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Vorschriften für die Ausführung von Kunstbauten - Tiefbauamt ...

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TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 3/131.2 46 Der Beton darf nicht eingebracht werden, wenn <strong>die</strong> gemessenen Werte ausserhalb folgenderGrenzen liegen:Betonsorten gemäss BewehrteUnbewehrte VorfabrikationsbetonZiffer 1.2 13<strong>Kunstbauten</strong> Tunnelinnenringe- w 0 /z-Wert ≤ 0.50 ≤ 0.55 ≤ 0.45- Verdichtungsmass: 1.04 ≤ VM ≤ 1.28- Ausbreitmass: 335 mm ≤ AM ≤ 580 mm- Luftgehalt: 2.5 % ≤ LP ≤ 10.0 %1.2 47 Die Frischbetonkontrollen haben nach dem Ablaufschema auf der Seite 8 zu erfolgen. Wird<strong>die</strong> Anforderung bezüglich w 0 /z-Wert nicht erfüllt, muss auf restriktive Frischbetonkontrollenumgestellt werden. Der Frischbeton darf erst eingebracht werden, wenn der w 0 /z-Wert vorliegtund den Anforderungen entspricht.1.2 48 Die Druckfestigkeit wird vom SBL an Würfeln geprüft und bezüglich Erstherstellung nach SNEN 206-1, Tabelle 14 beurteilt.1.2 49 Die Dauerhaftigkeit wird vom SBL an separat hergestellten Prüfkörpern oder mit Hilfe <strong>von</strong>Bohrkernen aus dem Bauwerk kontrolliert.1.3 Betonstahl1.3 01 Sofern der Betonstahl nicht speziell bezeichnet ist (z.B. nichtrostender Betonstahl 1.4571)darf nur Betonstahl mit hoher Duktilität verwendet werden, der im Register der normkonformenBetonstähle aufgeführt ist.1.3 02 Die Betonstahlsorte ist der Bauleitung vor Beginn der entsprechenden Arbeitenbekanntzugeben. Die Resultate der periodischen Überwachung durch den Stahlherstellersind der Bauleitung auf Verlangen abzugeben.1.4 Spannstahl1.4 01 Die Resultate der laufenden Überwachung des Spannstahls sind der Bauleitung zurEinsichtnahme zur Verfügung zu halten.1.5 Anker- und Spannsysteme1.5 01 Es dürfen nur Anker- und Spannsysteme verwendet werden, für welche <strong>die</strong> Konformität gemässdem aktuellen Verzeichnis des ASTRA und der SBB bestätigt ist. Das jeweils gültigeVerzeichnis kann schriftlich beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, bezogen oder unterwww.astra.admin. eingesehen werden.1.6 Einpressmörtel für Anker- und Spannsysteme1.6 01 Es wird ausdrücklich auf <strong>die</strong> Norm SN EN 447 hingewiesen, wonach Einpressmörtel fürSpannglieder aus Portlandzement (CEM I), Wasser und Zusatzmittel bestehen muss.Dasselbe gilt auch bei Einpressmörtel für Boden- und Felsanker <strong>von</strong> langer Nutzungsdauer.1.6 02 Zur Sicherstellung der Frostbeständigkeit darf der w 0 /z-Wert 0.40 nicht überschreiten.1.6 03 Das Fliessvermögen, <strong>die</strong> Wasserabsonderung, <strong>die</strong> Volumenänderung sowie <strong>die</strong> Druckfestigkeitsind nach SN EN 445 zu prüfen und nach SN EN 447 zu beurteilen.