12.07.2015 Aufrufe

Gemeinderatssitzung 11. Dezember 2008 (285 KB) - .PDF - Wolfsthal

Gemeinderatssitzung 11. Dezember 2008 (285 KB) - .PDF - Wolfsthal

Gemeinderatssitzung 11. Dezember 2008 (285 KB) - .PDF - Wolfsthal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 1AZ.: 004-1-07/<strong>2008</strong>Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong>Datei: GRP-07<strong>2008</strong>GEMEINDERATSPROTOKOLLüber die öffentliche Sitzung des Gemeinderates amDonnerstag, dem <strong>11.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong> im Gde.Amt <strong>Wolfsthal</strong>ANWESEND:BEGINN: 19.00 Uhr - ENDE: 21.00 UhrDie Einladung erfolgte am 3. <strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong> durch Kurrende.01 Bürgermeister Gerhard Schödinger02 Vizebürgermeister Michael Haberler03 Geschäftsf. Gemeinderat Walter Hartl04 Geschäftsf. Gemeinderat Ernst Goldschmidt05 Geschäftsf. Gemeinderat Florian Sandrießer06 Gemeinderat Wolfgang Hartl07 Gemeinderat Harald Hauk08 Gemeinderat Karl Krammer09 Gemeinderat Wilfried Knaus10 Gemeinderat Christoph Kollmann11 Gemeinderat Tatjana Krammer12 Gemeinderat Erwin LeithnerPROTOKOLLFÜHRER:Gde.Sekr. Monika BieberGde.Sekr. Thomas KnausENTSCHULDIGT ABWESEND: GR Roman EisenbarthGR Christine KnausUNENTSCHULDIGT ABWESEND: GR Bernd DegenhartVORSITZENDER:Bürgermeister Gerhard SchödingerDie Sitzung war öffentlich und beschlussfähig.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 2TAGESORDNUNGÖFFENTLICHER TEIL:TOP 01: Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 23.10. <strong>2008</strong>.TOP 02: Bürgermeisterbericht:a) Trinkwasserverordnung; Aussetzung des Grenzwertes für Chloridazon-desphenyl.b) Abschluss einer Versicherung für Kindergartenneubau und Hochbehälter.c) Vorbereitung für Grundstücksverkäufe der Gemeinde.d) Desinfektion des neuen Trinkwasserbehälters.e) Feldgasse; Kanaldruckproben und Wasserleitungsprüfung.TOP 03: Bericht des Prüfungsausschusses.TOP 04: Abänderung der Wasserabgabenordnung vom 23.10. <strong>2008</strong>.TOP 05: <strong>Wolfsthal</strong>er Gesangsverein Donaustimmen; Ansuchen um finanzielle Unterstützung.TOP 06: Genehmigung des Voranschlages und der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 sowiedes mittelfristigen Finanzplanes 2009 – 2012.TOP 07: Gemdat NÖ; Auftragserteilung zum Austausch der Hardware.TOP 08: Grundsatzbeschluss für die Übernahme der Fahrtkosten für Aktivitäten der Volksschule.TOP 09: Grundsatzbeschluss für Standort Polytechnische Schule Bruck.TOP 10: Abänderung des digitalen Flächenwidmungsplanes.TOP 11: Verordnung zur Erstellung eines Teil-Bebauungsplanes für die Grundstücke Nr.112/3 und 110/2 am Sportplatzweg.TOP 12: Verordnung zur Erstellung eines Teil-Bebauungsplanes für die Feldgasse.Anfragen von Mitgliedern des Gemeinderates.Jahresschlussbericht.NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:TOP 01: Abschluss eines Dienstvertrages.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 3VERLAUF DER SITZUNGDer Vorsitzende begrüßt alle anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates, stellt die Beschlussfähigkeitfest und gibt die Tagesordnung bekannt.Gegen die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.Der Vorsitzende bringt bei Beginn der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> schriftlich den als Beilage A diesemProtokoll angeschlossenen und mit einer Begründung versehenen Dringlichkeitsantrag derSPÖ <strong>Wolfsthal</strong> gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ein.ER STELLT DEN ANTRAG:Der Gemeinderat möge den Dringlichkeitsantrag wie folgt aufnehmen und inhaltlich behandeln:TOP 13: Finanzierung des Kindergartenneubaues.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden vollinhaltlich zu. Der vorgelegte Antragwird wie erwähnt unter TOP 13 behandelt.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.***************************************************************************zu TOP 01:Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 23.10. <strong>2008</strong>.Das Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober <strong>2008</strong> wurde am7.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> an die Klubsprecher zugestellt.ANTRAG DES BÜRGERMEISTERS:Der Gemeinderat möge das öffentliche Sitzungsprotokoll vom 23.10. <strong>2008</strong> genehmigen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 01 - ENDE ***************************zu TOP 02: Bürgermeisterbericht:a) Trinkwasserverordnung; Aussetzung des Grenzwertes für Chloridazondesphenyl.Das Amt der NÖ Landesregierung hat auf Antrag der Gemeinde mit Bescheid vom 20.10. <strong>2008</strong>den derzeitigen Grenzwert von 0,10 µg/l Wasser für Chloridazon-desphenyl für drei Jahre ausgesetzt.Als Obergrenze wurde ein maximal einzuhaltender Parameterwert von 1 µg/l im Wasserfestgelegt. (Die letzte Untersuchung ergab einen Wert von 0,1920 µg/l Wasser.) Eine Untersuchungdes Wassers auf Chloridazon-desphenyl ist halbjährlich durchzuführen und der AbteilungSanitäts- und Krankenanstaltenrecht vorzulegen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 4b) Abschluss einer Versicherung für Kindergartenneubau und Hochbehälter.Die NÖ Versicherung hat mit Schreiben vom 30.9. <strong>2008</strong>, eingelangt am 13.10. <strong>2008</strong>, folgendeVersicherungsangebote vorgelegt:HOCHBEHÄLTER TRIFTGASSEJahresprämienFeuerversicherung € 527,85Einbruchdiebstahlversicherung € 299,70Sturmschadenversicherung € 226,44Haftpflichtversicherung € 1.248,23Gesamtprämie € 2.302,22Die o.a. Gesamtprämie ist im VA 2009 unter 1/850 – 670 veranschlagt und bedeckt.Zusätzlich wurde noch eine Maschinenbruchversicherung mit einer Jahresprämie in Höhe von €1.997,98 angeboten. Diese erscheint aber dzt. nicht notwendig.KINDERGARTENNEUBAUJahresprämienFeuerversicherung € 203,53Einbruchdiebstahlversicherung € 124,42Leitungswasserschadenversicherung € 293,21Glasversicherung € 214,19Sturmschadenversicherung € 161,26Sturmschaden-Katastrophenversicherung € 35,52Gesamtprämie € 1.032,13Die o.a. Gesamtprämie ist im VA 2009 unter 1/240 – 670 veranschlagt und bedeckt.c) Vorbereitung für Grundstücksverkäufe der Gemeinde.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.6. 