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Eckpunkte für einen Maßnahmenkatalog bei Auftreten von Q-Fieber

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<strong>Eckpunkte</strong> für <strong>einen</strong> Maßnahmenkatalog <strong>bei</strong> <strong>Auftreten</strong><strong>von</strong> Q-<strong>Fieber</strong>Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt)Der Maßnahmenkatalog dient dem Schutz der Menschen und Tiere vor einer Q-<strong>Fieber</strong>-Infektion; er beschreibt nicht Schritte zur Sanierung eines betroffenen Tierbestandes. EineEradikation dieser Infektionskrankheit ist aufgrund der epidemiologischen Zusammenhängesehr schwer möglich.Sprachregelungen:Q-<strong>Fieber</strong> isto eine Infektionskrankheito eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung (Zoonose)o für den Menschen gesundheitsgefährdendInhaltsverzeichnis1) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong> Tieren ................................................................................ 22) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong> Lebensmitteln.................................................................... 43) Maßnahmen in Beständen mit positivem Befund auf Coxiella burnetii, <strong>von</strong> denen eineInfektionsgefahr für den Menschen ausgeht .............................................................................. 44) Maßnahmen für Lebensmittel aus infizierten Beständen................................................... 65) Gehäuftes <strong>Auftreten</strong> <strong>von</strong> Infektionen <strong>bei</strong> Mensch und Tier............................................... 76) epidemiologischen Risikoabschätzungen........................................................................... 87) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong>m Menschen....................................................................... 8


1) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong> Tierena) UntersuchungenIn Betrieben, <strong>von</strong> denen eine Infektionsgefahr ausgeht, sollen jährlich serologischeUntersuchungen durchgeführt werden. Neben Schafbeständen sind ggf. auchMilchrinderbestände und Ziegenbestände einzubeziehen.Dies betrifft insbesondere:• Betriebe mit regelmäßigem Publikumsverkehr (Streichelzoos, Lehranstalten, Beschicker<strong>von</strong> Ausstellungen etc.)• Betriebe, deren Tiere Flächen mit verstärktem Publikumsverkehr (Truppenübungsplätze,Liegewiesen etc.) beweiden• Betriebe mit Milch-ab-Hof-Abgabe und RohmilchkäseproduktionBei gehäuftem <strong>Auftreten</strong> <strong>von</strong> Fruchtbarkeitsstörungen oder Aborten in Wiederkäuern-Betrieben wird die diagnostische Abklärung auch in Hinblick auf mögliche Q-<strong>Fieber</strong>-Infektionen empfohlen.Ein orientierendes Tiergesundheitsmonitoring sollte grundsätzlich mit Hilfe serologischerUntersuchungen durchgeführt werden. Bei erhöhten Abortraten oder auffälliger Serologiesollte zusätzlich Nachgeburten auf den Erreger untersucht werden. Soweit möglich, solltensich die Untersuchungen auf Nachgeburten <strong>von</strong> Aborten beziehen.Die Stichprobennahme soll auf einer 95 % Sicherheit <strong>bei</strong> einer angenommenen Prävalenz <strong>von</strong>5 % basieren. Für die Stichproben sind Tiere, die älter als ein Jahr sind, auszuwählen.Ergibt die Serologie mehr als 5 % positive Tiere, ist <strong>von</strong> einem Infektionsgeschehen aufHerdenbasis auszugehen.Bei unter 5 % betroffener Tiere kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass der Bestand nicht <strong>von</strong>einer akuten Infektion betroffen ist.


2) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong> Lebensmittelna) Rohmilch, Rohmilchprodukte, VorzugsmilchBetriebe, die Rohmilch, Rohmilchprodukte mit einer Reifezeit <strong>von</strong> unter 42 Tagen oderVorzugsmilch abgeben, sollten 2 x jährlich mit der Tankmilch-/Sammelmilch-PCR untersuchtwerden. Bei einem Q-<strong>Fieber</strong> positivem Ergebnis dürfen die Lebensmittel nicht ohneErhitzungsverfahren an den Verbraucher abgegeben werden. Sobald die Tankmilch wiedernegativ ist, darf der Verkauf fortgesetzt werden.Hinweis: Wie <strong>bei</strong> der Abgabe <strong>von</strong> roher Kuhmilch ist <strong>bei</strong> roher Schaf- bzw. Ziegenmilchverpflichtend ein Hinweisschild: „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ vor der Abgabestelle aufzustellen.3) Maßnahmen in Beständen mit positivem Befund auf Coxiella burnetii, <strong>von</strong> denen eineInfektionsgefahr für den Menschen ausgehta) Aufklärung Landwirt (Hygienemaßnahmen etc.)Bei Feststellung des <strong>Auftreten</strong>s <strong>von</strong> Q-<strong>Fieber</strong> (Erregernachweis) ist der Landwirt über dieNotwendigkeit der Einhaltung <strong>von</strong> Hygienemaßnahmen im Hinblick auf die Bedeutung desQ-<strong>Fieber</strong>s als Kontakt-Zoonose aufzuklären.b) UntersuchungenDie Landwirte sollen Empfehlungen zu Untersuchungsregime und Vorgehen <strong>bei</strong> Sanierungerhalten.c) Besondere GeburtshygieneDie Abkalbe- oder Ablammboxen sind in diesen Beständen nach dem Abkalben/Ablammenzu desinfizieren. Bei Geburten kontaminierte Flächen oder als solche verdächtige Flächensind zu desinfizieren (ggf. zu kalken). Die Nachgeburten sind unschädlich zu beseitigen.d) BesucherverkehrLandwirte tragen dafür Sorge, dass Besucher nicht unkontrollierten Zugang zuRäumlichkeiten mit infizierten Tieren haben. Die Möglichkeit einer aerogenen Übertragung


