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Qualitätssicherungsvereinbarung - Novotechnik

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<strong>Novotechnik</strong>Messwertaufnehmer OHGPostfach 422073745 Ostfildern (Ruit)Horbstraße 1273760 Ostfildern (Ruit)Telefon +49 711 44 89-0Telefax +49 711 44 89-118info@novotechnik.dewww.novotechnik.de© 10/2012Änderungen vorbehaltenPrinted in Germany• Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen- insbesondere für gefährlicheStoffe,• Einhaltung aller national und internationalgeltenden Technischen Normen,• bei Erstlieferung und Änderungen,die Zusendung der EG-Sicherheits-datenblätteraller Stoffe.D1. Verbot und Deklaration von InhaltsstoffenD1.1 Die Verwendung bestimmter Stoffeim Automotive-Bereich wie auch inelektrischen und elektronischen Gerätenwird durch verschiedene Richtlinieneingeschränkt bzw. verboten. Außerdemhaben verschiedene Verbändeund Verarbeiter eigene Listen mit Stoffen,deren Verwendung unerwünschtist, herausgegeben.Der Lieferant hat die Stoffbeschränkungenunter Beachtung folgender Regelwerkezu berücksichtigen, wobei jeweilsdie aktuellste Fassung gilt.D1.2 Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)Die Richtlinie zur Beschränkung derVerwendung bestimmter gefährlicherStoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.(RoHS = Restriction of the use of certainHazardous Substances in electricaland electronic equipment).D1.3 Richtlinie 2003/11/EG (RoFIS)Beachtung der EU-Richtlinie über Beschränkungendes Inverkehrbringensund der Verwendung gewisser gefährlicherStoffe und Zubereitungen, hier imspeziellen Falle die namentlich genanntenflammhemmenden Stoffe Pentabrom-Diphenyletherund Octabrom-Diphenylether.D1.4 Altauto-Richtlinie 2000/53/EGBeschränkung bestimmter gefährlicherStoffe in Automobilen. Die in der Verordnung(ELV = End of life vehicles) genanntenSchwermetalle sind verboten.D1.5 ElektroGDas Elektro- und Elektronikgerätegesetzsetzt in Deutschland die EU-RichtlinienRoHS (Verbot gefährlicher Stoffe)und WEEE (Umgang mit Elektronikschrott)um. Dieses Gesetz regelt dasInverkehrbringen, die Rücknahme unddie umweltverträgliche Entsorgung vonElektro- und Elektronikgeräten.D1.6 GADSLGlobale Liste für verbotene, deklarationspflichtigeStoffe im Automobilbau.Die frühere Einzel-VDA-Liste (VDA-232-101) wurde offiziell durch die Anwendungder einheitlichen GADSL (GlobalAutomotive Declarable Substance List)ersetzt.Näheres wird durch das VDA Werkstoffblatt232-102 geregelt. Das Materialdatenblattist Bestandteil der Produktionsprozess-und Produktfreigabe.Weitere Informationen unter:http://www.mdsystem.com.D1.7 REACH-SystemVerordnung zur Registrierung, Bewertung,Zulassung und Beschränkungchemischer Stoffe (REACH = Registration,Evaluation, Authorisation Restrictionof Chemicals)Die Hersteller und Importeure müssendarlegen, dass ihre Stoffe, Zubereitungenund Erzeugnisse weder die Gesundheitder Weiterverarbeiter oder derEndverbraucher noch die Umwelt belasten.Diese Chemikalien-Daten müssenan alle Abnehmer und nachgeschaltetenAnwender weitergeben werden. DieVerordnung ist seit dem 1. Juni 2007 inKraft.D1.8 IMDSDatenbank der Automobilindustrie zurErfüllung der Anforderungen der Altauto-Richtlinie2000/53/EG (IMDS = InternationalMaterial Data System).D1.9 Unabhängig von diesen Regelwerkenmüssen nationale und internationaleVorgaben zur Übermittlung vonInformationen zum Arbeits- und Umweltschutzeingehalten werden, z.B.EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Richtlinie 91/155/EWG.Bei Änderungen der Bestandteile oderder gesetzlichen Bestimmungen isteine aktualisierte Fassung vorzulegen.D1.10 Die Einhaltung dieser Forderungendurch unsere Lieferanten bilden dieBasis, um einen sicheren und umweltverträglichenEinsatz der Produkte von<strong>Novotechnik</strong> zu gewährleisten. Veränderungenin der Zusammensetzungsind <strong>Novotechnik</strong> unverzüglich anzuzeigen.E. Literaturhinweise und BezugsquellenEN ISO 9001ISO/TS16949QS9000-SchriftenVDA-SchriftenreiheVDA Werkstoffblatt 232(Es gilt immer die aktuellste Fassung)www.beuth.dewww.vda-qmc.deF. Individuelle Änderungen und ErgänzungenF1. Zusatzvereinbarungen zur QSVStand: 2012_107/7

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