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1. Gemeinderatssitzung vom 4. März 2010 (319 KB) - .PDF - Lasberg

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– 4 –Gegenstandist die Umlegung des Güterweges Kellerbauer ab der Walchshofer Landesstraße bis zur Trasse der S 10.Dieser Güterweg ist im Projekt als Baustellenzufahrt vorgesehen. Im UVP-Verfahren wurde festgelegt,dass im Hausbereich eine Verlegung anzustreben ist. Außerdem ist die bestehende Einbindung in die Landesstraßeverkehrstechnisch äußerst ungünstig und ist auch die Längsneigung in einem Teilbereich zuhoch. Durch den Bauverkehr wird weiters der bestehende Güterweg mit großer Wahrscheinlichkeit so starkbeschädigt, dass anschließend eine Generalsanierung erforderlich würde. Aus diesen Gründen wurde dieNeuanlage geplant und soll diese Baumaßnahme vor dem eigentlichen Beginn der Bauarbeiten an derS 10 umgesetzt werden.Damit mit den Bauarbeiten rasch begonnen werden kann, wird folgende Vorgangsweise vereinbart:> der im Detaillageplan Güterweg Kellerbauer, <strong>vom</strong> 1<strong>1.</strong>2.<strong>2010</strong>, Kurzzeichnung LP-002 dargestellten Linienführungstimmen alle Beteiligten zu> die für den Bau erforderlichen Grundflächen werden von der ASFINAG eingelöst, die aus dem aufgelassenenGüterweg entbehrlichen Flächen wird die ASFINAG dem Grundeigentümer verkaufen, wobeider Erlös aus diesen Flächen der ASFINAG zufällt> die Herstellung der Grundbuchsordnung wird durch die ASFINAG erfolgen> der neue Güterweg wird in einer Breite von 5,5 m asphaltiert; die Marktgemeinde <strong>Lasberg</strong> wird am Endeder S 10- Bauarbeiten mitteilen, ob eine Verschmälerung durchzuführen ist> die im Lageplan enthaltenen Zufahrten zum Haus Manzenreith 1 werden in der geplanten Form gebaut> die Marktgemeinde <strong>Lasberg</strong> wird umgehend die nötige Verordnung und die straßenrechtliche Baubewilligungerlassen> die Bauarbeiten werden nach Vorliegen der privatrechtlichen Vereinbarungen und der erforderlichenGenehmigungen durchgeführtDie Zustimmung der Marktgemeinde <strong>Lasberg</strong> erfolgt auf der Grundlage der Genehmigung dieses Übereinkommensdurch den Gemeinderat in der Sitzung am <strong>4.</strong> <strong>März</strong> <strong>2010</strong>.Der Berichterstatter ergänzt, dass die geplante Baumaßnahme eine deutliche Verbesserung des Zustandesdes Güterweges und auch der Trassenführung bedeutet und daher von der Gemeinde nicht verhindert werdensollte. Er stellt daher den Antrag, dass der vorliegende Trassenplan zustimmend zur Kenntnis genommenwird und im Sinne der Empfehlung des Bauausschusses <strong>vom</strong> 25.2.<strong>2010</strong> die vorliegende Vereinbarungsowie die Einleitung der notwendigen Verfahren (Verordnung) beschlossen wird.In der Debatte fragt das Gemeinderatsmitglied Tischberger an, wie weit die neue Trasse <strong>vom</strong> Kartoffelkellerdes Anwesens Köppl entfernt liegt. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass diese mindestens 5 m entfernt,ist und doch ausreichend Platz für einen Anhänger noch sein sollte.Das Gemeinderatsmitglied Binder stellt fest, dass der Erlös der aufzulassenden Fläche der Asfinag zufällt,jedoch der neue Güterweg einen größeren Flächenbedarf erfordert. Deshalb müsste die ASFINAG denGrund erwerben. Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass ein Erlös nur von der Auflassung des alten Güterwegesanfällt, die einzulösende Fläche für die neuer Trasse ist jedoch größer, sodass der GrundeigentümerKellerbauer den Differenzbetrag ausbezahlt erhält.Das Gemeinderatsmitglied Kainmüller findet, dass für Bewohner der Siedlung in Walchshof jetzt einebessere Lösung erreicht wurde. Man müsse davon ausgehen, dass der Güterweg auch in Zukunft starkfrequentiert sei, außer die Nordkammspange kann realisiert werden.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen:Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig durch Erheben der Hand beschlossen.

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