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 4/132 Ausführung2.1 Allgemeines2.1 01 Für <strong>die</strong> Ausführung gelten grundsätzlich <strong>die</strong> SIA-Normen 262 und 118/262 mit den nachfolgendaufgeführten Ergänzungen. Die erforderlichen Aufwendungen für <strong>die</strong>se Ergänzungensind, sofern keine separaten Positionen dafür ausgesetzt sind, in <strong>die</strong> entsprechenden Einheitspreiseeinzurechnen. Dies betrifft:- Dreikantleisten 2/2 cm (soweit aus den Submissionsunterlagen ersichtlich)- Aufrauen der Arbeitsfugen- Betonzusatzmittel2.1 02 Die Baustelle ist mit der nötigen Sorgfalt zu erschliessen. Es dürfen keine Geländeinstabilitätenoder Rutschungen provoziert werden. Temporäre Aushub- und Abtragsarbeiten sind soauszuführen, dass das ursprüngliche Terrain nach der Fertigstellung des Bauwerks wiederhergestellt werden kann.2.1 03 Auf eine gute Vorbereitung der Arbeiten wird grosser Wert gelegt. Bau- und Montagevorgängesind frühzeitig zu planen und der Bauleitung vorzulegen. Bei vorgespanntenKonstruktionen ist den Arbeitserschwernissen beim Verlegen der Bewehrung und beimVerarbeiten des Betons, sowie den terminlichen Randbedingungen (stufenweises Vorspannen,Ausschalfristen, etc.) gebührend Rechnung zu tragen.2.1 04 Betreffend Ausführungstoleranzen gilt SIA-Norm 262, Anhang A.2.2 Aushub und Hinterfüllung2.2 01 Sofern im Projekt nichts anderes vorgesehen ist, gelten für den Aushub <strong>die</strong> theoretischenFestmasse.Als Ausführungs- und Abrechnungsmasse sind, wo nichts anderes vorgegeben, <strong>die</strong> Massvorgabengemäss „Verordnung über <strong>die</strong> Sicherheit und den Gesundheitsschutz derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten“ sowie <strong>die</strong> SIA Norm 118/267,„Allgemeine Bedingungen für geotechnische Arbeite“ einzuhalten.2.2 02 Überprofile infolge ungenauer oder unsachgemässer Arbeit und vermeidbare Arbeitsverzögerungen,gehen zu Lasten des Unternehmers.2.2 03 Die Lage der definitiven Deponieplätze und Zwischendeponien für Humus werden <strong>von</strong> derBauleitung bestimmt. Für <strong>die</strong> fachgerechte Erstellung der Deponie ist der Unternehmer alleinverantwortlich.2.2 04 Sofern nicht <strong>von</strong> der Bauleitung angeordnet, werden Aufwendungen für Zwischendeponien,Wiederauflad, Mehrtransporte, Reinigen der Plätze, etc. nicht separat vergütet.2.2 05 Vor dem Einbringen des Unterlagsbetons ist der Baugrund durch den Projektverfasser abzunehmen;nach Absprache kann <strong>die</strong>s auch durch <strong>die</strong> Bauleitung erfolgen.2.2 06 Das Hinterfüllen <strong>von</strong> Bauwerken und das Wiedereinfüllen <strong>von</strong> Baugruben darf nur mit hierzugeeignetem Material im Einverständnis der Bauleitung erfolgen. Das Material soll in gleichmässigenSchichten und unter angemessener maschineller Verdichtung eingebrachtwerden.2.2 07 Sofern keine besonderen Anforderungen verlangt sind, soll der ME-Wert bei Hinterfüllungenmindestens 60 MN/m 2 betragen.