2007, TOP 09, den Grundsatzbeschluss zumNeubau eines Kindergartens gefasst. Die Finanzierung setzte sich wie folgt zusammen:€ 200.000,-- Förderung vom Schul- und Kindergartenfond€ 200.000,-- Einlösung der Grundstücksoption von Hannes und Gerda LeithnerFocusierung der laufenden Gebarung für die Dauer von 2 JahrenEine bleibende Finanzlücke wäre durch weitere Einmalerlöse zu bedecken.In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.6. <strong>2008</strong> wurde Herr Bürgermeister Schödinger ersucht,für den Kindergartenneubau andere Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, da die ursprünglichgeplante Finanzierung mit dem Verkauf des ehemaligen Steinbruches mit den vorliegendenVeräußerungsbedingungen seitens der SPÖ nicht akzeptiert werden kann.Nach Rücksprache mit dem Kassenverwalter kam als einzige Alternative ein Verkauf vonlandwirtschaftlichen Flächen in Betracht. Das betroffene Grundstück 2115 mit einer Gesamtflächevon rund 31 ha liegt nördlich des Kreisverkehrs. Da das Grundstück im Alm- und Weidebucheingetragen war, musste zur freien Verwendung ein Antrag auf Löschung der Eintragungim Alm- und Weidebuch gestellt werden. Mit Bescheid vom 2.7. <strong>2008</strong> hat die NÖ Agrarbezirksbehördedie Weideerklärung für das Grundstück Nr. 2115 aufgehoben.Bei der Erstellung des Voranschlages für das Jahr 2009 wurde für den AO Haushalt ein Finanzbedarfin Höhe von € 450.000,-- festgestellt, davon € 330.000,-- für den Kindergarten.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 5Um die o.a. landwirtschaftliche Fläche für die Landwirtschaft in unserer Gemeinde erhalten zukönnen, hat Herr Bürgermeister Schödinger daher am 18.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> die dzt. 5 Pächter über dengeplanten Verkauf von rund 20 ha der Parz.Nr. 2115 informiert. Seitens der Gemeinde wurdeals Kaufpreis € 2,20/m² angeboten.Der Vorsitzende teilt mit, dass auch der Betreiber der Biogasanlage Interesse hätte, den angrenzendenGrund beim Pelzgarten, Grundstück Nr. 2357/1, im Ausmaß von rund 23.500 m² zueinem Preis von € 8,- bis 10,- pro m² erwerben.Schlussendlich hat sich der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 2.12. <strong>2008</strong> auf folgendeVorgangsweise geeinigt:• Herr Robert Prochazka als Betreiber der Biogasanlage kann ein Ansuchen auf Erwerbdes Grundstückes Nr. 2357/1 an den Gemeinderat stellen.• Mit Herrn Hannes Leithner wird ein nochmaliger Besprechungstermin bezüglichGrundstücksoption vereinbart.• Eine bleibende Finanzlücke wäre durch weitere Einmalerlöse zu bedecken.d) Desinfektion des neuen Trinkwasserbehälters.Die Fa. Schermann GmbH. hat am 24.10. <strong>2008</strong> folgendes Angebot vorgelegt:chemische Reinigung und Desinfektion des Trinkwasserbehälters (ca. 2 x 250 m³) mit MirasanTWR bzw. ChlorPauschale inkl. Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten€ 829,00 + 20 % MWSt.Unmittelbar nach erfolgter Desinfektion werden die beiden Behälter mit einwandfreiem Trinkwasserbefüllt und in Betrieb genommen. Die Terminfestlegung für die Reinigung erfolgt durchDI Kraner.e) Feldgasse; Kanaldruckproben und Wasserleitungsprüfung.Im Zuge der Infrastrukturschaffung in der Feldgasse wurde die Fa. ETR-Holzgethan TiefbautechnikGmbH. laut Angebot vom 21.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> in Höhe von € 2.037,50 zuzügl. 20 % MWSt.mit der Kanal-TV-Befahrung, Kanal- und Schachtdruckproben sowie der Wasserleitungsprüfungbeauftragt.********************** TOP 02 - ENDE ***************************zu TOP 03:Bericht des Prüfungsausschusses.Am Freitag, dem 28. November <strong>2008</strong> hat durch den Prüfungsausschuss eine unangesagte Gebarungsprüfungstattgefunden. Der Obmann des PA bringt dem Gemeinderat den Prüfberichtzur Kenntnis.Gemeinsam mit dem Kassenverwalter wurde der vorgelegte Voranschlag für das Jahr2009 besprochen bzw. erläutert.Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht sowie die Empfehlungen des PA zur Kenntnis. DerPrüfbericht bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes.********************** TOP 03 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 6zu TOP 04:Abänderung der Wasserabgabenordnung vom 23.10. <strong>2008</strong>.Auf Grund der Tatsache, dass Herr DI Kraner zwei valorisierte Varianten über die Gesamterrichtungskostenvorgelegt hat, wurde irrtümlich jene Variante bei der letzten GR-Sitzung fürdie Ermittlung des Einheitssatzes für die Wasseranschlussabgabe beschlossen (€ 7,80), welchenicht von Herrn Hofrat Stöger genehmigt wurde.Aus diesem Grund muss in der heutigen Sitzung der Einheitssatz für die Wasseranschlussabgabenochmals behandelt werden.Wasseranschlussabgabe:Gesamterrichtungskosten € 3.185.411,--Gesamtlänge 15.920 lfmBaukosten je Längenmeter Wasserleitung € 200,--Einheitssatz Anschlussabgabemax. 5 % der Baukosten je Längenmeter Wasserleitung errechneter ES € 10,00 (dzt. 5,81)bei 4 % der Baukosten je Längenmeter Wasserleitung errechneter ES € 8,00ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge die bisherige Wasserabgabenordnung in der Fassung des Gemeinderatsbeschlussesvom 23.10. <strong>2008</strong>, TOP 06, wie folgt abändern:§ 2Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung(Trinkwasserleitung)1. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben für den Anschluss andie öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes1978, LGBI 6930-4 i.d.g.F. mit 4,0 % der durchschnittlichenBaukosten für einen Längenmeter (€ 200,-) das ist mit € 8,00 festgesetzt.2. Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetztes 1978 wird für dieErmittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von € 3.185.411,- undeine Gesamtlänge des Rohrnetzes von 15.920 lfm zugrunde gelegt.§ 9InkrafttretenDie Abänderung der Wasserabgabenordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 04 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 7zu TOP 05:<strong>Wolfsthal</strong>er Gesangsverein Donaustimmen; Ansuchen um finanzielle Unterstützung.Der <strong>Wolfsthal</strong>er Gesangsverein „Donaustimmen“ hat mit Schreiben vom 24.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> um finanzielleUnterstützung angesucht. Der Geldbetrag würde für die Leitung und Weiterentwicklungdes Chores verwendet. (Im Jahr 2006 wurden € 500,-- genehmigt)Im 1. NTVA <strong>2008</strong> ist diesbezüglich KEIN Betrag veranschlagt und bedeckt.Herr GR Wolfgang Hartl ist grundsätzlich für eine Förderung – merkt aber an, dass dann auchandere Vereine um Subventionen ansuchen werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass Subventionsansuchenjeweils gesondert im Gemeinderat behandelt werden.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge eine Förderung in Höhe von € 400,-- für den <strong>Wolfsthal</strong>er Gesangsverein„Donaustimmen“ genehmigen. Die Bedeckung möge durch Mehreinnahmenbei der Aufschließungsabgabe erfolgen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 05 - ENDE ***************************zu TOP 06:Genehmigung des Voranschlages und der Haushaltssatzung für das Jahr2009 sowie des mittelfristigen Finanzplanes 2009 – 2012.Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2009 lag vom 17. November <strong>2008</strong> bis 1. <strong>Dezember</strong><strong>2008</strong> im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine schriftlichenErinnerungen eingebracht.Eine komplette Kopie des Voranschlages (VA) 2009 wurde den drei Klubsprechern sowie demObmann des Prüfungsausschusses mit Beginn der Auflagefrist gemäß § 73 NÖ GO 1973,LGBl. 1000-13, zugestellt.Gebührenerhöhungen sind im Voranschlag 2009 bei der Kanalbenützungsgebühr vorgesehenund bereits veranschlagt (+ 10 % ab 1. Juli 2009).Der Kassenverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinden verpflichtet sind, landesweisedurch ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis („Null-Defizit“) zum gesamtstaatlichenKonsolidierungspfad beizutragen. Bei Nichterreichen dieses Zieles können Sanktionszahlungendrohen, die zu Abzügen von den Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile führen würden.Es sind daher alle niederösterreichischen Gemeinden gefordert, ein ausgeglichenes Haushaltsergebniszu erbringen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 8Im mittelfristigen Finanzplan 2009 – 2012 ergeben sich folgende Maastricht-Ergebnisse:Jahr 2009 - € 273.700,--Jahr 2010 - € 16.800,--Jahr 2011 - € 16.800,--Jahr 2012 - € 16.800,--Der Kassenverwalter bringt dem Gemeinderat folgende Aufstellung über Mehrausgaben bzw.Mindereinnahmen von Landesgeldern zur Kenntnis:Ausgaben:Bezeichnung 1. NTVA <strong>2008</strong> VA 2009 SaldoSH-Umlage 61.500 68.200 + 6.700Jugendwohlfahrtsumlage 8.200 8.500 + 300NÖKAS-Umlage 108.900 114.600 + 5.700Berufsschulerhaltungsbeitrag 5.400 3.200 - 2.200Mehrausgaben <strong>2008</strong> + 10.400Einnahmen:Bezeichnung 1. NTVA <strong>2008</strong> VA 2009 SaldoAufstockungsbetrag 25.300 27.300 + 2.000Getränkesteuerausgleich 8.600 8.900 + 300Werbesteuerausgleich 3.900 4.000 + 100Ertr.ant. nach abg. Bev. Schl. 424.600 454.100 + 29.500Bedarfszuw. für OH 0,00 1.300 + 1.300Mehreinnahmen <strong>2008</strong> + 33.200Die o.a. Zahlen basieren auf der Einwohnerzahl per 1.1. <strong>2008</strong> (= 784). Da der maßgeblicheStichtag der 31.10. <strong>2008</strong> (Einwohnerzahl = 796) ist, sind Änderungen sowohl bei Ausgaben alsauch Einnahmen als wahrscheinlich anzusehen.Auf Grund der höheren Einwohnerzahl liegt die Gemeinde finanzmäßig wieder unter dem Landesdurchschnitt.Wenn die ausschließlichen Gemeindeabgaben nicht übermäßig steigen, solltemittelfristig die BZ I ansteigen.Nach Durchrechnung des VA ergibt sich eine negative Finanzspitze von rund € 70.000,--(<strong>2008</strong> = € 16.000,--), d.h. im hoheitsrechtlichen Bereich kann keine Darlehensaufnahme erfolgen(Ausnahme: geförderte Darlehensaufnahme für KDGT-Neubau). Die Erhöhung der negativenFinanzspitze ist u.a. auf die erhöhten laufenden Kosten beim KDGT zurückzuführen(z.B. Personal, Betriebskosten, etc.).Bei der Übermittlung des VA 2009 ist im Begleitschreiben auf die Erhöhung der Gebühren undAbgaben mit Wirksamkeit vom 1.1. 2009 hinzuweisen.Zur besseren Übersicht ist die Vorfinanzierung (Rund € 18.000,--) für die FF zum Ankaufeines MTF unter gegebene Darlehen ersichtlich zu machen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 9Auf Grund der Budgetberatung am 3.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> durch das Amt der NÖ LR, Abt. IVW3, wurdeempfohlen, für den MFP folgende Steigerungen zu berücksichtigen:Ausgaben:NÖKAS-Umlage Steigerung von jeweils 9,0 % für 2010 bis 2012SH-Umlage Steigerung von jeweils 12,0 % für 2010 bis 2012Jugendwohlfahrtsumlage Steigerung von jeweils 4,5 % für 2010 bis 2012Einnahmen:Ertragsanteile keine jährliche Steigerung für 2010 bis 2012Bedarfszuweisung für OH kann etwas höher angesetzt werdenBedarfszuweisung für AOH ist höchstens als gleich bleibend zu budgetierena) Ordentlicher Haushalt 2009 mit den Gruppensummen 0 - 9:Einnahmen € 1.609.700Ausgaben € 1.043.300Zuführung an den außerordentlichen Haushalt € 566.400Der ordentliche Haushalt ist somit ausgeglichen.b) Außerordentlicher Haushalt 2009 mit 10 Vorhaben:Einnahmen € 2.367.400Ausgaben € 2.367.400Der außerordentliche Haushalt ist somit ausgeglichen.GESAMTVORANSCHLAG € 3.977977.100c) Rücklagennachweis zum Voranschlag 2009:Anzahl Stand am 01.01. Zuführung Entnahmen Stand am 31.12.6 842.500 27.000 810.000 59.500d) Wertpapiernachweis zum Voranschlag 2009:BezeichnungRaiffeisen-§14-RentAbfertigungsvorsorgeStand am Zuführung Entnahmen Stand am01.01.31.12.31.000 0,00 0,00 31.000e) Darlehensnachweis zum Voranschlag 2009:AnzahlStand01.01.Zugang Tilgung Zinsen SchuldendienstErsätze NettoaufwandStand31.12.8 2.059.800 260.000 798.700 90.200 888.900 35.800 853.100 1.521.100f) Maastrichtergebnis 2009 = -273.700


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 10Das Ansuchen um Bedarfszuweisung für das Jahr 2009 (Projektförderung) ist bis spätestens31.12. <strong>2008</strong> der Abt. IVW3 vorzulegen.Die wichtigsten Vorhaben im a.o. Haushalt 2009 sind:612 STRASSENBAU Verschwenk Bahnhofstraße bei Kindergartenneubausowie Sonderanlagen (Straßenbeleuchtung)710 GÜTERWEGE Instandhaltung von Güterwegen850 WASSERVERSORGUNG Fertigstellung BA 13 Brunnenanlage, Beschickungsleitung(Doppelleitung), AnbindungsleitungenOrtsnetz, 500 m³ Hochbehälter,Aufbereitungsanlage, AnpassungFernwirkanlage, Planung + Bauaufsicht851 ABWASSERBESEITIGUNG 1. BA Sanierung Obere Gasse, Planung +Bauaufsicht163 FEUERWEHRWESEN Ankauf Mannschaftstransportfahrzeug(MTF)211 VOLKSSCHULE Verputz der Volksschulmauer, Sonnenschutz240 KINDERGARTEN Fertigstellung Kindergartenneubau, Planung+ Bauaufsicht031 RAUMORDNUNG div. Änderungen859 IMMOBILIENVERWERTUNG Tilgung Darlehen und Rückführung zumVorhaben Kindergartenneubau2401 MOBILER KINDERGARTEN ContainermieteAnfragen von Mitgliedern des Gemeinderates:Herr gfGR Walter Hartl teilt mit, dass seine Fraktion dem Voranschlag nicht zustimmen wird.Der im Voranschlag vorgesehene Verkauf von Ackerland in Höhe von EUR 480.000,-- sollteüberdacht werden und vielleicht findet man andere Finanzierungsmöglichkeiten. Mit dem Verkaufvon Gemeindeflächen sollte auf Rücksicht späterer Generationen sorgfältig umgegangenwerden.Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass der Ackerverkauf als letzter Ausweg für die Finanzierungdes Kindergartenneubaues gedacht ist. Der Verkauf des Steinbruches an Herrn Leithner istnoch nicht ausdiskutiert und ein eventueller Grundverkauf an Herrn Prochazka für die Erweiterungder Biogasanlage steht vielleicht auch noch zur Diskussion. Sollten diese Verkäufe positivabgeschlossen werden, wäre kein weiterer Verkauf von Ackerland notwendig, da die restlicheFinanzierung laut Voranschlag 2009 mit 1 oder 2 Bauplätzen gesichert wäre.Herr gfGR Walter Hartl weist weiters hin, dass der Grundverkauf laut VRV (Voranschlag undRechnungsabschluss-Verordnung) im außerordentlichen Haushalt veranschlagt gehört und nichtim ordentlichen Haushalt. Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass bei der Budgetberatung dieseVorgangsweise mit der NÖ Landesregierung so abgesprochen wurde.Weiters stellt Herr gfGR Walter Hartl fest, dass der mittelfristige Finanzplan, welcher jetzt beschlossenwird, vorher nicht zur Einsicht auflag und auch nicht besprochen wurde.Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass eine Auflage des mittelfristigen Finanzplanes lt. VRVnicht erforderlich ist.Herr GR Karl Krammer möchte festhalten, dass man sich nicht gegen den Verkauf des Steinbruchesan Herrn Leithner stellt, sondern gegen die Konditionen. Es sollte daher eine Nachbesserungder Kaufoption von Herrn Leithner erfolgen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 11ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge den Voranschlag in der vorliegenden Form samt der Haushaltssatzungfür das Jahr 2009 sowie den mittelfristigen Finanzplan 2009 – 2012 genehmigen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.Der Haushaltsbeschluss lautet:Der Gemeinderat fasst aufgrund der §§ 35, 72 und 73 derNÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 – 13,für das Rechnungsjahr 2 0 0 9 folgenden1) VORANSCHLAG 2 0 0 9Als Grundlage für die Gebarung des Gemeindehaushaltes im Rechnungsjahr 2009 werden dieim beigeschlossenen Voranschlag einzelnen Bruttoausgaben und Bruttoeinnahmen festgesetzt.Die Zusammenfassung der im Voranschlag 2009 festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergebenfolgende Schlusssummen:1. ORDENTLICHER HAUSHALT:• Ausgaben € 1.609.700• Einnahmen € 1.609.700Der ordentliche Haushalt ist somit ausgeglichen.2. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:• Ausgaben € 2.367.400• Einnahmen € 2.367.400Der außerordentliche Haushalt ist somit ausgeglichen.GESAMTVORANSCHLAG € 3.977.1002) HEBESÄTZEDie Hebesätze für Gemeindesteuern, Abgaben, Gebühren und Entgelte werden im Rechnungsjahr2009 wie folgt festgesetzt:A) GEMEINDESTEUERN:• Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)500 v.H. der Basis• Grundsteuer B von Grundstücken500 v.H. der Basis• Kommunalsteuer3 v.H. der Basis• Hundeabgabe: Verordnung vom 20.2. 2003a) Nutzhunde € 6,50b) alle übrigen Hunde € 20,--c) Hundemarkenersatz € 2,65• Lustbarkeitsabgabe Verordnung vom 13.12. 1992• Gebrauchsabgabe Verordnung vom 27.4. 2006, TOP 4•


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 12• Aufschließungsbeitrag Verordnung vom 13.12. 2007(Einheitssatz € 430,--)B) GEBÜHREN:• Wasserversorgungsgebühren• Abwasserentsorgungsgebühren• Friedhofsgebühren• OrtstaxenC) SONSTIGE ABGABEN:• Bundesverwaltungsabgaben• GemeindeverwaltungsabgabenD) PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE:• Ausweise für das Freizeitzentrum Berg• Miete für das Musikheim <strong>Wolfsthal</strong>• Kostenersatz für zusätzl. Friedhofsarbeiten• Holzverkaufspreise bei Selbstschlägerung• Kindergartenbastelbeitrag• Kostenbeitrag für ortsfremde Kinder (Kdgt.)• Ackerpacht für Gemeindegrundstücke• Kostenersatz für Kopienherstellung• Kostenersatz für Bauschuttübernahme• Standgeld für abgestellte Unfallfahrzeuge• Kostenbeitrag für PKW-Entsorgung• Kostenbeitrag für Kindergartenessen• Kostenbeitrag für WerbeeinschaltungenLt. Wassergebührenordnungvom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong>, TOP 04(Wasserbezug € 1,60/m³ sowieAnschluss € 8,00/m²)Lt. Kanalgebührenordnungvom 23.10. <strong>2008</strong>, TOP 05(Benützung € 1,82/m² sowieAnschluss € 12,00/m²)Lt. Friedhofsgebührenordnungvom 23.10. <strong>2008</strong>, TOP 07Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 18.10. 2001, TOP 13Lt. Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz- AVO<strong>KB</strong>GBl.Nr. 18/1975 i.d.g.F.Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz,LGBl. 3800-5Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 20.2. 2003, TOP 07Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 12.<strong>11.</strong> 1997, TOP 10Lt. Gemeinderatsbeschlussvom <strong>11.</strong>2. 1999, TOP 07Lt. Gemeinderatsbeschlussvom <strong>11.</strong>2. 1999, TOP 12Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 21.4. 2004, TOP 13Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 29.9. 2005, TOP 19Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 19.4. 2001, TOP 04Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 29.9. 2005, TOP 04Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 13.12. 2001, TOP 10Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 19.9. 2002, TOP 08Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 20.2. 2003, TOP 06Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 3.3. <strong>2008</strong>, TOP 06Lt. Gemeinderatsbeschlussvom 22.2. 2007, TOP 09


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 133) KASSENKREDITZur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes kann die Gemeinde gemäߧ 70 NÖ GO 1973, LGBl. 1000 –13 einen Kassenkredit in der Höhe von€ 72.672,83in Anspruch nehmen (Dieser darf ein Zehntel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichenHaushaltes nicht überschreiten).4) DARLEHENDer Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bezahlung von Ausgaben des außerordentlichenHaushaltes aufgenommen und in Anspruch genommen werden müssen, wird mit€ 260.000,0.000,--festgelegt. Die Darlehen dürfen nur nach erfolgter aufsichtsbehördlicher Einzelgenehmigungaufgenommen und ausschließlich für die im außerordentlichen Voranschlag angegebeneZwecke verwendet werden. Die Darlehen dürfen nur insoweit und nicht eher in Anspruch genommenwerden, als dies zur wirtschaftlichen und sparsamen Durchführung der veranschlagtenAO. Vorhaben notwendig ist.5) DIENSTPOSTENPLANDie Besetzung der erforderlichen Dienstposten für voll- und teilzeitbeschäftigte Bedienstetedarf ebenso wie die Besoldung der Bediensteten nur nach dem beigeschlossenen Dienstpostenplanerfolgen. Bei der Erstellung des Dienstpostenplanes wurde das Einvernehmen mit der Personalvertretungangestrebt.6) AUSSERORDENTLICHE VORHABENMit der Durchführung der außerordentlichen Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn dieFinanzierung derselben gesichert ist.7) RÜCKLAGENENTNAHMENDer Gesamtbetrag der Rücklagen, die zur Bezahlung von Ausgaben im ordentlichen undaußerordentlichen Haushalt zugeführt werden, beträgt€ 810.000,00,--8) EINNAHMEN- und AUSGABENANSÄTZEDie genaueste Einhaltung des Voranschlages wird angeordnet. Überschreitungen der einzelnenKredite sind nur nach Beschlussfassung eines weiteren Nachtragsvoranschlages oder nach besondererBewilligung des Gemeinderates möglich. Die Verwendung der für Sachausgaben bewilligtenKredite für die Personalerfordernisse oder umgekehrt ist nicht gestattet.