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Sitzungsprotokoll (159 KB) - .PDF - Obernberg

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Innsbruck, mit € 45.352,80, die Fa. SHP, Kundl, mit € 30.764,‐ und die Fa. Moser + Partnermit € 46.596,‐ angeboten (Preise inkl. Ust). Nach Beratung wurde einstimmig beschlossen,die Planung für die Haus‐ und Elektrotechnik der Fa. SHP – Stiefmüller – Hohenauer ausKundl, zum Preis von € 30.764,‐ inkl. Umsatzsteuer zu beauftragen. Die Planungen sindnach Maßgabe des Baufortschritts durch zu führen.d.) Für die statische Berechnung des Bauvorhabens samt Baukontrolle wurden die FirmenBrunner – Filz, Steinach und die Fa. Baumann – Oberholzer, Innsbruck eingeladen. Diestatische Berechnung umfasst die Berechnung des gesamten Gebäudes allerdings nicht denDachstuhl, die Leimbinder und die Decke im OG. Die Ausschreibung erfolgte über das BüroGrießer. Ergebnis: Fa. Brunner Filz € 9,000,‐ inkl. Ust., Fa. Baumann – Obholzer € 11.980,‐inkl.Ust. Der Dienstleistungsauftrag wurde an die Fa. Brunner – Filz als Bestbietereinstimmig vergeben.In weiterer Diskussion wurde über die Art der Beheizung des Gebäudes diskutiert. Welche Art nunkommen soll, solle mit dem Heiztechnikplaner in Berechnungen ermittelt werden.Zu Punkt 4:Herr Haidegger Alfons ist an die Gemeinde <strong>Obernberg</strong> am Brenner herangetreten, im Bereich der339/2 eine Restflächenwidmung durch zu führen. Die Parzelle 339/3 (Haidegger Alfons) und dersüdliche, untere Bereich der Gst. Nr. 339/2 ist derzeit als gemischtes Wohngebiet gewidmet undnicht parzelliert. Im Zuge einer neuen Vermessung ist beabsichtigt östlich der Gst. 339/3 zwei neueGrundstücke aus zu bilden. Die Grundstücke dienen der zukünftigen Deckung des Wohnbedarfesfür die Söhne von Herrn Haidegger Alfons, die diese Gründe von Ihrem Vater, Herrn HaideggerAlfons in späterer Folge im Besitz über nehmen werden. Da allerdings die Neuvermessung und diebestehende Flächenwidmung nicht Deckungsgleich sind, ist die Restflächenwidmung erforderlich.Die Wildbach‐ und Lawinenverbauung hat jedoch in der Zwischenzeit in ihrer Stellungnahmebekannt gegeben, dass der westliche Teil der Gp 339/3 als rote Wildbachzone ausgewiesen ist, unddaher eine Umwidmung nicht zulässig erscheint. Seitens des Raumplaners ist aufgrund der neuenSachlage eine Baugrenzlinie am Grundstück zu verordnen. Die erforderlichen neuen Plangrundlagenliegen derzeit aber noch nicht auf. Grundsätzlich hat der Gemeinderat gegen dieRestflächenwidmung und der beabsichtigten Grundteilung soweit keine Einwände gesehen. Dieüberarbeiteten Plangrundlagen sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung wieder vor zu legen.Zu Punkt 5:Mit 31.3.2011 hat Herr Dr. Holzmeister seine Tätigkeit als Vertreter des Sprengelarztes in denGemeinden Gries, <strong>Obernberg</strong>, Schmirn und Vals für beendet erklärt. In Gesprächen mit demSanitätssprengel Steinach wurde aus diesem Anlass auch intern abgesprochen, die beidenSanitätssprengel aus wirtschaftlichen Gründen zusammen zu legen. Diese Vorgangsweise wirddurch den Gemeinderat begrüßt. Hr. Dr. Helmut Spörr aus Steinach am Brenner wurde inzwischenvon der BH Innsbruck, befristet bis 31.12.2011, als Sprengelarzt beeidigt. Die Stelle desSprengelarztes für die langfristige Besetzung wurde bereits aus geschrieben. Im Wege derZusammenlegung der Sanitätssprengel ist auch gleichzeitig die Auflösung des GemeindeverbandesSanitätssprengel Gries – <strong>Obernberg</strong> zu veranlassen.Daher hat der Gemeinderat mit 11 gegen 0 Stimmen und 0 Stimmenthaltungen beschlossen:Gemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 576

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