlung”<br />

bezeichneten Viertel sind lebendiger und dynamischer, schöner<br />

und moderner als andere Lagen der sächsischen Großstadt.<br />

Kurzum: es ist einfach chic in einem der Viertel zu leben<br />

Die <strong>Objekt</strong>lage Zentrum-Nordwest<br />

Dem Charme des Rosentals war bereits 1707 der sächsische Kurfürst und König von Polen<br />

erlegen. Dessen Schwärmerei endete abrupt <strong>im</strong> Widerstand des Leipziger Bürgertums. Ab<br />

dem Jahr 1860 zählte das Viertel zu einer der begehrtesten bürgerlichen Wohngegenden.<br />

27


Wie eine Lebensader zieht sich der bereits wieder weitgehend<br />

freigelegte und für den Bootsverkehr ausgebaute Elstermühlgraben<br />

durch die (nord-) westlich der Altstadt gelegenen Viertel.<br />

Als Erhaltungsgebiet deklariert werden die Viertel als<br />

„städtebauliches Kleinod von europäischer Ausstrahlung“ bezeichnet.<br />

Die heute noch vorhandene und in den vergangenen<br />

zwei Jahrzehnten grundlegend sanierte Architektur dieser in<br />

sich geschlossenen Gründerzeitviertel (allein das Waldstraßenviertel<br />

zählt als Flächenarchitekturdenkmal zu den größten erhaltenen<br />

dieser Art in Europa) genießt nicht nur aufgrund des<br />

stilistischen Reichtums den besonderen denkmalpflegerischen<br />

Schutz der Stadt Leipzig. In der hier vorliegenden Betrachtung<br />

richtet sich der Fokus jedoch auf einen beeindruckenden Gürtel,<br />

der sich als zusammenhängende innerstädtische Lage zwischen<br />

Löhrs Carré <strong>im</strong> Norden der Altstadt (Zentrum-Nord) über<br />

das sich westlich daran anschließende, am Rosental gelegene<br />

Ranstädter Viertel und übergehend in das Waldstraßenviertel<br />

(Zentrum-Nordwest) bis zum künftigen Stadthafen definiert lebendiger<br />

und dynamischer als andere Lagen der sächsischen<br />

Großstadt. Schöner und moderner als jemals zuvor. Kurzum:<br />

es ist einfach chic, in einem der Viertel entlang der via regia zu<br />

leben. So nah kann Mitte sein. Und doch so anders.<br />

Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Grundstein<br />

für die heutige Bebauungsstruktur am Rande des Rosentals gelegt<br />

wurde, glichen die Nachfragen denen einer stürmischen<br />

Liebeserklärung. Die Erweiterungsflächen am Rande des Ro-<br />

sentals zählten in herrschaftlichen Kreisen zu den begehrtesten<br />

neuen Wohngegenden - in westlicher (Waldstraßenviertel) wie<br />

östlicher Ausrichtung (Löhrs Carré) gleichermaßen. Dem Charme<br />

des Rosentals war bereits 1707 der sächsische Kurfürst und<br />

König von Polen, August der Starke, erlegen. Dessen Schwärmerei<br />

endete abrupt als der geplante Schlossneubau schlichtweg<br />

am Widerstand des selbstbewussten Leipziger Bürgertums<br />

scheiterte.<br />

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das gründerzeitliche<br />

Bebauungskonzept konsequent weiterverfolgt Zeugnis dessen<br />

sind die baulichen Hinterlassenschaften dieser facettenreichen<br />

Epoche zwischen Neuem Bauen und neuer Sachlichkeit. Gerade<br />

die damit eingeleitete Akzentuierung innerhalb der bestehenden<br />

Bebauung und die seit den 1990er Jahren kontinuierlich<br />

vorangetriebene Revitalisierung und Weiterentwicklung<br />

bildete damals und wie heute die Basis für unterschiedliche<br />

Lebensräume, die <strong>im</strong> Kontext zueinander stehen, und deren<br />

Umfeld eine begehrte Adresse für Praxen und Kanzleien,<br />

für Restaurant, Cafés und Geschäfte ist. Mehrere Millionen Euro<br />

haben private Investoren und die Stadt Leipzig in den vergangenen<br />

zwei Jahrzehnten in die Entwicklung dieser innerstädtischen<br />

Räume einfließen lassen. Allein das zwischen 1992<br />

und 1997 neu konzipierte Business-Areal am östlichen Ende<br />

der Humboldtstraße (unweit von dem in diesem Prospekt thematisierten<br />

Projekt) - das so genannte Löhrs Carré mit mehr als<br />

800 Büros auf einer Fläche von ca. 65.000 m² - verdeutlicht<br />

mehr denn je die besondere Qualität der europäischen Stadt,<br />

die sich <strong>im</strong>mer wieder in sich selbst einrichtet. Im Zweiten Weltkrieg<br />

stark zerstört, stehen die heute formschönen modernen<br />

Konstruktionen aus Stahl, Glas und Beton, aus deren Mitte sich<br />

der 65 m hohe, zweistufige Turm der Sachsen Bank (Tochterunternehmen<br />

der LBBW Landesbank Baden-Württemberg) erhebt,<br />

für den erfolgreichen städtebaulichen Strukturwandel innerhalb<br />

dieser historisch gewachsenen innerstädtischen Lagen.<br />

Fortgesetzt wird dieser konsequente, aber behutsame<br />

Strukturwandel jüngst auf der gegenüberliegenden Altstadtseite<br />

- auf dem ehemaligen Plattenbau-Areal entstehen in den<br />

kommenden Jahren die „Höfe am Brühl“, ein moderner Architekturkomplex,<br />

dessen städtebauliche Möglichkeiten nicht zuletzt<br />

an die lange Tradition der Leipziger Passagen und Handelshöfe<br />

anknüpft.<br />

Mit ihrem ohnehin schon vorhandenen Facettenreichtum öffnen<br />

sich diese Lebensräume seit einigen Jahren konsequent<br />

zum Wasser hin, der „Ideenquelle aller Maßnahmen“, umschreibt<br />

Heiko Rosenthal, Leipziger Bürgermeister für Umwelt,<br />

Ordnung und Sport den seit 2005 begonnenen Entwicklungs-<br />

und Wertschöpfungsprozess. <strong>Das</strong> (landschafts-) architektonische<br />

Konzept für einen Stadthafen als innerstädtisches Binde-<br />

28 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Perspektive(n) einer Lage Aufgrund ihrer baukulturellen<br />

Bedeutung wurde den (nord-) westlichen Vierteln seit den 1990er<br />

Jahren eine hohe Priorität in der Stadtentwicklung eingeräumt.<br />

Seitdem zählen diese direkt an die Altstadt angrenzenden Lagen<br />

aufgrund der Mischung aus prachtvoller Wohnbebauung, sich<br />

ästhetisch einfügender Architektur der Moderne und ausgedehnter<br />

Park- und Landschaftsflächen am Rosental zu den beliebtesten<br />

und begehrtesten Lebensräumen der sächsischen Großstadt...<br />

glied und „wassertouristisches Herzstück“ des Leipziger Gewässerverbundes<br />

lässt den innenstadtnahen (nord-) westlichen<br />

Vierteln, die mehr denn je die Parameter für zentrales und zugleich<br />

naturnahes Wohnen inmitten der modernen, ohnehin<br />

sehr grünen Großstadt definieren, eine ganz neue Bedeutung<br />

zuteil werden. Die Menschen leben hier in einer besonders harmonischen<br />

Mischung aus Alt und Neu, aus Landschaft und Architektur.<br />

Sie bewegen sich in einem sich ständig verändernden<br />

Bild, in dem Intellektuelle, Künstler, Alteingesessene und<br />

Schwärmer genau das gefunden haben, was die pure Lust an<br />

der Stadt ausmacht. Ungeachtet des Alters und der Anschau-<br />

Die <strong>Objekt</strong>lage Zentrum-Nordwest<br />

ung. Die seit den frühen 1990er Jahren vorherrschende große<br />

Nachfrage nach Wohnraum in den hier thematisierten Vierteln<br />

steigt von Jahr zu Jahr. An einigen wenigen Stellen verbliebener<br />

Bebauungslücken oder unsanierter Altbauten beherrschen<br />

heute noch Baukräne das Bild. Doch für neuwertig sanierte<br />

Denkmalobjekte, aber auch für Neubauprojekte sind die Viertel<br />

jedoch „bald ausgereizt“, reflektiert das Finanz- und Wirtschaftsmagazin<br />

Capital die durchweg zwischen „top“ und<br />

„gut“ <strong>im</strong> aktuellen Immobilen-Kompass 2011 eingestuften<br />

(nord-) westlichen Viertel, und ergänzt, dass „das Angebot die<br />

Nachfrage bei Weitem nicht sättigen kann.“<br />

29


30<br />

Historie und Zukunft In der Entwicklung des Kulturdenkmals<br />

werden historische Architekturformen und moderner, gehobener<br />

Wohnkomfort gekonnt miteinander verbunden - Reflektion <strong>im</strong><br />

<strong>Detail</strong>: Raumeindruck <strong>im</strong> Bereich des früheren Salons (obere<br />

Abb.), <strong>im</strong> Original erhalten gebliebene zweiflügelige Innentüren<br />

und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s), Holzvertäfelung <strong>im</strong> Erkerbereich<br />

und individuell gefertigter Wand- und Deckenschmuck<br />

(nebenstehende Abb. von oben nach unten) [Bestand 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong>. <strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Interessantes zum <strong>Objekt</strong><br />

<strong>Objekt</strong>art<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Lage<br />

Angaben zum Grundbuch<br />

Grundstücksfläche gesamt<br />

Wohnfläche gesamt<br />

Wohnflächen<br />

Anzahl der Einheiten<br />

Ausstattung I Besonderheiten<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> <strong>im</strong> <strong>Detail</strong><br />

basierend auf den Ideen des Leipziger Grundstücksbesitzers Johann Gottwald Kahl zeichnete<br />

der aufgrund seiner ausdrucksstarken Formensprache bekannte Baumeister C. F. <strong>Bose</strong><br />

<strong>im</strong> Herbst 1869 ein architektonisches Gesamtbild für ein herrschaftliches Wohnhaus-<br />

Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße, das eindrucksvoll den gründerzeitlichen<br />

Anspruch des neuen, unmittelbar an die Altstadt angrenzenden Ranstädter Viertels<br />

reflektierte; erhalten blieb bis heute jedoch ausschließlich das Ende 1870 fertig gestellte<br />

Eckgebäude, dessen Erker exemplarisch die einst reichhaltige außenarchitektonische<br />

Ausgestaltung der Fassaden widerspiegelt<br />

Denkmal-Sanierungsobjekt • Mehrfamilienwohnhaus<br />

1870<br />

2012/13 (geplant)<br />

Stadtteil Zentrum-Nordwest; so genanntes Ranstädter Viertel - seit 1860 zählt das Viertel<br />

zu den begehrten und beliebten innerstädtischen Lagen, die sich gerade durch die fußläufige<br />

Nähe zur Altstadt auszeichnet, darüber hinaus vor allem durch den direkt angrenzenden<br />

natürlichen und naturnahen Raum; eingebettet in ein Wohnviertel sehr schöner Gründerzeitbebauung<br />

und moderner Architekturformen befinden sich in unmittelbarer Umgebung<br />

des Kulturdenkmals einer der schönsten, ältesten und renommiertesten Zoologischen<br />

Gärten in Europa und die vom sächsischen König August dem Starken für den Neubau<br />

eines Residenzschlosses favorisierte innerstädtische Parkanlage Rosental<br />

Grundbuchamt Leipzig, Grundbuch von Leipzig, Blatt 6583, Flurstück 1998/k der<br />

Gemarkung Leipzig zu 410 m² (Gebäude- und Freifläche)<br />

410 m²<br />

ca. 947,00 m²<br />

ca. 84 m² bis 103 m²<br />

10<br />

außen- und innenarchitektonisches Gesamtkonzept (perfekte Verbindung repräsentativer<br />

und moderner Stilelemente);<br />

Ausstattung auf hohem Niveau, vgl. dazu die Bau- und Ausstattungsbeschreibung;<br />

edles Echtholz-Parkett in allen Wohnräumen; die teilweise <strong>im</strong> Original erhaltenen Stuckfriese<br />

werden unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten fachgerecht aufgearbeitet;<br />

Küchen und Bäder werden anspruchsvoll gefliest, Bäder mit hochwertigen Sanitärobjekten<br />

ausgestattet; jede Wohneinheit verfügt über einen bzw. zwei Balkone sowie<br />

einen Kaminanschluss; Aufzug<br />

Identität erklärt sich durch Geschichte und aus der Pflege baukulturellen Erbes. Wir räumen<br />

der Bewahrung und Pflege vergangener Epochen eine Schlüsselfunktion ein, indem wir sie<br />

durch neue Nutzungsvarianten exemplarisch und individuell wieder erlebbar machen.<br />

31


Vision nach Sanierung und Modernisierung<br />

32 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Geplante straßenseitige<br />

(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />

und hofseitige Ansicht des Kulturdenkmals<br />

nach Umsetzung unseres in<br />

sich schlüssigen, ertragsorientierten<br />

und nachhaltigen Gesamtkonzeptes -<br />

eine Revitalisierung auf hohem Niveau<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Vision nach Sanierung und Modernisierung<br />

33


34<br />

Grundstückssituation<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Grundstücksflächenplan<br />

Grundstücksfläche = 410,00 m²<br />

Die mögliche Gestaltung des zum <strong>Objekt</strong><br />

gehörenden Grundstücks richtet sich nach<br />

den Planungen des Initiators und orientiert<br />

sich an den entsprechenden Vorgaben der<br />

Baugenehmigungsbehörde.<br />

Fassadengestaltung Die Gliederung<br />

und Ausgestaltung der Fassaden orientiert<br />

sich an den repräsentativen Bauten dieser<br />

Zeit, vor allem dominiert der akzentuiert gestaltete<br />

mehrgeschossige Erker, der als zentrales<br />

Element der historischen Fassade noch<br />

heute eindrucksvoll den herrschaftlichen Anspruch<br />

<strong>im</strong> Bürgertum des ausgehenden<br />

19. Jahrhunderts reflektiert und in Absprache<br />

mit dem Amt für Denkmalschutz <strong>im</strong> Rahmen<br />

der umfangreichen Revitalisierung wiederhergestellt<br />

wird [Bestand 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Grundstückssituation<br />

35


36<br />

Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

Individualität und Exklusivität<br />

C. F. <strong>Bose</strong> konzentrierte sich gleichermaßen<br />

auf eine ästhetisch umzusetzende<br />

außen- und innenarchitektonische<br />

Raumstruktur, die <strong>Detail</strong>verliebtheit des<br />

renommierten Baumeisters spiegelte<br />

sich wirkungsvoll in der Gesamtgestaltung<br />

des Ensembles wider; das Hauptaugenmerk<br />

lag dabei auf der Eckgestaltung<br />

und dem mehrgeschossigen<br />

Erker; das außenarchitektonische Erscheinungsbild<br />

veränderte <strong>Bose</strong> während<br />

der Bauzeit nochmals - aus ästhetischen<br />

Gründen, wie er zu Protokoll<br />

gab, vor allem jedoch zugunsten gefälligerer<br />

Proportionen - erweiterte den<br />

Erker um ein Geschoss (schlussendlich<br />

mit der heute noch sehr gut erhaltenen<br />

fulminanten Untersicht; Abb. gegenüberliegende<br />

Seite) und gleichzeitig<br />

den seitlichen Flügel des Ensembles;<br />

den Abschluss bildeten nunmehr eine<br />

sowohl das Eckgebäude als auch den<br />

Flügel umlaufende Attika (Abb. auf<br />

Seite 39 - vergleichende Ansichten<br />

des Ensembles 1869 und 1870)<br />

[Bestand 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

Er erhob sich von seinem Platz. Die heutige Besprechung erschien ihm bereits nach<br />

wenigen Minuten als vertan. Wieder und wieder ging es in den bisherigen Wortmeldungen<br />

einzig um den aktuellen Ertrag des verwalteten Immobilienbestandes und<br />

dessen kurzfristige Steigerung. <strong>Das</strong> war ihm einfach zu theoretisch, die vom Vorstand<br />

eingebrachten Vorschläge viel zu weit von dem entfernt, was er als Architekt unter<br />

machbar einstufte, als konstruktiven Ansatz verstand. Er gehörte gewiss nicht zu den<br />

Träumern, die betriebswirtschaftliche Belange außer Acht ließen. Andernfalls hätten<br />

ihn diese Herren vor geraumer Zeit nicht zum Bevollmächtigten ihrer Ruhegehalts-<br />

1<br />

und Witwen- und Waisenkasse für deutsche Rechtsanwälte und Notare ernannt. Wie<br />

auch <strong>im</strong>mer. Von ihm konnte an diesem Morgen keine fertige Lösung verlangt werden.<br />

Für keines der in Frage kommenden <strong>Objekt</strong>e. Dafür war es einfach noch zu früh.<br />

Vor allem für das etwa drei Jahre zuvor erworbene Ensemble in der Pfaffendorfer<br />

2<br />

Straße 11/Ecke Humboldtstraße erbat sich der Architekt etwas mehr Zeit. Der Stellenwert,<br />

den das neoklassizistische Ensemble einnahm, war offensichtlich. Beeindruckt<br />

von der vorhandenen Innenarchitektur sollte seinen Vorstellungen zufolge<br />

möglichst wenig davon weichen. Die Schwierigkeit war wohl eher, innerhalb seines<br />

modernen Raumkonzeptes fließende Übergänge zu schaffen. Denn mit der neuen<br />

Struktur musste zwangsläufig ein neues, zentral gelegenes Treppenhaus geplant und<br />

errichtet werden. In den vergangenen Wochen zog er mitunter sogar in Erwägung,<br />

das bisherige Treppenhaus einfach nur zu versetzen. <strong>Das</strong> hätte zumindest den Vorteil,<br />

dass sich das außenarchitektonische Erscheinungsbild des Wohnhauses auch<br />

Die durch uns geplante Revitalisierung wird moderne und auf einem hohen Niveau basierende<br />

Wohnformen mit beeindruckender Architektur verbinden, einer ganz eigenen Note<br />

irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit.<br />

37


38<br />

Bauakte Die historischen Bauakten sind der Spiegel der mehr als 140jährigen<br />

Geschichte dieses Wohnhauses, darin haben sich lückenlos die Namen<br />

derer erhalten, die an diesem Ort nachhaltig ihre Spuren hinterließen<br />

nach der geplanten Teilung der Ganzetagenwohnungen <strong>im</strong> Inneren<br />

widerspiegelt. Hier musste er noch einige offene Fragen<br />

klären. Ganz best<strong>im</strong>mt nicht in dieser Runde, dachte er sich,<br />

während er am Fenster stand und hinausschaute. An diesem<br />

frühen Morgen <strong>im</strong> Sommer 1933 herrschte auf der Elisenstra-<br />

3<br />

ße bereits emsiges Treiben. Seine Gedanken hefteten sich an<br />

die Fersen der vorbeiströmenden Menschen. Er kannte weder<br />

deren Ziel, noch wusste er um deren Herkunft. In diesem Moment<br />

wirkte er seltsam entspannt. Die St<strong>im</strong>men um ihn herum<br />

wurden <strong>im</strong>mer leiser. Beide Hände in den Taschen lehnte er<br />

langsam den Oberkörper zurück und lächelte. Wortlos nahm<br />

der angesehene Architekt sein Sakko und verließ den Raum.<br />

Die Verwunderung darüber nahm er schon gar nicht mehr<br />

wahr. Im Vorz<strong>im</strong>mer rief ihm seine Sekretärin noch etwas zu, in<br />

diesem Moment fiel jedoch bereits die Tür ins Schloss. Auf der<br />

Straße angekommen, startete Friedrich Hartmeyer sein elegantes<br />

Cabrio, einen Mercedes-Benz Typ Mannhe<strong>im</strong> 370, und<br />

fuhr in Richtung Altstadt davon…<br />

Im Sommer 1870 hatte der renommierte Baumeister C. F. <strong>Bose</strong><br />

eine ganz andere offene Frage zu klären, als er dem Leipziger<br />

Grundstücksbesitzer Johann Gottwald Kahl in den frühen Morgenstunden<br />

des 12. Juli geradezu und ohne Schnörkel ausrichten<br />

ließ, dass ihm die „gegenwärtige Gestalt“ des <strong>im</strong> Bau<br />

befindlichen herrschaftlichen Wohnhaus-Ensembles an der<br />

4<br />

Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße „nicht gefällt“. Aus ästhetischen<br />

Gründen, wie er zu Protokoll gab, vor allem jedoch<br />

Baugesuch Mitteilung des Grundstückseigentümers Johann Gottwald<br />

Kahl vom 16. Oktober 1869 zur Errichtung eines Wohnhauses mit angebautem<br />

Gebäudeteil an der Pfaffendorfer/Ecke Humboldtstraße (Auszug)<br />

zugunsten gefälligerer Proportionen wollte <strong>Bose</strong> das außenarchitektonische<br />