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 149) MITTELFRISTIGER FINANZPLAN 2009 - 2012Gemäß § 72 NÖ GO 1973, LGBl. 1000-13, wird der mittelfristige Finanzplan (MFP) für dieJahre 2009 – 2012 als Beilage zum Voranschlag 2009 beigelegt.Der MFP enthält einen Schuldennachweis, eine grafische Darstellung des Maastricht-Ergebnisses,einen Vergleich der Maastricht-Ergebnisse sowie einen Voranschlagsquerschnitt für dieJahre 2009 bis 2012.Im mittelfristigen Finanzplan 2009 – 2012 ergeben sich folgende Maastricht-Ergebnisse:Jahr 2009 - € 273.700,--Jahr 2010 - € 16.800,--Jahr 2011 - € 16.800,--Jahr 2012 - € 16.800,--Die Arten der finanziellen Ziele, die der MFP zu enthalten hat, werden durch Verordnung derLandesregierung entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und denGemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden(Österreichischer Stabilitätspakt) geregelt.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – Mehrheitsbeschluss (7 : 5).Die geschäftsführenden Gemeinderäte Walter Hartl und Ernst Goldschmidt sowie die GemeinderäteWolfgang Hartl, Harald Hauk und Karl Krammer enthielten sich der Stimme.********************** TOP 06 - ENDE ***************************zu TOP 07:Gemdat NÖ; Auftragserteilung zum Austausch der Hardware.Da die dzt. vorhandene Hardware – Anschaffung 2003 bzw. 2004 – bereits überlastet ist, wurdefür den Austausch vom Server und 3 Arbeitsplätzen folgendes Angebot von der Gemdat NÖeingeholt. Ein zweites Angebot wurde nicht eingeholt, da Hard- und Software aus einer Handsein sollte.Hardware(Server mit Streamer, 4096 MB RAM, 3 x 146 GB Festplatte, 3 Stk. HP MiniTower, 4096 MB RAM, 160 GB Festplatte, 3 Stk. 19“ TFT-Bildschirme, 1interner DVD-Brenner)Systemsoftware für Server(MS-Windows 2003 SB Server Premium, Symantec Backup Exec 12dSicherungssoftware)Software für Arbeitsplätze(3 Lizenzen MS-Office Professional Plus 2007, 1 Lizenz KIM Duplexdruck fürVA und RA, Upgrade auf GeoOffice Express und KIM Verfahren GRDTSK)Installation(Vorinstallation Server und Arbeitsplätze, Einrichten Betriebssystem, EinbauServerkomponenten inkl. Transport)Datenkommunikation(HP Switsch Pro Curve 1800 mit 24 Anschlüssen, Zyxel Router Zywall USG100)€ 5.323,--€ 1.182,--€ 2.411,--€ 1.433,50€ 803,--Summe exkl. 20 % MWSt. € <strong>11.</strong>152,50


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 15Weitere Kosten:Installationsaufwand vor Ort wird nach tatsächlichem Aufwand mit € 109,--/Stunde verrechnet.Schulung:Upgrade auf GEOOffice Express € 109,--/Stunde nach tatsächlichem AufwandKurs K.I.M. Verfahren/Grundstücksverwaltung € 204,--/PersonSoftware Wartung: € 12,18 pro Monat für KIM VerfahrenFernwartung Server: € 9,00/MonatDie vorhandene Notstromversorgung für den Server ist ausreichend und muss nicht ausgetauschtwerden. Eventuell sollte auch für die beiden anderen Arbeitsplätze ein interner DVD-Brenner zum Stückpreis von € 31,-- exkl. 20 % MWSt. eingebaut werden.Im Voranschlag 2009 sind unter 1/010 – 042 € 10.000,-- für Hard- und Software veranschlagtund bedeckt. Für den betrieblichen Anteil ist die Gemeinde zu 35 % vorsteuerabzugsberechtigt.Laut Kassenverwalter ist der Austausch der Hardware für Ende Februar/Anfang März 2009 geplant.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge den Auftrag für den Ankauf von Hard- und Software an dieGemdat NÖ laut Angebot vom 13.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> in der Höhe von € <strong>11.</strong>152,50 exkl. 20 % MWSt.zuzüglich Installationsaufwand vor Ort, Software Wartung für KIM Verfahren undFernwartung des Servers genehmigen. Bei zwei Arbeitsplätzen möge zusätzlich noch eininterner DVD-Brenner zum Stückpreis von € 31,-- zuzüglich 20 % MWSt. eingebaut werden.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 07 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 16zu TOP 08:Grundsatzbeschluss für die Übernahme der Fahrtkosten für Aktivitäten derVolksschule.Der Vorsitzende bezieht sich auf die bisher jährlichen Beschlüsse für die Übernahme der Fahrtkostenfür die Aktivitäten der Volksschule (Schwimmkurs etc.). In der letzten Sitzung derSchulgemeinde wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung beschlossen, dass nunmehrein (je in <strong>Wolfsthal</strong> und in Berg) Grundsatzbeschluss des Gemeinderates für die Übernahme derAutobuskosten für die Aktivitäten gefasst werden soll.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Wie bereits seit mehreren Jahren gehandhabt, möge der Gemeinderat nunmehr ausGründen der Verwaltungsvereinfachung folgenden Grundsatzbeschluss für die Übernahmeder Fahrtkosten für Aktivitäten der Volksschule fassen:a) Zu den jährlichen 8 Fahrten der Schwimmkurse wird ein 50%iger Zuschuss geleistet.b) Weiters werden für die Schwimmmeisterschaft (im Anschluss an den Schwimmkurs) diegesamten Fahrtkosten übernommen.c) Bei einer allfälligen Teilnahme der Schule an den Bewerben: Safety Tour (Zivilschutzverband)und/oder Mike Cup (Fußballmeisterschaft) und ähnlicher Aktivitäten werden ebenfallsdie gesamten Fahrtkosten übernommen.Zwischen den Gemeinden <strong>Wolfsthal</strong> und Berg erfolgt eine Aufteilung der Fahrtkostenbei a) und b): analog der Gesamtschüleranzahl undbei c):analog der betroffenen Schüleranzahl.Der Grundsatzbeschluss gilt bis auf weiteres.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 08 - ENDE ***************************zu TOP 09:Grundsatzbeschluss für Standort Polytechnische Schule Bruck.Im Schreiben vom 12.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> ergeht seitens des Gemeindeverbandes der Volkspartei und desVerbandes Sozialdemokratischer Gemeindevertreter das Ersuchen bzw. die Empfehlung, in dernächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> des Jahres <strong>2008</strong> einen Grundsatzbeschluss zu beraten und wiefolgt herbeizuführen:1) Die Polytechnische Schule Bruck/Leitha soll erneuert werden.2) Als Standort soll eine Aufstockung des Hauptschulgebäudes erfolgen.3) Die Finanzierungsaufteilung der Investitionskosten auf die Schulgemeinden sollentsprechend der gesetzlichen Regelung erfolgen.Die gefassten Beschlüsse mögen an den jeweiligen GVV-Vorsitzenden übermittelt werden.