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kontierungsrichtlinie nzumkmu - Inspecta Treuhand AG

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Kontierungsrichtlinien für KMU-Einheitskontenplan Seite 18 / 26Gutschriften:− AN-Beiträge (Abzüge) bei Brutto-Verbuchung derLöhne− Beiträge der Säule 3a sind immer über das Konto 2855 bei Personengesellschaftenbzw. 2560 bei Aktiengesellschaften zu verbuchen− Der „Arbeitnehmeranteil“ der Selbständigerwerbenden ist im Abschlussmit einem Privatanteil auf das Konto 2855 zu berücksichtigen5730 Unfallversicherung Belastungen:Prämien der− Unfallversicherung (SUVA)− Unfallversicherung in Ergänzung zum UVGGutschriften:− AN-Beiträge (Abzüge) bei Brutto-Verbuchung der LöhneBemerkungen:Die Unfallversicherungsprämien für nicht im Betrieb mitarbeitende Familienmitgliedersind über das Konto 2854 bei Personengesellschaften bzw.2560 bei Aktiengesellschaften zu verbuchen.Anteil Nichtbetriebsunfallversicherung des Betriebsinhabers und der mitarbeitendenEhegattin bei nat. Personen zulasten Konto 2854.5740 Krankentaggeldversicherung Belastungen:− Prämien der KrankentaggeldversicherungGutschriften:− AN-Beiträge (Abzüge) bei Brutto-Verbuchung der LöhneBemerkungen:Die Krankenkassenbeiträge des Betriebsinhabers sind über das Konto2854 bei Personengesellschaften bzw. 2560 bei Aktiengesellschaften zuverbuchen.5790 Quellensteuer − Steuerliche Abgaben für ausländische Arbeitnehmer ohne festeNiederlassung in der Schweiz58 Übriger Personalaufwand5800 Aufwand für Einstellung − Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Einstellung vonArbeitnehmern (Inserate, Personalvermittlungsinstitute, Head-Hunter, Kosten für Assestments etc.)5810 Aufwand für Ausbildung − Aufwendungen für die mitarbeiterbezogene Aus- und Weiterbildung;dabei handelt es sich nur um die externen AufwendungenBemerkungen:Betriebe, welche am Betriebsvergleich VSEI teilnehmen, müssen in derLage sein, diese Aufwendungen in die verschiedenen Bereiche (TB, InstallationStarkstrom Mitarbeiter bzw. Lehrlinge, Installation Schwachstromsowie Verwaltung) aufteilen zu können, bzw. die Detailangabenaus der Finanzbuchhaltung herauslesen können.5820 Spesenentschädigungen − Reisespesen− Verpflegungsspesen− Übernachtungsspesen− Wegentschädigung (AHV-pflichtig!)5820 Spesenentschädigungen (für bestimmte Aufträge) − Spesen ( z.B. Auto-, Verpflegungs-, Telefonspesen usw.), die einembestimmten Auftrag zugerechnet werden können.5821 Sonstige Spesen − Nicht weiterverrechenbare Sepsen5830 Spesenentschädigungen PauschalBemerkungen:Der Vorsteuerabzug bei Verpflegungsspesen ist auf 50 % beschränkt.

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