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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten - Tiefbauamt ...

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TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 1/24<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong>(inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen)1. Grundlagen- Norm SN 640 420 Asphalt, Grundnorm- Norm SN 640 430 Walzasphalt; Konzeption, Ausführung, Anforderungen an <strong>die</strong>eingebauten Beläge- Norm SN 640 431-1 bis 21 Asphaltmischgut, Mischgutanforderungen, Produktenormen- Norm SN 670 103 Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen- Norm SN 670 115 Qualitative und quantitative Mineralogie und Petrographie <strong>von</strong>Gesteinskörnungen und Füller- Norm EN 12591 Bitumen, Qualitätsvorschriften- Norm SN 670 210 Polymermodifizierte Bitumen, Qualitätsvorschriften- Norm SN 640 511 Griffigkeit, Bewertung- Norm SN 640 521 Ebenheit, QualitätsvorschriftenZusätzlich gelten <strong>die</strong> im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführten Normen undRichtlinien.2. MischgutEinführung neuer Normen gemäss Grundnorm SN 640 420Am 1. Januar 2005 treten mit der Grundnorm SN 640 420 neue Belagsnormen in Kraft. BisherigeBelagsnormen verlieren ihre Gültigkeit.Das Jahr 2005 gilt als Übergangsjahr, während des Übergangsjahrs gilt folgendes:- Für Nationalstrassen ist Mischgut nach neuer Norm zu verwenden.- Ab dem 1.1.2005 werden vom <strong>Tiefbauamt</strong> Graubünden (TBA GR) nur noch Eignungsnachweisegemäss den neuen Normen genehmigt.- Die vom TBA GR bis zum 31. Dezember 2004 nach alten Normen genehmigten Eignungsnachweisebleiben weiterhin bis Ende 2005 gültig.- Mit Ausnahme <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> auf Nationalstrassen kann anstelle des Mischguts nachneuer Norm entsprechend der Tabelle 3 der Norm SN 640 420a Mischgut mit den bisherigenBezeichnungen gemäss den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Normen geliefertwerden.- Für Mischgut mit den bisherigen Bezeichnung gelten anstelle der Kapitel 1 "Grundlagen",2 "Mischgut" und 13 "Massnahmen bei nicht Erfüllen der Q-Anforderungen" <strong>die</strong>ses Anhangsjene der Besonderen Bestimmungen Teil 2, <strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong>,Anhang 14 vom 2.2.2004.- Mit Ausnahme für <strong>Belagsarbeiten</strong> auf Nationalstrassen gelten <strong>die</strong> Massnahmen bei Nichterfüllender Q-Anforderungen gemäss Kapitel 13 weiterhin.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 2/242.1 Eignungsnachweis und Anforderungen- Die Eignung des Mischguts ist gemäss den Weisungen des TBA GR "Asphaltmischgut,Eignungsnachweis“ nachzuweisen (siehe Seiten 19-24).- Der vom Strassenbaulabor des TBA GR (SBL) genehmigte Eignungsnachweis hat mindestens5 Arbeitstage vor Beginn der entsprechenden Arbeiten vorzuliegen.- Der Eignungsnachweis hat mit Erstprüfung und Probeaufbereitungen zu erfolgen, <strong>die</strong> Verantwortungfür den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten.- Für Mischgut Typ S und Typ H und für Deckschichten mit hoher Beanspruchung wie SMAund HRA ist zusätzlich zum Eignungsnachweis ein Probeeinbau notwendig. Bei Belags-Grossbaustellen kann vom TBA GR ebenfalls ein Probeeinbau angeordnet werden.- Der Probeeinbau wird in Absprache mit der Oberbauleitung Beläge geplant und durchgeführt.Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht.- Erfüllt der Probeeinbau <strong>die</strong> Anforderungen wird er <strong>von</strong> der Oberbauleitung Beläge desTBA GR genehmigt.- Die Genehmigungen der Eignungsnachweise und der genehmigten Probeeinbauten werdenschriftlich mitgeteilt.- Die Oberbauleitung hat jederzeit das Recht nach Voranmeldung bei der Aufbereitungsanlage<strong>die</strong> Herstellung des Mischgutes kontrollieren zu lassen.2.1.1 Anforderungen an das Mischgut beim Eignungsnachweis2.1.1.1 Bindemittel- Für Tragschichten Typ N in Höhen > 1200 m.ü.M. wird ein konfektioniertes Bitumen130/150 verwendet, <strong>die</strong> Penetration ist auf 130 bis 150 1 / 10 mm eingeengt.2.1.1.2 Gesteinskörnungen- Bis zur Publikation der SN 670 115 "Qualitative und quantitative Mineralogie und Petrographie<strong>von</strong> Gesteinskörnungen und Füller" ist anstelle <strong>die</strong> SN 670 130 anzuwenden.- Gesteinskörnungen mit der Gesteinshärte des Typ N sind auch für Tragschichten AC T TypS zulässig.- Gesteinskörnungen <strong>von</strong> HRA müssen <strong>die</strong> gleichen Anforderungen wie jene <strong>von</strong> AC- Deckschichten,Typ S, erfüllen. Bei den feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm <strong>von</strong> HRA ist Rundund/oderBrechsand zu verwenden. Bei den feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm <strong>von</strong> HRAsind bei folgenden Eigenschaften Abweichungen zu den Normen zulässig.Abweichungen des TBA GR <strong>von</strong> den Normen bei den Anforderungen an <strong>die</strong> feinen Gesteinskörnungen 0/2 mm fürHRAMerkmal Norm AnforderungPetrographisch ungeeigneter Anteil, Gruppe b SN 670'130 c ≤ 4 Zahl-%Korngrössenverteilung SN 670 103-NA keine Anforderungen2.1.1.3 Granulierter AusbauasphaltDie Zugabe <strong>von</strong> granuliertem Ausbauasphalt ist nach Vorgabe der Produktenormen möglich.Abweichung des TBA GR zu den Produktenormen:Bei Asphaltbeton ist bei einer Zugabe > 30% Ausbauasphalt das Zugabebindemittel aufgrundder Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel zu wählen. Es sind Probeaufbereitungenmit repräsentativem Ausbauasphalt durchzuführen. Im Vergleich zur Berechnungsmethodeder Produktenormen EN 13108-1 bis 7, Anhang A, kann ein härteres Zugabebindemittelgewählt werden.Bei Tragschichten Typ N für Höhen > 1200 m.ü.M. ist ein Zugabebindemittel 250/330 nur erlaubt,wenn ein ausreichendes Wärmeverhalten an Proben aus der Produktion mit Spurrinnentestoder Druckschwellversuch nachgewiesen wurde.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 3/242.1.1.4 Anforderungen an <strong>die</strong> KorngrössenverteilungDie Korngrössenverteilung ist gemäss den Produktenormen zu wählen.Abweichung des TBA GR zur Norm 640 431-1aNA, Ziffer 13:In Höhenlagen über 1200 m.ü.M. sind sandreichere AC T 22 N Tragschichten einzubauen.Die Rezeptur hat folgenden Anforderungen zu genügen: Sandanteil < 2.0 mm: mind. 40%Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:Sollwertbereich der Korngrössenverteilung <strong>von</strong> Mischgut HRA 16Analysensieb [mm] 0.063 0.25 0.5 2 5.6 11.2 16 22Sollwertbereich [Massen-%] 8..13 30..50 50..65 57..73 65..77 70..100 95..100 1002.1.1.5 Anforderungen an den BindemittelgehaltDer Mindestbindemittelgehalt der Zugabe-Sollzusammensetzung ist entsprechend den Produktenormenfestzulegen.Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:Mindestbindemittelgehalt bei einem mittleren Korntrockenraumgewicht der Gesteinskörnung<strong>von</strong> 2’650 kg/m 3 : B min > 9.0 Massen-% (dosiert)2.1.1.6 HohlraumgehaltDie Grenzwerte für den Hohlraumgehalt sind den Produktenormen zu entnehmen.Abweichung des TBA GR zu Norm 640 431-1aNA, Ziffer 9:- Grenzwerte des Hohlraumgehalts der Marshall-Prüfkörper (Einzelwerte):Höhentragschicht AC T N > 1200 m.ü.M.: 2.5 bis 5.5 Volumen-% statt 3.0 bis 6 Volumen-%Anforderung des TBA GR an Mischgut HRA 16:- Grenzwerte des Hohlraumgehalts der Marshall-Prüfkörper (Einzelwerte): 2 bis 4 Volumen-%2.1.1.7 WasserempfindlichkeitDie Wasserempfindlichkeit ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.Anforderung des TBA GR für Mischgut HRA 16:Anforderung an das Verhältnis der Spaltzugfestigkeit ITSR: > 70%, entsprechend AC- undSMA-Mischgut.2.1.1.8 Marshall-PrüfungDie Stabilität und das Fliessen sind entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.Bei Asphaltbeton Typ S und H sowie Mischgut HRA sind <strong>die</strong> Stabilität und das Fliessen anzugeben,es werden keine Anforderungen gestellt.2.1.1.9 Hohlraumfüllungsgrad mit BitumenDer Hohlraumfüllungsgrad ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.Bei Asphaltbeton Typ S und H sowie Mischgut HRA sind der Hohlraumfüllungsgrad anzugeben,es werden keine Anforderungen gestellt.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 4/242.1.1.10 Widerstand gegen bleibende VerformungenBei Mischgut Typ S und H sind entsprechend den Produktenormen Spurrinnenprüfungendurchzuführen. Alternativ kann ebenfalls der Druckschwellversuch beim Vorliegen <strong>von</strong> Anforderungswertenausgeführt werden.Anforderung des TBA GR für Mischgut HRA 16:Der Widerstand gegen bleibende Verformungen muss nicht nachgewiesen werden.2.1.1.11 BindemittelabflussDer Bindemittelabfluss ist entsprechend den Produktenormen nachzuweisen.2.1.2 Anforderungen an <strong>die</strong> Frischbelagsproben2.1.2.1 Anforderungen an <strong>die</strong> KorngrössenverteilungFür Einzelwerte der Korngrössenverteilung gelten <strong>die</strong> Toleranzen der Tabellen 2 und 3 derProduktenorm SN 640431-21.Zusätzliche Anforderung des TBA GR an <strong>die</strong> Korngrössenverteilung:Ab 4 Proben gelten für <strong>die</strong> Mittelwerte der Korngrössenverteilung <strong>die</strong> nachfolgenden Toleranzen,<strong>die</strong>se entsprechenden jenen der prEN 13108-21:May 2004, Tabelle A1.Die Zuordnung der Analysensiebe basiert auf der SN 640 431-21, Tabellen 2 und 3.Toleranzen für den Mittelwert > 4 Proben gegenüber der Sollzusammensetzung in MasseprozentKleinkörniges AsphaltmischgutGrosskörniges AsphaltmischgutAnalysen-HRAMischgutsortenMischgutsortensieb [mm]4 mm 8 mm 11 mm 16 mm 22 mm 32 mm 16 mm31.5 ±522.4 ±516.0 ±5 ±4 ±511.2 ±4 ±48.0 ±4 ±4 ±44.0 ±4 ±4 ±42.0 ±3 ±3 ±3 ±3 ±3 ±3 ±31.0 ±2 ±2 ±2 ±3 ±3 ±3 ±30.063 ±1 ±1 ±1 ±2 ±2 ±2 ±22.1.2.2 Anforderungen an den löslichen BindemittelgehaltFür Einzelwerte des löslichen Bindemittelgehalts gelten <strong>die</strong> Toleranzen der ProduktenormSN 640431-21. Ab 4 Proben gelten für den Mittelwert des löslichen Bindemittelgehalts <strong>die</strong>vom TBA GR zusätzlich festgelegten Toleranzen. Diese Toleranzen sind enger als jene derNorm prEN 13108-21:May 2004, Tabelle A1, sie entsprechen jedoch langjährigen Anforderungswertendes TBA GR und sind mit den Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungengemäss Ziffer 13 abgestimmt.Toleranzen für den Mittelwert > 4 Proben gegenüber der Sollzusammensetzung in MasseprozentMischgut < 16 mm > 16 mm HRA 16Löslicher Bindemittelgehalt ± 0.15% ± 0.2% ± 0.3%80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 5/242.1.2.3 Anforderungen an den HohlraumgehaltFür Einzelwerte des Hohlraumgehalts gelten <strong>die</strong> Grenzwerte der jeweiligen Produktenormen.Ab 4 Proben gelten für den Mittelwert <strong>die</strong> vom TBA GR zusätzlich festgelegten Grenzwerte fürden Hohlraumgehalt. Die Grenzwerte entsprechen langjährigen Anforderungswerten desTBA GR.MischguttypAC8, 11, 16Deckschichten Binderschichten TragschichtenHRASMAAC B11, 16AC B22, 32AC T11, 16AC T22, 32HöhentragschichtAC T22 > 1200 mL 3.0 - 4.0 --- --- --- --- 2.5 - 4.5 2.5 - 4.5 ---N 3.0 - 4.0 --- --- --- --- 3.5 - 5.5 3.5 - 5.5 3.0 - 5.0S, H 4.0 - 5.0 2.5 - 3.5 3.0 - 4.0 3.5 - 5.5 4.5 - 6.5 3.5 - 5.5 4.5 - 6.5 ---2.1.2.4 Anforderungen an das rückgewonnene Bindemittel aus Frischbelagsprobena) StrassenbaubitumenDie Penetration und der Erweichungspunkt müssen <strong>die</strong> langjährigen Anforderungswertedes TBA GR erfüllen.EigenschaftBindemittel50/70Bindemittel70/100Bindemittel100/150Bindemittel130/150Penetration 30 – 55 (1/10 mm) 40 – 75 (1/10 mm) 55 – 110 (1/10 mm) 65 – 110 (1/10 mm)Ring + Kugel 50° - 63° C 48° - 59° C 46° - 55° C 44° - 55° Cb) Polymermodifiziertes BitumenDie Anforderungen des TBA GR an das rückgewonnene Bindemittel sind gleich wie jenefür das Bindemittel nach thermischer Beanspruchung (Norm SN 670210, Tabelle 2 und 3).2.1.3 Anforderungen an eingebaute Beläge2.1.3.1 Anforderungen an Schichtdicken, Grenzwerte des Hohlraumgehaltes, Schichtenverbund,Ebenheit und GriffigkeitEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der entsprechenden Normen.2.1.3.2 Anforderungen an das rückgewonnene BindemittelEs gelten <strong>die</strong> gleichen Anforderungen wie bei den Frischbelagsproben.2.2 Qualitätskontrollen2.2.1 Eigenkontrollen durch den Unternehmera) NationalstrassenFür Nationalstrassen hat <strong>die</strong> Unternehmung Eigenkontrollen gemäss SN 640 434, Prüfplanfür Walzasphalt, nach der Stufe 1 auszuführen.Die Prüfberichte sind dem kantonalen Strassenbaulabor (SBL) per E-Mail im pdf-Formatzuzustellen und werden <strong>von</strong> <strong>die</strong>sem der örtlichen Bauleitung weitergeleitet.b) übrige StrassenDie Norm SN 640 434, Prüfplan für Walzasphalt, wird nicht angewendet.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 6/242.2.2 Fremdkontrolle durch den BauherrnIm Rahmen der Fremdkontrolle überprüft <strong>die</strong> Bauherrschaft <strong>die</strong> Mischgutqualität routinemässiganhand <strong>von</strong> Frischbelagsproben (4 Proben je 700 t Trag- und Binderschicht sowie je 400 tDeckschicht)- Die Probennahme erfolgt nach Norm EN 12697-27 "Asphalt - Prüfverfahren für Heissasphalt- Probenahme" in Gegenwart je eines Vertreters des Bauherrn und des Unternehmersauf der Baustelle.- Alle massgebenden Parameter werden im gleichzeitig ausgefüllten und visierten Untersuchungsauftragfür bituminöses Mischgut festgehalten.- Probennahmen aus der Förderschnecke des Fertigers sind nicht zulässig. Je nach den örtlichenVerhältnissen kann <strong>die</strong> Probennahme auf der Baustelle aus dem Lastwagen oderder Fertigermulde vorgenommen werden. Die Probenahme erfolgt mittels Schaufel mit hohemRand . An 3 bis 5 verschiedenen Orten ist je eine Einzelprobe zu entnehmen und in<strong>die</strong> Schachtel zu geben. Vorgängig der Entnahme ist ohne Umzuschaufeln an jedem Entnahmeort<strong>die</strong> Oberschicht 10 cm tief zu entfernen.