durch Staub ist da<strong>bei</strong> besonders zu berücksichtigen. Zutrittsregelungen für betriebsfremdesPersonal sind festzulegen. Die betroffenen Tiere sind <strong>von</strong> Flächen mit verstärktemPublikumsverkehr fernzuhalten (Wanderschafherden!).e) Beschickung <strong>von</strong> AusstellungenTiere aus Beständen mit aktuellem Erregernachweis dürfen nicht auf Ausstellungen mitPublikumsverkehr verbracht werden.f) ViehhandelTiere mit positivem Erregernachweis dürfen nicht gehandelt werden.g) Reinigung und DesinfektionBezüglich Desinfektion machen die vegetativen Coxiellen, die im feuchten Material zuerwarten sind, keine besonderen Schwierigkeiten. Sie lassen sich mit allen Desinfektionsmittelndes Wirkungsbereichs A inaktivieren. Dagegen stellen die sporenähnlichenKörperchen, mit denen in eingetrockneten Materialien zu rechnen ist, ein großes Problem dar.Eine Inaktivierung ist mit thermischen Verfahren zwar leicht möglich, dagegen liegen für dieChemodesinfektion kaum praktische Erfahrungen vor. In Laborversuchen erwies sich nur10%iges Formalin über mehrere Stunden als wirksam.• Stalldesinfektiono 10 bis 20%ige Chlorkalklösungo 1%ige Lysollösungo 5%ige Wasserstoffsuperoxidlösung• FestmistEine Desinfektion <strong>von</strong> Festmist und Einstreu gestaltet sich schwierig. In lediglich gelagertem,gestapeltem oder gepacktem Festmist werden oftmals nicht die Temperaturen erreicht, dienotwendig wären, um den Erreger zu inaktivieren. Daher wird zur Abtötung <strong>von</strong> Keimen inFestmist generell das Aufsetzen <strong>von</strong> Düngerpackungen unter Verwendung <strong>von</strong> Branntkalkempfohlen. Da C. burnetii durch das Bilden <strong>von</strong> Sporen-ähnlichen Formen besondershitzeresistent ist, ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass Düngerpackungen ohne Branntkalk eineAbtötung dieses Keimes nicht sicherstellen können. Denn obwohl Untersuchungen zuverschiedenen thermischen Desinfektionsverfahren speziell für C. burnetii bisher nichtdurchgeführt wurden, lassen vergleichbare Untersuchungen schlussfolgern, dass die Abtötung


<strong>von</strong> C. burnetii mittels Erstellung einer Düngerpackung nur durch das Hinzugeben <strong>von</strong>Branntkalk <strong>bei</strong> gleichzeitiger Abdeckung der Miete mit stabiler Silofolie gewährleistetwerden kann.• SchlafvliesÜber eine mögliche Desinfektion <strong>von</strong> Zeckenkot-kontaminiertem Schafvlies nach der Schurbzw. am lebenden Tier liegen keine Daten vor. Insofern besteht weiterer Forschungsbedarf.4) Maßnahmen für Lebensmittel aus infizierten Beständen(grundsätzlich ist die Möglichkeit der alimentären Übertragung <strong>von</strong> geringer Bedeutung)a) Rohmilch, VorzugsmilchRoh- bzw. Vorzugsmilch aus Wiederkäuerbeständen, <strong>bei</strong> denen eine Infektion mit C. burnetiifestgestellt wurde, darf nicht unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden. Die Milch isteinem Erhitzungsverfahren zu unterziehen. (siehe auch Punkt 2 a))b) RohmilcherzeugnisseBei der Herstellung <strong>von</strong> Weichkäse und Butter aus Rohmilch wurde eine Überlebensfähigkeitder Coxiellen <strong>von</strong> 42 Tagen festgestellt, so dass auch hier eine Pasteurisierung der Milchvorzunehmen ist. Bei der Herstellung <strong>von</strong> Hartkäse kann jedoch da<strong>von</strong> ausgegangen werden,dass die Coxiellen im Verlauf der Reifung absterben, bevor der Käse verkauft wird. (sieheauch Punkt 2 a))c) rohes Fleisch• Fleisch <strong>von</strong> Tieren mit positivem Erregernachweis ist nicht zum menschlichen Verzehrgeeignet. Die Tiere erhalten ein Schlachtverbot, da sie mit einer auf den Menschenübertragbaren Erkrankung infiziert sind.• Fleisch <strong>von</strong> gesunden, seropositiven Tieren ist nicht zu reglementieren, da für eineÜbertragung des Erregers keine Belege vorliegen. Von dieser Regelung auszunehmen sindEuter, Gebärmutter und zugehörige Lymphknoten, da diese den Erreger beherbergenkönnen.d) Maßnahmen <strong>bei</strong> der Schlachtung verdächtiger Tiere


