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Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten - Tiefbauamt ...

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TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 3/142.1.3 Anforderungen an eingebaute BelägeAnforderungen an Schichtdicken, Grenzwerte des Hohlraumgehaltes, Schichtenverbund,Ebenheit und GriffigkeitEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der entsprechenden Normen.Anforderungen an das rückgewonnene BindemittelEs gelten <strong>die</strong> gleichen Anforderungen wie bei den Frischbelagsproben.2.2 QualitätskontrollenIm Rahmen der Fremdkontrolle überprüft <strong>die</strong> Bauherrschaft <strong>die</strong> Mischgutqualität routinemässiganhand <strong>von</strong> Frischbelagsproben (4 Proben je 700 t Tragschicht bzw. 400 t Deckschicht)- Die Probennahme erfolgt in Gegenwart je eines Vertreters des Bauherrn und des Unternehmersauf der Baustelle.- Alle massgebenden Parameter werden im gleichzeitig ausgefüllten und visierten Untersuchungsauftragfür bituminöses Mischgut festgehalten.- Probennahmen aus der Förderschnecke des Fertigers sind nicht zulässig. Je nach den örtlichenVerhältnissen kann <strong>die</strong> Probennahme aus dem Lastwagen oder der Fertigermuldevorgenommen werden.- Für Frischbelagskontrollen werden je Baustelle und Mischgutsorte mindestens 4 Probenà 15 kg aus verschiedenen Mischgutlieferungen entnommen.- Die Frischbelagsproben sind zusammen mit dem Prüfauftrag und den gültigen Mischgutsollwerteninnerhalb 1 Woche nach Entnahme dem kantonalen Strassenbaulabor zuzustellen.Bei Bedarf werden zusätzlich aus dem eingebauten Belag Bohrkerne entnommen.2.3 Einsatz <strong>von</strong> kunststoffmodifizierten Bindemitteln (PmB)Kunststoffmodifizierte Bindemittel müssen alle Anforderungen der Norm SN 670 210 für <strong>die</strong>PmB-Klasse C erfüllen, in Spezialfällen der PmB-Klasse E. Zudem darf für kleinere BauwerkeReinbitumen mit Zugabe <strong>von</strong> Vestoplast verwendet werden.3. Planie3.1 Eignungsprüfung und AbnahmeVor dem Einbau der Fundationsschicht resp. des Planiematerials hat der Unternehmer <strong>die</strong>Eignungsprüfungen <strong>die</strong>ser Materialien vorzuweisen. (Vergleiche hierzu Anhang 13, Abs.4.2.1)Vor dem Einbau der Tragschicht resp. der oberen 20 cm starken Kiessand I-Schicht muss <strong>die</strong>Rohplanie bezüglich Höhengenauigkeit und M E -Wert <strong>von</strong> der Bauleitung abgenommen werden.Die Resultate sind der Belagsunternehmung bekanntzugeben. Ebenso muss vor demBelagseinbau <strong>die</strong> Planie <strong>von</strong> der Bauleitung abgenommen werden.Rohplanie und Planie dürfen beim Einbau der Kiessand I resp. der Heissmischtragschichtnicht verschmutzt und abgefahren sein. Massnahmen sind z.B. das Überbauen mit anschliessendemAbstossen oder das Aufrauhen.Das Ausbilden der Rigole in der Planie ist bei der Tragschicht einzurechnen.80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 4/143.2 ToleranzbereicheEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der „<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> Erdarbeiten“, BB2-Anhang 13, Abschnitt 5.2.34. Belagseinbau4.1 SchichtstärkenMinimale Schichtstärke = 2½ x Grösstkorndurchmesser des verwendeten Mischgutes.Mindeststärken für maschinell eingebaute bituminöse Schichten:- HMT 32 N 80 mm- HMT 22 N 65 mm- AB 16 N 45 mm- AB 11 N 35 mmBeim Profilieren ist <strong>die</strong> Mischgutsorte der Aufschiftdicke anzupassen.4.2 Maschineller EinbauDie Lieferungen des Mischgutes müssen so bemessen sein, dass