Nutze Dein Recht (2) - Landesschülervertretung der Gymnasien in ...
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INHALT<br />
Vorwort<br />
Vorspann<br />
Stories aus dem Schulalltag Seite<br />
Abwahl von Lehrkräften 7<br />
Abwahl e<strong>in</strong>es Schülervertreters 7<br />
Anzahl <strong>der</strong> Arbeiten 8<br />
Arbeiten /Tests, wie viele am Tag ? 8<br />
Arbeiten - Inhalt e<strong>in</strong>er Arbeit 9<br />
Arbeiten - Nachschreiben 9<br />
Baseball-Caps im Unterricht? 9<br />
Beschwerde über e<strong>in</strong>en Lehrer 10<br />
Beurlaubung 10<br />
Busfahrer 10<br />
Buß- und Bettag 11<br />
Datenschutz I-III 11<br />
Datenschutz - Klassenbücher 13<br />
Duzen und Siezen 14<br />
E<strong>in</strong>flussnahme durch die LandesschülerInnenvertretung 14<br />
Eltern: Was wissen sie über <strong>De<strong>in</strong></strong>e Leistungen ? 14<br />
Ende <strong>der</strong> Schulstunde - Kl<strong>in</strong>gelzeichen 15<br />
Falsche Notengebung ? 15<br />
Fehlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule 16<br />
Fehlstunden 16<br />
Formen des Unterrichts 16<br />
Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit 17<br />
Halbjahreszeugnisse 17<br />
„Hitzefrei“ - „Schneefrei“ 17<br />
Informationspflicht <strong>der</strong> Lehrkräfte 18<br />
Informationspflicht <strong>der</strong> Schulleiter 18<br />
Klassenbuch 19<br />
Klassengrößen 19<br />
Klassenkonferenz 20<br />
Klassensprecherversammlungen 21<br />
Kreisschülervertretung (KSV) 21<br />
Legasthenie - För<strong>der</strong>ung 22<br />
Leistungsbewertung und Zeugnisse 22<br />
Leistungskurse 23<br />
Leistungsstand - Wie gut b<strong>in</strong> ich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule ? 24<br />
Lernmittel 24<br />
1
Me<strong>in</strong>ungsfreiheit 24<br />
Mitwirkung am Unterricht 25<br />
„Müslierlass“ 25<br />
„Nachsitzen“ 25<br />
Ozonbelastung 26<br />
Pausen 26<br />
Praktika 26<br />
Probleme 27<br />
Prüfungsfach 27<br />
Rauchen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule 28<br />
<strong>Recht</strong>schreibreform 28<br />
Religionsunterricht 28<br />
Religionsgeme<strong>in</strong>schaften - Befreiung vom Unterricht 29<br />
Samstagsschule 29<br />
Schriftliche Missbilligung 29<br />
Schülergruppen 30<br />
Schülerstreik 31<br />
Schülervertreter 31<br />
Schülervertretung 31<br />
Schülerzeitung 32<br />
Schulausflüge 33<br />
Schulbücher 33<br />
Schulkonferenz 34<br />
Schulpsychologischer Dienst 34<br />
Schulsammlungen 35<br />
Schulzahnarzt 35<br />
Sexualkunde 35<br />
Strafarbeiten 36<br />
Streiche 37<br />
Streit zwischen Lehrer und Schüler 37<br />
Täuschungsversuche 38<br />
Tests 38<br />
Ungerechte Behandlung 39<br />
Unterricht 39<br />
Unterricht am letzten/ersten Schultag 39<br />
Unterricht selbst bestimmen 40<br />
Unterrichtsbefreiung für Schülervertreter 40<br />
Unterrichts<strong>in</strong>halte 40<br />
Unterrichtsstunden 41<br />
Verb<strong>in</strong>dungslehrkräfte 41<br />
Verlassen des Schulgeländes 41<br />
Weisungen - Beaufsichtigung 42<br />
Wer vertritt mich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule? 42<br />
Werbung 43<br />
2
Wi<strong>der</strong>spruch 43<br />
Zahnpflege 44<br />
Zeugnis 44<br />
Zuspätkommen 45<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung 46<br />
LSV GG S.-H. (Kurz<strong>in</strong>formation) 47<br />
Impressum<br />
3
Vorwort<br />
Liebe Mitschüler<strong>in</strong>nen und Mitschüler,<br />
dies ist die Neuauflage!<br />
Die überwältigend große Zahl <strong>der</strong> positiven Rückmeldungen und die fortwährende<br />
Nachfrage - unter an<strong>der</strong>em auch von Seiten <strong>der</strong> Lehrkräfte, Schulleitungen,<br />
Eltern, IPTS usw. - haben wir zum Anlass genommen, die Broschüre e<strong>in</strong> zweites<br />
Mal aufzulegen.<br />
Durch das M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden<br />
bei e<strong>in</strong>er Durchsicht kle<strong>in</strong>e Fehler behoben, Unkorrektheiten beseitigt sowie Daten<br />
von Erlassen und Verordnungen aktualisiert.<br />
Unter dem Motto „Von wegen Klappe halten - <strong>Nutze</strong> <strong>De<strong>in</strong></strong> <strong>Recht</strong>“ f<strong>in</strong>dest Du <strong>in</strong><br />
dieser Broschüre 83 aktuelle Fragen, die Dir hoffentlich weiterhelfen können,<br />
wenn Du e<strong>in</strong>mal mit <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> den Lehrkräften Probleme hast o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>fach<br />
nur wissen willst, wer hat hier welche <strong>Recht</strong>e und welche Pflichten.<br />
Alle Fragen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e, wenn sie für e<strong>in</strong>e Schulart wichtig s<strong>in</strong>d), konnten wir<br />
natürlich nicht abdrucken, dann hätten wir e<strong>in</strong> mehrere hun<strong>der</strong>t Seiten langes<br />
Buch geschrieben, was auch jeden E<strong>in</strong>zelfall berücksichtigt hätte, aber für weitere<br />
Fragen, Rückmeldung (egal ob positiv o<strong>der</strong> negativ), Ideen steht Euch unser<br />
Telefon zur Verfügung. Ruft e<strong>in</strong>fach bei uns an, wenn Ihr e<strong>in</strong> Problem habt o<strong>der</strong><br />
nicht genau wisst, was da abgeht.<br />
Wir s<strong>in</strong>d für Euch da, und wir helfen Euch so schnell und so gut, wie wir können.<br />
Mit dieser Broschüre könnt Ihr leicht arbeiten. In <strong>der</strong> Regel f<strong>in</strong>det Ihr unter dem<br />
jeweiligen Stichwort Eure Antwort. Alle Beispiele enthalten e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Geschichte,<br />
stellen e<strong>in</strong>e Frage, geben darauf e<strong>in</strong>e Antwort und dann noch e<strong>in</strong>en Verweis, wo<br />
dies <strong>in</strong> welchem Gesetz, welcher Verordnung o<strong>der</strong> welchem Erlass steht.<br />
Viele <strong>Recht</strong>stexte s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs sehr offen formuliert, so dass man nur aus <strong>der</strong><br />
Interpretation heraus e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Pflicht ableiten kann und zugleich<br />
manchmal akzeptieren muss, wenn an<strong>der</strong>e dies nicht so sehen. Wir bitten, dies<br />
beim Lesen zu berücksichtigen.<br />
Zugleich möchten wir mit dieser Broschüre helfen, das neue Schulgesetz für Euch<br />
lebendiger zu machen. Denn die Drittelparität wird Wirklichkeit im Schuljahr<br />
1999/2000. LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen werden dann auch <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schulkonferenz gleichberechtigt se<strong>in</strong> und jeweils über e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Stimmen<br />
verfügen (Näheres unter dem Stichwort „Schulkonferenz“).<br />
4
Für die Unterstützung und vorbildliche Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Verwirklichung<br />
dieser Broschüre danken wir dem M<strong>in</strong>isterium für Frauen, Jugend, Wohnungs-<br />
und Städtebau des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong>, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den engagierten<br />
Mitarbeitern <strong>der</strong> Jugendabteilung Guisepp<strong>in</strong>a Rossi, Klaus Mee<strong>der</strong> und Jens<br />
Brandt.<br />
Solltet Ihr - etwa im Gespräch mit erfahrenen Schulleiter<strong>in</strong>nen/Schulleitern o<strong>der</strong><br />
Lehrer<strong>in</strong>nen/Lehrern - dennoch Fehler <strong>in</strong> unserer Broschüre entdecken, wären wir<br />
für e<strong>in</strong>e Rückmeldung sehr dankbar.<br />
Die LandesschülerInnenvertretungen Schleswig-Holste<strong>in</strong> danken den<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern im M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />
Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong> - beson<strong>der</strong>s denen des<br />
Referates III 14 - <strong>in</strong> diesem Zusammenhang für die konstruktive<br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit allen Fragen und Belangen <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler.<br />
Das Kopieren dieser Broschüre ist ausdrücklich erwünscht !<br />
Die Broschüre im Internet unter http://www.nutze-de<strong>in</strong>-recht.de !<br />
Die LSV im Internet unter http://www.schuelervertretung.de !<br />
5
Vorspann:<br />
Was soll Schule grundsätzlich leisten?<br />
E<strong>in</strong>e Zusammenfassung des § 4 (Bildungs- und Erziehungsziele) f<strong>in</strong>det ihr<br />
auf dieser Seite.<br />
§ 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
<strong>Recht</strong>e und Pflichten:<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler haben das <strong>Recht</strong>, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule nach Begabung,<br />
Fähigkeit und Neigung ausgebildet zu werden.<br />
Eltern haben das <strong>Recht</strong> auf e<strong>in</strong>e Schulbildung ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong>.<br />
Der Staat hat die Aufgabe, Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler auf ihre bürgerlichen<br />
<strong>Recht</strong>e und Pflichten vorzubereiten.<br />
Die Schule hat die Aufgabe, die geistigen, seelischen und körperlichen<br />
Fähigkeiten <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler zu entwickeln. Dabei müssen alle<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler gleichberechtigt behandelt werden.<br />
Die Schule soll folgende Fähigkeiten för<strong>der</strong>n:<br />
? e<strong>in</strong> erfülltes Leben zu führen<br />
? Verantwortung für sich und an<strong>der</strong>e zu übernehmen<br />
? für sich und an<strong>der</strong>e Leistungen zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
Die Schule soll außerdem<br />
? wirtschaftliches und geschichtliches Wissen vermitteln<br />
? Verständnis für Natur und Umwelt schaffen<br />
? für die Beteiligung am Schutz von Pflanzen, Tieren und Menschen werben.<br />
Die Schule soll<br />
? die Offenheit gegenüber an<strong>der</strong>en Kulturen<br />
? den Willen zur Völkerverständigung<br />
? die Friedensfähigkeit<br />
för<strong>der</strong>n.<br />
Die Schule soll darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> Bewusstse<strong>in</strong> schaffen für:<br />
? die beson<strong>der</strong>e Verantwortung und Verpflichtung Deutschlands <strong>in</strong> Europa<br />
? die Bedeutung e<strong>in</strong>er gerechteren Welt.<br />
Die Schule soll erziehen zu:<br />
? Freiheit und Selbständigkeit<br />
6
? Toleranz gegenüber An<strong>der</strong>sdenkenden<br />
? politischem und sozialem E<strong>in</strong>satz<br />
? Teilnahme an <strong>der</strong> Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft.<br />
Die Schule muss für Gleichberechtigung sorgen:<br />
f<strong>in</strong>anzielle Mittel, gesellschaftliches Ansehen, Nationalität und<br />
Geschlechtszugehörigkeit dürfen ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf Schulart und Schulabschluss<br />
haben.<br />
Die Eltern haben das <strong>Recht</strong>, die Grundsätze <strong>der</strong> Erziehung ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
festzulegen. Die Schule darf diese Grundsätze nicht verletzen. Dazu zählen vor<br />
allem Fragen <strong>der</strong> Religion und Weltanschauung, aber auch die Entscheidung für<br />
o<strong>der</strong> gegen e<strong>in</strong>e bestimmte Schule.<br />
Die Schule ist verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln. Dadurch<br />
sollen die Eltern bei <strong>der</strong> Sexualerziehung ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> unterstützt werden.<br />
Alle an Schule Beteiligten sollen bei <strong>der</strong> Lösung von Problemen<br />
zusammenarbeiten. Damit s<strong>in</strong>d Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer, Eltern und Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler geme<strong>in</strong>t.<br />
Die Schule muss Sachfragen politisch ausgewogen behandeln: Sie darf nicht nur<br />
e<strong>in</strong>e Seite zu Wort kommen lassen. Außerdem muss sich die Schule<br />
parteipolitisch unabhängig verhalten.<br />
Stories aus dem Schulalltag<br />
Abwahl von Lehrkräften ?<br />
E<strong>in</strong> Schüler möchte e<strong>in</strong>ige Lehrer abwählen, mit denen er Probleme hat. Es<br />
wird ihm jedoch erklärt, dies sei so nicht möglich.<br />
Stimmt das?<br />
Normalerweise haben Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e Wahlmöglichkeiten,<br />
was Lehrer betrifft. Auch ist die Abwahl von Lehrkräften gesetzlich nicht möglich.<br />
Nur bei <strong>der</strong> Kurs- und Tutorenwahl (Oberstufe) können Schüler bestimmte<br />
Lehrer<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Lehrer meiden.<br />
? Erlass vom 13. Juni 1973 „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“<br />
Abwahl e<strong>in</strong>er Schülervertreter<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>es Schülervertreters<br />
Wir haben Anfang des Jahres unseren Klassensprecher gewählt. Zuerst<br />
wirkte er vertrauenswürdig, doch nun hat die Mehrheit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse<br />
7
emerkt, dass es ihm nicht um unsere Interessen geht, son<strong>der</strong>n nur um<br />
se<strong>in</strong>e persönlichen. In zwei Monaten geht er allerd<strong>in</strong>gs von <strong>der</strong> Schule.<br />
Müssen wir ihn vorher abwählen o<strong>der</strong> ist er automatisch ke<strong>in</strong> Klassensprecher<br />
mehr, wenn er geht?<br />
Ihr könnt Eure Klassensprecher<strong>in</strong>/Euren Klassensprecher je<strong>der</strong>zeit abwählen,<br />
denn jedes Gremium (das ist hier die ganze Klasse) kann die Personen abwählen,<br />
die es gewählt hat. Ihr könnt also je<strong>der</strong>zeit mit e<strong>in</strong>er 2/3-Mehrheit Euren<br />
Klassensprecher abwählen, wenn ihr merkt, dass <strong>der</strong> Klassensprecher doch nicht<br />
das br<strong>in</strong>gt, was man von ihm erwartet hat. Mit dem Verlassen <strong>der</strong> Schule ist er <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Tat ke<strong>in</strong> Klassensprecher mehr, denn dadurch, dass er nicht mehr an <strong>der</strong><br />
Schule und <strong>in</strong> Eurer Klasse ist, kann er Euch auch nicht mehr vertreten.<br />
? § 114 Ergänzende Bestimmungen (Schulgesetz)<br />
Anzahl <strong>der</strong> Arbeiten<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressiert sich für den Inhalt von Lehrplänen und die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Klassenarbeiten <strong>in</strong> verschiedenen Fächern.<br />
Wo kann sie nachschlagen?<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler können je<strong>der</strong>zeit die Lehrpläne bei den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Fachlehrern e<strong>in</strong>sehen (auch bei <strong>der</strong> Schulleitung ist dies möglich). In den<br />
Lehrplänen ist die M<strong>in</strong>destanzahl <strong>der</strong> Arbeiten festgelegt, doch letztendlich<br />
entscheidet <strong>De<strong>in</strong></strong> Lehrer, ob Arbeiten mehr geschrieben werden o<strong>der</strong> nicht.<br />
? Lehrpläne<br />
Arbeiten/Tests - Wie viele am Tag?<br />
Unser Lehrer sieht vor, zusätzlich zur geplanten 2-stündigen Arbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
an<strong>der</strong>en Fach den Test e<strong>in</strong>e Stunde später <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Unterricht zu<br />
schreiben. Vor <strong>der</strong> Arbeit haben wir aber schon e<strong>in</strong>e schriftliche<br />
Wie<strong>der</strong>holung <strong>in</strong> <strong>der</strong> ersten Stunde.<br />
Wie viele Arbeiten o<strong>der</strong> Tests dürfen am Tag geschrieben werden?<br />
E<strong>in</strong>e Arbeit pro Tag (maximal 3 Klassenarbeiten/Klausuren pro Woche), Tests<br />
une<strong>in</strong>geschränkt. E<strong>in</strong>e Klassenarbeit ist e<strong>in</strong> fester Bestandteil <strong>De<strong>in</strong></strong>er Zeugnisnote,<br />
Tests s<strong>in</strong>d dagegen nur e<strong>in</strong> paar <strong>der</strong> zahlreichen Elemente, die nachher den<br />
