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Sitzungsprotokoll (159 KB) - .PDF - Obernberg

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277. Protokollaufgenommen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2011 im Vereinsraum derVolksschule <strong>Obernberg</strong>. Beginn um 20.15 Uhr.Anwesend: Bürgermeister Grünerbl Roman, Vizebürgermeister Jenewein Norbert,Gemeindevorstandsmitglied Hörtnagl Carmen, Gemeinderatsmitglieder Hörtnagl Anton, HammerJohann, Walder Peter, Widmann Franz, Knoflach Gottlieb, Strickner Alois, GV Mag. Saxer Josef , GRDr. Castelein Joannes;Entschuldigt ferngeblieben: ‐‐Gemeinderats – Ersatzmitglieder anwesend: ‐‐Schriftführer:Walter PenzZusätzlich Anwesend: ‐‐Tagesordnung1) Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung undUnterfertigung des Gemeinderatssitzungsprotokolls vom 29.03.2011.2) Verschiedene Spendenansuchen;3) Neubau Gemeinde – Feuerwehrhaus und Vereinehaus;a. Information Projektstand;b. Vergabe der Planungsarbeiten für die Gas – Wasser – Heizungsinstallationen.c. Vergabe der Planungsarbeiten für die Elektro – und Netzwerkinstallationen.d. Vergabe der Zivilingenieurleistungen für die statischen Berechnungen.4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundparzellen 339/2 und 339/3.Beratung und Beschlussfassung; Auflage zur öffentlichen Einsicht gem. TirolerRaumordnungsgesetzes.5) Beratung und Beschlussfassung über Zusammenlegung der Sanitätssprengel Steinach am Br.und Gries am Br.6) Areal ehem. Hofstelle Oberheidegger; Beratung über Verkauf von Grund im Bereich der ehm .Zollwache Schischule, Außertal 34, sowie Beratung über Änderung des Verlaufs der Fahr –und Gehwege in diesem Bereich.7) Ansuchen der Heimatbühne <strong>Obernberg</strong> um Gewährung eines jährlichen Zuschusses. Beratungund Beschlussfassung.8) Beratung und Beschlussfassung über Genehmigung der Jahresrechnung 2010 und desVoranschlages 2011 für folgende Gemeindeguts – Agrargemeinschaften:a. Agrargemeinschaft LeiteGemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 574


Innsbruck, mit € 45.352,80, die Fa. SHP, Kundl, mit € 30.764,‐ und die Fa. Moser + Partnermit € 46.596,‐ angeboten (Preise inkl. Ust). Nach Beratung wurde einstimmig beschlossen,die Planung für die Haus‐ und Elektrotechnik der Fa. SHP – Stiefmüller – Hohenauer ausKundl, zum Preis von € 30.764,‐ inkl. Umsatzsteuer zu beauftragen. Die Planungen sindnach Maßgabe des Baufortschritts durch zu führen.d.) Für die statische Berechnung des Bauvorhabens samt Baukontrolle wurden die FirmenBrunner – Filz, Steinach und die Fa. Baumann – Oberholzer, Innsbruck eingeladen. Diestatische Berechnung umfasst die Berechnung des gesamten Gebäudes allerdings nicht denDachstuhl, die Leimbinder und die Decke im OG. Die Ausschreibung erfolgte über das BüroGrießer. Ergebnis: Fa. Brunner Filz € 9,000,‐ inkl. Ust., Fa. Baumann – Obholzer € 11.980,‐inkl.Ust. Der Dienstleistungsauftrag wurde an die Fa. Brunner – Filz als Bestbietereinstimmig vergeben.In weiterer Diskussion wurde über die Art der Beheizung des Gebäudes diskutiert. Welche Art nunkommen soll, solle mit dem Heiztechnikplaner in Berechnungen ermittelt werden.Zu Punkt 4:Herr Haidegger Alfons ist an die Gemeinde <strong>Obernberg</strong> am Brenner herangetreten, im Bereich der339/2 eine