12.07.2015 Aufrufe

BERICHT ÜBER UMFANG UND DETAILGENAUIGKEIT ...

BERICHT ÜBER UMFANG UND DETAILGENAUIGKEIT ...

BERICHT ÜBER UMFANG UND DETAILGENAUIGKEIT ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Inhaltsverzeichnis1 Einleitung ..............................................................................................................................................................31.1 Anlass und Ziel des V-A-Programms Niederlande – Deutschland 2014 - 2020 ................................31.2 Plan-UVP.....................................................................................................................................................41.3 Verfahren der Plan-UVP ...........................................................................................................................41.4 Bericht der Plan-UVS.................................................................................................................................61.5 Hinweise zur Struktur dieses Berichts ....................................................................................................72 Umfang der Plan-UVS.........................................................................................................................................82.1 Abgrenzung ................................................................................................................................................82.2 Programmgebiet.......................................................................................................................................113 Detailgenauigkeit...............................................................................................................................................133.1 Die Methode der Umweltbewertung ....................................................................................................133.2 Prüfrahmen...............................................................................................................................................14Impressum .................................................................................................................................................................16077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 1


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-20201 Einleitung1.1 ANLASS <strong>UND</strong> ZIEL DES V-A-PROGRAMMS NIEDERLANDE – DEUTSCHLAND 2014 -2020Bei INTERREG handelt es sich um eine Gemeinschaftsinitiative, die Anfang der 1990er Jahre von derEuropäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ins Leben gerufenwurde. Die Europäische Kommission hat mit der Veröffentlichung der neuen Verordnungsentwürfe am 6.Oktober 2011 den Startschuss für die Vorbereitungen von INTERREG V 2014-2020 gegeben.Das Programm wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und seit 2000in die drei folgenden Bereiche unterteilt: INTERREG A (Grenzregionen, wie die niederländisch-deutsche Grenzregion) INTERREG B (Europäische Regionen, wie Nordwesteuropa) INTERREG C (das gesamte EU-Gebiet).Für die praktische Vorbereitung des neuen INTERREG V A-Programms Deutschland-Niederlande wurdevon den Mitgliedstaaten eine Vorbereitungsgruppe mit Vertretern der Ministerien, Provinzen undGrenzregionen eingerichtet.Das operationelle Programm von INTERREG für das deutsch-niederländische Grenzgebiet ist auf diestrategischen Zielsetzungen der Europäischen Union, der Niederlande und der BundesrepublikDeutschland (Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) abgestimmt. Diese Zielsetzungenbilden den zugrunde liegenden Kontext für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutschniederländischenProgrammgebiet.Die Europa 2020-Strategie ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für das operative Programm. Im Juni 2010hat die EU-Kommission diese Strategie als Nachfolgerin der Lissabon-Ziele präsentiert. In Europa 2020werden drei sich gegenseitig verstärkende Prioritäten vorgeschlagen: Intelligentes