mündlichen Teil <strong>der</strong> Note (sogenannte Unterrichtsbeiträge) ausmachen. Deshalb<br />
s<strong>in</strong>d sie h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Gewichtung weniger wichtig und <strong>in</strong>sgesamt<br />
anspruchsloser als Klassenarbeiten. Darum gibt es ke<strong>in</strong>e Begrenzungen bei<br />
Tests.<br />
8
? Grundlagenteil (1.5. Leistungen und ihre Bewertung, S.12) und Fachliche<br />
Konkretionen (2.5 Leistungen und ihre Bewertung im e<strong>in</strong>zelnen Fach) <strong>der</strong><br />
neuen Lehrpläne für die Unter- und Mittelstufe, 1997<br />
? Klausurenerlass vom 16. Juli 1990<br />
Arbeiten - Inhalt e<strong>in</strong>er Arbeit<br />
Wir haben gestern e<strong>in</strong>e Arbeit geschrieben, die ke<strong>in</strong>er konnte, weil da<br />
Sachen drangekommen s<strong>in</strong>d, von denen wir nie etwas gehört haben.<br />
Darf die Lehrer<strong>in</strong> Fragen, die im Unterricht nicht besprochen wurden, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeit<br />
stellen?<br />
Ne<strong>in</strong>! Sie muss nachweisen können, dass die Thematik <strong>der</strong> Arbeit <strong>in</strong> den Stunden<br />
zuvor besprochen worden ist. Dazu wird auch immer e<strong>in</strong> Klassenbuch o<strong>der</strong> an<br />
<strong>Gymnasien</strong> e<strong>in</strong> Kursbuch (für Kurse im 11., 12. und 13. Jahrgang) geführt, <strong>in</strong>dem<br />
stichwortartig beschrieben steht, was <strong>in</strong> welcher Stunde behandelt worden ist. Da<br />
Ziel e<strong>in</strong>er Arbeit aber auch ist, Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden,<br />
müsst Ihr Euch mit Fragen abf<strong>in</strong>den, die nicht so im Unterricht besprochen<br />
worden s<strong>in</strong>d, allerd<strong>in</strong>gs muss e<strong>in</strong>e Chance bestehen, dass Ihr mit Eurem Wissen<br />
die Möglichkeit habt, diese Aufgabe zu lösen.<br />
? Lehrpläne <strong>der</strong> jeweiligen Fächer<br />
Arbeiten - Nachschreiben<br />
Me<strong>in</strong> Lehrer will mich erst nach den Ferien die versäumte Arbeit<br />
nachschreiben lassen. Bis dah<strong>in</strong> weiß ich doch gar nichts mehr über das<br />
Thema.<br />
In welchem Zeitraum muss e<strong>in</strong>e Arbeit nachgeschrieben werden?<br />
Ke<strong>in</strong>e schulgesetzliche Regelung, aber die Arbeit solltest Du <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em für Dich<br />
zumutbaren Zeitraum nachschreiben können.<br />
Baseball-Caps im Unterricht?<br />
Es heißt immer: "Nimm <strong>De<strong>in</strong></strong>e Mütze ab, man trägt so was nicht im<br />
Unterricht".<br />
Dürfen wir <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stunde Mützen o<strong>der</strong> Caps tragen?<br />
Es gibt eigentlich ke<strong>in</strong> Gesetz, das diesen Fall regelt, allenfalls die Schul- und<br />
Hausordnung. Wenn Lehrer es jedoch von euch erwarten, so ist es e<strong>in</strong>e Form <strong>der</strong><br />
Höflichkeit, dies auch zu tun.<br />
9
Beschwerde über e<strong>in</strong>en Lehrer<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>, die sich ihrer <strong>Recht</strong>e beraubt sieht, möchte sich über ihren<br />
Lehrer beschweren.<br />
Ist das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule überhaupt möglich?<br />
Ja, je<strong>der</strong> Schüler hat das <strong>Recht</strong>, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule Kritik vorzutragen. Dabei muss er<br />
ausreichend Gelegenheit bekommen, se<strong>in</strong>e Beschwerde anzubr<strong>in</strong>gen. Eventuell<br />
muss dann für Abhilfe gesorgt werden.<br />
Auch e<strong>in</strong>e Dienstaufsichtsbeschwerde kann e<strong>in</strong>gereicht werden. Hier muss man<br />
schriftlich begründen, was e<strong>in</strong>em nicht passt und warum man sich beschwert.<br />
Die Dienstaufsichtsbeschwerde über e<strong>in</strong>en Lehrer wird beim Schulleiter<br />
e<strong>in</strong>gereicht, über den Schulleiter bei <strong>der</strong> Schulaufsichtsbehörde.<br />
Beim genaueren Verfahren helfen Dir die Verb<strong>in</strong>dungslehrkraft und die<br />
LandesschülerInnenvertretung.<br />
? § 109 Wesen und Aufgaben <strong>der</strong> Schülervertretungen (Schulgesetz)<br />
? Erlass vom 13. Juni 1973 „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“<br />
Beurlaubung<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> möchte an e<strong>in</strong>em fünftägigen Sem<strong>in</strong>ar mit belgischen<br />
Schülern <strong>in</strong> Brüssel teilnehmen, um sich über die Europäische Union zu<br />
<strong>in</strong>formieren. Da das Sem<strong>in</strong>ar während <strong>der</strong> Schulzeit stattf<strong>in</strong>det, bittet sie ihre<br />
Lehrer<strong>in</strong>, sie für diesen Zeitraum zu beurlauben. Die Lehrer<strong>in</strong> lehnt ab.<br />
Darf sie das?<br />
Ja! Zwar kann je<strong>der</strong> Schüler während des Schuljahres bis zu 6 Wochen beurlaubt<br />
werden, ohne dass das Schulverhältnis unterbrochen wird, aber er hat ke<strong>in</strong>en<br />
Anspruch darauf. Wenn Du also ohneh<strong>in</strong> gerade Probleme <strong>in</strong> Mathematik hast<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Arbeit geschrieben werden soll, dann sieht es schlecht mit zusätzlichen<br />
„Ferien“ aus. Viel hängt aber davon ab, wie Du es schaffst <strong>De<strong>in</strong></strong>e Lehrer<strong>in</strong> zu<br />
überzeugen, dass es nun ganz wichtig ist, dass gerade Du für e<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Sache Urlaub brauchst.<br />
? § 34 Beurlaubung (Schulgesetz)<br />
Busfahrer<br />
Ich lebe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em 300-Seelen-Dorf, das mehrere Kilometer von me<strong>in</strong>er<br />
Schule entfernt liegt. Da ich mit dem Fahrrad quer durch matschige, dunkle<br />
Waldwege fahren müsste, weil es <strong>der</strong> kürzeste Weg zur Schule ist, will ich<br />
lieber mit dem Bus fahren. Um pünktlich <strong>in</strong> die Schule zu kommen, muss ich<br />
10
allerd<strong>in</strong>gs den L<strong>in</strong>ienbus nehmen, <strong>der</strong> um 5.30 Uhr morgens fährt, d.h. ich<br />
b<strong>in</strong> jeden Tag schon um 6.00 Uhr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule, nachdem ich um 4.30 Uhr<br />
aufgestanden b<strong>in</strong>. Der Bus fährt nur e<strong>in</strong>mal alle drei Stunden und deshalb<br />
b<strong>in</strong> ich immer erst am Abend zu Hause.<br />
Ist es nicht möglich, mir e<strong>in</strong>e günstigere Lösung zu bieten?<br />
Klar! Du musst Dich an den Schulträger (Kreis- o<strong>der</strong> Stadtverwaltung) wenden<br />
und ihr <strong>De<strong>in</strong></strong>e Situation schil<strong>der</strong>n, um die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Schulbusses zu<br />
beweisen. Dann wird <strong>der</strong> Kreis/die Stadt <strong>in</strong> Absprache mit dem<br />
Verkehrsm<strong>in</strong>isterium möglicherweise den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Schulbusses<br />
genehmigen, da er/sie dazu verpflichtet ist, diesen zu f<strong>in</strong>anzieren, wenn die<br />
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - wie <strong>in</strong> de<strong>in</strong>em Fall - nicht zumutbar ist.<br />
? § 80 Schülerbeför<strong>der</strong>ung (Schulgesetz)<br />
Buß- und Bettag - Befreiung vom Unterricht<br />
E<strong>in</strong> evangelischer Schüler möchte am Buß- und Bettag während <strong>der</strong><br />
Unterrichtszeit den Gottesdienst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kirche besuchen. Se<strong>in</strong>e<br />
Englischlehrer<strong>in</strong> verbietet das.<br />
Hat sie das <strong>Recht</strong> dazu?<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern ist an beson<strong>der</strong>en Festen ihrer Religionsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er religiöser<br />
Veranstaltungen zu geben. Da <strong>der</strong> Buß- und Bettag e<strong>in</strong> kirchlicher Feiertag ist,<br />
fällt er unter diese Regelung. Wird am Buß- und Bettag <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung<br />
und zu e<strong>in</strong>er zumutbaren Zeit e<strong>in</strong> Gottesdienst außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit<br />
angeboten, kann die Schule die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler auf diesen<br />
Gottesdienstterm<strong>in</strong> verweisen.<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler können sich am Buß- und Bettag auch ganz vom<br />
Unterricht freistellen lassen.<br />
? Erlass „Religionsunterricht an den Schulen <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong>“ vom 18.<br />
August 1998<br />
? Gesetz über Sonn- und Feiertage vom 06. März 1997<br />
Datenschutz I<br />
Was weiß me<strong>in</strong>e Schule über mich?<br />
Guck doch e<strong>in</strong>fach nach!<br />
Schulen führen über jede Schüler<strong>in</strong>/jeden Schüler personenbezogene Daten.<br />
Diese be<strong>in</strong>halten neben den Personalien auch Daten über <strong>De<strong>in</strong></strong>e Schullaufbahn.<br />
11
Aber auch Informationen über <strong>De<strong>in</strong></strong> Lernverhalten, <strong>De<strong>in</strong></strong> generelles Verhalten <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Schule und sogar die Ergebnisse von schulärztlichen, schulpsychologischen<br />
und son<strong>der</strong>pädagogischen Untersuchungen. Darüber h<strong>in</strong>aus hast Du das <strong>Recht</strong>,<br />
je<strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>De<strong>in</strong></strong>e Akte zu sehen. Bei m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen Schülern wird dieses <strong>Recht</strong><br />
durch die Eltern wahrgenommen. Die Schulakten bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im<br />
Sekretariat.<br />
? § 50 Erhebung und Verarbeitung von Daten (Schulgesetz)<br />
Datenschutz II<br />
E<strong>in</strong>e Schule speichert personenbezogene Daten (Adressen,<br />
Telefonnummern usw.) ihrer Schüler.<br />
Warum darf sie das tun?<br />
Schulen dürfen diese Schülerdaten speichern, wenn sie Bildungs-, Erziehungs-,<br />
Verwaltungs- und/o<strong>der</strong> Fürsorgezwecken dienen.<br />
In <strong>der</strong> Verwaltung liegen Listen mit Datenmaterial offen auf dem<br />
Schreibtisch <strong>der</strong> Sekretär<strong>in</strong>.<br />
Ist das erlaubt?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn Datenträger und Ausdrucke müssen verschlossen aufbewahrt,<br />
regelmäßig kontrolliert und gesichert werden.<br />
In ihrer Akte f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> Daten über Religion und gesundheitliche<br />
Probleme, von denen sonst nur wenige Menschen wissen.<br />
Ist das <strong>in</strong> Ordnung?<br />
Ja, denn Schülerakten dürfen vielfältige Informationen enthalten: Individualdaten,<br />
Daten zur Organisation und Schullaufbahn, Leistungsdaten sowie Zusatzdaten<br />
über die jeweilige Schulart. Zu den Individualdaten zählen auch Informationen<br />
über Religionszugehörigkeit und die Gesundheit <strong>der</strong> betroffenen Person.<br />
E<strong>in</strong> Schüler kehrt e<strong>in</strong> Jahr nach dem Schulabschluss an se<strong>in</strong>e Schule<br />
zurück und entdeckt Akten mit personenbezogenen Daten zu se<strong>in</strong>er Person.<br />
Darf das so se<strong>in</strong>?<br />
Ja. Bestimmte schulische Dateien und Akten s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> Schule auch noch nach<br />
dem Schulabschluss zu speichern.<br />
? § 6 Datenschutzverordnung Schule vom 03. April 1998<br />
12
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>, die ihre Daten e<strong>in</strong>sehen möchte, wird daran geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t,<br />
Aufzeichnungen über ihre Beteiligung im Unterricht zu prüfen.<br />
Darf ihr das verboten werden?<br />
Ja. Schüler haben zwar das <strong>Recht</strong>, Auskunft über Daten zu ihrer Person zu<br />
bekommen. Dies gilt jedoch nicht für:<br />
? persönliche Notizen über Schüler und Eltern,<br />
? Testergebnisse und<br />
? Vermerke zum täglichen Unterrichtsverlauf.<br />
? § 2 Datenschutzverordnung Schule vom 03. April 1998<br />
Datenschutz III<br />
Ich habe ke<strong>in</strong>e Lust, dass me<strong>in</strong>e Mitschüler me<strong>in</strong>e Noten mitkriegen. Me<strong>in</strong><br />
Lehrer pflegt allerd<strong>in</strong>gs immer jeden Schüler e<strong>in</strong>zeln aufzurufen und dessen<br />
Leistungsstand anzusagen.<br />
Darf e<strong>in</strong> Lehrer me<strong>in</strong>e Leistungen vor <strong>der</strong> ganzen Klasse sagen?<br />
Ne<strong>in</strong>. Es gibt den sogenannten Datenschutz, auf den Du auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule<br />
Anspruch hast. Wenn Du nicht willst, dass <strong>der</strong> Lehrer <strong>De<strong>in</strong></strong>e Leistung vor <strong>der</strong><br />
Klasse bekannt gibt, muss er das respektieren. Er muss allerd<strong>in</strong>gs zuerst fragen,<br />
ob es allen recht ist, öffentlich die Noten zu nennen; es liegt nicht an Dir, ihn<br />
darauf h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
? § 50 Erhebung und Verarbeitung von Daten (Schulgesetz)<br />
Datenschutz - Klassenbücher<br />
E<strong>in</strong> Lehrer trägt personenbezogene Daten se<strong>in</strong>er Schüler <strong>in</strong>s Klassenbuch.<br />
Er verweist dabei auf das <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> Schule, über diese Daten frei zu<br />
verfügen.<br />
Hat er <strong>Recht</strong>?<br />
Ne<strong>in</strong>: Schulen müssen bei <strong>der</strong> Datenspeicherung die im<br />
Landesdatenschutzgesetz verankerten <strong>Recht</strong>e e<strong>in</strong>halten. Zum Schutz des<br />
Persönlichkeitsrechts zählt auch die Amtsverschwiegenheit. Außerdem dürfen<br />
Datenverarbeitungsgeräte nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltung e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
E<strong>in</strong> Schüler möchte wissen,<br />
? welche Daten <strong>in</strong>s Klassenbuch e<strong>in</strong>getragen werden dürfen und<br />
13
? welche Daten an<strong>der</strong>swo vermerkt werden müssen. Wo kann er das<br />
herausf<strong>in</strong>den?<br />
? Bekanntmachung „Datenschutz im Schulwesen; Form und Inhalt <strong>der</strong><br />
Klassenbücher“ vom 01. März 1993<br />
Duzen und Siezen<br />
Ich b<strong>in</strong> im 12. Jahrgang und werde immer noch von me<strong>in</strong>en Lehrern geduzt.<br />
Ab wann muss e<strong>in</strong> Lehrer mich siezen?<br />
Ab <strong>der</strong> 10. Klasse müssen Dich die Lehrer siezen. Oft aber wollen die<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler das vertraute „Du“ auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> 10. Klasse von ihrem<br />
Lehrer hören. Spätestens aber ab dem 11. Jahrgang gilt das „Sie“.<br />
E<strong>in</strong>flussnahme durch die LandesschülerInnenvertretung<br />
Was kann ich tun, wenn ich z.B. mit <strong>der</strong> aktuellen Bildungspolitik nicht<br />
e<strong>in</strong>verstanden b<strong>in</strong> und nicht weiß, an wen ich mich wenden kann, um<br />
angehört zu werden?<br />
Du hast die Möglichkeit <strong>De<strong>in</strong></strong>en Landesschülerparlament-Delegierten<br />
anzusprechen, so dass er <strong>in</strong> Vertretung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> SchülerInnen <strong>De<strong>in</strong></strong>er<br />
Schule dieses Problem dem LandesschülerInnenparlament vortragen kann. In<br />
diesem Gremium bef<strong>in</strong>den sich Vertreter<strong>in</strong>nen/Vertreter <strong>De<strong>in</strong></strong>er Schulart<br />
(Gymnasium, Realschule, ...), die dann über das Problem beraten. Die<br />
Durchführung wird dem vom LandesschülerInnenparlament gewählten<br />
Landesvorstand übertragen, <strong>der</strong> die Umsetzung <strong>der</strong> darauf gefassten Beschlüsse<br />