Restflächenwidmung durch zu führen. Die Parzelle 339/3 (Haidegger Alfons) und dersüdliche, untere Bereich der Gst. Nr. 339/2 ist derzeit als gemischtes Wohngebiet gewidmet undnicht parzelliert. Im Zuge einer neuen Vermessung ist beabsichtigt östlich der Gst. 339/3 zwei neueGrundstücke aus zu bilden. Die Grundstücke dienen der zukünftigen Deckung des Wohnbedarfesfür die Söhne von Herrn Haidegger Alfons, die diese Gründe von Ihrem Vater, Herrn HaideggerAlfons in späterer Folge im Besitz über nehmen werden. Da allerdings die Neuvermessung und diebestehende Flächenwidmung nicht Deckungsgleich sind, ist die Restflächenwidmung erforderlich.Die Wildbach‐ und Lawinenverbauung hat jedoch in der Zwischenzeit in ihrer Stellungnahmebekannt gegeben, dass der westliche Teil der Gp 339/3 als rote Wildbachzone ausgewiesen ist, unddaher eine Umwidmung nicht zulässig erscheint. Seitens des Raumplaners ist aufgrund der neuenSachlage eine Baugrenzlinie am Grundstück zu verordnen. Die erforderlichen neuen Plangrundlagenliegen derzeit aber noch nicht auf. Grundsätzlich hat der Gemeinderat gegen dieRestflächenwidmung und der beabsichtigten Grundteilung soweit keine Einwände gesehen. Dieüberarbeiteten Plangrundlagen sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung wieder vor zu legen.Zu Punkt 5:Mit 31.3.2011 hat Herr Dr. Holzmeister seine Tätigkeit als Vertreter des Sprengelarztes in denGemeinden Gries, <strong>Obernberg</strong>, Schmirn und Vals für beendet erklärt. In Gesprächen mit demSanitätssprengel Steinach wurde aus diesem Anlass auch intern abgesprochen, die beidenSanitätssprengel aus wirtschaftlichen Gründen zusammen zu legen. Diese Vorgangsweise wirddurch den Gemeinderat begrüßt. Hr. Dr. Helmut Spörr aus Steinach am Brenner wurde inzwischenvon der BH Innsbruck, befristet bis 31.12.2011, als Sprengelarzt beeidigt. Die Stelle desSprengelarztes für die langfristige Besetzung wurde bereits aus geschrieben. Im Wege derZusammenlegung der Sanitätssprengel ist auch gleichzeitig die Auflösung des GemeindeverbandesSanitätssprengel Gries – <strong>Obernberg</strong> zu veranlassen.Daher hat der Gemeinderat mit 11 gegen 0 Stimmen und 0 Stimmenthaltungen beschlossen:Gemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 576


Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Obernberg</strong> beschließt im Sinne desGemeindesanitätsdienstgesetzes in der gültigen Fassung, gemeinsam mit den GemeindenSteinach am Brenner, Trins, Gschnitz, Vals, Schmirn, Gries am Brenner und <strong>Obernberg</strong> am Brenner,den Gemeindeverband Sanitätssprengel Steinach am Brenner zu bilden.Gleichzeitig wird beschlossen den Gemeindeverband Sanitätssprengel Gries am Brenner –<strong>Obernberg</strong> am Brenner auf zu lösenZu Punkt 6Die Familie Almberger hat vor einigen Jahren das Gebäude der ehemaligen Zollwache – Schischuleerworben, und dieses Gebäude im Rahmen Ihres Gastronomiebetriebs als Ferienwohnhausadaptiert. Das Gebäude verfügt nicht über die erforderlichen Mindestabstände zu denNachbargrundstücken nach Tiroler Bauordnung. Außerdem ist beabsichtigt einen Zubau zurEinstellung von Sachen zu errichten und auch weitere Möglichkeiten zur Gestaltung des Umfeldesam Gebäude zu haben. Das umliegende Gelände besitzt der Tiroler Bodenfonds, welcher sich denVerkauf vorstellen kann. Seitens der Abteilung Raumordnung ist eine Planskizze über eine möglicheGrenzziehung ausgearbeitet worden, welche vorliegt. Als Kaufpreis ist ein Betrag von € 50,‐ / m² imGespräch. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass bei einem allfälligen Grundverkauf, diebestehende Weganlage auf Kosten des Grundkäufers verlegt werden muss. Vertraglich ist auchsicher zu stellen, dass die bestehenden Ver‐ und Entsorgungsleitungen (Wasser – Kanal) dieseweiterhin kostenlos Bestand auf dem Grundstück haben bzw. bei einer Umlegung die Kosten zuLasten des Grundkäufers gehen. Auch der Bestand der umliegenden Gehwege um das Gebäudesind aufrecht zu halten.Zur weiteren Beratung und Beschlussfassung sind ein Vertragsentwurf sowie ein Plan einesGeometers zu erstellen damit konkrete Daten vorliegen. Der Tagesordnungspunkt wird zurweiteren Beratung aus gesetzt.Zu Punkt 7Die Heimatbühne <strong>Obernberg</strong> am Brenner hat mit Ansuchen eingelangt am 23.5.2011 um einejährliche finanzielle Zuwendung angesucht. Die Heimatbühne <strong>Obernberg</strong> hat bereits über 10 JahreBestand und finanziert die laufenden Ausgaben durch Spieleinnahmen und dgl. Alle zwei Jahrewerden Stücke auf geführt. Aufgrund der Angaben hat die Heimatbühne laufende Kosten sowieHonorare, Mitgliedsbeiträge und Lagerkosten für die Requisiten jährlich zu tragen. Problemebereitet der Heimatbühne die Platznot. Mittlerweile wurde eine Heu ‐ Tenne zur Lagerungangemietet. Die Gemeinde hat keine weiteren Räume zur Verfügung. Nach Beratung hat derGemeinderat einstimmig beschlossen, der Heimatbühne pro Spielsaison einen Betrag von € 500,‐ zuleisten. Der Zuschuss wird innerhalb eines Jahres nur einmal gewährt. Über die Überlassung vonRäumlichkeiten der Gemeinde im Wege des Neubaus des Feuerwehr – und Gemeindehauses wirdzum gegebenen Anlass beraten.Zu Punkt 8 a‐cBericht über die Gemeindeguts‐Agrargemeinschaften:Mit Erkenntnis vom 11.06.2008, B 464/07 wurde vom Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass dieEigentumsübertragungen am Gemeindegut von Gemeinden auf Agrargemeinschaftenverfassungswidrig waren. In solchen Fällen ist Gemeindegut entstanden, das nun in atypischerWeise im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde und der Nutzungsberechtigten steht und alsGemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 577


Agrargemeinschaft organisiert ist. Daraus ergibt sich, dass der Substanzwert des Gemeindegutesder Gemeinde zusteht.Unter dem Substanzwert eines Grundstückes versteht der Verfassungsgerichtshof jenen Wert, dernach Abzug der Belastungen durch die land‐ und forstwirtschaftlichen Nutzungen verbleibt. DerSubstanzwert des Gemeindegutes steht seit je her den Gemeinden zu. Der Substanzwert errechnetsich nach Abzug der Belastung durch die land‐ und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte und isteine variable Größe, dessen Ermittlung Aufgabe der verschiedenen einschlägigen Sachverständigenist. Gemäß der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrargemeinschaften sind derzeit die AGM<strong>Obernberg</strong>, die AGM Leite hinsichtlich der Gst. Nr. 133 sowie die AGM Niedererberg, Kor,Fraderwald gemäß TFLG 1996 Gemeindegutsagrargemeinschaften im Sinne dieser Bestimmungeneingestuft. Ein rechtsgültiger