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Informationen zum Girovertrag - Hausbank

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ScheckeinlösungAuf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestensam zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sindbereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst,wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelleder Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von derBundesbank festgesetzten Zeitpunkt an die Abrechnungsstelle zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Im Übrigen gelten die “Sonderbedingungenfür den Scheckverkehr”.Kartenzahlung mit der VR-BankCardVom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler alsAkzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den “Sonderbedingungenfür die VR-BankCard” geregelt.Vertragliche Kündigungsregeln:Der <strong>Girovertrag</strong> kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18und 19 der AGB für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln.Mindestlaufzeit des Vertrages:Es besteht keine Mindestlaufzeit.Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde:Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungender Bank. Daneben gelten die beiliegenden „Sonderbedingungen“, dieAbweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten:- Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr,- Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr,- Sonderbedingungen für den Scheckverkehr,- Sonderbedingungen für die VR-BankCard,- Sonderbedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN undTAN,- Sonderbedingungen für KontoauszugsdruckerDie genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungenergeben sich weiterführende <strong>Informationen</strong> auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.

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