- Dabei ist zu beachten:1. Nach Inbetriebsetzen des Fertigers sollen aus den ersten Mischungen keine Probenentnommen werden.2. Die erforderliche Probemenge soll aus Mischgutzonen entnommen werden, <strong>die</strong> gutdurchmischt und homogen aussehen.- Für Frischbelagskontrollen werden je Baustelle und Mischgutsorte mindestens 4 Probenà 12 kg für Nennkorngrössen ≤ 16 mm und 4 Proben à 28 kg für Nennkorngrössen> 16 mm aus verschiedenen Mischgutlieferungen entnommen.- Die Frischbelagsproben sind zusammen mit dem Prüfauftrag und der gültigen Mischgut-Sollzusammensetzung innerhalb 1 Woche nach Entnahme dem SBL zuzustellen.Bei Bedarf werden zusätzlich aus dem eingebauten Belag Bohrkerne entnommen.2.3 Einsatz <strong>von</strong> kunststoffmodifizierten Bindemitteln (PmB)Kunststoffmodifizierte Bindemittel müssen alle Anforderungen der Norm SN 670 210 für <strong>die</strong>PmB-Klasse C erfüllen, in Spezialfällen der PmB-Klasse E. Zudem darf für kleinere BauwerkeReinbitumen mit Zugabe <strong>von</strong> Vestoplast verwendet werden.3. Planie3.1 Eignungsprüfung und AbnahmeVor dem Einbau der Fundationsschicht resp. des Planiematerials hat der Unternehmer <strong>die</strong>Eignungsprüfungen <strong>die</strong>ser Materialien vorzuweisen. (vergl. hierzu BB2-Anhang 8, Abs. 4.2.1)Vor dem Einbau der Tragschicht resp. der oberen 20 cm starken Kiessand I-Schicht muss <strong>die</strong>Rohplanie bezüglich Höhengenauigkeit und M E -Wert <strong>von</strong> der Bauleitung abgenommen werden.Die Resultate sind der Belagsunternehmung bekannt zu geben. Ebenso muss vor demBelagseinbau <strong>die</strong> Planie <strong>von</strong> der Bauleitung abgenommen werden.Rohplanie und Planie dürfen beim Einbau der Kiessand I resp. der Heissmischtragschichtnicht verschmutzt und abgefahren sein. Massnahmen sind z.B. das Überbauen mit anschliessendemAbstossen oder das Aufrauen.Das Ausbilden der Rigole in der Planie ist bei der Tragschicht einzurechnen.3.2 ToleranzbereicheEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der „<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> Erdarbeiten“, BB2-Anhang8, Abschnitt 5.2.380-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 7/244. Belagseinbau4.1 SchichtstärkenMinimale Schichtstärke = 2½ x Grösstkorndurchmesser des verwendeten Mischgutes.Mindeststärken für maschinell eingebaute bituminöse Schichten:- AC T 32 S 90 mm- AC T 22 N 60 mm - AC T 22 S 65 mm- AC T 16 N 45 mm - AC T 16 S 45 mm- AC 11 N 35 mm - AC 11 S 35 mm- AC 8 N 20 mm - AC 8 S 25 mmBeim Profilieren ist <strong>die</strong> Mischgutsorte der Aufschiftdicke anzupassen.4.2 Maschineller EinbauDie Lieferungen des Mischgutes müssen so bemessen sein, dass ein kontinuierlicher Einbaumöglich ist, d.h. Standzeiten <strong>von</strong> Transportfahrzeugen und Einbaumaschinen sind möglichstzu vermeiden durch fortlaufende Beschickung der Einbaumaschine mit Belagsmischgut. DieTransportfahrzeuge sind dabei soweit als möglich durch <strong>die</strong> Einbaumaschine zu stossen.Der zulässige Bereich für <strong>die</strong> Einbaugeschwindigkeit beträgt 1.2 m/min. bis 3.0 m/min.Deckschichten sind bei warmer und trockener Witterung einzubauen. Bei Regen ist <strong>die</strong> Arbeiteinzustellen. Die Temperatur der Unterlage soll mind. 5° C betragen. Heissmischtragschichtendürfen das ganze Jahr eingebaut werden, ausgenommen bei Regen und Frostperioden.Das Mischgut ist auf dem Transport sorgfältig vor Witterungseinflüssen zu schützen (abdekken).Das Mischgut im Trichter des Belagsfertigers muss bei Schichtdicken ≤ 50 mm eine minimaleTemperatur <strong>von</strong> 130°C für B 70/100 und 125°C für B 130/150 und bei Schichtdicken > 50 mmeine minimale Temperatur <strong>von</strong> 120°C für B 70/100 und 115°C für B 130/150 aufweisen, ansonstendarf nicht eingebaut werden.Für <strong>die</strong> Höheneinstellung des Einbaufertigers gilt folgendes:1. Beim Ersteinbau- AC T mit Elektronik ab Draht- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell2. Beim Hocheinbau- AC T mit Elektronik ab Langski- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionellFür den Einbau aller Schichten gilt grundsätzlich, dass <strong>die</strong> Anschlusshöhe der 2. Einbaubahnelektronisch mit Kurzski <strong>von</strong> der 1. Einbaubahn abgenommen werden muss.Die Vorverdichtung des Fertigers, welche für den endgültigen Verdichtungsgrad und <strong>die</strong> Ebenheitentscheidend ist, muss über den ganzen Balken gleichmässig hoch sein. Diese kannmittels eines Isotopengerätes unmittelbar kontrolliert und eingestellt werden. (Frequenz undEinbaugeschwindigkeit sind abhängig <strong>von</strong> Schichtstärke und Mischguteigenschaften).In Steigungen ist, wo immer möglich bergaufwärts einzubauen.HRA-Beläge dürfen nur mit technischer Begleitung durch einen Spezialisten eingebaut werden.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 8/244.3 Walzverdichtung4.3.1 Einsatzgeräte und WirkungStatische Glattradwalzen haben eine begrenzte Tiefenwirkung. Sie erzeugen eine gute Ebenheitund werden vorzugsweise zum Abglätten <strong>von</strong> Deckschichten eingesetzt. Die Antriebsachsemuss zum Fertiger gerichtet sein, damit Bugwellen und Walzrisse vermieden werden.Gummiradwalzen erzeugen dank der Knetwirkung der Reifen einen besonders guten Porenschluss.Deshalb sind sie dort nicht einzusetzen, wo eine offenporige Oberfläche erwünschtist (Splittmastixbeläge etc.).Vibrationswalzen haben eine grosse Tiefenwirkung und sind speziell bei schwer verdichtbaremMischgut den anderen Walzen überlegen. Um eine strukturelle Schädigung des eingebautenMischgutes zu vermeiden, sollten sie nur bei Temperaturen über 100°C eingesetztwerden.4.3.2 WalzeinsatzDas Mischgut ist mit möglichst hoher Vorverdichtung einzubauen. Hohe Vorverdichtung erspartWalzarbeit und reduziert <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Schäden durch fehlerhaftes Walzen.Direkt hinter dem Fertiger sind wirksame Walzen einzusetzen.Auf dünnen Deckschichten können zu viele Walzübergänge mit Vibration den Schichtverbundverschlechtern. 