Erfolgreiche berufliche Eingliederung - IV-Stelle Basel-Stadt
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Prozesslandkarte für die <strong>berufliche</strong> <strong>Eingliederung</strong><strong>Eingliederung</strong> statt RenteArbeitgeberAbschluss Arbeitsvertrag (evtl. Einarbeitungszuschuss)Beratung und Coaching von Arbeitgeber und Arbeitmehmer,Arbeitnehmer bleibt bei vorheriger Pensionskasse versichert,Schutz bei Rückfall betreffend LohnfortzahlungArbeitsunfähig<strong>Stelle</strong> für Arbeitsversuch(ohne Arbeitsverhältnis max. 180 Tage)mind. 30 TageTriageWiedereingliederungsmassnahmen3 Jahre SchutzfristAblaufSchutzfrist- <strong>Eingliederung</strong>splan- Integrationsmassnahmen- Berufliche Massnahmen- Abgabe von Hilfsmitteln- Beratung und Begleitung- Vermittlung Arbeitgeber für ArbeitsversuchÜbergangsleistung in derHöhe der bisherigen RenteAuswahl vonRentner/innen mit<strong>Eingliederung</strong>spotenzial<strong>Eingliederung</strong>smassnahmenHerabsetzungoder Aufhebungder RentePrüfungdurch<strong>IV</strong>-<strong>Stelle</strong>RenteEntscheid <strong>IV</strong>-<strong>Stelle</strong><strong>IV</strong>-<strong>Stelle</strong>