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Der Heimvertrag - Heimbetrieb

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Abschluss des <strong>Heimvertrag</strong>s• <strong>Der</strong> <strong>Heimvertrag</strong> wird zwischen demHeimträger und neuen Bewohner geschlossen• Er hält die Rechte und Pflichten beider Seitenfest.• Das Heimgesetz gibt bestimmte Details vor,die jeder <strong>Heimvertrag</strong> enthalten muss.• Er entspricht einem Mietvertrag mitbesonderem Schutz des Mieters


Besondere Rechte vor Vertrag• Jeder zukünftige Bewohner hat dasRecht, sich rechtzeitig vorVertragsschluss schriftlich über denInhalt des Vertrages (z.B. durch einenMustervertrag) zu informieren.• <strong>Der</strong> Betroffene soll sich in Ruhe mitdem Inhalt vertraut machen könnenund gegebenenfalls Vertrautehinzuziehen.


Beratung zu Heimverträgen• Beratung zu Heimverträgen bieten zahlreicheVerbraucherschutzorganisationen sowie dieBundesinteressenvertretung derAltenheimbewohner (BIVA).• Im Vertrag müssen die Möglichkeiten zuBeratung und Beschwerden (Heimaufsicht)mit Angabe der Ansprechadressen explizitaufgeführt sein.


Weitere Rechte• Jenseits der gesetzlichen Mindestanforderungen(wie Schutz der Bewohner oder Vereinbarungenmit den Sozialhilfeträgern) können die Bewohnerden Inhalt des Vertrages aushandeln.• In keinem Fall sind sie verpflichtet, den<strong>Heimvertrag</strong> unverändert anzunehmen.• Zusatzregelungen zugunsten der Bewohnerbeanstandet die Heimaufsicht üblicherweisenicht.


„Mietvertrag“• Das Zimmer oder Apartment muss unterAngabe der Lage im Haus und der Größekonkret benannt werden.• Genauso werden die Ausstattung derUnterkunft und die Wohnnebenkostendetailliert aufgelistet.• Hier sollte auch stehen, welche persönlichenEinrichtungsgegenstände der Bewohner in dieneue Wohnstatt mitbringen darf.


Leistungsdarstellung• <strong>Der</strong> Vertrag stellt den hauswirtschaftlichenService, die Verpflegung, Pflegeleistungen,vorhandene Hilfsmittel und die individuellvereinbarten Zusatzleistungen dar.• Leistungen und Wohnbedingungen solltenmöglichst genau beschrieben werden.• Leistungen, die im <strong>Heimvertrag</strong> nicht enthaltensind, können im Nachhinein nicht eingefordertwerden - außer über ein erhöhtes Entgelt.


Kosten• Die Kosten für den Heimaufenthalt müssen klarersichtlich sein: Welche Leistungen sindenthalten und wo können Zusatzkostenentstehen?• Die Bewohner müssen abschätzen können,welche finanziellen Belastungen auf siezukommen, wenn sie die jeweiligeZusatzleistung in Anspruch nehmen.• Ebenso wichtig ist, welchen Anteil diePflegeversicherung bei bestehenderPflegebedürftigkeit übernimmt.


Angabe der Entgelte• Änderungen vom 1.10.2009:• Die Entgelte für Betreuung einschließlich Pflege,für Unterkunft, Verpflegung sowie für weitereLeistungen müssen gesondert angegebenwerden.• Die Entgelterhöhungen durch die Heimträgermüssen vier Wochen vor ihrem Wirksamwerdenmitgeteilt und begründet werden.• Eine Differenzierung der Heimentgelte nachKostenträgern ist unzulässig.


Unzulässige Klauseln• Eine Verpflichtung zur Teilnahme an religiösenVeranstaltungen widerspricht dem Grundrechtauf freie Religionsausübung und ist daherunwirksam.• Heimbewohner können sich - wie alle andereMenschen auch - den Arzt und Apothekerihres Vertrauens aussuchen.• Vorgaben oder Einschränkungen durch dieHeimleitung sind unzulässig.• Die Bewohner entscheiden, ob sie von einemVertragsarzt des Heimes oder von ihrembisherigen Arzt behandelt werden wollen.


Heimordnung• Heimordnungen sind ähnlich einerHausordnung.• <strong>Der</strong> Heimträger erarbeitet sie in Absprache mitdem Heimbeirat. <strong>Der</strong> Inhalt muss demHeimgesetz entsprechen.• Häufig ist die Heimordnung auch einBestandteil des <strong>Heimvertrag</strong>s. Dann darf derHeimträger die Heimordnung nicht ohneZustimmung der Bewohner ändern:– Klauseln im <strong>Heimvertrag</strong>, wonach dieHeimordnung in ihrer jeweils gültigen FassungBestandteil des <strong>Heimvertrag</strong>es ist, sindunwirksam!

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