3 - 4 Passen sind normalerweise optimal.Um eine gute und gleichmässige Verdichtung zu erreichen, hat sich der Einsatz <strong>von</strong> 3 Walzenin der Reihenfolge Vibro-, Gummirad- und statische Glattmantelwalze bewährt.Werden 2 Schichten im gleichen Jahr eingebaut, so kann bei der ersten Schicht auf <strong>die</strong>Gummiradwalze verzichtet werden, sofern <strong>die</strong> notwendige Verdichtung erreicht wird.Die Arbeitsfugen sollten ohne Vibration (mit schwerer Glättewalze) verdichtet werden, umKornzertrümmerungen im Nahtbereich zu vermeiden.Jeder Walzenführer muss unbedingt darüber informiert sein, wie viel Walzübergänge und welcheBahnbreite seinem Gerät zugedacht sind. Die Verdichtung muss ausreichend und über<strong>die</strong> ganze Breite gleichmässig sein. Mit dem Walzen wird immer hinten auf dem bereits verdichtetenBelag begonnen und zum Fertiger hin und in derselben Bahn zurückgefahren.Das Übersetzen, d.h. das Wechseln auf <strong>die</strong> nächste Bahn, erfolgt stets hinten auf dem durch<strong>die</strong> zweite Walze verdichteten Belag um eine volle Walzbreite mit einer Überlappung <strong>von</strong> ca.10 cm. Pneuwalzen dürfen nicht direkt hinter dem Fertiger eingesetzt werden.4.4 Verdichtungsanforderungen und -kontrollenDer Verdichtungsgrad wird mit der Isotopensonde am eingebauten Belag gemessen, in Zweifelsfällenwird der Verdichtungsgrad an Bohrkernen oder Ausschnitten bestimmt. Eigenkontrollensind zwingend bei Belagsflächen > 2500 m 2 und bei allen Schutz- / Tragschichten aufBrücken. Bei Belagsflächen > 2500 m 2 sind 200 m der ersten Einbauetappe und ab 7500 m 2200 m einer weiteren Etappe zu messen.4.4.1 Anforderungen an den Verdichtungsgrad nach dem FertigerDer mit der Isotopensonde in einem Querprofil direkt hinter dem Fertiger gemessene Verdichtungsgradhat folgende Anforderungen zu erfüllen:Mittelwert > 85%; Spannweite zwischen grösstem und kleinstem Wert maximal 3%.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 9/244.4.2 Anforderungen an den Verdichtungsgrad des fertig verdichteten BelagsVerdichtungsgrad mit der Isotopensonde gemessenEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der nachfolgenden Tabelle. Bei S- und H-Belägen sind <strong>die</strong> Anforderungenan den Verdichtungsgrad im Vergleich zu den Messungen an Bohrkernen und Ausschnittenaufgrund der schlechteren Messungenauigkeit der Isotopensonde um 1% erhöht.Mischguttyp AC 8, 11 SMA 8, 11AC T 11, 16AC B 11,16AC T 22, 32AC B 22, 32N > 98% ---- > 98% > 99%S, H > 99% > 99% > 99% > 100%Verdichtungsgrad bestimmt an Bohrkernen oder AusschnittenEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der entsprechenden Normen.4.4.3 Ausführung der VerdichtungsmessungenDie Einbaukontrolle des fertig verdichteten Belags im Rahmen der Qualitätssicherung hatdurch den Unternehmer mit Isotopensondemessungen zu erfolgen. Die Aufwendungen derEigenkontrolle sind in <strong>die</strong> Offertpreise einzurechnen. Die Isotopensondenmessung muss <strong>von</strong>der Prüfstelle akkreditiert sein.Bei einer Einbauetappe ist mindestens ein Abschnitt <strong>von</strong> 200 m zu messen. Beurteilt wird jeEinbauetappe der auf ganze Prozent gerundete Mittelwert des Verdichtungsgrads der Feldmessungen(massgebender Mittelwert).Die Messungen sind wie folgt auszuführen:- 20 m Profilabstand- 4 Messpunkte im Profil (2 Messpunkte im Feld und je einer 30 cm vom Rand)- pro Messpunkt mind. 2 Messungen mit um 180° gedrehter Sonde (Doppelmessung)Der Prüfbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:- Auftraggeber- Örtliche Bauleitung- Strassenzug, Objekt- Einbaudatum, Messdatum- Belagssorte, Lieferwerk- Raumdichte und Rohdichte bei der gültigen Mischgut-Sollzusammensetzung- Schichtstärke und Messtiefe- Laborant- Sonde Nr.- Messdauer einer Einzelmessung- Angabe über Offset und Datum der Offset-Kalibrierung- Bestimmung der Standardzählwerte.- Überprüfung der Abweichung zwischen Standardzählwerten und Angabe der zulässigenAbweichung (abhängig <strong>von</strong> Sondetyp)- Messprotokoll der Einzelwerte mit Angabe <strong>von</strong> Profil und Messzeit- Überprüfung der Abweichung zwischen den beiden Messwerten der Doppelmessung mitAngabe der zulässigen Abweichung (abhängig <strong>von</strong> Sondetyp, Messtiefe, Messdauer)- Zusammenstellung des Verdichtungsgrads mit Mittelwerten in Zeile und Spalte- Beurteilung des massgebenden Mittelwerts je Einbauetappe bezüglich den Anforderungen.Der Prüfbericht ist dem SBL per E-Mail im pdf-Format zuzustellen und wird <strong>von</strong> <strong>die</strong>sem derörtlichen Bauleitung weitergeleitet.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 10/244.5 AbrechnungAbrechnung <strong>von</strong> Mehr- und Minderverbrauch gemäss NPK für bituminöse Trag- und Deckschichten.> + 5% => Mehrverbrauch: es wird nur der Sollwert + 5% vergütet- 5% bis + 5% => Abrechnung gemäss Lieferschein< - 5% => Minderverbrauch: Abrechnung gemäss Lieferschein+ Mängelrüge evtl. MinderwertDazu ist ein Mischgutnachweis zu erstellen.Hocheinbau, Einbau <strong>von</strong> Trag- und Deckschichten nach Jahren:Wo ein Vorprofilieren der bituminösen Unterlage wegen den geringen Unebenheiten kaummöglich ist, kann nach vorheriger Vereinbarung zwischen Bauherrn und Unternehmer der erforderlicheMehrverbrauch über <strong>die</strong> Toleranzgrenze hinaus in vollem Umfange vergütet werden.4.6 OberflächenbehandlungenBei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsübergabeabzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).Für spezielle Oberflächenbehandlungen (Membromac etc.) sind Dosierstreuer zu verwendenund 2 Pneuwalzen einzusetzen.5. EinbauschemaBei Kreuzungen und in allen Fällen, wo 2 Fertigerbahnen nicht ausreichen, um <strong>die</strong> ganzeBreite abzudecken, ist der Bauleitung ein Einbauschema zur Genehmigung vorzulegen.6. SchachtüberbautenBei Tragschichten sind <strong>die</strong> Schachtüberbauten nachträglich an <strong>die</strong> Belagshöhe anzupassen,bei Deckschichten vor dem Einbau auf <strong>die</strong> fertige Höhe definitiv zu versetzen. Für das Untergiessenund Zuputzen sind frosttausalzbeständige Materialien zu verwenden.7. Ränder, Rigolen, AbschlüsseDie Ränder der bituminösen Schichten sind einwandfrei zu verdichten und seitlich anzuklopfen.Sie sind auf etwa 5 cm Breite sowie auf der Seitenfläche mit einem Anstrich zu versehen.Rigolen werden bei 1-schichtigen AC T und bei Deckschichten mit der Einbaumaschine ausgebildet.Bei 2-schichtigen AC T wird <strong>die</strong> Rigole nach dem Einbau der 2. Schicht eingefräst. In<strong>die</strong>sem Fall wird in der Planie <strong>die</strong> Rigole nicht ausgebildet.Rigolen (AC T, AC) sind mit einem Anstrich zu versehen. Bei AC T-Rigolen ist der Anstrich mitEmulsion (60%) auszuführen (mind. 1.5 kg/m 2 ), bei AC-Rigolen mit einer bituminösenSchlämme.Die Belagsfläche muss <strong>die</strong> Belagsabschlüsse um max. 1.0 cm und <strong>die</strong> inneren Einbauten ummax. 0.5 cm überragen.