durchführen soll. Auf diese Weise gelangt <strong>De<strong>in</strong></strong>e Kritik an die Entscheidungsträger<br />
auf Landesebene.<br />
Zur Zeit gibt es die LandesschülerInnenvertretungen für Berufsbildende Schulen,<br />
Realschulen und <strong>Gymnasien</strong> und Gesamtschulen.<br />
? § 113 <strong>Landesschülervertretung</strong> (Schulgesetz)<br />
Eltern : Was wissen sie über <strong>De<strong>in</strong></strong>e Leistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule ?<br />
Schon wie<strong>der</strong> herrscht dicke Luft, als die Schüler<strong>in</strong> nach Hause kommt. Sie<br />
hatte doch extra die 5 <strong>in</strong> Mathematik letzte Woche nicht ihren Eltern erzählt,<br />
um genau dieses zu vermeiden. Nun sagt aber <strong>der</strong> Vater, dass die Lehrer<strong>in</strong><br />
angerufen hat, um sich zu erkundigen.<br />
Durfte die Lehrer<strong>in</strong> die Schüler<strong>in</strong> „verpetzen“?<br />
14
Ja, denn die Eltern von m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen SchülerInnen dürfen sich auch außerhalb<br />
<strong>der</strong> Zeugnisse über den Leistungsstand <strong>in</strong>formieren und <strong>in</strong>formieren lassen, um<br />
noch rechtzeitig e<strong>in</strong>greifen zu können.<br />
? § 31 Beg<strong>in</strong>n und Inhalt des Schulverhältnisses (Schulgesetz)<br />
Ende <strong>der</strong> Schulstunde - Kl<strong>in</strong>gelzeichen<br />
Me<strong>in</strong> Lehrer richtet sich niemals nach dem Kl<strong>in</strong>gelzeichen. Er unterrichtet<br />
bis <strong>in</strong> die große Pause h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, und kle<strong>in</strong>e Pausen haben wir nach se<strong>in</strong>en<br />
Stunden schon gar nicht mehr.<br />
Darf e<strong>in</strong> Lehrer bis <strong>in</strong> die Pause unterrichten?<br />
Ne<strong>in</strong>! Ihr hört sicherlich immer den Lehrerspruch: "Der Lehrer beendet die Stunde,<br />
nicht das Kl<strong>in</strong>geln!", damit nicht alle gleich rausrennen, sobald sie das Zeichen<br />
hören. Es gilt: Die Unterrichtsstunde beg<strong>in</strong>nt mit dem Kl<strong>in</strong>gelzeichen und sie endet<br />
mit ihm. Also, lasst den Lehrer am besten se<strong>in</strong>en Satz zu Ende sprechen, und<br />
wenn er das Kl<strong>in</strong>gelzeichen ganz ignoriert, weist ihn freundlich darauf h<strong>in</strong>.<br />
Ihm übrigen dienen Eure regelmäßigen Pausen Eurer Erholung.<br />
? Schul- und Hausordnung<br />
Falsche Notengebung ?<br />
Me<strong>in</strong> Lehrer möchte mir e<strong>in</strong>e 4 als Zeugnisnote geben, obwohl ich zwei 3en<br />
<strong>in</strong> den Arbeiten und auch recht gute Tests und Hausaufgaben geliefert habe.<br />
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mich falsch bzw. unzureichend benotet<br />
fühle?<br />
Versuche zuerst immer, mit <strong>De<strong>in</strong></strong>em Lehrer darüber zur reden. Wenn das nicht<br />
klappt, wende Dich an <strong>De<strong>in</strong></strong>en Verb<strong>in</strong>dungslehrer und bitte ihn, mit dem<br />
Fachlehrer zu sprechen, um e<strong>in</strong>e Lösung zu f<strong>in</strong>den. Bei mündlichen Noten ist das<br />
schon schwieriger; da würde ich es, wenn e<strong>in</strong> persönliches Gespräch fehlschlägt,<br />
mit e<strong>in</strong>em offenen Klassengespräch versuchen, bei dem Dich <strong>De<strong>in</strong></strong>e Mitschüler<br />
unterstützen können.<br />
E<strong>in</strong>en Wi<strong>der</strong>spruch kannst Du gegen die Zeugnisnote nur dann erheben, wenn die<br />
Zeugnisnote für die Versetzung o<strong>der</strong> für den angestrebten Schulabschluss<br />
(Kursnoten, Abitur) von Bedeutung ist.<br />
? § 138 Wi<strong>der</strong>sprüche (Schulgesetz)<br />
15
Fehlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule<br />
Mal wie<strong>der</strong> geschwänzt?<br />
So geht das nicht.<br />
Denn ohne berechtigten Grund darfst Du nicht fehlen, son<strong>der</strong>n musst am<br />
Unterricht teilnehmen. Falls Du das nicht tust und verschiedene Maßnahmen wie<br />
Gespräche mit <strong>De<strong>in</strong></strong>en Eltern o<strong>der</strong> Attestpflicht nicht helfen, kann <strong>der</strong> Schulbesuch<br />
sogar erzwungen werden - zum<strong>in</strong>dest, solange Du noch schulpflichtig bist.<br />
Also, lass‘ es am besten gar nicht erst so weit kommen!<br />
? § 48 Schulzwang (Schulgesetz)<br />
Fehlstunden<br />
Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em<br />
Erdkunde-Grundkurs. Ich habe Angst, dass <strong>der</strong> Kurs nicht anerkannt wird!<br />
Wie ist die Sachlage?<br />
Für Stunden, <strong>in</strong> denen Du fehlst, musst Du immer e<strong>in</strong>e schriftliche Entschuldigung<br />
vorlegen. Die Gefahr <strong>der</strong> Fehlstunden liegt e<strong>in</strong>fach dar<strong>in</strong>, dass Du nicht benotet<br />
werden kannst, wenn Du Dich <strong>der</strong> sogenannten „Feststellung <strong>der</strong> Leistung“<br />
entziehst.<br />
? Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995<br />
Formen des Unterrichts<br />
Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich?<br />
? Zwar sollen Mädchen und Jungen geme<strong>in</strong>sam unterrichtet werden, aber für<br />
e<strong>in</strong>ige Zeit kann <strong>in</strong> bestimmten Fächern auch mal getrennter Unterricht (z.B. <strong>in</strong><br />
den Naturwissenschaften) stattf<strong>in</strong>den.<br />
? Soweit möglich, sollen auch beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te und nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te SchülerInnen<br />
zusammen e<strong>in</strong>e Schule besuchen.<br />
? In bestimmten Fächern (z.B. Sprachen) können auch SchülerInnen<br />
verschiedener Klassen zusammen <strong>in</strong> Kursen unterrichtet werden.<br />
? Verb<strong>in</strong>dlicher Unterricht kann teilweise schulart-, jahrgangs-, fächer- und<br />
lernbereichübergreifend erteilt werden.<br />
16
? An Ganztagsschulen darf höchstens 8,5 Std. Unterricht gegeben werden und<br />
bis zur 10. Klassenstufe auch nur an 5 Tagen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche. An an<strong>der</strong>en<br />
Schulen f<strong>in</strong>det an 5 o<strong>der</strong> 6 Vormittagen Unterricht statt, manchmal kann aus<br />
organisatorischen Gründen auch nachmittags Unterricht stattf<strong>in</strong>den.<br />
? § 5 Formen des Unterrichts (Schulgesetz)<br />
Fremdenfe<strong>in</strong>dlichkeit<br />
E<strong>in</strong>e Lehrkraft äußert sich abfällig über ausländische Mitschüler und ihre<br />
Kultur. Außerdem beschreibt er Krieg als e<strong>in</strong> geeignetes Mittel, sich gegen<br />
an<strong>der</strong>e Völker zur Wehr zu setzen.<br />
Ist das erlaubt?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn Schule hat die Offenheit gegenüber an<strong>der</strong>en Kulturen sowie die<br />
Friedensfähigkeit <strong>der</strong> Schüler zu för<strong>der</strong>n.<br />
? § 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
Halbjahreszeugnisse<br />
Wann bekommt Ihr Halbjahreszeugnisse?<br />
Die Zeugnisausgabe zum Halbjahr und zum Schuljahresende erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />
letzten Stunde. Am letzten Schultag vor den Ferien f<strong>in</strong>det planmäßiger Unterricht<br />
statt, längstens jedoch bis zur fünften Stunde.<br />
? Erlass „Unterricht am ersten und letzten Schultag vor und nach den Ferien“<br />
vom 18. Juni 1998<br />
„Hitzefrei“ / „Schneefrei“<br />
Es ist 28 Grad im Schatten, alle schwitzen, und man möchte lieber e<strong>in</strong> Eis<br />
beim Italiener nebenan genießen, als jetzt noch Bruchrechnung zu machen.<br />
Der Schulleiter sagt aber, es wird ganz planmäßiger Unterricht gemacht.<br />
Darf er das ???<br />
Richtig ist, dass alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulleiter die Entscheidung darüber trifft, ob im<br />
Sommer „Hitzefrei“ gegeben wird bzw. ob an<strong>der</strong>er Unterricht (z.B. im Park o<strong>der</strong><br />
schattigen Räumen) stattf<strong>in</strong>det. Dennoch solltet Ihr Euren Schulleiter daran<br />
er<strong>in</strong>nern, dass es nach dem alten Erlass „Hitzefrei“ gab, wenn es um 11.00 Uhr 25<br />
Grad o<strong>der</strong> mehr im Schatten heiß war.<br />
17
Schneeverwehungen, Eisregen und glatte Straßen: Was will man mehr im<br />
W<strong>in</strong>ter? Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad<br />
packe ich mich andauernd auf die Schnauze.<br />
Darf ich bei solchem W<strong>in</strong>terwetter zu Hause bleiben?<br />
Die Entscheidung über Unterrichtsausfall im W<strong>in</strong>ter aufgrund von<br />
außergewöhnlichen Wetter- und Straßenverhältnissen fällt das M<strong>in</strong>isterium. Wenn<br />
allerd<strong>in</strong>gs die Straßen spiegelglatt s<strong>in</strong>d und auch Busse schon nicht mehr fahren,<br />
dann ist es wahrsche<strong>in</strong>lich, dass Du zu Hause e<strong>in</strong>e Schneeballschlacht machen<br />
kannst und nicht zum Unterricht musst.<br />
Der Unterrichtsausfall wird über das Radio bekanntgegeben.<br />
Sollte es dennoch ke<strong>in</strong>en offiziellen Unterrichtsausfall geben, <strong>De<strong>in</strong></strong>e Eltern und Du<br />
aber <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung s<strong>in</strong>d, es sei zu gefährlich mit dem Fahrrad/Auto zu fahren, dann<br />
dürfen <strong>De<strong>in</strong></strong>e Eltern selbst entscheiden, ob Du <strong>in</strong> die Schule musst o<strong>der</strong> nicht.<br />
? Erlass „Ausfall von Unterrichtsstunden auf Grund beson<strong>der</strong>er<br />
Witterungsverhältnisse“ vom 18. Juni 1998<br />
? Richtwert für „Hitzefrei“ - Erlass vom 8. Januar 1988 (nicht mehr <strong>in</strong> Kraft!)<br />
Informationspflicht <strong>der</strong> Lehrkräfte<br />
E<strong>in</strong> Schüler erkundigt sich beim Lehrer nach dessen Unterrichtsplanung,<br />
weil <strong>der</strong> zu vermittelnde Stoff die Klasse überfor<strong>der</strong>t und zudem langweilt.<br />
Auch soll <strong>der</strong> Lehrer erklären, wie er welche Leistungen bewertet/benotet. Er<br />
weigert sich jedoch und behauptet, den Schülern gegenüber nicht zur<br />
Auskunft verpflichtet zu se<strong>in</strong>.<br />
Stimmt das?<br />
Ne<strong>in</strong>! Dank umfassen<strong>der</strong> Informationsrechte darf sich je<strong>der</strong> Schüler nach Art und<br />
Aufbau des Lehrstoffes erkundigen, <strong>der</strong> die Interessen <strong>der</strong> Schüler im übrigen zu<br />
berücksichtigen hat. Genauso muss <strong>der</strong> Lehrer se<strong>in</strong>e Bewertungsmaßstäbe<br />
offenlegen und gegebenenfalls das Zustandekommen bestimmter Noten erklären<br />
(auch bei Prüfungen).<br />
? Lehrpläne<br />
? Erlass vom 13. Juni 1973 „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“<br />
? § 31 Beg<strong>in</strong>n und Ende des Schulverhältnisses (Schulgesetz)<br />
Informationspflicht <strong>der</strong> Schulleiter<strong>in</strong>nen/Schulleiter<br />
Neulich b<strong>in</strong> ich zu me<strong>in</strong>em Schulleiter gegangen, um nach den <strong>Recht</strong>en <strong>der</strong><br />
SV bezüglich <strong>der</strong> Organisation e<strong>in</strong>er Schulfete zu fragen. Dieser hat mich<br />
18
abgefertigt, <strong>in</strong>dem er sagte, er müsse mich nicht über me<strong>in</strong>e <strong>Recht</strong>e<br />
<strong>in</strong>formieren, ich solle mich doch an an<strong>der</strong>e Stellen wenden.<br />
Gibt es e<strong>in</strong>e Pflicht <strong>der</strong> Schulleitung, Schüler über ihre <strong>Recht</strong>e zu <strong>in</strong>formieren?<br />
Fragen kann man immer! Solltest Du tatsächlich ke<strong>in</strong>e Auskunft erhalten, hast Du<br />
die Möglichkeit, die LandesschülerInnenvertretung anzurufen, da berät man Dich<br />
immer und kann Dir im Problemfall auch helfen.<br />
Ferner ist <strong>De<strong>in</strong></strong> Schulleiter tatsächlich verpflichtet, Dir Auskunft zu geben.<br />
? § 110 Tätigkeiten <strong>der</strong> Schülervertretung (Schulgesetz)<br />
Klassenbuch<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> wird wegen Kaugummikauens im Unterricht <strong>in</strong>s Klassenbuch<br />
e<strong>in</strong>getragen. Die Lehrer<strong>in</strong>, die den E<strong>in</strong>trag vornimmt, sagt vor <strong>der</strong> Klasse, sie<br />
habe <strong>in</strong> den Unterlagen <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> gelesen, es hätte vor zwei Jahren<br />
schon mal e<strong>in</strong>en ähnlichen Vorfall gegeben.<br />
Ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag rechtens? Darf die Lehrer<strong>in</strong> die Unterlagen <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> e<strong>in</strong>sehen,<br />
darf die Lehrer<strong>in</strong> dies vor <strong>der</strong> Klasse erzählen, und darf die Schüler<strong>in</strong> <strong>in</strong> ihre<br />
Unterlagen E<strong>in</strong>sicht nehmen?<br />
Der E<strong>in</strong>trag ist rechtens. Das Klassenbuch ist e<strong>in</strong> Dokument, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong><br />
Unterrichtsverlauf e<strong>in</strong>er Klasse festgehalten wird. Eigentlich kann jedes<br />
Vorkommnis <strong>in</strong>s Klassenbuch e<strong>in</strong>getragen werden und sollte nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />
negativ aufgefasst werden. LehrerInnen haben das <strong>Recht</strong>, die Daten ihrer<br />
SchülerInnen e<strong>in</strong>zusehen.<br />
Daten über das Lernverhalten und das Verhalten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule werden auch <strong>in</strong><br />
den Schulakten gespeichert. Ob jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis e<strong>in</strong> Klassenbuche<strong>in</strong>trag<br />
wegen Kaugummikauens gespeichert wird, ist sehr unwahrsche<strong>in</strong>lich. Daten <strong>in</strong><br />
den Schulakten werden für die Schulbesuchsdauer und sogar darüber h<strong>in</strong>aus<br />
gespeichert, sofern sie sich nicht än<strong>der</strong>n (z.B. Adressdaten).<br />
Dass die Lehrer<strong>in</strong> dies vor <strong>der</strong> Klasse erzählt, ist unzulässig. Die persönlichen<br />
Daten <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> gehen die Klasse nichts an.<br />
SchülerInnen haben e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> auf Aktene<strong>in</strong>sicht. Bei m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen SchülerInnen<br />
wird dieses <strong>Recht</strong> durch die Eltern ausgeübt.<br />
? § 50 Erhebung und Verarbeitung von Daten (Schulgesetz)<br />
Klassengrößen<br />
Wie groß darf Eure Klasse se<strong>in</strong>?<br />
Wie viele Klassen e<strong>in</strong>er Stufe dürft Ihr haben?<br />
19
Wird Euer Unterricht aus e<strong>in</strong>em Grund nicht <strong>in</strong> Klassen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Gruppen gegeben, dann dürft Ihr nur so viele Gruppen haben, wie Ihr davor<br />
Klassen hattet.<br />
Ansonsten gilt:<br />
Werden z.B. bei <strong>der</strong> 2. Fremdsprache neue parallele Gruppen geformt, dann soll<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Gruppen nicht die Anzahl <strong>der</strong> Klassen <strong>der</strong> Stufe überschreiten. Ist<br />
es aber nicht möglich, e<strong>in</strong>e Gruppe durchs Austauschverfahren zwischen den<br />
Klassen zu bilden, dann kann die Schulaufsichtsbehörde, wenn genug Lehrer<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e Gruppe mehr zulassen. Auch bei diesen M<strong>in</strong>igruppen muss<br />
die M<strong>in</strong>deststundenzahl für das Fach e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Wie ist es bei Religion und Philosophie?<br />
Ist es durch jahrgangsübergreifende Maßnahmen nicht möglich, Euch ev. und<br />
kath. Religionsunterricht und/o<strong>der</strong> Philosophie anzubieten, so darf die Anzahl <strong>der</strong><br />
Gruppen die <strong>der</strong> Klassenstufe überschreiten.<br />
Habt Ihr beson<strong>der</strong>en Projektunterricht? Ist <strong>der</strong> Raum zu kle<strong>in</strong> für die Gruppe?<br />