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 5/132.3 Schalungen, Lehr- und Schutzgerüste2.3 01 Gerüste haben grundsätzlich den einschlägigen SIA-Normen zu genügen.2.3 02 Projektierung und Ausführung <strong>von</strong> Schalungen und Gerüsten ist grundsätzlich Sache derUnternehmung. Die Verantwortung für Tragfähigkeit und Masshaltigkeit liegt vollumfänglichbeim Unternehmer.Im Rahmen der Submission ist für das Lehrgerüst ein Vorprojekt abzugeben. Ziel <strong>die</strong>sesVorprojekts ist es, das Tragwerkskonzept aufzuzeigen und mit einer statischenVorbemessung für <strong>die</strong> massgebenden Schnitte <strong>die</strong> Tragsicherheit nachzuweisen.2.3 03 Die Tragwirkung des Lehrgerüstes soll möglichst derjenigen des Betontragwerkes entsprechen,damit Zwängungen im Bauzustand klein bleiben. Werden Teile der Betonkonstruktionals mitwirkend berücksichtigt, so ist <strong>die</strong> Einwilligung des Projektverfassers erforderlich.2.3 04 Die zulässige Durchbiegung <strong>von</strong> Lehrgerüstträgern und Schalungen infolge Nutzlast alleinbeträgt 1/700 der Spannweite. Die Durchbiegungen sind durch entsprechende Überhöhungenzu kompensieren.2.3 05 Soweit es im Rahmen des Bauprogramms möglich ist und <strong>die</strong> Anforderungen bezüglich Betonoberflächeerreicht werden, kann <strong>die</strong> Unternehmung Teile <strong>von</strong> Schalungen und Gerüstenmehrmals verwenden.2.3 06 Das zur Anwendung gelangende Holz muss mindestens der Festigkeitsklasse II (FK II)genügen und darf Schwächungen bis höchstens 10% aufweisen.2.3 07 Das Lehrgerüst umfasst alle Arbeiten und Materialien <strong>von</strong> den Fundamenten bis und mitSchiftung der Balkenlage.Lehrgerüste sind durch den Projektverfasser zu kontrollieren. Der Projektverfasser erteilt <strong>die</strong>Erlaubnis zum Betonieren schriftlich. Die Absenkung des Lehrgerüstes hat kontrolliert undnach Weisung des Projektverfassers zu erfolgen.2.3 08 Bei allen Schalungstypen sind <strong>die</strong> Stösse und Fugen so abzudichten, dass <strong>die</strong> Zementmilchnicht ausfliessen kann. Geschlossene Schalungen müssen an den tiefsten Stellen jederBetonieretappe Reinigungsöffnungen aufweisen. Alle sichtbaren Betonkanten sind durchgehobelte Dreikantleisten (in der Regel 20/20 mm) zu brechen.2.3 09 Abschalungen werden nach Ausmass vergütet, sofern sie projektbedingt sind.2.3 10 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bei nicht verformungsempfindlichen Bauteilen undTemperaturen über +5°C <strong>die</strong> folgenden minimalen Ausschalfristen einzuhalten:- Fundamente, Stützen, Wände und Kordon: 2 Tage- Platten bis 5 m Spannweite: 10 Tage2.3 11 Auskragende Platten und solche mit mehr als 5 m Spannweite, sowie vorgespannte Bauteilesind gemäss Angaben des Projektverfassers auszuschalen.2.3 12 Damit Sichtbetonflächen, insbesondere <strong>die</strong> Brückenuntersicht, nicht durch unkontrolliert abfliessendesWasser beeinträchtigt werden, sind entsprechende Vorkehrungen, wie z.B. Vorsehen<strong>von</strong> Wassernasen, provisorisches Verschliessen <strong>von</strong> Aussparungen, etc. zu treffen.2.3 13 Damit unvorhergesehene Verformungen visuell ausgeglichen werden können, sind <strong>die</strong> Brükkenrändergrundsätzlich nachträglich zu erstellen.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 6/132.4 Transport und Verarbeitung des Betons2.4 01 Der Transport und <strong>die</strong> Witterung kann <strong>die</strong> Verarbeitbarkeit des Betons entscheidend verändern.Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen, indem entsprechende Vorkehrungen, wiez.B. Transport mit Fahrmischer, Kühlung der Fahrmischer, betonieren bei kühlerenTageszeiten etc., getroffen werden. Beton der Expositionsklasse XF2 ist in der Regel mittelsFahrmischer zu transportieren.2.4 02 Da unvorhergesehene Verzögerungen und Betonierunterbrüche nicht ausgeschlossenwerden können, ist bei Konstruktionsbeton für Brücken und Galerien der Abbindebeginngrundsätzlich um mindestens 4 Stunden zu verzögern.2.4 03 Das Einbringen und Verdichten des Betons ist für <strong>die</strong> Qualität am Bauwerk <strong>von</strong> entscheidenderBedeutung. Die Leute auf der Baustelle sind dementsprechend zu instruieren. Die Arbeitensind zu unterbrechen, wenn keine Gewähr besteht, dass der Beton einwandfrei abbindenkann.2.4 04 Nicht geschalte Betonoberflächen sind genau im Profil abzuziehen und sauber abzutaloschieren;zudem müssen Fahrbahnplatten, Decken und Druckplatten mit einem Oberflächenvibratornachverdichtet werden.Die Betonoberfläche der Fahrbahnplatte oder abzudichtender Flächen hat bezüglichEbenheit folgende Bedingungen zu erfüllen: Der maximale Abstich unter der 2m-Lattebeträgt 10 mm und <strong>die</strong> maximale Rautiefe 1.5 mm.2.4 05 Bei Arbeitsfugen ist <strong>die</strong> aufgeraute Fläche der ersten Etappe 8 - 12 Stunden nach dem Einbringendes Betons mit Druckwasser zu reinigen und vor dem Weiterbetonieren ausreichendanzufeuchten. Lose Bestandteile müssen entfernt werden.2.4 06 Der Beton ist normalerweise während mindestens 10 Tagen mittels geeigneter Vorkehrungengegen vorzeitiges Austrocknen und vor starken Temperaturwechseln, direkterSonneneinstrahlung und Frost zu schützen (Nachbehandlung). Bei nicht geschaltenBetonoberflächen geschieht das durch Abdecken mit Plastikfolien und Isolationsmatten odermit einer mindestens 50 mm dicken, dauernd feuchtgehaltenen Sandschicht. DieseMassnahmen sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Anspritzmittel (Curing) bedürfen derGenehmigung durch <strong>die</strong> Bauleitung.2.4 07 Bei Temperaturen unter +5°C sind für Betonarbeiten besondere Massnahmen zu treffen.Der Beton muss nach dem Einbringen vor Wärmeentzug geschützt werden. Die Temperaturdes Betons beim Einbringen muss ≥ 10°C betragen.Zwischen 0°C und -5°C darf nur nach Absprache mit der Bauleitung betoniert werden. Dabeimuss Bewehrung und Schalung über 0°C vorgewärmt werden.Unter -5°C darf nicht mehr betoniert werden.2.4 08 Ungenauigkeiten, Kiesnester, unsaubere Kanten, etc. dürfen ohne Voranzeige bei der Bauleitungnicht verändert oder nachgearbeitet werden. Die Bauleitung entscheidet nach Absprachemit dem Projektverfasser, wie solche Mängel zu beheben sind.2.4 09 Unterwasserbeton ist so einzubringen, dass er nicht frei durch das Wasser fällt, der Zementnicht ausgewaschen wird, keine Entmischung eintritt und sich keine Trennschichten ausZementschlamm bilden. Bei Wassertiefen bis 1 m darf der Beton durch vorsichtiges Vortreibenmit natürlicher