Wachstum: Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft Nachhaltiges Wachstum: Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren undwettbewerbsfähigeren Wirtschaft Integratives Wachstum: Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtemsozialen und territorialen Zusammenhalt.Nach den europäischen Richtlinien ist für das operationale Programm des INTERREG V A-ProgrammsNiederlande-Deutschland 2014 - 2020 (nachfolgend INTERREG V A-Programm genannt) eine strategischeUmweltstudie vorgeschrieben, auch als Plan-UVS bezeichnet.077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 3


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-20201.2 PLAN-UVPZiel der Plan-UVP 1 ist es, der Umwelt bei der Beschlussfassung über Pläne und Programme einenvollwertigen Platz einzuräumen und dabei die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Auge zubehalten. Das Verfahren ist an Pläne oder Programme gekoppelt, die (letztlich) konkrete Projekte oderMaßnahmen nach sich ziehen können, die eventuell wesentliche negative Folgen für die Umwelt haben.Dabei kommt es darauf an, dass diese konkreten Projekte oder Maßnahmen selbst UVP-pflichtig seinmüssen.Die zu erstellende Plan-UVS bezieht sich auf Pläne oder Programme auf einer abstrakten Ebene. DasProgramm muss allerdings konkrete (Teil-)Maßnahmen ermöglichen, die für eine UVP-(Bewertungs-)Pflicht in Frage kommen.Konkreter gilt das Verfahren der Plan-UVP bei gesetzlich oder verwaltungsrechtlich obligatorischenProgrammen:1. die den Rahmen bilden für künftige UVP-pflichtige Beschlüsse oder2. für die aufgrund der europäischen FFH-Richtlinie eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist.Zurzeit lässt sich aufgrund des hohen Abstraktionsniveaus der im INTERREG V A-Programm genanntenMaßnahmen nicht hinreichend konkret feststellen, ob sie UVP-pflichtig sind. In der zur Plan-UVPgehörenden Umweltbewertung werden folglich die Maßnahmen umfassend berücksichtigt, durch die sichmöglicherweise die Auswirkungen auf die relevanten Umweltaspekte ändern (siehe Abschnitt 3.2). Bei derUmsetzung des Programms (Projekte und Initiativen) muss der Initiator jedes Mal beurteilen, ob ein Planoder eine Maßnahme bzw. ein Projekt UVP-pflichtig ist.1.3 VERFAHREN DER PLAN-UVPDie Umweltverträglichkeitsprüfung für Pläne und Programme ist nicht eigenständig, sondern bildet einHilfsmittel zur Beschlussfassung. Dies gilt also auch für das INTERREG V A-Programm. Die Plan-UVP istdarum an das Verfahren gekoppelt, das für das Programm durchlaufen werden muss.Da sich das INTERREG V A-Programm sowohl auf Gebiete in Deutschland als auch in den Niederlandenbezieht, ist das Verfahren der Plan-UVP in beiden Ländern vorgeschrieben. Die Grundlage für diesesVerfahren bildet die EU-Richtlinie 2001/42/EG, die mit geringen Unterschieden in beiden Ländernimplementiert ist. In beiden Ländern besteht das Verfahren grundsätzlich aus den folgenden Schritten:1. Öffentliche Bekanntgabe2. Rücksprache mit Verwaltungsorganen, die im Zusammenhang mit Umfang und Detailgenauigkeitdes zu erstellenden Plan-UVS in die Vorbereitung des Plans einbezogen werden müssen.3. Erstellung der Plan-UVS4. Auslegen der Plan-UVS sowie des Entwurfs des Programms zur Einsichtnahme und die damitverbundene Mitsprachemöglichkeit.5. Begründung der Folgen der Plan-UVS sowie der Mitsprache im endgültigen Programm.6. Bekanntmachung des Plans.7. Evaluierung der Auswirkungen nach der Realisierung.In Abbildung 1 ist eine schematische Darstellung dieser Schritte enthalten. Im Folgenden werden dieeinzelnen Schritte erläutert.1Plan-UVP ist die Abkürzung für das entsprechende Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung), Plan-UVS bezeichnetden dafür zu erstellenden Bericht (Umweltverträglichkeitsstudie).4 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020ScopingÖffentliche Bekanntgabe/Bekanntmachung:Die zuständige Behörde kündigt gleichzeitig mit der Ankündigung desMutterplans die Erstellung einer Plan-UVP an.Umfang und Detailgenauigkeit:Zuständige Behörde