28.11.2012 Aufrufe

Mit den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung

Mit den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung

Mit den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Thema Unterhaltspflicht<br />

Der Sozialhilfeträger kann, außer <strong>den</strong><br />

geschie<strong>den</strong>en bzw. getrennt leben<strong>den</strong><br />

Ehegatten, nur Verwandte 1. Grades<br />

(Eltern bzw. Kin<strong>der</strong>), für Unterhaltszahlungen<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Schwiegerkin<strong>der</strong> bzw. Enkel können<br />

nicht zum Unterhalt herangezogen<br />

wer<strong>den</strong>. Geschwister sind nach dem<br />

BGB untereinan<strong>der</strong> nicht unterhaltspflichtig.Beim<br />

Einkommen wird ein angemessener<br />

Selbstbehalt von 1.500 €<br />

(bei Ehegatten 2.700 €) plus Aufwendungen<br />

zur eigenen Altersvorsorge<br />

plus 50 Prozent aller Einkünfte, die darüber<br />

liegen, zu Grunde gelegt.<br />

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt<br />

hier nach Zivilrecht. Faustregel: Ein erwachsenes<br />

Kind muss für seine pflegebedürftigen<br />

Eltern nur zahlen, wenn<br />

sein Einkommen <strong>den</strong> angemessenen<br />

Wir freuen uns auf Sie. Die SeniVita Hausleitungen<br />

Wir wünschen uns für unsere SeniVita Pflegeeinrichtungen<br />

erfahrenes und gut ausgebildetes<br />

Pflegepersonal, das uns dabei hilft, steigende und<br />

anspruchsvolle Nachfrage an menschenwürdiger<br />

und qualitativ hochwertiger Pflege zu bedienen.<br />

Neben <strong>der</strong> stationären Pflege bieten wir Tagespflege<br />

und ambulante Versorgung an. <strong>Mit</strong> über 1300<br />

Beschäftigten sowie 13 Standorten bayernweit versorgen<br />

wir <strong>der</strong>zeit 900 Menschen. Darüber hinaus<br />

sind wir sehr daran interessiert unser bestehendes<br />

Personal mit einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement,<br />

einer angenehmen Arbeitsatmosphäre<br />

und einem attraktiven Fortbildungs-, Weiterbildungs-<br />

und Studienangebot in die Zukunft zu begleiten.<br />

<strong>Mit</strong> unseren „Süßen 17“ haben wir uns eine<br />

30<br />

Selbstbehalt übersteigt. Dabei wird<br />

vom übersteigen<strong>den</strong> Betrag nur die<br />

Hälfte in Anspruch genommen.<br />

Schonvermögen bleibt unangetastet<br />

Einige Vermögenswerte sind für das<br />

Sozialamt unantastbar. Dieses Vermögen<br />

nennt man Schonvermögen. Zu<br />

diesem so genannten Schonvermögen<br />

gehört z.B. das eigene, selbst genutzte<br />

Haus.<br />

Doch Vorsicht: Haben die Eltern <strong>den</strong><br />

Kin<strong>der</strong>n das Haus schon geschenkt,<br />

um ihnen später einmal Erbschaftssteuer<br />

zu sparen, kann das Sozialamt<br />

diese Schenkung unter Umstän<strong>den</strong><br />

auch wie<strong>der</strong> rückgängig machen. Denn<br />

wenn die Eltern selbst verarmt sind,<br />

können sie innerhalb von zehn Jahren<br />

die verschenkte Immobilie zurückfor<strong>der</strong>n<br />

– stellvertretend für sie auch das<br />

Sozialamt.<br />

Der Arbeitgeber mit <strong>den</strong> Zukunftsberufen<br />

Vielzahl von Angeboten für unsere <strong>Mit</strong>arbeiterinnen<br />

und <strong>Mit</strong>arbeiter einfallen lassen, z. B. Betriebliche<br />

Altersvorsorge, Kin<strong>der</strong>gartenzuschuss und ggf.<br />

Übernahme von Weiterbildungskosten. Natürlich<br />

bieten wir auch Ausbildungsplätze in <strong>der</strong> Altenpflege.<br />

Wenn Sie mehr über SeniVita als Arbeitgeber<br />

erfahren möchten:<br />

www.senivita-perspektiven.de<br />

SeniVita OHG<br />

Parsifalstr. 31 | 95445 Bayreuth

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!