Böschung, über 1 m muss er mit Trichtern oder Behältern eingebrachtwerden. Für untergeordnete Bauten darf der Beton mit Klappkästen oder fahrbaren Trichternlagenweise geschüttet werden.Konstruktionsbetonbauteile dürfen unter Wasser nur mit ortsfesten Trichtern oder geschlossenenBehältern in gut abgedichteter Schalung hergestellt werden. Dabei ist zu beachten,dass der nachdringende Beton den zuvor eingebrachten verdrängt, ohne dass er mitWasser in Berührung kommt und <strong>die</strong> seitlichen Fliesswege möglichst kurz sind.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 7/132.5 Behandlung und Verarbeitung <strong>von</strong> Beton- und Spannstahl2.5 01 Pro Bauteil ist Betonstahl der gleichen Marke zu verwenden, ausser wo gemäss Projekt beibesonders exponierten Bauteilen oder zur Gewährleistung einer ausreichendenÜberdeckung der Bewehrung nichtrostender Betonstahl vorgesehen ist.2.5 02 Das Spannsystem, insbesondere <strong>die</strong> Verankerungen müssen durch den Projektverfassergenehmigt werden; Zwillingsanker sind nicht zugelassen. Hüllrohre aus Stahl müssen eineminimale Wandstärke <strong>von</strong> 0.3 mm aufweisen; bei Kabeleinheiten über 3 MN beträgt <strong>die</strong>minimale Wandstärke 0.4 mm.2.5 03 Bewehrung, Vorspannung und Einlagen müssen so verlegt und fixiert werden, dass sie sichwährend des Betonierens nicht verschieben können. Für exponierte Bauteile sind immerBinddrähte aus nichtrostendem Stahl zu verwenden (z.B. Kordon bei Stützmauern und Brücken).2.5 04 Bewehrungsstäbe sollen beim Verlegen und im Bereich <strong>von</strong> Aussparungen und Einlagennicht durchgeschnitten werden. Ist ein einwandfreies Verlegen ohne Schneiden der Bewehrungnicht möglich, so ist <strong>die</strong> Bauleitung zu benachrichtigen. Die Bauleitung entscheidet - beigrösseren Stabdurchmessern nach Absprache mit dem Projektverfasser - ob und woallenfalls Be-wehrungsstäbe geschnitten werden dürfen.2.5 05 Die Abstandhalter zur Gewährleistung einer ausreichenden Überdeckung der Bewehrungmüssen mindestens <strong>die</strong>selbe Qualität aufweisen wie der sie später umgebende Konstruktionsbeton.Kunststoffklötzchen bzw. -profile sind nicht zugelassen. Das SBL führt eine Listeder genehmigten Abstandhalter.2.5 06 Die Tragstäbe der Kabelhalter müssen einen Durchmesser <strong>von</strong> mindestens 20 mm aufweisen.Zur Verhinderung <strong>von</strong> Hüllrohrbeschädigungen sind in den Bereichen mit grosserKabelkrümmung Stützschalen einzulegen.2.5 07 Sämtliche Bewehrungen sind durch <strong>die</strong> Bauleitung bzw. den Projektverfasser mindestensein Tag vor Betonierbeginn abzunehmen.2.5 08 Das Aufbringen der Vorspannung erfolgt grundsätzlich gemäss Spannprogramm; normalerweisegeschieht das in drei Etappen:1. Etappe: 30% der Totalvorspannung, 3 Tage nach Einbringen des letzten Betonsdes Brückenträgers (Fahrbahnplatte).2. Etappe: 70% der Totalvorspannung, 17 Tage nach Einbringen des letzten Betonsdes Brückenträgers.3. Etappe: 100% der Totalvorspannung, 28 Tage nach Einbringen des letzten Betonsdes Brückenträgers.2.5 09 Sämtliche Spannprotokolle sind durch den Projektverfasser zu kontrollieren. Der Projektverfassererteilt <strong>die</strong> Erlaubnis für das Injizieren der Vorspannkabel schriftlich.2.5 10 Mit dem Betonieren des Kordons kann frühestens nach dem Aufbringen der 2. Vorspannetappebegonnen werden.