Habt Ihr beson<strong>der</strong>en Projektunterricht, bei dem <strong>der</strong> Lehrer sich nur gleichzeitig um<br />
e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Anzahl von Schülern kümmern kann o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e begrenzte<br />
Anzahl von Arbeitsplätzen (z.B. Informatikräume bzw. PC’s) zur Verfügung<br />
stehen, dann dürfen kle<strong>in</strong>ere Gruppen gebildet werden.<br />
Über die beson<strong>der</strong>e Situation <strong>der</strong> Schule entscheidet immer die zuständige<br />
Schulaufsichtsbehörde.<br />
Der <strong>der</strong>zeitige Klassenteiler liegt bei maximal 29 Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern,<br />
jedoch gibt es Ausnahmen !<br />
? Erlass „Gruppengröße für die Klassen 5-10 <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen“<br />
vom 20. Mai 1976<br />
Klassenkonferenz<br />
Was macht eigentlich die Klassenkonferenz?<br />
Die Klassenkonferenz besteht aus den LehrerInnen, die diese Klasse unterrichten,<br />
dem/<strong>der</strong> Vorsitzenden des Klassenelternbeirates und - ab <strong>der</strong> achten Klasse - <strong>der</strong><br />
Klassensprecher<strong>in</strong>/dem Klassensprecher.<br />
Von <strong>der</strong> Klassenkonferenz werden beschlossen:<br />
? Verweise , Ausschluss vom Unterricht, Ausschluss von Schulveranstaltungen<br />
? Auszeichnungen<br />
20
? Klassenveranstaltungen (Praktika, Ausflüge, ...)<br />
Wichtig bei <strong>der</strong> Entscheidung, ob e<strong>in</strong> Schüler vom Unterricht ausgeschlossen<br />
werden soll o<strong>der</strong> nicht, ist, dass <strong>der</strong> Klassensprecher bei <strong>der</strong> Klassenkonferenz<br />
dann anwesend ist, um noch e<strong>in</strong>mal aus Sicht <strong>der</strong> Schüler die Situation zu<br />
beschreiben. Wird er nicht e<strong>in</strong>geladen, so ist dies e<strong>in</strong> Verfahrensfehler und <strong>der</strong><br />
getroffene Beschluss erst e<strong>in</strong>mal ungültig.<br />
Klassensprecher können, wenn sie es für nötig erachten, darauf h<strong>in</strong>wirken, e<strong>in</strong>e<br />
Klassenkonferenz e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
Wird die Klassenkonferenz als Zeugnis- o<strong>der</strong> Versetzungskonferenz o<strong>der</strong> bei<br />
Prüfungen tätig o<strong>der</strong> trifft sie sonstige Entscheidungen aufgrund <strong>der</strong> Beurteilung<br />
von Leistungen e<strong>in</strong>er Schüler<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Schülers, nehmen an den Sitzungen<br />
nur die Lehrkräfte teil. Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende des Klassenelternbeirates wird<br />
zur Teilnahme mit beraten<strong>der</strong> Stimme e<strong>in</strong>geladen.<br />
? § 94 Klassenkonferenz (Schulgesetz)<br />
Klassensprecherversammlungen<br />
Wir wollen gern e<strong>in</strong>e Versammlung aller Klassensprecher <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulzeit<br />
machen. Unser Schulleiter erlaubt es uns aber nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> 7. und 8. Stunde,<br />
nicht, wie wir möchten, <strong>in</strong> <strong>der</strong> 3. und 4. Stunde.<br />
Wann dürfen Klassensprecherversammlungen stattf<strong>in</strong>den ?<br />
Klassensprecherversammlungen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel außerhalb <strong>der</strong><br />
Unterrichtsstunden statt. Der Schulleiter hat die SV <strong>in</strong> ihrer Arbeit zu unterstützen<br />
und darf nur <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Arbeit e<strong>in</strong>greifen, wenn die SV <strong>Recht</strong>s- und<br />
Verwaltungsvorschriften missachtet. Ferner hat je<strong>der</strong> Schülervertreter e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong><br />
auf Unterrichtsbefreiung von bis zu 12 Unterrichtsstunden im Schuljahr.<br />
? § 110 Tätigkeit <strong>der</strong> Schülervertreter (Schulgesetz)<br />
? § 114 Ergänzende Bestimmungen (Schulgesetz)<br />
? §§ 97 und 117 (Schulgesetz)<br />
Kreisschülervertretung (KSV)<br />
Die Kreisschülervertretung gibt den e<strong>in</strong>zelnen Schularten die Möglichkeit, sich auf<br />
Kreisebene auszutauschen und Projekte durchzuführen. Jede Schule darf zwei<br />
stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> das Kreisschülerparlament entsenden. Hier wird<br />
dann auch e<strong>in</strong> Vorstand und e<strong>in</strong> Kreisschülersprecher gewählt.<br />
Kreisschülervertretungen s<strong>in</strong>d vor allem deshalb wichtig, weil man sich hier über<br />
Ideen und Veranstaltungen austauschen kann und weiß, was an an<strong>der</strong>en Schulen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung gut, besser o<strong>der</strong> eben auch schlecht läuft.<br />
? § 112 Kreisschülervertretungen (Schulgesetz)<br />
21
Legasthenie - För<strong>der</strong>ung<br />
Wenn bei Dir e<strong>in</strong>e Lese-<strong>Recht</strong>schreib-Schwäche (LRS - Legasthenie)<br />
förmlich festgestellt worden ist, hast Du auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Orientierungsstufe die<br />
Möglichkeit, gezielt geför<strong>der</strong>t zu werden. Die Gruppenstärke soll höchstens<br />
10 SchülerInnen betragen.<br />
In sämtlichen schriftlichen Arbeiten (also auch <strong>in</strong> den Fremdsprachen)<br />
dürfen <strong>De<strong>in</strong></strong>e <strong>Recht</strong>schreibfehler nicht gewertet werden.<br />
Selbst bei Diktaten zählt nur <strong>De<strong>in</strong></strong> <strong>in</strong>dividueller Leistungsfortschritt, nicht<br />
die tatsächliche Fehlerzahl. Zu bedenken ist auch, dass es über die<br />
<strong>Recht</strong>schreibung h<strong>in</strong>aus an<strong>der</strong>e legastheniebed<strong>in</strong>gte Fehler gibt (Lesen,<br />
Grammatik), die vom Erlass nicht erfasst werden.<br />
Auch nach <strong>der</strong> 6. Klasse gelten diese Vorschriften noch, allerd<strong>in</strong>gs nur, bis<br />
<strong>De<strong>in</strong></strong>e RS-Leistungen durchgängig „ausreichend“ o<strong>der</strong> besser s<strong>in</strong>d.<br />
In <strong>De<strong>in</strong></strong>em Zeugnis sollte <strong>De<strong>in</strong></strong>/e DeutschlehrerIn die <strong>Recht</strong>schreibung<br />
getrennt von <strong>De<strong>in</strong></strong>en sonstigen Leistungen bewerten.<br />
Wenn Du also Probleme mit <strong>der</strong> <strong>Recht</strong>schreibung hast, wende Dich an <strong>De<strong>in</strong></strong>/e<br />
DeutschlehrerIn o<strong>der</strong> an den/die Verb<strong>in</strong>dungslehrerIn. Dort erfährst Du auch,<br />
welche/r LehrerIn an <strong>De<strong>in</strong></strong>er Schule für Fragen <strong>der</strong> Legasthenie verantwortlich ist<br />
(denn dafür sollte es jemanden geben!).<br />
Mit dem Erreichen <strong>der</strong> Oberstufe (11. Jahrgang) ist es mit den genannten<br />
Regelungen bedauerlicherweise vorbei, ab jetzt wird <strong>De<strong>in</strong></strong>e RS-Leistung genauso<br />
bewertet wie bei den an<strong>der</strong>en auch.<br />
?Erlass „För<strong>der</strong>ung von Schülern mit Lese-<strong>Recht</strong>schreibschwäche (Legasthenie)“<br />
vom 20. September 1985<br />
Leistungsbewertung und Zeugnisse<br />
E<strong>in</strong>e Oberstufenschüler<strong>in</strong> möchte nach <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 11 abgehen, hat<br />
aber ke<strong>in</strong>en regulären Schulabschluss.<br />
Kann sie e<strong>in</strong> Realschulzeugnis beantragen?<br />
Mit <strong>der</strong> Versetzung <strong>in</strong> die Oberstufe wird e<strong>in</strong> Abschluss erreicht, <strong>der</strong> dem<br />
Realschulabschluss gleichwertig ist; dies müsste <strong>in</strong> dem jeweiligen<br />
Versetzungszeugnis vermerkt se<strong>in</strong>.<br />
? § 14 Absatz 2 (Schulgesetz)<br />
E<strong>in</strong> Schüler mit Lese-<strong>Recht</strong>schreib-Schwäche (LRS) wird im Fach Deutsch<br />
wegen se<strong>in</strong>er schwachen <strong>Recht</strong>schreibung schlechter benotet.<br />
22
Ist das zulässig?<br />
Ne<strong>in</strong>, bei LRS-Schülern müssen <strong>Recht</strong>schreibleistung und sonstige Leistungen im<br />
Fach Deutsch getrennt bewertet werden.<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> möchte, dass Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, SV-Arbeit und<br />
Schülerlotsen-Tätigkeit im Zeugnis vermerkt werden.<br />
Ist das möglich?<br />
Ja - wenn die Konferenz zustimmt, können sogar noch weitere Angaben zu<br />
beson<strong>der</strong>en Leistungen (<strong>in</strong> Wettbewerben o.ä.) im Zeugnis vermerkt werden.<br />
E<strong>in</strong>em Schüler wurde im Halbjahreszeugnis und auch im Laufe des zweiten<br />
Halbjahres nicht mitgeteilt, dass se<strong>in</strong>e Versetzung <strong>in</strong> die nächst höhere<br />
Klassenstufe gefährdet ist.<br />
Kann er daraus das <strong>Recht</strong> ableiten, am Schuljahresende doch noch versetzt zu<br />
werden?<br />
Ne<strong>in</strong>, dieses Versäumnis <strong>der</strong> Lehrer führt nicht dazu, dass <strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong> die<br />
nächste Klassenstufe versetzt wird - es sei denn, er verbessert sich. In <strong>der</strong> Regel<br />
sollten Lehrer jedoch vor den Osterferien e<strong>in</strong>e entsprechende Warnung schriftlich<br />
o<strong>der</strong> mündlich an die Eltern leiten.<br />
? Landesverordnung über Notenstufen und an<strong>der</strong>e Angaben <strong>in</strong> Zeugnissen vom<br />
13. Juni 1995<br />
Leistungskurse<br />
Wir s<strong>in</strong>d 12 Schüler und wollen gern e<strong>in</strong>en Leistungskurs Religion belegen.<br />
Unser Schulleiter richtet diesen Leistungskurs trotz unserer Bitten nicht e<strong>in</strong>.<br />
Wann darf/muss e<strong>in</strong> Leistungskurs e<strong>in</strong>gerichtet werden?<br />
Die Schule muss (nach ihren Möglichkeiten) <strong>in</strong> den Fächern Deutsch, zwei<br />
Fremdsprachen, Geschichte und/o<strong>der</strong> Erdkunde, Mathematik, zwei<br />
Naturwissenschaften und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren, möglichst musischen Fach e<strong>in</strong>en<br />
Leistungskurs anbieten. M<strong>in</strong>desten 5 <strong>der</strong> genannten Fächer s<strong>in</strong>d als<br />
Leistungskurse e<strong>in</strong>zurichten. Alles darüber h<strong>in</strong>aus macht die Schule freiwillig.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs solltet Ihr alles versuchen, den Leistungskurs zu bekommen, den Ihr<br />
wollt. Schließlich müsst Ihr Abitur machen. Helfen kann Euch dabei auch <strong>der</strong><br />
Oberstufenleiter.<br />
? Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995<br />
23
Leistungstand - Wie gut b<strong>in</strong> ich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule?<br />
E<strong>in</strong> Schüler möchte gern wissen, wie er gerade <strong>in</strong> Erdkunde steht und ob er<br />
sich noch re<strong>in</strong>hängen muss o<strong>der</strong> ob er e<strong>in</strong> wenig lockerer dem Unterricht<br />
folgen kann. Die Lehrkraft weigert sich, ihm e<strong>in</strong>e Auskunft über se<strong>in</strong>en<br />
Leistungsstand zu geben.<br />
Darf sie sich weigern?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn alle Schüler s<strong>in</strong>d gemäß ihres Alters über ihren Leistungsstand zu<br />
unterrichten. Wann, wie oft und <strong>in</strong> welcher Form dies geschieht, liegt im<br />
Ermessen <strong>der</strong> Lehrkraft.<br />
? § 31 Absatz 2 (Schulgesetz)<br />
Lernmittel - Wer zahlt das?<br />
Wir müssen <strong>in</strong> Französisch, Deutsch und Spanisch jeweils e<strong>in</strong>e Lektüre und<br />
<strong>in</strong> Mathematik e<strong>in</strong>en Taschenrechner anschaffen. Das ist mit <strong>der</strong> Zeit<br />
eigentlich ziemlich teuer.<br />
Wieviel muss e<strong>in</strong> Schüler für Unterrichtsmaterialien zahlen?<br />
In <strong>der</strong> Regel brauchen Schüler nichts für bestimmte Lernmittel zu bezahlen, nur<br />
für diejenigen, die auch persönlich gebraucht werden (z.B. Taschenrechner,<br />
Lektüre). Allerd<strong>in</strong>gs kann das Bildungsm<strong>in</strong>isterium hierfür Höchstsätze festlegen.<br />
Auch die Schulkonferenz hat Mitwirkungsmöglichkeiten.<br />
Jedenfalls sollte Ihr dann protestieren, wenn es Euch endgültig zu viel wird.<br />
? § 33 Lernmittel (Schulgesetz)<br />
? § 92 Aufgaben und Verfahren <strong>der</strong> Schulkonferenz (Schulgesetz)<br />
? Erlass „H<strong>in</strong>weise für Lehrkräfte, Eltern, Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler“ vom<br />
22.04.1991, Nachrichtenblatt MBWFK S.-H. Seite 277<br />
Me<strong>in</strong>ungsfreiheit<br />
E<strong>in</strong> Lehrer lobt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Unterricht die Ziele e<strong>in</strong>er bestimmten Partei,<br />
während er an<strong>der</strong>e politische Gruppierungen vernachlässigt. Er rechtfertigt<br />
se<strong>in</strong> Verhalten, <strong>in</strong>dem er behauptet, die Me<strong>in</strong>ungsfreiheit gebe ihm das<br />
<strong>Recht</strong> dazu.<br />
Darf er das ?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn <strong>in</strong> diesem Fall <strong>in</strong>teressiert nicht die Me<strong>in</strong>ung des Lehrers, son<strong>der</strong>n die<br />
politische Bildung <strong>der</strong> Schüler. Und: Sachfragen müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule politisch<br />
ausgewogen behandelt werden.<br />
24
? § 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
Mitwirkung am Unterricht<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> möchte sich aktiv an <strong>der</strong> Unterrichtsplanung beteiligen. Sie<br />
macht konkrete Vorschläge zum aktuellen Thema. Ihre Lehrer<strong>in</strong> ist aber<br />
dagegen und weigert sich sogar zu erklären, warum.<br />
Darf sie das?<br />
Ne<strong>in</strong>! Im Rahmen des Lehrplans haben Schüler sehr wohl das <strong>Recht</strong>, an <strong>der</strong><br />
Unterrichtsgestaltung (Lehrstoff, Schwerpunkte, Reihenfolge usw.) mitzuwirken.<br />
Für den Fall, dass Lehrer Schülervorschläge nicht berücksichtigen können, sollten<br />
sie wenigstens die Gründe hierfür nennen.<br />
? § 31 Beg<strong>in</strong>n und Inhalt des Schulverhältnisses (Schulgesetz)<br />
? Erlass vom 13. Juni 1973 „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“<br />
„Müslierlass“<br />
Die SV e<strong>in</strong>er Schule möchte <strong>in</strong> den Pausen Schokoladenriegel und Coka<br />
Cola verkaufen, um die SV-Kasse aufzubessern.<br />
Darf sie das?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn <strong>in</strong> dem Run<strong>der</strong>lass „Vertrieb von Esswaren und Getränken <strong>in</strong> Schule“<br />
des Bildungsm<strong>in</strong>isteriums („Müslierlass“) ist festgelegt, was <strong>in</strong> Schulen an<br />
Lebensmitteln verkauft werden darf und was nicht. Zu dem, was nicht verkauft<br />
werden darf, zählen auch Süßwaren aller Art sowie Getränke, die e<strong>in</strong>en hohen<br />
Gehalt an Süßungsmitteln enthalten.<br />
? Erlass „Vertrieb von Esswaren und Getränken <strong>in</strong> Schulen“ vom 17. Januar 1990<br />
„Nachsitzen“<br />
Ich habe mehrfach die Hausaufgaben nicht gemacht. Jetzt will <strong>der</strong> Lehrer<br />
mich nach <strong>der</strong> Schule da behalten.<br />
Darf e<strong>in</strong> Lehrer mich nachsitzen lassen?<br />
Ja, e<strong>in</strong> Lehrer hat das <strong>Recht</strong>, Dich nachsitzen zu lassen, wenn dafür triftige<br />
Gründe vorliegen. Er muss dies allerd<strong>in</strong>gs vorher ankündigen, da dies nur <strong>in</strong><br />
Absprache mit <strong>De<strong>in</strong></strong>en Eltern machbar ist.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
25
Ozonbelastung und Sportunterricht<br />
Das Radio meldet andauernd, dass die Ozonbelastung schon auf über 180<br />
Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Außenluft gestiegen ist. Doch <strong>De<strong>in</strong></strong><br />