Feststellungsbescheid darüber wurde allerdings noch nicht erlassen.Der Vorsitzende beabsichtigte einen Bericht über das Ergebnis des Rechnungskreises 2 für diejeweiligen Gemeindegutsagrargemeinschaften abzuwickeln. Das Ergebnis des jeweiligenRechnungsabschlusses 2010 und des Voranschlages 2011 solle dem Gemeinderat zur Kenntnisgebracht werden. Die AGM Leite und die AGM Niedererberg, Kor, Fraderwald haben einen 2.Rechnungskreis ein gerichtet. Bei der AGM <strong>Obernberg</strong> fehlt die Einrichtung des 2.Rechnungskreises. Diese hat laut Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung die Möglichkeit,bis 22.6.2011 den Rechnungsabschluss korrigiert nach zu reichen. Alle Jahresabschlüsse wurden andie Agrarbehörde weitergeleitet. Die AGM Leite und die AGM Niedererberg, Kor, Fraderwald habenden Rechnungskreis 2 nach Maßgabe vorliegender Fachgutachten der BFI Steinach erstellt und dieWerte dementsprechend anteilsmäßig gebucht oder zugeordnet. Die Gemeinde Gries am Brennererteilte dem Jahresabschluss der AGM Niedererberg, Kor, Fraderwald bislang keine Zustimmung.Fraglich für die Gemeinde Gries ist die Zuweisung des Holzüberlings, also die Holzmenge die nachBefriedigung des Holznutzungsrechte der Stammsitzliegenschaften und der Abdeckung derBetriebskosten der AGM übrig bleiben. Dieser Holzüberling müsste nach Ansicht der Gemeindezugunsten der Gemeinde sein. Bezüglich Überling sind gerichtliche Entscheidungen abzuwarten.Der Bürgermeister der Gemeinde <strong>Obernberg</strong> stimmte vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen demRechnungsabschluss der AGM Leite zu.Der Vizebürgermeister Jenewein Norbert als Gemeindevertreter der AGM Niedererberg, Kor,Fraderwald erteilte dem Rechnungsabschluss, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, auch seineZustimmung.Der Vorsitzende begann nun die Ergebnisse des Jahresabschlusses den Gemeinderat bekannt zugeben. Die Agrargemeinschaft Leite weist ein Jahresergebnis des RK 2 mit € 288,16 aus. GR Mag.Saxer hat die Verlesung des Vorsitzenden unterbrochen und datenschutzrechtliche Bedenken überdie Verlesung der Rechnungsabschlüsse kundgetan. Seiner Ansicht gibt es keine Einsicht in dieUnterlagen der Agrargemeinschaften. Er verwies auch darauf, dass die Definition diesesTagesordnungspunktes als Fehlerhaft zu werten sei. Die Behandlung des Tagesordnungspunkteswurde zur Einholung von rechtlichen Details daher vertagt.Der Vorsitzende hält jedoch fest, dass nach Auskunft der BH Innsbruck und der Agrarabteilung dasErgebnis des Rechnungskreises 2 dem Gemeinderat vor zu tragen sei.Zu Punkt 9Gemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 578


Auszug Sitzung vom 13.10.2010: In der Rechtssache Haidegger wurde in Zusammenarbeit mit demAmt der Landesregierung (Dr. Nöbl, Hr. Egger) auf Wunsch des Gerichtes und der Beteiligtenversucht eine außergerichtliche Lösung zu finden. In einer am 16.9.2010 vor Ort statt gefundenVerhandlung im Beisein aller betroffenen Vertreter wurden nachstehende Vereinbarungengetroffen:Einräumung des land‐ und forstwirtschaftlichen Bringungsrechtes auf der Gemeindestrasse 337/1für begünstigten Haidegger Walter zur Bewirtschaftung der oberhalb der Siedlung Oberheideggerliegenden Flächen sowie zur Errichtung, Benützung und Erhaltung des Holzlagerplatzes