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 8/13Ablauf Eigenkontrollen Bauunternehmer (Stichproben Bauherr)Lieferung auf BaustelleGrünschlaufeFBK( Zeitbedarf ~ 10 min.)FBKx. Charge nächste ChargeOrangeschlaufe(Zeitbedarf ~ 30 min.)1.04 ≤ VM ≤ 1.28 nein 1.04 ≤ VM ≤ 1.28 nein335 ≤ AM ≤ 580 335 ≤ AM ≤ 580? ?RückweisungRückweisungja ja nein2.5% ≤ LP ≤ 10% 2.5% ≤ LP ≤ 10%? nein ? neinjajax. Charge: zusätzliche w 0 /zEinbau Würfel- w 0 /z ≤ 0.50 zum 2. Malherstellung ? nein nicht i.O.?jajaw 0 /z ≤ 0.50nächste Charge:? nein EinbaujaLieferung stoppenneinStichproben Bauherr: BE I an Würfel BE I i.O. BK aus Bauwerk(Festbeton) ?jaEnde80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 9/133. Anforderung an eine Erstprüfung für Beton nach SN EN 206-13.1. GrundlagenEs gelten <strong>die</strong> im Anhang 02 und im Werkvertrag und dessen Bestandteilen aufgeführtenNormen und Richtlinien3.2. Abweichungen zu den Normen3.2.1 SN EN 206-1, Tabelle NA.3: Für <strong>die</strong> Expositionsklasse XF2 beträgt derMindestzementgehalt 320 kg/m 3 .3.2.2 SN EN 206-1,Tabelle NA.3: Für <strong>die</strong> Expositionsklasse XD3 sind <strong>die</strong> Prüfungen SIA 262/1Anhang A, Wasserleitfähigkeit und Anhang B, Chloridwiderstand nicht erforderlich.3.2.3 SIA 262/1, Anhang H, Wassergehalt <strong>von</strong> Frischbeton: Die Wasseraufnahme derGesteinskörnung w G darf bei der Bestimmung des Wasserzementwerts w 0 /z nichtabgezogen werden. Massgebend ist der gemessene Wert w 0 /z.3.2.4 SN 670 115: Die Wirkung auf <strong>die</strong> Eigenschaften des Festbetons muss geprüft werden,wenn <strong>die</strong> Höchstmenge an petrographisch ungeeigneten Körnern im Korngemischzwischen 6 und 10 % liegt.3.3 Allgemeines3.3.1 Die Produktionskontrolle im Sinne der SN EN 206-1 muss zertifiziert sein.3.3.2 Erstprüfungen <strong>die</strong>nen dem Nachweis, dass <strong>die</strong> festgelegten Anforderungen am Frisch- undFestbeton mit dem gewählten Rezept erfüllt werden. Diese haben grundsätzlich gemässAnhang A, der SN EN 206-1 zu erfolgen, wonach mindestens drei Probekörper aus jeweilsdrei Chargen zu prüfen sind. Für den Nachweis der leistungsbezogenen Anforderungengenügt eine Prüfung (Ziffer 3.5.3). Diese soll vorzugsweise an der ungünstigsten Mischungdurchgeführt werden.3.3.3 Wenn eine wesentliche Änderung der Ausgangsstoffe eintritt, muss <strong>die</strong> Erstprüfungwiederholt werden. Als wesentliche Änderung gelten:- Änderung der Zementart und Zementmenge- Herkunft oder Eigenschaft der Ausgangsstoffe3.3.4 Das Strassenbaulabor (SBL) führt eine Liste der genehmigten Beton-Rezepte. Wird <strong>die</strong> inder Erstprüfung ausgewiesene Qualität bei der Qualitätsüberwachung während derAusführung nicht bestätigt, wird das Rezept aus der Liste der genehmigten Beton-Rezepte gestrichen.3.3.5 