Sportlehrer sieht das nicht so dramatisch und setzt e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>stündigen<br />
Dauerlauf auf dem Sportplatz an.<br />
Darf <strong>der</strong> Sportlehrer Euch laufen lassen?<br />
Da es sich bei dieser Regelung nur um e<strong>in</strong>e Empfehlung handelt, ist er nicht<br />
verpflichtet, diese zu beachten. Aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gilt, dass bei hohen<br />
Ozonbelastungen im Sommer <strong>der</strong> Sportunterricht sich diesen Verhältnissen<br />
anzupassen hat, also ke<strong>in</strong>e schweren Belastungen für den Körper und möglichst<br />
im Schatten und nicht unter praller Sonne. Ab 360 Mikrogramm pro Kubikmeter<br />
Außenluft wird sogar empfohlen, den Sportunterricht komplett e<strong>in</strong>zustellen.<br />
? „Empfehlungen zum Sportunterricht bei erhöhter Ozonbelastung“ von 1993<br />
Pausen<br />
Kann nicht länger Pause se<strong>in</strong>?<br />
Na klar, Pausen s<strong>in</strong>d wichtig - die Pausenzeiten werden durch die Schule<br />
festgelegt.<br />
Aber immerh<strong>in</strong> - dafür ist auch die Länge <strong>der</strong> Schulstunden auf e<strong>in</strong>heitliche 45<br />
M<strong>in</strong>uten festgelegt. Allerd<strong>in</strong>gs können auch 90m<strong>in</strong>ütige Doppelstunden gegeben<br />
werden.<br />
? Erlass „Dauer <strong>der</strong> Unterrichtsstunde“ vom 18.06.1998<br />
Praktika<br />
Die Schüler <strong>der</strong> 9. Klasse möchten gern e<strong>in</strong> Praktikum machen, um sich auf<br />
ihr späteres Berufsleben vorzubereiten.<br />
Welche Möglichkeiten haben sie ?<br />
Betriebspraktika sollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> 8. Klassen <strong>der</strong> Hauptschulen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> 9. Klasse<br />
<strong>der</strong> Realschulen durchgeführt werden. Auch <strong>in</strong> Gesamtschulen sollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> 8.<br />
und 9. Klasse Betriebspraktika durchgeführt werden. Für <strong>Gymnasien</strong> s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
Betriebspraktika vorgesehen, hier gibt es lediglich das Wirtschaftspraktikum im<br />
12. Jahrgang. Dennoch machen über die Hälfte <strong>der</strong> <strong>Gymnasien</strong> freiwillig e<strong>in</strong><br />
26
Betriebspraktikum. Du solltest dazu am besten e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>der</strong><br />
Schulkonferenz stellen.<br />
Nun steht endlich das Wirtschaftspraktikum vor <strong>der</strong> Tür, und e<strong>in</strong> Schüler hat<br />
e<strong>in</strong>en tollen Praktikumsplatz <strong>in</strong> Süddeutschland gefunden.<br />
Spricht etwas dagegen diese anzutreten?<br />
Ja, das Praktikum muss im direkten Umkreis stattf<strong>in</strong>den, damit <strong>der</strong> zuständige<br />
Lehrer den Schüler im Betrieb problemlos beraten und betreuen kann.<br />
? Erlass „Betriebspraktika“ vom 25. Juni 1991<br />
Probleme<br />
Stress mit <strong>De<strong>in</strong></strong>em Lehrer?<br />
Du bist nicht alle<strong>in</strong>!<br />
Wenn Du e<strong>in</strong> Problem mit e<strong>in</strong>em Lehrer o<strong>der</strong> <strong>De<strong>in</strong></strong>em Schulleiter hast - o<strong>der</strong> sie<br />
e<strong>in</strong>es mit Dir - dann kannst Du Dir tatkräftige Unterstützung suchen.<br />
Frag’ e<strong>in</strong>fach jemanden aus <strong>De<strong>in</strong></strong>er SV, ob er/sie Dir hilft, Dich berät und Dich bei<br />
den Gesprächen unterstützt. Schülervertreter haben meistens schon mehr<br />
Erfahrung bei <strong>der</strong> Vermittlung zwischen Schülern und Lehrern und kennen <strong>De<strong>in</strong></strong>e<br />
<strong>Recht</strong>e. Genauso kannst Du auch den Verb<strong>in</strong>dungslehrer fragen, denn auch <strong>der</strong><br />
wird Dir weiterhelfen können, wenn es Stress gibt.<br />
? § 109 Wesen und Aufgaben <strong>der</strong> Schülervertretung (Schulgesetz)<br />
? § 115 Verb<strong>in</strong>dungslehrer (Schulgesetz)<br />
Prüfungsfach - Drittes Abiturprüfungsfach<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> gibt an, im Grundkurs Englisch die dritte Abiturklausur<br />
schreiben zu wollen. Ihr Kurslehrer sagt ihr, sie könne das nicht machen,<br />
weil sie dann die e<strong>in</strong>zige wäre, die hier e<strong>in</strong>e P3-Klausur schreiben würde<br />
und das würde ihm zuviel Arbeit machen.<br />
Darf die Schüler<strong>in</strong> trotzdem Englisch als drittes Abiturprüfungsfach angeben?<br />
Ja, denn je<strong>der</strong> Schüler entscheidet selbständig, <strong>in</strong> welchem Fach er die dritte<br />
schriftliche Abiturklausur schreibt. Lehrer müssen dies akzeptieren und können<br />
nicht mit Verweis auf Mehrarbeit dieses ablehnen.<br />
? Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995<br />
Rauchen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule<br />
27
Ich b<strong>in</strong> 15 und seit zwei Jahren Raucher. Zu Hause darf ich das, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schule nicht.<br />
Ab wann darf man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule rauchen?<br />
Das Jugendschutzgesetz erlaubt Dir, ab 16 Jahren zu rauchen. In <strong>der</strong> Schule<br />
entscheidet die Schulkonferenz, <strong>in</strong> welcher Form sie das Rauchen an <strong>der</strong> Schule<br />
duldet. Dies kann vom Rauchen ab 16 Jahren auf entsprechenden Pausenhöfen<br />
bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em generellen Rauchverbot an <strong>der</strong> Schule reichen.<br />
? § 92 Aufgaben und Verfahren <strong>der</strong> Schulkonferenz (Schulgesetz)<br />
<strong>Recht</strong>schreibreform<br />
Die Schüler <strong>der</strong> 8b wissen e<strong>in</strong>fach nicht mehr weiter, ob sie nun nach den<br />
neuen <strong>Recht</strong>schreibregeln unterrichtet werden sollen o<strong>der</strong> nach den alten.<br />
Wie schaut die Lage aus?<br />
Generell müssen im gesamten Bundesgebiet die neuen <strong>Recht</strong>schreibregeln<br />
unterrichtet werden und ab 2005 gelten diese verb<strong>in</strong>dlich, bis dah<strong>in</strong> gelten neue<br />
und alte Regeln als gleichermaßen korrekt. Nach Aufhebung des<br />
Volksentscheides durch den Landtag wird die Neuschreibung an den Schulen des<br />
Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong> ab dem 01. November 1999 verb<strong>in</strong>dlich.<br />
? Erlass des M<strong>in</strong>isteriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />
vom 01. Oktober 1999, veröffentlicht im Nachrichtenblatt des o.g. M<strong>in</strong>isteriums,<br />
Ausgabe Nr. 11/1999<br />
Religionsunterricht<br />
Die Eltern e<strong>in</strong>er Schüler<strong>in</strong> möchten nicht, dass ihre Tochter am<br />
Religionsunterricht teilnimmt. Der Religionslehrer behauptet aber, die<br />
Schüler<strong>in</strong> habe ke<strong>in</strong>e Wahl.<br />
Wer hat <strong>Recht</strong>?<br />
Die Eltern bestimmen die Grundsätze <strong>der</strong> Erziehung ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Deshalb können<br />
sie auch entscheiden, ob die Tochter am Religionsunterricht teilnimmt o<strong>der</strong> nicht.<br />
Ab dem vollendeten 14 Lebensjahr steht Dir das <strong>Recht</strong> zu, Dich vom<br />
Religionsunterricht abzumelden. Meldest Du Dich ab, erhältst Du statt dessen<br />
an<strong>der</strong>en Unterricht.<br />
? § 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
? § 6 Geme<strong>in</strong>schaftsschule (Schulgesetz)<br />
28
Opferfest (muslimisch - Befreiung vom Unterricht<br />
Zuckerfest (muslimisch) - Befreiung vom Unterricht<br />
E<strong>in</strong> muslimischer Schüler/e<strong>in</strong>e muslimische Schüler<strong>in</strong> möchte den Feiertag<br />
des Opferfestes/des Zuckerfestes mit se<strong>in</strong>er/ihrer Familie bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Moschee verbr<strong>in</strong>gen.<br />
Hat er/sie das <strong>Recht</strong> dazu?<br />
Ja! Mitglie<strong>der</strong> aller Religionsgeme<strong>in</strong>schaften haben e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> darauf, an<br />
Gottesdiensten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en religiösen Veranstaltungen teilzunehmen, um ihre<br />
jeweilige Religion damit auszuüben.<br />
Diese Aussage aus dem Erlass „Religionsunterricht an den Schulen <strong>in</strong> Schleswig-<br />
Holste<strong>in</strong>“ gilt für die islamischen Feiertage „Opferfest“ und „Zuckerfest“. Die<br />
Term<strong>in</strong>e dieser islamischen Feste werden e<strong>in</strong>mal im Jahr im Nachrichtenblatt des<br />
M<strong>in</strong>isteriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> veröffentlicht. Außerdem können sie im Internet unter <strong>der</strong><br />
Adresse http://www.islam.de abgerufen werden.<br />
? Bekanntmachung im Nachrichtenblatt des M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissen-<br />
schaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
? aktuelle Informationen über die Term<strong>in</strong>e <strong>der</strong> islamischen Feiertage bis zum<br />
Jahr 2004 unter <strong>der</strong> Internetadresse http://www.islam.de<br />
Samstagsschule<br />
Ich habe die 6-Tage-Woche satt. Am Freitagabend kann ich nicht weggehen,<br />
weil ich am Samstag wie<strong>der</strong> Schule habe.<br />
Was mache ich gegen Samstagsschule?<br />
Über die Anzahl <strong>der</strong> Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz. Wende Dich<br />
an <strong>De<strong>in</strong></strong>e Schülervertretung und bitte sie, e<strong>in</strong>en entsprechenden Antrag auf <strong>der</strong><br />
nächsten Schulkonferenz zu stellen. Dann sollte es nach guter Vorarbeit,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e mit dem Schulelternbeirat (denn dieser hat e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchsrecht), mit<br />
dem freien Samstag klappen.<br />
? § 92 Aufgaben <strong>der</strong> Schulkonferenz (Schulgesetz)<br />
Schriftliche Missbilligung<br />
Me<strong>in</strong> Klassenkamerad treibt es wirklich auf die Spitze. Sogar ich b<strong>in</strong><br />
geschockt, wenn ich manchmal mitkriege, wie er mit me<strong>in</strong>em Lehrer spricht.<br />
29
Er macht aber weiter, weil er denkt, ihm kann ja nichts passieren - für e<strong>in</strong>e<br />
Missbilligung würde so etwas nicht reichen.<br />
Wann bekommt man e<strong>in</strong>e schriftliche Missbilligung?<br />
Zum Beispiel wenn Du jemanden verprügelt hast. Gewalt an <strong>der</strong> Schule ist ke<strong>in</strong>e<br />
Lösung und darf es nicht geben. Auch wenn Du Dich im Unterricht so daneben<br />
benimmst, dass die Ermahnungen <strong>De<strong>in</strong></strong>es Lehrers nichts mehr br<strong>in</strong>gen, kann er<br />
Dir e<strong>in</strong>e Missbilligung geben. E<strong>in</strong>e schriftliche Missbilligung kann aber auch schon<br />
erfolgen, wenn Du mehrmals zu spät kommst o<strong>der</strong> <strong>De<strong>in</strong></strong>e Hausaufgaben nicht<br />
machst o<strong>der</strong> .... All dies liegt im Ermessen <strong>der</strong> Lehrkraft.<br />
Anwendung von Gewalt kann auch zu e<strong>in</strong>er Ordnungsmaßnahme führen.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
Schülergruppen<br />
Me<strong>in</strong>e Freunde und ich möchten nach <strong>der</strong> Schule zusammen Fußballspielen,<br />
aber wir wissen nicht wo.<br />
Können wir die Schulsporthalle nutzen ?<br />
Ja, ihr könnt an Eurer Schule e<strong>in</strong>e Schülergruppe aufmachen und so auch<br />
Schulräumlichkeiten nutzen. Aber aus rechtlichen Gründen muss e<strong>in</strong>e Aufsicht<br />
gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>ige Schüler<strong>in</strong>nen möchten an ihrer Schule e<strong>in</strong>e Handballmanschaft<br />
gründen. Dazu möchten sie außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit<br />
Schulräumlichkeiten nutzen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule Plakate aushängen. Die<br />
Schulleiter<strong>in</strong> verbietet das.<br />
Hat sie das <strong>Recht</strong> dazu?<br />
Ne<strong>in</strong>! Die Schülergruppe verfolgt e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> unten genannten Ziele.<br />
E<strong>in</strong>e Schülergruppe ist e<strong>in</strong> Zusammenschluss von SchülerInnen, die e<strong>in</strong><br />
geme<strong>in</strong>sames Interesse haben, wie z.B. Skat spielen o<strong>der</strong> Inl<strong>in</strong>eskaten (also<br />
fachliche, sportliche, kulturelle, konfessionelle o<strong>der</strong> politische Ziele verfolgen).<br />
Wenn Ihr Euch zu e<strong>in</strong>er Schülergruppe zusammengeschlossen habt, braucht Ihr<br />
Eure Zielsetzung nur noch schriftlich zusammenzufassen, e<strong>in</strong>e/n<br />
Verantwortliche/n (m<strong>in</strong>d. 14 J. alt) ausf<strong>in</strong>dig zu machen, und dies <strong>der</strong> Schulleitung<br />
mitzuteilen.<br />
Weiterh<strong>in</strong> sollten Euch kostenlose Schulräumlichkeiten außerhalb <strong>der</strong><br />
Unterrichtszeit zur Verfügung gestellt werden, dazu benötigt ihr dann e<strong>in</strong>e<br />
Aufsichtsperson (Eltern, Lehrer, verantwortungsvolle Schüler). Außerdem könnt<br />
Ihr auf Eure Veranstaltungen am schwarzen Brett aufmerksam machen und e<strong>in</strong>e<br />
eigene Schülerzeitung herausgeben.<br />
30
Natürlich können an Euren Veranstaltungen auch Leute teilnehmen, die nicht auf<br />
Eure Schule gehen, wenn die Schulleitung e<strong>in</strong>verstanden ist.<br />
? § 117 Schülergruppen (Schulgesetz)<br />
Schülerstreik<br />
Nach e<strong>in</strong>er katastrophalen Klassenarbeit „bestreiken“ die Schüler den<br />
Unterricht.<br />
Ist es SchülerInnen erlaubt zu streiken?<br />
Grundsätzlich gilt: „Schülerstreiks“ gibt es gar nicht. Der sogenannte Schülerstreik<br />
ist nicht viel mehr als unentschuldigtes Fehlen o<strong>der</strong> verweigerte Mitarbeit, also<br />
unzulässig. Das Demonstrationsrecht wird durch das „Streikverbot“ für Schüler<br />
nicht e<strong>in</strong>geschränkt, da je<strong>der</strong> Schüler auch außerhalb <strong>der</strong> Schulzeit demonstrieren<br />
kann. Sogar bei e<strong>in</strong>er größeren Zahl „streiken<strong>der</strong>“ Schüler bleiben<br />
Diszipl<strong>in</strong>armaßnahmen nicht ausgeschlossen.<br />
? Erlass vom 13. Juni 1973 „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“<br />
Schülervertreter<br />
Unser Klassensprecher engagiert sich total für die Klasse und riskiert dabei<br />
auch Stress mit den Lehrern, wenn er e<strong>in</strong>mal nicht <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung ist wie sie.<br />
Kürzlich hat unser Deutschlehrer ihm e<strong>in</strong>e 4 im Mündlichen gegeben und<br />
damit begründet, er suche nur Streit mit den Lehrern.<br />
Darf <strong>der</strong> Lehrer das machen?<br />
Ne<strong>in</strong>! E<strong>in</strong> Schülervertreter, also jemand <strong>der</strong> die Schülerschaft als<br />
Klassensprecher, Vertreter o<strong>der</strong> Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz/e<strong>in</strong>er<br />
Fachkonferenz vertritt, darf we<strong>der</strong> bevorzugt noch benachteiligt werden aufgrund<br />
se<strong>in</strong>es Amtes.<br />
Der Lehrer darf dem Klassensprecher also ke<strong>in</strong>e schlechte Note geben, nur weil<br />
er sich für se<strong>in</strong>e Mitschüler e<strong>in</strong>setzt, vielmehr hat er sogar e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> darauf, dass<br />
<strong>der</strong> Schulleiter und die Lehrer ihn bei se<strong>in</strong>er Arbeit unterstützen und über wichtige,<br />
die Schüler betreffenden Angelegenheiten, zu <strong>in</strong>formieren.<br />
? § 110 Tätigkeit <strong>der</strong> Schülervertreter (Schulgesetz)<br />
Schülervertretung<br />
E<strong>in</strong> Schulleiter verbietet <strong>der</strong> SV, e<strong>in</strong>en Basar <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Schule<br />