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 17Begründung:Sowohl im Schulausschuss der Polytechnischen Schule Bruck/Leitha als in den Sitzungen derGemeindevertreterverbände wurde die Thematik um die Erneuerung der PolytechnischenSchule jahrelang diskutiert. Obwohl mehrere Standortvarianten und Berechnungen vorlagen,konnte man sich bisher zu keinem konkreten Ergebnis hinsichtlich Standort und Vorgangsweiseeinigen. Die Erforderlichkeit einer Erneuerung des Schulgebäudes wurde in allen Besprechungenfestgestellt und auch als notwendig gesehen.Beide Vorsitzende der Bezirksgemeindevertreterverbände, Bgm. Johann Köck, ÖVP und Bgm.Georg Hartl, SPÖ, haben sich bereit erklärt, gemeinsam mit den Schulgemeinden eine Grundsatzentscheidungherbeizuführen um eine zielführende und effiziente weitere Vorgangsweiseim Interesse der Kinder, aber auch der Gemeinden und um die Wirtschaftlichkeit des Projekteszu gewährleisten.Ziel der Grundsatzentscheidung: a) Notwendigkeit der Errichtung einer neuen Schuleb) Standortfragec) Finanzierungsschlüssel der ErrichtungskostenNach Abklärung dieser Grundsatzfragen werden die Entscheidungen dem Hauptschulausschusszur weiteren Durchführung übermittelt.Von den vorliegenden und geprüften Varianten:1) Aufstockung des Hauptschulgebäudes (Vorbehaltlich der Zustimmung der HS-Gemeinden)2) Sanierung und Umbau Rathaus Bruck3) Neubau auf der grünen Wiesewurde die Variante 1 mit geschätzten Gesamtkosten, Stand 2006: von rd. € 5.319.880,-- als diezukunftsorientierteste und wirtschaftlichste Lösung gesehen und prognostiziert.Die Investitionskosten sollen entsprechend des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels auf dieSchulgemeinden aufgeteilt werden. Die Art der Finanzierung (Leasing, Darlehen udgl.) mussnach dem Grundsatzentscheid im Zuge der weiteren Planung durch den Schulausschuss festgelegtwerden.Durch die Hauptschulgemeinden als Eigentümer des Gebäudes wird ebenfalls noch im Jahre<strong>2008</strong> eine Entscheidung getroffen, wobei positive Zustimmung im Hauptschulausschuss signalisiertwurde.Auch der polytechnische Schulausschuss gab in seiner Sitzung am 4.<strong>11.</strong> <strong>2008</strong> die Empfehlungan die Schulgemeinden ab, einen positiven Beschluss im obigen Sinne zu treffen.Mit der Gemeinde Bruckneudorf, welche ebenfalls Kinder in die polytechnische Schule entsendet,werden dzt. Gespräche über die Mitfinanzierung geführt.In der Beilage wird eine Musterberechnung der Schulabteilung über die Aufteilung der Investitionskostenübermittelt, wobei drei Varianten an Gesamtkosten angenommen wurden.a) € 5.000.000,-- (<strong>Wolfsthal</strong> € 80.703,--)b) € 6.000.000,-- (<strong>Wolfsthal</strong> € 96.844,--)c) € 7.000.000,-- (<strong>Wolfsthal</strong> € 112.984,--)


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 18Aus den Tabellen sind die jeweiligen Gesamtkosten pro Gemeinde ersichtlich und ist eine Lösungmit der Gemeinde Bruckneudorf noch nicht berücksichtigt.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge folgenden Grundsatzbeschluss für den Standort Poly Bruck fassen:1. Die Polytechnische Schule Bruck/Leitha soll erneuert werden.2. Als Standort soll eine Aufstockung des Hauptschulgebäudes erfolgen.3. Die Finanzierungsaufteilung der Investitionskosten auf die Schulgemeinden sollentsprechend der gesetzlichen Regelung erfolgen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 09 - ENDE ***************************zu TOP 10:Abänderung des digitalen Flächenwidmungsplanes.Der Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes für das Gemeindegebiet <strong>Wolfsthal</strong> lag aufdie Dauer von 6 Wochen und zwar vom 15. September <strong>2008</strong> bis einschließlich 27. Oktober<strong>2008</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf.Die Kundmachung über die Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms wurde denNachbargemeinden Hainburg, Hundheim und Berg übermittelt. Die betroffenen Grundstückseigentümerund Anrainer der von der Umwidmung betroffenen Grundstücke wurden gem.§ 21 Abs. 6 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl 8000, nachweislich verständigt.Weiters wurde die Kundmachung an der Amtstafel ausgehängt und auch in der Gemeindezeitungkundgemacht.Am 16.10. <strong>2008</strong> fand mit den betroffenen Grundeigentümern (Bereich Waldweg-Edelhofgasse)eine Besprechung über die geplante Infrastruktur statt, dabei sprach man sich gegen ein Verkehrskonzeptfür dieses Gebiet aus. Über diese Besprechung liegt auch ein Protokoll auf. Vonden Grundeigentümern Herrn Mag. Lejolle Theodor, Familie Eisenbarth Franz und Edeltraudund Niefergall Anna wurde auch darüber eine schriftliche Stellungnahme innerhalb der Auflagefristzur geplanten Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms abgegeben.Am 23. Oktober <strong>2008</strong> fand mit den Sachverständigen der NÖ Landesregierung, Abt. RU1 sowieRU2 und den örtlichen Raumplanern eine Abschlussbesprechung statt, wobei nochmals dieeinzelnen Änderungspunkte durchdiskutiert wurden und auch die Anliegen der Grundeigentümerdie von der geplanten Änderung vorgebracht und diskutiert wurde.Die Niederschrift über diese Besprechung lag im Sitzungsordner zur Einsichtnahme auf.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 19Folgende Abänderungen wurden dabei festgelegt:Punkt 1:Da es bei den betroffenen Grundeigentümern zu keiner Einigung kam, soll daher lediglich einBaulandstreifen im Norden der Aufschließungszone 3 und 4 (Grundstück Niefergall Gottfried)auf Bauland-Wohngebiet umgewidmet und durch eine Stichstraße „Feldgasse“ erschlossen werden.Südlich dieser Stichstraße werden die Eintragungen des rechtsgültigen Flächenwidmungsplanesin den Beschlussplan vorläufig übernommen. Eine Neuaufteilung der verbleibendenAufschließungszonen sowie die Bindung an gemeinsame Bebauungs-, Parzellierungs- und Erschließungskonzeptesollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.Aufrecht bleibt die im Auflagenentwurf vom Norden in das Gebiet hereinführende Verkehrsflächebis zu jener am Südrand des neuen Bauland vorbeiführenden Verkehrsfläche (GrundstückKoltschik), welche dem angrenzenden Bauland zugeschlagen werden soll.Punkt 2:Bleibt wie im Auflagenentwurf unverändert.