ein kontinuierlicher Einbaumöglich ist, d.h. Standzeiten <strong>von</strong> Transportfahrzeugen und Einbaumaschinen sind möglichstzu vermeiden durch fortlaufende Beschickung der Einbaumaschine mit Belagsmischgut. DieTransportfahrzeuge sind dabei soweit als möglich durch <strong>die</strong> Einbaumaschine zu stossen.Der zulässige Bereich für <strong>die</strong> Einbaugeschwindigkeit beträgt 1.2 m/min. bis 3.0 m/min.Deckschichten sind bei warmer und trockener Witterung einzubauen. Bei Regen ist <strong>die</strong> Arbeiteinzustellen. Die Temperatur der Unterlage soll mind. 5° C betragen. Heissmischtragschichtendürfen das ganze Jahr eingebaut werden, ausgenommen bei Regen und Frostperioden.Das Mischgut ist auf dem Transport sorgfältig vor Witterungseinflüssen zu schützen (abdekken).Das Mischgut im Trichter des Belagsfertigers muss eine minimale Temperatur <strong>von</strong> 130° C fürB 70/100 und 125° C für B 130/150 aufweisen, ansonsten darf nicht eingebaut werden.Für <strong>die</strong> Höheneinstellung des Einbaufertigers gilt folgendes:1. Beim Ersteinbau- HMT mit Elektronik ab Draht- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionell2. Beim Hocheinbau- HMT mit Elektronik ab Langski- Deckschicht mit Elektronik ab Langski oder konventionellFür den Einbau aller Schichten gilt grundsätzlich, dass <strong>die</strong> Anschlusshöhe der 2. Einbaubahnelektronisch mit Kurzski <strong>von</strong> der 1. Einbaubahn abgenommen werden muss.Die Vorverdichtung des Fertigers, welche für den endgültigen Verdichtungsgrad und <strong>die</strong>Ebenheit entscheidend ist, muss über den ganzen Balken gleichmässig hoch sein. Diese kannmittels eines Isotopengerätes unmittelbar kontrolliert und eingestellt werden. (Frequenz undEinbaugeschwindigkeit sind abhängig <strong>von</strong> Schichtstärke und Mischguteigenschaften).In Steigungen ist, wo immer möglich bergaufwärts einzubauen.HRA-Beläge dürfen nur mit techn. Begleitung durch einen Spezialisten eingebaut werden.80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 5/144.3 Walzverdichtung4.3.1 Einsatzgeräte und WirkungStatische Glattradwalzen haben eine begrenzte Tiefenwirkung. Sie erzeugen eine gute Ebenheitund werden vorzugsweise zum Abglätten <strong>von</strong> Deckschichten eingesetzt. Die Antriebsachsemuss zum Fertiger gerichtet sein, damit Bugwellen und Walzrisse vermieden werden.Gummiradwalzen erzeugen dank der Knetwirkung der Reifen einen besonders guten Porenschluss. Deshalb sind sie dort nicht einzusetzen, wo eine offenporige Oberfläche erwünschtist (Splittmastixbeläge etc.).Vibrationswalzen haben eine grosse Tiefenwirkung und sind speziell bei schwerverdichtbaremMischgut den anderen Walzen überlegen. Um eine strukturelle Schädigung des eingebautenMischgutes zu vermeiden, sollten sie nur bei Temperaturen über 100°C eingesetzt werden.4.3.2 WalzeinsatzDas Mischgut ist mit möglichst hoher Vorverdichtung einzubauen. Hohe Vorverdichtung erspartWalzarbeit und reduziert <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Schäden durch fehlerhaftes Walzen.Direkt hinter dem Fertiger sind wirksame Walzen einzusetzen.Auf dünnen Deckschichten können zu viele Walzübergänge mit Vibration den Schichtverbundverschlechtern. 