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 11/248. Ebenheit, GriffigkeitFür <strong>die</strong> Griffigkeit und Ebenheit gelten <strong>die</strong> Anforderungen der SN 640 511 sowie SN 640 521.9. Schichtenverbund und Arbeitsfugen9.1 SchichtenverbundEin guter Schichtenverbund besteht aus Verzahnung und Verklebung. Das ergibt für <strong>die</strong> Praxis:- Die Unterlage muss sauber sein und an ihrer Oberfläche einen frischen, lückenlosen Bitumenfilmbesitzen- Der Einbau "frisch auf frisch“ bietet <strong>die</strong> besten Voraussetzungen für den Schichtenverbund- Ist der Bitumenfilm an der Oberfläche nicht mehr frisch (z.B. verstaubt) oder nach längererLiegezeit nicht mehr vorhanden, muss er durch Ansprühen der Unterlage erneuert werden- Wo hohe Schubkräfte auftreten, sind glatte Oberflächen zur Verzahnung durch leichtes Anfräsenaufzurauen- Die Unterlage soll gleichmässig und sparsam angesprüht werden. Für Flächen > 1‘000 m 2sind dazu Balkenbrausen zu verwenden- Die angesprühte Fläche sollte vor dem Mischguteinbau weitgehend abgetrocknet sein, weileingeschlossenes Wasser den Schichtenverbund beeinträchtigen kann- Die angesprühte Fläche hat eine stark verminderte Griffigkeit und muss deshalb vom Verkehrfreigehalten werden- Es darf nur eine Tageseinbauetappe vorgesprüht werden- Der Schichtenverbund fällt deutlich besser aus, wenn das eingebaute Mischgut beim erstenWalzgang min. 125° C heiss ist.9.2 ArbeitsfugenDie besten Voraussetzungen für gute Längsfugen bietet der Einbau "heiss an heiss“ mit zweiFertigern im gestaffelten Einsatz.Ist <strong>die</strong>se Arbeitsweise nicht möglich, so muss einer guten Ausführung der Arbeitsfuge besondereBeachtung geschenkt werden. Der Einbau ist so zu organisieren, dass möglichst wenigArbeitsfugen entstehen. Der Arbeitsablauf ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzusprechen.Auf dem gesamten Belagsquerschnitt müssen alle Längsfugen und Anschlüsse ummind. 15 cm gegeneinander versetzt werden.Einbau „heiss an kalt“ ohne FugenbänderFür eine optimale Fugenqualität ist eine gute Verzahnung und Verklebung <strong>die</strong> Voraussetzung.Dabei ist folgendes zu beachten:- Die erste Einbaubahn muss bis zur Kante (Arbeitsfuge) konstant und normkonform verdichtetsein.- Die Kante selbst sollte leicht angeschrägt bis vertikal sein und eine raue Oberfläche aufweisen.- Das Herstellen der Kante kann erfolgen:Mittels Kantenschrägformer am Fertiger.Durch Abschneiden eines Streifens mit einem an der Walze befestigten Schneidrad, solangedas eingebaute Mischgut noch warm ist.- Für <strong>die</strong> Verklebung der Fuge bestehen folgende Möglichkeiten:Das Anstreichen der Kante mit Heissbitumen (nicht überhitzen!).Das Anstreichen der Kante mit einer bituminösen Anstrichmasse.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 12/24Einbau „heiss an kalt“ mit bituminösen FugenbändernBei der Verwendung <strong>von</strong> bituminösen Fugenbändern ist der Verarbeitung besondere Beachtungzu schenken. Das kalte Anklopfen des Fugenbandes führt höchstens zu einer Montagehaftung.Die Gefahr späterer Fugenöffnung ist hier besonders gross.In der Praxis sind folgende Punkte zu beachten:- Die Kante der ersten Einbaubahn muss sauber sein. Dem ist insbesondere beim Nassschneidenbesondere Beachtung zu schenken.- Die Kante ist mit einem bituminösen Voranstrich zu versehen, der auf das verwendete Bitumenfugenbandabgestimmt ist.- Der Voranstrich muss trocken sein, bevor das Bitumenfugenband appliziert wird.- Das Bitumenfugenband soll mindestens <strong>die</strong>selbe Höhe haben wie <strong>die</strong> Dicke des eingebautenBelages, darf aber auch bis zu 5 mm überstehen.- Das zu applizierende Bitumenfugenband muss auf der Seite, <strong>die</strong> gegen den bestehendenBelag zu liegen kommt, mit Propangas angeheizt werden, so dass ein etwas flüssiger Bitumenfilmentsteht.Dies ergibt beim Anpressen des Bitumenbandes zusammen mit dem bitumenhaltigen Haftgrundauf der Belagskante eine optimale Verklebung. Der Einsatz der Gasflamme ist zwingend.- Das Band sollte nicht zu früh angeklebt werden, damit <strong>die</strong> Transportfahrzeuge <strong>die</strong> fertigvorbereitete Fuge nicht überfahren.- Die Verbindung auf der „heissen“ Seite erfolgt durch <strong>die</strong> Einbautemperatur des Mischgutes.Walzen der LängsfugenBei der Nahtverdichtung arbeitet <strong>die</strong> Walze auf dem kalten Belag und mit 10 - 20 cm Überlappungauf den heissen Belag.Bei starkem Verkehr und Platzmangel wird <strong>die</strong> Naht mit der Walze auf dem heissen Belag mit10 - 20 cm Überlappung auf den kalten Belag abgewalzt.10. HandeinbauBeim Handeinbau ergeben sich schlechtere Einbaubedingungen wie geringere Einbauleistung,fehlende Vorverdichtung und grössere Temperaturverluste bis zum Einsatz der Walzen.Dies führt in der Regel zu einer schlechteren Endverdichtung, so dass <strong>die</strong> erreichte Qualitätnicht optimal ist. Deshalb sind Handeinbauflächen auf das absolute Minimum zu reduzieren.Für Rad- und Gehwege sind wenn immer möglich Kleinfertiger einzusetzen.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 13/2411. Belagseinbau bei einspuriger VerkehrsführungBeim Belagseinbau unter Verkehr, d.h. bei einspuriger Verkehrsführung mit Regelung <strong>von</strong>Hand mit Drehkelle, dürfen nachfolgende Etappenlängen je nach Strassenzug nicht überschrittenwerden:Strasse Abschnitt Verkehr: max. EtappenlängeH3, Julierstrasse gesamte Länge mittel 450 mH19, Oberalpstrasse Tamins-LaaxLaax-DisentisDisentis-PasshöheH27, Engadinerstrasse Castasegna-SilsSils-SamedanSamedan-ZernezZernez-VinadiH28, Prättigauerstrasse Landquart-KlostersKlosters-DavosFlüelapassOfenpassstarkmittelleichtmittelstarkmittelleichtstarkmittelleichtleicht300 m450 m600 m450 m300 m450 m600 m300 m450 m600 m600 mH29, Berninastrasse gesamte Länge leicht 600 mH416, Lukmanierstrasse gesamte Länge leicht 600 mH417a, Schinstrasse gesamte Länge mittel 450 mH417b, Landwasserstrasse gesamte Länge leicht 600 malle Verbindungsstrassen leicht 600 mMuss für eine Arbeit eine spezielle Regelung getroffen werden, so ist <strong>die</strong>se in den BB1 derentsprechenden Offerte genau zu definieren. Besteht ein Phasenplan, so sind <strong>die</strong> dort enthaltenenBedingungen in jedem Fall einzuhalten.Während der Hauptsaison (Mitte Juli - Mitte August) sollte auf Strassen mit starkem Verkehrkein Belag eingebaut werden.Regelung für Splittmastix-Beläge bei beschränkter BreiteDie Etappenlänge ist auf 300 m zu beschränken. Die erste Einbaubahn ist am Morgen so früheinzubauen, dass der Belag mindestens 4 Stunden verkehrsfrei abkühlen kann. Bei heisserWitterung ist der Belag vor der Verkehrsübergabe noch zusätzlich mit Wasser abzukühlen.12. VerkehrsfreigabeJeder Belag sollte vor der Verkehrsfreigabe auf seiner Gesamtdicke ausgekühlt sein, ansonstenkönnen Unebenheiten wie Spurrinnen etc. auftreten.Auf jeden Fall ist aber darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Verkehrsfreigabe für den frisch eingebautenBelag so spät als möglich erfolgt. Durch Wässern des frisch eingebauten Belages kann <strong>die</strong>Abkühlung beschleunigt werden.Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsübergabeabzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 14/2413. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen13.1 GrundlagenSN 640 420, SN 640 430ASTRA-Weisung„Vorgehen bei Abweichungen <strong>von</strong> normierten Qualitätsanforderungenbitumenhaltiger Schichten“ vom 17.7.2003Die Anwendung <strong>die</strong>ser Weisung für <strong>Belagsarbeiten</strong> auf Nationalstrassen ist ab 1.1.2005sistiert.13.2 GrundsätzeMassnahmen werden ergriffen, wenn das Belagsmischgut oder der eingebaute Belag nichtden gestellten Anforderungen entspricht.Bevor als Massnahme ein Minderwert oder ein Ersatz zur Anwendung kommt, hat der Unternehmer<strong>die</strong> Möglichkeit der Stellungnahme resp. objektbezogen über Mischgutkontrollen desBelagwerkes oder bei der Verdichtung über Bohrkerne den Nachweis zu erbringen, dass keinMangel vorliegt. Bei Frischbelagsproben, Bohrkernen und Ausschnitten werden nur Resultate<strong>von</strong> akkreditierten Prüfungen berücksichtigt.Im Regelfall erfolgt <strong>die</strong> Beurteilung des Mischguts aufgrund des Mittelwertes aus vier Frischbelagsproben.Analyseunsicherheiten verschiedener Labors werden bei der Minderwertregelung durch einenentsprechenden Zuschlag zur Toleranz, basierend auf dem Ergebnis <strong>von</strong> Ringversuchen desSBL berücksichtigt.Produktionsprotokolle <strong>von</strong> Belagswerken sind für qualitative Mischgutbeurteilungen nicht zugelassen.Massnahmen bei ungenügender Verdichtung des eingebauten Belags werden ausschliesslichaufgrund des Mittelwertes der Verdichtungsbestimmungen <strong>von</strong> 4 Belagsbohrkernen ergriffen.13.3 ToleranzenMängel werden geltend gemacht bei über- oder unterschreiten nachfolgender Toleranzen (DieToleranzen werden anhand der an <strong>die</strong> Bauleitung abgegebenen, gültigen Mischgutsollwerteberechnet):13.3.1 Toleranzen für den Hohlraum (HM)Mittel- undEinzelwert: als Toleranzwert gelten <strong>die</strong> Ziffern 2.1.2 und 2.1.313.3.2 Toleranz für Bindemittel (Bdm) und <strong>die</strong> Korngrössenverteilung im MischgutMittel- und als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± Toleranz,Einzelwert: für <strong>die</strong> Toleranz gilt <strong>die</strong> Ziffer 2.1.213.4 AnalyseunsicherheitEntsprechend der Ringversuche vom Herbst 1997 / Frühjahr 1998 werden <strong>die</strong> Analyseunsicherheiten<strong>von</strong> Mischgutuntersuchungen der verschiedenen beteiligten Labors gemäss nachfolgenderTabelle berücksichtigt:für Beläge absolute Reproduzierbarkeit HM absolute Reproduzierbarkeit Bdm≤ 16 mm ± 0.5 % ± 0.05 %> 16 mm ± 0.7 % ± 0.07 %Bei HM-Bestimmungen an Bohrkernen werden keine Analyseunsicherheiten berücksichtigt.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 15/2413.5 Minderwert13.5.1 Minderwert für ungenügenden HM im MischgutMittelwert:- Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom HM-Toleranzwert+ Zuschlag der Analyseunsicherheit- Kein Minderwert erfolgt, wenn bei über- bzw. unterschreiten des HM-Toleranzwertesgleichzeitig das Bdm und alle Mineralkörnungen innerhalb derentsprechenden Toleranzen liegen(in <strong>die</strong>sem Fall wird das Mischgutrezept überprüft)13.5.2 Minderwert für ungenügendes Bdm im MischgutMittelwert:- Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom Bdm-Toleranzwert+ Zuschlag der Analyseunsicherheit13.5.3 Minderwert für ungenügende Verdichtung (Vd)Mittelwert:- Ein Minderwert erfolgt bei unterschreiten der minimalen Verdichtungsanforderunggemäss SN Norm 640’430, Tab 5- Bei einer Überverdichtung erfolgen keine Massnahmen13.5.4 Minderwert für ungenügende Ebenheit- Dieser wird objektspezifisch festgelegt, wenn der Fahrkomfort betroffen ist(Basis: unabhängiges Gutachten)13.6 Vergütung ungenügender EinzelprobenProben der Fremdkontrolle, deren Einzelwerte im HM und/oder Bdm <strong>die</strong> Anforderungen gemässZiff. 3 nicht erfüllen, gehen gemäss SIA 118 zu Lasten der Unternehmung.13.7 GarantieGarantieverlängerungen werden gemäss Tabelle 1 vorgenommen.Werden Garantiearbeiten ausgeführt, wo vorgängig ein Belagsminderwert erfolgte, wird <strong>die</strong>serentsprechend rückvergütet.13.8 NachbesserungKann bei ungenügendem Einbau der Unternehmer mit einer Nachbesserung den Mangel beheben,entfallen weitere Massnahmen.13.9 Ersatz13.9.1 Ersatz für ungenügenden HM im MischgutMittelwert:- Ein Ersatz / Teilersatz <strong>von</strong> eingebauten Belägen erfolgt, wenn <strong>die</strong> Grenzwerteangegeben in Tabelle 1 unter- oder überschritten werden.13.9.2 Ersatz infolge ungenügender Griffigkeit / Ebenheit- Ein Ersatz erfolgt, wenn <strong>die</strong> Verkehrssicherheit gefährdet ist(Basis: unabhängiges Gutachten)80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 16/2413.10 Minderwertberechnung13.10.1 Berechnung für Hohlraum (HM)a) Minderwert = (Toleranzabweichung HM - Zuschlag) / Toleranzwert HM x Offertpreis13.10.2 Berechnung für Bindemittel (Bdm)b) Minderwert = (Toleranzabweichung Bdm - Zuschlag) / Toleranzwert Bdm x Offertpreis13.10.3 Berechnung für Verdichtung (Vd)c) Minderwert= Toleranzabweichung Vd/ (oberer Toleranzwert HM + Toleranz Vd) x Offertpreis80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 17/2413.11 MassnahmenübersichtTabelle 1Ziff ParameterSollwertMischgut*) Belagssorten Beurteilungskriterien1 HM I) alle ausserhalb Toleranz+ Zuschlag2a HM I) AC, AC T N ≤ 16AC T N > 162b HM I) AC, AC B/T S ≤ 16AC B/T S > 16< 1.5 %< 1.3 %< 2.0 %< 1.8 %BedingungBdm oder Mineralkörnungenliegenausserhalb Toleranzwertwie Ziff. 1wie Ziff. 1MassnahmeMinderwert gem.Ziff. 13.10a) undGarantieverlängerungErsatzErsatz2c HM I) HRA < 1.0 % wie Ziff. 1 Ersatz3a HM I) AC T > 16 N > 7.2 % wie Ziff. 1 Ersatz3b HM I) AC B/T > 16 S > 8.2 % wie Ziff. 1 Ersatz3c HM I) AC N, AC T < 22NHRA, SMA,Brückenbelag> 5.5 % wie Ziff. 1 Ersatz3d HM I) AC, AC B/T S ≤ 16 > 6.0 % wie Ziff. 1 Ersatz4 Bdm I) alle ausserhalb Toleranz+ ZuschlagEinbau6a Vd II) AC, SMA ≤ 16,SMAkeineMinderwert gem.Ziff. 13.10b) undGarantieverlängerung< 98 % keine Minderwert gem.Ziff. 13.10c) undGarantieverlängerung6b Vd II) AC B/T > 16 < 99 % keine Minderwert gem.Ziff. 13.10c) undGarantieverlängerung7a Griffigkeit/EbenheitIII) Deckbeläge - VerkehrssicherheitgefährdetErsatz7b Ebenheit III) Deckbeläge - Fahrkomfort betroffen Minderwertobjektspezifisch*) Beurteilung nach: I): Mittelwert > 4 FrischbelagsprobenII): Mittelwerte <strong>von</strong> > 4 BohrkernenIII): aufgrund unabhängiger Begutachtung80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 18/2413.12 Beispiele:.1 Annahme: Ziff Mischgutsollwert[%]Ergebnis(Mittelwerte)Toleranzwerte[%]Abweichung vomToleranzwert [%]BelagsorteAC 11 NHM 1 3.7 4.7 3.0 - 4.0 0.7Bdm 4 5.90 5.40 6.05 - 5.75 (-) 0.35Mineralkörn. i.O. -Verdichtung 6a 97.6 ??98 (-) 0.4Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHFfür HM (MW) a) MW = (0.7% - 0.5%) / 4.0% x Fr. 30.-- 1.50für Bdm b) MW = (0.35% - 0.05%) / 5.75% x Fr. 30.-- 1.57für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00Total: 5.07.2 Annahme: Ziff Mischgutsollwert[%]Ergebnis(Mittelwerte)Toleranzwerte[%]Abweichung vomToleranzwert [%]BelagsorteAC 11 NHM 1 3.2 2.2 3.0 - 4.0 (-) 0.8Bdm 4 5.90 5.84 6.05 - 5.75 -Mineralkörn. i.O. -Verdichtung 6a 97.6 ??98 (-) 0.4Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHFfür HM (MW) a) MW = (0.8% - 0.5%) / 3.0% x Fr. 30.