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AII-Prüfung 02/2013 - Zweckverband Studieninstitut für kommunale ...

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Informationen zur Prüfung zum/zur Kommunalwirt/-in (SKVS) (<strong>AII</strong>-Prüfung)Die Durchführung der AI-Prüfung am <strong>Studieninstitut</strong> regelt die Prüfungsordnung (Satzung des <strong>Zweckverband</strong>es<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung Südsachsen vom 10. Oktober 2012, abgedruckt im SächsABl./AAz. Nr.45/2012 vom 8. November 2012.Die Prüfung enthält einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.Zulassungsvoraussetzungen <strong>AII</strong>-Prüfung: (§ 10 Abs. 2, Abs. 3 Prüfungsordnung)(Allgemein)Auf Antrag wird zur Prüfung zugelassen,1. a) die Abschlussprüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zur/zum Fachangestellten fürBürokommunikation erfolgreich abgelegt hat oderb) die Angestelltenprüfung I erfolgreich abgelegt hat oderc) die Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst erfolgreich abgelegt hat oderd) vergleichbare berufliche Voraussetzungen oder eine vergleichbare berufsbezogene Prüfung nachweistund2. durch die Teilnahme an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen gemäß Rahmenlehrplan der Prüfungsbehörde die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hatund3. mindestens drei Jahre in der allgemeinen inneren Verwaltung des Freistaates Sachsen oder bei einem der in§ 1der Prüfungsordnung genannten Arbeitgeber oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig war und in dieserZeit Funktionen ausgeübt hat, die mindestens dem Berufsbild eines Verwaltungsfachangestellten bzw. einesFachangestellten für Bürokommunikation entsprachen.Mit einer berufspraktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren wird auf Antrag zugelassen, wer eineder Prüfungen nach Nr. 1 Buchst. a bis d mindestens mit der Note „gut" bestanden hat.4. Es wird auch zugelassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen der Landesdirektion Leipzig für dieFortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.(Fachlich)Zur <strong>AII</strong>-Prüfung wird nur zugelassen,wer in mindestens der Hälfte aller Klausuren des auf die jeweilige <strong>AII</strong>-Prüfung vorbereitenden Lehrganges dasPrädikat „ausreichend“ erreicht hat. Die Teilnahme an mindestens zwei Drittel aller Lehrgangsklausurenist Pflicht.Der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfungen ist von denPrüfungsbewerbern zu erbringenDer schriftliche Prüfungsteil1. In der schriftlichen Prüfung sind insgesamt fünf Prüfungsaufgaben zu bearbeiten. Aus jedem dernachfolgenden Prüfungsgebiete ist mindestens eine Prüfungsaufgabe zu bearbeiten. Die Prüfungsaufgabe kannsich auch auf nur jeweils ein Rechtsgebiet aus dem genannten Prüfungsgebiet beziehen.- Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Kommunalrecht- Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des besonderen Verwaltungsrechts- Personalwesen, Bürgerliches Recht- Öffentliches Finanzwesen, Betriebswirtschaft- Die Prüfungsbehörde legt im Einvernehmen mit dem verwaltenden Prüfungsausschuss das Prüfungsgebietfür die fünfte Prüfungsaufgabe fest.In allen Prüfungsaufgaben kann auf das Bürgerliche Recht und das Europarecht Bezug genommen werden.2. Mit der Einladung zur Prüfung ist den Prüfungsteilnehmern das Prüfungsgebiet für die fünftePrüfungsaufgabe mitzuteilen.3. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Prüfungsaufgabe 240 Minuten.4. Die Prüfungsaufgaben sollen praktische, fallbezogene Problemstellungen der Verwaltung enthalten, wobei diePrüfungsteilnehmer unter Beweis stellen sollen, dass sie komplexe Sachverhalte größeren Schwierigkeitsgradesunter Anwendung methodischer Kenntnisse analysieren, kritisch bewerten und rechtlich würdigen können.Der mündliche Teil:Der mündliche Prüfungsteil erfolgt als Einzelprüfung in Form eines Prüfungsgespräches. DerPrüfungsteilnehmer soll zu einer praktischen, fallbezogenen Problemstellung einen Lösungsvorschlag entwickeln,den er zu Beginn des anschließenden Prüfungsgespräches vorträgt. Der Prüfungsteilnehmer soll im Rahmenseines Vortrages die Fähigkeit nachweisen, in freier Rede den Sachverhalt darzustellen, einen praktischverwertbaren Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten und diesen rechtlich zu begründen. Das Prüfungsgesprächeinschließlich der Vorbereitungszeit für die Prüfungsaufgabe soll für den einzelnen Prüfungsteilnehmer 90Minuten nicht überschreiten.<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.de