3 - 4 Passen sind normalerweise optimal.Um eine gute und gleichmässige Verdichtung zu erreichen, hat sich der Einsatz <strong>von</strong> 3 Walzenin der Reihenfolge Vibro-, Gummirad- und statische Glattmantelwalze bewährt. Werden2 Schichten im gleichen Jahr eingebaut, so kann bei der ersten Schicht auf <strong>die</strong>Gummiradwalze verzichtet werden, sofern <strong>die</strong> notwendige Verdichtung erreicht wird.Die Arbeitsfugen sollten ohne Vibration (mit schwerer Glättewalze) verdichtet werden, umKornzertrümmerungen im Nahtbereich zu vermeiden.Jeder Walzenführer muss unbedingt darüber informiert sein, wieviel Walzübergänge und welcheBahnbreite seinem Gerät zugedacht sind. Die Verdichtung muss ausreichend und über<strong>die</strong> ganze Breite gleichmässig sein. Mit dem Walzen wird immer hinten auf dem bereits verdichtetenBelag begonnen und zum Fertiger hin und in derselben Bahn zurückgefahren.Das Übersetzen, d.h. das Wechseln auf <strong>die</strong> nächste Bahn, erfolgt stets hinten auf dem durch<strong>die</strong> zweite Walze verdichteten Belag um eine volle Walzbreite mit einer Überlappung <strong>von</strong> ca.10 cm. Pneuwalzen dürfen nicht direkt hinter dem Fertiger eingesetzt werden.4.4 Verdichtungsanforderungen und -kontrollenDer Verdichtungsgrad wird mit der Isotopensonde am eingebauten Belag gemessen, inZweifelsfällen wird der Verdichtungsgrad an Bohrkernen oder Ausschnitten bestimmt.Eigenkontrollen sind zwingend bei Belagsflächen > 2500 m² und bei allen Schutz- / Tragschichtenauf Brücken. Bei Belagsflächen > 2500 m 2 sind 200 m der ersten Einbauetappe undab 7500 m 2 200 m einer weiteren Etappe zu messen.4.4.1 Anforderungen an den Verdichtungsgrad nach dem FertigerDer mit der Isotopensonde in einem Querprofil direkt hinter dem Fertiger gemessene Verdichtungsgradhat folgende Anforderungen zu erfüllen:Mittelwert > 85 %; Spannweite zwischen grösstem und kleinstem Wert maximal 3 %.4.4.2 Anforderungen an den Verdichtungsgrad des fertig verdichteten BelagsVerdichtungsgrad mit der Isotopensonde gemessen80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 6/14Es gelten <strong>die</strong> Anforderungen der nachfolgenden Tabelle. Bei S- und H-Belägen sind <strong>die</strong> Anforderungenan den Verdichtungsgrad im Vergleich zu den Messungen an Bohrkernen undAusschnitten aufgrund der schlechteren Messungenauigkeit der Isotopensonde um 1 % erhöht.Mischguttyp AB 11,16 SMA HMT 11,16 HMT 22,32N > 98 % ---- > 98 % > 99 %S, H > 99 % > 99 % > 99 % > 100 %Verdichtungsgrad bestimmt an Bohrkernen oder AusschnittenEs gelten <strong>die</strong> Anforderungen der entsprechenden Normen.4.4.3 AusführungDie Einbaukontrolle des fertig verdichteten Belags im Rahmen der Qualitätssicherung hatdurch den Unternehmer mit Isotopensondemessungen zu erfolgen. Die Aufwendungen derEigenkontrolle sind in <strong>die</strong> Offertpreise einzurechnen. Die Isotopensondenmessung muss <strong>von</strong>der Prüfstelle akkreditiert sein.Bei einer Einbauetappe ist mindestens ein Abschnitt <strong>von</strong> 200 m zu messen. Beurteilt wird jeEinbauetappe der auf ganze Prozent gerundete Mittelwert des Verdichtungsgrads derFeldmessungen (massgebender Mittelwert).Die Messungen sind wie folgt auszuführen:- 20 m Profilabstand- 4 Messpunkte im Profil (2 Messpunkte im Feld und je einer 30 cm vom Rand)- pro Messpunkt mind. 2 Messungen mit um 180° gedrehter Sonde (Doppelmessung).Der Prüfbericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:- Auftraggeber- Örtliche Bauleitung- Strassenzug, Objekt- Einbaudatum, Messdatum- Belagssorte, Lieferwerk- Rohdichte und Dichte des Mischgutsollwerts mit Sollwertdatum- Schichtstärke und Messtiefe- Laborant- Sonde Nr.- Messdauer einer Einzelmessung- Angabe über Offset und Datum der Offset-Kalibrierung- Bestimmung der Standardzählwerte.