Erscheinungsbild grundlegend verändern, den<br />

5<br />

geplanten Erker an der abgebrochenen Ecke um ein Geschoss<br />

erhöhen und gleichzeitig den seitlichen Flügel an der Hum-<br />

6<br />

boldtstraße um eine Etage einschließlich umlaufender Attika a<br />

erweitern. Die am Vorabend fertig gestellten Zeichnungen der<br />

Fassaden entlang der Pfaffendorfer und der Humboldtstraße<br />

gab er dem Boten gleich mit.<br />

Kahl war begeistert. Bereits der durch die Baupolizeibehörde<br />

genehmigte Entwurf, auf dessen Grundlage <strong>Bose</strong> derzeit ein in<br />

seinen Proportionen großzügig ausfallendes Wohnhaus errichtet,<br />

fand seine Zust<strong>im</strong>mung als Bauherr. Dennoch - auf den vor<br />

ihm ausgebreiteten Entwürfen nahm er ein Wohnhaus wahr,<br />

das in den Proportionen und nicht zuletzt durch die Plastizität<br />

der Fassadengliederung mehr denn je den herrschaftlichen<br />

Anspruch seiner Zeit widerspiegelte.<br />

Geduld zählte nicht gerade zu seinen Tugenden. Eilig nahm er<br />

einen Bogen Papier, Tintenfass und Federkiel aus dem Sekretär.<br />

„Und da ich diese Veränderung desselben sogleich vornehmen<br />

müsste, so bitte ich, die dafür erforderliche Concession<br />

baldgefälligst ertheilen zu wollen“, ließ Kahl den zuständigen<br />

städtischen Bauinspektor Friese wissen. Doch der Reihe nach.<br />

In unseren historischen Betrachtungen, die zuvorderst auf den<br />

in den Beständen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

befindlichen, weitestgehend lückenlos überlieferten<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


7<br />

(historischen) Bauakten des heutigen Kulturdenkmals <strong>im</strong> Ranstädter<br />

Viertel am Rosental aufbauen, gehen wir zur Mitte des<br />

19. Jahrhunderts zurück.<br />

Leipzig entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts<br />

in kürzester Zeit zu einer Großstadt und zugleich einer der<br />

8<br />

größten Industriemetropolen in Europa. In diesem Kontext gab<br />

die Stadtverwaltung in den frühen 1860er Jahren neben anderen<br />

der Altstadt vorgelagerten Flächen das Areal rund um die<br />

Ranstädter Vorstadt als städtisches Erweiterungsgebiet zur sofortigen<br />

Bebauung frei. In der prosperierenden sächsischen<br />

Universitätsstadt mangelte es in drastischer Weise an Wohnraum,<br />

die mittelalterlich anmutenden und chaotisch gewachsenen<br />

Vorstädte mit ihren engen Gassen und schlechten hygienischen<br />

Bedingungen entsprachen nicht mehr dem Zeitgeist<br />

und galten unter Bauherren als wenig lukrativ. Demzufolge waren<br />

Baugrundstücke in den großzügig auf dem Reißbrett geplanten<br />

neuen Erweiterungsgebieten begehrt, in denen sich<br />

wachsende Ansprüche an modernes Leben und Wohnen mit<br />

lohnenden Investitionen in <strong>im</strong>mobile Wertanlagen verbanden.<br />

An dieser rasanten Entwicklung wollte auch Kahl teilhaben.<br />

Erste Ideen mündeten schließlich ein Jahr später in einem überzeugenden<br />

Entwurf, den er in einem offiziellen Gesuch der<br />

Baupolizeibehörde am 16. Oktober 1869 vorlegte. In dem<br />

mittlerweile vergilbten und brüchigen Papier bat Kahl „um<br />

baldgefällige Concession zu diesem Neubau (…) auf dem mir<br />

eigenthümlich zugehörigen, an der Pfaffendorfer Straße sub<br />

Situationsplan Mit den Bauantragsunterlagen vom 16. Oktober 1869<br />

eingereicht, verdeutlicht dieser sehr anschaulich die ursprüngliche Ensemblebebauung<br />

des Grundstücks an der Pfaffendorfer/Ecke Humboldtstraße<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

no. 6 gelegenen Grundstück.“ Weiterführend heißt es, „der<br />

Bau bildet die Ecke an der Pfaffendorfer und Humboldtstraße<br />

und soll aus Souterrain, Parterre und vier Etagen bestehen. <strong>Das</strong><br />

Souterrain enthält eine Hausmannswohnung und Kellerräume,<br />

das Parterre und die vier Etagen je eine Familienwohnung.<br />

(…) Die Umfassungen des Hauptgebäudes sind <strong>im</strong> Souterrain<br />

1¼ Ellen, in Parterre und der 1. Etage 1 Elle, in der 2. und 3.<br />

9<br />

Etage ¾ Elle und in der 4. Etage ½ Elle stark.“ Aus den überlieferten<br />

Grundrissen und dem noch heute in Teilen nachvollziehbaren<br />

Bestand ist zu entnehmen, dass die geplanten Wohnungen<br />

über mindestens sechs repräsentative Räume einschl.<br />

Salon, Mädchenkammer, große Küche mit separater Speisekammer<br />

und über innen liegende Water-Klosetts verfügten.<br />

Mitte November 1869 - nach einer entsprechenden Vor-Ort-<br />

Begehung - schlossen die zu konsultierenden Fachabteilungen<br />

der Baubehörde die technische Beurteilung des Bauvorhabens<br />

ab und empfahlen der Genehmigungsbehörde jedoch, dass<br />

Neubauprojekt „unter Bezugnahme auf die dabei zu machen<br />

gewesenen und auf der Beilage ersichtlichen Erinnerungen gemäß<br />

§ 28 (b) der Vollzugsverordnung vom 6. Juli 1863“ zurückzustellen<br />

sei. Unter anderem wurde dem Bauherrn auferlegt,<br />

die für den Neubau vorgesehenen Materialien und deren<br />

Herkunft anzugeben - auch in diesem Fall hatte die Genehmigungsbehörde<br />

Mitspracherecht, konnte selbst entsprechende<br />

Sachverständigen-Gutachten einholen, wenn eine qualitative<br />

10<br />

Umsetzung der Neubauten garantiert werden sollte. In der da-<br />

Fassadenansichten Die Fassaden weisen eine hervorragend betonte,<br />

horizontale und vertikale Gliederung auf; <strong>Bose</strong> verstand sich vortrefflich in<br />

der Nuancierung der zur Verfügung stehenden Stilmittel<br />

39


40<br />

maligen Zeit noch ein Novum, sind Anspruch und Verpflichtung,<br />

initiierte Projekte qualitativ hochwertig zu planen und<br />

umzusetzen, gleichermaßen Teil der ausgeprägten Unternehmenskultur<br />

der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr.<br />

1908.<br />

In der entsprechenden Baugenehmigung des Rates der Stadt<br />

Leipzig vom 20. November 1869 wurde Kahl vorsorglich darauf<br />

verwiesen, dass bei Fertigstellung des Wohnhauses eine<br />

„obrigkeitliche Baurevision“ vorzunehmen ist, ferner „darf vor<br />

ertheilter obrigkeitlicher Genehmigung die Ingebrauchnahme<br />

des Neubaus bei Vermeidung des in § 8 des Gesetzes vom 6.<br />

Juli 1863 gedeckten Nachtheile und Strafen nicht erfolgen“.<br />

Im November 1870 lag der Baupolizeibehörde der Stadt Leip-<br />

11<br />

zig die Fertigstellungsanzeige vor.<br />

In den überlieferten Entwürfen liest sich ein fantastisches Gestaltungskonzept<br />

ab, das heute nur noch in der Gestaltung des<br />

Erkers exemplarisch nachvollziehbar ist. Allein Aufbau (markant<br />

ist der die Fassaden dominierende Erker), Gliederung<br />

(durch Ges<strong>im</strong>se, Pilaster etc.) und Ausschmückung (durch Spiegel,<br />

Konsolen, Bekrönungen etc.) der Fassaden reflektieren<br />

eindrucksvoll den wirkungsvollen Einsatz klassizistischer Stilmittel.<br />

Innenarchitektonisch war neben einem großzügigen<br />

Raumkonzept und einem gehobenen Ausstattungsgrad, vor allem<br />

die Themenvielfalt der Stuckaturen hervorzuheben (durch<br />

Baugenehmigung vom 20. November 1869 (Auszug) für das geplante<br />

Eckgebäude und den seitlichen Flügel, die stadtseitig an entsprechende Erinnerungen<br />

geknüpft wurde, die in der Ausführung zu berücksichtigen waren<br />

die spätere Teilung der Etagen und den Umbau der Wohnungen<br />

nur noch in Fragmenten erhalten).<br />

Die in der Folgezeit aus der Aktenlage ersichtlichen (veränderten)<br />

Eigentumsverhältnisse in der Erbfolge der Familie Netto<br />

müssen in der näheren Betrachtung nicht explizit thematisiert<br />

werden, zumal das außen- und innenarchitektonische Gesamterscheinungsbild<br />

des Wohnhaus-Ensembles weitgehend <strong>im</strong><br />

Bestand belassen wurde, obschon die Eigentümer bestrebt waren,<br />

den seitlichen Flügel durch einen dem Eckgebäude in Stil<br />

und Form angelehnten Neubau zu ersetzen. 12<br />

Aus einer Mitteilung des Stadtsteueramtes vom 5. Oktober<br />

1929 geht hervor, dass das Grundstück mit Kaufvertrag vom<br />

6. August des gleichen Jahres durch die in Halle/Saale ansässige<br />

Ruhegehalts- und Witwen- und Waisenkasse für deutsche<br />

Rechtsanwälte und Notare erworben wurde. Die vorgenannte<br />

Anstalt nahm mit diesem Zukauf nicht zuletzt eine Aufstockung<br />

ihres ohnehin bereits breit angelegten Immobilienvermögens<br />

vor und sicherte sich in den Jahren der Weltwirtschaftskrise<br />

1929/30 damit den weitgehenden Vermögenserhalt. Angesichts<br />

der veränderten gesellschaftlichen Umstände, aber auch<br />

aufgrund der Tatsache, dass Ganzetagenwohnungen am damaligen<br />

Wohnungsmarkt nicht mehr in dem Maße nachgefragt<br />

wurden, stufte die Anstalt Mitte 1933 die Ertragskapitalanlage<br />

für den Zeitpunkt als gefährdet ein. Abhilfe sollte der für<br />

die Hallenser tätige und als Bevollmächtigter fungierende<br />

Bauabnahme Fertigstellung und wohnwirtschaftliche Ingebrauchnahme<br />

des Neubauvorhabens wurden am 12. November 1870 protokolliert, obwohl<br />

<strong>Bose</strong> erneut mit Veränderungen in der Bauausführung überraschte<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Neubaubestrebungen Der Kaufmann Julius Hermann Netto beabsichtigte 1889, den Flügel in der Humboldtstraße “niederzureißen” und “dem Eckgebäude<br />

entsprechend neu auszuführen”. Die Genehmigungsbehörden lehnten ab. <strong>Das</strong> sah Netto als “eine bedeutende Schädigung der Interessen eines Einzelnen”<br />

an, “nur würde alsdann die Bebauung desselben gänzlich unterbleiben” - eine Ironie der Geschichte, die (Wieder-) Bebauung unterblieb bis heute...<br />

Leipziger Architekt Friedrich Hartmeyer schaffen. Dieser erhielt<br />

den Auftrag, das Eckgebäude den aktuellen Anforderungen<br />

entsprechend anzupassen und gleichzeitig grundlegend zu<br />

modernisieren. Vorbildcharakter besaßen in diesem Zusammenhang<br />

die in den späten 1920er Jahren errichteten Wohnhaussiedlungen,<br />

die über moderne und flächenmäßig zeitgemäße<br />

Raumstrukturen verfügten. Kein leichtes, aber ein lösbares<br />

Vorhaben für den erfahrenen Hartmeyer, der dafür den Architekten<br />

Franz Lindner als Fachplaner verpflichtete. Gemeinsam<br />

brachen die beiden Architekten die innenarchitektonische<br />

Struktur des Eckgebäudes auf und schufen ein zentral „von der<br />

Humboldtstraße aus zugängliches Treppenhaus“. <strong>Das</strong> bis dahin<br />

am südlichen Giebel der Pfaffendorfer Straße vorhandene<br />

Treppenhaus hätte eine neue opt<strong>im</strong>ale Teilung des vorhandenen<br />

„Ganzetagenwohnraums in je zwei Dreiz<strong>im</strong>merwohnungen“<br />

mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 91 bzw. 97 m²<br />

nicht zugelassen. Gleichzeitig betrachtete Hartmeyer den Einbau<br />

einer Niederdruck-Warmwasserheizungsanlage mit modernen<br />

Heizkörpern in allen Wohnungen für unerlässlich. Letztere<br />

Investitionsmaßnahme wurde über ein eigens <strong>im</strong> Jahre<br />

1933 eingeführtes Förderprogramm der nationalsozialistischen<br />

Reichsregierung bezuschusst, sämtliche Arbeiten mussten<br />

jedoch bis zum 31. März 1934 abgeschlossen werden. Im<br />

Mai 1934 - während der umfangreichen Neugestaltung des<br />

Wohnhauses - entschloss sich Hartmeyer nunmehr auch zum<br />

konsequenten Umbau des bis dahin nur sporadisch in den bis-<br />

13<br />

herigen Planungen berücksichtigten Hochparterre-Bereiches.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

Ungeteilte Aufmerksamkeit verdient bis heute das durch Hartmeyer<br />

entworfene Treppenhaus, in der Anlage und Ausgestaltung<br />

ein regelrechter Spiegel der architektonischen Entwicklung<br />

wie facettenreichen Strömungen in Architektur und Kunst<br />

der 1920er bis hinein in die anfänglichen 1930er Jahre und<br />

Ausdruck dessen, was diese Zeit zwischen Neuem Bauen und<br />

Neuer Sachlichkeit gegenüber dem Historismus ausmachte:<br />

„form follows function“ - die Form folgt der Funktion. Beeindruckend<br />

ist zweifelsohne die Dekoration des Treppenhauses,<br />

deren intensive Farbigkeit und flächige Darstellung dem Artdéco-Stil<br />

angelehnt ist. Hartmeyer verstand es, die wiederkehrenden<br />

Wandbildmotive geschickt in die Linienführung des<br />

Treppengeländers einzubinden, das durch die gezielte Unterbrechung<br />

bzw. Transparenz eine ständig wechselseitige Kommunikation<br />

zwischen der Ausgestaltung, den Materialien und<br />

dem Betrachter zulässt.<br />

In der Nachkriegszeit wurden durch den so genannten Dringlichkeitsausschuss<br />

der Stadt Leipzig ausnahmslos zwingend erforderliche<br />

Investitionen in die von Zerstörungen verschonte<br />

Bausubstanz zugelassen. Beispielsweise wurde auf Beschluss<br />

vom 14. Mai 1948 <strong>im</strong> Rahmen der „Winterfestmachung“ die<br />

Dringlichkeit der Dachinstandsetzung anerkannt, nachdem<br />

die oberste Etage des Wohnhauses nach mehrjähriger Unterlassung<br />

bereits einen augenscheinlichen Schaden aufwies.<br />

„Die für die Instandsetzung erforderlichen Baustoffe, und zwar<br />

60 m² Dachpappe und 60 kg Klebemasse, werden Ihnen nach<br />

41


Bauantrag vom 12. Januar 1934 zum Einbau einer zentralen Warmwasserheizungsanlage<br />

und gleichzeitige handschriftliche Einverständniserklärung<br />

seitens des Baupolizeiamtes vom 20. Januar des gleichen Jahres<br />

Eingang neuer Kontingente vordringlich zugeteilt werden“,<br />

geht aus einer Mitteilung des Bauaufsichtsamtes vom 27. Mai<br />

des gleichen Jahres hervor. Da derartige Sicherungsmaßnahmen<br />

nur punktuell und erst zu einem Zeitpunkt betrieben wurden,<br />

der keinen Aufschub mehr duldete, befand sich das <strong>Objekt</strong><br />

in der Folgezeit in einem desolaten Zustand. Allein die bisher<br />

vernachlässigten und nunmehr 1959 in einer behördlichen<br />

Stellungnahme als unumgänglich eingestuften Fassadenarbeiten,<br />

musste selbst ein Jahr später „zurückgestellt“ werden, da<br />

der zuständigen Grundstücksverwaltung „für die vorgesehene<br />

Instandsetzung (…) Beträge in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung“<br />

standen. Diese Entwicklung mündete in der Folgezeit<br />

14<br />

unweigerlich in einer weitgehenden Entstuckung der Schauseiten<br />

des historischen <strong>Objekt</strong>es. Nachdem die Bausubstanz<br />

des Ensembles - mit Ausnahme so genannter „Wertverbesse-<br />

15<br />

rungsmaßnahmen“ - Jahrzehnte vernachlässigt und dem zunehmenden<br />

Verfall preisgegeben wurde, kam man in den<br />

1990er Jahren nicht mehr umhin, den an der Humboldtstraße<br />

gelegenen Seitenflügel komplett abzutragen.<br />

„Wer Künftiges gestalten will, muss in der Vergangenheit blättern“<br />

(André Malraux) - Die nunmehr geplante Revitalisierung<br />

des denkmalgeschützten Wohnhauses zielt in Absprache mit<br />

den denkmalschutzrechtlichen Behörden und unter Berücksichtigung<br />

des vorhandenen Bestandes auf eine Wiederbelebung<br />

des offensichtlich konträren Erscheinungsbildes von Außenarchitektur<br />

(1870) und Innenarchitektur (1870 und 1934-<br />

Baugenehmigung vom 9. Dezember 1933, die geplante Teilung der bis<br />

dahin herrschaftlichen Ganzetagenwohnungen in jeweils zwei 3-Z<strong>im</strong>mer-<br />

Wohneinheiten und den Neubau des Treppenhauses betreffend<br />

1936) ab. Die nach 1945 auf wenige stilistische Elemente<br />

(bspw. die vereinfachten Brüstungsspiegel unterhalb der Fenster<br />

oder die noch vorhandenen Gurts<strong>im</strong>se) <strong>im</strong> Zuge der so genannten<br />

Entstuckung reduzierten, einst prachtvollen neoklassizistischen<br />

Fassaden werden <strong>im</strong> heutigen Bestand beibehalten<br />

und nicht rekonstruiert. Einzig der in seiner ursprünglichen<br />

Ausgestaltung originalgetreu erhalten gebliebene Erker wird<br />

denkmalgerecht saniert und restauriert. Unter Berücksichtigung<br />

dessen und angesichts der innenarchitektonisch gegensätzlichen<br />

Gestaltungsphasen wird für das denkmalgeschützte<br />

Wohnhaus nach der erfolgreichen Revitalisierung vielmehr die<br />

Vollendung durch Weglassen, ja sogar durch eine gezielte Fokussierung<br />

der historischen Hinterlassenschaften, kennzeichnend<br />

sein. So genießen unter anderem die in den Wohneinheiten<br />

punktuell bis heute erhalten gebliebenen herrschaftlichen<br />

Interpretationen des 19. Jahrhunderts Bestandsschutz, auf der<br />

anderen Seite die durch den Umbau des Wohnhauses neu hinzu<br />

gekommenen modernen Ausgestaltungen aus der ersten<br />

Hälfte des 20. Jahrhunderts. Für Sie als Anleger eröffnet sich<br />

heute die eher seltene Möglichkeit, moderne und auf einem<br />

hohen Niveau basierende Wohnformen in einer einzigartigen<br />

Mischung markanter historischer Architekturströmungen <strong>im</strong><br />

ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts miteinander zu<br />

verbinden, die gleichermaßen den herrschaftlichen Anspruch<br />

der Gründerzeit und den Drang der modernen <strong>Gesellschaft</strong><br />

nach etwas Neuem reflektieren, irgendwo zwischen Art déco<br />

und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus.<br />

42 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Anmerkungen<br />

1 auf Anordnung der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland)<br />

übernahm die 1945 gegründete Versicherungsanstalt des Landes Sachsen<br />

die Abwicklung der privaten Versicherungsgesellschaften und übertrug Vermögen<br />

und Ansprüche auf das Land Sachsen (für Immobilien war die Abteilung<br />

Grundstücksverwaltung der <strong>Deutsche</strong>n Versicherungsanstalt zuständig)<br />

2 Pfaffendorfer Straße/Ecke Humboldstraße: 1870 wurde das Eckgebäude unter<br />

der Bezeichnung Pfaffendorfer Straße 6, ab 1889 unter der Hausnummer<br />

11 geführt; mit der Neugestaltung des Eckgebäudes ab 1934 und der Verlegung<br />

des Treppenhauses mit Zugang von der Humboldtstraße aus unter der<br />

Hausnummer 12 (Eckgebäude) und 12 a (Seitenflügel) geführt<br />

3 Elisenstraße: nach 1945 unter der Bezeichnung Bernhard-Göring-Straße<br />

weitergeführt (Leipziger Südvorstadt)<br />

4 Auszug aus einer Mitteilung vom 12. Juni 1870 an die Stadt Leipzig (durch<br />

den Bauherrn und Eigentümer Johann Gottwald Kahl)<br />

5 abgebrochene Ecke: statt spitz zulaufender Fassadenfluchten wurde bei Eckgebäuden<br />

lt. Bebauungssatzung eine diagonale Verbindung favorisiert; der<br />

damit min<strong>im</strong>al verloren gegangene Grundstücksanteil fiel der Kommune ersatzlos<br />

zu<br />

6 Attika: griechisch attikos; in der Architektur wird ein über dem Kranzges<strong>im</strong>s<br />

befindliches Halbgeschoss oder eine - wie bei diesem Gebäudeensemble -<br />

Abschlusswand als Attika bezeichnet, die aus ästhetischen Gründen die Sicht<br />

auf das Dach verdecken sollte<br />

7 in den Beständen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt<br />

Leipzig sind zwei Aktenbände enthalten: Band I (1869-1935), Band II (1940-<br />

1990)<br />

8 in kürzester Zeit nahm die Einwohnerzahl der Stadt sprunghaft zu - von anfangs<br />

