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gemeinderatsprotokoll - Wolfsthal

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GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 1AZ.: 004-1-04/2011Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong>Datei: GRP-042011GEMEINDERATSPROTOKOLLüber die ÖFFENTLICHE SITZUNG des Gemeinderates amDonnerstag, dem 22. Sept. 2011 im Gde.Amt <strong>Wolfsthal</strong>ANWESEND:BEGINN: 19.00 Uhr - ENDE: 19.30 UhrDie Einladung erfolgte am 15. September 2011durch Kurrende bzw. E-Mail.01 Bürgermeister Gerhard Schödinger02 Geschäftsf. Gemeinderat Walter Hartl03 Geschäftsf. Gemeinderätin Tatjana Krammer04 Geschäftsf. Gemeinderat Thomas Christ05 Gemeinderätin Marianne Presich06 Gemeinderat DI Michael Peterka07 Gemeinderätin Rebecca Müllner08 Gemeinderat Wilfried Knaus09 Gemeinderat Florian Sandrießer10 Gemeinderat Jürgen Hoffmann11 Gemeinderat Harald Minarik12 Gemeinderätin Ingrid Degenhart13 Gemeinderat Bernd DegenhartPROTOKOLLFÜHRER:Gde.Sekr. Monika BieberGde.Sekr. Thomas KnausENTSCHULDIGT ABWESEND: Vizebürgermeister Michael HaberlerGemeinderat Johannes TomaschitzUNENTSCHULDIGT ABWESEND: ***VORSITZENDER:Bürgermeister Gerhard SchödingerDie Sitzung war ÖFFENTLICH und beschlussfähig.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 2TAGESORDNUNGÖFFENTLICHER TEIL:TOP 01: Die Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzungvom 30.6. 2011.TOP 02: Bürgermeisterbericht:a) Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung vom 8. Juni 2011.b) Abschluss eines befristeten Dienstvertrages mit Herrn Harald Lehr.TOP 03: Aufhebung der Verordnung über ein Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen.TOP 04: Aufhebung der Verordnung über ein NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm.TOP 05: Grundtausch einer öffentlichen Gemeindestraße.TOP 06: Gewährung eines Gemeindebeitrages zur Sanierung der Wallfahrtskirche.Anfragen von Mitgliedern des Gemeinderates.VERLAUF DER SITZUNGDer Vorsitzende begrüßt alle anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates, stellt die Beschlussfähigkeitfest und gibt die Tagesordnung bekannt.Gegen die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.Der Vorsitzende bringt bei Beginn der Gemeinderatssitzung schriftlich den als Beilage A diesemProtokoll angeschlossenen und mit einer Begründung versehenen Dringlichkeitsantrag gemäߧ 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ein.ER STELLT DEN ANTRAG:Der Gemeinderat möge den Dringlichkeitsantrag wie folgt aufnehmen und inhaltlichbehandeln:TOP 07: Straßenbau; Auftragsvergabe zur Asphaltierung des Edelstalerweges.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden vollinhaltlich zu. Der vorgelegteAntrag wird wie erwähnt unter TOP 07 behandelt.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.***************************************************************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 3zu TOP 01:Die Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift derSitzung vom 30.6. 2011.Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juni 2011 wurde am15.7. 2011 an die Klubsprecher zugestellt.Da bis zum heutigen Tag keine schriftlichen Einwendungen eingelangt sind, gilt das Protokollvom 30.6. 2011 als genehmigt.********************** TOP 01 - ENDE ***************************zu TOP 02: Bürgermeisterbericht:a) Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung vom 8. Juni 2011.Von der NUA-Umweltanalytik GmbH., 2344 Maria Enzersdorf, wurde eine chemische undbakteriologische Standarduntersuchung gem. TWV am 8.6.2011 durchgeführt.Probenahmestelle:Probeentnahme 8.6.2011:Probeentnahmestelle 2 –Hochbehälter, Probenahme-Hahn AblaufProbeentnahmestelle 3 -Ortsnetz - KindergartenProbeentnahmestelle 5Bereich Betriebsgebiet –Fa. WolfProbeentnahmestelle 7 –Brunnen <strong>Wolfsthal</strong> NEUProbeentnahmestelle 8 -UV-DesinfektionsanlageVOR UV-DesinfektionProbeentnahmestelle 9 -UV-DesinfektionsanlageNACH UV-DesinfektionGutachtenKoloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 0 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 0 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 9 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 7 KBE1/mlNitratgehalt 22 mg/l (max. 50,0)Gesamthärte 16,3 dH-G.Atrazin 0,05 Mikrogramm/l (max. 0,10)Desethylatrazin 0,05 Mikrogramm/l (max. 0,10)Desisopropylatrazin 0,10 Mikrogramm/l (max. 0,10)Koloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 8 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 8 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 7 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 7 KBE1/mlGesamthärte 33,1 dH-G.Nitratgehalt 40,0 mg/l (max. 50,0)Atrazin 0,05 Mikrogramm/l (max. 0,10)Desethylatrazin 0,05 Mikrogramm/l (max. 0,10)Desisopropylatrazin 0,10 Mikrogramm/l (max. 0,10)Koloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 0 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 0 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 22 Grad C 0 KBE1/mlKoloniebildende Einheiten bei 36 Grad C 0 KBE1/mlChemischer Befund:Das Brunnenwasser ist ein sehr hartes Wasser, das in den anderen untersuchten chemischphysikalischenParametern unauffällig ist. Der Nitrat- und Nitritgehalt liegt unter dem Parameterwertder TWV 2001, Eisen, Mangan und Ammonium waren nicht nachweisbar. Die Ge-