- Überprüfung der Abweichung zwischen Standardzählwerten und Angabe der zulässigenAbweichung (abhängig <strong>von</strong> Sondetyp)- Messprotokoll der Einzelwerte mit Angabe <strong>von</strong> Profil und Messzeit- Überprüfung der Abweichung zwischen den beiden Messwerten der Doppelmessung mitAngabe der zulässigen Abweichung (abhängig <strong>von</strong> Sondetyp, Messtiefe, Messdauer)- Zusammenstellung des Verdichtungsgrads mit Mittelwerten in Zeile und Spalte- Beurteilung des massgebenden Mittelwerts je Einbauetappe bezüglich den Anforderungen.Der Prüfbericht ist dem kantonalen Strassenbaulabor per E-Mail im pdf-Format zuzustellenund wird <strong>von</strong> <strong>die</strong>sem der örtlichen Bauleitung weitergeleitet.80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 7/144.5 AbrechnungAbrechnung <strong>von</strong> Mehr- und Minderverbrauch gemäss NPK für bituminöse Trag- und Deckschichten.> + 5% => Mehrverbrauch: es wird nur der Sollwert + 5% vergütet- 5% bis + 5% => Abrechnung gemäss Lieferschein< - 5% => Minderverbrauch: Abrechnung gemäss Lieferschein+ Mängelrüge evtl. MinderwertHocheinbau, Einbau <strong>von</strong> Trag- und Deckschichten nach Jahren:Wo ein Vorprofilieren der bituminösen Unterlage wegen den geringen Unebenheiten kaummöglich ist, kann nach vorheriger Vereinbarung zwischen Bauherrn und Unternehmer der erforderlicheMehrverbrauch über <strong>die</strong> Toleranzgrenze hinaus in vollem Umfange vergütet werden.4.6 OberflächenbehandlungenBei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsübergabeabzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).Für spezielle Oberflächenbehandlungen (Membromac etc.) sind Dosierstreuer zu verwendenund 2 Pneuwalzen einzusetzen.5. EinbauschemaBei Kreuzungen und in allen Fällen, wo 2 Fertigerbahnen nicht ausreichen, um <strong>die</strong> ganzeBreite abzudecken, ist der Bauleitung ein Einbauschema zur Genehmigung vorzulegen.6. SchachtüberbautenBei Tragschichten sind <strong>die</strong> Schachtüberbauten nachträglich an <strong>die</strong> Belagshöhe anzupassen,bei Deckschichten vor dem Einbau auf <strong>die</strong> fertige Höhe definitiv zu versetzen. Für dasUntergiessen und Zuputzen sind frosttausalzbeständige Materialien zu verwenden.7. Ränder, Rigolen, AbschlüsseDie Ränder der bituminösen Schichten sind einwandfrei zu verdichten und seitlich anzuklopfen.Sie sind auf etwa 5 cm Breite sowie auf der Seitenfläche mit einem Anstrich zu versehen.Rigolen werden bei 1-schichtigen HMT und bei Deckschichten mit der Einbaumaschine ausgebildet.Bei 2-schichtigen HMT wird <strong>die</strong> Rigole nach dem Einbau der 2. Schicht eingefräst. In<strong>die</strong>sem Fall wird in der Planie <strong>die</strong> Rigole nicht ausgebildet.Rigolen (HMT, AB) sind mit einem Anstrich zu versehen. Bei HMT-Rigolen ist der Anstrich mitEmulsion (60%) auszuführen (mind. 1.5 kg/m 2 ), bei AB-Rigolen mit einer bituminösenSchlämme.Die Belagsfläche muss <strong>die</strong> Belagsabschlüsse um max. 1.0 cm und <strong>die</strong> inneren Einbauten ummax. 0.5 cm überragen.8. Ebenheit, GriffigkeitFür <strong>die</strong> Griffigkeit und Ebenheit gelten <strong>die</strong> Anforderungen der SN 640 511 sowie SN 640 521.9. Schichtenverbund und Arbeitsfugen9.1 SchichtenverbundEin guter Schichtenverbund besteht aus Verzahnung und Verklebung. Das ergibt für <strong>die</strong> Praxis:80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 8/14- Die Unterlage muss sauber sein und an ihrer Oberfläche einen frischen, lückenlosen Bitumenfilmbesitzen- Der Einbau "frisch auf frisch“ bietet <strong>die</strong> besten Voraussetzungen für den Schichtenverbund- Ist der Bitumenfilm an der