40.000 (1830er Jahre) auf mehr als 800.000 Einwohner in der Blüte<br />

(1930)<br />

9 Ellen: historische Längenmaßeinheit, die ursprünglich von der Länge eines<br />

Unterarms abgeleitet wurde, zumeist aber mehr als der Abstand zwischen<br />

Ellbogen und Mittelfingerspitze misst und etwa 50 bis 85 cm betrug; <strong>im</strong> heutigen<br />

Sprachgebrauch kommt etwa noch der Begriff „ellenlang“ vor<br />

10Mitteilung<br />

des Rates der Stadt Leipzig vom 9. Dezember 1869<br />

11Bau-Revisions-Protokoll<br />

vom 12. November 1870 (Vermerke wegen fehlender<br />

Genehmigung: <strong>Bose</strong> errichtete den „Neubau mit Veränderungen in der<br />

Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> Vergleich ursprünglich als herrschaftliche<br />

Ganzetagenwohnungen geplant (linke Abb.), erfolgte <strong>im</strong> Jahre 1934 aufgrund<br />

der veränderten Marktlage die Teilung in jeweils zwei Wohnungen<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Historische Betrachtungen zum <strong>Objekt</strong><br />

Bauausführung“ und innerhalb des Seitenflügels hat dieser „mit gänzlich verändertem<br />

Grundriss gearbeitet“)<br />

12ab<br />

1882 ist als Eigentümer der Leipziger Kaufmann Julius Hermann Netto<br />

aktenkundig, der überschaubare (Um-) Baumaßnahmen <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong> durchführte<br />

(u. a. 1884 - Ladeneinbau, 1898 - Mauerwerkstrockenlegung, 1906<br />

- Blitzableiteranlage); 1889 beantragte Netto den Abriss des Seitenflügels<br />

und die Errichtung eines Neubaus, das Bauvorhaben wurde jedoch wiederholt<br />

seitens der städtischen Behörden abgelehnt; nach 1912 bewirtschafteten<br />

dessen Söhne Hermann Alfred und Kurt Hermann Netto das herrschaftliche<br />

Anwesen bis 1929<br />

13<strong>im</strong><br />

Zuge der sachlich orientierten Neugestaltung des Eckgebäudes wurde<br />

auch die bisher nicht in den Planungen berücksichtigte Hochparterre geteilt<br />

„und zwar in eine 2-Z<strong>im</strong>mer-Wohnung und einen zeitgemäß ausgebauten<br />

Laden mit Nebenräumen (Mitteilung des Architekten Hartmeyer vom 8. Mai<br />

1934); kurze Zeit später konkretisierte Hartmeyer seine Pläne: „Laden mit<br />

zwei großen Schaufenstern“, der „nutzbarer gestaltet“ wird (Genehmigung<br />

hierzu vom 1. Juni 1934); die Arbeiten wurden <strong>im</strong> Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms<br />

der nationalsozialistischen Regierung durchgeführt<br />

14so<br />

genannte Entstuckung oder auch Fassadenverödung: vorangetrieben auf<br />

der Grundlage kunstgewerblicher und architektonischer Reformbewegungen<br />

(„Neue Sachlichkeit“) verloren die gründerzeitlichen Interpretationen ab<br />

1920 (in einigen Städten sogar schon früher) bis zur Mitte der 1970er Jahre<br />

zunehmend an Bedeutung, aber auch aus der Notwendigkeit heraus aufgrund<br />

fehlender Mittel zur Wiederinstandsetzung von Fassaden (Sicherheitsrisiko<br />

herab fallender Fassadenteile)<br />

15<strong>im</strong><br />

Zuge der staatlichen Vermögensverwaltung fiel das einst herrschaftliche<br />

Anwesen ab den 1960er Jahren dem volkseigenen Betrieb Kommunale<br />

Wohnungsverwaltung Leipzig (Bezirk Mitte) zu, die das Wohnhaus durch den<br />

volkseigenen Betrieb Gebäudewirtschaft Leipzig bewirtschaften ließ; in diese<br />

Zeit sind die als „Baumaßnahmen der Bevölkerung“ bezeichneten Wertverbesserungsmaßnahmen<br />

einzuordnen, hier zuvorderst „Schönheitsreparaturen“,<br />

Änderungen <strong>im</strong> Raumzuschnitt oder der Ausstattung, bspw. Badeinbau,<br />

betreffend<br />

pro Etage (Obergeschosse) und damit einhergehend die Umstrukturierung<br />

der vermietbaren Fläche; gleichzeitig mußte das bisherige dezentrale Treppenhaus<br />

komplett neu errichtet werden (seitdem: Humboldtstraße 12 a)<br />

43


44<br />

Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

Wohnungsaufstellung (Übersicht)<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

01 Seite 46<br />

Hochparterre links<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

84,10 m²<br />

angenehme Raumstruktur,<br />

großzügiges Bad, gartenseitiger<br />

Balkon<br />

02 Seite 47<br />

Hochparterre rechts<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

97,50 m²<br />

moderne Raumstruktur,<br />

großzügiger gartenseitiger<br />

Balkon, HWR/Gäste-WC<br />

03 Seite 48<br />

1. Obergeschoss links<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

86,10 m²<br />

Wohnraum mit Erker,<br />

angenehme Raumstruktur,<br />

gartenseitiger Balkon<br />

04 Seite 49<br />

1. Obergeschoss rechts<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

98,40 m²<br />

moderne Raumstruktur,<br />

großzügiger gartenseitiger<br />

Balkon, HWR/Gäste-WC<br />

05 Seite 50<br />

2. Obergeschoss links<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

90,80 m²<br />

Wohnraum mit Erker,<br />

angenehme Raumstruktur,<br />

gartenseitiger Balkon<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Wohnungsaufstellung (Übersicht)<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

Wohneinheit<br />

Lage<br />

Struktur<br />

Fläche<br />

Besonderheiten<br />

06 Seite 51<br />

2. Obergeschoss rechts<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

101,30 m²<br />

moderne Raumstruktur,<br />

großzügiger gartenseitiger<br />

Balkon, HWR/Gäste-WC<br />

07 Seite 52<br />

3. Obergeschoss links<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

90,80 m²<br />

Wohnraum mit Erker,<br />

angenehme Raumstruktur,<br />

gartenseitiger Balkon<br />

08 Seite 53<br />

3. Obergeschoss rechts<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

101,30 m²<br />

moderne Raumstruktur,<br />

großzügiger gartenseitiger<br />

Balkon, HWR/Gäste-WC<br />

09 Seite 54<br />

4. Obergeschoss links<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit zwei Balkonen<br />

93,20 m²<br />

Wohnraum mit straßenseitigem<br />

(oberhalb des Erkers)<br />

und gartenseitigem Balkon<br />

10 Seite 55<br />

4. Obergeschoss rechts<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

103,00 m²<br />

moderne Raumstruktur,<br />

großzügiger gartenseitiger<br />

Balkon, HWR/Gäste-WC<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

Ankommen und Wohlfühlen Teilansicht<br />

der 1934 <strong>im</strong> Stil der sachlichen Moderne entworfene<br />

Wohnungseingangstür <strong>im</strong> Kulturdenkmal<br />

Humboldtstraße 12 a (obere Abb.) und<br />

Einordnung in der Treppenhausanlage (Abb.<br />

vorhergehende Seite), hier <strong>im</strong> Bereich Hochparterre<br />

[Bestand 2011]<br />

Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges<br />

legen, denn Zukunft kann man bauen. Und die Zukunft bauen, heißt die Gegenwart<br />

bauen. Es heißt, ein Verlangen erzeugen, das dem Heute gilt.<br />

Antoine de Saint-Exupéry, Schriftsteller und meistgelesener frz. Autor des 20. Jahrhunderts<br />

45


46<br />

Hochparterre<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 01<br />

Hochparterre links<br />

Gesamtwohnfläche = 84,10 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 24,70 m²<br />

Schlafen 16,40 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 16,70 m²<br />

Küche 6,10 m²<br />

Bad 7,00 m²<br />

Flur 8,70 m²<br />

Balkon 4,50 m²<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 02<br />

Hochparterre rechts<br />

Gesamtwohnfläche = 97,50 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 29,40 m²<br />

Schlafen 17,60 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 12,80 m²<br />

Küche 5,80 m²<br />

Bad 6,60 m²<br />

HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />

Flur 15,70 m²<br />

Balkon 7,20 m²<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

47


48<br />

1. Obergeschoss<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 03<br />

1. Obergeschoss links<br />

Gesamtwohnfläche = 86,10 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 26,70 m²<br />

Schlafen 16,40 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 16,70 m²<br />

Küche 6,10 m²<br />

Bad 7,00 m²<br />

Flur 8,70 m²<br />

Balkon 4,50 m²<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 04<br />

1. Obergeschoss rechts<br />

Gesamtwohnfläche = 98,40 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 30,00 m²<br />

Schlafen 17,60 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 13,20 m²<br />

Küche 5,80 m²<br />

Bad 6,30 m²<br />

HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />

Flur 15,90 m²<br />

Balkon 7,20 m²<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

49


50<br />

2. Obergeschoss<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 05<br />

2. Obergeschoss links<br />

Gesamtwohnfläche = 90,80 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 28,50 m²<br />

Schlafen 17,60 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 17,80 m²<br />

Küche 6,70 m²<br />

Bad 7,00 m²<br />

Flur 8,70 m²<br />

Balkon 4,50 m²<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 06<br />

2. Obergeschoss rechts<br />

Gesamtwohnfläche = 101,30 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 31,50 m²<br />

Schlafen 18,20 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 13,60 m²<br />

Küche 6,20 m²<br />

Bad 6,30 m²<br />

HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />

Flur 15,90 m²<br />

Balkon 7,20 m²<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

51


52<br />

3. Obergeschoss<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 07<br />

3. Obergeschoss links<br />

Gesamtwohnfläche = 90,80 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 28,50 m²<br />

Schlafen 17,60 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 17,80 m²<br />

Küche 6,70 m²<br />

Bad 7,00 m²<br />

Flur 8,70 m²<br />

Balkon 4,50 m²<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 08<br />

3. Obergeschoss rechts<br />

Gesamtwohnfläche = 101,30 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 31,50 m²<br />

Schlafen 18,20 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 13,60 m²<br />

Küche 6,20 m²<br />

Bad 6,30 m²<br />

HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />

Flur 15,90 m²<br />

Balkon 7,20 m²<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

53


54<br />

4. Obergeschoss<br />

Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 09<br />

4. Obergeschoss links<br />

Gesamtwohnfläche = 93,20 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit zwei Balkonen<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 27,90 m²<br />

Schlafen 19,10 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 18,00 m²<br />

Küche 7,00 m²<br />

Bad 7,00 m²<br />

Flur 8,70 m²<br />

Balkon 1 4,50 m²<br />

Balkon 2 1,00 m²<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Humboldtstraße 12 a<br />

Leipzig Zentrum-Nordwest<br />

Wohneinheit 10<br />

4. Obergeschoss rechts<br />

Gesamtwohnfläche = 103,00 m²<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer mit Balkon<br />

Aufteilung<br />

Wohnen 32,30 m²<br />

Schlafen 18,70 m²<br />

Z<strong>im</strong>mer 13,90 m²<br />

Küche 6,30 m²<br />

Bad 6,30 m²<br />

HWR I Gäste-WC 2,40 m²<br />

Flur 15,90 m²<br />

Balkon 7,20 m²<br />

<strong>Das</strong> <strong>Objekt</strong> Wohnraumgestaltung <strong>im</strong> <strong>Objekt</strong><br />

55


56<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

Revitalisierung Wie ein Fels in der<br />

Brandung überdauerte der Erker in<br />

seiner weitestgehend ursprünglichen<br />

Ausgestaltung die epochalen Veränderungen<br />

und ist bis heute das Spiegelbild<br />

einer einst wirkungsvollen Inszenierung;<br />

nach mehreren baulichen<br />

Eingriffen, der weitgehenden Entstuckung<br />

des Gebäudes und dem Rückbau<br />

des Seitenflügels wird der überlieferte<br />

Bestand in dieser Form revitalisiert;<br />

demzufolge eröffnet sich heute<br />

die Möglichkeit, moderne und auf<br />

hohem Niveau basierende Wohnformen<br />

mit einer beeindruckenden historischen<br />

Architektur - eine ganz eigene<br />

Note irgendwo zwischen Neoklassizismus,<br />

Art déco und Neuer Sachlichkeit<br />

- zu verbinden; Vollendung erreichen<br />

wir heute eher durch Weglassen,<br />

durch die gezielte Restaurierung<br />

des überlieferten Bestandes und nicht<br />

in der Rekonstruktion verloren gegangener<br />

Bauteile; Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>:<br />

Pilaster mit Kapitell und Erker (nebenstehende<br />

Abb.), Gurtges<strong>im</strong>s an den<br />

Fassaden (1870), Treppengeländer<br />

(1934) und Raumornamente (Stuckges<strong>im</strong>s,<br />

1870) in den Obergeschossen<br />

(Abb. gegenüberliegende Seite<br />

von oben nach unten)<br />

[Bestand 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Angaben zum Gebäudetyp<br />

<strong>Das</strong> Gebäude ist in massiver Ziegelbauweise errichtet (Baujahr 1870). Es handelt<br />

sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude. <strong>Das</strong> Gebäude ist vollständig unterkellert.<br />

Grundlagen der Ausführung der Instandsetzung bzw. Renovierung sind die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik, die behördlichen Best<strong>im</strong>mungen der Verwaltungs-<br />

und Bauaufsichtbehörden, die einschlägigen Gesetze sowie die für das Bauvorhaben<br />

maßgeblichen Bauvorschriften und Verordnungen.<br />

Soweit die gültigen DIN-Normen oder die anerkannten Regeln der Technik aufgrund<br />

der Besonderheiten des historischen Bauwerks nicht eingehalten werden können,<br />

stellt dies keinen Mangel dar.<br />

<strong>Das</strong> Gleiche gilt für die von den Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten nicht betroffene<br />

Altbausubstanz und für die Bauteile, deren Bestand erhalten bleibt. Die Bauausführungen<br />

haben allerdings so zu erfolgen, dass sie sich an den vorstehend genannten<br />

Regeln möglichst nahe kommend orientieren. Aufgrund der Vorgaben des<br />

Denkmalschutzes, der Auflagen der Bauaufsichtsbehörde, der von der Sanierungs-<br />

und Modernisierung unberührten Altbausubstanz und der teilweisen Erhaltung des<br />

Bestandsgebäudes können Neubaunormen (z. B. Energieeinsparverordnung, DIN-<br />

Normen, anerkannte Regeln der Technik) nicht vollumfänglich (z. B. <strong>im</strong> Hinblick auf<br />

den Schallschutz, den Anforderungen an die Wärmedämmung und Energieeinsparung<br />

sowie <strong>im</strong> Hinblick auf den Kellerausbau) eingehalten werden. Im Zweifel sind<br />

nur die <strong>im</strong> Folgenden <strong>im</strong> <strong>Detail</strong> beschriebenen Bauleistungen zur Sanierung und<br />

Modernisierung geschuldet.<br />

Grundsätzlich gilt, dass “Sollbruchrisse“ zwischen Trockenbau und massiven Bauteilen<br />

keine Mängel darstellen, da sie nicht vermeidbar sind, es sei denn, der Riss wird<br />

<strong>im</strong> Einzelfall als Mangel bestätigt.<br />

Der Bauträger kann die Baubeschreibung, aus triftigen Gründen, ohne Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Käufers ändern, wenn dies aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gegebenheiten<br />

insbesondere behördlicher Auflagen rechtlich geboten ist, baurechtlich, technisch<br />

und/oder wirtschaftlich notwendig und dem Käufer zumutbar sind und keine<br />

den Wert oder die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes negativ beeinflussende<br />

Abweichung ergibt.<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

Über die Wahrnehmung der Architektur: Die Baukunst wird wieder den ersten Rang unter<br />

den Künsten einnehmen, gerade weil sie nicht die Kunst des Einzelnen, sondern die Kunst<br />

aller ist. Sie ist die Kunst der Gemeinschaft, in der sich der Zeitgeist widerspiegelt.<br />

Hendrik Petrus Berlage, niederländischer Architekt und Baumeister des Historismus und der Moderne (1856-1934)<br />

57


58<br />

1.2 Flächenberechnungen<br />

Die Flächenberechnung für Wohnungen wird nach der Betriebskosten-<br />

und Wohnflächenverordnung (Ansatz für Balkone<br />

wird mit 50 %, Sondernutzungsrechte <strong>im</strong> Außenbereich werden<br />

mit 25 % berechnet) auf der Grundlage eines digital erstellten<br />

Aufmasses mittels CAD- Programm erstellt.<br />

1.3 Gutachten<br />

TÜV SÜD - Baubegleitendes Qualitätscontrolling<br />

Der TÜV SÜD führt während der Sanierung ein “Baubegleitendes<br />

Qualitätscontrolling“ durch.<br />

Auftrag der Baustellenkontrollen ist es, die Bauleistung der jeweils<br />

wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte und deren<br />

Grundlagen zu überprüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.<br />

Die wesentlichen bautechnischen Schwerpunkte der Baumaßnahme<br />

sind <strong>im</strong> Baustellenkontrollplan des BC-Vertrages<br />

festgelegt.<br />

Nach jeder Begehung wird vom TÜV SÜD ein schriftlicher Bericht<br />

erstellt; sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung<br />

der vom TÜV festgestellten Mängel <strong>im</strong> Zuge der nächsten<br />

Begehung kontrolliert und dokumentiert.<br />

TÜV SÜD - Technische Abnahme<br />

Nach bzw. <strong>im</strong> Zuge der Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt<br />

durch den TÜV SÜD eine technische Abnahme der Wohneinheiten<br />

(Sondereigentum). Der TÜV SÜD überwacht die Mängelbeseitigung.<br />

Holzschutzgutachten<br />

Es wird eine holzschutztechnische Untersuchung zur Ermittlung<br />

von biotischen Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten<br />

durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt durch einen geprüften<br />

Fachmann (Sachverständiger) für Holzschutz, Pilz- und<br />

Insektenschäden verbauter Hölzer <strong>im</strong> Hochbau auf der Grundlage<br />

der DIN 68 800, Teil 2-4, welcher die fachgerechte Sanierung<br />

überwacht und die Abnahme dieser Sanierungsarbeiten<br />

durchführt. Bei längerer Zeit leerstehenden Gebäuden<br />

kann ein Hausschwammbefall nicht ausgeschlossen werden.<br />

Sollte dieser festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte Be-<br />

seitigung nach den Vorgaben und unter Überwachung des<br />

Sachverständigen für Holzschutz.<br />

Gutachten durch vereidigten Sachverständigen für<br />

Brandschutz, Standsicherheit und Wärmeschutz<br />

Der jeweils erforderliche Nachweis über Standsicherheit einschließlich<br />

der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile,<br />

Schall-, Wärme- und vorbeugenden baulichen Brandschutz<br />

werden von einem Tragwerksplaner erstellt. Diese Unterlagen<br />

werden durch staatlich anerkannte Sachverständige oder eine<br />

sachverständige Stelle gemäß § 82 (4) SächsBO geprüft. Die<br />

ergangenen Prüfberichte werden dem Bauordnungsamt vorgelegt.<br />

Wärmeschutznachweis für Gebäude<br />

Die genehmigungsfähigen Bauausführungen erfolgen, soweit<br />

dies möglich ist, nach den gültigen DIN-Normen sowie der<br />

Energieeinsparverordnung nach Maßgabe der behördlichen<br />

Auflagen (Denkmalschutz). Zu den genehmigungsfähigen<br />

Bauausführungen gehören z. B. der Einbau von neuen Holzfenstern<br />

mit Isolierverglasung, der Einbau von Fußbodendämmungen<br />

(EG); der Einbau von Dämmung <strong>im</strong> Dachbereich sowie<br />

der Einbau einer Innendämmung als Kompensationsmaßnahme<br />

zur nicht genehmigungsfähigen Außenwanddämmung<br />

(WDVS). Weiterhin wird eine moderne Heizungsanlage (Anschluss<br />

über ein Gas- oder Fernwärmenetz der Stadt Leipzig)<br />

errichtet.<br />

Für nicht genehmigungsfähige Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />

wird auf Grundlage der Energieeinsparverordnung eine<br />

Befreiung erwirkt.<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

<strong>Das</strong> gesamte Gebäude bleibt <strong>im</strong> Bestand erhalten. Maßnahmen<br />

zur Verbesserung des Schallschutzes werden auf Grundlage<br />

des Schallschutznachweises <strong>im</strong> Bereich der vorhanden<br />

Decken durch Einbringung neuer Fußbodenkonstruktionen<br />

(schw<strong>im</strong>mender Estrich mit Trittschalldämmung), sowie falls<br />

notwendig durch Unterhangdecken erbracht. Vorhandene Innenwände<br />

die nach Planung jetzt Wohnungstrennwände darstellen,<br />

erhalten entsprechende Trockenbauvorsatzschalen zur<br />

Verbesserung Ihrer Schallschutzeigenschaften.<br />

Sämtliche Fenster werden entsprechend eines Schallschutzgutachtens<br />

bemessen und erneuert.<br />

Kompetenz am Bau Abbrucharbeiten <strong>im</strong><br />

Dachbereich (Abb. links), Rohinstallation Sanitär<br />

und Innenputzarbeiten <strong>im</strong> Treppenhaus<br />

(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />

[Archivmaterial]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


2. Technische Anlagen - Hausanschluss und Haustechnik<br />

2.1 Hausanschlüsse<br />

Heizungsanlage<br />

Die neu zu erstellende Heizungsanlage ist außentemperaturgeführt<br />

und wird als Zweirohrsystem errichtet. Die Installation<br />

erfolgt in einer Heizzentrale <strong>im</strong> Keller.<br />

Nach Verfügbarkeit erfolgt der Anschluss über ein Gas- oder<br />

Fernwärmenetz der Stadt Leipzig.<br />

Änderungen durch behördliche Auflagen oder baulicher Gegebenheiten<br />

müssen berücksichtigt werden und können zu<br />

Planungsänderungen führen.<br />

Wasseranschluss und -aufbereitung<br />

<strong>Das</strong> Warmwasser wird zentral aufbereitet, die Größe des<br />

Warmwasserbehälters ergibt sich aus den Berechnungen des<br />

Fachingenieurs. Die Verteilungsleitungen für Kalt- und Warmwasserleitungen<br />

sowie die Zirkulationsleitungen werden aus<br />

Edelstahlrohren oder modernen Metallverbundrohrsystemen<br />

hergestellt und in den dafür vorgesehenen Installationsschächten<br />

verlegt. Gleiches gilt für Leitungen der Wohnungsinstallation.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das vorhandene Trinkwassernetz<br />

der Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschluss<br />

wird überprüft und ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungen<br />

werden demontiert und entsorgt. Es wird jeweils ein<br />

zentraler Trinkwasserfilter installiert, der rückspülbar ist.<br />

Wärmemengen- und Wasserzähler<br />

Wärmemengen- und Wasserzähler werden bei einer entsprechenden<br />

Fachfirma über die Hausverwaltung gemietet.<br />

Regenwasser<br />

Alte Entwässerungsleitungen werden demontiert und entsorgt.<br />

Die Entwässerung der Dachrinne erfolgt über die außenliegenden<br />

Fallrohre mit Einbindung über Standrohre in die vorhandene<br />

Grundleitung.<br />

Die Entwässerung der Balkone erfolgt durch Einbindung an die<br />

Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen, Fallrohre und Verkleidun-<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

gen <strong>im</strong> Dachbereich sowie die Verkleidung sämtlicher Fensterbänke,<br />