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 4halte der untersuchten Pestizide lagen unter der Bestimmungsgrenze außer Chloridazondesphenyl.Das aufbereitete Mischwasser im Ortsnetz ist ein mittelhartes Wasser. Der Nitrat- und Nitritgehaltliegt unter dem Parameterwert der TWV 2001, Der Nitratgehalt ist durch die Aufbereitungdeutlich reduziert. Eisen und Mangan waren nicht nachweisbar, der Ammoniumgehaltliegt unter dem Indikatorparameterwert.Die untersuchten Schwermetalle Blei, Chrom, Kupfer und Nickel waren nicht nachweisbarbzw. deutlich unter dem Parameterwert. Die radiologischen Parameter lagen unter den Nachweisgrenzen.Die Gehalte der untersuchten Pestizide lagen unter der Bestimmungsgrenze außer Chloridazondesphenyl.Der Gehalt an Chloridazondesphenyl liegt im Mischwasser über dem Parameterwertder TWV, aber unter dem Aktionswert von 3,0 Mikrogramm.Die UV-Durchlässigkeit des Wassers in der Probe nach der UV-Desinfektionsanlage lag im gutenDurchlässigkeitsbereich.Bakteriologischer Befund:Die Proben aus dem Brunnen, dem Hochbehälter und dem Ortsnetz waren keimarm und es warenkeine Indikatorkeime nachweisbar.Die Desinfektionsanlage arbeitet im zertifizierten Bereich, es kann von einer zuverlässigenDes-infektionsleistung ausgegangen werden. In den Proben vor und nach der UV-Anlagewaren in den eingesetzten Probemengen von 250 ml keine Indikatorkeime nachweisbar und dieAnzahl der KBE war sehr gering.Gutachten:Auf Grund der vorliegenden Befunde entsprach das Wasser der WVA <strong>Wolfsthal</strong> den Anforderungender Trinkwasserverordnung und ist im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzeszur Verwendung als Trinkwasser geeignet.b) Abschluss eines befristeten Dienstvertrages mit Herrn Harald Lehr.Auf Grund der umfangreichen Arbeiten und Übernahme des Winterdienstes durch die Gemeindehat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 13.9. 2011, TOP 02, mit Herrn HaraldLehr einen befristeten Dienstvertrag als Gemeindearbeiter mit 40 Wochenstunden für denZeitraum 1.10. 2011 bis 30.9. 2012 abgeschlossen.********************** TOP 02 - ENDE ***************************zu TOP 03:Aufhebung der Verordnung über ein Raumordnungsprogramm für dasGesundheitswesen.Das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, Abt. BauundRaumordnungsrecht, teilt mit Schreiben vom 24.6. 2011, AZ. RU1-RO-9/001-2010 mit,dass beabsichtigt ist, die Verordnung über ein Raumordnungsprogramm für dasGesundheitswesen aufzuheben.Der Entwurf wurde gem. § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000, durch zweiWochen, das war in der Zeit vom 4.7. 2011 bis 18.7. 2011, im Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> zurallgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann war berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurfder Aufhebung der Verordnung dieses Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zunehmen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 5Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmenin Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf,dass seine Anregung Berücksichtigung findet.Es sind keine Stellungnahmen eingelangt.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf über die Aufhebung der Verordnungüber ein Raumordnungsprogramm für das Gesundheitswesen zur Kenntnis nehmen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 03 - ENDE ***************************zu TOP 04:Aufhebung der Verordnung über ein NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogramm.Das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, Abt. BauundRaumordnungsrecht, teilt mit Schreiben vom 16.6. 2011, AZ. RU1-RO-21/001-2010 mit,dass beabsichtigt ist, die Verordnung über ein NÖ Sozialhilfe-Raumordnungsprogrammaufzuheben.Der Entwurf wurde gem. § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000, durch zweiWochen, das war in der Zeit vom 4.7.2011 bis 18.7.2011, im Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> zur allgemeinenEinsicht aufgelegt. Jedermann war berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurfder Aufhebung der Verordnung dieses Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zunehmen.Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmenin Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf,dass seine Anregung Berücksichtigung findet.Es sind keine Stellungnahmen eingelangt.