-- *)für Bdm b) -für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00Total: 2.00*) Kein Minderwert, da Bindemittel und Mineralkörnung innerhalb Toleranzbereich liegen (s. Ziff. 13.5)80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 19/24Asphaltmischgut, Eignungsnachweis14. Eignungsnachweis14.1 AllgemeinesJe nach Mischgutsorte hat der Eignungsnachweis mit Erstprüfung, Probeaufbereitungen undProbeeinbauten zu erfolgen. Die Mischgut-Sollzusammensetzung ist in der Erstprüfung anzugeben.Für Nationalstrassen gelten zusätzlich <strong>die</strong> Bestimmungen des Prüfplans für Walzasphalt.14.2 ErstprüfungDie Erstprüfung ist nach 640431-20 auszuführen. Nachfolgend sind <strong>die</strong> wichtigsten Anforderungender Norm an <strong>die</strong> Erstprüfung zusammengefasst.14.2.1 Bestandteile (SN 640431-20 prEN13108-20: May 2004, Ziffer 11)Im Rahmen der Erstprüfung ist nachzuweisen, dass alle Bestandteile (Baustoffe) <strong>die</strong> für siegeltenden Anforderungen erfüllen.Im Übrigen können <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>von</strong> Prüfungen aus der Konformitätserklärung der Gesteinskörnungen,des Bitumens und weiterer Bestandteile beigezogen werden.Für <strong>die</strong> Erstprüfung des Mischguts sind <strong>die</strong> in Tabelle 1 der Norm SN 640 431-20NA enthaltenenPrüfungen im Sinne einer Eingangskontrolle durchzuführen.Art und Anzahl Prüfungen an den Bestandteilen (Tabelle 1 der Norm SN 640 431-20NA)Bestandteile Eigenschaft Prüfverfahren Anzahl ErgebnisseGesteinskörnungKorngrössenverteilung EN 933-1 1 je KorngruppeEN 13043 Dichte EN 1097-6 1 je KorngruppeBindemittel EN 12591Hartes StrassenbaubitumenprEN 13924: September 2003Modifiziertes Bindemittel SN 670 210Erweichungspunkt EN 1427 1FüllerKorngrössenverteilungEN 933-101EN 13043DichteEN 1097-71Granulierter Ausbauasphalt 1)prEN 13108-8: May 2004KorngrössenverteilungBindemittelgehaltErweichungspunkt amrückgewonnenen BindemittelDichte AusbauasphaltEN 12697-2EN 12697-1EN 12697-3undEN 1427EN 12697-511111) Die zu vali<strong>die</strong>renden Eigenschaften sollten der prozentualen Zugabemenge angemessen sein.14.2.2 AsphaltmischgutDie Vali<strong>die</strong>rung der Mischguteigenschaften hat nach SN 640 431-20 NA zu erfolgen.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 20/2414.2.3 Erstprüfungsbericht und Konformitätserklärung14.2.3.1 Erstprüfungsbericht (SN 640 431-20 NA, Ziffer 26)Der Erstprüfungsbericht muss Teil der Konformitätserklärung des Herstellers sein. Er ist immerzusammen mit den entsprechenden Prüfberichten vorzulegen.14.2.3.2 Inhalt des Erstprüfungsberichts (SN 640 431-20 NA, Ziffer 27)Der Erstprüfungs-Bericht muss nach SN 640 431-20 NA, <strong>die</strong> nachstehend aufgelisteten Angabenenthalten:Allgemeines:- Name und Anschrift des <strong>die</strong> Erklärung abgebenden Herstellers- Möglichkeit zur Identifizierung der Herstellungsanlage- Bezeichnung <strong>von</strong> Mischgutsorte und -typ, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Konformität erklärt wird- Angabe der bei der Vali<strong>die</strong>rung des Gemischs nach SN 640 431-20 NA, 14 oder 15 angewendetenVerfahrenBestandteile:- Gesteinskörnung: Bezugsquelle und Art für jede Korngruppe- Bindemittel: Art- Füller: Bezugsquelle und Art- Zusatzmittel: Bezugsquelle und Art- Granulierter Ausbauasphalt: Angabe des für <strong>die</strong> Eigenschaften zulässigen Bereiches undder KontrollverfahrenFür alle Bestandteile sind <strong>die</strong> Prüfergebnisse der Eigenschaften gemäss Tabelle 1 der NormSN 640 431-20 NA beizulegen.Asphaltgemisch:Die Mischgutzusammensetzung ist anzugeben als Zugabe-Sollzusammensetzung und/oderErgebnis-Sollzusammensetzung.Prüfergebnisse:In Übereinstimmung mit Tabellen 2…6 der Norm SN 640 431-20 NA und entsprechend denzutreffenden Anforderungen in den Tabellen 8…12 der SN 640 431-20 NA.14.2.3.3 Ergebnis-Sollzusammensetzung (SN 640 431-20 NA, Ziffer 27)Die Ergebnis-Sollzusammensetzung ist für <strong>die</strong> Konformitätsbewertung der Ergebnisse der imRahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführten Analysen als Mittelwert anzugeben.Alle zwischen den Zugabe- und Ergebnis-Sollzusammensetzungen vorgenommenenBerichtigungen sind in der Erklärung anzugeben.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 21/2414.3 Zusätzliche vom TBA GR geforderte Angaben zur ErstprüfungDer Eignungsnachweis für das TBA GR muss zusätzliche Angaben zur Erstprüfung enthalten,der Inhalt des Erstprüfungsberichts allein nach Norm 640 431-20 NA genügt nicht.14.3.1 BestandteileDie Eignung muss je nach Bestandteil mit Prüfberichten oder Produktdeklarationen nachgewiesenwerden. Beim Nachweis mit Prüfberichten ist <strong>die</strong> Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweckdurch Vergleich mit den Anforderungen zu beurteilen.14.3.1.1 Gesteinskörnungen, Füller:- Nachweis der Eignung mit Prüfberichten, Prüfberichte nicht älter als 5 Jahre.- Für <strong>die</strong> Prüfungen der allgemeinen und geometrischen Anforderungen sind Prüfstellen derwerkseigenen Produktionskontrolle zugelassen.- Die Prüfungen der physikalischen und chemischen Anforderungen müssen akkreditiertsein.- Die Prüfung der petrographisch ungeeigneten Anteile und der Gesteinshärte nach SN670130 bzw. SN 670115 müssen akkreditiert sein oder durch einen qualifizierten Mineralogen,Petrographen oder Geologen erfolgen, der Erfahrung mit der Verwendung <strong>von</strong> Gesteinenim Hoch- und Tiefbau besitzt.14.3.1.2 Bindemittel, hartes Strassenbaubitumen, modifiziertes Bindemittel und Zusatzstoffe- Nachweis der Eignung mit Produktdeklaration des Herstellers oder Lieferanten.14.3.1.3 Granulierter Ausbauasphalt- Nachweis der Eignung mit Produktdeklaration des Herstellers oder des Lieferanten odermit Prüfberichten. Die Deklaration ist erst erforderlich ab einer Zugabe <strong>von</strong> mehr als 10%bei Deckschichten und mehr als 20% bei Binder- und Tragschichten.