Oberfläche nicht mehr frisch (z.B. verstaubt) oder nach längererLiegezeit nicht mehr vorhanden, muss er durch Ansprühen der Unterlage erneuert werden- Wo hohe Schubkräfte auftreten, sind glatte Oberflächen zur Verzahnung durch leichtes Anfräsenaufzurauen- Die Unterlage soll gleichmässig und sparsam angesprüht werden. Für Flächen > 1‘000 m2sind dazu Balkenbrausen zu verwenden- Die angesprühte Fläche sollte vor dem Mischguteinbau weitgehend abgetrocknet sein, weileingeschlossenes Wasser den Schichtenverbund beeinträchtigen kann- Die angesprühte Fläche hat eine stark verminderte Griffigkeit und muss deshalb vom Verkehrfreigehalten werden- Es darf nur eine Tageseinbauetappe vorgesprüht werden- Der Schichtenverbund fällt deutlich besser aus, wenn das eingebaute Mischgut beim erstenWalzgang min. 125 °C heiss ist.9.2 ArbeitsfugenDie besten Voraussetzungen für gute Längsfugen bietet der Einbau "heiss an heiss“ mit zweiFertigern im gestaffelten Einsatz.Ist <strong>die</strong>se Arbeitsweise nicht möglich, so muss einer guten Ausführung der Arbeitsfuge besondereBeachtung geschenkt werden. Der Einbau ist so zu organisieren, dass möglichst wenigArbeitsfugen entstehen. Der Arbeitsablauf ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzusprechen.Auf dem gesamten Belagsquerschnitt müssen alle Längsfugen und Anschlüsse ummind. 15 cm gegeneinander versetzt werden.Einbau „heiss an kalt“ ohne FugenbänderFür eine optimale Fugenqualität ist eine gute Verzahnung und Verklebung <strong>die</strong> Voraussetzung.Dabei ist folgendes zu beachten:- Die erste Einbaubahn muss bis zur Kante (Arbeitsfuge) konstant und normkonform verdichtetsein.- Die Kante selbst sollte leicht angeschrägt bis vertikal sein und eine raue Oberfläche aufweisen.- Das Herstellen der Kante kann erfolgen:= Mittels Kantenschrägformer am Fertiger.= Durch Abschneiden eines Streifens mit einem an der Walze befestigten Schneidrad, solangedas eingebaute Mischgut noch warm ist.- Für <strong>die</strong> Verklebung der Fuge bestehen folgende Möglichkeiten:= Das Anstreichen der Kante mit Heissbitumen (nicht überhitzen!).= Das Anstreichen der Kante mit einer bituminösen Anstrichmasse.Einbau „heiss an kalt“ mit bituminösen FugenbändernBei der Verwendung <strong>von</strong> bituminösen Fugenbändern ist der Verarbeitung besondere Beachtungzu schenken. Das kalte Anklopfen des Fugenbandes führt höchstens zu einer Montagehaftung.Die Gefahr späterer Fugenöffnung ist hier besonders gross.In der Praxis sind folgende Punkte zu beachten:- Die Kante der ersten Einbaubahn muss sauber sein. Dem ist insbesondere beim Nassschneidenbesondere Beachtung zu schenken.- Die Kante ist mit einem bituminösen Voranstrich zu versehen, der auf das verwendete Bitumenfugenbandabgestimmt ist.80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 9/14- Der Voranstrich muss trocken sein, bevor das Bitumenfugenband appliziert wird.- Das Bitumenfugenband soll mindestens <strong>die</strong>selbe Höhe haben wie <strong>die</strong> Dicke des eingebautenBelages, darf aber auch bis zu 5 mm überstehen.- Das zu applizierende Bitumenfugenband muss auf der Seite, <strong>die</strong> gegen den bestehendenBelag zu liegen kommt, mit Propangas angeheizt werden, so dass ein etwas flüssiger Bitumenfilmentsteht.Dies ergibt beim Anpressen des Bitumenbandes zusammen mit dem bitumenhaltigen Haftgrundauf der Belagskante eine optimale Verklebung. Der Einsatz der Gasflamme ist zwingend.- Das Band sollte nicht zu früh angeklebt werden, damit <strong>die</strong> Transportfahrzeuge <strong>die</strong> fertigvorbereitete Fuge nicht überfahren.