Gurtges<strong>im</strong>se und Bekrönungen der Fassade werden<br />

mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

Abwasser- und Grundleitungen<br />

Alte Entwässerungsleitungen werden demontiert und entsorgt.<br />

Die Grundleitungen werden geprüft und ggf. fachgerecht erneuert.<br />

Der Anschluss erfolgt an das öffentliche Abwassernetz.<br />

Strom/Telefon<br />

Die Elektroanlage wird gemäß den Richtlinien der Stadtwerke<br />

zentralisiert. In diesen E-Räumen werden die zentralen Zähleranlagen<br />

angelegt.<br />

Jede Wohnung erhält einen Stromzähler, sowie einen Stromzähler<br />

für Treppenhauslicht und Außenanlagen. Weiterhin wird<br />

zur separaten Erfassung ein Stromzähler für den Aufzug sowie<br />

die Heizungsanlage installiert.<br />

Der elektrische Hausanschluss wird nach Beurteilung des Versorgungsträgers<br />

der Stadtwerke entsprechend der geltenden<br />

Nutzungsverordnung erneuert. Alle Wohnungen werden zum<br />

Anschluss von Telefon und Kabelfernsehen vorbereitet und mit<br />

entsprechenden Anschlussdosen ausgestattet.<br />

Die Leitungsführung erfolgt unter Putz bzw. Steigestränge in<br />

Trockenbau-Installationsschächten bis zur zentralen Übergabe<br />

(Verteilerschrank) <strong>im</strong> Keller. Die Nutzung erfolgt über Einzelverträge<br />

der Nutzer (Mieter) mit den Versorgern.<br />

2.2 Heizungsanlage<br />

Heizkörper<br />

Sämtliche Zuleitungen der Wohnungsverteilung zu den Heizkörpern<br />

werden verdeckt geführt. Die Wohnungen werden in<br />

allen zu beheizenden Wohnräumen mit entlackierten (reinweißen)<br />

Flächenheizkörpern als Ventil-Plan-Heizkörper (glatte<br />

Oberfläche), an den Raumwärmebedarf angepassten Typen<br />

und Größen gemäß der Wärmebedarfsberechnung ausgestattet.<br />

Bäder erhalten einen Handtuchheizkörper (Sprossenheizkörper).<br />

59


60<br />

Rohrleitungen Heizung<br />

Die Steig- sowie Wohnungsverteilungsleitungen bestehen aus<br />

modernen Metallverbundrohrsystemen.<br />

Kaminanschluss<br />

Die Wohnungen erhalten einen separaten Kaminanschluss<br />

über Dach.<br />

2.3. Sanitär<br />

Frischwasserleitungen<br />

Alte Versorgungsleitungen werden demontiert und entsorgt. Es<br />

werden neue Kalt- und Warmwasserleitungen sowie Zirkulationsleitungen<br />

aus Edelstahl hergestellt.<br />

Abwasserleitungen<br />

Neue Abwasserleitungen werden aus heißwasserbeständigen,<br />

schallgedämmten Abwasserrohren in erforderlicher Größe installiert,<br />

die waagerechten Abflussleitungen in den Wohnungen<br />

bestehen aus HT-Rohren.<br />

Sanitärobjekte, Armaturen<br />

Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss, Abfluss für den Anschluss<br />

der Spüle, 2 Eckventile (1 Doppeleckventil für Spülmaschine).<br />

Die Montage der Zu- und Abflussleitung erfolgt <strong>im</strong><br />

Aufstellungsbereich der Spüle auf der Wand .<br />

Bad: Kalt- und Warmwasseranschluss für die Badewanne, Dusche<br />

und Waschbecken. <strong>Das</strong> Toilettenbecken erhält einen Kaltwasseranschluss.<br />

Grundsätzlich kommen in der Bad- und Sanitärausstattung<br />

deutsche Markenfabrikate zum Einsatz.<br />

Badewannenanlage bestehend aus:<br />

- einer Badewanne (ca. 75 cm x 170 cm)<br />

- Wannenab- und Überlaufgarnitur mit Drehgriff und Siphon<br />

- Badewannen-Einhand-Aufputzbatterie in verchromter Ausführung,<br />

mit Umstellung auf Brause und Wanneneinlauf<br />

- Halterung zur Aufnahme des Brausekopfes, Metallschlauch<br />

Länge ca. 1.600 mm<br />

Duschwannenanlage bestehend aus:<br />

- einer Duschwanne in flacher Form mit standardisierten Abmessungen<br />

(80 cm x 80 cm, 75 cm x 90 cm,<br />

90 cm x 90 cm), inkl. Ablaufgarnitur<br />

- Unterputzarmatur als Einhebelmischbatterie mit Handbrause<br />

in verchromter Ausführung<br />

- Gleitstange zur Aufnahme des Brausekopfes, Metallschlauch<br />

Länge ca. 1.600 mm<br />

- ESG-Duschtrennwand<br />

WC-Anlage bestehend aus:<br />

- Tiefspülklosett aus Porzellan wandhängend mit eingebautem<br />

Spülkasten, Sparspülung<br />

- WC-Sitz aus Kunststoff, mit Deckel<br />

- Papierhalter verchromt<br />

Waschtischanlage:<br />

- Waschtisch (Breite ca. 60 cm)<br />

- Einhebelmischbatterie mit Zugknopfablaufgarnitur verchromt,<br />

Wandspiegel<br />

- Handtuchhalter als Ring oder 2-armig<br />

Anschluss für Spüle und Waschmaschine<br />

Jede Wohnung erhält einen Wasch- und Spülmaschinenanschluss.<br />

Der Anschluss der Spüle und Spülmaschine erfolgt in<br />

der Küche über Eckventil mit Schubrosette. Der Anschluss der<br />

Waschmaschine erfolgt <strong>im</strong> Bad bzw. in den Abstellräumen/<br />

Hauswirtschaftsräumen.<br />

Lüftung Innenbäder/Innen-WC<br />

Die Raumentlüftung der innenliegenden Bäder, WC´s sowie<br />

der Hauswirtschafträume erfolgt über Einzellüfter. Die Schaltung<br />

ist mit dem Lichtschalter zeitverzögert kombiniert. Die<br />

Entlüftung erfolgt verdeckt in entsprechenden Versorgungsschächten<br />

über Dach.<br />

Versiegelung<br />

Versiegelung der senkrechten und waagerechten Dehnungsfugen<br />

in den Nasszellen und Nassbereichen sowie sämtliche weitere<br />

dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen, die nicht dem<br />

Bereich der Gewährleistung unterliegen.<br />

2.4 Elektroinstallation<br />

Ausstattung nach DIN 18015/VDE Best<strong>im</strong>mungen<br />

Alle Dosen, Schalter etc. sind deutsche Markenfabrikate. Sie<br />

werden in Unterputzausführung einschließlich der Verdrahtung<br />

Kompetenz am Bau Fenstereinbau (Abb.<br />

links), Feinarbeiten am Innenputz in den<br />

Wohneinheiten und Stuckateurarbeiten an<br />

der Fassade (Abb. gegenüberliegende Seite)<br />

[Archivmaterial]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


gemäß den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen geliefert<br />

und eingebaut. Der Sicherungskasten/Unterverteilung<br />

wird jeweils <strong>im</strong> Flur installiert. Der Ausstattungsgrad erfolgt gemäß<br />

DIN 18015. Im Einzelnen erfolgt die Bestückung wie<br />

nachfolgend beschrieben.<br />

Anforderungen für die Ausstattung<br />

Es erfolgt eine komplette Neuinstallation der Elektroanlagen in<br />

den Wohnungen, <strong>im</strong> Treppenhaus und in den Kellern.<br />

Die Stromversorgung erfolgt über den Stromkreis der einzelnen<br />

Wohnung. Neuinstallation der Gemeinschaftsanlage (Beleuchtung,<br />

Heizung, Außenanlagen ect.) sowie der Zugänge<br />

zu den Mieterkellerräumen. Die Kellerräume, die den einzelnen<br />

Wohnungen zugeordnet werden, erhalten jeweils einen<br />

Beleuchtungskörper. Kellerflure, Allgemeinräume, sowie Außen-<br />

und Treppenhausbeleuchtung werden vom Gemeinschaftszähler<br />

versorgt. Die Heizungsanlage sowie der Personenaufzug<br />

erhält einen separaten Zähler.<br />

Die Zählermontage erfolgt ausschließlich durch die Energieversorger.<br />

Wenn bei der Wohnungsabnahme der Nutzer noch<br />

nicht bekannt ist, erfolgt die Übergabe der Wohnung an den<br />

Käufer ohne Zähleinrichtung. Schaffung eines zentralen Zählerplatzes<br />

und eines zentralen Potentialausgleiches.<br />

Es wird eine Klingel-Wechselsprechanlage mit Videoüberwachung<br />

in jeder Wohneinheit inkl. elektrischer Türöffnung der<br />

Hauseingangstür eingebaut.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung erhält eine Zeitschaltautomatik<br />

mit Warnfunktion.<br />

Weiterhin wird ein zentraler Anschluss für alle Wohneinheiten<br />

für Telekom und TV-Anlage geschaffen. Diese Leitungen werden<br />

in einem Leerrohr vom Anschlusspunkt (Hausübergabepunkt)<br />

bis zur ersten Verteilerdose der Wohnungen geführt. Der<br />

Internetanschluss ist über die Telekom - bzw. TV-Anschlussdose<br />

(über regionale Anbieter) gewährleistet.<br />

Bäder<br />

1 Lichtschalter, 2 Steckdosen <strong>im</strong> Bereich Spiegel/Waschbecken,<br />

1 schaltbarer Wandauslass <strong>im</strong> Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />

bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />

der Raumgröße), 1 Badeinbauradio 1 Steckdose jeweils<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

für Waschmaschine und Trockner (falls Aufstellfläche in der Küche<br />

nicht gegeben ist, bzw. kein Hauswirtschaftsraum vorhanden<br />

ist). In den Bädern ist eine elektrische Fußbodenbegleitheizung<br />

vorgesehen.<br />

WC<br />

1 Lichtschalter, 1 Steckdose <strong>im</strong> Bereich Spiegel Waschbecken,<br />

1 schaltbarer Wandauslass <strong>im</strong> Spiegelbereich, 1 Deckenauslass<br />

bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />

der Raumgröße)<br />

Küchen<br />

3 Doppel-Steckdosen (<strong>im</strong> Bereich der Küchenarbeitsfläche), 1<br />

Herdanschlussdose, 1 Steckdose für Dunstumlufthaube, 1<br />

Steckdose für Einbauküche (Kühl-/Gefriergerät) , 1 Steckdose<br />

für Spülmaschine, 1 Steckdose jeweils für Waschmaschine und<br />

Trockner (falls Aufstellfläche <strong>im</strong> Bad nicht gegeben), 1 Deckenauslass<br />

bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />

der Raumgröße), 1 Antennen-/Kabelanschlussdose<br />

Wohnz<strong>im</strong>mer, Schlaf- bzw. Kinderz<strong>im</strong>mer<br />

1 Lichtschalter als Kombination mit Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />

3 Doppelsteckdosen, 1 Antennen-/Kabelanschlussdose,<br />

1 Telefonanschlussdose kombiniert mit Einfachsteckdose<br />

Flur<br />

2 Einfachsteckdosen, 2 Lichtschalter als Wechselschalter, 1 Telefonanschlussdose<br />

kombiniert mit Einfachsteckdose, 1 Deckenauslass<br />

bzw. Deckenstrahler in ausreichender Menge (angepasst<br />

der Raumgröße)<br />

Hauswirtschaftsraum (falls vorhanden)<br />

1 Lichtschalter in Kombination mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass,<br />

1 Steckdose jeweils für Waschmaschine und Trockner<br />

Abstellraum<br />

1 Lichtschalter in Kombination mit 1 Steckdose, 1 Deckenauslass<br />

Keller<br />

Komplette Neuinstallation der Elektroanlagen in den Kellern.<br />

Die Stromversorgung erfolgt über den Stromkreis der einzelnen<br />

Wohnung. Die Kellerräume, die den einzelnen Wohnun-<br />

61


62<br />

gen zugeordnet werden, erhalten jeweils einen Beleuchtungskörper<br />

(Schiffsarmaturen mit Schalter und 1 Steckdose).<br />

Balkon/Terrasse/Loggia<br />

1 Steckdose, 1 Außenleuchte (schaltbar von innen)<br />

Treppenhaus/Außenanlagen<br />

Die Beleuchtung erfolgt über Wand- bzw. Deckenleuchten in<br />

Stil und Farbe dem Treppenhaus angepasst. An einer Stelle<br />

wird eine abschaltbare Steckdose für die Treppenreinigung angebracht.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung wird über ein Zeitschaltrelais<br />

mit Ausschaltvorwarnung geregelt. Jede Etage erhält<br />

eine Leuchte, ebenso der Kellerzugang, der Eingangsbereich<br />

sowie der Hof (1 Außenleuchte mit Dämmerungsschalter<br />

und Bewegungsmelder). Mülltonnenstellplätze erhalten eine<br />

Leuchte.<br />

3. Bauwerk<br />

3.1 Dach<br />

Der vorhandene Dachraum wird für Wohnzwecke nicht ausgebaut,<br />

und nur für Revisionsbegehungen hergerichtet.<br />

Um den erforderlichen Wärmeschutz zu gewährleisten, ist der<br />

Einbau einer Wärmedämmung entsprechend der geltenden<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgesehen.<br />

Die Wärmedämmung wird auf die vorhandene Decke <strong>im</strong><br />

Dachgeschoss verlegt.<br />

Die Dacheindeckung erfolgt in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz.<br />

Flachdachbereiche erhalten eine bituminöse Abdichtung.<br />

Dachklempnerarbeiten<br />

Sämtliche Dachrinnen und Fallrohre, Standrohr (mit Reinigungsöffnung),<br />

Brandmauerabdeckungen, Schornsteineinfassungen,<br />

Schneefanggitter etc. werden mit Titanzinkblech ausgeführt.<br />

3.2 Straßen- und Hoffassade<br />

Die Sanierung der historischen Fassade und Sockel erfolgt unter<br />

Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Grundsätzlich wird eine Erhaltung der Fassade <strong>im</strong> Sinne des<br />

Denkmalschutzes umgesetzt.<br />

Die straßenseitigen Fassaden werden in Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />

Denkmalschutz dem historischen Vorbild entsprechend wiederhergestellt,<br />

ein Wärmedämmverbundsystem ist aus denkmalschutzrechtlichen<br />

Auflagen hier nicht möglich. Als Kompensationsmaßnahme<br />

kommt in diesem Bereich eine Innendämmung<br />

zum Einsatz.<br />

Die hofseitige Fassade erhält ein Wärmedämmverbundsystem<br />

entsprechend der Berechnung des Fachplaners.<br />

3.3 Fenster- und Balkontüren/Lüftungskonzept<br />

Sämtliche vorhandenen Fenster und Balkontüren werden demontiert<br />

und durch neue Holzfenster mit Isolierverglasung<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />

ersetzt. Grundlage der Schallschutzbemessung für Fenster und<br />

Balkontüren ist das Schallschutzgutachten.<br />

Durch einen Fachplaner wird ein Lüftungskonzept erstellt. Außerhalb<br />

der Heizperiode wird das Fenster das Hauptlüftungselement<br />

bleiben, u.a. auch zur Nachtlüftung und Abkühlung.<br />

Fensterbänke<br />

innen: Fensterbänke aus Naturstein<br />

außen: Fensterbank außen neu<br />

(nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung)<br />

3.4 Hauseingangstüren<br />

Die vorhandenen historischen Hauseingangstüren werden<br />

fachgerecht aufgearbeitet oder durch eine neue Holztüren<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung<br />

ersetzt.<br />

3.5 Balkone<br />

Die Ausführung der neu zu errichtenden Balkone erfolgt als<br />

verzinkte, vorgeständerte Stahlkonstruktion mit einer Fertigteilbetonplatte<br />

nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Kompetenz am Bau Estricheinbau in den<br />

Wohneinheiten (Abb. links), Dacheindeckung<br />

und Abrüsten der rekonstruierten Fassaden<br />

(Abb. gegenüberliegende Seite)<br />

[Archivmaterial]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Die Balkonplatte besteht aus einem Fertigteilbetonelement mit<br />

integrierter Entwässerung, Brüstungselementen (Höhe mind.<br />

1.10 m) in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz.<br />

3.6 Treppenhaus<br />

<strong>Das</strong> vorhandene historische Treppenhaus wird nach einer Befunduntersuchung<br />

durch einen Restaurator sowie nach Maßgaben<br />

der denkmalschutzrechtlichen Auflagen komplett restauriert.<br />

Die Treppenstufen, Handläufe und Treppenwangen aus Holz<br />

werden entsprechend überarbeitet und wenn erforderlich, ergänzt.<br />

Die historischen Wohnungseingangstüren werden fachgerecht<br />

unter Berücksichtigung der Verbesserung des Brand-, Schall-<br />

und Einbruchschutzes restauriert und ertüchtigt oder durch<br />

neue Wohnungseingangstüren ersetzt.<br />

Die Wände werden vollflächig gespachtelt und verschliffen.<br />

Die Wände, Türen sowie die Treppenanlage erhalten einen<br />

Anstrich entsprechend der Befunduntersuchung des Restaurators<br />

in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz. Vorhandene Fliesen-<br />

und Terrazzobeläge werden erhalten und restauriert.<br />

Für das gesamte Treppenhaus besteht Bestandsschutz (Denkmalschutz),<br />

Anforderungen des Schallschutzes nach DIN 4109<br />

können hier nicht erreicht werden.<br />

3.7 Keller<br />

Die einzelnen Kellerabteile werden aus einer luftzirkulationsfördernden,<br />

offenen und verzinkten Metallkonstruktion ausgeführt.<br />

Der Einbau von Türen (T30) erfolgt nach den Erfordernissen<br />

der derzeit geltenden Brandschutzbest<strong>im</strong>mungen.<br />

Kellerfußboden<br />

Der vorhandene Kellerfußboden bleibt <strong>im</strong> Bestand erhalten,<br />

Fehlstellen werden ausgebessert, falls notwendig wird ein Estrich<br />

auf Trennlage aufgebracht.<br />

Kellerwände<br />

Die Kellerwände werden von schadhaften Putz befreit, sandgestrahlt<br />

und als sichtbares Mauerwerk belassen. Größere Fehlstellen<br />

<strong>im</strong> Mauerwerk werden mit gleichem Material ausgebessert.<br />

Der Kellerabgang, Heizraum, Fahrradraum sowie die<br />

Aufstellfläche des zentralen Elektrozählerschrankes erhalten<br />

einen Pinselputz mit weißen Anstrich.<br />

Es erfolgt eine Überprüfung des Bauzustandes hinsichtlich auftretender<br />

Mauerwerksfeuchtigkeit und schädigender Salze <strong>im</strong><br />

Mauerwerk. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werden erforderliche<br />

Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, falls erforderlich<br />

wird eine vertikal- und horizontal Abdichtung der zugänglichen<br />

Kelleraußenwände durchgeführt.<br />

3.8 Wohneinheiten<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

Wohnungstrennwände<br />

Bestand: Massive Wohnungstrennwände in Stärken von 15-24<br />

cm. Bei zu geringen Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />

brand- und schallschutztechnisch ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />

Neu: Soweit Wände in den Wohnungen neu hinzukommen<br />

oder erneuert werden müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />

gemäß den Anforderungen an den Brand- und<br />

Schallschutz errichtet (beidseitige Doppelbeplankung). Neue<br />

tragende Wände werden in Ziegelbauweise bzw. Bundwandbauweise<br />

erstellt und beidseitig verputzt bzw. verkleidet.<br />

Wand- und Deckenbeläge<br />

An allen Innenwänden und Decken wird die alte Tapete entfernt.<br />

Schadhafte Putzstellen werden ausgebessert. Soweit keine<br />

Neuaufteilung der Wohnungen erfolgt, unterliegen alle<br />

Wände dem Bestandsschutz.<br />

Sämtliche Räume (außer Räume mit vorhandenen Stuckverzierungen)<br />

erhalten zur Verbesserung des Schallschutzes eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />

Räume mit vorhandenen und erhaltenswerten Stuckverzierungen<br />

werden nach Auflagen Denkmalschutz restauriert, hier<br />

wird der vorhandene Stuck von Farbanstrichen befreit und neu<br />

63


64<br />

gestrichen, bzw. vom Original ein Duplikat erstellt und an gleicher<br />

Stelle wieder eingebaut.<br />

Wände und Decken werden glatt gespachtelt und mit einem<br />

zweifachen Dispersionsfarbanstrich in weiß gestrichen.<br />

Im Bereich der Innendämmung d.h. sämtliche Innenseiten der<br />

straßenseitigen Außenwände sowie Wände zum Treppenhaus<br />

erfolgt die Beschichtung und Anstrich entsprechend der Herstellervorgaben<br />

des Innenwandsystems.<br />

Die Wände der Bäder erhalten einen zeitgemäßen hochwertigen,<br />

großformatigen Fliesenbelag. Die exakte Höhe des Fliesenbelages<br />

ergibt sich aus der Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />

z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den Abmessungen<br />

der Fliesen. Die Wandfliesen werden <strong>im</strong> Dünnbettverfahren<br />

inkl. erforderlicher Abdichtungen <strong>im</strong> Spritzwasserbereich<br />

verlegt. Oberhalb der Fliesen werden die Wände glatt gespachtelt<br />

und deckend gestrichen.<br />

Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten einen schw<strong>im</strong>menden<br />

Zementestrich inklusive einer Trittschalldämmung. Die Türbereiche<br />

innerhalb der Wohnungen werden nach Möglichkeit<br />

schwellenlos ausgeführt.<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderz<strong>im</strong>mer: Die Wohn-, Schlaf- und<br />

Kinderz<strong>im</strong>mer sowie der Flur erhalten ein Eicheparkett (Verlegeart:<br />

englischer Verband) umlaufenden Sockelleisten.<br />

Küche: Für Küchen ist ein Fliesenbelag (Materialpreis 30 €/m²<br />

brutto) vorgesehen. Optional kann, bei Einigung vor Baubeginn<br />

kostenneutral, auch hier die Verlegung von Parkett vereinbart<br />

werden.<br />

Bad: Die Böden <strong>im</strong> Bad erhalten einen Fliesenbelag (Materialpreis<br />

30 €/m² brutto) inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />

(Materialpreisangaben sind empfohlene Abverkaufspreise der<br />

Materiallieferanten)<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Vorhandene historische Innentüren werden möglichst erhalten<br />

und restauriert, wo dies nicht möglich ist, werden neue, dem<br />

historischen Bestand angepasst Türen eingebaut.<br />

Schließanlage in der Wohnungseingangstür<br />

Es wird eine Schließanlage mit Haupt- und Gruppensperre<br />

GPI, serienmäßig mit Aufbohr- und Abtastsicherung eingebaut.<br />

Die Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes an<br />

die Hausverwaltung.<br />

4. Sonstige Ausstattung<br />

Aufzug<br />

<strong>Das</strong> Haus erhält einen 3 bis 4-Personenaufzug mit Haltestellen<br />

von Erdgeschoss bis 4. OG. Die Ausführung erfolgt nach Planung<br />

und den Angaben des Aufzugsherstellers.<br />

Außenanlagengestaltung<br />

Pflasterbelag in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Denkmalschutz <strong>im</strong> Bereich<br />

der Gehwege, Zuwegung der Mülltonnenaufstellplätze.<br />

Sichtschutzanlage mit Pergola <strong>im</strong> Bereich der Mülltonnenaufstellplätze.<br />

Die Restfläche wird mit Rasen und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />

begrünt.<br />

Spielplatzanlagen und deren Zuwegungen werden in Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit den zuständigen Behörden errichtet.<br />

5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen Materialien und<br />

bei Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus<br />

technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten Standard nicht<br />

mindern. Änderungen in der Baugenehmigung oder aufgrund<br />

behördlicher Auflagen oder geänderter gesetzlicher Best<strong>im</strong>mungen<br />

können zu Planungsänderungen aus triftigen Gründen<br />

führen und bleiben vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) eines Käufers bezüglich<br />

des Sondereigentums sind möglich, soweit es der Bautenstand<br />

zulässt, sie technisch durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />

nicht gegen die Interessen der Gemeinschaft<br />

Kompetenz am Bau Parkettverlegung in<br />

den Wohneinheiten (Abb. links), Neufassung<br />

der Wandgestaltung und restauratorische<br />

Arbeiten (Abb. gegenüberliegende Seite)<br />

[Archivmaterial]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauherrn bzw.<br />

Bauträger (Grundstücksverkäufer) <strong>im</strong> Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />

bzw. die Handwerksfirmen. Auf Grundlage dieser<br />

Kostenkalkulation wird ein Zusatzvertrag zwischen dem Käufer<br />

und dem Generalunternehmer bzw. den Handwerksfirmen<br />

über den Bauherrn bzw. Bauträger geschlossen. Die Leistungen<br />

sind darin direkt mit dem Generalunternehmer bzw. den<br />

Handwerksfirmen abzurechnen. <strong>Das</strong>selbe Prinzip gilt auch bei<br />

der Abwahl einer Leistung. Mündliche Auskünfte bedürfen zu<br />

ihrer Gültigkeit <strong>im</strong>mer der Schriftform.<br />

7. Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der Baubeschreibung sorgfältig<br />

geprüft und zusammengestellt worden. Kein Vermittler, Anlageberater<br />

oder sonstiger Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu<br />

erteilen oder Zusicherungen zu machen, die von diesen Angaben<br />

abweichen oder über sie hinausgehen. Solche Auskünfte<br />

und Zusicherungen sind <strong>im</strong> Übrigen nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich durch die Ersteller der Baubeschreibung erfolgen.<br />

Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand der Planung <strong>im</strong><br />

September 2011. Sie stehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich<br />

unveränderter Planungs- und gleichbleibender rechtlicher<br />

Verhältnisse der Spruchpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und<br />

Finanzbehörden.<br />

8. Haftungsvorbehalt<br />

Bauleistung und Ausstattung<br />

Die Haftung der gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner<br />

für unrichtige oder unvollständige Angaben oder für Verletzung<br />

eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />

gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz und auf grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt. In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />

haben rein informativen Charakter und sind nicht <strong>im</strong><br />

Kaufpreis enthalten. Die Maße in den Zeichnungen können<br />

sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen ändern<br />

(z. B. wegen Vormauerungen, Lüftungsschächten, <strong>im</strong><br />

Dachgeschoss statisch bedingter Stützen usw.). Dies betrifft<br />

auch die in den Grundrissen beispielhaft dargestellten Kaminanschlüsse<br />

in den Wohnungen.<br />

Änderungswünsche sind <strong>im</strong> Kaufvertrag schriftlich zu vereinbaren.<br />

Änderungen infolge behördlicher Auflagen und bautechnische<br />

Maßnahmen bleiben vorbehalten; desgleichen die Verwendung<br />

anderer Baustoffe, soweit diese keine Wertminderung<br />

herbeiführen.<br />

65


66<br />

Baubegleitende Qualitätskontrolle. TÜV SÜD<br />

Baubegleitendes Controlling<br />

Zertifizierte Revitalisierung historischer<br />

Bausubstanz - zu unserem Anspruch<br />

und unseren hohen Qualitätsstandards<br />

zählt auch, den gesamten Wertschöpfungsprozessverantwortungsbewusst<br />

durch unabhängige Gutachter<br />

und Prüfingenieure begleiten zu lassen.<br />

[Aufnahmen 2010]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Die Verkäuferin beabsichtigt, mit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH - TÜV SÜD<br />

Gruppe, Bautechnik, Wiesenring 2 in 04159 Leipzig einen Vertrag über Baubegleitendes<br />

Qualitätscontrolling abzuschließen. Inhalt des Vertrages ist u. a., ob die Bauausführung<br />

den nachfolgend genannten Normen entspricht. Mit dem Erwerb akzeptiert<br />

der Käufer jedoch, dass durch die erhaltenswerte strukturelle Grundsubstanz des<br />

Altbaus <strong>im</strong> Hinblick auf Schall-, Brand-, Wärme- und Feuchteschutz derzeit geltende<br />

Normen bzw. der heutige Stand der Technik teilweise nicht erreicht werden können.<br />

Der TÜV SÜD wird das Bauvorhaben auf die Konformität der Bauauführung<br />

• mit den Plänen und Unterlagen und<br />

• mit den aufgeführten technischen Vorschriften (Beurteilungsgrundlagen)<br />

überprüfen. Dazu finden während der Bauausführung Baustellenbegehungen durch<br />

einen Sachverständigen in Abst<strong>im</strong>mung mit dem AG gemäß dem Begehungsplan<br />

statt.<br />

Nach der Begehung wird vom TÜV SÜD ein schriftlicher Bericht erstellt; er enthält die<br />

gutachterlichen Feststellungen, wichtige <strong>Detail</strong>s werden erforderlichenfalls fotografisch<br />

dokumentiert. Die festgestellten Mängel werden in einer Liste dargestellt.<br />

Sofern es der Baufortschritt zulässt, wird die Beseitigung der vom TÜV SÜD festgestellten<br />

Mängel <strong>im</strong> Zuge der nächsten Begehung kontrolliert und dokumentiert.<br />

Die Baustellenbegehungen werden in der Regel von Fachingenieuren der Bautechnik<br />

durchgeführt.<br />

Nach positivem Ergebnis erfolgt durch den TÜV SÜD die Zertifizierung “Freiwilliges<br />

TÜV Bau Controlling” für das gegenständliche Bauobjekt. Voraussetzung der Zertifikatserteilung<br />

ist eine Beauftragung und Durchführung sämtlicher unter Ziffer 3 dargestellten<br />

Leistungen und die Mangelfeststellung zur Vorbereitung der Abnahme des<br />

Gemeinschaftseigentums durch den TÜV-SÜD. Die Zertifikatsvergabe setzt voraus,<br />

dass<br />

• die Konformität zwischen den Plänen und Unterlagen einerseits und der Bauausführung<br />

andererseits, und<br />

• die Konformität zwischen den technischen Regelwerken einerseits und der Bauausführung<br />

andererseits gegeben ist und<br />

• die Mangelerfassung zur Vorbereitung der Abnahme des Sondereigentums durch<br />

den TÜV SÜD erfolgt oder alternativ die Übergabe der Abnahmeprotokolle, die <strong>im</strong><br />

Zuge der Wohnungsübergabe gefertigt wurden,<br />

• die Begleitung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV SÜD erfolgt<br />

und Übergabe der Kopie des rechtsgschäftlichen Abnahmeprotokolls an den<br />

TÜV SÜD,<br />

• die schriftliche Bestätigung der Mängelbeseitigung durch den Bauherrn vorliegt.<br />

Baubegleitende Kontrolle. TÜV<br />

Über den Wertschöpfungsprozess: Die Architektur ist die Fortsetzung der Natur in ihrer<br />

konstruktiven Tätigkeit. Aber eben dadurch, dass die Geschichte fortgesetzt werden soll, ist<br />

sehr zu überlegen, welches Neue und wie dies in den vorhandenen Kreis eintreten soll.<br />

Karl Friedrich Schinkel, königlich-preußischer Architekt, Stadtplaner, Maler und Grafiker (1781-1841)<br />

67


68<br />

1. Kaufpreise<br />

WE<br />

01<br />

02<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

07<br />

08<br />

09<br />

10<br />

Lage<br />

HP links<br />

HP rechts<br />

1. OG links<br />

1. OG rechts<br />

2. OG links<br />

2. OG rechts<br />

3. OG links<br />

3. OG rechts<br />

4. OG links<br />

4. OG rechts<br />

Abkürzungen I Erläuterungen<br />

Struktur<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

3 Z<strong>im</strong>mer<br />

Wohnfläche<br />

84,10 m²<br />

97,50 m²<br />

86,10 m²<br />

98,40 m²<br />

90,80 m²<br />

101,30 m²<br />

90,80 m²<br />

101,30 m²<br />

93,20 m²<br />

103,00 m²<br />

Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />

1 2 3<br />

Mieterwartung<br />

[Nettomiete]<br />

546,65 €<br />

633,75 €<br />

585,48 €<br />

669,12 €<br />

617,44 €<br />

688,84 €<br />

626,52 €<br />

698,97 €<br />

643,08 €<br />

710,70 €<br />

Kaufpreis<br />

gesamt<br />

222.865,00 €<br />

258.375,00 €<br />

236.775,00 €<br />

270.600,00 €<br />

249.700,00 €<br />

278.575,00 €<br />

254.240,00 €<br />

283.640,00 €<br />

260.960,00 €<br />

288.400,00 €<br />

WE = Wohneinheit, HP = Hochparterre, OG = Obergeschoss, DG = Dachgeschoss<br />

1 ca.-Wohnflächen, wurden nach der ab 01.01.2004 gültigen Wohnflächenverordnung berechnet, mit der Einschränkung, dass Balkone bei den m² nur zur Hälfte mit<br />

eingerechnet werden<br />

2 Berechnungsgrundlage Mieterwartung - Kaltmiete ca. 6,50 €/m² bis 6,90 €/m² netto (gemäß den langjährigen Erfahrungen des Verwalters) - hierfür kann keine<br />

Garantie übernommen werden<br />

3 zzgl. Erwerbsnebenkosten - vgl. dazu die entsprechenden Vereinbarungen <strong>im</strong> notariellen Kaufvertrag<br />

4 Die Kaufpreisaufteilung, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Sanierungs- und Grundstückskostenanteils sowie der Altbausubstanz erfolgt auf der Grundlage von<br />

Erfahrungswerten und entsprechenden Schätzungen vorbehaltlich einer anderweitigen Auffassung der Finanzbehörden. Eine Garantie kann hierfür nicht übernommen<br />

werden.<br />

Irrtum/Änderungen/Ergänzungen vorbehalten. Stand September 2011<br />

Kaufpreis<br />

je m²<br />

2.650,00 €<br />

2.650,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


2. Kaufpreisaufteilung<br />

WE<br />

01<br />

02<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

07<br />

08<br />

09<br />

10<br />

Kaufpreis<br />

gesamt<br />

3<br />

222.865,00 €<br />

258.375,00 €<br />

236.775,00 €<br />

270.600,00 €<br />

249.700,00 €<br />

278.575,00 €<br />

254.240,00 €<br />

283.640,00 €<br />

260.960,00 €<br />

288.400,00 €<br />

Anteil Sanierung<br />

(ca. 80 %)<br />

178.292,00 €<br />

206.700,00 €<br />

189.420,00 €<br />

216.480,00 €<br />

199.760,00 €<br />

222.860,00 €<br />

203.392,00 €<br />

226.912,00 €<br />

208.768,00 €<br />

230.720,00 €<br />

4 4<br />

Anteil Grundstück<br />

(ca. 14 %)<br />

31.201,10 €<br />

36.172,50 €<br />

33.148,50 €<br />

37.884,00 €<br />

34.958,00 €<br />

39.000,50 €<br />

35.593,60 €<br />

39.709,60 €<br />

36.534,40 €<br />

40.376,00 €<br />

Anteil Altbausubstanz<br />

(ca. 6 %)<br />

13.371,90 €<br />

15.502,50 €<br />

14.206,50 €<br />

16.236,00 €<br />

14.982,00 €<br />

16.714,50 €<br />

15.254,40 €<br />

17.018,40 €<br />

15.657,60 €<br />

17.304,00 €<br />

Kaufpreise und Kaufpreisaufteilung<br />

Kaufpreis<br />

je m²<br />

2.650,00 €<br />

2.650,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.750,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

2.800,00 €<br />

Immobilienvermögen zählt über Epochen und Generationen hinweg zu den beständigsten<br />

und steigerungsfähigsten Vermögenswerten. Unvergängliche Werte unterliegen keinen<br />

Kursschwankungen. Sie werden nicht notiert.<br />

4<br />

Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Schriftsteller (1909-1966)<br />

69


70<br />

<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />

Individualität und Exklusivität<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

AG steht für in sich schlüssige,<br />

ertragsorientierte und nachhaltige<br />

Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />

hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />

Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />

zu schaffen - Beispiel: historisches<br />

Wohnhaus in der Dresdner<br />

Johannstadt, Neubertstraße 19 (vgl.<br />

dazu weiterführend die Abb. auf den<br />

Seiten 71 bis 73 und 87<br />

[Aufnahmen 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


<strong>Das</strong> hier angebotene Immobilieninvestment ist mit dem Abschluss mehrerer Verträge<br />

verbunden. Bei den Verträgen handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot nebst einer<br />

Grundlagenurkunde des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig. Ferner tritt der Erwerber<br />

als künftiges Mitglied in einen bereits abgeschlossenen WEG-Verwaltervertrag<br />

mit der Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH ein. Optional kann<br />

ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag geschlossen werden. Daneben schließt der<br />

Erwerber einen Mietgarantievertrag ab. In der Grundlagenurkunde sind die Teilungserklärung<br />

gem. § 8 WEG, die Pläne, die Baubeschreibung sowie Planungs- und Änderungsvollmachten<br />

enthalten. Die wesentlichen Inhalte der Verträge werden <strong>im</strong> Folgenden<br />

kurz erläutert. Die vollständigen Verträge werden dem Interessenten auf<br />

Wunsch ausreichende Zeit vor dem Erwerb überlassen.<br />

I. Kaufvertrag<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der Verkäuferin, der Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG<br />

gegr. 1908, Niederlassung Leipzig, Karl-Tauchnitz-Straße 2, 04107 Leipzig, ein notarielles<br />

Angebot zum Abschluss des <strong>im</strong> Folgenden beschriebenen Kaufvertrages<br />

über eine noch zu sanierende Altbauwohnung. An dieses Angebot ist der Investor<br />

vier Wochen ab Beurkundung unwiderruflich gebunden. Danach erlischt das Angebot.<br />

Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung vor einem deutschen<br />

Notar innerhalb der Annahmefrist beurkundet worden ist.<br />

2. Inhalt<br />

a)<br />

Grundstück<br />

Die Verkäuferin wird Eigentümerin des <strong>im</strong> Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von<br />

Leipzig, Blatt 6583, verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück 1998/k, gelegen in der<br />

Humboldtstraße 12a in Leipzig. <strong>Das</strong> Grundstück wird zur Bildung von Wohnungseigentum<br />

entsprechend der Teilungserklärung aufgeteilt. <strong>Das</strong> Grundeigentum wird bei<br />

Veräußerung wie folgt belastet sein:<br />

Abt. II: lastenfrei<br />

Abt. III: Finanzierungsgrundschulden des Verkäufers<br />

Die in Abt. III eingetragene Grundschuld stammt vom Verkäufer. Der Anspruch des<br />

Käufers auf Lastenfreistellung aufgrund des Grundstückskaufvertrages bleibt unberührt.<br />

Die in Abteilung III eingetragene Finanzierungsgrundschuld muss bei Eigentumsumschreibung<br />

auf den Erwerber gelöscht sein.<br />

<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />

Ideen sind der Anfang aller Vermögen. [...] Die Grundlage alles Erreichten ist Verlangen.<br />

Sei dir dessen <strong>im</strong>mer bewusst. Ein schwaches Verlangen bringt geringe Ergebnisse, so wie<br />

auch ein kleines Feuer nur wenig Wärme abgibt.<br />

Napoleon Hill, US-amerikanischer Schriftsteller und Gründer der persönlichen Erfolgsliteratur (1883-1970)<br />

71


72<br />

b)<br />

Teilung Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

und Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin hat das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile<br />

nach § 8 WEG in der Weise geteilt, dass mit jedem<br />

Anteil das Sondereigentum an einer best<strong>im</strong>mten Wohnung<br />

und einem Kellerraum <strong>im</strong> auf dem Grundstück errichteten<br />

Gebäude verbunden ist. Die Teilungserklärung ist Gegenstand<br />

der Grundlagenurkunde. Die Verkäuferin verpflichtet<br />

sich, den Kaufgegenstand nach Maßgabe der Grundlagenurkunde<br />

zu sanieren. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde<br />

noch nicht erteilt. Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />

ist demnach noch nicht erfolgt. Der Kaufvertrag hat demnach<br />

den Kauf einer noch zu sanierenden bzw. noch auszubauenden<br />

Sondereigentumseinheit einschl. Kellerraum nebst<br />

Miteigentumsanteil zum Gegenstand. Der Kaufgegenstand<br />

wird dazu <strong>im</strong> Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