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 22/24Zusammenstellung der wichtigsten Prüfungen an den Bestandteilen:Bestandteile Erforderliche Prüfungen Prüf-Norm AngabeGesteinskörnungenEN 13043Bindemittel EN 12591GrobeGesteinskörnungenFeineGesteinskörnungenFüllerHartes StrassenbaubitumenprEN 13924Polymermodifizierte BitumenSN 670 210Granulierter AusbauasphaltSN 640 431-8(Erforderlich bei grösseren Zugabemengen,ab 10% bei Deckschichtenund ab 20% bei BinderundTragschichten)ZusatzstoffeGeometrische AnforderungenKorngruppeKorngrössenverteilung, Gehalt an Feinanteilen EN 933-1 WertKornform FI EN 933-3 WertAnteil gebrochene Oberflächen C(nicht bei Felsgestein)Physikalische AnforderungenEN 933-5BezeichnungWertWiderstand gegen Zertrümmerung LA EN 1097-2 WertPolierwiderstand PSV EN 1097-8 WertRohdichte und Wasseraufnahme WA EN 1097-6 WertDauerhaftigkeit SN 670115 WertChemische AnforderungenGrobe Organische Verunreinigungen MLPC EN 1744-1 WertGeometrische AnforderungenKorngrössenverteilung, Gehalt an Feinanteilen EN 933-1 WertKantigkeit E EN 933-6 WertPhysikalische AnforderungenRohdichte und Wasseraufnahme WA EN 1097-6 WertDauerhaftigkeit SN 670115 WertAffinität zu bitumenhaltigen Bindemitteln 12697-11 WertChemische AnforderungenGrobe Organische Verunreinigungen MLPC EN 1744-1Geometrische AnforderungenKorngrössenverteilung EN 933-10 WertSchädliche Feinanteile F SN 670116 WertPhysikalische AnforderungenHohlraumgehalt <strong>von</strong> trocken verdichteten Füller EN 1097-4 WertErweichungspunkt „Delta-Ring und Kugel“ EN 13179-1 WertChemische AnforderungenWasserlöslichkeit SN 670116 WertWasserempfindlichkeit EN 1744-4 WertAnforderungen an <strong>die</strong> GleichmässigkeitRohdichte EN 1097-7 WertEigenschaften des Bitumens Diverse WerteAnforderungenAnteil an Fremdstoffen prEN12697-42 KategorieArt des BindemittelsMittlerer Erweichungspunkt des rückgew. Bindemittels EN1427 KategorieMittlerer löslicher Bindemittelgehalt EN12697-1/44 WertKorngrösse der Gesteinskörnung EN12697-2 KategorieMittlere Korngrössenverteilung der Gesteinskörnung EN 933-3 WertGebrochene Oberflächen der Gesteinskörnungen = 4mmEN 933-5Stückgrösse U des Ausbauasphalts EN12697-2 WertBeschreibung des AusbauasphaltsArt und Eigenschaften der GesteinkörnungKategorie- Kornform EN 933-3 KategorieHomogenität des Ausbauasphalts- Löslicher Bindemittelgehalt EN12697-1/44 Spannweite- Erweichungspunkt des rückgew. Bindemittels EN1427 Spannweite- Korngrössenverteilung der Gesteinskörnung EN12697-2 SpannweiteEigenschaften80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 23/2414.3.2 AsphaltgemischDie Prüfungen des Widerstands gegen bleibende Verformung müssen akkreditiert sein.Beim Asphaltgemisch sind nebst den Angaben im Erstprüfungsbericht folgende zusätzlichenAngaben erforderlich:- Zusammensetzung des MischgutsAnteile im Mischgut in Prozent je Kornklasse, Bindemittel, Füller, Zusatzstoffe und Ausbauasphalt(Mischgutrezept).- BindemittelDosierter und löslicher Anteil des Bindemittels inkl. Anteile aus Ausbauasphalt- Granulierter AusbauasphaltBei Zugabe > 10% bei Deckschichten bzw. bei > 20% bei Binder- und Tragschichten: Erweichungspunktim Gemisch, berechnet.Bei Zugabe > 30%: Prüfergebnisse am rückgewonnenen Bitumen (Mittelwert <strong>von</strong> 2 Proben,Mischgutproduktion mit Anlage, Proben der Probeaufbereitung oder aus laufenderProduktion).- Raumdichte der Marshallprüfkörper und RohdichteAngabe erforderlich für <strong>die</strong> Verdichtungsmessungen mit der Nuklearsonde.- Verdichtungstemperatur für den Marshallversuch bei Mischgut mit modifiziertem Bindemittel.- Widerstand gegen bleibende Verformungen, Nachweis der ZusammensetzungFür <strong>die</strong> Prüfung des Widerstands gegen bleibende Verformungen müssen repräsentativeProben des Asphaltmischguts genommen werden. Es ist nachzuweisen, dass <strong>die</strong> Kornverteilungund der Bindemittelgehalt des bei der Prüfung verwendeten Mischguts <strong>die</strong> engenin der Norm prEN 13108-21, Tabelle A1 für den Mittelwert angegebenen Grenzwerte derSollzusammensetzung einhält (Präzisierung der Ziffer 6.5.3 der prEN 1308-20, May 2004).Die Genauigkeit der Resultate, <strong>die</strong> Prüfverfahren und <strong>die</strong> Prüfbedingungen sind in den Prüfberichtenentsprechend den Vorgaben der Prüfnormen anzugeben.14.4 Probeaufbereitung im Rahmen des EignungsnachweisesGemäss Ziffer 2.1 hat der Eignungsnachweis mit Erstprüfung und Probeaufbereitung zu erfolgen,<strong>die</strong> Verantwortung für den Eignungsnachweis liegt beim Mischgutproduzenten.Bei der Probeaufbereitung sind Mischgutproben im Werk zu entnehmen und durch das Labordes Mischgutproduzenten zu untersuchen. Liegen mindestens 4 vollständige Eigenkontrollenaus der laufenden Produktion des zu beurteilenden Mischguts vor, so können <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Probeaufbereitungersetzen.14.4.1 Inhalt des ProbeaufbereitungsberichtsDer Bericht der Probeaufbereitung hat folgendes zu enthalten:14.4.1.1 Prüfberichte der einzelnen Mischgutproben, mindestens 4 ProbenPrüfberichte mit Resultaten <strong>von</strong> Bindemittelgehalt, Korngrössenverteilung, Raumgewicht,Rohdichte, Hohlraumgehalt, Hohlraumfüllungsgrad und Marshall-Versuch.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 01.06.2005 Wo/ag Anhang9<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 24/2414.4.1.2 Beurteilungen der Einzel- und MittelwerteDie Einzelwerte sind zusammenzustellen und <strong>die</strong> Mittelwerte sind zu berechnen.Die Abweichungen des Bindemittelgehalts und der Korngrössenverteilung bezüglich derMischgut-Sollzusammensetzung ist zu beurteilen.- Zulässige Toleranzen für <strong>die</strong> Korngrössenverteilung: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.1- Zulässige Toleranzen für den Bindemittelgehalt: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.2Der Hohlraumgehalt und <strong>die</strong> Marshall-Prüfwerte sind bezüglich der Grenzwerte zu beurteilen.- Grenzwerte des Hohlraumgehalts: Anforderungen siehe Ziffer 2.1.2.3- Grenzwerte der Marshall-Prüfwerte: Anforderungen siehe Produktenormen.14.4.2 GültigkeitDie Probeaufbereitung ist für <strong>die</strong> Genehmigung des Eignungsnachweises durch da TBA GRerforderlich und ist während dessen Gültigkeitsdauer gültig.14.5 Probeeinbau im Rahmen des EignungsnachweisesDer Probeeinbau <strong>von</strong> Mischgut Typ S und H wird in Absprache mit der Oberbauleitung Belägegeplant und durchgeführt. Mischgutproben werden vom TBA GR entnommen und untersucht.Mit einem Probeeinbau wird überprüft, ob mit den eingesetzten maschinellen und personellenMitteln <strong>die</strong> Anforderungen an den eingebauten Belag erfüllt sind. Ein repräsentativer Probeeinbauist mit den für den definitiven Einbau vorgesehenen Geräten auszuführen (min. 1’000m 2 bzw. bei Deckbelag min. 100 to).14.5.1 Untersuchungsprogramm- Mischgutproben, 4 Proben: Bindemittelgehalt, Korngrössenverteilung, Raumgewicht,Rohdichte, Hohlraumgehalt, Marshall-Versuch- Bitumen ab Tank: bei Bedarf für PmB, Erweichungspunkt R + K, elastischeRückstellung oder Kraft- Duktilitätsprüfung- Bitumen, rückgewonnen: Erweichungspunkt R + K, für PmB elastische Rückstellungoder Kraft-Duktilitätsprüfung- Bohrkerne, 4 Stück: Schichtdicke, Rohdichte, Hohlraumgehalt, Verdichtungsgrad- Bohrkerne, 4 Stück: Schichtenverbund nach Leutner14.5.2 Beurteilung der Einzel- und MittelwerteDie Einzelwerte und Mittelwerte sind bezüglich den Anforderungen zu beurteilen.- Mischgutproben, Anforderungen entsprechend Ziffer 14.4.1.2.- Bitumen ab Tank: entsprechend den Produktenormen- Bitumen, rückgewonnen: Anforderungen entsprechend Ziffer 2.1.2.4- Bohrkerne: Anforderungen entsprechend Ziffer 2.1.3.114.5.3 GültigkeitDer Probeeinbau gilt während der Gültigkeitsdauer des Eignungsnachweises.80-60-10-09_belagsarbeiten_a.doc

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