konsultiert beteiligte Verwaltungsorgane überUmfang und Detailgenauigkeit der Plan-UVS.Untersuchung derAuswirkungenund ErstellungUmweltberichtUmweltbewertung und -bericht:Zuständige Behörde sorgt für Bewertung und erstellt einen Berichtdarüber.Veröffentlichung:Zuständige Behörde veröffentlicht Umweltbericht zusammen mitPlan- oder Programmentwurf.Mitsprache Öffentlichkeit:Die betroffene Öffentlichkeit hat nach dem niederl. VerwaltungsrechtMitsprachemöglichkeit in Bezug auf Planentwurf und Umweltbericht.Bei einer Überschreitung der Umweltgrenzen eines Landes folgt eingrenzüberschreitendes Mitspracheverfahren.Empfehlung,Mitspracheund BeschlussEmpfehlung und Mitsprache der staatlichen Stellen:Staatliche Stellen, die für Umweltauswirkungen zuständig sind und dieeine besondere Umweltverantwortung tragen, sprechenEmpfehlungen aus.Empfehlung der UVP-Kommission:Bei Folgen für FFH- oder VS-Gebieten: Prüfungsempfehlung der UVP-KommissionBeschluss und Bekanntmachung:Zuständige Behörde trifft unter anderem aufgrund desUmweltberichts einen Beschluss. Veröffentlichung des Beschlussesmit Erörterung, wie mit den Mitsprachereaktionen verfahren wurde.EvaluierungBewertung und Monitoring:Monitoring der tatsächlich aufgetretenen UmweltauswirkungenAbbildung 1: Schematische Darstellung der Schritte des Plan-UVP-VerfahrensSchritt 1: Öffentliche BekanntgabeFür den niederländischen Teil des Programmgebiets gilt, dass das Vorhaben öffentlich bekanntgemachtwerden muss, um den entsprechenden Plan zu erarbeiten und dafür eine Plan-UVP zu durchlaufen. In deröffentlichen Bekanntgabe ist mitzuteilen, ob die Kommission zur Prüfung der Umweltverträglichkeit odereine andere (unabhängige) Instanz Gelegenheit bekommt, zum Inhalt der Plan-UVS Empfehlungenauszusprechen. Die Einbeziehung der Kommission zur Prüfung der Umweltverträglichkeit imZusammenhang mit der Plan-UVS ist nur dann obligatorisch, wenn für einen Plan eineVerträglichkeitsprüfung erforderlich ist.Da dies im Zusammenhang mit dem INTERREG V A-Programm nicht konkret der Fall ist, wird keineEmpfehlung der Kommission zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eingeholt.In Deutschland ist die Veröffentlichung einer öffentlichen Bekanntgabe im Allgemeinen nicht notwendig.Im Rahmen der Vereinbarungen über grenzüberschreitende Initiativen (Espoo, 1991) müssen077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 5


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Öffentlichkeit und Behörden der betreffenden Länder jedoch gleichzeitig informiert werden. Daher wirdfür das INTERREG V A-Programm auch in Deutschland eine öffentliche Bekanntgabe publiziert.Schritt 2: Rücksprache mit VerwaltungsorganenNach der Bekanntgabe müssen Umfang und Detailgenauigkeit der Plan-UVS bestimmt werden. Laut denBestimmungen der europäischen Richtlinie zu Plänen und Programmen aus dem Jahr 2001 (2001/42/EG),die in der nationalen Gesetzgebung der Niederlande und Deutschlands enthalten sind, werden dieVerwaltungsorgane, „die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, auf denen der Plan beruht, in dieVorbereitung des Plans einzubeziehen sind“, konsultiert.Vor dem Hintergrund dieser obligatorischen Einbeziehung wurde dieser Bericht über Umfang undDetailgenauigkeit erstellt und als Entwurf den beteiligten Verwaltungsorganen vorgelegt, um ihnanschließend festzulegen.Schritt 3: Erstellung der Plan-UVSDie Plan-UVS wird entsprechend dem Umfang und der Genauigkeit erarbeitet, die im vorigen Schrittfestgelegt wurden. Die Plan-UVS muss inhaltlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im folgendenAbschnitt 1.4 wird darauf näher eingegangen.Auf der Grundlage der Plan-UVS werden im INTERREG V A-Programm die Entscheidungen erläutertund begründet.Schritt 4: Auslage und Einsichtnahme zur MitspracheDie Plan-UVS und der Entwurf zum INTERREG V A-Programm werden gemeinsam zur Einsichtausgelegt.Schritt 5: Begründung im endgültigen INTERREG V A-ProgrammDie zuständige Behörde gibt im endgültigen INTERREG V A-Programm eine Begründung