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Checkliste - Sind Sie fit für SEPA? (PDF) - RV Bank Rhein-Haardt eG

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<strong>SEPA</strong> – Single Euro Payments Area<strong>Checkliste</strong> für Firmen, Behörden und VereineIm Rahmen der Einführung von <strong>SEPA</strong> müssen alle bisherigen Einzugsermächtigungslastschriften in sogenannte<strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften umgestellt werden; Abbuchungsauftragslastschriften müssen in <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriften umgestellt werden. Dies macht außerdem die Umstellung („Umdeutung“) der vom Kundenerteilten Einzugsermächtigungen in sog. <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Mandate erforderlich. Abbuchungsaufträge könnennicht umgedeutet werden. Hier ist die Einholung neuer Aufträge (<strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftmandate) notwendig.Was ist zu tun?1 Beantragen <strong>Sie</strong> bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) unter:www.glaeubiger-id.bundesbank.de2 Überprüfen <strong>Sie</strong> Ihre Zahlungsverkehrssoftware und IhrFinanzbuchhaltungsprogramm auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit. Fragen <strong>Sie</strong> beiIhrem Softwareanbieter nach. Ggf. müssen Updates eingespielt werden.3 Geben <strong>Sie</strong> Ihre <strong>Bank</strong>verbindung auf Ihren Rechnungen, relevantenFormularen und Zahlscheinen zusätzlich mit IBAN und BIC an.4 Fragen <strong>Sie</strong> Ihre Geschäftspartner, Kunden bzw. Mitglieder nach deren<strong>Bank</strong>verbindung auf der Basis von IBAN und BIC. Ergänzen <strong>Sie</strong>entsprechend die Angaben in Ihren Stammdaten/Buchhaltung.5 Schließen <strong>Sie</strong> mit Ihrer <strong>Bank</strong> eine neue „Vereinbarung über den Einzugvon Forderungen durch Lastschriften (Inkassovereinbarung)“ ab.Hierzu benötigen <strong>Sie</strong> Ihre Gläubiger-ID, welche <strong>Sie</strong> bei der DeutschenBundesbank beantragt haben (siehe Punkt 1).Wer setzt esum?Erledigt?Ja/Nein6 <strong>SEPA</strong>-Lastschriften können i.d.R. nur „online“ eingereicht werden. Esgibt keine Lastschrift-Belege mehr. Falls noch nicht geschehen,schließen <strong>Sie</strong> mit Ihrer <strong>Bank</strong> eine „Vereinbarung über die Nutzung desOnline-<strong>Bank</strong>ing“ ab. Überprüfen <strong>Sie</strong> in diesem Zusammenhang, ob IhrZahlungsverkehrsprogramm „Online-<strong>Bank</strong>ing fähig“ ist.7 Überlegen <strong>Sie</strong> sich eine Vergabemethode bzw. den Aufbau für dieMandatsreferenz. Jedes <strong>SEPA</strong> Lastschriftmandat muss eine eindeutigeNummer aufweisen, durch die eine eindeutige Identifizierung derzugrundeliegenden Forderung möglich ist. Diese Mandatsreferenzkönnen <strong>Sie</strong> frei wählen; sie darf bis zu 35 alphanumerische Zeichen langsein. Als Mandatsreferenz kann zum Beispiel eine Vertragsnummerverwendet werden.8 Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftmandate. Informieren <strong>Sie</strong> Ihre Kunden/Mitglieder schriftlichüber die Änderung des Lastschriftverfahrens. In diesem Schreiben teilen<strong>Sie</strong> Ihrem Kunden/Mitglied Ihre Gläubiger-ID (siehe Punkt 1) und dieMandatsreferenz (siehe Punkt 7) mit. Das „Unterschriftsdatum“ für das<strong>SEPA</strong>-Mandat (im <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug ein Pflichtfeld) können <strong>Sie</strong>selbst definieren. Es muss allerdings nach dem Datum desInformationsschreibens liegen. Wichtig: Die Möglichkeit derUmdeutung einer Einzugsermächtigung in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandathaben <strong>Sie</strong> nur dann, wenn Ihnen die ursprüngliche EinzugsermächtigungIhres Kunden schriftlich vorliegt. Musteranschreiben mit oder ohnegleichzeitige Vorabinformation (siehe Punkt 13) finden <strong>Sie</strong> unter:www.rvbank-rhein-haardt.de/sepaStand: 30. September 2012