auf der Gp337/1 (Nordosteck).Walter Haidegger verpflichtet sich die Weganlage ordnungsgemäß zu entwässern. Einhaltung derNebenbestimmungen des Baubescheides der Gemeinde <strong>Obernberg</strong>.Bei Rechtseinräumung verzichtet Herr Walter Haidegger auf die Holzlagerung im Bereich desganzen Siedlungsgebietes.Herrn Walter Haidegger wird der Nordteil des nicht verbauten Grundstückes (337/1) zu denvorliegenden Bedingungen veräußert.Die Beratungen obiger Sachlage wurden nun fortgesetzt, damit eine außergerichtliche Lösunggefunden werden kann welche vor dem Gericht in Aussicht gestellt wurde. Erforderlich wäre anHaidegger eine verbindliche Zusage dass der Grund an Ihn veräußert wird und dass derHolzlagerplatz im Nordosteck des Areals der Gst. Nr. 337/1 errichtet werden kann. Weiters dieEinräumung des landwirtschaftlichen Bringungsrecht (ohne Viehtrieb auf der Gemeindestraße337/1). Die Beratungen des Gemeinderates zielten darauf ab die grundsätzliche Einstellung zuerörtern. Vor die Zusage sprich die Beschlussfassung erfolgt sollten zuerst die Forderungen derGemeinde durchgeführt werden sowie ein entsprechendes Vertragswerk vorliegen.Außerdem sind die Zusagen im folgenden Ausmaß nur verwirklichbar.a. Übertragung der Gst. Nr. 337/1 an Herrn Georg / Walter Haidegger erst, nachdem dieAnforderungen für den Wegbau, der Wasserableitung sowie des Steinschutzes gemäßGenehmigungsbescheides über Errichtung des Bringungsweges vom 25.3.1998 erfolgt sind.Die Angrenzenden Anrainer sind durch Betrieb der Weganlage schadlos zu halten. DerHolzlagerplatz im Nordosteck ist entsprechend abzusichern und fachgerecht zu betreiben.Kaufpreis des Grundstückes: € 7,28 / m². Vor Übertragung des Grundstückes ist einFachgutachten von der Wildbach – und Lawinenverbauung einzuholen, ob die Auflagenordnungsgemäß erfüllt wurden.b. Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes für Herrn Georg / WalterHaidegger auf den verbleibenden Teil der Gst. Nr. 337/1 (Siedlungsstraße), beschränkt aufdie Grundparzelle 337/1 (zugekaufter Teil), Gst. Nr. 337/2 und 340/4 ohne Viehtrieb nurwenn die Auflagen zum Thema Wegbau laut Punkt 9a erfüllt sind.Herr Annewanter Markus, Anwohner im Bereich der Siedlungsgebietes Oberheidegger meldete sichals Betroffener aus den Zuschauerrängen zu Wort und machte Aufmerksam, dass seine Stützmauerhinter seinem Haus, Richtung Weganlage von Haidegger durch eingetretenes Oberflächenwasserbeschädigt sei und ließ ein Schreiben verlesen, mit dem Hinweis zivilrechtlicherSchadensforderungen. Der Vorsitzende vermerkte, dass für diese Sache ein Fachgutachtenerforderlich ist und erst dann entsprechend entschieden werden kann. Wer dann haftbar ist, zeigtdas Ergebnis des Gutachtens. Weiters wurden von Herrn Kandler Andreas aktuelle Fotos über denIstzustand während starker Regenfälle vorgelegt. Sie zeigen dass das Oberflächenwasser derWeganlage auf das unterliegende Grundstück fließt und den dortigen Bereich mit Wasser eindeckt.Gemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 579


Ende der Sitzung 23.00 UhrSchriftführer: Walter PenzUnterfertigungDer Schriftführer Der Vorsitzende Die Mitglieder des GemeinderatesGemeinde <strong>Obernberg</strong> – Gemeinderatssitzungsprotokoll Nr. 277Seite 581

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