dafür, wie mitden Ergebnissen der Plan-UVS sowie dem Mitspracheverfahren prozessorientiert umgegangen wird.Schritt 6: Bekanntmachung des PlansGemäß Stufenplan wird das endgültige INTERREG V A-Programm bekanntgemacht.Schritt 7: Evaluierung der Auswirkungen nach RealisierungDie tatsächlich auftretenden Umweltfolgen aufgrund der Umsetzung des INTERREG V A-Programmsmüssen aufgezeigt und evaluiert werden. In der Plan-UVS wird dargestellt, welche Aspekte des Plans füreine Evaluierung in Frage kommen.1.4 <strong>BERICHT</strong> DER PLAN-UVSAn die Plan-UVS werden folgende inhaltliche Anforderungen gestellt: Inhalt und Zielsetzungen des Plans sowie das mögliche Verhältnis zu anderen Plänen. Vorhandener Zustand der Umwelt sowie die zu erwartenden Entwicklungen, wenn der Plan nichtausgeführt würde. Relevante politische Zielsetzungen sowie deren Berücksichtigung im Plan. Beschreibung der möglichen wesentlichen negativen Umweltfolgen sowohl des Plans als auchvertretbarer Alternativen zum Plan, einschließlich der Begründung für die Art und Weise, in der dieseFolgen ermittelt wurden. Beschreibung möglicher Folgen des Plans für Gebiete, die im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesenwurden.6 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Eine Beschreibung von Maßnahmen, die sinnvollerweise ergriffen werden können, um möglichewesentliche negative Folgen für die Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern oder rückgängig zumachen.Eine Übersicht über die Lücken aufgrund von mangelndem Wissen oder fehlenden Informationen.Die geplanten Überwachungsmaßnahmen.Eine für die breitere Öffentlichkeit in verständlicher Weise formulierte Zusammenfassung.1.5 HINWEISE ZUR STRUKTUR DIESES <strong>BERICHT</strong>SDer Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit soll Informationen zum Umfang und zur Vorgehensweiseder Umweltverträglichkeitsstudie des INTERREG V A-Programms bereitstellen und in einer Plan-UVSmünden. Dieser Bericht wird den beteiligten Verwaltungsorganen zur Abgrenzung des Umfangs und derDetailgenauigkeit der zu erstellenden Plan-UVS zur Verfügung gestellt.Im Anschluss an dieses Kapitel 1, in dem der Anlass und die zu absolvierenden Schritte der Plan-UVPdargestellt sind, folgt in Kapitel 2 eine Beschreibung des Umfangs der Umweltprüfung. Kapitel 3 befasstsich mit der Detailgenauigkeit der Umweltprüfung, einschließlich der Methodik, der zu beurteilendenMaßnahmen und der Umweltaspekte.077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 7


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-20202 Umfangder Plan-UVS2.1 ABGRENZUNGBei der Erarbeitung des operationellen Programms wurde auf die folgenden Informationenzurückgegriffen:I. Sozial-ökonomische und SWOT-Analyse.II. Erfahrungen aus dem letzten Förderzeitraum.III. Zielsetzungen der Europäischen Union, nationale Strategien.IV. Gespräche in der Vorbereitungsgruppe.Anhand dieser Voraussetzungen wurden für das INTERREG V A-Programm Zielsetzungen aufgestelltund Prioritäten formuliert. Es gibt folgende Prioritäten: Priorität 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Priorität 2: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen Priorität 3: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichenVerwaltung durch Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicherVerwaltungen und Dienste.Innerhalb dieser Prioritäten wurden sogenannte Investitionsprioritäten abgesteckt. Für dieseInvestitionsprioritäten werden konkrete Maßnahmen formuliert. In diesem Abschnitt "Abgrenzung"werden die Investitionsprioritäten mit ihren Maßnahmen erläutert. Dabei wird angegeben, welchebeschriebene Maßnahme im Rahmen dieser Plan-UVS einen Einfluss auf die Umwelt ausüben kann undum was für einen Einfluss es sich dabei handelt. Dabei werden nur solche Umwelteinflüsse derMaßnahmen beschrieben, von denen erwartet werden kann, dass sie künftig eigenständige UVP-(bewertungs)pflichtige Maßnahmen nach sich ziehen werden. Der Umwelteinfluss im Zusammenhang mitder Maßnahme wird dann in der Umweltbewertung eingehender dargestellt (siehe Kapitel 3).Priorität 1 Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und InnovationInvestitionspriorität 1a) Entwicklung und Implementierung neuer Geschäftsmodelle für KMU,insbesondere für die InternationalisierungKernpunkte bei dieser Investitionspriorität sind die allgemeinen (generischen) Maßnahmen zur Förderungdes Innovationsvermögens und der Internationalisierung. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Entwicklungund der Ausbau von grenzüberschreitenden Clustern/Netzwerken. Da es sich hier um vorrangigwissensgestützte Geschäftsmodelle handelt, werden diese keine Umweltauswirkungen nach sich ziehen.Investitionspriorität 1b) Unterstützung der Kapazitäten/Konkurrenzfähigkeit im KMU, damit diese imWachstums- und Innovationsprozess teilnehmen könnenDie Vernetzung der KMU mit Wissensinstituten und der Wirtschaft ist relativ gering. Um diese Problemezu vermeiden, sind Innovationspotenziale im “crossover” mit Querschnitts- und Schlüsseltechnologien für8 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020die KMU essenziell. Diese Unterstützung ist hauptsächlich wissensgestützt und wird daher keineUmweltauswirkungen nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird diese Investitionspriorität imUmweltbericht nicht berücksichtigt.Investitionspriorität 1c) Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren QuellenDer Schwerpunkt im Programm liegt bei Innovation in Bezug auf nachhaltige Energie. Diese Innovationsoll die Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern. Durch die nachhaltige Zusammenarbeit der Regionwird dieser Aspekt realisierbar. Im vorigen Programm sind Investitionen in Wind- und Solar- undBioenergie geflossen. Die Realisierung dieser Projekte hat möglicherweise Auswirkungen, die UVS-(bewertungs-)pflichtig sind. Aus diesem Grund wird diese Investitionspriorität im Umweltberichtberücksichtigt.Investitionspriorität 1d) Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien inUnternehmenEnergieeffizienz lässt sich durch "crossover" mit Querschnitts- und Schlüsseltechnologien erreichen. DerSchwerpunkt liegt dabei auf den erneuerbaren Energiequellen. Wie bei der Investitionspriorität 1centstehen dadurch möglicherweise Auswirkungen, die UVS-(bewertungs-)pflichtig sind. Aus diesemGrund wird diese Investitionspriorität im Umweltbericht berücksichtigt.Investitionspriorität 1 e) Förderung von Forschung, Innovation und Implementierung im Bereich von CO2-reduzierenden TechnologienDurch die Entwicklung von Freiräumen für Experimente und Maßstabsausweitung der Pilots könnenInnovationen im Bereich von CO2-reduzierenden Technologien vorgenommen werden. Je nach Art undUmfang der Pilots können diese UVS-(bewertungs-)pflichtig sein. Aus diesem Grund wird dieseInvestitionspriorität im Umweltbericht berücksichtigt.Priorität 2 Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der RessourcenInvestitionspriorität 2a) Schutz, Förderung und Entwicklung des Kultur- und NaturerbesDie Zusammenarbeit dieser beiden Bereiche gewährleistet den Schutz des Kultur- und Naturerbes. DieseAspekte haben höchstwahrscheinlich positive Auswirkungen auf die Umwelt. Da es sich in diesemRahmen jedoch nicht um UVS-(bewertungs-)pflichtige Maßnahmen handelt, wird dieseInvestitionspriorität im Umweltbericht nicht berücksichtigt.Investitionspriorität 2b) Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität, Bodenschutz und –Wiederherstellung, Förderung von Ökosystemdienstleistungen einschließlich Natura 2000 und grüneInfrastrukturenGrenzüberschreitende Gebietsverbindungen sollen die interne Struktur des europäischen Netzwerks vonNaturschutzgebieten verbessern. Die Förderung von grünen Infrastrukturen, z.B. Flüsse, Nebenflüsse undNaturgebiete, ist ein Beispiel dafür. Sie ermöglichen eine weitergehende Entwicklung von Natura-2000-Gebieten. Diese Entwicklung wird wahrscheinlich Auswirkungen auf die Umwelt haben, allerdings sindzur Durchführung der Maßnahmen im Rahmen dieser Investitionspriorität