- Die Verbindung auf der „heissen“ Seite erfolgt durch <strong>die</strong> Einbautemperatur des Mischgutes.Walzen der LängsfugenBei der Nahtverdichtung arbeitet <strong>die</strong> Walze auf dem kalten Belag und mit 10- 20 cm Überlappungauf den heissen Belag.Bei starkem Verkehr und Platzmangel wird <strong>die</strong> Naht mit der Walze auf dem heissen Belag mit10 - 20 cm Überlappung auf den kalten Belag abgewalzt.10. HandeinbauBeim Handeinbau ergeben sich schlechtere Einbaubedingungen wie geringere Einbauleistung,fehlende Vorverdichtung und grössere Temperaturverluste bis zum Einsatz der Walzen.Dies führt in der Regel zu einer schlechteren Endverdichtung, so dass <strong>die</strong> erreichteQualität nicht optimal ist. Deshalb sind Handeinbauflächen auf das absolute Minimum zu reduzieren.Für Rad- und Gehwege sind wenn immer möglich Kleinfertiger einzusetzen.11. Belagseinbau bei einspuriger VerkehrsführungBeim Belagseinbau unter Verkehr, d.h. bei einspuriger Verkehrsführung mit Regelung <strong>von</strong>Hand mit Drehkelle, dürfen nachfolgende Etappenlängen je nach Strassenzug nicht überschrittenwerden:80-60-10-14_belagsarbeiten_b.docStrasse Abschnitt Verkehr: max. EtappenlängeA3, Julierstrasse gesamte Länge mittel 450 mA19, Oberalpstrasse Tamins-LaaxLaax-DisentisDisentis-PasshöheA27, Engadinerstrasse Castasegna-SilsSils-SamedanSamedan-ZernezZernez-VinadiA28, Prättigauerstrasse Landquart-KlostersKlosters-DavosFlüelapassOfenpassstarkmittelleichtmittelstarkmittelleichtstarkmittelleichtleicht300 m450 m600 m450 m300 m450 m600 m300 m450 m600 m600 mA29, Berninastrasse gesamte Länge leicht 600 mA416, Lukmanierstrasse gesamte Länge leicht 600 mA417a, Schinstrasse gesamte Länge mittel 450 mA417b, Landwasserstrasse gesamte Länge leicht 600 malle Verbindungsstrassen leicht 600 m


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 10/14Muss für eine Arbeit eine spezielle Regelung getroffen werden, so ist <strong>die</strong>se in den BB1 derentsprechenden Offerte genau zu definieren. Besteht ein Phasenplan, so sind <strong>die</strong> dort enthaltenenBedingungen in jedem Fall einzuhalten.Während der Hauptsaison (Mitte Juli – Mitte August) sollte auf Strassen mit starkem Verkehrkein Belag eingebaut werden.Regelung für Splittmastix-Beläge bei beschränkter BreiteDie Etappenlänge ist auf 300 m zu beschränken. Die erste Einbaubahn ist am Morgen so früheinzubauen, dass der Belag mindestens 4 Stunden verkehrsfrei abkühlen kann. Bei heisserWitterung ist der Belag vor der Verkehrsübergabe noch zusätzlich mit Wasser abzukühlen.12. VerkehrsfreigabeJeder Belag sollte vor der Verkehrsfreigabe auf seiner Gesamtdicke ausgekühlt sein, ansonstenkönnen Unebenheiten wie Spurrinnen etc. auftreten.Auf jeden Fall ist aber darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Verkehrsfreigabe für den frisch eingebautenBelag so spät als möglich erfolgt. Durch Wässern des frisch eingebauten Belages kann <strong>die</strong>Abkühlung beschleunigt werden.Bei allen Oberflächenbehandlungen ist der lose, ungebundene Splitt vor der Verkehrsübergabeabzusaugen (keine mechanische Einwirkung wie Bürsten etc.).13. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen13.1 GrundlagenSN 640 431, SN 640 432, SN 640 511, SN 640 521ASTRA-Weisung – „Vorgehen bei Abweichungen <strong>von</strong> normierten Qualitätsanforderungenbitumenhaltiger Schichten“ vom 17.7.2003Diese Weisung gilt ab 1.1.2004 für alle <strong>Belagsarbeiten</strong> aufNationalstrassen.13.2 GrundsätzeMassnahmen werden ergriffen, wenn das Belagsmischgut oder der eingebaute Belag nichtden gestellten Anforderungen entspricht.Bevor als Massnahme ein Minderwert oder ein Ersatz zur Anwendung kommt, hat der Unternehmer<strong>die</strong> Möglichkeit der Stellungnahme resp. objektbezogen über Mischgutkontrollen desBelagwerkes oder bei der Verdichtung über Bohrkerne den Nachweis zu erbringen, dass keinMangel vorliegt. Bei Frischbelagsproben, Bohrkernen und Ausschnitten werden nur Resultate<strong>von</strong> akkreditierten Prüfungen berücksichtigt.Im Regelfall erfolgt <strong>die</strong> Beurteilung des Mischguts aufgrund des Mittelwertes aus vier Frischbelagsproben.Analyseunsicherheiten verschiedener Labors werden bei der Minderwertregelung durch einenentsprechenden Zuschlag zur Toleranz, basierend auf dem Ergebnis <strong>von</strong> Ringversuchen desStrassenbaulabors berücksichtigt.Produktionsprotokolle <strong>von</strong> Belagswerken sind für qualitative Mischgutbeurteilungen nicht zugelassen.Massnahmen bei ungenügender Verdichtung des eingebauten Belags werden ausschliesslichaufgrund des Mittelwertes der Verdichtungsbestimmungen <strong>von</strong> ≥ 4 Belagsbohrkernen ergriffen.80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 11/1413.3 ToleranzenMängel werden geltend gemacht bei über- oder unterschreiten nachfolgender Toleranzen (DieToleranzen werden anhand der an <strong>die</strong> Bauleitung abgegebenen, gültigen Mischgutsollwerteberechnet):13.3.1 Toleranzen für den Hohlraum (HM)Mittelwert: als Toleranzwert gelten <strong>die</strong> Ziffern 2.1.2 und 2.1.3Einzelwert: als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± ToleranzSN Norm 640 431, Tab 1713.3.2 Toleranz für Bindemittel (Bdm) und <strong>die</strong> Kornverteilung im MischgutMittel- und: als Toleranzwert gilt der Mischgutsollwert ± ToleranzEinzelwert SN Norm 640 431, Tab 1613.4 AnalyseunsicherheitEntsprechend der Ringversuche vom Herbst 1997 / Frühjahr 1998 werden <strong>die</strong> Analyseunsicherheiten<strong>von</strong> Mischgutuntersuchungen der verschiedenen beteiligten Labors gemässnachfolgender Tabelle berücksichtigt:für Beläge absolute Reproduzierbarkeit HM absolute Reproduzierbarkeit Bdm≤ 16 mm ± 0.5 % ± 0.05 %> 16 mm ± 0.7 % ± 0.07 %Bei HM-Bestimmungen an Bohrkernen werden keine Analyseunsicherheiten berücksichtigt.13.5 Minderwert13.5.1 Minderwert für ungenügenden HM im MischgutMittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom HM-Toleranzwert+ Zuschlag der Analyseunsicherheit- Kein Minderwert erfolgt, wenn bei über- bzw. unterschreiten des HM-Toleranzwertesgleichzeitig das Bdm und alle Mineralkörnungen innerhalb der entsprechendenToleranzen liegen(in <strong>die</strong>sem Fall wird das Mischgutrezept überprüft)13.5.2 Minderwert für ungenügendes Bdm im MischgutMittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei Abweichung vom Bdm-Toleranzwert+ Zuschlag der Analyseunsicherheit13.5.3 Minderwert für ungenügende Verdichtung (Vd)Mittelwert: - Ein Minderwert erfolgt bei unterschreiten der minimalen Verdichtungsanforderunggemäss SN Norm 640’431, Tab 21- Bei einer Überverdichtung erfolgen keine Massnahmen13.5.4 Minderwert für ungenügende Ebenheit- Dieser wird objektspezifisch festgelegt, wenn der Fahrkomfort betroffen ist(Basis: unabhängiges Gutachten)80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 12/1413.6 Vergütung ungenügender EinzelprobenProben der Fremdkontrolle, deren Einzelwerte im HM und/oder Bdm <strong>die</strong> Anforderungen gemässZiff. 