Prüfungzum/zur Kommunalwirtin (SKVS)(<strong>AII</strong>-Prüfung)<strong>02</strong>/<strong>2013</strong>Ort:<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstr. 3809125 ChemnitzRaum: schriftliche bzw. praktische Prüfung siehe AushangAblaufplan für die schriftliche PrüfungDatum Zeit Prüfungsfach09.12.<strong>2013</strong> 09:00-13:00 Uhr Personalwesen10.12.<strong>2013</strong> 09:00-13:00 Uhr Öffentliches Finanzwesen/Betriebswirtschaft11.12.<strong>2013</strong> 09:00-13:00 Uhr Allgemeines Verwaltungsrecht/Besonderes Verwaltungsrecht12.12.<strong>2013</strong> 09:00-13:00 Uhr Staats- undVerfassungsrecht/Europarecht13.12.<strong>2013</strong> 09:00-13:00 Uhr 5. Prüfungsgebiet (Bekanntgabemit der Prüfungszulassung)Termine der praktischen PrüfungZeitraum: 13.01.2014 bis 17.01.2014<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.de


<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> VerwaltungSüdsachsenSchulstraße 38Rückgabetermin:09125 Chemnitz 30.10.<strong>2013</strong>Antrag auf Zulassung zur Prüfungzum/zur Kommunalwirtin (SKVS)(<strong>AII</strong>-Prüfung)<strong>02</strong>/<strong>2013</strong>Erstprüfung: Wiederholungsprüfung: Zutreffendes bitte ankreuzen!Persönliche AngabenName:Vorname:Geburtsort:Geburtsdatum:Straße, Hausnummer: PLZ: Ort:E-Mail:Telefon:DienststätteName:Straße u. Hausnummer: PLZ: Ort:E-Mail (dienstlich):Telefon (dienstlich):PrüfungsvergünstigungPrüfungsvergünstigung wird beantragt:JA NEIN Anlage: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung ** Formblatt für ärztliche Bestätigung beim <strong>Studieninstitut</strong> erhältlich<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.deBitte wenden!


Zulassungsvoraussetzungen(Nachweise in Form von Kopien sind als Anlage beizufügen!)1) Teilnahme am <strong>AII</strong>-Studiengang zum/zur Kommunalwirt/-in/Vorbereitungslehrgang auf die Prüfungzum/zur Verwaltungsfachwirt/-invombei (Bildungsträger):Lehrgangsort:bis<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung Südsachsen2)* Angestelltenprüfung I/Prüfung zum zur Kommunalfachangestellten3)* Abschluss alsa) Verwaltungsfachangestellte/rb) Abschluss als Fachangestellte/r für Bürokommunikation4)* Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst5)* vergleichbare berufliche Voraussetzungena) Fachhochschul-/Hochschulreife b) Fachhochschul-/Hochschulabschlussc) Anderer Berufsabschluss/höherer Bildungsabschluss* Zutreffendes ankreuzen!Sonstige Erläuterungen und Hinweise des Prüfungsbewerbers/der Prüfungsbewerberin:Arbeitsverhältnisse als Beschäftigte/r imöffentlichen Dienst bei (Dienststätte):als (Tätigkeit, Funktion)Zeitraum:(von - bis)_____________________________Ort, Datum______________________________Unterschrift Prüfungsbewerber/-inBestätigung der vorstehenden Angaben durch den Arbeitgeber:________________________________________________________________Ort, Datum Dienstsiegel Unterschrift, AmtsbezeichnungDem Antrag sind zusätzlich folgende Nachweise und Anlagen beizufügen:• Im Falle der Wiederholungsprüfung den Bescheid über das Ergebnis der abgelegten Prüfung (Kopie)• Nachweis über die erbrachten Lehrgangsleistungen gemäß § 10 Abs. 3 der Prüfungsordnung; entfällt für Teilnehmer/-innenam Vorbereitungslehrgang/<strong>AII</strong>-Studiengang des <strong>Studieninstitut</strong>es.<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.de

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