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf über die Aufhebung der Verordnungüber das NÖ Sozialhilfe- Raumordnungsprogramm zur Kenntnis nehmen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 04 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 6zu TOP 05:Grundtausch einer öffentlichen Gemeindestraße.Da auf eine geradlinige Straßenführung bei der damaligen Parzellierung im Zollhausgebiet imBereich Zollhausstraße 15 nicht bedacht genommen wurde, wurde mit Zustimmung des Grundeigentümersder Parz. 1166/20, Herrn Christian Rieppl, im Zuge der Straßenbauarbeiten undauf Anraten des Ziviling. DI. Paikl, die Straßenführung optimiert.Über den neuen Grenzverlauf liegt bereits ein Teilungsplan GZ. 3583 vom 25.5. 2011 des DI.Taubenschuss, 2460 Bruck/L. auf. Die Kosten für diese Grundteilung von € 700,-- wurden zwischender Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong> und Herrn Christan Rieppl aufgeteilt.Es erfolgte folgender Grundtausch:Herr Christian RIEPPL, geboren 04.08.1978, wohnhaft in 2412 <strong>Wolfsthal</strong>, Obere Siedlungsstraße23, als grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 1166/20, tauscht und übergibtan die GEMEINDE WOLFSTHAL, 2412 <strong>Wolfsthal</strong>, Hauptstraße 42, und diese übernimmtim Tauschwege in ihr Eigentum, unter Zugrundelegung des Teilungsplanes GZ. 3583 vom25.05.2011 des DI. Gernot Taubenschuss, das Teilstück Nr. 2 des Grundstückes Nr. 1166/20im Gesamtausmaß von 38 m².Hingegen tauscht und übergibt die GEMEINDE WOLFSTHAL, 2412 <strong>Wolfsthal</strong>, Hauptstraße42, als grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 1534/10, an Herrn ChristianRIEPPL, geboren 04.08.1978, wohnhaft in 2412 <strong>Wolfsthal</strong>, Obere Siedlungsstraße 23, unddieser übernimmt im Tauschwege in sein Eigentum, unter Zugrundelegung des TeilungsplanesGZ. 3583 vom 25.05.2011 des DI. Gernot Taubenschuss, das Teilstück 1 einer öffentlichenGemeindestraße, mit Grundstück Nr. 1534/10, im Gesamtausmaß von 38 m².Die eingetauschten oben genannten Flächen sind von gleichem Wert, es erfolgt dergegenseitige Austausch ohne jedwede Aufzahlung.Das mit Ziffer 1 bezeichnete Teilstück der Parz. 1534/10, im Ausmaß von 38 m², als Teil einerGemeindestraße, wird aufgelassen und damit dem öffentlichen Verkehr entwidmet.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge dem oben genannten Grundtausch und der Entwidmung des mitZiffer 1 bezeichneten Teilstückes der Parz. 1534/10, im Ausmaß von 38 m², zustimmen.Der Gemeinderatsbeschluss über den Grundtausch der öffentlichen Gemeindestraße ist an derAmtstafel in einem Zeitraum von 14 Tagen öffentlich kundzumachen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 05 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 7zu TOP 06:Gewährung eines Gemeindebeitrages zur Sanierung der Wallfahrtskirche.Der Pfarrgemeinderat ist mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die im abgelaufenenJahr errichteten Denkmäler und Sanierungen bestehender Denkmäler an die Gemeindeherange-treten. Es handelt sich dabei um die Neuerrichtung des Gedenksteines anlässlich desTodesmar-sches jüdischer Zwangsarbeiter am Karfreitag 1945 und um die Errichtung desDenkmals an den alten Friedhof auf der Rückseite der Kirche. Die Kosten für die Errichtungbeider Denkmä-ler betrug € 8.000,- und wurden zur Gänze vom Pfarrgemeinderat beglichen.Der Kassenverwalter teilt mit, dass diese Kosten nicht veranschlagt und bedeckt sind. Eine Bedeckungkönnte durch Mehreinnahmen beim Konto 2/920 + 850 (Aufschließungsabgabe) erfolgen.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge die Sanierung der beiden Denkmäler mit € 2.500,- unterstützen.Die Bedeckung hat durch Mehreinnahmen beim Konto 2/920 + 850 (Aufschließungsabgabe)zu erfolgen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 06 - ENDE ***************************ANFRAGEN VON MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES.Da sonst nichts mehr vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung unddankt allen Mitgliedern des Gemeinderates für Ihre Mitarbeit.Der Bürgermeister:Die Schriftführer:.......................... ........................Gemeinderat: Gemeinderat: Gemeinderat:


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom 22.9. 2011 8....................... ..................... .......................**************************GRP vom 22.9. 2011 - Ende **************************Je eine nicht genehmigte Protokollausfertigung erhalten:01 SPÖ Klubsprecher gfGR Walter Hartl02 ÖVP Klubsprecher gfGR Thomas Christ03 WIR Klubsprecher GR Bernd Degenhart04 für jeden TOP - als Geschäftsaktablage05 Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> (Original).Zustellungsnachweis:Abgefertigt, am __. Oktober 2011Zustellung per E-Mail:Zustellung in Kopie per Boten:gfGR Walter Hartl, gfGR Thomas ChristGR Bernd Degenhart

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