räumliche Maßnahmenerforderlich. Je nach Art und Umfang der räumlichen Eingriffe können diese UVS-(bewertungs-)pflichtigsein. Aus diesem Grund wird diese Investitionspriorität im Umweltbericht berücksichtigt.Investitionspriorität 2c) Unterstützung gezielter Investitionen zur Anpassung an den KlimawandelEin Beispiel für die Anpassung an den Klimawandel ist der Hochwasserschutz. Diese Maßnahmen habenmöglicherweise Auswirkungen auf die Landschaftsgestaltung (Deichverstärkungen, Rückhaltegebiete).Aus diesem Grund wird diese Investitionspriorität im Umweltbericht berücksichtigt.077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 9


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-20202.2 PROGRAMMGEBIETEine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es bereitsseit den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Aufgrund des Erfolgs dieser Zusammenarbeitbeschlossen die deutschen und niederländischen Partner die Institutionalisierung der Zusammenarbeit.Seit 1991 stellt die Europäische Union im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG denGrenzgebieten Europas Fördermittel zur Verfügung. Damit sollen die Entwicklung und die Integrationdes Grenzgebiets gefördert werden. Für einen Großteil der grenzüberschreitenden Maßnahmen undProjekte stellt das INTERREG A-Programm seither die finanzielle Grundlage dar.Die Fördermittel im Rahmen des grenzüberschreitenden INTERREG A-Programms Deutschland-Niederlande sind für die Entwicklung des Grenzgebiets vorgesehen. Deshalb wurde ein so genanntesProgrammgebiet definiert, das die Subventionsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann. DiesesPlangebiet erstreckt sich über nahezu das gesamte deutsch-niederländische Grenzgebiet vom Wattenmeerbis zum Niederrhein. Das Programmgebiet lässt sich in Gebiete in direkter Grenzlage und in die sogenannten angrenzenden Gebiete unterteilen. Diese angrenzenden Gebiete waren früher bereits in dergrenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv, da sie enge Verbindungen zu den Gebieten in direkterGrenzlage haben und große Überstimmungen mit ihnen aufweisen. Aufgrund der positiven Einflüssewurden diese Gebiete mit in das INTERREG V A-Programm einbezogen. Das Programmgebiet ist inAbbildung 2 dargestellt.Darüber hinaus wurde der EU-Kommission der Wunsch vorgelegt, die angrenzenden Gebiete "Weser-Ems" in Niedersachsen, das Gebiet "Zuidoost Noord-Brabant" in den Niederlanden und das Gebiet "StadtDüsseldorf" in Nordrhein-Westfalen in das Programm aufzunehmen (noch nicht in der Karte dargestellt).An der Realisierung des Programms beteiligen sich alle vier niederländisch-deutschen Grenzgebiete, undzwar das Ems-Dollart-Gebiet, die Euregio Rhein-Waal, die Euregio Rhein-Maas Nord und EUREGIO. DasPlangebiet erstreckt sich von der Nordseeküste bis zum Niederrhein und hat eine Fläche von 46.737Quadratkilometern. Das Gebiet beherbergt 12,1 Millionen Einwohner und hat eine Grenze mit einer Längevon 460 Kilometern, was vier Fünftel der insgesamt 577 Kilometer langen niederländisch-deutschenGrenze ausmacht.077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 11


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Abbildung 2 Plangebiet INTERREG IV A-Programm12 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-20203 Detailgenauigkeit3.1 DIE METHODE DER UMWELTBEWERTUNGDas Programm richtet sich auf das gesamte Grenzgebiet zwischen den Niederlanden und Deutschland.Dabei handelt es sich zugleich um das Gebiet, auf das sich die Umweltbewertung bezieht(Untersuchungsgebiet). Die Grenze des Untersuchungsgebiets ist allerdings nicht einschränkend, sondernkann sich – je nach erwarteten Umweltfolgen – für die einzelnen Themen bzw. Maßnahmenunterscheiden.<strong>DETAILGENAUIGKEIT</strong> PASSEND ZUM BESCHLUSSBeim Programm handelt es sich um einen strategischen Plan, der die Grundzüge der Entwicklungspolitik desGrenzgebiets festlegt. Dem Programm werden eine Reihe weiterführender Beschlüsse folgen, die jeweils immerkonkreter werden. Die Detailgenauigkeit der Plan-UVS entspricht der Detailgenauigkeit des Programms sowie derzugehörigen Beschlussfassung: nicht mehr und nicht weniger.Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Umweltbewertung auf die Ebene, auf der im Programm politischeEntscheidungen getroffen werden. Folglich geht es in dieser Phase um die Art und um die Schwere der zuerwartenden Auswirkungen sowie darum, wo diese Auswirkungen zu erwarten sind. Die weitereAusarbeitung erfolgt in der nächsten Phase auf Projektebene. Angesichts des strategischen und globalenCharakters der im Programm genannten Maßnahmen wird auch die Beschreibung der Auswirkungensehr allgemein bleiben. Die Maßnahmen wurden allgemein formuliert und werden weiter nicht anhandder genauen Eigenart der Maßnahme oder des Standorts/Gebiets konkretisiert. Die Beschreibung derAuswirkungen wird sich dementsprechend darauf beschränken, zu benennen, zu welchen Auswirkungenes möglicherweise kommen kann. Die alleinige Beschreibung der möglichen Auswirkungen ist so abstrakt,dass damit die Umwelt in der Beschlussfassung noch unzureichend berücksichtigt ist. Denn auf dieserGrundlage ist es ja nicht möglich, die Maßnahmen aus dem Programm anhand von Umweltaspekten zubewerten/entsprechend abzuwägen und sie damit in den Prozess der Beschlussfassung zu integrieren.Allerdings ist es möglich, bestimmte Gesichtspunkte zu formulieren, die als Leitlinie für die Prüfung dereinzureichenden Pläne und Projekte/Maßnahmen in der Anschlussphase dienen können. Auf diese Weisewird sichergestellt, dass die Umweltaspekte in die Beschlussfassung des INTERREG V A-Programmseingehen. Dies erfolgt nämlich indirekt anhand der Prüfung der sich daraus ergebenden eingereichtenPläne bzw. Projekte/Maßnahmen.GESICHTSPUNKTEGesichtspunkte beziehen sich auf die Umweltaspekte je Investitionspriorität. Für jede Investitionspriorität und jedesrelevante Kriterium wird angegeben, worauf die einzureichenden Pläne und Projekte/Maßnahmen geprüft werdenkönnen. Bei der Beschreibung des Plans bzw. des Projekts/der Maßnahme kommt es auf den Umfang an, in dem derbetreffende Gesichtspunkt eingegangen ist. Auf diese Weise lassen sich die verschiedenen eingereichten Pläne undProjekte/Maßnahmen daraufhin prüfen und vergleichen, wie die Umwelt bei der Erarbeitung berücksichtigt wurde.077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 13


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Dabei geht es nicht um Gesichtspunkte, die eingereichte Pläne ausschließen können, sondern um die Einbeziehungder Umwelt (bewusste Entscheidungen) in die Beschlussfassung.Auf diese Weise bekommt die Umwelt einen angemessenen Platz in der aktuellen Beschlussfassung zumINTERREG V A-Programm sowie in der künftigen Beschlussfassung zu den Plänen undProjekten/Maßnahmen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Maßnahmen (und ihr jeweiliger Hintergrund) zuden nationalen und regionalen Zielsetzungen und politischen Vorgaben passen.Ziel der Umweltbewertung ist es vor allem, die Unterschiede aufzuzeigen, die zwischen der Ausführungder Maßnahme und einem Verzicht darauf bestehen, sowie die Informationen bereitzustellen, die für diesePhase der Beschlussfassung relevant sind. Dies ist in einen Bewertungsrahmen eingeflossen, der genügendInformationen bereitstellt, um angeben zu können, ob einer der folgenden Zustände erreicht ist. „Grünes Licht“: keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten, aus Umweltsicht keineBehinderungen bei einer Weiterführung. Damit lassen sich zunächst keine Gesichtspunkteformulieren. „Gelbes Licht“: aufgrund einer möglicherweise auftretenden Veränderung bei denUmweltauswirkungen ist zu untersuchen, ob bestimmte Gesichtspunkte zutreffen; dies ist abhängigvom Standort und von der Einbettung der Initiative. „Rotes Licht“: die zu erwartenden Veränderungen der Auswirkungen können sogravierend/signifikant sein, dass dies einen wichtigen Gesichtspunkt für die weitere Ausarbeitungdarstellt.Die Auswirkungen werden für das Zieljahr 2020 