BetonsortenIm Regelfall kommen folgende Betonsorten mit einem Grösstkorn der Gesteinskörnung<strong>von</strong> 32 mm und der Chloridgehaltsklasse Cl 0.10 zum Einsatz:- Bewehrte <strong>Kunstbauten</strong>: C 25/30, XF2 (CH), Konsistenz C2 oder C3 (F2 bis F4)- Unbewehrte Tunnelinnenringe: C 25/30, XF2 (CH), Konsistenz F2 bis F4- Vorfabrikationsbeton: C 30/37, XF2 (CH), XD3 (CH)Bei Abweichung vom Grösstkorn oder <strong>von</strong> der Festigkeitsklasse ist ebenfalls eine Erstprüfunginkl. Genehmigung durch das SBL erforderlich. Im Fall <strong>von</strong> abweichendemGrösstkorn, ist <strong>die</strong> Tabelle NA.4 der SN EN 206-1 nicht zwingend einzuhalten.3.3.6 Bei der Expositionsklasse XF2 wird hinsichtlich Dauerhaftigkeit ein leistungsbezogenesEntwurfsverfahren festgelegt (Ziffer 3.5.3).3.3.7 Die Probenherstellung für alle Festbetonprüfungen erfolgt grundsätzlich nach SN EN12390-2, verdichtet mit Innenrüttler.Bei Pumpbeton muss <strong>die</strong> Probenherstellung nach der Pumpe erfolgen.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 10/133.4 Frischbeton3.4.1 Prüfverfahren3.4.1.1 Im Rahmen der Erstprüfung sind <strong>die</strong> Frischbetoneigenschaften nach folgenden Normenauszuweisen:- Wassergehalt <strong>von</strong> Frischbeton nach SIA 262/1, Anhang H- Bei Kran- und Vorfabrikationsbeton, Verdichtungsmass nach SN EN 12350-4. DieVerdichtung erfolgt mit Innenrüttler- Bei Pumpbeton, Ausbreitmass nach SN EN 12350-5- Frischbetonrohdichte in Zusammenhang mit der Bestimmung des Luftporengehaltes- Luftporengehalt im Frischbeton nach Norm SIA 162/1, Ziffer 21- Luft- und Betontemperatur3.4.1.2 Bei Pumpbeton sind im Rahmen der Erstprüfung <strong>die</strong> Eigenschaftsveränderungen desFrischbetons infolge pumpen nachzuweisen. Dazu wird der Beton mindestens 20 mgepumpt und <strong>die</strong> Frischbetoneigenschaften sowohl vor wie auch nach der Pumpebestimmt. Der Zeitpunkt der Messungen vor der Pumpe soll dem voraussichtlichenZeitpunkt der Übergabe auf der Baustelle entsprechen.3.4.1.3 Die Ermittlung des Wassergehaltes <strong>von</strong> Frischbeton muss durch Prüfung gem. Norm SIA262/1, Anhang H, erfolgen. Bei der Berechnung des w 0 /z-Wertes darf <strong>die</strong>Wasseraufnahme der Gesteinskörnung w G nicht abgezogen werden. Massgebend ist dergemessene Wert w 0 /z.3.4.2 Anforderungen3.4.2.1 Mit Ausnahme der Ziffer 3.4.2.4 gelten <strong>die</strong> Anforderungen bei der Übergabe auf derBaustelle. Bei der Erstprüfung sind entsprechende Vorhaltemasse zu wählen.3.4.2.2 Die Anforderung an den Wasserzementwert ist wie folgt definiert:- Bewehrte <strong>Kunstbauten</strong>: w 0 /z-Wert ≤ 0.50- Unbewehrte Tunnelinnenringe: w 0 /z-Wert ≤ 0.55- Vorfabrikationsbeton: w 0 /z-Wert ≤ 0.453.4.2.3 Die Erstprüfung ist bei den unter Ziffer 3.3.5 aufgeführten Konsistenzklassendurchzuführen.3.4.2.4 Der massgebende Zeitpunkt hinsichtlich Mindestluftgehalt ist bei Pumpbeton nach derPumpe.3.5 Festbeton3.5.1 Druckfestigkeit3.5.1.1 Prüfverfahren3.5.1.11 Die Druckfestigkeit ist grundsätzlich an Würfeln mit Kantenlänge 150 mm nach SN EN12390-3 zu bestimmen.3.5.1.12 Bei Vorfabrikationsbeton sind zusätzlich 5 Bohrkerne Ø = Höhe = 50 mm aus einemvorfabrizierten Element zu prüfen.3.5.1.2 AnforderungenAls Kriterium für <strong>die</strong> Annahme der Erstprüfung hinsichtlich Festigkeit gilt SN EN 206-1, AnhangA.