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Altersheime der Stadt Zürich Wohnen im Altersheim

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9<br />

Betreuung und Pflege<br />

Es ist den städtischen <strong>Altershe<strong>im</strong>e</strong>n ein wichtiges<br />

Anliegen, dass Sie wenn <strong>im</strong>mer möglich bis zum Tod<br />

in Ihrem He<strong>im</strong> bleiben können. Auch wenn Sie pflegebedürftig<br />

werden. Für die Pflege steht ausgebildetes<br />

Personal zur Verfügung. Betreuungsaufgaben und Unterstützung<br />

werden teilweise auch von freiwilligen Mitarbeitenden<br />

übernommen, mit denen die städtischen<br />

<strong>Altershe<strong>im</strong>e</strong> in klar geregeltem Rahmen zusammenarbeiten.<br />

Regelmässige pflegerische Leistungen sind <strong>im</strong><br />

Pensionspreis nicht inbegriffen. Sie werden zusätzlich<br />

verrechnet.<br />

Ein faires System erfasst die Pflegekosten<br />

Wie viele Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen,<br />

wird mit einem anerkannten und verbreiteten System<br />

ermittelt.<br />

Das betreuende Personal vereinbart <strong>im</strong> Gespräch mit<br />

Ihnen o<strong>der</strong> mit Ihren Angehörigen, welche Pflegeleistungen<br />

nötig sind und wie viele. Bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

und -auswertung werden die beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an den Datenschutz eingehalten.<br />

Mit dem Erfassungssystem werden diese Leistungen<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Pflege- und Kostenstufe zugeordnet.<br />

Dies wird mit Ihnen besprochen und von <strong>der</strong><br />

Leitung Betreuung und Pflege bzw. <strong>der</strong> He<strong>im</strong>leitung<br />

festgelegt. Kann man sich dabei nicht einigen, haben<br />

Sie o<strong>der</strong> Ihre Angehörigen die Möglichkeit, Beschwerde<br />

einzulegen. Die Pflegekosten für die ärztlich verordnete<br />

Pflege erstatten die Krankenkassen zurück.<br />

Ärztliche Hilfe, Verlegung ins Spital<br />

o<strong>der</strong> Pflegezentrum<br />

Es steht Ihnen frei, eine persönliche Ärztin o<strong>der</strong> einen<br />

persönlichen Arzt zu wählen. Auf Wunsch wird auch<br />

ärztliche Hilfe vermittelt. Sie werden nur dann vorübergehend<br />

in ein Spital verlegt, wenn Ärztin o<strong>der</strong> Arzt dies<br />

für notwendig erachten und empfehlen.

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