aufgezeigt. Als Bezug dient die autonome Entwicklung.Dabei wird von einer qualitativen Bewertung ausgegangen, in der aufgezeigt wird, ob es zu lokalen (L)oder regionalen (R) Auswirkungen kommt.Die Umweltbewertung erfolgt anhand der verfügbaren Informationen und Kennzahlen. Bei derBestimmung der Auswirkungen und der Präsentation der Ergebnisse wird möglichst umfänglichKartenmaterial genutzt. Im Zusammenhang mit der Plan-UVS werden keine Modellberechnungendurchgeführt.Das Ergebnis der Umweltbewertung ist ein Katalog von Gesichtspunkten, die bei der Prüfung vonProjekten und Initiativen, die aus dem INTERREG V-A-Programm hervorgehen, lenkend wirken könnenund bei der Überwachung des Programms unter Umständen eine evaluierende Rolle spielen. DieseGesichtspunkte sind einerseits allgemein (generisch), andererseits sind sie – wo dies möglich ist –maßnahmenspezifisch.Auf diese Weise fließen die relevanten Umweltaspekte in die (künftige) Beschlussfassung ein, und dieEinbeziehung der Umwelt in den Prozess der Beschlussfassung erfolgt bereits in einem frühen Stadium.3.2 PRÜFRAHMENVerschiedene Investitionsprioritäten aus dem INTERREG V A-Programm werden anhand relevanterUmweltaspekte geprüft, bei denen aufgrund des Programms Auswirkungen zu erwarten sind. Dabei gehtes vor allem um Maßnahmen und Projekte in der Anschlussphase, für die Gesichtspunkte zu formulierensind. Im Allgemeinen bezieht man sich in der Plan-UVS auf einen breiteren Prüfrahmen. Die dabeiverwendeten Prüfkriterien werden aus den Zielsetzungen und den Bestrebungen des INTERREG V A-Programms sowie aus den durch Politik und Gesetzgebung gestellten Rahmenvorgaben undVoraussetzungen abgeleitet (Prüfung auf Zielbereich).14 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Nicht jede Investitionspriorität wird anhand eines breiten Bewertungsrahmens beurteilt. DieInvestitionsprioritäten wurden in der Umweltbewertung anhand jener Umweltaspekte geprüft, für dieunter Umständen eine Veränderung bei den Auswirkungen (Gesichtspunkte) zu erwarten ist, sieheTabelle 1.Tabelle 1 Investitionsprioritäten und relevante UmweltaspekteUmweltaspekteInvestitionsprioritäten1c) Förderung der Produktion undVerteilung von Energie auserneuerbaren Quellen1d) Förderung der Energieeffizienzund der Nutzung erneuerbarerEnergien in Unternehmen1 e) Förderung von Forschung,Innovation und Implementierung imBereich von CO2-reduzierendenTechnologien2b) Erhaltung undWiederherstellung der Biodiversität,Bodenschutz und –Wiederherstellung, Förderung vonÖkosystemdienstleistungeneinschließlich Natura-2000 und2c) Unterstützung gezielterMensch, Gesundheit, Lärm und Luft X X X XMobilität und Verkehr*Flora und Fauna X X X X XBoden X XWasser X XNachhaltigkeit und Klima X X X XKultur (Geschichte)Landschaft X X X X XTourismus undErholungsmöglichkeiten** Diese Aspekte haben teilweise Einfluss auf den Aspekt Mensch, Gesundheit, Lärm und LuftXInvestitionen zur Anpassung an denXKlimawandel077045764:A - Berichtentwurf ARCADIS 15


Bericht über Umfang und Detailgenauigkeit Umweltverträglichkeitsprüfung INTERREG V A-programm 2014-2020Impressum<strong>BERICHT</strong> ÜBER <strong>UMFANG</strong> <strong>UND</strong> <strong>DETAILGENAUIGKEIT</strong>UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG INTERREG V A-PROGRAMM 2014-2020AUFTRAGGEBER:Euregio Rhein-WaalSTATUS:BerichtentwurfVERFASSER:M.J.J. Engelbert van BevervoordeKONTROLLIERT VON:Y.A. Verlinde MSc.FREIGEGEBEN VON:Drs. S.J.A. van Baalen10. April 2013077045764:AARCADIS NEDERLAND BVBeaulieustraat 22Postfach 2646800 AG ArnhemDie NiederlandeTel +31 26 3778 911Fax +31 26 3515 235www.arcadis.nlNL-Handelsregister ©ARCADIS. Alle Rechte vorbehalten. 9036504 Vorbehaltlich der gesetzlichenSonderbestimmungen darf dieses Dokument weder ganz noch teilweise ohneEinwilligung des Anspruchsberechtigten durch Nachdruck, Fotokopie, digitaleReproduktion oder ein anderes Verfahren vervielfältigt oder verbreitet werden.16 ARCADIS 077045764:A - Berichtentwurf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!