durchzuführen.<br />
Darf er das?<br />
31
Die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule das Hausrecht, d.h. sie<br />
o<strong>der</strong> er kann bestimmen, was <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule gemacht wird (sofern das Gesetz<br />
o<strong>der</strong> sonstige <strong>Recht</strong>s- und Verwaltungsvorschriften ke<strong>in</strong>e klare Regelung<br />
vorsehen).<br />
Jedoch hat die SV die Möglichkeit, sich an die Schulkonferenz zu wenden. Wenn<br />
die Schulkonferenz dem Antrag <strong>der</strong> SV stattgibt, ist die Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Schulleiter dazu verpflichtet, den Beschluss auszuführen.<br />
? § 82 Schulleiter und § 91 Schulkonferenz (Schulgesetz)<br />
Schülerzeitung<br />
Schüler haben sich zu e<strong>in</strong>er Redaktion an unserer Schule<br />
zusammengeschlossen und geben e<strong>in</strong>e Zeitung heraus, <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong> rü<strong>der</strong><br />
Artikel über e<strong>in</strong>e Lehrer<strong>in</strong> ersche<strong>in</strong>en soll. Der Schulleiter verbietet die<br />
Herausgabe <strong>der</strong> Zeitung.<br />
Darf er das? Welche Möglichkeiten haben Schüler, sich dagegen zu wehren?<br />
Schülerzeitungen stehen laut Schulgesetz außerhalb <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />
Schule, d.h. <strong>der</strong> Schulleiter hat ke<strong>in</strong>e Möglichkeit e<strong>in</strong>zugreifen. Tut er dies doch,<br />
verstößt er gegen das Gesetz.<br />
Die Schüler können sich <strong>in</strong> so e<strong>in</strong>em Fall an die Schulaufsicht o<strong>der</strong> natürlich an<br />
die LSV wenden.<br />
Der Schulleiter hat zwar nicht die Möglichkeit die Herausgabe <strong>der</strong> Zeitung zu<br />
verbieten, allerd<strong>in</strong>gs kann er als Hausherr <strong>der</strong> Schule den Verkauf auf dem<br />
Schulgelände untersagen, aber auch <strong>in</strong> solch e<strong>in</strong>em Fall hilft Euch die LSV.<br />
? § 116 Schülerzeitung (Schulgesetz)<br />
Schülerzeitung<br />
Ich habe e<strong>in</strong>en Artikel <strong>in</strong> me<strong>in</strong>er Schülerzeitung geschrieben, <strong>in</strong> dem ich<br />
e<strong>in</strong>en Lehrer massiv angegriffen habe, jedoch nicht unsachlich gewesen<br />
b<strong>in</strong>. Der wurde von dem betreffenden Lehrer zensiert.<br />
Darf e<strong>in</strong> Lehrer vor <strong>der</strong> Veröffentlichung e<strong>in</strong>er Schülerzeitung Artikel verbieten<br />
o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>n?<br />
Ne<strong>in</strong>. Für Schülerzeitungen gilt dasselbe wie für allgeme<strong>in</strong>e Zeitungen: Ihr genießt<br />
laut Grundgesetz Artikel 5 une<strong>in</strong>geschränkte Pressefreiheit und<br />
Berichterstattungsfreiheit. E<strong>in</strong>e Zensur <strong>der</strong> Artikel darf demzufolge auch nicht<br />
stattf<strong>in</strong>den. Auch das Presserecht garantiert Euch freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung.<br />
? § 116 Schülerzeitungen (Schulgesetz)<br />
32
Schülerzeitungen<br />
Ich habe Lust, e<strong>in</strong>e witzige Schülerzeitung herauszubr<strong>in</strong>gen.<br />
Was muss man beim Gründen e<strong>in</strong>er Schülerzeitung beachten?<br />
Für das Gründen e<strong>in</strong>er Schülerzeitung brauchst Du e<strong>in</strong> paar superaktive<br />
Mitschüler, mit denen Du e<strong>in</strong>e kreative Redaktion gründest. Die gesetzliche<br />
Regelung obliegt dem Bundespresserecht, und somit unterscheidet ihr Euch nicht<br />
von e<strong>in</strong>er "normalen Zeitung", außer dass sie von Schülern verfasst und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Schule verteilt wird. Viel Spaß!<br />
? § 116 Schülerzeitungen (Schulgesetz)<br />
Schulausflüge/Wan<strong>der</strong>tage/Klassenfahrten<br />
Seit zwei Jahren haben wir ke<strong>in</strong>en Wan<strong>der</strong>tag mehr gemacht, dabei würden<br />
wir uns so gern das neue Museum für Technik ansehen. Unsere Lehrer<strong>in</strong> ist<br />
aber <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, dass wir noch e<strong>in</strong>e ganze Menge lernen müssen, und<br />
lehnt es deshalb ab, e<strong>in</strong>en Tag für den Museumsbesuch e<strong>in</strong>zuplanen.<br />
Haben wir e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> auf Wan<strong>der</strong>tage?<br />
Ne<strong>in</strong>! E<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> auf Wan<strong>der</strong>tage hat ke<strong>in</strong> Schüler, allerd<strong>in</strong>gs sollen pro Schuljahr<br />
jährlich fünf Wan<strong>der</strong>tage durchgeführt werden, wenn sie im Zusammenhang mit<br />
dem Unterrichtsthema stehen. Der Besuch e<strong>in</strong>es technischen Museums ist<br />
s<strong>in</strong>nvoll, wenn man sich <strong>in</strong> Physik mit dem Aufbau e<strong>in</strong>es Motors beschäftigt.<br />
Wan<strong>der</strong>tage s<strong>in</strong>d nämlich ke<strong>in</strong>e touristische Reise, also Urlaub auf Mallorca am<br />
Strand ist nicht.<br />
Klassenfahrten sollen pro Stufe e<strong>in</strong>mal durchgeführt werden, also e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Unter-, Mittel –und Oberstufe. Der zeitliche Rahmen ist auf e<strong>in</strong>e Woche begrenzt,<br />
ab <strong>der</strong> 8. Klasse ist es möglich, sogar bis zu zwei Wochen Unterricht <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Art zu genießen. Die Höchstkostengrenze für Klassen- und Studienfahrten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Regel durch die Schulkonferenz festgelegt.<br />
Also, überzeugt Eure Lehrer, dass Unterricht außerhalb <strong>der</strong> Schule lustig und<br />
s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> kann.<br />
? Erlass „Richtl<strong>in</strong>ien für Schulausflüge“ vom 25. Juni 1997<br />
Schulbücher<br />
E<strong>in</strong> veraltetes Schulbuch soll durch e<strong>in</strong> neues ersetzt werden.<br />
Wer entscheidet, welches Schulbuch angeschafft wird und welche Möglichkeiten<br />
haben SchülerInnen dabei mitzubestimmen?<br />
Über die Anschaffung neuer Schulbücher entscheidet die zuständige<br />
Fachkonferenz. Da <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Fachkonferenz auch bis zu zwei SchülerInnen sitzen<br />
33
und mit beraten<strong>der</strong> Stimme an den Sitzungen teilnehmen, hat auch die<br />
Schülerschaft die Gelegenheit, sich zu den neuen Büchern zu äußern.<br />
? § 95 Fachkonferenzen (Schulgesetz)<br />
Schulkonferenz<br />
Die Schulkonferenz ist DAS Gremium überhaupt an Eurer Schule, denn die<br />
Schulkonferenz ist das höchste beschlussfassende Organ <strong>der</strong> Schule und selbst<br />
<strong>der</strong> Schulleiter muss die Beschlüsse, die dort gefasst werden, umsetzen.<br />
Wenn die Schulkonferenz also sagt, Rauchen ab 16 Jahren ist okay, dann muss<br />
<strong>der</strong> Schulleiter dies akzeptieren, auch wenn er gegen diese Entscheidung ist,<br />
allerd<strong>in</strong>gs gilt das auch umgekehrt für Eltern und Schüler.<br />
In <strong>der</strong> Schulkonferenz sitzen nämlich ab dem Schuljahr 1999/2000 e<strong>in</strong> Drittel<br />
Lehrer, e<strong>in</strong> Drittel Eltern und e<strong>in</strong> Drittel Schüler, alle s<strong>in</strong>d somit gleichberechtigt<br />
und haben nie alle<strong>in</strong> die Mehrheit, von daher ist es wichtig, dass jede<br />
Schülervertretung Mitglie<strong>der</strong> für die Schulkonferenz wählt und diese dann im<br />
S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Schülerschaft abstimmen. Es ist weiterh<strong>in</strong> wichtig zu wissen, dass die<br />
Lehrkräfte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schulkonferenz für e<strong>in</strong>ige Punkte, über die die Schulkonferenz<br />
beschließt, e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>spruchsrecht (Veto) besitzen (z.B. Grundsätze für<br />
Hausaufgaben und Klassenarbeiten).<br />
Die Schulkonferenz entscheidet über viele wichtige Punkte, z.B. über die<br />
Verwendung des Geldes, das <strong>der</strong> Schule zur Verfügung steht, über die Dauer und<br />
Anzahl von Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, über die Haus- und<br />
Schulordnung und auch über die Tatsache, ob samstags Unterricht stattf<strong>in</strong>det<br />
o<strong>der</strong> nicht, e<strong>in</strong> äußerst wichtiges Gremium also, darum nutzt die Schulkonferenz<br />
zur Umsetzung Eure Wünsche und Ziele.<br />
? § 91 und § 92 Schulkonferenz (Schulgesetz)<br />
Schulpsychologischer Dienst<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> im 8. Jahrgang sche<strong>in</strong>t große seelische Probleme zu haben.<br />
Die Klasse weiß davon und wendet sich vertrauensvoll an den<br />
Klassenlehrer, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Schulpsycholog<strong>in</strong> zu Rate zieht. Die<br />
Schulpsycholog<strong>in</strong> möchte das betroffene Mädchen genauer untersuchen.<br />
Die Schüler<strong>in</strong> ist mit e<strong>in</strong>er Untersuchung e<strong>in</strong>verstanden, will jedoch nicht,<br />
dass ihre Eltern davon erfahren.<br />
Muss die Schulpsycholog<strong>in</strong> die Eltern unterrichten?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn vertrauliche Daten dürfen nur mit <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung <strong>der</strong><br />
Betroffenen übermittelt und nur <strong>in</strong> nicht automatisierten Dateien/Akten gespeichert<br />
werden. Das Mädchen kann deshalb offen mit <strong>der</strong> Schulpsycholog<strong>in</strong> über ihre<br />
Probleme sprechen, ohne dass ihre Eltern <strong>in</strong>formiert werden müssen.<br />
34
? § 128 Schulpsychologischer Dienst (Schulgesetz)<br />
Schulsammlungen<br />
Darf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule Geld gesammelt werden?<br />
Ja, ihr dürft Geld sammeln, aber nur für bestimmte Anlässe. Außerdem nach §§ 1<br />
und 9 des Sammlungsgesetzes müsst ihr Euch e<strong>in</strong>e Erlaubnis bei <strong>der</strong> Landes-<br />
o<strong>der</strong> zuständigen Kreisordnungsbehörde holen und Eure Schulaufsichtsbehörde<br />
muss die Schulsammlung genehmigen.<br />
1. Wofür dürft Ihr genehmigungsfrei sammeln?<br />
? fürs Deutsche Müttergenesungswerk<br />
? für den Schleswig-Holste<strong>in</strong>ischen Heimatbund für den Ausbau deutscher<br />
Schul- und Kulture<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Nordschleswig<br />
? für den Jugendherbergsgroschen<br />
Plant Ihr e<strong>in</strong> Schulfest und wollt dafür <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule bei Lehrkräften, Eltern und<br />
SchülerInnen sammeln, dann braucht Ihr ke<strong>in</strong>e Genehmigung nach dem<br />
Sammlungsgesetz. Sie ist aber notwendig, wenn dafür e<strong>in</strong>e Haus- und/o<strong>der</strong><br />
Straßensammlung durchgeführt werden soll. Währen des Schulfestes selbst kann<br />
unter allen Beteiligten gesammelt werden.<br />
Anmerkung:<br />
In dem beson<strong>der</strong>en Falle des Arbeitskreises Schüler Helfen Leben <strong>der</strong><br />
LandesschülerInnenvertretung besaß dieser für die Veranstaltung „Sozialer Tag“<br />
am 04. Juni 1998 e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Ausnahmegenehmigung <strong>der</strong> Landesregierung.<br />
? Erlass „Schulsammlungen“ vom 10. April 1970<br />
Schulzahnarzt<br />
E<strong>in</strong> Schüler möchte sich nicht vom Schulzahnarzt untersuchen lassen.<br />
Kann er dazu gezwungen werden?<br />
Ne<strong>in</strong>, die schulzahnärztliche Untersuchung ist e<strong>in</strong> Angebot. Die Teilnahme ist<br />
freiwillig.<br />
? Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben vom 26. Juni 1981<br />
Sexualkunde<br />
35
E<strong>in</strong>e Lehrer<strong>in</strong> weigert sich, im Biologieunterricht Sexualkunde zu<br />
unterrichten. Sie ist <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, das könnten auch an<strong>der</strong>e Fachlehrer<br />
übernehmen.<br />
Stimmt das?<br />
Ja. Die Schule ist lediglich verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln.<br />
In welchen Fächern das geschieht, bleibt aber offen. Trotzdem haben Schüler das<br />
<strong>Recht</strong>, <strong>in</strong> (irgend)e<strong>in</strong>em Fach Sexualkundeunterricht zu erhalten.<br />
Der Lehrplan Biologie für die Klassenstufen 5-10 sieht Sexualkunde als<br />
verb<strong>in</strong>dliches Thema vor.<br />
? Lehrplan Biologie<br />
? § 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
Strafarbeiten<br />
Der Lehrer hat uns (me<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong> und mir) e<strong>in</strong>e Strafarbeit aufgegeben,<br />
weil er dachte, wir hätten laut über das letzte Fußballspiel gesprochen und<br />
nicht dem Unterricht zugehört. Dabei habe ich sie nur nach e<strong>in</strong>em Füller<br />
gefragt.<br />
Dürfen Lehrer ohne festen Grund Strafarbeiten schreiben lassen?<br />
Ne<strong>in</strong>! Ohne jeden Grund dürfen Lehrer Schüler nicht zu Extraarbeit verdonnern.<br />
Ihr solltet möglichst versuchen, Unklarheiten sofort zu klären. E<strong>in</strong> Gespräch nach<br />
Ende <strong>der</strong> Stunde kann auch schon hilfreich se<strong>in</strong>.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
Strafarbeiten<br />
Du hast was angestellt und sollst jetzt 100x „Ich soll den Unterricht nicht<br />
stören“ aufschreiben.<br />
Musst Du das?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn stupides Abschreiben ist nicht erlaubt. „Strafarbeiten“ müssen immer<br />
so gestaltet se<strong>in</strong>, dass Du erkennst, was <strong>De<strong>in</strong></strong> Fehlverhalten war.<br />
Er hat auch das <strong>Recht</strong>, mit Dir e<strong>in</strong> erzieherisches Gespräch zu führen. Wenn Du<br />
geschwänzt hast, musst Du, wenn <strong>der</strong> Lehrer <strong>De<strong>in</strong></strong>e Eltern vorher davon <strong>in</strong><br />
Kenntnis gesetzt hat, die versäumten Stunden nachholen.<br />
Störst Du den Unterricht mit Hilfe e<strong>in</strong>es Gegenstandes, darf Dir <strong>der</strong> Lehrer diesen<br />
wegnehmen.<br />
Sehen die Lehrer ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Möglichkeit, <strong>De<strong>in</strong></strong> Verhalten zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> sehen<br />
sie sogar e<strong>in</strong>e Gefahr für die an<strong>der</strong>en SchülerInnen, dann kannst Du:<br />
? e<strong>in</strong>e mündliche o<strong>der</strong> schriftliche Missbilligung bekommen<br />
36
? e<strong>in</strong>en schriftlichen Verweis bekommen<br />
? von außerschulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden<br />
? gezwungen werden, <strong>in</strong> die Parallelklasse zu wechseln<br />
? bis zu zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden<br />
? an e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Schule überwiesen werden.<br />
Der Lehrer darf Dich aber nicht schlagen o<strong>der</strong> Dir sonst irgendwie weh tun!<br />
<strong>De<strong>in</strong></strong>e Bestrafung durch den Lehrer muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zu<br />
<strong>De<strong>in</strong></strong>er Tat stehen.<br />
Bevor Du bestraft wirst, hast Du immer das <strong>Recht</strong>, Dich vorher zu verteidigen und<br />
e<strong>in</strong>e Person <strong>De<strong>in</strong></strong>es Vertrauens aus <strong>der</strong> Schule als Unterstützung zu diesem<br />
Gespräch mitzunehmen.<br />
Bevor Du bestraft wirst, muss Dich <strong>der</strong> Lehrer ermahnt haben, dies kann er auch<br />
schriftlich tun! Wenn <strong>der</strong> Zweck für die Bestrafung aufgrund <strong>der</strong> vorherigen<br />
Ermahnung nicht erreicht werden kann, darfst Du auch ohne Androhung bestraft<br />
werden.<br />
Wenn Du an e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Schule überwiesen werden sollst, geht das nur mit<br />