Wenn die Tiere geschlachtet werden dürfen, sind Vorkehrungen für das Personal wieSchutzkleidung/Mundschutz und Anfeuchten des Fells zu beachten (siehe auchberufsgenossenschaftliche Vorschriften).5) Gehäuftes <strong>Auftreten</strong> <strong>von</strong> Infektionen <strong>bei</strong> Mensch und Tiera) Gemeinsamer Ar<strong>bei</strong>tsstab <strong>von</strong> Veterinären und HumanmedizinernBeim <strong>Auftreten</strong> <strong>von</strong> mehreren Q-<strong>Fieber</strong>-Erkrankungsfällen <strong>bei</strong>m Menschen oder Tier sollteein gemeinsamer Ar<strong>bei</strong>tsstab aus Humanmedizinern und Tierärzten gebildet werden.b) UntersuchungenStichprobenuntersuchungen <strong>bei</strong> den TierenBei der stichprobenartigen Untersuchung in verdächtigen Herden sollte man gezielt vorgehenund Tiere, die im fraglichen Zeitraum geboren haben oder klinisch auffällig wurden, vorrangigbeproben. Durch diese Strategie werden Nachteile hinsichtlich der Homogenität derMerkmalsträger in der Population sowie in der Spezifität und Sensitivität der Tests ausgeglichen.Nachgeburten und Abortmaterial sollten ebenso systematisch beprobt werden.Soweit serologische Umgebungsuntersuchungen vereinbart werden, ist zu berücksichtigen,dass <strong>bei</strong> positiven Befunden das „Verursacherprinzip“ nicht zwingend geklärt werden kann,da die untersuchten Tierbestände positive Reagenten haben können, ohne jedoch maßgeblichzur Q-<strong>Fieber</strong>-Infektion des betreffenden Menschen <strong>bei</strong>getragen zu haben. Bei begründetemVerdacht sollte daher versucht werden, den Erreger möglichst direkt nachzuweisen.Q-<strong>Fieber</strong> ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose) im Sinne <strong>von</strong>§ 1 Abs. 2 Nr. 1 b des Tierseuchengesetzes. Die §§ 18 ff. des Tierseuchengesetzes und § 14des Ordnungsbehördengesetzes sind somit zum Schutz gegen eine besondere Gefahr einerTierseuche anwendbar. Bestände, in denen der Erreger festgestellt wurde, sind zu sperren. DieFreigabe kann erst dann vollständig erfolgen, wenn der Anteil der in der Serologie positivenTiere unter 5 % gesunken ist.c) HygienemanagementIn betroffenen Tierbeständen ist ein verbessertes Hygienemanagement anzustreben (getrennteAbkalbe- bzw. Ablammboxen, Reinigung und Desinfektion der Boxen nach Gebrauch). Der


Tierhalter muss über Schutzmaßnahmen informiert werden. Die konkret zu ergreifendenMaßnahmen sind aufgrund der Unterschiede der Erregerausscheidungen <strong>bei</strong> Schaf und Rindjeweils einzelfallbezogen zu entscheiden.6) epidemiologischen Risikoabschätzungenfolgende Kriterien sind zu berücksichtigen:• Die Erregerübertragung erfolgt insbesondere aerogen; als besonders kritisch ist eingetrockneterKot infizierter Zecken sowie organisches Material nach Verlammungerkrankter Schafe einzustufen.• Zu prüfen ist auch, inwieweit relevante Kontakte zu anderen Haustieren (einschließlichHund und Katze) bestehen.• Auch wenn der alimentäre Übertragungsweg allenfalls nur eine untergeordnete Rollespielt, sollten die Kriterien <strong>bei</strong> der Milcherzeugung, der Schlachtung und derRohmilchkäseherstellung vorsorglich mit überprüft werden. Als zusätzliche Maßnahmesollten in besonders exponierenden Betrieben <strong>bei</strong> Neueinstallungenserologische Kontrolluntersuchungen mittels ELISA durchgeführt werden.7) Vorbeugende Maßnahmen <strong>bei</strong>m MenschenEmpfehlung an die LAGV: Schreiben an das Gesundheitsministerium mit Vorschlägen zuMonitoringuntersuchungen, Screening <strong>bei</strong> Risikogruppen und Vorsichtsmaßnahmen <strong>bei</strong>infizierten Menschen.

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