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 12/133.5.4 SulfatbeständigkeitIst wegen des Sulfatgehaltes im Grundwasser oder Boden <strong>die</strong> Expositionsklassen XA2oder XA3 erforderlich, gilt folgendes leistungsbezogene Entwurfsverfahren.3.5.4.1 Grenzwerte für <strong>die</strong> Betonzusammensetzung3.5.4.11 Es dürfen nur Zementsorten verwendet werden, bei welchen <strong>die</strong> Sulfatbeständigkeit imBetonverbund physikalisch nachgewiesen wurde (Sulfatwiderstand nach VSH,Prüfungshandbuch 11 332).3.5.4.12 Dem Beton muss mindestens 6 % Silicafume beigemischt werden.3.5.4.2 Prüfverfahren3.5.4.21 Die Wassereindringtiefe unter Druck wird nach SN EN 12390-8 bestimmt.3.5.4.22 Als bestätigende Erfolgskontrolle muss der Sulfatwiderstand nach Norm SIA 262/1,Anhang D bestimmt werden.3.5.4.23 Bei Vorfabrikationsbeton müssen <strong>die</strong> Probekörper aus einem vorfabrizierten Element entnommenwerden.3.5.4.3 Anforderungen3.5.4.31 Der Wasserzementwert muss in jedem Fall w 0 /z ≤ 0.50 betragen.3.5.4.32 Der Mittelwert der grössten Wassereindringtiefen aus drei Prüfkörpern muss ≤ 30 mm sein.3.6. PrüfberichtDer Prüfbericht einer Erstprüfung muss mindestens folgende Angaben enthalten:3.6.1 Allgemeine Angaben- Prüfstelle- Herstellwerk, Herstellort- Prüfberichte der einzelnen Prüfungen3.6.2 Betonrezept- Rezept Gesteinskörnung- Zementart, -menge- Bezeichnung der verwendeten Zusatzmittel und Dosierung- Bezeichnung der verwendeten Zusatzstoffe und Dosierung3.6.3 Gesteinskörnung- Prüfstelle- Datum und Ort der Probenahme- Lieferant- Angabe über Vorkommen und Aufbereitung- Angabe der petrographisch ungeeigneten Körner in den einzelnen Korngruppen und imKorngemisch80-60-10-10_kunstbauten_c.doc


TIEFBAUAMT GRAUBÜNDEN / Besondere Bestimmungen Teil 2 03.01.2006 Fi / Hi Anhang 10<strong>Vorschriften</strong> für <strong>die</strong> Ausführung <strong>von</strong> <strong>Kunstbauten</strong> (inkl. Anforderung Erstprüfung) Seite 13/133.6.4 Frischbetoneigenschaften gemäss Ziffer 3.4- Prüfstelle- Datum und Ort Probenahme- Zeit Betonherstellung und Prüfung- Wassergehalt und w 0 /z-Wert- Frischbetonkonsistenz- Frischbetonrohdichte- Luftporengehalt (bei Pumpbeton vor und nach der Pumpe)- Luft- und Betontemperatur3.6.5 Festbetoneigenschaften gemäss Ziffer 3.5- Prüfstelle- Datum und Ort Probekörperherstellung- Zeit Betonherstellung und Probekörperherstellung- Druckfestigkeit- Dichte Festbeton- Frost- bzw. Frosttausalzbeständigkeit- Wassereindringtiefe und Angabe des Sulfatwiderstandes bei der Expositionsklasse XA2oder XA3.3.6.6 KorrekturexemplareKorrekturexemplare müssen als solche erkennbar und mit Datum der Korrektur versehensein. Die vorgenommene Korrektur muss ersichtlich sein.80-60-10-10_kunstbauten_c.doc

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