3 nicht erfüllen, gehen gemäss SIA 118 zu Lasten der Unternehmung.13.7 GarantieGarantieverlängerungen werden gemäss Tabelle 1 vorgenommen.Werden Garantiearbeiten ausgeführt, wo vorgängig ein Belagsminderwert erfolgte, wird <strong>die</strong>serentsprechend rückvergütet.13.8 NachbesserungKann bei ungenügendem Einbau der Unternehmer mit einer Nachbesserung den Mangel beheben,entfallen weitere Massnahmen.13.9 Ersatz13.9.1 Ersatz für ungenügenden HM im MischgutMittelwert:- Ein Ersatz / Teilersatz <strong>von</strong> eingebauten Belägen erfolgt, wenn <strong>die</strong> Grenzwerteangegeben in Tabelle 1 unter- oder überschritten werden.13.9.2 Ersatz infolge ungenügender Griffigkeit / EbenheitEin Ersatz erfolgt, wenn <strong>die</strong> Verkehrssicherheit gefährdet ist(Basis: unabhängiges Gutachten)13.10 Minderwertberechnung13.10.1 Berechnung für Hohlraum (HM)a) Minderwert = (Toleranzabweichung HM - Zuschlag) / Toleranzwert HM x Offertpreis13.10.2 Berechnung für Bindemittel (Bdm)b) Minderwert = (Toleranzabweichung Bdm - Zuschlag) / Toleranzwert Bdm x Offertpreis13.10.3 Berechnung für Verdichtung (Vd)c) Minderwert= Toleranzabweichung Vd/ (oberer Toleranzwert HM + Toleranz Vd) x Offertpreis80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 13/1413.11 MassnahmenübersichtTabelle 1Ziff ParameterSollwert*) Belagssorten BeurteilungskriterienBedingungMassnahmeMischgut1 HM I) alle ausserhalbToleranz +Zuschlag2a HM I) AB, HMT N ≤ 16HMT N > 162b HM I) AB, HMT S ≤ 16HMT S > 16< 1.5 %< 1.3 %< 2.0 %< 1.8 %Bdm oder Mineralkörnungenliegenausserhalb Toleranzwertwie Ziff. 1wie Ziff. 1Minderwert gem. Ziff.13.10a) und GarantieverlängerungErsatzErsatz2c HM I) HRA < 1.0 % wie Ziff. 1 Ersatz3a HM I) HMT > 16 N > 7.2 % wie Ziff. 1 Ersatz3b HM I) HMT > 16 S > 8.2 % wie Ziff. 1 Ersatz3c HM I) AB N,HMT 5.5 % wie Ziff. 1 Ersatz3d HM I) AB HMT S ≤ 16 > 6.0 % wie Ziff. 1 Ersatz4 Bdm I) alle ausserhalbToleranz +ZuschlagkeineMinderwert gem. Ziff.13.10b) und GarantieverlängerungEinbau6a Vd II) AB, HMT ≤ 16,SMA< 98 % keine Minderwert gem. Ziff.13.10c) und Garantieverlängerung6b Vd II) HMT > 16 < 99 % keine Minderwert gem. Ziff.13.10c) und Garantieverlängerung7a Griffigkeit/EbenheitIII) Deckbeläge - VerkehrssicherheitgefährdetErsatz7b Ebenheit III) Deckbeläge - Fahrkomfort betroffenMinderwert objektspez.*) Beurteilung nach: I): Mittelwert ≥ 4 Frischbelagsproben;II): Mittelwerte <strong>von</strong> ≥ 4 BohrkernenIII): aufgrund unabhängiger Begutachtung80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 02.02.2004 Wo/ag Anhang 14<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Belagsarbeiten</strong> Seite 14/1413.12 Beispiele:.1 Annahme: Ziff Mischgutsollwert[%]Ergebnis(Mittelwerte)Toleranzwerte[%]Abweichung vomToleranzwert [%]BelagsorteAB 11 NHM 1 3.7 4.7 3.0 - 4.0 0.7Bdm 4 5.90 5.40 6.05 - 5.75 (-) 0.35Mineralkörn. i.O. -Verdichtung 6a 97.6 ≥ 98 (-) 0.4Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHFfür HM (MW) a) MW = (0.7% - 0.5%) / 4.0% x Fr. 30.-- 1.50für Bdm b) MW = (0.35% - 0.05%) / 5.75% x Fr. 30.-- 1.57für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00Total: 5.07.2 Annahme: Ziff Mischgutsollwert[%]Ergebnis(Mittelwerte)Toleranzwerte[%]Abweichung vomToleranzwert [%]BelagsorteAB 11 NHM 1 3.2 2.2 3.0 - 4.0 (-) 0.8Bdm 4 5.90 5.84 6.05 - 5.75 -Mineralkörn. i.O. -Verdichtung 6a 97.6 ≥ 98 (-) 0.4Minderwert: (Annahme Offertpreis: Fr. 30.-- / m²) CHFfür HM (MW) a) MW = (0.8% - 0.5%) / 3.0% x Fr. 30.-- *)für Bdm b) -für Vd c) MW = 0.4% / (4.0% + 2.0%) x Fr. 30.-- 2.00Total: 2.00*) Kein Minderwert, da Bindemittel und Mineralkörnung innerhalb Toleranzbereich liegen (s. Ziff. 13.5)80-60-10-14_belagsarbeiten_b.doc

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