<strong>SEPA</strong> – Single Euro Payments Area<strong>Checkliste</strong> für Firmen, Behörden und VereineWas ist zu tun?9 Wenn <strong>Sie</strong> neue Einzugsermächtigungen einholen, lassen <strong>Sie</strong> sich gleichein Kombimandat unterschreiben. Dadurch sparen <strong>Sie</strong> sich später dieNeueinholung eines <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandates bzw. die Umdeutung.Beispiele für alle Arten von <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandaten finden <strong>Sie</strong> unter:www.rvbank-rhein-haardt.de/sepa10 Wenn <strong>Sie</strong> Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren einziehen,müssen <strong>Sie</strong> von Ihren Kunden ein neues <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-Mandateinholen. Eine Umdeutungsmöglichkeit wie bei der Einzugsermächtigunggibt es hier nicht. Das <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftverfahren kannzukünftig nur noch zwischen Geschäftskunden („Nicht-Verbrauchern“)genutzt werden. Beispiele für ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-Mandat finden<strong>Sie</strong> unter: www.rvbank-rhein-haardt.de/sepaWenn <strong>Sie</strong> Abbuchungsaufträge mit Privatpersonen (Verbraucher)vereinbart haben, müssen <strong>Sie</strong> künftig ein anderes Zahlungsverfahren,wie z.B. das <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren verwenden.11 Erfassen <strong>Sie</strong> die Mandatsdaten (Mandatsreferenz, Abschlussdatum,Ausführungsart) in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware oder IhremFinanzbuchhaltungsprogramm. Auch Änderungen der Mandatsdatenmüssen erfasst werden. Diese Daten sind Pflichtfelder in der <strong>SEPA</strong>-Lastschriftdatei.12 Führen <strong>Sie</strong> eine schriftliche Mandatsakte. Legen <strong>Sie</strong> die Mandate inkl.evtl. Änderungen alphabetisch ab. Bei Reklamation desZahlungspflichtigen müssen <strong>Sie</strong> gegebenenfalls das Mandat vorlegen.13 Mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit müssen <strong>Sie</strong> IhreKunden/Mitglieder über die anstehende Lastschrift informieren. DieseVorabinformation (Pre Notification) enthält den Betrag der Lastschrift,den Fälligkeitstag, die Mandats-ID und Ihre Gläubiger-ID. Beiwiederkehrenden Lastschriften muss die Vorabinformation nur einmalerfolgen. Die Vorabinformation kann auch z.B. ein Teil einer Rechnungoder eines Vertrages sein. <strong>Sie</strong> können individuell mit IhrenKunden/Mitgliedern andere Fristen vereinbaren.14 Einreichungsfristen für <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriften:Erst- und Einmallastschriften müssen <strong>Sie</strong> spätestens 7 <strong>Bank</strong>arbeitstagevor Fälligkeit und Folgelastschriften spätestens 4 <strong>Bank</strong>arbeitstage vorFälligkeit bis 16 Uhr bei der <strong>Bank</strong> einreichen. <strong>Sie</strong> können dieLastschriften frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit einreichen.15 Einreichungsfristen für <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriften:<strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften müssen <strong>Sie</strong> spätestens 3 <strong>Bank</strong>arbeitstage vorFälligkeit bis 16 Uhr bei der <strong>Bank</strong> einreichen. Bei der Firmenlastschriftist es egal, ob es sich um eine Erst- oder Folgelastschrift handelt. <strong>Sie</strong>können die <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften frühestens 14 Kalendertage vorFälligkeit bei uns einreichen.Wer setzt esum?Erledigt?Ja/NeinStand: 30. September 2012

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