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong> beschließt in seiner Sitzung - nach Erörterung dereingelangten Stellungnahmen - folgendeVERORDNUNG§ 1 Auf Grund des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 idgF.,wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass die PlandarstellungPl. Nr. R-0603/01/B/Bl1 durch die Neudarstellung Pl. Nr. R-0603/02/B/Bl1,erstellt vom Ingenieurkonsulentenbüro ,,die Landschaftsplaner.at, Ziviltechnikergesellschaftm.b.H.“) ersetzt wird und die Widmungsarten entsprechend den Änderungspunkten1 und 2 festgelegt sowie Kenntlichmachungen eingetragen werden.§ 2 Die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegtim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.§ 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung undnach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigenKundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 10 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 20zu TOP 11:Verordnung zur Erstellung eines Teil-Bebauungsplanes für die GrundstückeNr. 112/3 und 110/2 am Sportplatzweg.Der Entwurf des beabsichtigten Teilbebauungsplanes für die Grundstück 110/2 und 112/3 amSportplatzweg lag für die Dauer von 6 Wochen und zwar vom 15. September <strong>2008</strong> bis einschließlich27. Oktober <strong>2008</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf.Die betroffenen Grundstückeigentümer - Genossenschaft WIEN-SÜD und Familie Maierl –wurden gem. NÖ BauO. 1996 nachweislich verständigt.Am 23. Oktober <strong>2008</strong> fand mit den Sachverständigen der NÖ Landesregierung, Abt. RU1 sowieRU2 und den örtlichen Raumplanern eine Abschlussbesprechung statt, wobei nochmals dieeinzelnen Änderungspunkte durchdiskutiert wurden.Während der Auflagefrist wurde von der Bau- u. Wohnungsgenossenschaft Wien-Süd dazu eineStellungnahme, welche am 27.10. <strong>2008</strong> fristgerecht eingelangt ist, abgegeben. Aufgrund dervorliegenden Stellungnahme wurde mit Herrn Anderle von WIEN-SÜD nochmals über die vorgesehenBegrenzungen (Gebäudehöhe und bebaute Fläche) Kontakt aufgenommen und dabeieine Einigung bei der Gebäudehöhe von 6,00 m getroffen. Die verbaute Fläche von 250 m²,welche sich nur für Hauptgebäude bezieht, bleibt weiter aufrecht.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong> beschließt in seiner Sitzung - nach Erörterung dereingelangten Stellungnahmen – folgendeVERORDNUNG§ 1Entsprechend den §§ 68-72 der NÖ Bauordnung 1996 idgF wird hiermit für den Bereich„Sportplatzweg“, auf den Parzellen 110/2 und 112/3 ein Teilbebauungsplan erlassen.§ 2Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächenist dieser Verordnung und der von der „die Landschaftsplaner.at ZiviltechnikergesellschaftmbH.“, 2460 Bruck/Leitha, unter Plan Nr. R-0603/03/BPL/B verfassten, aus 1 Blatt bestehendenund mit einem Hinweis auf die Verordnung versehenen Plandarstellung zu entnehmen.ABSCHNITT 1BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN§ 3Bauplatzausnutzung und BaukörpergestaltungDie zulässige Bebauung beschränkt sich bei Hauptgebäuden auf eine Grundrissfläche mit max.250 m² bei einer straßenseitigen Gebäudelänge von max. 15 m, sofern nicht bereits andere Einschränkungenvon Bebauungsdichte, Seitenabstände, etc. die maximale Grundrissfläche bestimmen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 21ABSCHNITT 2VERFAHRENSBESTIMMUNGEN§ 4Allgemeine EinsichtnahmeDie Plandarstellungen und die Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf dieseVerordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> während der Amtsstunden zurallgemeinen Einsicht auf.§ 5SchlussbestimmungDiese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Tag der zweiwöchigenKundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 11 - ENDE ***************************zu TOP 12:Verordnung zur Erstellung eines Teil-Bebauungsplanes für die Feldgasse.Der Entwurf des beabsichtigten Teilbebauungsplanes für die Grundstücke 1150/1 bis 1150/10in der Feldgasse lag für die Dauer von 6 Wochen und zwar vom 15. September <strong>2008</strong> bis einschließlich27. Oktober <strong>2008</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundstückseigentümerwurden gem. NÖ BauO. 1996 nachweislich verständigt.Am 23. Oktober <strong>2008</strong> fand mit den Sachverständigen der NÖ Landesregierung, Abt. RU1 sowieRU2 und den örtlichen Raumplanern eine Abschlussbesprechung statt, wobei nochmals dieeinzelnen Änderungspunkte durchdiskutiert wurden.Während der Auflagefrist wurde keine Stellungnahme dazu abgegeben.Da es sich hier um Grundflächen handelt, die bei der jetzigen Flächenwidmungsplanänderungumgewidmet werden, kann die Verordnung zum Teilbebauungsplan „Feldgasse“ erst nachRechtskraft des vorhin beschlossenen Flächenwidmungsplanes an der Amtstafel kundgemachtwerden.ANTRAG DES GEMEINDEVORSTANDES:Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wolfsthal</strong> beschließt in seiner Sitzung - nach Erörterung der eingelangtenStellungnahmen – folgendeVERORDNUNG§ 1Entsprechend den §§ 68-72 der NÖ Bauordnung 1996 idgF wird hiermit für den Bereich„Feldgasse“ auf den Parzellen 1150/1, 1150/2, 1150/3, 1150/4, 1150/5, 1150/6, 1150/7,1150/8, 1150/9 und 1150/10 ein Teilbebauungsplan erlassen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 22§ 2Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächenist dieser Verordnung und der von der „die Landschaftsplaner.at ZiviltechnikergesellschaftmbH.“, 2460 Bruck/Leitha, unter Plan Nr. R-0603/02/BPL/B verfassten, aus 1 Blatt bestehendenund mit einem Hinweis auf die Verordnung versehenen Plandarstellung zu entnehmen.ABSCHNITT 1BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN§ 3Gestaltung von EinfriedungenDie Gesamthöhe von Einfriedungen darf 1,50 m im Mittel nicht übersteigen. Sockel dürfenmaximal 60 cm hoch errichtet werden.Die Einfriedungen dürfen nicht vollflächig ausgebildet werden.§ 4Harmonische Gestaltung der BauwerkeDie Dachstruktur von Neubauten, Zu- oder Umbauten hat sich der vorhandenen Struktur derDachlandschaft der Umgebung harmonisch einzufügen.Alle Schauseiten von Bauwerkfronten sind harmonisch zu gestalten und zu gliedern.ABSCHNITT 2VERFAHRENSBESTIMMUNGEN§ 5Allgemeine EinsichtnahmeDie Plandarstellungen und die Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf dieseVerordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> während der Amtsstunden zurallgemeinen Einsicht auf.§ 6SchlussbestimmungDiese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Tag der zweiwöchigenKundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Gemeindevorstandes zu.ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – einstimmiger Beschluss.