28.11.2012 Aufrufe

SS – der Film - jantschke-steuerberater.com

SS – der Film - jantschke-steuerberater.com

SS – der Film - jantschke-steuerberater.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuertipps für Privatpersonen<br />

Kin<strong>der</strong>geld für volljährige<br />

Kin<strong>der</strong><br />

Ab 2012 wird für volljährige Kin<strong>der</strong> das<br />

Kin<strong>der</strong>geld unabhängig von <strong>der</strong> Höhe<br />

<strong>der</strong> eigenen Einkünfte gewährt. Vor<br />

dieser Neuregelung durfte die Grenze<br />

von maximal 8.004 Euro an jährlichen<br />

Einkünften und Bezügen nicht überschritten<br />

werden. Damit können dann<br />

auch beim Lohnsteuerabzug diese<br />

Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> berücksichtigt werden.<br />

Ab 2012 müssen Eltern und volljährige<br />

Kin<strong>der</strong> auch nicht mehr aufwändig<br />

nachweisen, dass das Einkommen des<br />

Kindes unter 8.004 Euro pro Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

liegt. Stattdessen muss erst nach<br />

Abschluss <strong>der</strong> ersten Berufsausbildung<br />

nachgewiesen werden, dass das volljährige<br />

Kind neben <strong>der</strong> Ausbildung<br />

nicht mehr als 20 Stunden pro Woche<br />

erwerbstätig ist o<strong>der</strong> nur eine geringfügige<br />

Beschäftigung mit einem Monatsverdienst<br />

bis zu 400 Euro ausübt.<br />

Seite 10 // Aktiv Steuern // Frühling 2012<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />

Ab dem Jahr 2012 besteht auch ein<br />

Anspruch auf Kin<strong>der</strong>betreuungskosten<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />

<strong>der</strong> Eltern. 2/3 <strong>der</strong> Aufwendungen,<br />

höchstens aber 4.000 Euro je Kind<br />

sind als Son<strong>der</strong>ausgaben im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Steuererklärung abzugsfähig o<strong>der</strong><br />

sind als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug<br />

zu berücksichtigen. Insoweit<br />

kommt es zu einem Wechsel von den<br />

Werbungskosten zu den Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />

Voraussetzung ist hier wie bei den<br />

Handwerkerleistungen eine Rechnung<br />

für die Aufwendungen sowie <strong>der</strong> Zahlungsnachweis.<br />

Entfernungspauschale<br />

Die Entfernungskilometer zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte können<br />

Arbeitnehmer wie bisher in ihrer<br />

Einkommensteuer steuermin<strong>der</strong>nd<br />

geltend machen (30 Cent je km). Unschlüssige<br />

Angaben zu den Entfernungskilometern<br />

werden zunehmend<br />

mit Routenplanern vom Finanzamt<br />

kontrolliert. Beim Ansatz <strong>der</strong> Entfernungskilometer<br />

spielt es keine Rolle,<br />

ob <strong>der</strong> Arbeitnehmer für die Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

den eigenen PKW o<strong>der</strong> das Rad bzw.<br />

Mofa ansetzt. Bei abwechseln<strong>der</strong> Nutzung<br />

von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

und Auto für den Arbeitsweg müssen<br />

die Kosten nicht mehr für jeden Tag<br />

einzeln belegt werden, das Finanzamt<br />

vergleicht nur die Jahreskosten. Nur<br />

wenn die Fahrtkosten höher sind als<br />

die Entfernungspauschale für das gesamte<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr ist ein Nachweis<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Werbungskostenpauschbetrag<br />

steigt auf 1.000 €<br />

Durch das Jahressteuergesetz steigt<br />

<strong>der</strong> Werbungskostenpauschbetrag (Ar-<br />

beitnehmerpauschbetrag) von 920 €<br />

auf 1.000 €. Das Gesetz wurde zwar<br />

erst im September 2011 verabschiedet,<br />

die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags<br />

gilt aber bereits für<br />

2011.<br />

Elektronische Übermittlung<br />

von Steuererklärungen<br />

Beginnend mit <strong>der</strong> Einkommensteuererklärung<br />

2011 sind Personen, die<br />

Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen<br />

Übermittlung verpflichtet.<br />

Gewinneinkünfte sind Einkünfte<br />

aus Land- und Forstwirtschaft<br />

aus Gewerbebetrieb<br />

aus selbständiger Arbeit.<br />

Verbilligte Vermietung<br />

Künftig muss keine Totalüberschussprognose<br />

mehr erstellt werden, wenn<br />

die Miete 66 Prozent o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong><br />

ortsüblichen Marktmiete beträgt.<br />

Dann gilt ab 2012 die Vermietung ausdrücklich<br />

als „vollentgeltlich“. Dies bedeutet,<br />

dass alle mit <strong>der</strong> Vermietung in<br />

Zusammenhang stehenden Aufwendungen<br />

als Werbungskosten von den<br />

Mieteinahmen abgezogen werden<br />

können.<br />

Beträgt die vereinbarte Miete dagegen<br />

weniger als 66 Prozent, muss künftig<br />

generell eine Aufteilung in einen entgeltlichen<br />

und einen unentgeltlichen<br />

Teil erfolgen, so dass nur noch ein Teil<br />

<strong>der</strong> Werbungskosten abzugsfähig ist.<br />

beraterwerk/rj

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!