Entscheidung <strong>der</strong> Schulaufsichtsbehörde auf Antrag <strong>der</strong> Schulkonferenz.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
Streiche<br />
Me<strong>in</strong> Klassenkamerad macht immer Streiche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse. Me<strong>in</strong> Lehrer will<br />
von uns wissen, wer es ist, sonst würde er alle bestrafen, sagt er. Ich will<br />
ihn aber nicht verpetzen, auch wenn ich es nicht gut f<strong>in</strong>de, was er macht.<br />
Darf <strong>der</strong> Lehrer die Klasse im Ganzen bestrafen für etwas, das nur e<strong>in</strong>er<br />
begangen hat, o<strong>der</strong> umgekehrt?<br />
Ne<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e ganze Klasse darf nicht für etwas bestraft werden, was nur e<strong>in</strong>er<br />
gemacht hat. Ihr solltet aber überlegen, ob Ihr Euren Mitschüler nicht mal e<strong>in</strong> paar<br />
Takte erzählt, damit Ihr nicht dauernd <strong>in</strong> unangenehme Situationen kommt.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
Streit zwischen Lehrern und Schülern<br />
Es gibt ziemlich heftige Probleme zwischen uns und unserem Lehrer, die<br />
beide Seiten gern gelöst hätten. Der Schulleiter hat es aber nun satt, ständig<br />
zwischen uns vermitteln zu müssen. Deshalb geht er auf ke<strong>in</strong> Gespräch<br />
mehr e<strong>in</strong>.<br />
37
Darf e<strong>in</strong> Schulleiter e<strong>in</strong> Gespräch mit Schülern o<strong>der</strong> Lehrern verweigern?<br />
Ne<strong>in</strong>! E<strong>in</strong> Schulleiter hat die Pflicht bei Problemen zwischen Schülern und Lehrern<br />
o<strong>der</strong> auch Eltern zu vermitteln, denn er ist für die pädagogische Arbeit an <strong>der</strong><br />
Schule verantwortlich und dazu zählt auch e<strong>in</strong> angenehmes Unterrichtsklima.<br />
Bei Streitigkeiten kann allerd<strong>in</strong>gs auch die Schülervertretung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dungslehrer helfen.<br />
? § 82 Schulleiter (Schulgesetz)<br />
? § 109 Wesen und Aufgaben <strong>der</strong> Schülervertretung (Schulgesetz)<br />
? § 115 Verb<strong>in</strong>dungslehrkräfte (Schulgesetz)<br />
Täuschungsversuche bei Arbeiten<br />
Während e<strong>in</strong>er Biologiearbeit schaut e<strong>in</strong> Schüler auffällig unter se<strong>in</strong>en<br />
Tisch. Der Lehrer bemerkt dies und f<strong>in</strong>det das Biologiebuch mit den<br />
richtigen Lösungen. Die Arbeit des Schülers wird nicht gewertet. Der<br />
Schüler bekommt e<strong>in</strong>e schriftliche Missbilligung.<br />
Ist das Verhalten des Lehrers richtig?<br />
Ja, denn wer täuscht o<strong>der</strong> auch nur versucht zu täuschen, <strong>der</strong> muss damit<br />
rechnen, dass se<strong>in</strong>e Arbeit nicht o<strong>der</strong> mit „ungenügend“ beurteilt wird. E<strong>in</strong>e<br />
schwere Täuschung liegt vor, wenn man schon vor <strong>der</strong> Arbeit se<strong>in</strong>e „Spicker“<br />
vorbereitet hat.<br />
? Erlass „Behandlung von Täuschungen/Täuschungsversuchen bei schriftlichen<br />
Arbeiten“ vom 18. November 1969<br />
Tests<br />
Unser Lehrer schreibt m<strong>in</strong>destens 2mal im Monat unangekündigte Tests bei<br />
denen 3/4 <strong>der</strong> Klasse „unter dem Strich“ liegt (5 und schlechter). Wenn er<br />
die Tests wenigstens ankündigen würde, könnte man sich ja zum<strong>in</strong>dest<br />
vorbereiten.<br />
Darf e<strong>in</strong> Lehrer unangekündigte Tests schreiben?<br />
Ja! Tests s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Form <strong>der</strong> Leistungsabfrage, die e<strong>in</strong>er mündlichen Leistung<br />
gleichkommen. Wenn Du <strong>De<strong>in</strong></strong>e Hausaufgaben vorträgst, zählt das genauso, und<br />
da wirst Du auch nicht e<strong>in</strong>e Woche vorher gewarnt, also musst Du Dich bemühen,<br />
immer ausreichend auf den Unterricht vorbereitet zu se<strong>in</strong>.<br />
? Lehrpläne<br />
38
Ungerechte Behandlung durch Lehrer<br />
Ich habe e<strong>in</strong> Referat gehalten bei dem ich immer wie<strong>der</strong> vom Lehrer<br />
unterbrochen wurde. Das macht er aber mit allen so. Immer wie<strong>der</strong> gibt er<br />
h<strong>in</strong>terher dafür schlechte Noten, dass wir se<strong>in</strong>etwegen aus dem Konzept<br />
gekommen s<strong>in</strong>d.<br />
Was kann ich machen, wenn e<strong>in</strong> Lehrer mich ungerecht behandelt?<br />
Sprich ihn direkt darauf an. Ist das nicht möglich, wende Dich an <strong>De<strong>in</strong></strong>en<br />
Klassensprecher o<strong>der</strong> an die SV. Die wird vom Verb<strong>in</strong>dungslehrer unterstützt, so<br />
dass Du gute Chancen hast, wenn <strong>der</strong> Schulleiter sich <strong>De<strong>in</strong></strong>es Falles annimmt.<br />
Trau' Dich!<br />
Unterricht<br />
E<strong>in</strong>e Lehrer<strong>in</strong> gibt Unmengen von Hausaufgaben auf, behandelt im<br />
Unterricht nur Themen, die die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler nicht<br />
<strong>in</strong>teressieren, und lässt, was die Gestaltung des Unterrichts betrifft, nicht<br />
mit sich reden.<br />
Darf Sie das?<br />
Ja, denn laut Schulgesetz gestalten die Lehrkräfte den Unterricht <strong>in</strong> eigener<br />
pädagogischer Verantwortung. Sie s<strong>in</strong>d dabei lediglich an <strong>Recht</strong>s- und<br />
Verwaltungsvorschriften, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an die Bildungs- und Erziehungsziele <strong>der</strong><br />
Schule und die Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Lehrpläne sowie an die Weisungen <strong>der</strong><br />
Schulleiter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Schulleiters und <strong>der</strong> Schulaufsichtsbehörden gebunden.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs ist es auch Aufgabe <strong>der</strong> Schule, Schüler angemessen am Unterricht zu<br />
beteiligen und ihre Vorstellungen zu berücksichtigen.<br />
? § 83 Lehrkräfte (Schulgesetz)<br />
? § 4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)<br />
? Erlass „Stellung des Schülers <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule“ vom 13. Juni 1973<br />
Unterricht am letzten/ersten Schultag vor und nach den Ferien<br />
Die Sommerferien nahen. Am letzten Schultag soll noch kompletter<br />
Unterricht gemacht werden. E<strong>in</strong>zelne SchülerInnen sollen noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> 6.<br />
Stunde Unterricht haben und dann ihr Zeugnis bekommen.<br />
Wie ist die Sachlage?<br />
39
Unterricht am letzten und ersten Schultag vor und nach den Ferien sowie die<br />
Zeugnisausgabe regelt die Schule gemäß dem jeweils geltenden Stundenplan <strong>in</strong><br />
eigener Zuständigkeit.<br />
? Erlass vom 23. Juni 1999 (NBL MBWFK Ausgabe Nr. 8/1999, S. 312)<br />
Unterricht selbst bestimmen<br />
Wolltet Ihr nicht schon immer mal mitentscheiden, was Ihr lernt?<br />
Dann geht doch zu den Fachkonferenzen!<br />
Die Fachkonferenz berät über die Lehrpläne, welchen Stoff wir also im Unterricht<br />
durchnehmen.<br />
Es ist also mal ganz <strong>in</strong>teressant zu hören, warum wir so manches lernen müssen.<br />
Viel wichtiger aber ist, dass auch wir, als Schüler, dort vertreten s<strong>in</strong>d (es dürfen<br />
Schülervertreter ab <strong>der</strong> 8. Klasse dabeise<strong>in</strong>), damit wir den Lehrern mitteilen<br />
können, was wir als Schüler für wichtig <strong>in</strong> diesem Fach halten.<br />
Falls ihr an dem Term<strong>in</strong> nicht könnt, habt ihr das <strong>Recht</strong> Euch vertreten zu lassen.<br />
Schickt auf jeden Fall e<strong>in</strong>en Vertreter!<br />
Lasst Euch für die Fachkonferenzen wählen!<br />
? § 95 Fachkonferenzen (Schulgesetz)<br />
Unterrichtsbefreiung für Schülervertreter<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>nensprecher<strong>in</strong>, die gleichzeitig Mitglied im<br />
Landesschülerparlament (LSP) ist, möchte e<strong>in</strong>e Sitzung des<br />
Landesschülerparlamentes besuchen. Ihre Klassenlehrer<strong>in</strong> verbietet das.<br />
Darf sie das? Welche Möglichkeiten hat die Schüler<strong>in</strong>, sich dagegen zu wehren?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schülervertretungen (SVen), <strong>der</strong><br />
Kreisschülervertretungen (KSVen) und LandesschülerInnenvertretung (LSV)<br />
erhalten durch das Schulgesetz für ihre Tätigkeit Unterrichtsbefreiung.<br />
E<strong>in</strong> SV-Mitglied hat e<strong>in</strong> <strong>Recht</strong> auf Unterrichtsbefreiung von 12 Unterrichtsstunden<br />
im Schuljahr. Ist er <strong>in</strong> <strong>der</strong> KSV, erhält er weitere 6 Stunden und ist er <strong>in</strong> <strong>der</strong> LSV,<br />
noch 12 Stunden Freistellung. Hast Du diese Zahl noch nicht überschritten, bist<br />
Du für die jeweiligen Stunden entschuldigt und darfst also fernbleiben.<br />
Erster Schritt wäre, zum Schulleiter zu gehen, und e<strong>in</strong> zweiter, sich an die<br />
<strong>Landesschülervertretung</strong> zu wenden.<br />
? § 114 Ergänzende Bestimmungen (Schulgesetz)<br />
Unterrichts<strong>in</strong>halte - ich verstehe nichts!?<br />
40
Wir s<strong>in</strong>d alle total verzweifelt. Wir quälen uns durch den Chemieunterricht,<br />
weil wir absolut nichts mehr verstehen. Trotzdem müssen wir planmäßig die<br />
Arbeiten schreiben.<br />
Kann e<strong>in</strong> Lehrer Arbeiten schreiben lassen, auch wenn ke<strong>in</strong>er den Stoff<br />
verstanden hat?<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell ja, aber es wäre doch ratsam, e<strong>in</strong> klärendes Gespräch mit dem Lehrer<br />
zu führen und um Aufschub zu bitten. Allerd<strong>in</strong>gs muss e<strong>in</strong>e Arbeit vom Schulleiter<br />
genehmigt werden, wenn 1/3 <strong>der</strong> Arbeiten schlechter als „4“ s<strong>in</strong>d.<br />
Genehmigt <strong>der</strong> Schulleiter die Arbeit, so habt Ihr die Möglichkeit (mit<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Schülervertretung und <strong>der</strong> Eltern) Euch zu beschweren.<br />
Unproblematischer und vernünftiger ist es allerd<strong>in</strong>gs, vorher zu versuchen, das<br />
Problem mit dem Lehrer aus <strong>der</strong> Welt zu schaffen.<br />
Unterrichtsstunden - auf Tage verteilt<br />
Me<strong>in</strong>e Schultage s<strong>in</strong>d sehr lang.<br />
Wie lang dürfen Schultage eigentlich se<strong>in</strong>?<br />
Von <strong>der</strong> 5. bis zur 10. Klasse sollten höchstens 6 Unterrichtsstunden am<br />
Vormittag gegeben werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Bei Wahlfächern,<br />
För<strong>der</strong>kursen o<strong>der</strong> Fächern, für die speziell ausgestattete Räume benötigt werden<br />
(z.B. Informatik, Sport) kann auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er 7. Stunde pro Woche unterrichtet<br />
werden.<br />
Die Schülerbeför<strong>der</strong>ung durch den Schulträger muss sichergestellt se<strong>in</strong>.<br />
Mit dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Oberstufe (11. Jahrgang) entfallen allerd<strong>in</strong>gs diese<br />
Begrenzungen!<br />
? Erlass „Verteilung <strong>der</strong> Unterrichtsstunden auf die Wochentage“ vom 25. Juni<br />
1980, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 01. Oktober 1989<br />
Verb<strong>in</strong>dungslehrkräfte<br />
Wer hilft den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern?<br />
Die Verb<strong>in</strong>dungslehrkräfte s<strong>in</strong>d nach dem Schulgesetz dazu aufgefor<strong>der</strong>t, an SV-<br />
Sitzungen teilzunehmen, um die SV-Me<strong>in</strong>ung zu kennen, sie zu unterstützen, und<br />
im Konfliktfall zwischen <strong>der</strong> SV und <strong>der</strong> Schulleitung zu vermitteln. Der<br />
Verb<strong>in</strong>dungslehrer soll die SV-Interessen vertreten und hat e<strong>in</strong>e beratende<br />
Funktion.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dungslehrkraft dient jedem e<strong>in</strong>zelnen Schüler als Ansprechpartner bei<br />
Problemen. Mit <strong>der</strong> neuen Schulkonferezregelung ist sie (automatisch) Mitglied<br />
<strong>der</strong> Schulkonferenz mit Rede- und Antragsrecht (ohne Stimmrecht).<br />
? § 115 Verb<strong>in</strong>dungslehrkräfte (Schulgesetz)<br />
41
Verlassen des Schulgeländes<br />
Neulich haben Freunde und ich Ärger bekommen, weil wir <strong>in</strong> <strong>der</strong> Freistunde<br />
zur Tankstelle gegangen s<strong>in</strong>d, um uns Süßigkeiten zu kaufen. Die Tankstelle<br />
liegt aber nur auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Straßenseite, was allerd<strong>in</strong>gs nicht mehr zum<br />
Schulgelände gehört.<br />
Darf man <strong>in</strong> Freistunden das Schulgelände verlassen?<br />
Das Problem ist, dass Freistunden meist <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Schulzeit liegen. Das<br />
bedeutet, dass Du von <strong>der</strong> Schule aus versichert bist. Verlässt du das<br />
Schulgelände allerd<strong>in</strong>gs, bist Du es nicht mehr, wenn Dir also etwas passiert,<br />
kann die Schule nicht dafür haften. Deshalb hat die Schule gegenüber<br />
M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen e<strong>in</strong>e Aufsichtspflicht. Mit E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Oberstufe darfst Du das<br />
Schulgelände verlassen.<br />
? § 36 Weisungen, Beaufsichtigungen (Schulgesetz)<br />
Weisungen, Beaufsichtigung<br />
Mathematik fällt heute bei <strong>der</strong> Klasse 7c aus. Alle freuen sich auf e<strong>in</strong>e<br />
Freistunde und wollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> italienischen Eisdiele e<strong>in</strong> Eis essen. Der<br />
Klassenlehrer verbietet dies.<br />
Warum darf <strong>der</strong> Lehrer das?<br />
M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige SchülerInnen müssen während <strong>der</strong> Unterrichtszeit beaufsichtigt<br />
werden, ebenso während <strong>der</strong> Pausen, auf dem Schulgelände, bei an<strong>der</strong>en<br />
Schulveranstaltungen und Ausflügen, damit ihnen nichts passiert. Wenn je<strong>der</strong> das<br />
machen würde, wozu er Lust hätte, dann würde es für den Lehrer ziemlich<br />
schwierig werden, 20 SchülerInnen im Auge zu behalten. Von daher darf er<br />
Regelungen treffen, die ihnen eben verbieten, Eis zu essen. Vielleicht kann man<br />
ihn ja überreden, mit <strong>der</strong> gesamten Klasse zur Eisdiele zu gehen.<br />
? § 36 Weisungen, Beaufsichtigungen (Schulgesetz)<br />
Wer vertritt mich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule?<br />
Zunächst e<strong>in</strong>mal natürlich die Schülervertretung (SV). Diese besteht aus <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung sowie dem/<strong>der</strong> Schülersprecher/Schülersprecher<strong>in</strong><br />
(und ggf. se<strong>in</strong>em/ihrem „Team“).<br />
Zusätzlich wird <strong>in</strong> den Klassen e<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>e Klassensprecher/Klassensprecher<strong>in</strong><br />
gewählt, <strong>der</strong>/die die Klasse <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung vertritt und auch<br />
42
während <strong>der</strong> Unterrichtszeit über die SV und entsprechende Projekte berichten<br />
darf.<br />
In den Jahrgängen <strong>der</strong> Oberstufe wird für je 15 SchülerInnen e<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>e<br />
Vertreter/Vertreter<strong>in</strong> für die Jahrgangsversammlung gewählt. diese bildet mit <strong>der</strong><br />
Klassensprecherversammlung dann die SV.<br />
Es kann auch noch e<strong>in</strong>/e<strong>in</strong>e Sprecher/Sprecher<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>zelne Kurse gewählt<br />
werden, <strong>der</strong>/die dann aber auch nur für die den Kurs betreffenden Fragen<br />
zuständig ist.<br />
Ob an <strong>De<strong>in</strong></strong>er Schule <strong>der</strong>/die Schülersprecher/Schülersprecher<strong>in</strong> von allen<br />