********************** TOP 12 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 23zu TOP 13:Finanzierung des Kindergartenneubaues.Herr gfGR Walter Hartl hat vor Beginn der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> folgenden Dringlichkeitsantrageingebracht:In obgenannter Angelegenheit wird beantragt, dass für die Finanzierung des Kindergartenseine Zwischenfinanzierung durch Aufnahme eines geförderten Kredites für den Kindergartenneubauanzustreben ist. Die Rückzahlung dieses Kredites soll großteils mit den Einnahmen derVerpachtung der Gemeindeäcker finanziert werden. Diese müssten dazu den Marktpreisen angepasstwerden, um den größtmöglichen Ertrag daraus zu erwirtschaften. Eine weitere Bedeckungwäre auch durch den Verkauf von Betriebsgrundstücken anzustreben. Diese müsstenaber in einem passenden Zeitrahmen umfangreich ausgeschrieben werden.DISSKUSSION:Herr gfGR Walter Hartl schlägt vor, dass der Kindergartenneubau über einen geförderten Kreditfinanziert werden soll und der Verkauf von Ackerflächen der letzte Ausweg sein sollte. DieKreditrückzahlung soll über die Einnahmen des Ackerpachtes – welcher angehoben werdensollte - erfolgen. Das Grundstück, welches Herr Prochazka für die Erweiterung der Biogasanlageerwerben möchte, sollte nicht so schnell verkauft werden, sondern ausgeschrieben werden,um Firmen zu finden, welche auch eine entsprechende Kommunalsteuer der Gemeinde bringen.Der Bürgermeister fragt Herrn gfGR Hartl, welche Ackerpachthöhe angemessen erscheint?Herr gfGR Walter Hartl erwidert, der Marktpreis ist, was ein jeder bereit ist dafür zu bezahlen.Der Bürgermeister erwidert dazu, dass es bei geförderten landwirtschaftlichen Flächen aufgrundder neuen Förderbestimmungen schwierig ist, den Ackerpacht anzuheben oder auch an anderePächter zu übergeben, da nur der Bewirtschafter über die Förderung verfügt. Der Ackerpachtmüsste immens hoch angehoben werden und da könnte nur ein Teil der Kreditraten abgedecktwerden. Das Land NÖ wird auch keinen zusätzlichen Kredit aufgrund der negativen Finanzspitzegenehmigen. Eine Bedeckung eines zusätzlichen Kredites aus jetziger Sicht ist nicht möglich.Der Verkauf von Betriebsgrundstücken ist nicht so einfach, es gab schon einige Bemühungen,Einkaufszentren nach <strong>Wolfsthal</strong> zu bekommen, aber es scheiterte immer aufgrund des NÖRaumordnungsgesetzes.Nach erfolgter langer Diskussion wird folgender Antrag gestellt.ANTRAG des GESCHÄFTSF. GEMEINDERAT WALTER HARTL:Der Gemeinderat möge dem eingebrachten Dringlichkeitsantrag, der vollinhaltlich demGemeinderat vorgebracht wurde, zustimmen.BESCHLUSSFASSUNG:Der Gemeinderat stimmt den Antrag des geschäftsf. Gemeinderat Walter Hartl NICHT zuABSTIMMUNGSERGEBNIS: Offene Abstimmung – mehrheitlich abgelehnt (5 : 7).Bürgermeister Gerhard Schödinger, Vizebürgermeister Michael Haberler, gfGR FlorianSandrießer sowie die GR Wilfried Knaus, Christoph Kollmann, Tatjana Krammer und ErwinLeithner enthielten sich der Stimme.********************** TOP 13 - ENDE ***************************


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 24ANFRAGEN VON MITGLIEDERN DES GEMEINDERATES.• Herr GR Wolfgang Hartl fragt an, ob es für den Vorbau auf der Hauptstraße Nr. 60 eine Baubewilligunggibt.q Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für den Vorbau eine Baubewilligung vorliegt.• Herr gfGR Walter Hartl erkundigt sich über den stattgefundenen Ausflug nach Brüssel.q Herr Vizebürgermeister Haberler berichtet, dass alle Bürgermeister vom Bezirk mit demBezirkshauptmann einen Gemeindeausflug nach Brüssel unternommen haben und schildertkurz darüber.• Herr Vizebürgermeister Haberler teilt mit, dass am Dorfplatz laufend die Autos auf denGrasanlagen parken. Sollte das nicht eingestellt werden, wird der Dorferneuerungsverein diePflege des Dorfplatzes einstellen.q Der Vorsitzende hofft auf die Vernunft eines jeden, die Parkmöglichkeiten am Bahnhofund auf der Hauptstraße in Anspruch zu nehmen. Die Verhängung eines Fahrverbotesam Dorfplatz würde nur einen großen Streit hervorrufen. Es wird toleriert, wenn dieFeuerwehr bei Einsatz oder Lieferanten zufahren, aber die Bequemlichkeit einiger solltenicht hingenommen werden.• Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund vieler Anfragen zur Verkehrsberuhigung voraussichtlichzwei Verkehrsbeschränkungen von ihm verordnet werden. Ein Bereich wäre Zollhausstraße,Siedlungsgasse, Waldweg, Weingartenstraße und der zweite Bereich wäre Triftgasse,Schafberggasse, Berggasse.q Frau GR Tatjana Krammer sieht die Verkehrsbeschränkung nicht wirklich ein.JAHRESSCHLUSSBERICHT.Herr Bürgermeister Gerhard Schödinger bedankt sich bei allen Gemeinderäten über die sehrgute und produktive Zusammenarbeit und wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und allesGute für das Jahr 2009.Herr gfGR Florian Sandrießer bedankt sich im Namen der ÖVP bei den Bediensteten für diehervorragende Arbeit und wünscht allen Bediensteten und Gemeinderäten ein frohes Weihnachtsfestund alles Gute für das Jahr 2009.Herr Vizebürgermeister bedankt sich gleichfalls bei allen Gemeindebediensteten für die guteZusammenarbeit und wünscht Allen ein frohes Fest und alles Gute im neuen Jahr.Herr gfGR Walter Hartl dankt im Namen der SPÖ auch allen Anwesenden für die gute Zusammenarbeitund wünscht gleichfalls ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2009.Herr gfGR Ernst Goldschmidt würde sich für das nächste Jahr wieder informelle Sitzungen desGemeindevorstandes wünschen. Der Bürgermeister entschuldigt sich, dass es aufgrund dienstlichenZeitdruckes in letzter Zeit zu keinen Zusammenkünften kam, verspricht aber für dasnächste Jahr wieder die gewohnten Besprechungen weiterzuführen.


GEMEINDERATSPROTOKOLL vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> 25Da sonst nichts mehr vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung unddankt allen Mitgliedern des Gemeinderates für Ihre Mitarbeit.Der Bürgermeister:Die Schriftführer:.......................... ........................Gemeinderat: Gemeinderat: Gemeinderat:....................... ..................... .......................**************************GRP vom <strong>11.</strong>12. <strong>2008</strong> - Ende **************************Je eine nicht genehmigte Protokollausfertigung erhalten:01 SPÖ Klubsprecher gfGR Walter Hartl02 ÖVP Klubsprecher gfGR Florian Sandrießer03 WIR Klubsprecher GR Bernd Degenhart04 für jeden TOP - als Geschäftsaktablage05 Gemeindeamt <strong>Wolfsthal</strong> (Original).Zustellungsnachweis:Abgefertigt, am 19. Jänner 2009Zustellung per E-Mail:Zustellung in Kopie per Boten:GR Bernd DegenhartgfGR Walter Hartl, gfGR Florian Sandrießer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!