Revitalisierung Fassadendetail des historischen<br />

Wohnhauses - vor der umfangreichen<br />

Neugestaltung... [Bestand 2009]<br />

c)<br />

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsvorbehalte<br />

<strong>Das</strong> auf dem Grundstück stehende Gebäude ist nach dem<br />

Sächsischen Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal und unterliegt<br />

somit den Best<strong>im</strong>mungen dieses Gesetzes. Gem. § 12<br />

SächsDSchG bedürfen jegliche Veränderungen, Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen am und <strong>im</strong> Kulturdenkmal<br />

der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wenn<br />

die geplanten Maßnahmen baugenehmigungspflichtig sind,<br />

tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen<br />

die Stellungnahme (Zust<strong>im</strong>mung oder Versagung) der<br />

Denkmalschutzbehörde zum Bauvorhaben gegenüber der<br />

Bauaufsichtsbehörde. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

lagen die erforderlichen Genehmigungen noch nicht vor, die<br />

Prospektherausgeberin geht jedoch davon aus, dass das Pro-<br />

jekt wie prospektiert, ggf. mit kleinen Auflagen und Änderungen,<br />

umgesetzt werden kann. Die Verkäuferin bestätigt <strong>im</strong><br />

Grundstückskaufvertrag, dass mit den aufgrund dieses Vertrages<br />

zu erbringenden Bauleistungen alle Anforderungen des<br />

Denkmalschutzes verwirklichen werden.<br />

d)<br />

Kaufpreis, Wohnfläche und Fälligkeit<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung wird zum Festpreis verkauft,<br />

wobei der Festpreis auf Grund und Boden, die Altbausubstanz,<br />

sowie die Sanierungsarbeiten aufgeteilt ist. Diese<br />

Aufteilung ist lediglich eine Schätzung und das Finanzamt kann<br />

nach entsprechender Prüfung eine andere Aufteilung festlegen.<br />

Weder der Berater noch der Bauträger (Verkäufer) haften<br />

für diese Aufteilung. Die angegebene Wohnfläche wurde nach<br />

der ab dem 01.01.2004 geltenden Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV) berechnet. Balkone werden mit 50 % ihrer Fläche berücksichtigt.<br />

Geringfügige Flächenabweichungen von bis zu<br />

+/-3 % haben keinerlei Einfluss auf den Preis und den sonstigen<br />

Vertragsinhalt.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Projektierung, des<br />

Marketings und des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch<br />

die Innenprovision, die der Verkäufer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />

bezahlt und die ggf. über dem Niveau der gewöhnlichen<br />

Maklercourtage liegen kann. Die Höhe kann je nach<br />

Wohnung, Vertriebspartner und Vertriebsstand des Gesamtprojektes<br />

unterschiedlich sein und bei Interesse bei der Verkäuferin<br />

erfragt werden. Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten<br />

von <strong>im</strong> Vertrag nicht vereinbarten Sonderwünschen, sowie<br />

Notar- und Grundbuchgebühren, die notwendigen Kosten des<br />

Vertragsvollzuges, die vom Erwerber unter Umständen an den<br />

Vermittler zu zahlende Außenprovision, die Kosten von Rangrücktrittserklärungen<br />

für Finanzierungsrechte des Käufers, die<br />

Beiträge zur Feuerversicherung ab Deckungszusage, die<br />

Grunderwerbsteuer sowie die Grundsteuer, Gebühren und<br />

Beiträge nach Übergang von Lasten und Gefahren. Insbesondere<br />

hat der Käufer die Notarkosten, die Kosten der Grundschuldbestellung<br />

sowie die Grunderwerbsteuer zu übernehmen,<br />

was <strong>im</strong> Allgemeinen ca. 5,5 % des Kaufpreises (3,5 %<br />

Grunderwerbsteuer, ca. 2,0 % Notar, Gerichtskosten, Kosten<br />

Finanzierungsgrundschuld) ausmacht. Bei der Kalkulation sind<br />

auch die Zwischenfinanzierungskosten sowie Bereitstellungszinsen<br />

für die Zeit von der Darlehenserteilung bis hin zur ersten<br />

Mieteinnahme einzukalkulieren. Die Finanzierung ist ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt zu zahlen, wobei<br />

sich die Raten an den Vorgaben der den Erwerber schützenden<br />

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) orientieren und <strong>im</strong><br />

Einzelnen dem Kaufvertragsentwurf zu entnehmen sind. Bei der<br />

Anforderung der Raten ist eine Bestätigung des Bauleiters über<br />

den Baufortschritt vorzulegen. Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

für sämtliche Kaufpreisraten sind:<br />

- Vorlage einer Fotokopie der Baugenehmigung durch den Verkäufer<br />

- Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer <strong>im</strong><br />

Range nach den derzeit eingetragenen Vorbelastungen und<br />

mit der Maßgabe, dass Grundpfandrechte zur Finanzierung<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


des Kaufpreises, die mit Zust<strong>im</strong>mung des Käufers zur Eintragung<br />

gelangen, der Vormerkung <strong>im</strong> Range vorgehen<br />

dürfen;<br />

- Rechtswirksamkeit des Vertrages und Erteilung der zum Verkauf<br />

notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen<br />

(Negativattest nach § 17 SächsDSchG, §§ 25 ff. SächsWG);<br />

- Sicherung der Lastenfreistellung <strong>im</strong> Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3<br />

MaBV, das heißt die Freistellung von allen vom Käufer nicht<br />

zu übernehmenden Grundpfandrechten muss mit aus dem<br />

Kaufpreis erfüllbaren Zahlungsauflagen gewährleistet sein.<br />

Da die Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />

Bank abgetreten sind, kann der Kaufpreis nur an diese mit<br />

schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden.<br />

Wenn der Käufer Verbraucher ist, ist dem Käufer Sicherheit für<br />

die rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjektes ohne wesentliche<br />

Mängel in Höhe von 5 % zu leisten. Dies wird dadurch bewirkt,<br />

dass der Käufer die Raten bis zum Gesamtbetrag der geschuldeten<br />

Sicherheit zurückhält.<br />

e)<br />

Grundstücksbelastungen zur Kaufpreisfinanzierung<br />

Die Verkäuferin erteilt dem Käufer die Vollmacht, die zur Sicherung<br />

der vom Käufer aufgenommenen Darlehen erforderlichen<br />

Grundschulden dergestalt zu bestellen (Belastungsvollmacht),<br />

dass diese nur gilt, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde<br />

die <strong>im</strong> Kaufvertrag festgehaltenen Sicherungsvereinbarungen<br />

wiedergegeben werden. Zur Sicherung der<br />

Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht mit Bedingungen<br />

und Auflagen verbunden, die den Zweck haben, dass Auszahlungen<br />

der finanzierenden Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />

tilgen. Der Verkäufer übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit der Grundschuldbestellung zur Kaufpreisfinanzierung<br />

keine persönliche Haftung noch trägt er damit verbundene<br />

Kosten. Im Übrigen ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers und ist keine Voraussetzung<br />

für die Kaufpreisfälligkeit. Es obliegt dem Käufer dafür Sorge<br />

zu tragen, dass die Auszahlungsvoraussetzungen für seine Finanzierung<br />

bis zur Kaufpreisfälligkeit gegeben sind.<br />

f)<br />

Sanierungsverpflichtung und Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung ergibt sich<br />

aus der Baubeschreibung, die als Anlage der Grundlagenurkunde<br />

(Teilungserklärung) beigefügt und in diesem Prospekt<br />

abgedruckt ist, und der Baugenehmigung. Die Baubeschreibung<br />

wird damit zum Gegenstand des Grundstückskaufvertrages<br />

gemacht. Bei Zweifeln über die zu erbringenden Bauleistungen<br />

geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor.<br />

Bezüglich der vom Verkäufer geschuldeten Bauleistungen können<br />

<strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Käufer anstelle der in der Baubeschreibung<br />

und in den Bauzeichnungen aufgeführten Leistungen<br />

gleichwertige andere Leistungen erbracht werden, insbesondere<br />

gleichwertige andere Ausstattungsgegenstände<br />

verwendet werden, wenn es die Umstände erfordern. Abweichungen<br />

von den Bauplänen und der Baubeschreibung können<br />

<strong>im</strong> Übrigen nach Absprache unter den Vertragsteilen vorgenommen<br />

werden, wenn behördliche Auflagen oder bau-<br />

<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />

technische Gründe dies erfordern. Sie dürfen sich jedoch nicht<br />

wert- oder gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken<br />

und müssen dem Käufer bekannt gegeben und zumutbar<br />

sein.<br />

<strong>Das</strong> Bauvorhaben wird entsprechend der Vereinbarung <strong>im</strong><br />

Kaufvertrag bis zum 31.03.2013 bezugsfertig hergestellt und<br />

bis zum 31.05.2013 sind die geschuldeten Bauleistungen zu<br />

erbringen. Der Verkäufer haftet dem Käufer für jeden nachweislich<br />

aus der Überschreitung dieser Frist entstehenden Schaden,<br />

soweit die Verzögerung nicht auf höhere Gewalt oder<br />

Durchführung von Sonderwünschen für den Käufer zurückzuführen<br />

ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, bautechnischen<br />

Sonderwünschen des Käufers, also Leistungen, die nicht in dieser<br />

Grundstückskaufvertrag oder der Bezugsurkunde enthalten<br />

sind, nachzukommen. Sonderwünsche sind nach Absprache<br />

mit dem Verkäufer möglich, falls dies der Baufortschritt zulässt.<br />

Ein Rückbau ist grundsätzlich auszuschließen. Sonderwünsche<br />

sind - falls nicht anders vereinbart - gesondert zu vergüten.<br />

...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />

mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

[Reflektion 2011]<br />

g)<br />

Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums<br />

Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt bei Bezugsfertigkeit,<br />

wobei der Käufer hierzu mit einer Frist von zwei Wochen<br />

zwischen Absendung der Mitteilung und Abnahmetermin zu<br />

diesem geladen wird. Bei Besichtigung wird ein Abnahmeprotokoll<br />

gefertigt, in welches Restarbeiten oder Mängel aufgenommen<br />

werden.<br />

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt nach vollständiger<br />

Fertigstellung des Gebäudes durch die Eigentümergemeinschaft<br />

durch einen Sachverständigen. Falls der Käufer<br />

be<strong>im</strong> Termin zur Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums<br />

nicht erscheint oder sich nicht durch einen von ihm schriftlich<br />

Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt und bevoll-<br />

73


mächtigt er <strong>im</strong> Kaufvertrag einen vom Verwalter der Wohnanlage<br />

zu benennenden Sachverständigen auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

mit der rechtsgeschäftlichen<br />

Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Die jeweilige Abnahme<br />

ist maßgeblich für den Verjährungsbeginn.<br />

h)<br />

Übergang des Vertragsbesitzes sowie der Rechte und Pflichten<br />

Besitz und Nutzungen gehen von dem Zeitpunkt an auf den<br />

Käufer über, ab dem dieser das Vertragsobjekt aufgrund Übergabe<br />

nutzen darf. Ab Übergabe sowie <strong>im</strong> Fall einer vorzeitigen<br />

Nutzung ab Nutzungsbeginn gehen alle Lasten, insbesondere<br />

auch die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die<br />

Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung,<br />

sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den<br />

Käufer über. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn<br />

die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem<br />

Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug<br />

gegen Übergabe leistet. Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab<br />

Besitzübergabe St<strong>im</strong>mrechtsvollmacht für die Eigentümerversammlung.<br />

Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe<br />

der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der Käufer zu<br />

zahlen.<br />

Der Verkäufer trägt alle Erschließungsbeiträge <strong>im</strong> Sinne des<br />

Baugesetzbuches für Erschließungsanlagen, die bis zur bezugsfertigen<br />

Fertigstellung des Vertragsobjektes bereits hergestellt<br />

sind, oder für die die Gemeinde bei der Durchführung des<br />

Bauvorhabens Voraus- oder Sicherheitsleistungen verlangt hat<br />

oder über die ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen<br />

wurde, sowie alle Kosten für naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Außerdem trägt er alle Kosten für die<br />

Anschlüsse des Vertragsobjektes an Ver- und Entsorgungsanlagen,<br />

einschließlich der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge<br />

und Kommunalabgaben nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

für die erstmalige vollständige Erschließung des Vertragsobjekts<br />

sowie die Kosten der inneren Erschließung. Art<br />

und Umfang der Leistungen des Verkäufers richten sich insoweit<br />

nach der Baubeschreibung und der Baugenehmigung für<br />

das Bauvorhaben. Im Übrigen trägt solche Kosten der Käufer.<br />

Etwaige Rückerstattungen von Vorausleistungen stehen dem<br />

Verkäufer zu.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen für den Kaufgegenstand<br />

keine Miet/Pachtverhältnisse.<br />

i)<br />

Gewährleistung<br />

Hinsichtlich der Gewährleistung wird <strong>im</strong> Vertrag wie folgt unterschieden.<br />

Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach der<br />

Baubeschreibung keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen,<br />

dem Käufer bekannten gebrauchten Zustand erworben.<br />

Eine Haftung des Verkäufers für die Größe und die Bodenbeschaffenheit<br />

des Grundstücks und der nach der Baubeschreibung<br />

unverändert bleibenden Altbausubstanz wird<br />

ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, sofern<br />

§ 309 Ziffer 7 BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben,<br />

Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden) diesem<br />

Ausschluss entgegensteht. Für die erbrachten Sanierungs- und<br />

Modernisierungsleistungen gilt das Werkvertragsrecht des<br />

BGB, wobei der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung<br />

oder Minderungsrechte geltend machen und bei Mängeln<br />

vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.<br />

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />

j)<br />

Vollmachten<br />

Im Vertrag sind verschiedene Vollmachten enthalten. Zunächst<br />

werden die Notarangestellten <strong>im</strong> für die Vertragsdurchführung<br />

nötigen Umfang bevollmächtigt. Der Käufer erhält eine Belastungsvollmacht<br />

für das Vertragsobjekt zur Darlehensbeschaffung.<br />

Die Verkäuferin wiederum ist bevollmächtigt, Sonder-<br />

und Gemeinschaftseigentumsflächen in Größe und Anzahl der<br />

Wohnungen zu verändern, sowie umzuwandeln. Im Innenverhältnis<br />

dürfen diese Vollmachten nur insoweit benutzt werden,<br />

als ihre Ausübung in Übereinst<strong>im</strong>mung mit diesem Vertrag<br />

steht oder der Erfüllung behördlicher Auflagen dient und das<br />

Sondereigentum des Käufers nicht beeinträchtigt.<br />

k)<br />

Rücktritt<br />

Ein Rücktritt vom Vertrag ist, nachdem die Verkäuferin das unterbreitete<br />

Angebot des Käufers angenommen hat, nur aus<br />

den gesetzlich vorgesehenen Gründen möglich. Grundsätzlich<br />

ist der hierfür gegebene Raum äußerst beschränkt und ist nur<br />

bei gravierenden Gründen gegeben. Generell gilt die Rechtsregel,<br />

dass einmal geschlossene Verträge von beiden Parteien<br />

eingehalten werden müssen.<br />

l)<br />

Voraussetzungen und Folgen der Eigentumsübertragung<br />

Eigentum erwirbt der Käufer erst mit seiner Eintragung <strong>im</strong><br />

Grundbuch, unter anderem nach Vollzug der Teilungserklärung,<br />

Erklärung der Auflassung in einer Nachtragsurkunde sowie<br />

Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes<br />

und vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Zur Sicherung<br />

dieses Anspruchs wird <strong>im</strong> Grundbuch eine Auflassungsvormerkung<br />

eingetragen, welche mit der Eintragung des Käufers<br />

als Eigentümer gelöscht wird.<br />

II. Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum,<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird die<br />

Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Rehwagenstraße<br />

2, 04288 Leipzig-Holzhausen, bestellt, beauftragt und<br />

bevollmächtigt. Die Verwalterbestellung ist auf die Dauer von<br />

zunächst drei Jahren ab Übergabe der ersten Wohneinheit an<br />

einen Erwerber befristet. Der mit dem Verwalter abgeschlossene<br />

Verwaltervertrag kann vor Ablauf dieser Frist nur aus<br />

wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Vertrag<br />

tritt der Erwerber mit Übergang von Besitz/Nutzen und Lasten,<br />

spätestens mit Eintragung als Eigentümer <strong>im</strong> Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz)<br />

ein. Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse ergeben<br />

sich aus dem Verwaltervertrag sowie dem zugehörigen Leistungskatalog.<br />

Die Vergütung des Verwalters beträgt je Wohnungseigentum<br />

monatlich derzeit 21,06 € inklusive der jeweils<br />

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen sind<br />

entsprechend dem Verwaltervertrag gesondert zu vergüten.<br />

74 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Die gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte Verwaltervollmacht,<br />

die Regelungen der Gemeinschaftsordnung und die Vorschriften<br />

des WEG erlauben dem Verwalter, die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten zu vertreten.<br />

Nach der Gemeinschaftsordnung, die Gegenstand der Teilungserklärung<br />

ist, ist jeder Eigentümer zur Sicherung der regelmäßigen<br />

Hausgeldzahlung verpflichtet, dem Verwalter auf<br />

dessen Anforderung eine schriftliche Abtretungserklärung auszuhändigen,<br />

in der zukünftige Erlöse aus der Vermietung des<br />

Sondereigentums nach Maßgabe der <strong>Detail</strong>regelungen in der<br />

Gemeinschaftsordnung abgetreten werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

hat nach der Gemeinschaftsordnung<br />

Anspruch auf Abgabe einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />

gegenüber einem säumigen Mieteigentümer,<br />

der zum Beispiel das Hausgeld nicht zahlt. Befindet<br />

sich ein Eigentümer mit zwei Hausgeldraten in Verzug, so wird<br />

das gesamte Jahreshausgeld fällig. Die Veräußerung des<br />

Wohnungs- und Teileigentums bedarf der Zust<strong>im</strong>mung des<br />

Verwalters. Der Verwalter ist befugt, <strong>im</strong> Zuge der Erteilung seiner<br />

formellen Zust<strong>im</strong>mungserklärung <strong>im</strong> Voraus die Abgabe<br />

einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung<br />

des neuen Erwerbers zu verlangen. Die Eigentümer sind<br />

verpflichtet, den Verwalter über die Vermietung des Sondereigentums<br />

unter Angabe des Namens und der Anschrift des Mieters<br />

zu unterrichten.<br />

Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die<br />

ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums hinausgehen, können mit einer<br />

Mehrheit von 3/4 der in der Wohnungseigentümerversammlung<br />

erschienenen oder vertretenen Wohnungseigentümer beschlossen<br />

werden. Bauliche Veränderungen dürfen, soweit sie<br />

das Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht betreffen, nur<br />

mit schriftlicher Einwilligung der übrigen Berechtigten vorgenommen<br />

werden, sofern sie geeignet sind, auf das gemeinschaftliche<br />

Eigentum oder dessen Benutzung einzuwirken, ein<br />

auf Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht beruhendes<br />

Recht zu beeinträchtigen oder die äußere Gestalt des Gebäudes<br />

zu verändern.<br />

Die Wohnungs- bzw. Teileigentümer haben eine Instandhaltungsrücklage<br />

für das gemeinschaftliche Eigentum und für jede<br />

Wirtschaftseinheit anzulegen. Über die Höhe der Beträge<br />

beschließt die Eigentümerversammlung. Zeichnet sich ab,<br />

dass die Höhe der nicht gezahlten Hausgelder die Liquidität<br />

der Gemeinschaft gefährdet, so ist der Verwalter zur vorübergehenden<br />

Entnahme aus Mitteln der Instandhaltungsrücklage<br />

oder zur Aufnahme eines Darlehens, z. B. in der Form eines<br />

Überziehungskredites, ausdrücklich ermächtigt.<br />

III. Sondereigentumsverwaltung<br />

Grundsätzlich kann der Käufer wählen, ob er seine Sondereigentumseinheit<br />

selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />

beauftragt. Die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH bietet die Sondereigentumsverwaltung für eine<br />

Vergütung je Wohnungseigentum von monatlich 20,23 € inklusive<br />

der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an.<br />

Für den Fall, dass der Käufer die Sachsengrund Hausverwal-<br />

tungsgesellschaft mbH mit der Sondereigentumsverwaltung<br />

beauftragt, werden zur Durchführung der Verwaltung erforderliche<br />

Vollmachten des Käufers verlangt, mit denen die Hausverwaltung<br />

zum Beispiel bevollmächtigt wird, die Mieten, die<br />

Nebenkosten und die Mietkaution einzuziehen, Mietverträge<br />

abzuschließen oder diese zu kündigen, sowie notfalls Mietrückstände<br />

gerichtlich geltend zu machen.<br />

IV. Mietgarantie<br />

<strong>Das</strong> rechtliche Konzept<br />

Die Verkäuferin bietet dem Erwerber den Abschluss eines Mietgarantievertrages<br />

an. In diesen tritt der Erwerber mit Abschluss<br />

des Grundstückskaufvertrages ein. Danach garantiert die Garantiegeberin<br />

eine Kaltmiete in Höhe von 6,50 € bis 6,90 € je<br />

m²/Monat für die Dauer eines Jahres ab dem 3. des auf den<br />

Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten folgenden Monatsersten.<br />