SchülerInnen o<strong>der</strong> ersatzweise von <strong>der</strong> Klassensprecherversammlung gewählt<br />
wird, steht im SV-Statut <strong>De<strong>in</strong></strong>er Schule.<br />
? § 111 Tätigkeit <strong>der</strong> Schülervertreter (Schulgesetz)<br />
Werbung<br />
Wir wollen e<strong>in</strong>en neuen Videorecor<strong>der</strong> haben, da unser alter kaputt ist und<br />
wir die neuen Biologie-Lehrfilme nicht sehen können. Unser Lehrer sagt, es<br />
sei ke<strong>in</strong> Geld vorhanden, deshalb könnten wir auch ke<strong>in</strong>en kaufen. Zwei<br />
Mitschüler haben nun e<strong>in</strong>en Elektrogeschäft gefragt, ob sie uns e<strong>in</strong>en<br />
schenken. Unser Schulleiter me<strong>in</strong>t nun, dies sei gesetzlich nicht erlaubt.<br />
Stimmt das?<br />
Generell hat <strong>der</strong> Schulträger dafür zu sorgen, dass die Schule nötige D<strong>in</strong>ge wie<br />
eben e<strong>in</strong>en Videorecor<strong>der</strong> erhält, allerd<strong>in</strong>gs ist es zulässig, wenn Firmen o<strong>der</strong><br />
auch Eltern <strong>der</strong> Schule Anschaffungen spenden, damit die Schüler die Möglichkeit<br />
haben, z.B. e<strong>in</strong>en Lehrfilm <strong>in</strong> Biologie zu sehen.<br />
? § 49 Werbung (Schulgesetz)<br />
Wi<strong>der</strong>spruch<br />
E<strong>in</strong> Schüler hat im Zeugnis e<strong>in</strong>e 5 <strong>in</strong> Englisch bekommen, bezweifelt aber,<br />
dass <strong>der</strong> Lehrer ihn richtig benotet hat, weil die letzten zwei Arbeiten e<strong>in</strong>e 3<br />
waren und er mündlich auch nicht so schlecht ist.<br />
Was kann er machen?<br />
Zunächst e<strong>in</strong>mal bietet sich immer an, mit <strong>der</strong> betreffenden Lehrkraft darüber zu<br />
sprechen, wie die Note zustande gekommen ist. Wenn dies allerd<strong>in</strong>gs nicht hilft,<br />
dann kann sich jede Schüler<strong>in</strong>/je<strong>der</strong> Schüler bei <strong>der</strong> Schulleitung beschweren.<br />
Wenn die 5 aber zu e<strong>in</strong>er Nichtversetzung führt o<strong>der</strong> Auswirkungen auf den<br />
angestrebten Schulabschluss hat, kann Wi<strong>der</strong>spruch e<strong>in</strong>gelegt werden, über den<br />
die Schule entscheidet.<br />
43
? § 138 Wi<strong>der</strong>spruch (Schulgesetz)<br />
Zahnpflege<br />
In unserer Schule ist seit Jahren ke<strong>in</strong> Schulzahnarzt gewesen. Als Grund<br />
wird uns immer gesagt, es wäre we<strong>der</strong> das Geld noch die Räumlichkeiten<br />
und Zeit dafür vorhanden.<br />
Ist das korrekt?<br />
Ne<strong>in</strong>. Laut Jugendzahnpflegegesetz vom 24.10.1966 und dem Erlass zur<br />
Durchführung des Jugendzahnpflegegesetzes vom 06.03.1969 ist jede Schule<br />
dazu verpflichtet, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr e<strong>in</strong>en Zahnarzt kommen zu lassen,<br />
<strong>der</strong> die Behandlungsbedürftigkeit bei den SchülerInnen feststellen soll.<br />
Geldmangel kann ke<strong>in</strong>e „Ausrede“ se<strong>in</strong>, denn die Kosten tragen die jeweiligen<br />
Kreise und kreisfreien Städte. Die Schule ist dagegen verpflichtet, diesen Erlass<br />
zu unterstützen, <strong>in</strong>dem sie die Zeit dafür zur Verfügung stellt, und vor allem die<br />
Räume, die zudem ausreichend beleuchtet und steril (für die Instrumente) se<strong>in</strong><br />
müssen.<br />
? Jugendzahnpflegegesetz vom 24. Oktober 1966<br />
? Erlass „Durchführung des Jugendzahnpflegegesetzes“ vom 6. März 1969<br />
Zeugnis I<br />
In e<strong>in</strong>em Zeugnis taucht plötzlich <strong>der</strong> Kommentar des Schulleiters auf, <strong>der</strong><br />
den Leistungsabfall e<strong>in</strong>es Schülers kritisiert.<br />
Kann das se<strong>in</strong>?<br />
Grundsätzlich obliegt die Bewertung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />
<strong>der</strong> Beurteilung durch die Lehrkräfte. Der Schulleiter kann <strong>in</strong> Ausübung se<strong>in</strong>er<br />
pädagogischen Verantwortung korrigierend e<strong>in</strong>greifen.<br />
? § 35 Zeugnis (Schulgesetz)<br />
Zeugnis II<br />
E<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> hat am Ende des Schuljahres nicht all ihre Bücher<br />
abgegeben. Der Klassenlehrer händigt ihr daraufh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong> Zeugnis aus und<br />
sagt, das könne sie sich abholen, wenn sie ihre Schulbücher<br />
zurückgegeben hätte.<br />
44
Ist das rechtens?<br />
Ne<strong>in</strong>, denn unabhängig von an<strong>der</strong>weitigen Verpflichtungen gegenüber <strong>der</strong> Schule<br />
haben SchülerInnen am Ende des Schuljahres Anspruch auf e<strong>in</strong> Zeugnis.<br />
? § 35 Zeugnis (Schulgesetz)<br />
Zuspätkommen I<br />
Me<strong>in</strong> Schulbus ist wegen eisglatter Straßen neulich e<strong>in</strong>e halbe Stunde zu<br />
spät <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schule angekommen. Deshalb kam ich zu spät zum Unterricht<br />
und wurde dafür e<strong>in</strong>getragen, weil me<strong>in</strong> Lehrer mir nicht geglaubt hat.<br />
Darf ich e<strong>in</strong>getragen werden, wenn me<strong>in</strong> Schulbus Verspätung hat?<br />
Ne<strong>in</strong>! Es ist e<strong>in</strong>deutig entschuldigtes Fehlen. Wenn es beweisbar ist, dass <strong>der</strong><br />
Schulbus für <strong>De<strong>in</strong></strong>e Verspätung verantwortlich ist, dann kannst Du ja nichts dafür.<br />
Glaubt Dir <strong>De<strong>in</strong></strong> Lehrer nicht, empfehle ihm doch, sich beim Busunternehmen zu<br />
erkundigen.<br />
Zuspätkommen II<br />
Me<strong>in</strong> Freund verschläft fast jeden Tag und platzt dann immer 10 M<strong>in</strong>uten<br />
später e<strong>in</strong>fach so <strong>in</strong> die Stunde re<strong>in</strong>.<br />
Wie oft kann man zu spät kommen, ohne dass etwas passiert?<br />
Das hängt vom Lehrer ab. Es gibt Lehrer die sich schon recht früh auf den Schlips<br />
getreten fühlen, denn letztendlich ist dies ke<strong>in</strong>e Form <strong>der</strong> Höflichkeit gegenüber<br />
dem Lehrer. Letztlich allerd<strong>in</strong>gs können Lehrer zu „Extraaufgaben“, mündlichen<br />
o<strong>der</strong> schriftlichen Missbilligungen greifen, wenn sich ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>stellt.<br />
? § 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)<br />
45
Und da Du ja noch e<strong>in</strong> Leben außerhalb <strong>der</strong> Schule führst...<br />
Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
Wusstest Du eigentlich...<br />
...dass die oberste Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>er Kommune be<strong>in</strong>haltet, dass sie das Wohl <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>wohner för<strong>der</strong>n soll, vor allem <strong>in</strong> Verantwortung für die zukünftige Generation?<br />
Das s<strong>in</strong>d WIR!<br />
...dass WIR laut § 16 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung je<strong>der</strong>zeit Anträge <strong>in</strong> die<br />
Geme<strong>in</strong>devertretung reichen können und die Geme<strong>in</strong>devertreter dazu verpflichtet<br />
s<strong>in</strong>d, UNS anzuhören, so dass sie ihrer Pflicht nachkommen können, UNSERE<br />
Sache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er angemessenen Frist von den zuständigen Organen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
behandeln lassen können?<br />
Vorhaben, die UNS etwas angehen, e<strong>in</strong>bezogen werden müssen und dass die<br />
Geme<strong>in</strong>de UNS über die Durchführung und die Berücksichtigung UNSERER<br />
Interessen Rechenschaft ablegen muss?<br />
Wusstest Du eigentlich, was Du außerhalb <strong>De<strong>in</strong></strong>er Schule alles machen<br />
kannst?<br />
UND WAS BEDEUTET DAS NUN FÜR UNS?<br />
Das bedeutet, dass wir aktiv an den Geschehnissen <strong>in</strong> unserer Geme<strong>in</strong>de<br />
mitwirken können. Wir können uns erstmal konstituieren, d.h. zu e<strong>in</strong>er Gruppe<br />
zusammenschließen, e<strong>in</strong>en Vorsitzenden wählen und uns bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de als<br />
Jugendbeirat anerkennen lassen. Auf diese Weise haben wir e<strong>in</strong>en Status <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>devertretung, die von da an verpflichtet ist, uns zuzuhören und über<br />
unsere Anträge nachzudenken und abzustimmen. Wir haben also e<strong>in</strong>e Stimme,<br />
die gehört wird!!! Stellt Euch mal vor: E<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de nach Euren Ideen!<br />
...auch außerhalb <strong>der</strong> Schule !<br />
ALSO: NUTZE DEIN RECHT !<br />
46
LSV GG S.-H. (Kurz<strong>in</strong>formation)<br />
S<strong>in</strong>d das mehr als nur willkürlich ane<strong>in</strong>an<strong>der</strong>gereihte Buchstaben ?<br />
Ja, zugegeben wissen das viele von Euch nicht, circa neun von zehn Befragten <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er von uns durchgeführten Umfrage hatten ke<strong>in</strong>en blassen Schimmer, Nummer<br />
zehn war zufällig LSP-Delegierter, (was ist das denn?)<br />
Aufgerüttelt von diesem „tragischen“ Ergebnis, wollen wir Euch hier und jetzt die<br />
LSV etwas näher br<strong>in</strong>gen.<br />
Die LSV setzt sich für Eure Interessen auf Landesebene e<strong>in</strong>, dafür steht das "L",<br />
genau! "SV" bedeutet Schülervertretung. Von diesen<br />
LandesschülerInnenvertretungen gibt es drei Stück, e<strong>in</strong>e für die Realschulen (RS),<br />
e<strong>in</strong>e für die Berufsschulen (BS) und e<strong>in</strong>e für die <strong>Gymnasien</strong> und Gesamtschulen<br />
(GG).<br />
Ist ja gut und schön, aber wie kommt sie zusammen und was macht sie konkret?<br />
Am Beispiel <strong>der</strong> LSV GG sieht das so aus: Die LSV GG veranstaltet viermal im<br />
Jahr e<strong>in</strong> sogenanntes LandesschülerInnenparlament (LSP), zu dem je e<strong>in</strong><br />
Delegierter jedes Gymnasiums und zwei je<strong>der</strong> Gesamtschule (aufgrund <strong>der</strong> meist<br />
höheren Schülerzahl) e<strong>in</strong>geladen wird, dieser/diese wurde/n vorher meist aus<br />
Kreisen <strong>der</strong> SV gewählt und vom Schulleiter dem M<strong>in</strong>isterium gemeldet.<br />
Auf dem LSP treffen sich dann also maximal 140 Delegierte (und Interessierte)<br />
aus ganz Schleswig-Holste<strong>in</strong>, es ist also durchaus mit e<strong>in</strong>em "normalen"<br />
Parlament vergleichbar. Das LSP ist als Legislative das höchste<br />
beschlussfassende Gremium <strong>der</strong> LSV GG. Auf dem LSP wird dann, auch ganz<br />
demokratisch, e<strong>in</strong> Präsidium (Präsident/<strong>in</strong> und Vertreter/<strong>in</strong>) gewählt, die z.B. für<br />
die Organisation und Durchführung <strong>der</strong> LSP's und <strong>der</strong> Landesvorstandssitzungen<br />
zuständig s<strong>in</strong>d. Ach ja, e<strong>in</strong> Landesvorstand (LaVo) wird auch auf dem LSP<br />
gewählt, er besteht aus sieben Menschen, aus <strong>der</strong>en Reihen dann <strong>der</strong>/die<br />
LandesschülerInnensprecher/<strong>in</strong> (LSSpr.) gewählt wird. Außerdem wird noch e<strong>in</strong><br />
Vertreter <strong>der</strong> dänischen M<strong>in</strong><strong>der</strong>heit (VdM) und e<strong>in</strong> Beauftragter <strong>der</strong> Kreis-SV'en<br />
(KSV-B), alle jeweils für e<strong>in</strong> Schuljahr, gewählt. Dieser ganze „Haufen“ wird<br />
fachlich kompetent unterstützt von e<strong>in</strong>em Landesverb<strong>in</strong>dungslehrer (LVL), er<br />
berät den Vorstand (wenn wir hier vom Vorstand sprechen, ist natürlich auch das<br />
Präsidium, <strong>der</strong> VdM und <strong>der</strong> KSV-B geme<strong>in</strong>t), <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Arbeit.<br />
47
Ihr wollt wissen, was denn nun genau die Arbeit ist !?- Wir sagen's Euch.<br />
Der Aufgabenbereich <strong>der</strong> LSV GG ist sehr breit gefächert, z.B. schaut sie dem<br />
Bildungsm<strong>in</strong>isterium auf die F<strong>in</strong>ger und reagiert auch, wenn es sich entgegen den<br />
Schüler<strong>in</strong>teressen verhält. Das äußert sich dann z.B. <strong>in</strong> Demonstrationen, z.B. für<br />
die E<strong>in</strong>stellung junger Lehrer, o<strong>der</strong> ganz unspektakulär <strong>in</strong> Gesprächen mit<br />
Politikern, <strong>in</strong> denen versucht wird, e<strong>in</strong>en Kompromiss zwischen den leeren<br />
Landeskassen und den Interessen <strong>der</strong> SchülerInnenschaft zu f<strong>in</strong>den.<br />
Auch bei <strong>der</strong> Schulgesetznovellierung hat die LSV GG kräftig mitgemischt. - Was,<br />
es gibt e<strong>in</strong> neues Schulgesetz? Erklärungen und Erläuterungen f<strong>in</strong>det Ihr <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Broschüre "<strong>Nutze</strong> <strong>De<strong>in</strong></strong> <strong>Recht</strong>" (NDR 2), die Ihr gerade <strong>in</strong> Händen haltet.<br />
Aktuell überarbeitet e<strong>in</strong> Teil des Lavo's die neuen Lehrplänen für die Oberstufe.<br />
Die LSV GG leistet allerd<strong>in</strong>gs nicht nur parlamentarische Arbeit, auf dem LSP<br />
f<strong>in</strong>den sich nämlich ganz unterschiedliche Arbeitskreise (AKs) zusammen, die zu<br />
Themen wie Europa, Berufsvorbereitung und <strong>Recht</strong>/Schulgesetz arbeiten. An so<br />
e<strong>in</strong>em AK kann je<strong>der</strong> teilnehmen, auch DU!!!<br />
Na, neugierig auf die LSV GG und <strong>der</strong>en Aks geworden?<br />
Ruft doch e<strong>in</strong>fach mal bei uns an: 0431-578696<br />
o<strong>der</strong><br />
sendet uns e<strong>in</strong> Fax: 0431-578698.<br />
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Dr. Dieter Tiemann<br />
<strong>in</strong> dankbarem Gedenken<br />
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LandesschülerInnenvertretung des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />
Preußerstraße 1-9, 24 105 Kiel<br />
M<strong>in</strong>isterium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong>, Theodor-Heuss-R<strong>in</strong>g 49, 24 113 Kiel,<br />
(Informationen „Geme<strong>in</strong>deordnung“, Jens Brandt, Tel. 0431/988-7477)<br />
M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong>, Gartenstraße 6, 24 103 Kiel<br />
Impressum<br />
Herausgeber: LandesschülerInnenvertretungen <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong>,<br />
Preußerstraße 1-9, 24105 Kiel, Telefon : 0431 - 578696, Fax : 0431 - 578698,<br />
Email: <strong>in</strong>fo@schuelervertretung.de<br />
http://www.nutze-de<strong>in</strong>-recht.de<br />
Chefredaktion: Jörn Holtmeier, Carol<strong>in</strong>e Krohn<br />
Mitwirkende: Anika Wewer, Alison Careless, Momme Wachsen, Johannes<br />
Ganser, David N. Hopmann, Niklas Neumann, Felix Dresewski<br />
Druck: Druckerei A.C. Ehlers, Kiel<br />
Flyer-Layout: Jan Schubert<br />
Für ihre Unterstützung und ihr vorbildliches Engagement für diese <strong>Nutze</strong>-<strong>De<strong>in</strong></strong>-<br />
<strong>Recht</strong>-Kampagne danken wir:<br />
? dem Landesverb<strong>in</strong>dungslehrer für die <strong>Gymnasien</strong> und Gesamtschulen Hartmut<br />
Tödt<br />
? <strong>der</strong> hauptamtlichen Kraft für die LandesschülerInnenvertretungen Jörg Krüger<br />
? den Landesvorstandsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> LandesschülerInnenvertretung<br />
<strong>Gymnasien</strong> und Gesamtschulen<br />
? den vielen Mitglie<strong>der</strong>n des LandesschülerInnenparlamentes <strong>der</strong> <strong>Gymnasien</strong><br />
und Gesamtschulen<br />
? unserem Medienpartner Kieler Nachrichten<br />
? <strong>der</strong> Werbeagentur MA Networks Communication GmbH, Hamburg<br />
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? den Kieler Nachrichten<br />
Der Broschüre zugrunde liegen die bis e<strong>in</strong>schließlich Juli 1999 gültigen Gesetze<br />
und Erlasse.<br />
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