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Amts- und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und ...

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Hinweis nach § 37 GVGGegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vomEnde <strong>der</strong> Auflegungsfrist, schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong>Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt mit BegründungEinspruch erhoben werden, dass in die VorschlagslistePersonen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommenwerden durften o<strong>der</strong> nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommenwerden sollten.<strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>, 14.05.2013HornOberbürgermeister...................................................................................................Die Stadt <strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>. handelt hier als erfüllende Gemeinde <strong>der</strong>Verwaltungsgemeinschaft im Namen <strong>der</strong> Gemeinde Triebel/<strong>Vogtl</strong>.auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des § 8 des Sächsischen Gesetzes über kommunaleZusammenarbeit i.V.m. <strong>der</strong> Gemeinschaftsvereinbarung überdie Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vom 16.05.2000, in <strong>der</strong>jeweils gültigen Fassung.Öffentliche Bekanntgabe zur Auslegung <strong>der</strong>Schöffenvorschlagsliste<strong>der</strong> Gemeinde Triebel/<strong>Vogtl</strong>.Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Triebel/<strong>Vogtl</strong>. hat in seiner Sitzungam 25.04.2013 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2014 – 2018beschlossen. Diese liegt zu je<strong>der</strong>manns Einsicht entsprechend § 36Abs. 3 GVG vom 04.06.2013 bis 11.06.2013 zu den allgemeinen Öffnungszeiten<strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Triebel/<strong>Vogtl</strong>., Hauptstraße52 in 08606 Triebel/<strong>Vogtl</strong>. aus.Öffnungszeiten <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Triebel/<strong>Vogtl</strong>.Montag9.00 – 12.00 UhrDienstag 7.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 – 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 9.00 – 12.00 UhrFreitag9.00 – 12.00 UhrHinweis nach § 37 GVGGegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vomEnde <strong>der</strong> Auflegungsfrist, schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong>Gemeindeverwaltung Triebel/<strong>Vogtl</strong>., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/<strong>Vogtl</strong>.mit Begründung Einspruch erhoben werden, dass in dieVorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVGnicht aufgenommen werden durften o<strong>der</strong> nach den §§ 33, 34 GVGnicht aufgenommen werden sollten.<strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>, 14.05.2013HornOberbürgermeister...................................................................................................Die Stadt <strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>. handelt hier als erfüllende Gemeinde <strong>der</strong>Verwaltungsgemeinschaft im Namen <strong>der</strong> Gemeinde Bösenbrunn auf<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des § 8 des Sächsischen Gesetzes über kommunaleZusammenarbeit i.V.m. <strong>der</strong> Gemeinschaftsvereinbarung über dieBildung einer Verwaltungsgemeinschaft vom 16.05.2000, in <strong>der</strong> jeweilsgültigen Fassung.Öffentliche Bekanntgabe zur Auslegung <strong>der</strong>Schöffenvorschlagsliste<strong>der</strong> Gemeinde BösenbrunnDer Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösenbrunn hat in seiner Sitzungam 13.05.2013 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2014 - 2018beschlossen. Diese liegt zu je<strong>der</strong>manns Einsicht entsprechend § 36Abs. 3 GVG vom 04.06.2013 bis 11.06.2013 zu den allgemeinen Öffnungszeiten<strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße2 in 08606 Bösenbrunn/OT Bobenneukirchen aus.Öffnungszeiten <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung BösenbrunnMontag 9.00 – 12.00 UhrDienstag 9.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 – 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 9.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 – 16.00 UhrFreitag geschlossenHinweis nach § 37 GVGGegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vomEnde <strong>der</strong> Auflegungsfrist, schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift in <strong>der</strong>Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2 in 08606 Bösenbrunn/OTBobenneukirchen mit Begründung Einspruch erhobenwerden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind,die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften o<strong>der</strong> nachden §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.<strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>, 14.05.2013HornOberbürgermeister...................................................................................................Information <strong>der</strong> Stadt <strong>Oelsnitz</strong> über die Beteiligungan <strong>der</strong> Ausarbeitung des RegionalplanesDer Planungsverband Region Chemnitz führt im Zeitraum vom17. Mai 2013 bis zum 19. Juli 2013 die Beteiligung an <strong>der</strong> Ausarbeitungdes Planes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Festlegung des Untersuchungsrahmens <strong>der</strong>Umweltprüfung einschließlich des Umfangs <strong>und</strong> Detaillierungsgradesdes Umweltberichtes durch.Die Beteiligung erfolgt auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Entwurfs des Regionalplanssowie des Entwurfs des Regionalen Windenergiekonzeptes<strong>und</strong> <strong>der</strong> Scoping-Unterlagen zur Umweltprüfung des Plans.Diese Unterlagen stehen auf <strong>der</strong> Homepage des Planungsverbandesunter www.pv-rc.de zum Download o<strong>der</strong> zur Einsichtnahmezur Verfügung. Darüber hinaus können sie in <strong>der</strong> Stadtverwaltung<strong>Oelsnitz</strong>, Markt 1, Stadtbauamt, 08606 <strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>. während <strong>der</strong>ÖffnungszeitenMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag9.00 – 12.00 Uhr9.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 – 18.00 Uhrgeschlossen9.00 – 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 – 16.00 Uhr9.00 – 12.00 Uhreingesehen werden....................................................................................................Verän<strong>der</strong>te Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt<strong>der</strong> Stadtverwaltung <strong>Oelsnitz</strong>/<strong>Vogtl</strong>.Ab Montag, dem 29.04.2013 gelten auf Gr<strong>und</strong> von Krankheit bis aufweiteres verän<strong>der</strong>te Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt:Montag: geschlossenDienstag: 9.00 bis 12.00 <strong>und</strong> 13.00 bis 18.00Mittwoch: geschlossenDonnerstag: 9.00 bis 12.00 <strong>und</strong> 13.00 bis 16.00Freitag:geschlossenTelefonische Erreichbarkeit zur Vereinbarung von Terminen für dringendeAngelegenheiten außerhalb dieser Öffnungszeiten ist während<strong>der</strong> Geschäftszeiten des Rathauses gegeben.Wir bitten die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger um Verständnis <strong>und</strong> entsprechendeBeachtung.Stadtanzeiger · 31. Mai 2013 7

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