Die garantierte Miete umfasst nicht die Mietnebenkosten, unabhängig<br />

davon, ob sie auf die Mieter umgelegt werden können<br />

oder nicht. Übersteigt die Kaltmiete des Garantienehmers<br />

die garantierte Kaltmiete, steht die Differenz dem Garantiegeber<br />

für die Dauer der Garantiezeit zu. Für die Dauer des Mietgarantievertrages<br />

trägt der Garantiegeber die Vermietungskosten.<br />

Der Garantienehmer hat dafür zu sorgen, dass sich<br />

seine Wohnung in einem zur Vermietung geeigneten Zustand<br />

befindet. Er hat die zur Abwicklung und Durchführung des jeweiligen<br />

Mietvertrages erforderlichen Erklärungen auf Aufforderung<br />

des Garantiegebers abzugeben.<br />

75


76<br />

Die steuerlichen Auswirkungen<br />

Individualität und Exklusivität<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

AG steht für in sich schlüssige,<br />

ertragsorientierte und nachhaltige<br />

Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />

hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />

Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />

zu schaffen - Beispiel: historisches<br />

Wohnhaus <strong>im</strong> Leipziger<br />

Stadtteil Gohlis, Breitenfelder Straße<br />

84 (vgl. dazu weiterführend die Abb.<br />

auf den Seiten 77 bis 79 und 89)<br />

[Aufnahmen 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen Auswirkungen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit Immobilienerwerben nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage dargestellt.<br />

Die angebotenen Wohnungen befinden sich in einem Gebäude, das <strong>im</strong> Jahr 1870<br />

errichtet wurde.<br />

A. Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

1. Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung kann einkommensteuerlich<br />

nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um keine Liebhaberei<br />

handelt, sondern die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu<br />

erzielen.<br />

Von dieser Absicht wird nach ständiger Rechtsprechung bei einer auf Dauer angelegten<br />

Vermietung ausgegangen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen<br />

vom 08.10.2004). Sollte die Finanzverwaltung daran Zweifel haben, trägt der Steuerpflichtige<br />

die objektive Beweislast. Hierfür kann eine Prognose erstellt werden, in<br />

der sich in dem ganzen Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss aus den voraussichtlichen<br />

Einnahmen abzüglich der kalkulierten Werbungskosten ergibt. Der Prognosezeitraum<br />

richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer der Nutzung durch den<br />

Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger. Sofern nicht von einer<br />

zeitlich befristeten Vermietung auszugehen ist, wird für die Prognose ein Zeitraum<br />

von 30 Jahren angesetzt (BMF-Schreiben vom 08.10.2004 unter Verweis auf BFH-<br />

Rechtsprechung).<br />

Darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung die Einkünfteerzielungsabsicht in<br />

Abhängigkeit von der Höhe der Mietzinsen beurteilt (Urteil des Bundesfinanzhofs<br />

vom 5.11.2002 und BMF-Schreiben vom 08.10.2004). Beträgt demnach bei einer<br />

langfristigen Vermietung der Mietzins mindestens 75 % der ortsüblichen Marktmiete,<br />

ist grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Liegt<br />

der vereinbarte Mietzins zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Mieten, ist die<br />

Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu überprüfen. Bei<br />

einer positiven Prognose ist das Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen. Andernfalls<br />

ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil<br />

aufzuteilen. Der unentgeltliche Teil ist steuerlich nicht relevant. Die entsprechenden<br />

anteiligen Werbungskosten können insoweit nicht abgezogen werden. Gleiches gilt,<br />

wenn der Mietzins unabhängig von der Überschussprognose weniger als 56 % der<br />

ortsüblichen Mieten beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Am 22.12.2005 wurde vom Bundestag mit Zust<strong>im</strong>mung des Bundesrates das Gesetz<br />

zur Beschränkung des Verlustabzugs <strong>im</strong> Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />

beschlossen. Damit wurde unter anderem ein § 15b ins Einkommensteu-<br />

Die steuerlichen Auswirkungen<br />

77


78<br />

ergesetz eingeführt. Dieser neue Paragraph gilt für Verluste aus<br />

Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach<br />

dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach dem 10.11.2005<br />

mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Bestandteil dieser<br />

Gesetzesänderung ist eine Regelung, nach der Verluste aus<br />

sog. Steuerstundungsmodellen weder mit anderen positiven<br />

Einkünften verrechnet noch nach § 10d EStG abgezogen werden<br />

dürfen. Diese Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die<br />

der Steuerpflichtige in den folgenden Jahren aus derselben<br />

Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell liegt nach<br />

dieser Vorschrift vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung<br />

steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften<br />

erzielt werden sollen. Diese Regelung soll jedoch nur Anwendung<br />

finden, wenn innerhalb der Verlustphase das Verhältnis<br />

der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals<br />

oder bei Einzelinvestitionen des eingesetzten Eigenkapitals<br />

10 vom Hundert übersteigt. Betroffen von dieser neuen Re-<br />

Revitalisierung Hauseingangstür des historischen<br />

Wohnhauses - vor der umfangreichen<br />

Neugestaltung... [Bestand 2009]<br />

gelung sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen,<br />

geschlossene Immobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.<br />

Nach den BMF-Schreiben vom 17.07.2007 und 29.01.2008<br />

liegt be<strong>im</strong> Erwerb einer noch zu sanierenden Wohnung vom<br />

Verkäufer grundsätzlich keine modellhafte Gestaltung und damit<br />

kein schädliches Steuerstundungsmodell vor, es sei denn es<br />

werden schädliche Neben- und Zusatzleistungen gegen ein<br />

besonderes Entgelt gewährt.<br />

Schädliche Neben- und Zusatzleistungen werden bspw. in der<br />

Gewährung einer Mietgarantie oder Bürgschaft für die Endfinanzierung<br />

gesehen. Umstritten ist dabei, ob es zusätzlich darauf<br />

ankommt, dass dafür ein gesondertes Entgelt geleistet<br />

wird. Hierfür kommen als Anbieter nicht nur der Verkäufer<br />

selbst in der Frage, sondern auch dem Verkäufer nahe stehende<br />

Personen, <strong>Gesellschaft</strong>en, an denen der Verkäufer oder ihm<br />

nahe stehende Personen beteiligt sind oder Dritte, die der Verkäufer<br />

vermittelt.<br />

Als unschädlich gelten hingegen Leistungen, die der Bewirtschaftung<br />

und Verwaltung eines <strong>Objekt</strong>s dienen (z. B. Hausverwaltung,<br />

WEG-Verwaltung, Abschluss eines Mietpools), sofern<br />

es sich nicht um Vorauszahlungen für mehr als 12 Monate handelt.<br />

Die Vermarktung mittels eines Verkäuferprospekts führt nach<br />

dem BMF-Schreiben vom 29.01.2008 nicht zwingend zur Annahme<br />

einer Modellhaftigkeit der Anlage. Vielmehr kommt es<br />

auf den konkreten Inhalt des Prospekts an und auch darauf, ob<br />

schädliche Nebenleistungen vereinbart werden. Die Entscheidung,<br />

ob eine Modellhaftigkeit aufgrund des erstellten Prospekts<br />

anzunehmen ist, kann daher nur <strong>im</strong> jeweiligen Einzelfall<br />

durch die örtlich zuständige Finanzbehörde getroffen werden.<br />

Da zum § 15b EStG bisher weder Rechtsprechung noch längerfristige<br />

Anwendungspraxis der Finanzverwaltung bekannt<br />

sind, besteht insofern noch keine abschließende Rechtssicherheit.<br />

2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung<br />

und Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter A.1.<br />

steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz)<br />

oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkommensteuergesetz)<br />

handelt.<br />

Eine private Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn der Investor<br />

eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung vermietet<br />

und damit die Fruchtziehung aus der Nutzung des eigenen<br />

Vermögens <strong>im</strong> Vordergrund steht (Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung). Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

wird in der Regel gewahrt, wenn hinsichtlich der<br />

Fremdvermietung neben der Nutzungsüberlassung keine gewerblichen<br />

Dienstleistungen erbracht werden.<br />

Die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung wird jedoch<br />

überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und<br />

unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung<br />

von Vermögenswerten durch Umschichtung (An- und Verkauf<br />

von Immobilien) entscheidend in den Vordergrund tritt.<br />

Zur Konkretisierung dieser Unterscheidung hat die Finanzverwaltung<br />

die sogenannte Drei-<strong>Objekt</strong>-Grenze eingeführt. Werden<br />

innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der<br />

Regel von 5 Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung/Sanierung<br />

und Verkauf mehr als 3 <strong>Objekt</strong>e veräußert, geht die Finanzverwaltung<br />

davon aus, dass die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird, da nicht mehr die Substanznutzung<br />

selbst, sondern die Ausnutzung der Wertsteigerung<br />

in den Vordergrund getreten ist. Dadurch wird ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel begründet. Gewinne und Veräußerungsgewinne<br />

werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In Sonderfällen kann sich die Frist von 5 Jahren<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere Urteile des Bundesfinanzhofs<br />

wurde die Rechtsprechung zur Drei-<strong>Objekt</strong>-Grenze<br />

relativiert, so dass bezüglich des gewerblichen Grundstückshandels<br />

zur Zeit keine eindeutige Rechtsicherheit besteht.<br />

Sofern es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, unterliegen<br />

diese neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer<br />

und zwar unabhängig von der Behaltensdauer.<br />

Handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

unterliegt ein etwaiger Veräußerungsgewinn als sog. privates<br />

Veräußerungsgeschäft nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />

dann der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und<br />

Veräußerung der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre liegen.<br />

Als Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich der Überschuss<br />

des Verkaufserlöses über den um die vorgenommenen Abschreibungen<br />

(einschließlich erhöhter Abschreibungen wie<br />

Denkmal-AfA und Sonderabschreibungen) reduzierten Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten und den Veräußerungskosten<br />

angesetzt. Ausgenommen sind Immobilien, die <strong>im</strong> Zeitraum<br />

zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung<br />

ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder <strong>im</strong> Jahr der<br />

Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu<br />

eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.<br />

3. Überschussermittlung<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit <strong>im</strong> Rahmen der Vermögensverwaltung<br />

ausüben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung <strong>im</strong> Sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

erfolgt durch die Gegenüberstellung der (Miet-)Einnahmen<br />

und der <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Vermietung angefallenen<br />

Werbungskosten (Überschussermittlung). Steuerliche Vorteile<br />

können dann eintreten, wenn sich ein Überhang von Werbungskosten<br />

ergibt und dieser mit anderen positiven Einkünften<br />

des Investors mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden<br />

kann.<br />

4. Verlustverrechnung<br />

Die Verlustverrechnung ist in dem Veranlagungsjahr, in dem<br />

der Verlust entstanden ist, mit den positiven Einkünften aus allen<br />

Einkunftsarten und bis zu deren Höhe betragsmäßig unbegrenzt<br />

möglich.<br />

Übersteigende Verluste, die <strong>im</strong> Veranlagungszeitraum ihrer<br />

Entstehung nicht mit anderen positiven Enkünften verrechnet<br />

werden konnten, können bis zu einem Betrag von € 511.500<br />

in das Vorjahr zurückgetragen werden, oder sie werden in die<br />

Folgejahre unbegrenzt vorgetragen. Bei Ehegatten, welche zusammenveranlagt<br />

werden, erhöht sich der Verlustrücktrag in<br />

das Vorjahr auf bis zu € 1.023.000. Der verbleibende Verlustvortrag<br />

ist in den folgenden Veranlagungsjahren bis zu<br />

€ 1 Mio. des Gesamtbetrages der Einkünfte und der darüber<br />

hinausgehende Anteil bis zu 60 % des Gesamtbetrages der<br />

Einkünfte abzugsfähig (§ 10d Einkommensteuergesetz). Nicht<br />

verrechnete Verluste werden vorgetragen. Bei zusammenveranlagten<br />

Ehegatten erhöht sich der Betrag auf € 2 Mio.<br />

5. Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung<br />

5.1 Allgemeines<br />

Die steuerlichen Auswirkungen<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />

alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung<br />

von Einnahmen.<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten können <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Überschussermittlung nur anteilig in Form von Abschreibungen<br />

berücksichtigt werden. Andere Aufwendungen (Fremdkapitalzinsen,<br />

sonstige Finanzierungskosten, Betriebskosten, Verwaltungskosten,<br />

Grundsteuer etc.) sind als sofort abziehbare<br />

Werbungskosten <strong>im</strong> Veranlagungsjahr der Zahlung berücksichtigungsfähig.<br />

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

die innerhalb von drei Jahren nach<br />

Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 %<br />

der Anschaffungskosten übersteigen, zählen zu den Herstel-<br />

lungskosten (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Ansonsten<br />

zählen sie i. d. R. zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

- es sei denn es wird dadurch eine wesentliche Substanzvermehrung<br />

vorgenommen oder es wird etwas völlig Neues,<br />

Artverschiedenes eingebaut.<br />

5.2 Disagio und Damnum<br />

...und danach - Beispiel des sorgsamen Umgangs<br />

mit denkmalgeschützter Bausubstanz<br />

[Reflektion 2011]<br />

Disagio ist die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />

dem Nennbetrag eines Darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darf ein<br />

(marktübliches) Disagio - unter weiteren Voraussetzungen - <strong>im</strong><br />

Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden.<br />

Dieser Ansatz führt regelmäßig zu anfänglichen steuerli-<br />

79


chen Verlusten, da hier Zinsaufwendungen zeitlich vorverlagert<br />

werden. Dies gilt nur, solange das vereinbarte Disagio marktüblichen<br />

Vereinbarungen entspricht. <strong>Das</strong> Bundesfinanzministerium<br />

(BMF) legt mit Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass<br />

von einer Marktüblichkeit des Disagios auszugehen ist, wenn<br />

für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von<br />

mindestens fünf Jahren ein Disagio in Höhe von bis zu 5 % vereinbart<br />

worden ist. Diese Regelung ist erstmals für Darlehensverträge<br />

anzuwenden, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Die beschriebenen Regelungen gelten entsprechend auch für<br />

ein Damnum.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt grundsätzlich<br />

2 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit<br />

sie auf das Gebäude entfallen. Wurde das Gebäude vor dem<br />

01.01.1925 fertig gestellt, erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz<br />

auf 2,5 %.<br />

Die Anschaffungskosten für eine Einbauküche können linear<br />

(gleichmäßig) über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

werden.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen nach § 7h<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen <strong>im</strong> Sinne des § 177<br />

BauGB an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />

Entwicklungsbereichen entfällt, kann <strong>im</strong> Jahr der Herstellung<br />

und in den folgenden sieben Jahren eine erhöhte Abschreibung<br />

in Höhe von 9 % p.a. und in den folgenden vier<br />

Jahren jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung<br />

von 2 % bzw. 2,5 % in Anspruch genommen werden (§ 7h EStG,<br />

sog. Sanierungsgebiets-Afa).<br />

Entsteht <strong>im</strong> Rahmen der Baumaßnahme in einem bisher nicht<br />

ausgebauten Dachgeschoss eine Wohnung, kann grundsätzlich<br />

keine erhöhte Abschreibung <strong>im</strong> Sinne des § 7h EStG vorgenommen<br />

werden, es sei denn, dass dies zur sinnvollen Gebäudenutzung<br />

unerlässlich ist, eine sanierungsrechtliche Nutzung<br />

ansonsten objektiv ausgeschlossen ist und der Eigentümer<br />

sich zur Durchführung der Baumaßnahme gegenüber der<br />

Gemeinde vertraglich verpflichtet hat. Freiwillige Aufwendungen<br />

sind hierbei nicht begünstigt. Erhaltene Zuschüsse mindern<br />

die Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />

Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />

Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden und in den elf darauf<br />

folgenden Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass mit den<br />

durchzuführenden Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des<br />

notariellen Kaufvertrags begonnen wird und eine entsprechende<br />

Bescheinigung der Aufwendungen nach § 7h EStG der<br />

Stadt vorliegt.<br />

Da das Finanzamt nach Maßgabe des Abschnitts 7 a Abs. 5<br />

Einkommensteuerrichtlinien in der Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

auf die Altbausubstanz bzw. auf die begüns-<br />

tigten Sanierungsaufwendungen überprüft, können sich ggf.<br />

zwischen den <strong>im</strong> Kaufvertrag genannten Sanierungsaufwendungen<br />

und den steuerlich begünstigten Aufwendungen Abweichungen<br />

ergeben. Nicht in Anspruch genommene erhöhte<br />

Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />

nicht nachgeholt werden.<br />

5.5 Erhöhte Abschreibungen nach § 7i<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Bei einem <strong>im</strong> Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen<br />

landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können<br />

alternativ erhöhte Abschreibungen nach § 7i EStG vorgenommen<br />

werden. Be<strong>im</strong> Erwerb von Eigentumswohnungen betragen<br />

diese erhöhten Abschreibungen für den Teil der Anschaffungskosten,<br />

der auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen<br />

entfällt, die nach Art und Umfang der Erhaltung des<br />

Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung<br />

erforderlich sind, <strong>im</strong> Jahr der Herstellung und in den folgenden<br />

sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren<br />

jeweils bis zu 7 % alternativ zur linearen Abschreibung von<br />

2 % bzw. 2,5 % (§ 7i Einkommensteuergesetz, sog. Denkmal -<br />

AfA). Erhaltene Zuschüsse mindern die o. g. Anschaffungskosten<br />

als Abschreibungsbemessungsgrundlage. Die Abschreibung<br />

erfolgt <strong>im</strong> Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und<br />

in den elf darauf folgenden Jahren. Nicht in Anspruch genommene<br />

erhöhte Abschreibungen können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />

nicht nachgeholt werden. Die Baumaßnahmen<br />

sind nur begünstigt, soweit sie nach Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages durchgeführt werden.<br />

Die erhöhten Abschreibungen können nur in Anspruch genommen<br />

werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung der<br />

nach Landesrecht zuständigen Stelle über die denkmalrechtlichen<br />

Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen<br />

vorliegt. Ungeachtet dessen ist umstritten, inwieweit<br />

die Finanzbehörden an derartige Bescheinigungen der Denkmalbehörde<br />

gebunden sind oder nicht. Strittig sind oftmals<br />

auch diejenigen Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen<br />

so umfassend sind, dass dadurch ein Neubau entsteht sowie<br />

Umnutzungen, beispielsweise von Gewerbe in Wohnnutzung.<br />

In solchen Fällen vertreten die Finanzbehörden in manchen<br />

Bundesländern zur Zeit restriktive Auffassungen, die nicht<br />

von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gedeckt sind.<br />

Da das Finanzamt nach Maßgabe der Einkommensteuerrichtlinien<br />

(R 7i Absatz 3) in der Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten<br />

auf die Altbausubstanz bzw. auf die begünstigten<br />

Sanierungsaufwendungen überprüft, können sich gegebenenfalls<br />

zwischen den <strong>im</strong> Kaufvertrag genannten Sanierungsaufwendungen<br />

und den übrigen steuerlich begünstigten Aufwendungen,<br />

die der Normal-AfA unterliegen, Abweichungen ergeben.<br />

Zu beachten ist, dass von der Finanzverwaltung die erhöhten<br />

Abschreibungen hinsichtlich auszubauender Dachgeschosswohnungen<br />

sowie Maisonettewohnungen ggf. versagt werden<br />

können. Zwar hat mittlerweile das Finanzgericht Sachsen mit<br />

Urteil vom 24.02.2010 nunmehr rechtskräftig entschieden,<br />

dass auch <strong>im</strong> Dachgeschoss neu entstehende Eigentumswohnungen<br />

in den Genuss der Steuerbegünstigen nach dem §§ 7i<br />

80 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


zw. 7h EStG (für Vermieter) bzw. § 10f EStG (für Eigennutzer)<br />

kommen, aber nur soweit die begünstigten Modernisierungskosten<br />

anteilig auf das Gemeinschaftseigentum entfallen. Ob<br />

jedoch die Finanzverwaltung das Urteil auch bundeseinheitlich<br />

anwenden wird, ist noch nicht entschieden. <strong>Das</strong> Urteil steht der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs<br />

nicht entgegen, eine höchstrichterliche Klärung zu diesen Fällen<br />

liegt allerdings bislang nicht vor. In der Vergangenheit haben<br />

einige Finanzämter mit dem Hinweis, dass die Dachgeschoss-Wohnungen<br />

und somit Wirtschaftsgüter neu entstanden<br />

sind, jegliche Begünstigungen abgelehnt. Sofern die Finanzverwaltung<br />

erhöhte Abschreibungen nachträglich versagt,<br />

sind die betreffenden Aufwendungen jedoch Bemessungsgrundlage<br />

für die Normalabschreibungen (vgl. 5.3.)<br />

Dies ist vom jeweiligen Erwerber in seiner Renditeberechnung<br />

unbedingt zu berücksichtigen.<br />

6. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />

eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können bereits<br />

<strong>im</strong> Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren (§ 37 Einkommensteuergesetz)<br />

oder in Form eines Freibetrages auf der<br />

Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1 Nr. 5b Einkommensteuergesetz)<br />

berücksichtigt werden. Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume,<br />

die nach der Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />

beginnen. Wird ein Gebäude vor dem Kalenderjahr<br />

seiner Fertigstellung angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaffung<br />

die Fertigstellung (§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9 Einkommensteuergesetz).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist ein amtlich vorgeschriebener<br />

