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AI-Prüfung 01/2013 - Zweckverband Studieninstitut für kommunale ...

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Informationen zur Prüfung zum/zur Kommunalfachangestellten (SKVS)<strong>AI</strong>-PrüfungDie Durchführung der <strong>AI</strong>-Prüfung am <strong>Studieninstitut</strong> regelt die Prüfungsordnung (Satzung des<strong>Zweckverband</strong>es <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung Südsachsen vom 10. Oktober 2<strong>01</strong>2,abgedruckt im SächsABl./AAz. Nr. 45/2<strong>01</strong>2 vom 8. November 2<strong>01</strong>2.Die Prüfung enthält einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.Zulassungsvoraussetzungen <strong>AI</strong>-Prüfung: (§ 10 Abs. 1, Abs. 3 Prüfungsordnung)(Allgemein)Auf Antrag wird zur Prüfung zugelassen,1. wer durch die Teilnahme an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen gemäßRahmenlehrplan der Prüfungsbehörde die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse,Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat.2. Es wird auch zugelassen, wer die Richtlinien der Landesdirektion Leipzig für die Zulassungvon Externen zur Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r),Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Landes und Kommunalverwaltung in derjeweils gültigen Fassung erfüllt.(Fachlich)Zur <strong>AI</strong>-Prüfung wird nur zugelassen,wer in mindestens der Hälfte aller Klausuren des auf die jeweilige <strong>AI</strong>-Prüfung vorbereitendenLehrganges das Prädikat „ausreichend“ erreicht hat. Die Teilnahme an mindestens zwei Drittelaller Lehrgangsklausuren ist Pflicht.Der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfungen istvon den Prüfungsbewerbern zu erbringenDer schriftliche Prüfungsteil1. In der schriftlichen Prüfung sind insgesamt vier Prüfungsaufgaben zu bearbeiten.Aus jedem der nachfolgenden Prüfungsgebiete ist mindestens eine Prüfungsaufgabe zu bearbeiten:- Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des besonderen Verwaltungsrechts- Personalwesen- Öffentliches Finanzwesen, Betriebswirtschaft- Die Prüfungsbehörde legt im Einvernehmen mit dem verwaltenden Prüfungsausschuss dasPrüfungsgebiet für die vierte Prüfungsaufgabe fest. In allen Prüfungsaufgaben kann auf dasBürgerliche Recht Bezug genommen werden.2. Mit der Einladung zur Prüfung ist den Prüfungsteilnehmern das Prüfungsgebiet für die viertePrüfungsaufgabe, ebenso das Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das mit dem allgemeinenVerwaltungsrecht gekoppelt wird, mitzuteilen.3. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Prüfungsaufgabe aus dem Prüfungsgebiet „ÖffentlichesFinanzwesen, Betriebswirtschaft“ 180 Minuten, für die anderen Prüfungsaufgaben je 120 Minuten.4. Die Prüfungsaufgaben sollen praktische, fallbezogene Problemstellungen der Verwaltung enthalten.Der mündliche Teil:Die mündliche Prüfung wird als in Form eines Prüfungsgespräches durchgeführt. DerPrüfungsteilnehmer soll eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte beurteilen undLösungen aufzeigen.Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll derPrüfungsteilnehmer zeigen, dass er neben den fachlichen Voraussetzungen auch die dem Abschlussentsprechenden kommunikativen Fähigkeiten besitzt.Das Prüfungsgespräch einschließlich der Vorbereitungszeit für die Aufgabe soll für deneinzelnen Prüfungsteilnehmer 45 Minuten nicht überschreiten.<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.de


Prüfungzum/zur Kommunalfachangestellten (SKVS)(<strong>AI</strong>-Prüfung)<strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3Ort:<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstr. 3809125 ChemnitzRaum: schriftliche bzw. praktische Prüfung siehe AushangAblaufplan für die schriftliche PrüfungDatum Zeit Prüfungsfach23.09.2<strong>01</strong>3 09:00-12:00 Uhr Öffentliches Finanzwesen/Betriebswirtschaft24.09.2<strong>01</strong>3 09:00-11:00 Uhr Personalwesen24.09.2<strong>01</strong>3 12:00-14:00 Uhr Allgemeines Verwaltungsrecht/Besonderes Verwaltungsrecht25.09.2<strong>01</strong>3 09:00-11:00 Uhr 4. Prüfungsfach (Bekanntgabemit der Prüfungszulassung)Termine der praktischen PrüfungDatum: 14.10.2<strong>01</strong>3 bis 18.10.2<strong>01</strong>3<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.de


<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> VerwaltungSüdsachsenSchulstraße 38Rückgabetermin:09125 Chemnitz <strong>01</strong>.08.2<strong>01</strong>3Antrag auf Zulassung zur Prüfungzum/zur Kommunalfachangestellten (SKVS)(<strong>AI</strong>-Prüfung)<strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3Erstprüfung: Wiederholungsprüfung: Zutreffendes bitte ankreuzen!Persönliche AngabenName:Vorname:Geburtsort:Geburtsdatum:Straße, Hausnummer: PLZ: Ort:E-Mail:Telefon:DienststätteName:Straße u. Hausnummer: PLZ: Ort:E-Mail (dienstlich):Telefon (dienstlich):PrüfungsvergünstigungPrüfungsvergünstigung wird beantragt:JA NEIN Anlage: Ärztliche Bestätigung für den Antrag auf Prüfungsvergünstigung ** Formblatt für ärztliche Bestätigung beim <strong>Studieninstitut</strong> erhältlich<strong>Zweckverband</strong> <strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> Verwaltung SüdsachsenSchulstraße 38, 09125 Chemnitz, Fon: 0371/5228-333, Fax: 0371/5228-322, E-Mail: post@stichem.deBitte wenden!

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