Vordruck zu verwenden. Der Antrag muss spätestens<br />

bis zum 30.11. des Kalenderjahres gestellt werden, für<br />

das die Lohnsteuerkarte gilt (§ 39a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz).<br />

Zur Geltendmachung der steuerlichen Vorteile konnte <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die lange Bearbeitungsdauer bisher eine vorläufige<br />

Bescheinigung der zuständigen Behörde nebst Eingangsbestätigung<br />

über den Antrag auf Ausstellung der endgültigen Bescheinigung<br />

vorgelegt werden, um eine Eintragung der steuerlichen<br />

Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte ab dem Jahr<br />

nach der Bezugsfertigkeit zu erhalten. Aufgrund aktueller Diskussionen<br />

in der Finanzverwaltung zur vorläufigen Gewährung<br />

der Steuerbegünstigung ist nicht auszuschließen, dass in einigen<br />

Bundesländern eine solche vorläufige Bescheinigung<br />

nicht mehr ausgestellt oder vom Finanzamt nicht anerkannt<br />

wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass eine Gewährung der<br />

Steuerbegünstigung nur noch bei Vorlage der endgültigen Bescheinigung<br />

der zuständigen Bescheinigungsbehörde durch<br />

den Steuerpflichtigen be<strong>im</strong> Finanzamt möglich ist, mithin der<br />

Steuerbegünstigungseffekt erst später, wenngleich dann rückwirkend<br />

geltend gemacht werden kann.<br />

B. Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

1. Sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Eigennutzer<br />

nach § 10f Einkommensteuergesetz die Aufwendungen für begünstigte<br />

Baumaßnahmen <strong>im</strong> Kalenderjahr des Abschlusses<br />

der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils<br />

bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen (§ 10f Abs. 1<br />

Einkommensteuergesetz), wenn alle Voraussetzungen des § 7i<br />

Einkommensteuergesetz erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entsprechenden<br />

Bescheinigung der zuständigen Behörde, vgl.<br />

Ausführungen zum § 7i EStG unter A.5.4). Diese Regelung ist<br />

bei Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden (§ 10f<br />

Abs. 5 Einkommensteuergesetz).<br />

Der Abzugsbetrag wird nur gewährt, soweit mit den begünstigten<br />

Baumaßnahmen nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages<br />

begonnen wird. Eine Nachholung von nicht ausgenutzten<br />

Abzugsbeträgen in späteren Perioden ist nicht möglich.<br />

Der Sonderausgabenabzug wird nur insoweit gewährt, wie in<br />

dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Die Steuervergünstigung nach § 10f Einkommensteuergesetz<br />

kann nur für ein begünstigtes <strong>Objekt</strong> gewährt werden.<br />

Bei Ehegatten können diese Abzugsbeträge insgesamt für zwei<br />

<strong>Objekt</strong>e in Anspruch genommen werden.<br />

Sonderausgaben wirken sich nur aus, soweit das steuerpflichtige<br />

Einkommen nach deren Abzug oberhalb des Grundfreibetrags<br />

liegt. Ein Vor- und Rücktrag von Verlusten aus Sonderausgaben<br />

ist nicht möglich.<br />

2. Einkommensteuervorauszahlung bzw. Eintragung<br />

eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter A.6. entsprechend.<br />

C. Sonstige steuerliche Auswirkungen<br />

Die steuerlichen Auswirkungen<br />

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällt zu der in<br />

Leipzig belegenen Immobilie Grunderwerbsteuer in Höhe von<br />

3,5 % des Kaufpreises an. Die Grunderwerbsteuer entsteht<br />

auch bei der Veräußerung des <strong>Objekt</strong>s. In der Regel hat aufgrund<br />

der üblichen vertraglichen Vereinbarungen der Erwerber<br />

diese Grunderwerbsteuer zu zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber<br />

dem Finanzamt neben dem Käufer gesamtschuldnerisch<br />

haftet. Darüber hinaus fällt laufend Grundsteuer an. Wird<br />

das <strong>Objekt</strong> vermietet, kann diese jedoch <strong>im</strong> Rahmen der Nebenkostenabrechnung<br />

auf den Mieter umgelegt werden.<br />

D. Berücksichtigung individueller steuerlicher<br />

Rahmenbedingungen eines Investors<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung zum<br />

Kauf einer Immobilie und ggf. auch später anstehende Entscheidungen,<br />

wie die Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

an veränderte Marktstrukturen oder die Veräußerung<br />

bzw. Nutzungsänderungen der Immobilie und die sich<br />

daraus ergebenden steuerlichen Folgen lassen sich verbindlich<br />

nur unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen<br />

des jeweiligen Investors ableiten. Die Prospektherausgeberin<br />

empfiehlt daher jedem Erwerber vor dem Abschluss eines<br />

Kaufvertrages einen Steuerberater seines Vertrauens zu Rate<br />

zu ziehen.<br />

81


82<br />

Vertragspartner<br />

Individualität und Exklusivität Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

für Grundbesitz AG steht für in sich schlüssige, ertragsorientierte<br />

und nachhaltige Gesamtkonzepte - Beispiele: Eisenhartstraße<br />

5 in Potsdam (obere Abb.), Stauffenbergstraße 9 in<br />

Leipzig, Auewaldschlösschen in Leipzig und Mehringstraße in<br />

Markkleeberg (nebenstehende Abb. von oben nach unten)<br />

[Aufnahmen u. a. 2010]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Koordination I Vertrieb<br />

Initiator I Bauträger<br />

Eigentümer<br />

Prospektherausgeberin<br />

Baubegleitende<br />

Qualitätskontrolle<br />

Verwaltung I Vermietung<br />

<strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz AG<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />

Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />

Registernummer: HRB 21209<br />

Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />

Niederlassung Leipzig • Karl-Tauchnitz-Straße 2 • D-04107 Leipzig<br />

Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />

Registernummer: HRA 16253<br />

TÜV SÜD Industrie Service GmbH · Leipzig<br />

Wiesenring 2 • D-04159 Leipzig<br />

Registergericht: Amtsgericht München<br />

Registernummer: HRB 109326<br />

Sachsengrund Hausverwaltungs GmbH<br />

Rehwagenstraße 2 • D-04288 Leipzig<br />

Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />

Registernummer: HRB 4300<br />

Vertragspartner<br />

Als Unternehmer kann bezeichnet werden, wer in schöpferischer Produktivität, in dynamischer<br />

und zugleich elastischer Aktivität, in Verantwortlichkeit und mit persönlicher Risikobereitschaft<br />

den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gestaltet.<br />

Peter von Siemens, deutscher Industrieller (1911-1986)<br />

83


84<br />

Ausgewählte Referenzen<br />

Individualität und Exklusivität<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

AG steht für in sich schlüssige,<br />

ertragsorientierte und nachhaltige<br />

Gesamtkonzepte auf der Grundlage<br />

hochqualitativer Bauweise, mit dem<br />

Ziel, einzigartige Lebens- und Wohnqualitäten<br />

zu schaffen - Beispiele:<br />

<strong>Villa</strong> am Kees’schen Park, Karl-Liebknecht-Straße<br />

20 in Markkleeberg<br />

(nebenstehende Abb.), darüber hinaus<br />

die <strong>Objekt</strong>e Neubertstraße 19 in<br />

Dresden, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />

und Breitenfelder Straße 84 in Leipzig<br />

(untenstehende Abb. von links nach<br />

rechts), Stauffenbergstraße 9 in Leipzig,<br />

Eisenhartstraße 5 in Potsdam und<br />

Auewaldschlösschen in Leipzig (gegenüberliegende<br />

Seite, Abb. von<br />

oben nach unten)<br />

[Aufnahmen u. a. 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Leistungsbilanz (Auszug, denkmalgeschützte Mehrfamilienwohnhäuser und Villenbauten)<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Standort I Lage<br />

Baujahr<br />

Sanierung I Modernisierung<br />

Gesamtwohnfläche<br />

Investitionsvolumen<br />

Karl-Liebknecht-Str. 20, Markkleeberg Seite 86<br />

um 1900<br />

2010<br />

529,50 m²<br />

1.358.500,00 €<br />

Neubertstraße 19, Dresden Seite 87<br />

1906<br />

2010<br />

790,06 m²<br />

2.018.000,00 €<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 85, Leipzig Seite 88<br />

1879<br />

2010<br />

1.117,00 m²<br />

2.570.000,00 €<br />

Breitenfelder Straße 84, Leipzig Seite 89<br />

1900<br />

2010<br />

1.245,00 m²<br />

2.840.000,00 €<br />

Stauffenbergstraße 9, Leipzig Seite 90<br />

1904<br />

2009<br />

1.451,00 m²<br />

3.340.000,00 €<br />

Eisenhartstraße 5, Potsdam Seite 91<br />

1887<br />

2010<br />

784,00 m²<br />

1.817.000,00 €<br />

Auewaldschlösschen, Leipzig<br />

1924<br />

2006/07<br />

1.866,00 m²<br />

4.660.000,00 €<br />

Ausgewählte Referenzen<br />

Über die vielfältigen Möglichkeiten, die in jedem historischen wie zeitgenössischen Bauwerk<br />

stecken: Die Architektur ist die erstarrte Musik, sagte einst Friedrich Wilhelm Joseph von<br />

Schelling. Ich füge hinzu: Lasst uns die Saiten zum Klingen und Schwingen bringen.<br />

Werner L. Hetterich, deutscher Architekt (1945)<br />

85


86<br />

Markkleeberg, Karl-Liebknecht-Straße 20<br />

Karl-Liebknecht-Straße 20, Markkleeberg Außenarchitektonisch ist die<br />

historische <strong>Villa</strong> am Kees’schen Park dem Schweizer Landhausstil angelehnt und<br />

besticht u. a. durch facettenreiche Holzbalkone und Veranden [Aufnahmen 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Neubertstraße 19, Dresden <strong>Das</strong> ursprüngliche außenarchitektonische Gesamtbild<br />

in Farbe, Gliederung und Putzstruktur ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten<br />

liebevoll wiederhergestellt worden, besonderes Augenmerk lag dabei auf<br />

den für die Region typischen Sandsteinelementen [Aufnahmen 2011]<br />

Ausgewählte Referenzen<br />

Dresden, Neubertstraße 19<br />

87


88<br />

Leipzig, Käthe-Kollwitz-Straße 85<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 85, Leipzig <strong>Das</strong> denkmalgeschützte Wohnhaus <strong>im</strong><br />

Bachviertel entstand zwischen 1864 und 1879 in einer für dieses Areal typischen<br />

Blockrandbebauung und wurde detailgetreu revitalisiert [Aufnahmen 2011]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Breitenfelder Straße 84, Leipzig <strong>Das</strong> um die Jahrhundertwende errichtete<br />

Wohnhaus zählt zu den spätgründerzeitlichen Beispielen einer bereits gemäßigten<br />

Architektur mit einer klaren und zugleich stilvollen Formensprache [Aufnahmen 2011]<br />

Ausgewählte Referenzen<br />

Leipzig, Breitenfelder Straße 84<br />

89


90<br />

Leipzig, Stauffenbergstraße 9<br />

Stauffenbergstraße 9, Leipzig Eines der besonderen Merkmale dieses gründerzeitlichen<br />

Wohnhauses ist der turmartige Erker, historische <strong>Detail</strong>s und moderner<br />

Komfort machen Wohnen zum Erlebnis [Aufnahmen 2010]<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Eisenhartstraße 5, Potsdam <strong>Das</strong> ursprüngliche außenarchitektonische<br />

Gesamtbild in Farbe, Gliederung und Putzstruktur ist unter denkmalpflegerischen<br />

Gesichtspunkten liebevoll wiederhergestellt worden, in der Raumplanung wurden<br />

weitgehend großzügige Proportionen beibehalten [Aufnahmen 2010]<br />

Ausgewählte Referenzen<br />

Potsdam, Eisenhartstraße 5<br />

91


92<br />

Revitalisierung Der jeweilige Wertschöpfungsprozess bei<br />

Baudenkmalen erfordert ausgeprägte Leidenschaft, Kreativität<br />

und Fachkompetenz gleichermaßen - Reflektion <strong>im</strong> <strong>Detail</strong>: Pilaster<br />

mit Kapitell am Erker (obere Abb.), Untersicht des Erkers mit<br />

Spiegel- und Rosettengestaltung, Spiegelflächen zwischen den<br />

Obergeschossen (ursprünglich analog der Erkeruntersicht gestaltet)<br />

und Rundbogenfenster <strong>im</strong> Bereich Hochparterre (nebenstehende<br />

Abb. von oben nach unten) [Bestand 2011]<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


Mit diesem Prospekt werden ausschließlich Auskünfte zu der<br />

angebotenen Immobilie erteilt. Seitens der Initiatorin, Prospektherausgeberin<br />

und Verkäuferin wird keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-,<br />

Kapitalanlage- oder Wirtschaftsberatung erbracht.<br />

Eine Haftung für den Eintritt von Kosten-, Ertrags- und<br />

Steuerprognosen sowie für die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs-<br />

und Bewirtschaftungskosten, insbesondere auch<br />

für ggf. erstellte Berechnungsbeispiele etc. kann (u. a. aufgrund<br />

der Vielzahl unbekannter bzw. veränderlicher Parameter)<br />

nicht übernommen werden.<br />

Für den Inhalt dieses Prospektes sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte<br />

maßgebend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehen<br />

unter dem Vorbehalt der jederzeit potenziell möglichen<br />

Veränderung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und Finanzverwaltungspraxis<br />

sowie Rechtsprechung kann sich verändern.<br />

Eventuell <strong>im</strong> Prospekt enthaltene Illustrationen und Fotos sind<br />

zum Teil nur als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen<br />

und nicht als wesentliche Elemente <strong>im</strong> Sinne der Baubeschreibung.<br />

Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />

hiervon abweichen. Die Realisierung von Planungen steht unter<br />

dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der entsprechenden<br />

Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich die<br />

notariell beurkundeten Verträge. Die Namensnennung der gesetzlichen<br />

Vertreter der <strong>Gesellschaft</strong>en erfolgt ausschließlich<br />

zur Information der Vertretungsverhältnisse. Eine persönliche<br />

Vertrauenswerbung mit den genannten Personen wird damit<br />

nicht bezweckt. Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />

Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende Angaben<br />

dürfen und können nur die Prospektherausgeberin machen.<br />

Dritte Personen, insbesondere mit dem Vertrieb und der Vermittlung<br />

befasste Personen sind hierzu nicht legit<strong>im</strong>iert. Kaufinteressenten<br />

wird als Anlage ggf. eine Vertragsmappe mit weite-<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalte<br />

ren, z. T. unverbindlichen Vertragsmustern (Entwürfen) sowie<br />

<strong>Objekt</strong>unterlagen ausgehändigt. Der Prospekt ist nur <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit dieser Anlage vollständig. Da auch die abzuschließenden<br />

Verträge Veränderungen in sachlicher und<br />

rechtlicher Hinsicht unterliegen können, besitzen nur die letztendlich<br />

wechselseitig abgeschlossenen Verträge Gültigkeit.<br />

Die <strong>im</strong> Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind demnach<br />

unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte <strong>im</strong> Prospekt sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Der Prospektaufbau und Inhalt orientiert sich am IDW-S 4<br />

Standard der Wirtschaftsprüfer (Stand 18.05.2006), ohne dass<br />

hieraus Ansprüche gegenüber der Prospektherausgeberin hergeleitet<br />

werden können. Aufgrund des unten angegebenen<br />

frühen Prospekterstellungszeitpunktes und des daraus resultierenden<br />

Umstandes, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht sämtliche<br />

<strong>im</strong> Prospekt wiedergegebenen Daten, Fakten und Zahlen<br />

des Projektes feststanden und der Erwerber bei Interesse hierzu<br />

von den Projektbeteiligten jederzeit über den jüngsten Stand<br />

der Dinge informiert werden kann, akzeptiert er, dass Ansprüche<br />

aus diesem Prospekt - soweit überhaupt gegeben - binnen<br />

sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch zwei Jahre ab<br />

dem angegebenen Herausgabedatum verjähren, es sei denn,<br />

die Prospektherausgeberin hat <strong>im</strong> Prospekt vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig Falschangaben gemacht. Die Prospektherausgeberin<br />

versichert dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände<br />

<strong>im</strong> Prospekt vollständig und richtig aufgeklärt hat. Trotz<br />

gewissenhaftester Prüfung und sorgfältigster Erarbeitung können<br />

Irrtümer jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Prospekt wurde <strong>im</strong> September 2011 erstellt und herausgegeben.<br />

93


Initiator I Bauträger I Prospektherausgeberin<br />

Gartenstadt-<strong>Gesellschaft</strong> Hellerau AG gegr. 1908<br />

Niederlassung Leipzig<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2 I D-04107 Leipzig<br />

Idee I Konzeption I Prospektgestaltung<br />

rae.network I arbeitsbereich grafik I www.rae-network.de<br />

Architekturfotografie<br />

Rocco Raebiger, Designer AGD<br />

Sonstige Fotografie<br />

Rocco Raebiger, Designer AGD<br />

W&R Media KG (Seiten 72, 78, 82/Abb. Mitte, 85/Abb. unten)<br />

Peter Zamarski (Seite 82/untere Abbildung)<br />

Illustrationen I Grafiken<br />

Jana Raebiger-Sonnemann<br />

Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

Stephan Ilge (Seiten 32 und 33)<br />

Literaturhinweise<br />

Gormsen/Kühne, Leipzig - Stadt des Wandels, Leipzig 2006<br />

Schmidt/Mayer/Wiktorin u. a. (Hrsg.), Der Leipzig-Atlas.<br />

Unterwegs in einer weltoffenen Stadt am Knotenpunkt<br />

zwischen West- und Osteuropa, Leipzig 2005<br />

Urheberrecht<br />

Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. <strong>Das</strong> unautorisierte<br />

Kopieren oder Weiterverwenden der Inhalte in jeglicher<br />

Form (auch auszugsweise) ist ohne Zust<strong>im</strong>mung der Prospektherausgeberin<br />

nicht gestattet.<br />

Stand<br />

September 2011<br />

Impressum<br />

Individualität und Exklusivität <strong>Das</strong><br />

Treppenhaus ist weitestgehend in der Ausgestaltung<br />

von 1934 erhalten geblieben; markant<br />

ist die schlichte Ausführung der hölzernen<br />

Treppenkonstruktion, der <strong>im</strong> Eingangsbereich<br />

Stufen aus Betonwerkstein vorgelagert<br />

sind; die Gliederung und Ausgestaltung<br />

der straßenseitigen Fassaden mit dem Erker<br />

als zentrales architektonisches Element (Abb.<br />

gegenüberliegende Seite) orientiert sich am<br />

überlieferten Bestand und wird nach restauratorischen<br />

Untersuchungen in Absprache<br />

mit dem Amt für Denkmalschutz in dieser<br />

Form wiederhergestellt [Bestand 2011]<br />

94 <strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong> Humboldtstraße 12 a Leipzig


<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />

Humboldtstraße 12 a, Leipzig. Zentrum-Nordwest<br />

<strong>DGG</strong> AG<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

Hiermit bestätige(n) ich/wir,<br />

.....................................................................................................................<br />

[Name/Vorname, Anschrift - bitte in Druckbuchstaben ausfüllen]<br />

den nebenstehend abgebildeten Prospekt nebst Anlagen zum Denkmalobjekt <strong>Villa</strong><br />

C. F. <strong>Bose</strong>, Humboldtstraße 12 a in Leipzig - mit der notwendigen Erläuterung der<br />

Anlegereignung, der Chancen und Risiken, des rechtlichen Konzeptes sowie der<br />

steuerlichen Auswirkungen - <strong>im</strong> Vermittlungsgespräch am<br />

.....................................................................................................................<br />

[Datum, Ort und vermittelndes Unternehmen]<br />

von meinem/unserem Vermittler<br />

.....................................................................................................................<br />

[Name/Vorname - bitte in Druckbuchstaben ausfüllen]<br />

vollstandig erhalten zu haben.<br />

Bestätigung<br />

.....................................................................................................................<br />

[Ort/Datum, Unterschrift(en)]<br />

Bestätigung<br />

95


<strong>DGG</strong> AG<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für Grundbesitz<br />

<strong>Villa</strong> C. F. <strong>Bose</strong><br />

Bauherr: Johann Gottwald Kahl<br />

Entwurf/Bauausführung: C. F. <strong>Bose</strong>, Bau- und Maurermeister (1869/70)<br />

Neugestaltung: Friedrich Hartmeyer und Franz Lindner, Architekten (1933-1935)<br />

ursprünglich als herrschaftliches Wohnhaus-Ensemble an der Humboldt-/Ecke Pfaffendorfer Straße errichtet, blieb bis heute jedoch ausschließlich<br />

das Ende 1870 fertig gestellte Eckgebäude erhalten; <strong>im</strong> Rahmen der Neugestaltung des Eckgebäudes kreierten die Architekten<br />

eine ganz eigene Note, irgendwo zwischen Neoklassizismus, Art déco und Neuer Sachlichkeit auf der Stufe zum Rationalismus<br />

www.dgg-ag.de<br />

Karl-Tauchnitz-Straße 2<br />

04107 Leipzig Freecall 0800. 6342766

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